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3153/2023

Leitlinien für die Durchführung eines zweistufigen Gutachterverfahrens für die Errichtung eines Bürokomplexes auf dem Gelände zwischen der Deutz -Mülheimer Straße und dem Pfälzischen Ring an der Zoobrücke in Köln-Deutz - verfahrensleitender Beschluss

Beschlussvorlage Ausschuss 13.11.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 30.11.2023, TOP 5.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 4 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 3 Sternenplan

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Ansehen

Anlage 2 Lage des Projektes im Stadtraum

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Ansehen

Anlage 5 Ersteinschätzung

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Ansehen

Anlage 1 Kompaktinformation

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

17408 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/611/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3153/2023 
Freigabedatum 13.11.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Leitlinien für die Durchführung eines zweistufigen Gutachterverfahrens für die 
Errichtung eines Bürokomplexes auf dem Gelände zwischen der Deutz-Mülheimer 
Straße und dem Pfälzischen Ring an der Zoobrücke in Köln-Deutz - verfahrensleitender 
Beschluss  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. nimmt zur Kenntnis, dass  
 
a. ein zweistufiges Gutachterverfahren (Mehrfachbeauftragung) zum Neubau eines Büro-
komplexes auf dem Gelände der Deutz-Mülheimer Str. 30 auf Grundlage dem beige-
fügten Entwurf der Kompaktinformation durchgeführt wird (siehe Anlage 1); 
b. die avisierte Höhe des Hochpunktes 120 m beträgt, welche im weiteren Verfahren 
noch geprüft werden muss; 
c. zur Überprüfung der Höhenentwicklung seitens der Vorhabenträgerin eine Erstein-
schätzung in Bezug auf die Weltkulturerbeverträglichkeit durchgeführt wird; 
d. das weitere Verfahren auf Grundlage der durch den Stadtentwicklungsausschuss be-
schlossenen Qualitätskriterien für die Bewertung aktueller Hochbauvorhaben durchge-
führt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Gutachterverfahrens zu 
einem geeigneten Zeitpunkt nach Anlage 2 des Höhenentwicklungskonzeptes (HEK) 
erfolgen soll (vgl. Vorlage Nr. 0426/2023). 
 
2. beschließt, dass die finale städtebauliche verträgliche Höhenentwicklung im Rahmen des 
Gutachterverfahrens unter Berücksichtigung der Bruttogeschossfläche des Projektes und 
des Weltkulturerbestatus des Kölner Dom mit der UNESCO entschieden wird. 
 
3. beauftragt die Verwaltung, 
 
a. ICOMOS über die beabsichtigte Projektentwicklung mit der Ersteinschätzung zu infor-
mieren und die Stellungnahme ICOMOS zur Zulässigkeit des Vorhabens mit seinen 
resultierenden Anforderungen in Bezug auf den Weltkulturerbestatus der Domumge-
bung im Gutachterverfahren fachlich-inhaltlich zu berücksichtigen; 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 23.11.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 30.11.2023

2 
b. das Gutachterverfahren mit der Vorhabenträgerin entsprechend zum „Kölner Modell 
der Wettbewerbsverfahren“ durchzuführen (vgl. AN/0251/2022, geändert beschlossen 
durch den StEA am 07.04.2022); 
c. auf Grundlage des im Ergebnis des Gutachterverfahrens zur Realisierung bestimmten 
Projektes – nach Eingang eines entsprechenden Antrags durch die Vorhabenträgerin – 
die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs-
plans vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Die Umsetzung des zur Realisierung des Projekts im weiteren aufzustellenden vorhabenbezo-
genen Bebauungsplans hat nachteilige Auswirkungen auf den Klimaschutz hinsichtlich der ne-
gativen Energiebilanz bei der Errichtung des Gebäudes sowie der Unterhaltung während des 
Betriebs. Bereits im Gutachterverfahren soll daher die Entwicklung eines Energiekonzeptes 
Bestandteil der Planungsaufgabe sein. Die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Klimaleitli-
nien kommen in diesem Verfahren zum Tragen. 
Begründung: 
 
Bestandssituation 
 
Das zu beplanende Gebiet (siehe Anlage 2) befindet sich im Stadtteil Köln-Deutz an der 
Deutz-Mülheimer Str. 30 im Stadtbezirk Innenstadt/Deutz. Derzeit sind die Flächen im nördli-
chen Teil weitgehend versiegelt und werden als Messeparkplatz genutzt. Im südlichen Bereich 
befindet sich ein 9-geschossiges Bürogebäude, sowie die Zufahrt zur Unterführung Deutz-
Mülheimer Str. zum Messegelände. Das Projekt befindet sich in stadtbildprägender Lage am 
Eingang Nord / Congress-Centrum Nord der Kölnmesse und entlang der B 55a auf der rechts-
rheinischen Seite der Zoobrücke. 
 
Anlass und Ziel 
 
Die Vorhabenträgerin, die Flossbach von Storch AG mit Sitz in Köln, möchte als Investorin, 
Eigentümerin und Nutzerin einen Bürokomplex mit Parkhaus errichten. Auf dem Grundstück 
soll ein markanter und sichtbarer Hochpunkt mit einer Höhe von 120 m entstehen, welcher der 
prominenten Lage und der verkehrlichen Situation Rechnung trägt. Ergänzend sollen auf dem 
Gelände weitere Gebäude, z. B. für Büroflächen zur Drittnutzung errichtet werden. 
Der neue Bürokomplex wird insgesamt 45.000 – 50.000 m² oberirdische Bruttogeschossfläche 
und ein Parkhaus mit ca. 500 – 600 Stellplätzen umfassen. Neben der Büronutzung mit Kon-
ferenzbereich und Mitarbeiterrestaurant sind weitere Nutzungen wie Kindergarten, Fitnessstu-
dio, Barrista-Bar etc. vorgesehen.  
 
Projekthistorie und weitere Vorgehensweise 
 
Bereits im Jahr 2012 wurden Planungen zur Bebauung des Grundstückes mit dem Einlei-
tungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Koelnmesse/Messeverwaltung“ in 
Köln-Deutz“ mit dem Ziel das Grundstück an der Deutz-Mülheimer Str. als Standort für die 
Messe-Verwaltung sowie messenahe Dienstleister auszubauen aufgenommen (vgl. Vorlage-
Nr. 1053/2012). Im Jahr 2020 erfolgte ein Neustart des Projektes inklusive Wettbewerbsver-
fahren, aus dem COBE Copenhagen, Nordhavn als Siegerin zur Findung einer Lösung für den 
Neubau der Unternehmenszentrale der Kölnmesse hervorging. Zwischenzeitlich hat sich die 
Kölnmesse jedoch entschieden, die zukünftige Unternehmenszentrale innerhalb des Messe-
geländes zu realisieren und auf eine Bebauung des Grundstückes an der Deutz-Mülheimer 
Straße 30 zu verzichten.

4 
Um das Vorhaben realisieren zu können, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Be-
bauungsplans, die Aufhebung des o.g. Einleitungsbeschlusses und die Änderung des Flä-
chennutzungsplanes notwendig, da das bestehende Planungsrecht der Entwicklung eines Bü-
rokomplexes mit Parkhaus entgegensteht. Ein Einleitungsbeschluss liegt für das Vorhaben 
bislang nicht vor. Hierzu soll mit dem vorliegenden verfahrensleitenden Beschluss zunächst 
die grundsätzliche Zustimmung seitens der zuständigen politischen Gremien zur Entwicklung 
eines Bürokomplexes auf dem Gelände eingeholt werden. Im Anschluss an den verfahrenslei-
tenden Beschluss soll ein zweistufiges Gutachterverfahren mit acht Büros in der ersten Phase 
bzw. vier Büros in der zweiten Phase durchgeführt werden. Ob der Bebauungsplan im be-
schleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch aufgestellt werden kann, wird mit Erarbei-
tung des Einleitungsbeschlusses zu einem späteren Zeitpunkt geprüft. 
Aufgrund des Weltkulturerbestatus der Hohen Domkirche zu Köln nebst Domumgebung ist im 
Vorfeld die Zulässigkeit eines Hochhausprojektes an dieser Stelle zu prüfen. Dazu ist über 
das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-
Westfalen (MHKBG NRW) das International Council On Monuments And Sites (ICOMOS) zu 
kontaktieren, welches die Interessen der United Nations Educational, Scientific and Cultural 
Organization (UNESCO) in Fragen der Welterbestätten vertritt.  
Das weitere Verfahren unterliegt daher dem Vorbehalt, dass dem Projekt seitens eine Verträg-
lichkeit mit dem Weltkulturerbestatus bescheinigt werden kann. Vor diesem Hintergrund ist 
eine sogenannte UNESCO Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfung (KVP) durch ein mit entspre-
chender Expertise versehenes Fachplanungsbüros zu beauftragen. 
 
Leitlinien für die Durchführung eines Gutachterverfahrens für die Entwicklung eines 
Bürokomplexes  
 
Sichtachsenbezüge, Höhenentwicklung und Maß der baulichen Nutzung: 
 
Bedeutsame Sichtachsenbezüge auf das Vorhaben bestehen von Osten kommend über die 
Bundesautobahn A4. Die Vorhabenträgerin erarbeitet derzeit eine Massenstudie mit städte-
baulicher Ersteinschätzung, die in Abstimmung mit dem Amt für Denkmalschutz und Denkmal-
pflege sowie ICOMOS eine erste Einschätzung zur Welterbeverträglichkeit ermöglicht. Sobald 
erste Ergebnisse vorliegen, werden diese als weitere Grundlage in das Gutachterverfahren 
eingespeist. Eine abschließende Beurteilung erfolgt durch die UNESCO, welche einmal jähr-
lich zusammentritt. 
 
Die maßgebende Sichtachse ist die auf den Kölner Dom, da hier bezüglich des Weltkulturer-
bestatus besondere Anforderungen zu berücksichtigen sind. Der in Anlage 3 beigefügte Plan 
mit Blickbeziehungen auf den Kölner Dom (Sternenplan) mit den Kegeln von Sichtfeldern lässt 
erkennen, dass das Vorhaben in einer wichtigen Blickbeziehung auf den Kölner Dom liegt. 
Das Grundstück liegt außerhalb der Pufferzone für den Kölner Dom und die Stadtsilhouette, 
welche durch den Rat der Stadt Köln am 14.12.2006 beschlossen wurde (vgl. Vorlage-Nr. 
3461/2006). 
Städtebaulich wird der Standort durch die westlich gelegenen Messegebäude mit dem 16-ge-
schossigen Verwaltungsgebäude der Messe geprägt, das mit dem eingeschossigen, vom Ver-
waltungsgebäude getrennten Baukörper im Zusammenspiel mit den umgebenden begrünten 
Freiflächen als Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes Nord-
rhein-Westfalen eingetragen ist. Der fünfgeschossige Zeilenbau an der Deutz-Mülheimer 
Straße 109 ist nicht Bestandteil des Baudenkmals.  
Nördlich der Zoobrücke befindet sich die Stegerwaldsiedlung, welche primär durch Wohnen 
geprägt ist und der Auftakt zum Mülheimer Süden. Hier befinden sich bzw. entstehen u.a. Flä-
chen für Wohnen, Büros, Einzelhandel und Künstler. Südlich und östlich des Projektgrundstü-
ckes befinden sich verschiedene Hotelnutzungen, Dienstleister und das Messeparkhaus P22.  
Ein Höhenentwicklungskonzept (HEK) für die Gesamtstadt Köln befindet sich derzeit in Erar-
beitung. Da bereits absehbar ist, dass das Vorhaben in den „Regelungsbereich“ des HEK fal-
len wird, ist das weitere Verfahren zur geplanten Bebauung an den Inhalten des HEK zu ori-
entieren, soweit diese vorliegen.

5 
 
 
Grünraumbezüge: 
 
Das nächste zum Vorhaben gelegene Landschaftsschutzgebiet liegt mit dem Rheinpark in 
weiterer Entfernung. 
 
Der Flächennutzungsplan stellt kleinere Flächen an der Zoobrücke in direkter Nachbarschaft 
zum Projektgrundstück als Grünfläche mit teilweiser landschaftlicher Nutzung dar. Auf diesen 
Flächen und dem Projektgrundstück befinden sich u. a. verschiedene Gehölzbestände und 
Grünflächen.  
 
 
Nutzungen: 
 
Insgesamt ist je nach Gebäudehöhe eine Fläche von ca. 45.000 bis 50.000 m² BGF (oberir-
disch und ohne Stellplätze) vorgesehen. Neben der hauptsächlichen Büronutzung sind seitens 
der Vorhabenträgerin ergänzende Nutzungen vorgesehen: Ein 1.000 – 1.500 m² großes Fit-
nessstudio welches Mitarbeitenden und Externen zur Verfügung steht und eine 1 – 2 zügige 
Kindertagesstätte für Mitarbeitende. Im Erdgeschoss sind zudem weitere Nutzungen in Form 
von kleineren Einheiten für z.B. eine Bäckerei, eine Barista-Bar, eine kleine Bar oder einen Ki-
osk vorgesehen. Diese Nutzungen sollen in erster Linie auf die Bedürfnisse der Mitarbeiten-
den und Nutzer ausgerichtet sein und zu einer Belebung des Erdgeschosses bzw. der Außen-
räume führen.  
 
Verkehr: 
 
Die zusätzlich durch das Projekt ausgelösten Stellplätze werden durch ein Verkehrsgutachten 
ermittelt und im Gutachterverfahren als Grundlage dienen. Durch die Vorhabenträgerin wird 
ein Bedarf von 500-600 Stellplätzen gesehen. Ein Großteil dieser soll in einem Parkhaus in 
der südwestlichen Schleife der B 55a errichtet werden. Zur Adressbildung soll das Grundstück 
auch von der Deutz-Mülheimer Str. aus erschlossen werden, Eine untergeordnete Anzahl von 
Stellplätzen (ca. 100) soll in einem Tiefgaragengeschoss unter dem Projektgrundstück unter-
gebracht werden.  
Bei der Erarbeitung des Verkehrsgutachtens finden auch die Entwicklungen im Mülheimer Sü-
den, die entstehenden Verkehre rund um den Messebetrieb, die neu entstehende Stadtbahnli-
nie und der Schulneubau an der Brügelmannstr. Berücksichtigung. Somit wird sichergestellt, 
dass die Ergebnisse des Gutachterverfahrens verkehrlich tragfähig und realisierbar sind. Der 
im Stadtentwicklungsausschuss vom 11.06.2012 mit Vorlage 1053/2012 beschlossene Rad-
weg über das Projektgrundstück muss im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden. 
 
Nachhaltigkeit und Energie: 
 
Die Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln in der vom Rat der Stadt Köln am 17.03.2022 be-
schlossenen Fassung verpflichten die Vorhabenträgerin zur Umsetzung der darin festgelegten 
Klimaschutzmaßnahmen. 
Ziel der Klimaschutzleitlinien ist es, die CO2-Emissionen im gesamten Gebäudebereich so 
weit wie möglich zu reduzieren. Die Gebäude sollen so geplant werden, dass ein möglichst 
geringer Energiebedarf entsteht, der zu einem möglichst hohen Anteil durch erneuerbare 
Energien gedeckt wird oder sogar Energieüberschüsse erzielt werden. Die Leitlinien geben 
hierzu verbindliche Vorgaben und Empfehlungen, wie z.B. die Prüfung der lokalen Potenziale 
der Energieversorgung (Strom, Wärme, Kälte) bereits auf städtebaulicher Ebene oder auch 
die Erstellung eines Energiekonzeptes für Gebäude. 
Die Vorhabenträgerin strebt eine DGNB-Zertifizierung in Gold, ggf. Platin an. Die Einhaltung 
der Anforderungen des Leitfadens wird im weiteren Verfahren nachgewiesen. 
 
Der Freiraum rund um die Zentrale und am / im Objekt soll zu einem vielfältig nutzbaren und

6 
qualitätvollen Raum entwickelt werden. Darüber hinaus soll das Mikroklima durch die Berück-
sichtigung von Dach- und Fassadenbegrünung positiv beeinflusst werden. Hierfür sind ent-
sprechende Ausgleichsmaßnahmen bei der Freiflächengestaltung vorzusehen (z.B. extensive 
Wiesen- und Rasenflächen, Bäume und Hecken, Biotope etc.) Die Verschattung durch gebäu-
denahe Begrünung - zur Minimierung der solaren Einträge im Sommer und unter Berücksichti-
gung einer ausreichenden natürlichen Belichtung im Winter – soll im Gutachterverfahren zu-
mindest für die niedrigeren Gebäudeteile geprüft werden. Auch die Nutzung von Verduns-
tungskühlung sollte in Betracht gezogen werden. Das Kühlpotenzial des Bodens durch Ver-
dunstung sollte genutzt werden. Dies erfordert einen optimierten Bodenaufbau und eine konti-
nuierliche Wasserversorgung der Verdunstungsleitung. Auch Dachbegrünungen müssen in 
Trockenperioden bewässert werden können, um eine Verdunstungskühlung zu ermöglichen. 
 
Vor dem Hintergrund der prognostizierten Zunahme von Starkniederschlägen, Hitze- und Tro-
ckenperioden im Zuge des Klimawandels sind die ökologischen und gesamtwirtschaftlichen 
Synergiepotenziale einer wassersensiblen Stadt- und Freiraumgestaltung zu nutzen. Dabei ist 
auch das Konzept „Stadtblau“, d.h. die Anlage von Wasserflächen, z.B. Fließgewässer, Seen, 
Brunnen, Springbrunnen, zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist eine nachhaltige Regenwas-
serbewirtschaftung und die Einsparung von wertvollem Trinkwasser, d.h. die Nutzung von Re-
genwasser für Dachbegrünungen und Freiflächenanlagen, wünschenswert. Die Rückhaltung 
und Speicherung von Niederschlagswasser von Dach- und Wegeflächen, Zufahrten und Stell-
plätzen auf den gebäudenahen Freiflächen ist ebenfalls erwünscht. Eine örtliche Versickerung 
des Niederschlagswassers soll ermöglicht werden. Die Bepflanzung sollte trockenheitsresis-
tent sein und mit lokal gespeichertem Regenwasser bewässert werden, entsprechende Zister-
nen sind vorzusehen. 
 
 
Gutachterverfahren: 
 
Aufgrund der prominenten Lage des Vorhabens am Messestandort Köln und der Einfahrt über 
die B 55a (Zoobrücke) von Osten nach Köln ist ein besonderes Augenmerk auf die qualitäts-
volle Entwicklung hinsichtlich städtebaulicher, architektonisch-gestalterischer sowie freiraum-
planerischer Aspekte des Standortes zu legen.  
Es sind acht teilnehmende Planungsteams in der ersten Phase und vier in der zweiten Phase 
vorgesehen. Inhaltlich wird neben dem Bürokomplex selbst, der Sockelbereich, die umlie-
gende Erdgeschosszone des zu planenden Gebäudes und die Gestaltung der Fassade des 
Parkhauses. Aufgabe des Gutachterverfahrens werden. Im Gutachterverfahren soll die städte-
bauliche Figur des Bürokomplexes, die architektonische Gestaltung sowie die freiraumplaneri-
schen Aspekte, auch im Zusammenspiel mit der Sockelzone gefunden werden. Weitere Nut-
zungen neben den vorgesehenen Büros können additiv in die Entwurfsplanung integriert wer-
den.  
Aktuell erarbeitet die Vorhabenträgerin gemäß den aufgeführten Beschlusspunkten die weite-
ren fachlich-inhaltlichen Modalitäten des Gutachterverfahrens in Zusammenarbeit mit der Ver-
waltung und dem verfahrensbetreuenden Büro FSW Düsseldorf GmbH. Hierbei dient die mit 
der Anlage 1 beigefügte „Kompaktinformation“ als Grundlage dienen. Diese stellt zum Zeit-
punkt der Erstellung der Beschlussvorlage noch einen Entwurfsstatus dar und befindet sich in 
der verwaltungsinternen Abstimmung. Sollte bis zu den Sitzungen der Bezirksvertretung 1 und 
des Stadtentwicklungsausschusses eine aktualisierte Fassung vorliegen, wird die Anlage 1 
durch diese ersetzt. 
 
Zeitschiene: 
Die Vorhabenträgerin strebt im Nachgang zur Entscheidung des Stadtentwicklungsausschus-
ses über den vorliegenden verfahrensleitenden Beschluss in Zusammenarbeit mit dem verfah-
rensbetreuenden Büro und der Stadtverwaltung den Versand der Auslobungsunterlagen, wel-
che aktuell durch die Verwaltung geprüft werden, an. Gleiches gilt für die Erstellung der not-
wendigen Fachgutachten.

7 
Anlagen 
 
Anlage 1  Kompaktinformation 
Anlage 2  Lage des Projektes im Stadtraum 
Anlage 3  „Sternenplan“ 
Anlage 4  Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 4 Öffentlichkeitsbeteiligung

1100 Zeichen

Anlage 4  
Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in 
einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das 
Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen.  
Bitte wählen Sie aus: 
- Das Beteiligungskonzept wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht 
werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? 
Gemäß Anlage 2 Prozessschema & Bewertungsinstrument des Höhenentwicklungskonzepts 
(vgl. 0426/2023) ist die Öffentlichkeit im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens zu beteiligen. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 3 Sternenplan

10 Zeichen

Anlage 3
9

Anlage 2 Lage des Projektes im Stadtraum

129 Zeichen

Lage des Projektes im Stadtraum
Anlage 2
Baufeld
Plangebiet
Pfälzischer Ring
Deutz-Mülheimer Str.
Zoobrücke
Messegelände
Parkhaus

Anlage 5 Ersteinschätzung

1576 Zeichen

Ersteinschätzung Oktober 2023
Anlage 5
Analog zum Plan „Blickbeziehungen auf den Dom und die romanischen Kirchen“ aus dem Jahr 
1993 und der Stadtbildverträglichkeitsstudie von Univ. Prof. Kunibert Wachten aus dem Jahr 
2005 wurden der Vorhabenträgerin für eine erste Einschätzung der Auswirkungen auf die 
Stadtsilhouette und die Stellung des Weltkulturerbes Dom im Stadtkörper von der Verwaltung 
die relevanten Blickbeziehungen genannt. Auf dieser Grundlage wurden Fotos angefertigt und 
die angestrebte Höhe des Hochpunktes von 120 m in Varianten auf dem südlichen und 
nördlichen Grundstücksteil simuliert.
Auf diese Weise ist es möglich, eine erste Abschätzung der Sichtbeziehungen aus der 
Umgebung auf den Dom und die Stadtsilhouette vorzunehmen.
Diese erste Annäherung ersetzt nicht die Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfung, die parallel zum 
Gutachterverfahren beginnen soll und in enger Abstimmung mit ICOMOS erarbeitet wird.

Übersicht der Standorte
Variante A Variante B
1

2 Kreuz-Ost-L55a-A4 02 VAR A MITTE
2 Kreuz-Ost-L55a-A4 02 VAR B MITTE

3.1 Bensberger Schlosshügel VAR A MITTE
3.1 Bensberger Schlosshügel VAR B NORDEN
3

3.2 Bensberger Schlosshügel VAR A MITTE
3.2 Bensberger Schlosshügel VAR B NORDEN

5
4 Östl.-Zubringer-L55a-01 VAR A MITTE
4 Östl.-Zubringer-L55a-01 VAR B NORDEN

7 Rodenkirchener Brücke 01 VAR A MITTE
7 Rodenkirchener Brücke 01 VAR B NORDEN
6

10 A4 Ville-Frechen 01 VAR A MITTE
10 A4 Ville-Frechen 01 VAR B NORDEN
7

8
24 Deutz VAR A NORDEN
24 Deutz VAR B MITTE

9
25 Östliche Zubringerstraße
Standort in diesem Foto nicht 
darstellbar

Anlage 1 Kompaktinformation

7835 Zeichen

dialogorientiertes zweiphasiges  
städtebaulich-architektonisches und  
freiraumplanerisches Gutachterverfahren 
Kompaktinformation 
Flossbach von Storch Campus  
Köln | Deutz-Mülheimer Straße 30 
Anlage 1

Anlass
2
Die Flossbach von Storch AG ist einer 
der führenden bankenunabhängigen  
Vermögensverwalter in Deutschland.  
Die Entwicklung des Unternehmens war 
und ist eng mit dem Standort Köln ver-
bunden. Über die vergangenen 25 Jahre 
ist Flossbach von Storch AG stark ge-
wachsen.  
Das Unternehmen beschäftigt inzwi -
schen mehr als 300 Mitarbeiter in Köln 
im Bürohochhaus KölnTriangle sowie  
an einem weiteren Bürostandort in Köln 
Deutz.  
Aufgrund des weiteren Unternehmens-
wachstums und geänderter und hoher 
Anforderungen an einen Firmensitz soll 
ein neuer, zentraler Standort für die  
Unternehmenszentrale der Flossbach  
von Storch Gruppe an der Deutz-Mülh-
eimer-Straße 30 entstehen.  
Die Flossbach von Storch AG möchte 
hier als Investor, Eigentümer und Nutzer 
(owner-occupier) ein oder mehrere Ge-
bäude errichten, dass für einen ökono-
mischen und komfortablen Langzeit-
Betrieb ausgelegt ist.  
Auf dem Grundstück soll ein markanter 
und visibler Hochpunkt mit 120 m Höhe 
entstehen, der die hochprominente  
Lage und hervorragende Anbindung,  
aber auch die z.T. komplexen Rahmen-
bedingungen berücksichtigt.  
Dabei sollen Architektur und Qualitäten 
als bauliches Sinnbild des Wertesystems 
der Flossbach von Storch AG den höchs-
ten Ansprüchen an Werthaltigkeit, Nach-
haltigkeit und Flexibilität genügen.  
Das neue Campus-Areal soll insgesamt 
rund 45.000-50.000 qm oberirdischer 
BGF umfassen. Hierbei werden neben 
der Büronutzung mit Konferenzzone,  
einem Mitarbeiterrestaurant, auch wei-
tere Nutzungen, etwa Kindergarten, Fit-
nessstudio, Barista-Bar, etc. vorgesehen. 
Ergänzend soll die Fläche mit weiteren 
Gebäuden, z.B. für Büroflächen zur Nut-
zung durch Dritte bebaut werden.  
Das Grundstück an der Deutz-Mülheimer 
Straße war bereits 2021 Gegenstand  
eines städtebaulich-architektonischen 
Qualifizierungsverfahrens für ein Ver-
waltungsgebäude der Koelnmesse. Die 
Umsetzung wird nicht weiterverfolgt. 
Die definierten Ziele der Bauherrin und 
die veränderten programmatischen Rah-
menbedingungen machen eine erneute 
Auseinandersetzung mit der städte-
baulichen-freiraumplanerischen und ar-
chitektonischen Konfiguration notwen-
dig.  
Über das qualitätssichernde zweiphasige 
Gutachterverfahren mit integrierten  
Workshops soll die Frage nach der  
städtebaulich-freiraumplanerischen Kon-
figuration an diesem hochgradig span-
nenden Standort und die konkrete ar-
chitektonische Ausgestaltung beant -
wortet werden.  
Die Frage, ob eine bauliche Verdichtung 
in der Höhe mit deutlich kleinerem Ge-
bäude-Fußabdruck, Vorteile hinsichtlich 
ökologischer Qualitäten und der Nach-
haltigkeit generiert und Qualitäten in 
der Gestaltung und Nutzung des Au-
ßenraums schafft, soll im Dialog mit  
allen Akteuren diskutiert werden.

3
Lage im Stadtgebiet

Ziele
4
Die Flossbach von Storch AG plant an 
an der Deutz-Mühlheimer-Straße die  
Errichtung von insgesamt ca. 45.000 - 
50.000 qm BGF (oberirdisch), in Ab -
hängigkeit der Gebäudehöhe, zudem 
unterirdische Flächen. 
Ziel ist die Positionierung eines Büro-
Towers sowie eines weiteren Gebäudes.  
Das Hochhaus soll Multi-Tenant ausge-
legt sein, einschließlich großzügiger  
und einladender Lobby und Empfang 
im Erdgeschoss. 
Die Fläche ermöglicht die zusätzliche 
Bebauung mit einem weiteren Gebäude 
(10-15.000 BGF). Hier ist keine Eigen-
nutzung vorgesehen, sondern hier ist 
optional weitere Bürofläche, ein Hotel 
oder auch kulturelle Einrichtungen mög-
lich. 
Dabei soll der Außenbereich, bei ange- 
messener Berücksichtigung der Umge- 
bung, eine hohe Aufenthaltsqualität  
aufweisen können.  
Beide Bauten sollen eine 1-3 geschossige 
Tiefgarage erhalten, die insbesondere 
für Fahrräder der Mitarbeiter aber auch 
für PKW von Gästen genutzt werden 
können (inkl Spinde und Duschen für 
Mitarbeiter).  
Der weitere Stellplatznachweis soll durch 
ein zu errichtendes Parkhaus und Mo -
bility Hub auf der Fläche P21 erfolgen. 
Qualitative Ziele 
– Zeichenhaftes Hochhaus sowie ein
weiteres Gebäude für Büronut-
zung; Hotel oder kultureller Nut-
zung mit hoher städtebaulicher
und architektonischer Qualität
– Nachhaltig gestaltete Außenanla-
gen mit hoher Aufenthaltsqualität
– Maximale Flexibilität der Büroflä-
chen, für zeitgemäße Bürostruktu-
ren und künftige Typologien, z. B.
activity based working, New Work,
etc.)
– Integration der Tragwerksplanung
– Integration der Technischen Ge-
bäudeausrüstung mit Fokus auf
Energie-Verbrauch, CO2-Emission,
bei gleichzeitig simplifizierendem
Facility Management
– Berücksichtigung der hohen Anfor-
derungen an Nachhaltigkeit:
– Konzeption in Richtung einer
CO2-neutralen oder -positiven
Betriebsphase und einem deut-
lich reduziertem CO2-footprint
für die Herstellung, im Ver-
gleich zum Deutschen “Refe-
renzhaus nach Gebäudeener-
giegesetz GEG”
– Einhaltung der Klimaschutzleit-
linien der Stadt Köln und der
Vorgaben nach ESG, EU Taxono-
mie-Verordnung
– Kreislaufwirtschaft, Materialdo-
kumentation, etc.
– Biodiversität, insbesondere
bzgl. größerer und kleinerer Vö-
gel, Schmetterlinge und Bienen,
Fledermäuse / Insekten
– Energieerzeugung (z.B. Photo-
voltaik, Geothermie, Solarkol-
lektoren, etc.) mit dem Ziel ei-
ner energieautonomen Be-
triebsphase

5
Eckpunkte zum geplanten 
Gutachterverfahren  
– Vorgesehen ist die Initiierung eines
Zweiphasigen, dialogorientierten
Gutachterverfahrens mit inte-
grierten  Workshops (Arbeitsebe-
ne). Damit soll der intensive Aus-
tausch der Ideen für diesen Stand-
ort gefördert werden und zugleich
eine breite Akteptanz der Konzept-
lösung ermögicht werden.
– Begleitet wird das Verfahren durch
ein Auswahlgremium: es fungiert
ähnlich einer Jury und übernimmt
die Endscheidungen im Verfahren.
Dieses Gremium wird sowohl mit
Vertreter*innen des Bauherrn, der
Verwaltung und Politik als auch ex-
ternen Fachexperten (Architekten
und Landschaftsarchitekten) be-
setzt.
– Darüber hinaus wird eine zweite
Beratungsebene gebildet, das
Team+, dass als beratendes Kor-
rektiv auf Arbeitsebene postioniert
wird und die jeweiligen
Vertreter*innen der Fachämter,
Gutachter oder Berater bündelt.
– Insgesamt 8 Entwurfsteams (Ar-
chitektur u. Landschaftsarchitek-
tur) sollen sich in der in Phase 1
und mind.  4 Teams in der Phase 2
beteiligen. Die Festlegung der eige-
ladenen Teams erfolgt in enger Ab-
stimmung mit der Stadt Köln.
- Dabei liegt der Schwerpunkt auf
Teilnehmende mit sehr hoher ge-
stalterischer Kompetenz sowie
ausgewiesenem Innovationspo-
tential und Erfahrung in Nachhal-
tigkeitsthemen.
– Der Bauherr sichert eine Beauftra-
gung des Gewinners für die Pla-
nungsfelder Städtebau, Hochbau
und Landschaftsarchitektur zu.
– Neben den erforderlichen Fachleu-
ten und Gutachtern, sichert der
Bauherr die Begleitung durch ei-
nen Nachhaltigkeitsexperten zu.
Ziel ist es, das Projekt in hoher
Qualität auch zu zertifizieren. Da-
bei spielen Themenfelder der Ener-
gieautarkie, der  Klimaneutralität
u.a. eine große Rolle.
Verfahren

6
Phase 1
Bearbeitungszeitraum 1 Bearbeitungszeitraum 2
ca. 4 Wo. ca. 4 Wo. ca. 3 Wo. ca. 3 Wo.ca. 4 Wo. ca. 4 Wo.
Inhalte + Aufgabe 
im Verfahren
Reduzierung 
von 8 auf 4 Teams
Auswahl des Siegers
• Hinweise zur
Überarbeitung 
aus der Jury
• Klärung von
Rückfragen
• Vorstellung der
ersten Ideen
• R
ückkopplung
mit Bauherr / 
V
erwaltung
• Klärung 
von
R
ückfragen
• Vorstellung der
ersten Ideen
• R
ückkopplung
mit Bauherr / 
V
erwaltung
• Klärung 
von
Rü
ckfragen
VorprüfungBearbeitungBearbeitung VorprüfungBearbeitungBearbeitung
Phase 2
Abgabe 2Workshop 2Workshop 1Team+
Team+
Team+
Gremium
Gremium
Gremium
Briefing 1 – Start Briefing 2Abgabe 1 Jury 1 Jury 2
FALTIN+SATTLER FSW Düsseldorf GmbH 2023

Beratungsverlauf (2)

23.11.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.11 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Mülheimer Straße
  • Deutz-Mülheimer Straße 30
  • Brügelmannstraße
  • Östliche Zubringerstraße
  • Brückenstraße 5
  • Pfälzischer Ring
  • Straße 10
  • Zoobrücke
  • Straße 3

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3153/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
13.11.2023
Erstellt
04.10.2023 13:39