Mandari Insight

0386/2025

Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 01.02.2025 (AN/0040/2025) betreffend "Sachstand Instandsetzung der Abgrenzung des Bachbettes in der Abshofstraße"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 04.02.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 20.03.2025, TOP 9.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

1533 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/693 
 
Vorlagen-Nummer 
 0386/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 20.03.2025 
 
Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 01.02.2025 (AN/0040/2025) betreffend "Sachstand Instandsetzung der 
Abgrenzung des Bachbettes in der Abshofstraße" 
1. Wie hoch sind die Kosten für das im Januar 2025 installierte neue Gitter entlang des 
Faulbachs in der Abshofstraße in Köln-Merheim? 
2. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Instandsetzung der Bachgrenzmauer in 
der Abshofstraße in Köln-Merheim? 
 
Antwort zu Frage 1: 
Der Bauzaun an der Abshofstraße zu dem Faulbach musste aufgrund der nicht mehr vorhan-
denen Verkehrssicherheit aufgrund Alters und Vandalismus ersetzt werden. Die Bauzaunele-
mente wurden durch die Stadt Köln erworben und werden nach dem Rückbau wieder in wei-
tere Nutzung (Baustellenabsicherung, Karnevalsabsperrungen) gehen. 
Die Kosten für die Bauzaunelemente betrugen 16.000 € netto. 
 
Antwort zu Frage 2: 
Die Planungen für die Instandsetzung der Stützwand an der Abshofstraße sind nahezu abge-
schlossen. Die Eigentumsverhältnisse der Brücken über den Bach befinden sich zurzeit in 
Klärung. Da diese Brücken ebenfalls in einem sanierungsbedürftigen Zustand sind, ist eine 
Trennung der Instandsetzungsmaßnahmen nicht sinnvoll. Nach dieser Klärung wird der Bau-
beschluss für die Instandsetzung der Stützwand und der Brücken erwirkt.

Beratungsverlauf (1)

20.03.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0386/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
04.02.2025
Erstellt
03.02.2025 10:29