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Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Sachkundigen Einwohnerin Frau Dr. Köhler in der Sitzung am 15.04.2024

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1981/2024 vom 08.07.2024

Stand: Am 02.09.2024 im Unterausschuss Wohnen beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 Vorlagen-Nummer 08.07.2024 1981/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Unterausschuss Wohnen 02.09.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Sachkundigen Einwohnerin Frau Dr. Köhler in der Sitzung am 15.04.2024 Planungsgebiet Rondorf Nord-West Die Sachkundige Einwohnerin Frau Dr. Köhler fragt in der Sitzung des UA Wohnen am 15.04.2024, welche Wohnungsbaugesellschaften z.B. in Rondorf Nord-West berücksichtigt wurden und welche Netto-Mieten bei den erstellten Wohnungen erhoben werden. Antwort der Verwaltung: Der Satzungsbeschluss für das Planungsgebiet Rondorf Nord-West ist am 16.05.2024 gefasst worden. Laut Städtebaulichem Vertrag findet das Kooperative Baulandmodell Köln Anwen- dung. Die Projektträgerin verpflichtet sich demnach, „bei der Realisierung der Hochbauvorha- ben im Vertragsgebiet einen Anteil von mindestens 30 % der Geschossfläche für Wohnnut- zung als öffentlich geförderten Wohnungsbau gemäß den zum Zeitpunkt der Stellung des För- derantrags für den geförderten Wohnungsbau gültigen Wohnraumförderbestimmungen des Landes NRW (WFB) bezugsfertig zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Dies entspricht vor- liegend einer Geschossfläche von mindestens 47.627 m².“ Die Vermarktung erfolgt durch die private Projektträgerin. Nach eigenen Angaben steht diese hinsichtlich der Flächen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau in aussichtsreichen Ge- sprächen mit einer großen bestandshaltenden Wohnungsbaugesellschaft aus Nordrhein- Westfalen. Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf

  1. 02.09.2024

    Unterausschuss Wohnen

    TOP 4.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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