AN/0946/2017
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Dringlichkeitsantrag Verkehr
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170620 ÄA Verkehr
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Sozialdemokratische Partei Deutschlands Fraktion im Stadtbezirk Köln-Porz Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln Tel: 0221 / 22197 - 303 Fax: 0221 / 22197 - 304 Mail: SPD-BV7@stadt-koeln.de www.porzspd.de Porz, 20. Juni 2017 Änderungsantrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 20.06.2017 hier: Untersuchung von Verkehrsvarianten im Porzer Süden Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, die am 28.11.2016 präsentierte Prognose für die Verkehrssituation 2030 in Porz wie folgt zu erweitern: Berücksichtigung der aktuellen Verkehre aus Troisdorf und Niederkassel Berücksichtigung der zusätzlichen Verkehre aus Troisdorf und Niederkassel Berücksichtigung der zusätzlichen Verkehre aus dem Bereich Deutzer Hafen Das Modell ist neben der bisherigen Untersuchung (hier genannt Variante A) um zwei zu- sätzliche Varianten zu erweitern: Variante A Führung der Entlastungsstraße Zündorf an die Frankfurter Straße vor der Anschlussstelle Lind, in Kombination mit der L 274n. Variante B Bau der derzeit noch beschlossenen L 82n inkl. einer Anschlussstelle an die A59 zwischen Wahn und dem Kreuz Flughafen (Variante 6n) oder alternativer Routen zu den Anschluss- stellen Wahn oder Flughafen, dazu eine getrennte Betrachtung zum kreuzungsfreien oder kreuzungsgleichen Anschluss der Frankfurter Straße. Variante C Bau der L 82n entsprechend der optimalen Verkehrsführung nach der Variante B und zu- sätzlich Anschluss der L 274n in Lind oder Spich (Varianten 1 oder 2 aus der IGVP 2006, ohne Querverbindung nach Zündorf), respektive den direkten Anschluss als vorgezogene erste Ausbaustufe der A 553 an die A 59. Neben der Prognose ist für alle Varianten eine grobe Kostenschätzung zu erstellen, so dass im Anschluss an die Untersuchung eine Bewertung auf Grund einer Kosten-Nutzen Betrachtung möglich ist. Das Ergebnis soll in einem weiteren Fachgespräch möglichst unmittelbar nach den Som- merferien 2017 präsentiert werden. Begründung: In Kürze steht die Plangenehmigung für den Ausbau der A 59 (zweiter Abschnitt bis Lind) an. Daher ist eine mögliche zusätzliche oder Doppel-Anschlussstelle nur möglich, wenn diese durch die Stadt Köln zeitnah in das Verfahren eingebracht wird. Die Prognoseunter- suchung muss daher unmittelbar erfolgen. Um zu entscheiden, ob es sinnvoll ist, nochmals auf den Ausbau der L 82n, ggf. als kom- munale Straße, zu setzen, sind diese Prognosezahlen erforderlich. Insbesondere ist von Bedeutung, wie sich eine Querung der L 82n mit der Frankfurter Straße auf Elsdorf, Ur- bach, Wahn und Porz auswirkt. Die Berücksichtigung der Varianten 1 und 2 der IGVP 2006 in der dritten Variante ist er- forderlich, da das als Hinderungsgrund bisher angegebene artenschutzrechtliche Problem bisher offenbar noch nicht nachgewiesen wurde und daher in den Politischen Gremien nicht abschließend bewertet werden konnte. Auf Grund der neuen Entwicklung in Bezug auf die geplante Rheinquerung ist des Weite- ren zu berücksichtigen, dass diese die Führung durch die Seen ggf. verhindert und somit zu ersetzen wäre durch den vorgezogenen Autobahnanschluss an dieser Stelle als erste Baustufe der geplanten A 553. Der genannte Antrag wird als Änderungsantrag neu eingereicht, da er in dieser, IDENTI- SCHEN, Fassung durch die grün-schwarz-gelbe Mehrheit in der BV-Sitzung am 28.03.2017 als NICHT DRINGLICH (!) abgelehnt und in der Folgesitzung am 16.05.2017 mit gleicher Mehrheit wegen Beratungsbedarf geschoben wurde. Da die genannte BV-Mehrheit die Dringlichkeit nunmehr doch noch selbst erkannt hat, und dies mit einem nahezu identischen Antrag begründet, wird unser Antrag neu eingebracht, da es sich erstens um den Ursprungsantrag handelt und er zweitens deutlich klarer ge- fasst ist. Dr. Simon Bujanowski Lutz Tempel Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0946/2017
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 21.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27