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3170/2017

Feststellung des Wirtschaftsplans der Beihilfekasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2018

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.11.2017

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ErläuterungenErfolgsplan BHK 2018

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ErläuterungenErfolgsplan BHK 2018

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/ 2  
 
Beihilfekasse der Stadt Köln  
Wirtschaftsplan 2018 - Erläuterungen zum Erfolgsplan 
 
Die Beihilfekasse der Stadt Köln wird seit 01.01.1998 gemäß der Satzung, derzeit in ihrer Fas-
sung vom 27.11.2015, als rechtlich unselbständiges Sondervermögen der Stadt Köln geführt. 
Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen sind nach § 15 Absatz 2 der Satzung die 
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß 
anzuwenden. 
Der Wirtschaftsplan 2018 wurde auf Basis des laufenden Wirtschaftsjahres 2017 in Verbindung 
mit der für das Wirtschaftsjahr 2018 zu prognostizierenden Entwicklung kalkuliert. Hierin sind 
auch die Aufwendungen für Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen berück-
sichtigt, die den selbstzahlenden Eigenbetrieben, Sondervermögen und Eigengesellschaften 
zugeordnet sind und deren Dienstherr die Stadt Köln ist. Die Stadt Köln, Amt für Personal, Orga-
nisation und Innovation rechnet die Aufwendungen im Nachhinein mit den Eigenbetrieben, Son-
dervermögen und Eigengesellschaften ab. 
Die Positionen im Erfolgsplan 2018 im Einzelnen: 
Erträge: 
Zu 1. a) und b) Der Gesamtumlagebedarf errechnet sich aus der Gesamtsumme der Aufwen-
dungen abzüglich der Erträge zu den Ziffern 1 c – e und 2. Er beträgt für das 
Wirtschaftsjahr 2018 insgesamt 38.938.416 Euro. Der Anteil der Beihilfezahlun-
gen für Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen am Gesamtvo-
lumen der für das Wirtschaftsjahr 2018 kalkulierten Beihilfeaufwendungen be-
trägt 57,68 %, der für aktive Beamtinnen/Beamte und Beschäftigte 42,32 %. Hie-
raus ergibt sich ein Umlagebedarf für Versorgungsempfänger und Versorgungs-
empfängerinnen in Höhe von 22.460.032 Euro, für aktive Beamtinnen/Beamte 
und Beschäftigte in Höhe von 16.478.384 Euro. 
Zu 1. c) Bei dem ausgewiesenen Ansatz handelt es sich um Schadensersatzansprüche 
gegen Dritte bei Unfällen oder Entschädigungen nach dem Opferentschädi-
gungsgesetz (OEG) sowie um Arzneimittelrabatte entsprechend dem Gesetz zur 
Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG). 
Zu 1. d) Es handelt sich um die erwartete Kostenerstattung aufgrund der Fallkostenpau-
schalen für die Beihilfeabwicklung für Lehrerinnen/Lehrer sowie der nicht am Um-
lageverfahren teilnehmenden Eigenbetriebe, Sondervermögen, Eigengesellschaf-
ten und für den Kundenkreis der Gemeinde Nettersheim. Aufgrund des großen 
Anteils an den gesamten Anträgen müssen für die Bearbeitung der Beihilfen für 
der Lehrerinnen und Lehrer gesonderte Ressourcen vorgehalten werden. Zur 
Kostendeckung werden pro bearbeiteten Fall weiterhin 29 Euro berechnet. Für 
die Bearbeitung von Beihilfeanträgen für nicht am Umlageverfahren teilnehmen-
den Eigenbetriebe, Sondervermögen, Eigengesellschaften und für den Kunden-
kreis der Gemeinde Nettersheim werden pro Bearbeitungsvorgang weiterhin 25 
Euro berechnet.  
Zu 1. e) Dieser Posten enthält die sonstigen betrieblichen Erträge, die nicht unter die übri-
gen Positionen fallen. Hier wird unter anderem die erwartete Refinanzierung für 
das Gebietszentrum ausgewiesen. Diese berechnet sich anhand der anfallenden 
Personal- und Sachkosten der für das Gebietszentrum tätigen Mitarbeitern/innen 
nach den jeweils aktuell von der KGSt veröffentlichten durchschnittlichen Kosten. 
Die in 2018 erwarteten Einnahmen decken die tatsächlichen Ausgaben in voller 
Höhe ab.

- 2 - 
 
Zu 2.) Der Zahlungsverkehr der Beihilfekasse wird über ein Girokonto bei der Sparkasse 
KölnBonn abgewickelt. Eine Verzinsung kann derzeit nicht erreicht werden. 
 
Aufwendungen: 
Zu 3. a) und b) Es handelt sich um die erwarteten Beihilfeaufwendungen für Versorgungsemp-
fängerinnen/Versorgungsempfänger und aktive Beamtinnen/Beamte und Be-
schäftigte auf der Basis der bisher im Wirtschaftsjahr 2017 erfolgten bezie-
hungsweise noch zu erwartenden Aufwendungen. 
Dem voraussichtlich für das Wirtschaftsjahr 2017 anfallenden Ausgabevolumen 
wurde für das Jahr 2018 für Versorgungsempfängerinnen/ Versorgungsemp-
fänger eine Kostensteigerung in Höhe von 3,5 %, für aktive Beamtin-
nen/Beamte und Beschäftigte eine Kostensteigerung in Höhe von 3,0 % hinzu-
gerechnet. Hierbei wurde der demografische Wandel, der in naher Zukunft zu 
einem Anstieg der Zahl der Versorgungsempfänger führen wird, berücksichtigt. 
Es ist außerdem für 2018 mit einer erhöhten Anzahl an aktiven Beamten zu 
rechnen.  
Zu 4. a) Der Ansatz beinhaltet den erwarteten Personalaufwand für die Dienststelle 
1100, Zusatzversorgung und Beihilfe. Dies sind die Kosten für 
- den Geschäftsführer 1100 (anteilig)  
- die unmittelbaren Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Beihilfekasse (1100/3)  
- die mittelbar mit den Aufgaben der Beihilfekasse betraute Personen der Abtei-
lung Finanzen und Verwaltung (1100/1) ebenfalls anteilig. 
Für die Beschäftigten der Beihilfekasse wurden Gehaltssteigerungen pauschal 
in Höhe von 2 % berücksichtigt. Bei den Beamtinnen/Beamten wurde ebenfalls 
vorsorglich eine Erhöhung der Vorjahresbesoldung um 2 % einkalkuliert. 
Die Weihnachtszuwendung (Jahressonderzahlung) wird bei den Beamtin-
nen/Beamten seit 01.01.2017 nicht mehr in einer Summe, sondern mit den mo-
natlichen Bezügen ausgezahlt. Bei den Beschäftigten erfolgt die Sonderzah-
lung weiterhin in einer Summe mit dem Gehalt für den Monat November. 
Für die leistungsorientierte Bezahlung sind 2,25 % der Jahresbesoldung bezie-
hungsweise der Jahresgehälter vorgesehen. Es erfolgte eine entsprechende 
Berücksichtigung bei der Kalkulation des Personalaufwandes. 
Zu 4. b) und c) Der Ansatz beinhaltet den erwarteten Aufwand an Sozialversicherung, Zusatz-
versorgung und Beihilfen für die unmittelbar sowie anteilig für die mittelbar mit 
den Aufgaben der Beihilfekasse betrauten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der 
Dienststelle „Zusatzversorgung und Beihilfe“. Die Position beinhaltet zudem die 
vom Amt für Personal, Organisation und Innovation kalkulierten Zuführungen 
zu den Personalrückstellungen für die zukünftigen Versorgungsempfängerin-
nen und Versorgungsempfänger der Beihilfekasse in Höhe von insgesamt 
320.000 Euro. 
Zu 5. a) und b) Hier sind die kalkulierten Abschreibungen auf Vermögensgegenstände und auf 
Forderungen ausgewiesen. 
Zu 6. a) bis e) Es handelt sich um den zu erwartenden Verwaltungs- und sonstigen Aufwand 
für die Beihilfekasse sowie um den anteilig zu erwartenden Aufwand innerhalb 
der Abteilung Finanzen und Verwaltung der Dienststelle „Zusatzversorgung und 
Beihilfe“ auf der Basis der bisherigen Aufwendungen im laufenden Wirtschafts-
jahr 2017.

- 3 - 
 
Zu 7. Hier ist das kalkulierte Jahresergebnis ausgewiesen. 
 
Ermittlung der Umlagen: 
Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger und ehemalige Beschäftigte (Altfälle) 
Die Beihilfeaufwendungen für die Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger entspre-
chen im bisherigen Verlauf des Wirtschaftsjahres 2017 in etwa dem Planwert. Die Aufwendungen 
für Pflege sind jedoch deutlich gestiegen. Ursächlich hierfür ist unter anderem die gesetzliche Re-
form der Pflegeversicherung. Die Beihilfeaufwendungen für ehemalige Beschäftigte sind im bisheri-
gen Verlauf des Wirtschaftsjahres 2017 gegenüber dem Planwert gesunken, so dass der Ansatz 
entsprechend angepasst wurde.  
Die für 2017 hochgerechneten Beihilfeaufwendungen wurden wie bereits im Vorjahr um 3,5 % er-
höht. Ursächlich für die Annahmen steigender Beihilfeaufwendungen sind die weiterhin erwartete 
allgemeine Kostensteigerung im Gesundheitsbereich, die zunehmende Zahl der Versorgungsemp-
fängerinnen/Versorgungsempfänger sowie die Tatsache, dass das Durchschnittsalter der Beihilfe-
berechtigten kontinuierlich steigt. 
Nach dem Wirtschaftsplan 2018 ergibt sich für die Versorgungsempfänger ein Umlagebedarf in 
Höhe von insgesamt 22.460.032 Euro. Hiervon entfallen entsprechend dem jeweiligen Anteil am 
Gesamtvolumen 72,11 % auf die Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen/ Versorgungsempfän-
ger, 15,27 % auf die Pflegeversicherung der Versorgungsempfängerinnen/ Versorgungsempfänger 
und 12,62% auf die ehemaligen Beschäftigten. 
Es ergeben sich folgende (gerundete) Beträge: 
16.195.900 Euro  für Beihilfen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger 
(Vorjahr: 15.752.200 Euro)  
  3.429.600 Euro  für Beihilfen Pflege Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsemp-
fänger (Vorjahr 2.776.500 Euro) 
  2.834.500 Euro für ehemalige Beschäftigte (Vorjahr 3.011.300 Euro). 
 
Aktive Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte 
Für die aktiven Beamtinnen/ Beamten sind die Beihilfeaufwendungen leicht gesunken, die Aufwen-
dungen für Pflege sind jedoch wie bei den Versorgungsempfängerinnen/ Versorgungsempfängern 
leicht gestiegen. Bei den Beihilfen für Beschäftigte ist für 2017 ebenfalls ein geringerer Betrag prog-
nostiziert als im Wirtschaftsplan veranschlagt. Dies liegt unter anderem an der sinkenden Zahl der 
beihilfeberechtigten Beschäftigten. 
Zur Berechnung der erwarteten Beihilfeaufwendungen wurde für 2018 eine Kostensteigerung von 
3,0 % abgenommen. Der für 2017 prognostizierte Betrag wurde um diesen Prozentsatz erhöht. Ur-
sächlich für die angenommene Steigerung bei den Beamteninnen/Beamten ist die erwartete allge-
meine Kostensteigerung. Darüber hinaus ist mit einer steigenden Zahl von Beamtinnen/Beamten zu 
rechnen. 
Die Beihilfeumlagen für aktive Beamtinnen/Beamte und Beschäftigte bemessen sich gemäß 
§ 13 Absatz 2 der Satzung der Beihilfekasse nach einem Prozentsatz der vom Dienstherrn zu zah-
lenden Besoldung ohne Mehrarbeit für die Beamtinnen/Beamten beziehungsweise der vom Arbeit-
geber zu zahlenden Vergütung ohne Überstunden, ZVK-Umlage, Sozialversicherungsbeiträge und 
Jahressonderzahlungen für die Beschäftigten. Bei der Berechnung des Umlagesatzes sind die zu 
erwartenden gesamtstädtischen Personalkosten zugrunde zu legen. Entsprechend den Kalkulatio-
nen des Amtes für Personal, Organisation und Innovation wurde die gesamtstädtische Planung bei 
der Beamtenbesoldung in Höhe von insgesamt 204,7 Millionen Euro, bei den Beschäftigtengehäl-
tern von 508,9 Millionen Euro bei der Berechnung der Umlagesätze zu Grunde gelegt. Sie entspre-
chen damit den Ansätzen des gesamtstädtischen Haushaltsplanentwurfs für 2018. Aufgrund der 
erwarteten deutlichen Steigerung der gesamtstädtischen Personalkosten ergibt sich für Beihilfen an 
aktive Beamte trotz des steigenden Ausgabevolumens eine Senkung des Umlagesatzes.

- 4 - 
 
Ab dem 01.01.2018 ergeben sich folgende Umlagesätze: 
7,82 % für Beihilfen Beamtinnen/Beamte (Vorjahr 8,58 %) 
0,11 % für Pflegeversicherung Beamtinnen/Beamte (Vorjahr 0,11 %) 
0,05 % für Beihilfen Beschäftigte (Vorjahr 0,06 %)

Beschlussvorlage Rat

2802 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/1100/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3170/2017 
Freigabedatum 
23.11.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Feststellung des Wirtschaftsplanes der Beihilfekasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 
2018 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stellt gemäß § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in Verbindung mit § 97 Ab-
satz 4 GO NRW den Wirtschaftsplan 2018 fest. 
Gleichzeitig beschließt der Rat für das Wirtschaftsjahr 2018 die Finanzierung mit einem Umlagesatz 
von  
7,82 % für Beihilfen Beamtinnen und Beamte  
0,11 % für Pflegeversicherung Beamtinnen und Beamte  
0,05 % für Beihilfen Beschäftigte  
der Dienstbezüge (ohne Mehrarbeits-/Überstundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung, 
Jahressonderzahlung) 
und einem Gesamtbetrag von 22.460.000 Euro für Beihilfen an Versorgungsempfängerinnen und 
Versorgungsempfänger. 
Die Beihilfekasse wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum 
Höchstbetrag von 2.500.000 Euro in Anspruch zu nehmen, sofern die Stadt Köln keine Akontozah-
lung zur Beseitigung bestehender Liquiditätsprobleme leistet. 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 11.12.2017 
Finanzausschuss 18.12.2017 
Rat 19.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Nach § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in ihrer Fassung vom 27.11.2015 in Verbin-
dung mit § 97 Absatz 4 GO NRW entscheidet der Rat der Stadt Köln über die Festsetzung des Wirt-
schaftsplanes der Beihilfekasse der Stadt Köln. 
Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen gelten die Vorschriften der Eigenbetriebsver-
ordnung in der jeweils geltenden Fassung. 
Die Finanzkalkulation und die Umlagefinanzierung sind im Wirtschaftsplan dargestellt. 
Hinsichtlich der mittelfristigen Finanzplanung 2016 bis 2021 wird auf die Anlagen verwiesen. 
Zu weiteren detaillierten Begründungen bezüglich der einzelnen Ansätze sowie die Ermittlung der 
Umlagen wird ebenfalls auf die Erläuterungen zum Erfolgsplan verwiesen. 
Anlagen

Erfolgsplan_BHK_2018

1682 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln
Erfolgsplan 2018
Erträge und Aufwendungen Ansatz 2018 Ansatz 2017 Ergebnis 2016
Euro Euro Euro
1. Umlagen und sonstige Erträge
a) Umlagen für Versorgungsempfänger/innen 22.460.032 21.539.972 20.474.400
b) Umlagen für aktive Beamte/innen u. Beschäftigte 16.478.384 16.365.730 16.093.220
c) Erstattung Beihilfen 230.000 200.000 172.909
d) Kostenerstattung für die Abwicklung 
der Beihilfe 564.729 585.311 576.925
e) Sonstige betriebliche Erträge 199.784 110.914 10.497
2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 0
Summe Erträge 39.932.929 38.801.927 37.327.952
3. Aufwendungen für Beihilfefälle
a) Beihilfezahlungen an Versorgungs-
empfänger/innen 21.573.062 20.613.058 19.756.861
b) Beihilfezahlungen an aktive Beamte/innen
u. Beschäftigte 15.827.636 15.661.476 14.913.266
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 1.377.020 1.352.251 1.246.161
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und Unterstützung 555.260 557.662 505.545
c) Sonstiger Personalaufwand 1.000 1.000 695
5. Abschreibungen
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermö-
gensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen 9.800 3.050 10.240
b) Sonstige Abschreibungen 5.000 10.000 4.158
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Aufwand für EDV 273.757 291.000 275.044
b) Vergütung für bezogene Dienstleistungen 61.200 61.500 51.058
c) Telefon, Postgebühren, Datenanbindung 95.500 90.500 81.488
d) Bürobedarf 8.500 11.000 10.259
e) Sonstige Aufwendungen 145.194 149.430 147.015
Summe Aufwendungen 39.932.929 38.801.927 37.001.788
7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts-
tätigkeit 0 0 326.163
8. Erträge aus Verlustübernahme 0
Jahresüberschuss (+) / -fehlbetrag (-) 0 0 326.163

BHK Stellenplan 2018

536 Zeichen

Beamte
BGr. 
Laufbahngruppe 2
A 14 0,22 (1 Tzst.)
A 13_22
A 13_21 1,00
A 12 1,00
A 11 1,00 0,70
A 10 2,00 0,75 (1 Tzst.)
A 9_21
Laufbahngruppe 1
A 9_12 2,00
A 8 15,00 (4 Tzst.)
22,00 1,67
Beschäftigte
EGr.
AT-A 16 0,20
E 10 1,00 0,50
E 9c 1,00 0,40
E 9b
E 9a 2,00
E 8 3,00
E 7 0,40
E 6
E 5 0,50
E 4 0,60
7,20 2,40
Beihilfekasse der Stadt Köln
Stellenplan
zum
Soll 2018 Soll 2018
Wirtschaftsjahr 2018
Unmittelbar Beschäftigte
der Beihilfekasse
(GF und 1100/3)
Soll 2018
Mittelbar Beschäftigte
der Beihilfekase
(1100 und 1100/1)
Soll 2018

MiFriFi_BHK_2018

2428 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln Ergebnisplanung 2016 bis 2021
Erträge und Aufwendungen Ansatz 2021 Ansatz 2020 Ansatz 2019 Ansatz 2018 Ansatz 2017 Ansatz 2016 Ergebnis 2016
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1. Umlagen und sonstige Erträge
a) Umlagen für Versorgungsempfänger/innen 24.426.018 23.720.498 23.029.903 22.460.032 21.539.972 20.474.443 20.474.400
b) Umlagen für aktive Beamte/innen u. Beschäftigte 17.920.772 17.403.192 16.896.487 16.478.384 16.365.730 16.139.585 16.093.220
c) Erstattung Beihilfen 360.000 350.000 350.000 230.000 200.000 255.000 172.909
d) Kostenerstattung für die Abwicklung der Beihilfe 570.000 560.000 550.000 564.729 585.311 589.655 576.925
e) Sonstige betriebliche Erträge 10 10 10 100 100 41.100 0
f) Kostenerstattung Gebietszentrum 279.300 279.300 279.300 199.684 110.814 0 10.497
2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 0 0 0 0 0
Summe Erträge 43.556.100 42.313.000 41.105.700 39.932.929 38.801.927 37.499.782 37.327.952
3. Aufwendungen für Beihilfefälle
a) Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger/innen 23.573.500 22.886.900 22.220.300 21.573.062 20.613.058 19.652.690 19.756.861
b) Beihilfezahlungen an aktive Beamte/innen
u. Beschäftigte 17.295.300 16.791.600 16.302.500 15.827.636 15.661.476 15.491.814 14.913.266
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 1.461.400 1.432.700 1.404.600 1.377.020 1.352.251 1.299.785 1.246.161
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und Unterstützung 589.300 577.700 566.400 555.260 557.662 435.545 505.545
c) Sonstiger Personalaufwand 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 500 695
5. Abschreibungen
a) Abschr. auf immaterielle Vermögensgegen-
stände d. Anlagevermögens und Sachanlagen 10.400 10.200 10.000 9.800 3.050 11.300 10.240
b) Sonstige Abschreibungen 5.300 5.200 5.100 5.000 10.000 5.000 4.158
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Aufwand für EDV 290.500 284.800 279.200 273.757 291.000 305.130 275.044
b) Vergütung für bezogene Dienstleistungen 64.900 63.600 62.400 61.200 61.500 69.500 51.058
c) Telefon, Postgebühren, Datenanbindung 101.300 99.300 97.400 95.500 90.500 79.000 81.488
d) Bürobedarf 9.100 8.900 8.700 8.500 11.000 11.000 10.259
e) Sonstige Aufwendungen 154.100 151.100 148.100 145.194 149.430 138.517 147.015
Summe Aufwendungen 43.556.100 42.313.000 41.105.700 39.932.929 38.801.927 37.499.782 37.001.788
7. Erträge aus Verlustübernahme 0 0 0 0 0 0 0
8. Jahresüberschuss (+) / -fehlbetrag (-) 0 0 0 0 0 0 326.163

Vermögensplan_BHK_2018

226 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln
Vermögensplan 2017
Mittelherkunft EUR
1. Zuführung von der Beihilfekasse 0
2. Abschreibungen 9.800
9.800
Mittelverwendung EUR
1. Beschaffung von Inventar 9.800
2. Sonstige Vermögensausgaben 0
9.800

Beratungsverlauf (3)

11.12.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.12.2017 Finanzausschuss
TOP 12.23 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.12.2017 Rat
TOP 10.31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3170/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.11.2017
Erstellt
12.10.2017 13:02