4352/2022
Pflanzung von Obstbäumen zur weiteren Aufwertung der Stadtnaturparks
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1124 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/67/673/1
Vorlagen-Nummer
4352/2022
Stand: 13.01.2025
Sachstandsbericht
Pflanzung von Obstbäumen zur weiteren Aufwertung der Stadtnaturparks
entsprechend der Beschlüsse der Bezirksvertretungen Nippes, Chorweiler und Kalk
Beschluss:
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt die Pflanzung von 50 Obstbäumen in den
Stadtnaturparks der Bezirke Nippes, Chorweiler und Kalk für insgesamt 80.000 €, die im politi-
schen Veränderungsnachweis für die Gesamtstrategie Biodiversität und städtisches Grün
(„Stadtgrün naturnah“) im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen
in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen,
in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach-und Dienstleistungen, bereitgestellt wurden.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Beauftragung ist erfolgt. Mit den Pflanzarbeiten wurde im Dezember 2024 im Bezirk Kalk
begonnen. Die Pflanzung der Obstbäume in den drei Stadtbezirken Nippes, Chorweiler und
Kalk werden Februar 2025 abgeschlossen sein.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Ergänzung zu den entsprechenden Beschlüssen der Bezirksvertretungen bezüglich der Entwicklung der Stadtnaturparks. Dies bedeutet auch nach Initiierung der Stadtnaturparks eine sukzessive Weiterentwicklung. Ein formuliertes Teilziel ist die „Aufwertung durch Obstbaumpflanzungen / Anlage von Obstwiesen“. Hier eine Ergänzung bereits vorhandener Obstbaumpflanzungen und keine Anlage einer neuen Obstwiese/keine Neuerschließung einer Fläche. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/67/673/1 Vorlagen-Nummer 4352/2022 Freigabedatum 27.07.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Pflanzung von Obstbäumen zur weiteren Aufwertung der Stadtnaturparks entsprechend der Beschlüsse der Bezirksvertretungen Nippes, Chorweiler und Kalk Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt die Pflanzung von 50 Obstbäumen in den Stadtnaturparks der Bezirke Nippes, Chorweiler und Kalk für insgesamt 80.000 €, die im politi- schen Veränderungsnachweis für die Gesamtstrategie Biodiversität und städtisches Grün („Stadtgrün naturnah“) im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach-und Dienstleistungen, bereitgestellt wurden. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 24.08.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 80.000- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 80.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Rahmen der Mittelfreigabe Politischer VN 2022 stehen für die Gesamtstrategie Biodiversi- tät und städtisches Grün („Stadtgrün naturnah“) 80.000 € bereit. Diese sollen der Pflanzung von weiteren 50 Obstbäumen zur Aufwertung der Stadtnaturparks Nippes, Chorweiler und Kalk, als Ergänzung zu den entsprechenden Beschlüssen der Be- zirksvertretungen bezüglich der Entwicklung der Stadtnaturparks, dienen. Das Hauptziel aus den Beschlüssen ist es „in jedem Stadtbezirk mindestens eine größere zusammenhängende Grünfläche als „StadtNaturpark“ zu entwickeln. Dies be- deutet auch nach Initiierung der Stadtnaturparks eine sukzessive Weiterentwicklung. Ein for- muliertes Teilziel ist die „Aufwertung durch Obstbaumpflanzungen / Anlage von Obstwiesen“. In den Stadtnaturparks der genannten Bezirke besteht hinsichtlich einer Erweiterung der Pflanzung von Obstbäumen dementsprechendes Potential zur weiteren ökologischen Aufwer- tung. 3 Beschlüsse der Bezirke zu den Stadtnaturparks: - Bezirksvertretung Nippes: StadtGrün naturnah: Ausweisung StadtNaturPark und An- lage artenreicher Wiesen (1679/2020) vom 04.06.2020 - Bezirksvertretung Chorweiler: StadtGrün naturnah: Ausweisung StadtNaturPark und Anlage artenreicher Wiesen (1681/2020) vom 20.08.2020 - Bezirksvertretung Kalk: StadtGrün naturnah: Ausweisung StadtNaturPark und Anlage artenreicher Wiesen (1686/2020) vom 27.08.2020 Finanzierung: Der Finanzausschuss hat im Rahmen des politischen VN Mittel in Höhe von 80.000 € für die Gesamtstrategie Biodiversität und städtisches Grün (Stadtgrün naturnah) in den Haushalts- plan 2022 eingestellt, die der Freigabe durch den Fachausschuss unterliegen. Da die Maß- nahme in 2022 nicht umgesetzt werden konnte, wurden die Mittel in das Haushaltsjahr 2023 übertragen und stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach-und Dienstleistungen, bereit. Die Pflanzung von Obstbäumen stellt eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen dar. Investitionen im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen las- sen nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) keine bi- lanziellen Abschreibungsaufwendungen entstehen. Jedoch belasten die zum Werterhalt des Vermögens im Festwert erforderlichen Neu- und Ersatzinvestitionen in gleicher Höhe als Auf- wand den Ergebnisplan. Die konsumtiv veranschlagten Mittel werden im Rahmen der Bewirtschaftung bedarfsgerecht umgeschichtet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4352/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 27.07.2023
- Erstellt
- 30.12.2022 10:38