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AN/0946/2017

Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Dringlichkeitsantrag Verkehr

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 21.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 20.06.2017, TOP 1.2.1

170620 ÄA Verkehr

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170620 ÄA Verkehr

4053 Zeichen

Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Stadtbezirk Köln-Porz 
 
Gleichlautend: 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Henk van Benthem 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
Tel: 0221 / 22197 - 303 
Fax: 0221 / 22197 - 304 
Mail: SPD-BV7@stadt-koeln.de  
 www.porzspd.de  
 
 
 
 
Porz, 20. Juni 2017 
 
 
Änderungsantrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 20.06.2017 
hier: Untersuchung von Verkehrsvarianten im Porzer Süden 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, die am 28.11.2016 präsentierte 
Prognose für die Verkehrssituation 2030 in Porz wie folgt zu erweitern: 
 Berücksichtigung der aktuellen Verkehre aus Troisdorf und Niederkassel 
 Berücksichtigung der zusätzlichen Verkehre aus Troisdorf und Niederkassel 
 Berücksichtigung der zusätzlichen Verkehre aus dem Bereich Deutzer Hafen 
Das Modell ist neben der bisherigen Untersuchung (hier genannt Variante A) um zwei zu-
sätzliche Varianten zu erweitern: 
Variante A 
Führung der Entlastungsstraße Zündorf an die Frankfurter Straße vor der Anschlussstelle 
Lind, in Kombination mit der L 274n. 
Variante B 
Bau der derzeit noch beschlossenen L 82n inkl. einer Anschlussstelle an die A59 zwischen 
Wahn und dem Kreuz Flughafen (Variante 6n) oder alternativer Routen zu den Anschluss-
stellen Wahn oder Flughafen, dazu eine getrennte Betrachtung zum kreuzungsfreien oder 
kreuzungsgleichen Anschluss der Frankfurter Straße. 
Variante C 
Bau der L 82n entsprechend der optimalen Verkehrsführung nach der Variante B und zu-
sätzlich Anschluss der L 274n in Lind oder Spich (Varianten 1 oder 2 aus der IGVP 2006, 
ohne Querverbindung nach Zündorf), respektive den direkten Anschluss als vorgezogene 
erste Ausbaustufe der A 553 an die A 59.

Neben der Prognose ist für alle Varianten eine grobe Kostenschätzung zu erstellen, so 
dass im Anschluss an die Untersuchung eine Bewertung auf Grund einer Kosten-Nutzen 
Betrachtung möglich ist. 
Das Ergebnis soll in einem weiteren Fachgespräch möglichst unmittelbar nach den Som-
merferien 2017 präsentiert werden. 
Begründung: 
In Kürze steht die Plangenehmigung für den Ausbau der A 59 (zweiter Abschnitt bis Lind) 
an. Daher ist eine mögliche zusätzliche oder Doppel-Anschlussstelle nur möglich, wenn 
diese durch die Stadt Köln zeitnah in das Verfahren eingebracht wird. Die Prognoseunter-
suchung muss daher unmittelbar erfolgen. 
 
Um zu entscheiden, ob es sinnvoll ist, nochmals auf den Ausbau der L 82n, ggf. als kom-
munale Straße, zu setzen, sind diese Prognosezahlen erforderlich. Insbesondere ist von 
Bedeutung, wie sich eine Querung der L 82n mit der Frankfurter Straße auf Elsdorf, Ur-
bach, Wahn und Porz auswirkt. 
 
Die Berücksichtigung der Varianten 1 und 2 der IGVP 2006 in der dritten Variante ist er-
forderlich, da das als Hinderungsgrund bisher angegebene artenschutzrechtliche Problem 
bisher offenbar noch nicht nachgewiesen wurde und daher in den Politischen Gremien 
nicht abschließend bewertet werden konnte. 
 
Auf Grund der neuen Entwicklung in Bezug auf die geplante Rheinquerung ist des Weite-
ren zu berücksichtigen, dass diese die Führung durch die Seen ggf. verhindert und somit 
zu ersetzen wäre durch den vorgezogenen Autobahnanschluss an dieser Stelle als erste 
Baustufe der geplanten A 553. 
 
Der genannte Antrag wird als Änderungsantrag neu eingereicht, da er in dieser, IDENTI-
SCHEN, Fassung durch die grün-schwarz-gelbe Mehrheit in der BV-Sitzung am 
28.03.2017 als NICHT DRINGLICH (!) abgelehnt und in der Folgesitzung am 16.05.2017 
mit gleicher Mehrheit wegen Beratungsbedarf geschoben wurde. 
 
Da die genannte BV-Mehrheit die Dringlichkeit nunmehr doch noch selbst erkannt hat, und 
dies mit einem nahezu identischen Antrag begründet, wird unser Antrag neu eingebracht, 
da es sich erstens um den Ursprungsantrag handelt und er zweitens deutlich klarer ge-
fasst ist. 
 
 
Dr. Simon Bujanowski    Lutz Tempel 
Fraktionsvorsitzender     stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

20.06.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 1.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0946/2017
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
21.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27