3153/2023
Leitlinien für die Durchführung eines zweistufigen Gutachterverfahrens für die Errichtung eines Bürokomplexes auf dem Gelände zwischen der Deutz -Mülheimer Straße und dem Pfälzischen Ring an der Zoobrücke in Köln-Deutz - verfahrensleitender Beschluss
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Ausschuss
17408 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/611/2 Vorlagen-Nummer 3153/2023 Freigabedatum 13.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Leitlinien für die Durchführung eines zweistufigen Gutachterverfahrens für die Errichtung eines Bürokomplexes auf dem Gelände zwischen der Deutz-Mülheimer Straße und dem Pfälzischen Ring an der Zoobrücke in Köln-Deutz - verfahrensleitender Beschluss Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt zur Kenntnis, dass a. ein zweistufiges Gutachterverfahren (Mehrfachbeauftragung) zum Neubau eines Büro- komplexes auf dem Gelände der Deutz-Mülheimer Str. 30 auf Grundlage dem beige- fügten Entwurf der Kompaktinformation durchgeführt wird (siehe Anlage 1); b. die avisierte Höhe des Hochpunktes 120 m beträgt, welche im weiteren Verfahren noch geprüft werden muss; c. zur Überprüfung der Höhenentwicklung seitens der Vorhabenträgerin eine Erstein- schätzung in Bezug auf die Weltkulturerbeverträglichkeit durchgeführt wird; d. das weitere Verfahren auf Grundlage der durch den Stadtentwicklungsausschuss be- schlossenen Qualitätskriterien für die Bewertung aktueller Hochbauvorhaben durchge- führt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Gutachterverfahrens zu einem geeigneten Zeitpunkt nach Anlage 2 des Höhenentwicklungskonzeptes (HEK) erfolgen soll (vgl. Vorlage Nr. 0426/2023). 2. beschließt, dass die finale städtebauliche verträgliche Höhenentwicklung im Rahmen des Gutachterverfahrens unter Berücksichtigung der Bruttogeschossfläche des Projektes und des Weltkulturerbestatus des Kölner Dom mit der UNESCO entschieden wird. 3. beauftragt die Verwaltung, a. ICOMOS über die beabsichtigte Projektentwicklung mit der Ersteinschätzung zu infor- mieren und die Stellungnahme ICOMOS zur Zulässigkeit des Vorhabens mit seinen resultierenden Anforderungen in Bezug auf den Weltkulturerbestatus der Domumge- bung im Gutachterverfahren fachlich-inhaltlich zu berücksichtigen; Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 23.11.2023 Stadtentwicklungsausschuss 30.11.2023 2 b. das Gutachterverfahren mit der Vorhabenträgerin entsprechend zum „Kölner Modell der Wettbewerbsverfahren“ durchzuführen (vgl. AN/0251/2022, geändert beschlossen durch den StEA am 07.04.2022); c. auf Grundlage des im Ergebnis des Gutachterverfahrens zur Realisierung bestimmten Projektes – nach Eingang eines entsprechenden Antrags durch die Vorhabenträgerin – die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- plans vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die Umsetzung des zur Realisierung des Projekts im weiteren aufzustellenden vorhabenbezo- genen Bebauungsplans hat nachteilige Auswirkungen auf den Klimaschutz hinsichtlich der ne- gativen Energiebilanz bei der Errichtung des Gebäudes sowie der Unterhaltung während des Betriebs. Bereits im Gutachterverfahren soll daher die Entwicklung eines Energiekonzeptes Bestandteil der Planungsaufgabe sein. Die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Klimaleitli- nien kommen in diesem Verfahren zum Tragen. Begründung: Bestandssituation Das zu beplanende Gebiet (siehe Anlage 2) befindet sich im Stadtteil Köln-Deutz an der Deutz-Mülheimer Str. 30 im Stadtbezirk Innenstadt/Deutz. Derzeit sind die Flächen im nördli- chen Teil weitgehend versiegelt und werden als Messeparkplatz genutzt. Im südlichen Bereich befindet sich ein 9-geschossiges Bürogebäude, sowie die Zufahrt zur Unterführung Deutz- Mülheimer Str. zum Messegelände. Das Projekt befindet sich in stadtbildprägender Lage am Eingang Nord / Congress-Centrum Nord der Kölnmesse und entlang der B 55a auf der rechts- rheinischen Seite der Zoobrücke. Anlass und Ziel Die Vorhabenträgerin, die Flossbach von Storch AG mit Sitz in Köln, möchte als Investorin, Eigentümerin und Nutzerin einen Bürokomplex mit Parkhaus errichten. Auf dem Grundstück soll ein markanter und sichtbarer Hochpunkt mit einer Höhe von 120 m entstehen, welcher der prominenten Lage und der verkehrlichen Situation Rechnung trägt. Ergänzend sollen auf dem Gelände weitere Gebäude, z. B. für Büroflächen zur Drittnutzung errichtet werden. Der neue Bürokomplex wird insgesamt 45.000 – 50.000 m² oberirdische Bruttogeschossfläche und ein Parkhaus mit ca. 500 – 600 Stellplätzen umfassen. Neben der Büronutzung mit Kon- ferenzbereich und Mitarbeiterrestaurant sind weitere Nutzungen wie Kindergarten, Fitnessstu- dio, Barrista-Bar etc. vorgesehen. Projekthistorie und weitere Vorgehensweise Bereits im Jahr 2012 wurden Planungen zur Bebauung des Grundstückes mit dem Einlei- tungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Koelnmesse/Messeverwaltung“ in Köln-Deutz“ mit dem Ziel das Grundstück an der Deutz-Mülheimer Str. als Standort für die Messe-Verwaltung sowie messenahe Dienstleister auszubauen aufgenommen (vgl. Vorlage- Nr. 1053/2012). Im Jahr 2020 erfolgte ein Neustart des Projektes inklusive Wettbewerbsver- fahren, aus dem COBE Copenhagen, Nordhavn als Siegerin zur Findung einer Lösung für den Neubau der Unternehmenszentrale der Kölnmesse hervorging. Zwischenzeitlich hat sich die Kölnmesse jedoch entschieden, die zukünftige Unternehmenszentrale innerhalb des Messe- geländes zu realisieren und auf eine Bebauung des Grundstückes an der Deutz-Mülheimer Straße 30 zu verzichten. 4 Um das Vorhaben realisieren zu können, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Be- bauungsplans, die Aufhebung des o.g. Einleitungsbeschlusses und die Änderung des Flä- chennutzungsplanes notwendig, da das bestehende Planungsrecht der Entwicklung eines Bü- rokomplexes mit Parkhaus entgegensteht. Ein Einleitungsbeschluss liegt für das Vorhaben bislang nicht vor. Hierzu soll mit dem vorliegenden verfahrensleitenden Beschluss zunächst die grundsätzliche Zustimmung seitens der zuständigen politischen Gremien zur Entwicklung eines Bürokomplexes auf dem Gelände eingeholt werden. Im Anschluss an den verfahrenslei- tenden Beschluss soll ein zweistufiges Gutachterverfahren mit acht Büros in der ersten Phase bzw. vier Büros in der zweiten Phase durchgeführt werden. Ob der Bebauungsplan im be- schleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch aufgestellt werden kann, wird mit Erarbei- tung des Einleitungsbeschlusses zu einem späteren Zeitpunkt geprüft. Aufgrund des Weltkulturerbestatus der Hohen Domkirche zu Köln nebst Domumgebung ist im Vorfeld die Zulässigkeit eines Hochhausprojektes an dieser Stelle zu prüfen. Dazu ist über das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein- Westfalen (MHKBG NRW) das International Council On Monuments And Sites (ICOMOS) zu kontaktieren, welches die Interessen der United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO) in Fragen der Welterbestätten vertritt. Das weitere Verfahren unterliegt daher dem Vorbehalt, dass dem Projekt seitens eine Verträg- lichkeit mit dem Weltkulturerbestatus bescheinigt werden kann. Vor diesem Hintergrund ist eine sogenannte UNESCO Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfung (KVP) durch ein mit entspre- chender Expertise versehenes Fachplanungsbüros zu beauftragen. Leitlinien für die Durchführung eines Gutachterverfahrens für die Entwicklung eines Bürokomplexes Sichtachsenbezüge, Höhenentwicklung und Maß der baulichen Nutzung: Bedeutsame Sichtachsenbezüge auf das Vorhaben bestehen von Osten kommend über die Bundesautobahn A4. Die Vorhabenträgerin erarbeitet derzeit eine Massenstudie mit städte- baulicher Ersteinschätzung, die in Abstimmung mit dem Amt für Denkmalschutz und Denkmal- pflege sowie ICOMOS eine erste Einschätzung zur Welterbeverträglichkeit ermöglicht. Sobald erste Ergebnisse vorliegen, werden diese als weitere Grundlage in das Gutachterverfahren eingespeist. Eine abschließende Beurteilung erfolgt durch die UNESCO, welche einmal jähr- lich zusammentritt. Die maßgebende Sichtachse ist die auf den Kölner Dom, da hier bezüglich des Weltkulturer- bestatus besondere Anforderungen zu berücksichtigen sind. Der in Anlage 3 beigefügte Plan mit Blickbeziehungen auf den Kölner Dom (Sternenplan) mit den Kegeln von Sichtfeldern lässt erkennen, dass das Vorhaben in einer wichtigen Blickbeziehung auf den Kölner Dom liegt. Das Grundstück liegt außerhalb der Pufferzone für den Kölner Dom und die Stadtsilhouette, welche durch den Rat der Stadt Köln am 14.12.2006 beschlossen wurde (vgl. Vorlage-Nr. 3461/2006). Städtebaulich wird der Standort durch die westlich gelegenen Messegebäude mit dem 16-ge- schossigen Verwaltungsgebäude der Messe geprägt, das mit dem eingeschossigen, vom Ver- waltungsgebäude getrennten Baukörper im Zusammenspiel mit den umgebenden begrünten Freiflächen als Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes Nord- rhein-Westfalen eingetragen ist. Der fünfgeschossige Zeilenbau an der Deutz-Mülheimer Straße 109 ist nicht Bestandteil des Baudenkmals. Nördlich der Zoobrücke befindet sich die Stegerwaldsiedlung, welche primär durch Wohnen geprägt ist und der Auftakt zum Mülheimer Süden. Hier befinden sich bzw. entstehen u.a. Flä- chen für Wohnen, Büros, Einzelhandel und Künstler. Südlich und östlich des Projektgrundstü- ckes befinden sich verschiedene Hotelnutzungen, Dienstleister und das Messeparkhaus P22. Ein Höhenentwicklungskonzept (HEK) für die Gesamtstadt Köln befindet sich derzeit in Erar- beitung. Da bereits absehbar ist, dass das Vorhaben in den „Regelungsbereich“ des HEK fal- len wird, ist das weitere Verfahren zur geplanten Bebauung an den Inhalten des HEK zu ori- entieren, soweit diese vorliegen. 5 Grünraumbezüge: Das nächste zum Vorhaben gelegene Landschaftsschutzgebiet liegt mit dem Rheinpark in weiterer Entfernung. Der Flächennutzungsplan stellt kleinere Flächen an der Zoobrücke in direkter Nachbarschaft zum Projektgrundstück als Grünfläche mit teilweiser landschaftlicher Nutzung dar. Auf diesen Flächen und dem Projektgrundstück befinden sich u. a. verschiedene Gehölzbestände und Grünflächen. Nutzungen: Insgesamt ist je nach Gebäudehöhe eine Fläche von ca. 45.000 bis 50.000 m² BGF (oberir- disch und ohne Stellplätze) vorgesehen. Neben der hauptsächlichen Büronutzung sind seitens der Vorhabenträgerin ergänzende Nutzungen vorgesehen: Ein 1.000 – 1.500 m² großes Fit- nessstudio welches Mitarbeitenden und Externen zur Verfügung steht und eine 1 – 2 zügige Kindertagesstätte für Mitarbeitende. Im Erdgeschoss sind zudem weitere Nutzungen in Form von kleineren Einheiten für z.B. eine Bäckerei, eine Barista-Bar, eine kleine Bar oder einen Ki- osk vorgesehen. Diese Nutzungen sollen in erster Linie auf die Bedürfnisse der Mitarbeiten- den und Nutzer ausgerichtet sein und zu einer Belebung des Erdgeschosses bzw. der Außen- räume führen. Verkehr: Die zusätzlich durch das Projekt ausgelösten Stellplätze werden durch ein Verkehrsgutachten ermittelt und im Gutachterverfahren als Grundlage dienen. Durch die Vorhabenträgerin wird ein Bedarf von 500-600 Stellplätzen gesehen. Ein Großteil dieser soll in einem Parkhaus in der südwestlichen Schleife der B 55a errichtet werden. Zur Adressbildung soll das Grundstück auch von der Deutz-Mülheimer Str. aus erschlossen werden, Eine untergeordnete Anzahl von Stellplätzen (ca. 100) soll in einem Tiefgaragengeschoss unter dem Projektgrundstück unter- gebracht werden. Bei der Erarbeitung des Verkehrsgutachtens finden auch die Entwicklungen im Mülheimer Sü- den, die entstehenden Verkehre rund um den Messebetrieb, die neu entstehende Stadtbahnli- nie und der Schulneubau an der Brügelmannstr. Berücksichtigung. Somit wird sichergestellt, dass die Ergebnisse des Gutachterverfahrens verkehrlich tragfähig und realisierbar sind. Der im Stadtentwicklungsausschuss vom 11.06.2012 mit Vorlage 1053/2012 beschlossene Rad- weg über das Projektgrundstück muss im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden. Nachhaltigkeit und Energie: Die Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln in der vom Rat der Stadt Köln am 17.03.2022 be- schlossenen Fassung verpflichten die Vorhabenträgerin zur Umsetzung der darin festgelegten Klimaschutzmaßnahmen. Ziel der Klimaschutzleitlinien ist es, die CO2-Emissionen im gesamten Gebäudebereich so weit wie möglich zu reduzieren. Die Gebäude sollen so geplant werden, dass ein möglichst geringer Energiebedarf entsteht, der zu einem möglichst hohen Anteil durch erneuerbare Energien gedeckt wird oder sogar Energieüberschüsse erzielt werden. Die Leitlinien geben hierzu verbindliche Vorgaben und Empfehlungen, wie z.B. die Prüfung der lokalen Potenziale der Energieversorgung (Strom, Wärme, Kälte) bereits auf städtebaulicher Ebene oder auch die Erstellung eines Energiekonzeptes für Gebäude. Die Vorhabenträgerin strebt eine DGNB-Zertifizierung in Gold, ggf. Platin an. Die Einhaltung der Anforderungen des Leitfadens wird im weiteren Verfahren nachgewiesen. Der Freiraum rund um die Zentrale und am / im Objekt soll zu einem vielfältig nutzbaren und 6 qualitätvollen Raum entwickelt werden. Darüber hinaus soll das Mikroklima durch die Berück- sichtigung von Dach- und Fassadenbegrünung positiv beeinflusst werden. Hierfür sind ent- sprechende Ausgleichsmaßnahmen bei der Freiflächengestaltung vorzusehen (z.B. extensive Wiesen- und Rasenflächen, Bäume und Hecken, Biotope etc.) Die Verschattung durch gebäu- denahe Begrünung - zur Minimierung der solaren Einträge im Sommer und unter Berücksichti- gung einer ausreichenden natürlichen Belichtung im Winter – soll im Gutachterverfahren zu- mindest für die niedrigeren Gebäudeteile geprüft werden. Auch die Nutzung von Verduns- tungskühlung sollte in Betracht gezogen werden. Das Kühlpotenzial des Bodens durch Ver- dunstung sollte genutzt werden. Dies erfordert einen optimierten Bodenaufbau und eine konti- nuierliche Wasserversorgung der Verdunstungsleitung. Auch Dachbegrünungen müssen in Trockenperioden bewässert werden können, um eine Verdunstungskühlung zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund der prognostizierten Zunahme von Starkniederschlägen, Hitze- und Tro- ckenperioden im Zuge des Klimawandels sind die ökologischen und gesamtwirtschaftlichen Synergiepotenziale einer wassersensiblen Stadt- und Freiraumgestaltung zu nutzen. Dabei ist auch das Konzept „Stadtblau“, d.h. die Anlage von Wasserflächen, z.B. Fließgewässer, Seen, Brunnen, Springbrunnen, zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist eine nachhaltige Regenwas- serbewirtschaftung und die Einsparung von wertvollem Trinkwasser, d.h. die Nutzung von Re- genwasser für Dachbegrünungen und Freiflächenanlagen, wünschenswert. Die Rückhaltung und Speicherung von Niederschlagswasser von Dach- und Wegeflächen, Zufahrten und Stell- plätzen auf den gebäudenahen Freiflächen ist ebenfalls erwünscht. Eine örtliche Versickerung des Niederschlagswassers soll ermöglicht werden. Die Bepflanzung sollte trockenheitsresis- tent sein und mit lokal gespeichertem Regenwasser bewässert werden, entsprechende Zister- nen sind vorzusehen. Gutachterverfahren: Aufgrund der prominenten Lage des Vorhabens am Messestandort Köln und der Einfahrt über die B 55a (Zoobrücke) von Osten nach Köln ist ein besonderes Augenmerk auf die qualitäts- volle Entwicklung hinsichtlich städtebaulicher, architektonisch-gestalterischer sowie freiraum- planerischer Aspekte des Standortes zu legen. Es sind acht teilnehmende Planungsteams in der ersten Phase und vier in der zweiten Phase vorgesehen. Inhaltlich wird neben dem Bürokomplex selbst, der Sockelbereich, die umlie- gende Erdgeschosszone des zu planenden Gebäudes und die Gestaltung der Fassade des Parkhauses. Aufgabe des Gutachterverfahrens werden. Im Gutachterverfahren soll die städte- bauliche Figur des Bürokomplexes, die architektonische Gestaltung sowie die freiraumplaneri- schen Aspekte, auch im Zusammenspiel mit der Sockelzone gefunden werden. Weitere Nut- zungen neben den vorgesehenen Büros können additiv in die Entwurfsplanung integriert wer- den. Aktuell erarbeitet die Vorhabenträgerin gemäß den aufgeführten Beschlusspunkten die weite- ren fachlich-inhaltlichen Modalitäten des Gutachterverfahrens in Zusammenarbeit mit der Ver- waltung und dem verfahrensbetreuenden Büro FSW Düsseldorf GmbH. Hierbei dient die mit der Anlage 1 beigefügte „Kompaktinformation“ als Grundlage dienen. Diese stellt zum Zeit- punkt der Erstellung der Beschlussvorlage noch einen Entwurfsstatus dar und befindet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung. Sollte bis zu den Sitzungen der Bezirksvertretung 1 und des Stadtentwicklungsausschusses eine aktualisierte Fassung vorliegen, wird die Anlage 1 durch diese ersetzt. Zeitschiene: Die Vorhabenträgerin strebt im Nachgang zur Entscheidung des Stadtentwicklungsausschus- ses über den vorliegenden verfahrensleitenden Beschluss in Zusammenarbeit mit dem verfah- rensbetreuenden Büro und der Stadtverwaltung den Versand der Auslobungsunterlagen, wel- che aktuell durch die Verwaltung geprüft werden, an. Gleiches gilt für die Erstellung der not- wendigen Fachgutachten. 7 Anlagen Anlage 1 Kompaktinformation Anlage 2 Lage des Projektes im Stadtraum Anlage 3 „Sternenplan“ Anlage 4 Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 4 Öffentlichkeitsbeteiligung
1100 Zeichen
Anlage 4 Öffentlichkeitsbeteiligung Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen. Bitte wählen Sie aus: - Das Beteiligungskonzept wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? Gemäß Anlage 2 Prozessschema & Bewertungsinstrument des Höhenentwicklungskonzepts (vgl. 0426/2023) ist die Öffentlichkeit im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens zu beteiligen. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3 Sternenplan
10 Zeichen
Anlage 3 9
Anlage 2 Lage des Projektes im Stadtraum
129 Zeichen
Lage des Projektes im Stadtraum Anlage 2 Baufeld Plangebiet Pfälzischer Ring Deutz-Mülheimer Str. Zoobrücke Messegelände Parkhaus
Anlage 5 Ersteinschätzung
1576 Zeichen
Ersteinschätzung Oktober 2023 Anlage 5 Analog zum Plan „Blickbeziehungen auf den Dom und die romanischen Kirchen“ aus dem Jahr 1993 und der Stadtbildverträglichkeitsstudie von Univ. Prof. Kunibert Wachten aus dem Jahr 2005 wurden der Vorhabenträgerin für eine erste Einschätzung der Auswirkungen auf die Stadtsilhouette und die Stellung des Weltkulturerbes Dom im Stadtkörper von der Verwaltung die relevanten Blickbeziehungen genannt. Auf dieser Grundlage wurden Fotos angefertigt und die angestrebte Höhe des Hochpunktes von 120 m in Varianten auf dem südlichen und nördlichen Grundstücksteil simuliert. Auf diese Weise ist es möglich, eine erste Abschätzung der Sichtbeziehungen aus der Umgebung auf den Dom und die Stadtsilhouette vorzunehmen. Diese erste Annäherung ersetzt nicht die Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfung, die parallel zum Gutachterverfahren beginnen soll und in enger Abstimmung mit ICOMOS erarbeitet wird. Übersicht der Standorte Variante A Variante B 1 2 Kreuz-Ost-L55a-A4 02 VAR A MITTE 2 Kreuz-Ost-L55a-A4 02 VAR B MITTE 3.1 Bensberger Schlosshügel VAR A MITTE 3.1 Bensberger Schlosshügel VAR B NORDEN 3 3.2 Bensberger Schlosshügel VAR A MITTE 3.2 Bensberger Schlosshügel VAR B NORDEN 5 4 Östl.-Zubringer-L55a-01 VAR A MITTE 4 Östl.-Zubringer-L55a-01 VAR B NORDEN 7 Rodenkirchener Brücke 01 VAR A MITTE 7 Rodenkirchener Brücke 01 VAR B NORDEN 6 10 A4 Ville-Frechen 01 VAR A MITTE 10 A4 Ville-Frechen 01 VAR B NORDEN 7 8 24 Deutz VAR A NORDEN 24 Deutz VAR B MITTE 9 25 Östliche Zubringerstraße Standort in diesem Foto nicht darstellbar
Anlage 1 Kompaktinformation
7835 Zeichen
dialogorientiertes zweiphasiges städtebaulich-architektonisches und freiraumplanerisches Gutachterverfahren Kompaktinformation Flossbach von Storch Campus Köln | Deutz-Mülheimer Straße 30 Anlage 1 Anlass 2 Die Flossbach von Storch AG ist einer der führenden bankenunabhängigen Vermögensverwalter in Deutschland. Die Entwicklung des Unternehmens war und ist eng mit dem Standort Köln ver- bunden. Über die vergangenen 25 Jahre ist Flossbach von Storch AG stark ge- wachsen. Das Unternehmen beschäftigt inzwi - schen mehr als 300 Mitarbeiter in Köln im Bürohochhaus KölnTriangle sowie an einem weiteren Bürostandort in Köln Deutz. Aufgrund des weiteren Unternehmens- wachstums und geänderter und hoher Anforderungen an einen Firmensitz soll ein neuer, zentraler Standort für die Unternehmenszentrale der Flossbach von Storch Gruppe an der Deutz-Mülh- eimer-Straße 30 entstehen. Die Flossbach von Storch AG möchte hier als Investor, Eigentümer und Nutzer (owner-occupier) ein oder mehrere Ge- bäude errichten, dass für einen ökono- mischen und komfortablen Langzeit- Betrieb ausgelegt ist. Auf dem Grundstück soll ein markanter und visibler Hochpunkt mit 120 m Höhe entstehen, der die hochprominente Lage und hervorragende Anbindung, aber auch die z.T. komplexen Rahmen- bedingungen berücksichtigt. Dabei sollen Architektur und Qualitäten als bauliches Sinnbild des Wertesystems der Flossbach von Storch AG den höchs- ten Ansprüchen an Werthaltigkeit, Nach- haltigkeit und Flexibilität genügen. Das neue Campus-Areal soll insgesamt rund 45.000-50.000 qm oberirdischer BGF umfassen. Hierbei werden neben der Büronutzung mit Konferenzzone, einem Mitarbeiterrestaurant, auch wei- tere Nutzungen, etwa Kindergarten, Fit- nessstudio, Barista-Bar, etc. vorgesehen. Ergänzend soll die Fläche mit weiteren Gebäuden, z.B. für Büroflächen zur Nut- zung durch Dritte bebaut werden. Das Grundstück an der Deutz-Mülheimer Straße war bereits 2021 Gegenstand eines städtebaulich-architektonischen Qualifizierungsverfahrens für ein Ver- waltungsgebäude der Koelnmesse. Die Umsetzung wird nicht weiterverfolgt. Die definierten Ziele der Bauherrin und die veränderten programmatischen Rah- menbedingungen machen eine erneute Auseinandersetzung mit der städte- baulichen-freiraumplanerischen und ar- chitektonischen Konfiguration notwen- dig. Über das qualitätssichernde zweiphasige Gutachterverfahren mit integrierten Workshops soll die Frage nach der städtebaulich-freiraumplanerischen Kon- figuration an diesem hochgradig span- nenden Standort und die konkrete ar- chitektonische Ausgestaltung beant - wortet werden. Die Frage, ob eine bauliche Verdichtung in der Höhe mit deutlich kleinerem Ge- bäude-Fußabdruck, Vorteile hinsichtlich ökologischer Qualitäten und der Nach- haltigkeit generiert und Qualitäten in der Gestaltung und Nutzung des Au- ßenraums schafft, soll im Dialog mit allen Akteuren diskutiert werden. 3 Lage im Stadtgebiet Ziele 4 Die Flossbach von Storch AG plant an an der Deutz-Mühlheimer-Straße die Errichtung von insgesamt ca. 45.000 - 50.000 qm BGF (oberirdisch), in Ab - hängigkeit der Gebäudehöhe, zudem unterirdische Flächen. Ziel ist die Positionierung eines Büro- Towers sowie eines weiteren Gebäudes. Das Hochhaus soll Multi-Tenant ausge- legt sein, einschließlich großzügiger und einladender Lobby und Empfang im Erdgeschoss. Die Fläche ermöglicht die zusätzliche Bebauung mit einem weiteren Gebäude (10-15.000 BGF). Hier ist keine Eigen- nutzung vorgesehen, sondern hier ist optional weitere Bürofläche, ein Hotel oder auch kulturelle Einrichtungen mög- lich. Dabei soll der Außenbereich, bei ange- messener Berücksichtigung der Umge- bung, eine hohe Aufenthaltsqualität aufweisen können. Beide Bauten sollen eine 1-3 geschossige Tiefgarage erhalten, die insbesondere für Fahrräder der Mitarbeiter aber auch für PKW von Gästen genutzt werden können (inkl Spinde und Duschen für Mitarbeiter). Der weitere Stellplatznachweis soll durch ein zu errichtendes Parkhaus und Mo - bility Hub auf der Fläche P21 erfolgen. Qualitative Ziele – Zeichenhaftes Hochhaus sowie ein weiteres Gebäude für Büronut- zung; Hotel oder kultureller Nut- zung mit hoher städtebaulicher und architektonischer Qualität – Nachhaltig gestaltete Außenanla- gen mit hoher Aufenthaltsqualität – Maximale Flexibilität der Büroflä- chen, für zeitgemäße Bürostruktu- ren und künftige Typologien, z. B. activity based working, New Work, etc.) – Integration der Tragwerksplanung – Integration der Technischen Ge- bäudeausrüstung mit Fokus auf Energie-Verbrauch, CO2-Emission, bei gleichzeitig simplifizierendem Facility Management – Berücksichtigung der hohen Anfor- derungen an Nachhaltigkeit: – Konzeption in Richtung einer CO2-neutralen oder -positiven Betriebsphase und einem deut- lich reduziertem CO2-footprint für die Herstellung, im Ver- gleich zum Deutschen “Refe- renzhaus nach Gebäudeener- giegesetz GEG” – Einhaltung der Klimaschutzleit- linien der Stadt Köln und der Vorgaben nach ESG, EU Taxono- mie-Verordnung – Kreislaufwirtschaft, Materialdo- kumentation, etc. – Biodiversität, insbesondere bzgl. größerer und kleinerer Vö- gel, Schmetterlinge und Bienen, Fledermäuse / Insekten – Energieerzeugung (z.B. Photo- voltaik, Geothermie, Solarkol- lektoren, etc.) mit dem Ziel ei- ner energieautonomen Be- triebsphase 5 Eckpunkte zum geplanten Gutachterverfahren – Vorgesehen ist die Initiierung eines Zweiphasigen, dialogorientierten Gutachterverfahrens mit inte- grierten Workshops (Arbeitsebe- ne). Damit soll der intensive Aus- tausch der Ideen für diesen Stand- ort gefördert werden und zugleich eine breite Akteptanz der Konzept- lösung ermögicht werden. – Begleitet wird das Verfahren durch ein Auswahlgremium: es fungiert ähnlich einer Jury und übernimmt die Endscheidungen im Verfahren. Dieses Gremium wird sowohl mit Vertreter*innen des Bauherrn, der Verwaltung und Politik als auch ex- ternen Fachexperten (Architekten und Landschaftsarchitekten) be- setzt. – Darüber hinaus wird eine zweite Beratungsebene gebildet, das Team+, dass als beratendes Kor- rektiv auf Arbeitsebene postioniert wird und die jeweiligen Vertreter*innen der Fachämter, Gutachter oder Berater bündelt. – Insgesamt 8 Entwurfsteams (Ar- chitektur u. Landschaftsarchitek- tur) sollen sich in der in Phase 1 und mind. 4 Teams in der Phase 2 beteiligen. Die Festlegung der eige- ladenen Teams erfolgt in enger Ab- stimmung mit der Stadt Köln. - Dabei liegt der Schwerpunkt auf Teilnehmende mit sehr hoher ge- stalterischer Kompetenz sowie ausgewiesenem Innovationspo- tential und Erfahrung in Nachhal- tigkeitsthemen. – Der Bauherr sichert eine Beauftra- gung des Gewinners für die Pla- nungsfelder Städtebau, Hochbau und Landschaftsarchitektur zu. – Neben den erforderlichen Fachleu- ten und Gutachtern, sichert der Bauherr die Begleitung durch ei- nen Nachhaltigkeitsexperten zu. Ziel ist es, das Projekt in hoher Qualität auch zu zertifizieren. Da- bei spielen Themenfelder der Ener- gieautarkie, der Klimaneutralität u.a. eine große Rolle. Verfahren 6 Phase 1 Bearbeitungszeitraum 1 Bearbeitungszeitraum 2 ca. 4 Wo. ca. 4 Wo. ca. 3 Wo. ca. 3 Wo.ca. 4 Wo. ca. 4 Wo. Inhalte + Aufgabe im Verfahren Reduzierung von 8 auf 4 Teams Auswahl des Siegers • Hinweise zur Überarbeitung aus der Jury • Klärung von Rückfragen • Vorstellung der ersten Ideen • R ückkopplung mit Bauherr / V erwaltung • Klärung von R ückfragen • Vorstellung der ersten Ideen • R ückkopplung mit Bauherr / V erwaltung • Klärung von Rü ckfragen VorprüfungBearbeitungBearbeitung VorprüfungBearbeitungBearbeitung Phase 2 Abgabe 2Workshop 2Workshop 1Team+ Team+ Team+ Gremium Gremium Gremium Briefing 1 – Start Briefing 2Abgabe 1 Jury 1 Jury 2 FALTIN+SATTLER FSW Düsseldorf GmbH 2023
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Mülheimer Straße
- Deutz-Mülheimer Straße 30
- Brügelmannstraße
- Östliche Zubringerstraße
- Brückenstraße 5
- Pfälzischer Ring
- Straße 10
- Zoobrücke
- Straße 3
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3153/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 13.11.2023
- Erstellt
- 04.10.2023 13:39