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2435/2024

Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die externe Beauftragung der Planung einer Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein an der Bastei in Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 28.01.2025

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2026

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Anlage 5 - Stellungnahme zum Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes

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Anlage 3 - Übersichten Wettbewerbsentwurf

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Anlage 2 - Visualisierungen Wettbewerbsentwurf

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Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Beschlussvorlage Rat

19152 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/691/12 
 
Vorlagen-Nummer 
 2435/2024 
Freigabedatum 
 28.01.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die externe Beauftragung der 
Planung einer Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein an der Bastei in Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat nimmt das Ergebnis des wettbewerblichen Dialogs zur Kenntnis.  
 
2. Der Rat stellt den Bedarf für die externe Beauftragung der Planung der neuen Rad- und 
Gehwegbrücke zwischen der Bastei und dem Rheinpark bis zur Vorplanung (einschließlich 
Leistungsphase 2 HOAI) fest und beauftragt die Verwaltung die Planung der neuen Rad- 
und Gehwegbrücke auf Grundlage des Wettbewerbsentwurfs durchzuführen. 
 
3. Gleichzeitig beschließt der Rat vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 
2025/2026 die erste Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 
1.300.000 € des Teilfinanzplans 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 
8 – Auszahlung für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0430 – Neubau 
Fuß- und Radwegbrücke an der Bastei, im Haushaltsjahr 2025. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Innenstadt und der Stadt-
entwicklungsausschuss uneingeschränkt zustimmen.  
 
 
Verkehrsausschuss 18.03.2025 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 20.03.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 31.03.2025 
Rat 03.04.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   s. Finanzierung 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja s. Förderung 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja       % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die neue Rad- und Gehwegbrücke an der Bastei ist Bestandteil des städtebaulichen Master-
plans Innenstadt des Stadtplanungs- und Architekturbüros Albert Speer & Partner GmbH, den 
der Rat am 05.05.2009 als strategische Zielausrichtung für die zukünftige Entwicklung der In-
nenstadt beschlossen hat. Im Verkehrsnetzplan des Radverkehrskonzepts Innenstadt (Vor-
lage Nr. 1171/2016) ist die Rad- und Gehwegbrücke zur Sicherung attraktiver Rad- und Fuß-
verkehrsverbindungen ebenfalls vorgesehen. Die Verbindung des links- und rechtsrheinischen 
Kölns ist verkehrlich und stadtgestalterisch von großer Bedeutung. Im Gegensatz zu den be-
stehenden Rheinbrücken ist die neue Rheinbrücke ausschließlich dem Rad- und Fußverkehr 
vorbehalten.  
Im Zuge einer Machbarkeitsstudie wurden die örtlichen Gegebenheiten für die Planungen der 
Rad- und Gehwegbrücken geprüft und die Vorgaben sowie Randbedingungen der einzelnen 
Ämter und Betroffenen zusammengetragen. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie wurde dem 
Rat in seiner Sitzung am 19.12.2017 vorgelegt (Vorlage Nr. 2036/2017),. der die vertiefende 
Planung einer weiteren Fuß- und Radwegbrücke über dem Rhein auf Höhe der Bastei beauf-
tragte. Die Planung der Brücke auf Höhe des Ubierrings wird in einer separaten Vorlage (Vor-
lage Nr. 2436/2024) behandelt.

3 
 
Abbildung 1: Übersicht Brückenbauwerke 
© Karte: Stadt Köln, Gestaltung: Zwanziggramm GmbH  
 
Vergabe der Planungsleistungen  
Der Rat hat die Verwaltung am 10.09.2020 mit der Durchführung eines Realisierungswettbe-
werbs für die Rad- und Gehwegbrücke an der Bastei beauftragt (Vorlage Nr. 0528/2020). Auf-
grund der umfangreichen Randbedingungen wurde mit der Mitteilung Nr. 3000/2021 die Ände-
rung des Vergabeverfahrens mitgeteilt. Die Planungsleistungen wurden als wettbewerblicher 
Dialog ausgeschrieben. 
Mit dieser Art des Wettbewerbs sollen für die Entwicklung der Konzeptentwürfe, aufgrund ver-
gleichender Beurteilungskriterien, alternative Ideen und optimierte Konzepte mit den Pla-
nungsteams, der Verwaltung und dem Bewertungsgremium erarbeitet werden, die den unter-
schiedlichen Anforderungen (Randbedingungen) gerecht werden. Hierbei stehen Kriterien wie 
die Qualität des Brückenentwurfs, architektonische Gestaltung, Einbindung in das städtebauli-
che Umfeld, Funktionalität sowie die Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit im Fokus.  
 
Die Aufgabe des Wettbewerbs ist der Entwurf der Rad- und Gehwegbrücken über den 
Rhein mit Darstellung der dazugehörigen Anschlüsse an das vorhandene Verkehrsnetz. 
Bedeutung der Brücke Bastei  
Vor dem Hintergrund des Klimawandels besteht bereits seit vielen Jahren die Notwendigkeit, 
die Mobilität der Kölner Bürger*innen nachhaltiger zu gestalten. Dafür entwickelt die Stadt zur-
zeit den nachhaltigen Mobilitätsplan „Besser durch Köln“, der eine konsequente Förderung

4 
des Umstiegs auf klimaschonende Verkehrsmittel verfolgt. Als klimafreundliche und nachhal-
tige Alternative ist dabei der Ausbau des Fuß- und Radwegenetzes erforderlich. Als langfristig 
orientierte Entwicklungsstrategie für die Gesamtstadt wurde dem Rat die Stadtstrategie Kölner 
Perspektiven 2030+ vorgelegt. Als einen Ansatz formuliert die Stadtstrategie unter anderem 
die Stärkung des Rheinraums voran zu treiben. Gerade angesichts des Sanierungsbedarfs 
und der damit verbundenen Nutzungseinschränkungen der Rheinbrücken und der daraus er-
wachsenden Konsequenzen für die lokalen und regionalen Verkehrsflüsse, ist das Zusam-
menwachsen des Rechts- und Linksrheinischen ein wichtiges Ziel. Dazu ist die Querung des 
Rheins für den Fuß- und Radverkehr zu verbessern. Neben der Nachrüstung der vorhande-
nen Brücken sind der Bau von neuen Rad- und Gehwegbrücken konkret benannt. 
Planung der Brücke Bastei  
Die Brücke an der Bastei soll eine Verbindung des linksrheinischen Theodor-Heuss-Rings und 
des rechtsrheinischen Rheinparks mit dem Rad- und Gehweg der Rheinuferstraße und der 
dahinterliegenden Altstadt-Nord schaffen.  
Dabei soll die Brücke eine nutzbare Breite von mind. 10 m aufweisen und nahezu orthogonal 
den Rhein überspannen. Aufenthaltsqualitäten sollen die nutzbare Breite möglichst wenig ein-
schränken.  
Entsprechend der Abstimmung mit den Denkmalbehörden muss das Brücken- beziehungs-
weise Rampenbauwerk nördlich der Bastei errichtet werden. 
Bei der Planung ist grundsätzlich von einer 10 m breiten, barrierefreien Rampe oder zwei 5 m 
breiten Rampen, von denen mind. eine barrierefrei ausgestaltet werden soll, auszugehen.  
Im Laufe des Verfahrens wurde eine Rampenreduzierung auf 7 m bzw. 5 m beachtet. Die Re-
duzierung der Rampenbreite wurde durch das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung zuge-
lassen. Eine Ausarbeitung mittels 10 m breiter Rampe bzw. zwei 5 m breite Rampen (ur-
sprüngliche Annahme) war mit dem Natur- und Landschaftsschutz sowie der Denkmalpflege 
nicht zu vereinbaren. Eine Reduzierung der Rampenbreite wurde zur Optimierung während 
des Verfahrens vorgenommen. 
Für die Rampe im linksrheinischen ist die Anlandung im Theodor-Heuss-Park sowie im Kreu-
zungsbereich Theodor-Heuss-Ring – Sedanstraße – An der Münze – Konrad-Adenauer-Ufer 
möglich. Die Parkanlage muss dabei aufgrund des (Boden-)Denkmal- und Landschaftsschut-
zes besonders sensibel behandelt werden, die Eingriffe sind auf das Mindeste zu beschrän-
ken.  
Die Stützenstellung im Rhein ist durch die Vorgaben des Wasserstraßen- und Schifffahrtsam-
tes zwingend einzuhalten. Eine andere Lage ist aufgrund sicherheitsrelevanter Vorgaben für 
die Errichtung von Brückenneubauten nicht möglich.  
Ablauf des Vergabeverfahrens 
Am 12.08.2023 wurde die dreistufige Vergabe der Planungsleistungen als wettbewerblicher 
Dialog mit einem offenen Teilnahmewettbewerb europaweit veröffentlicht. Gegenstand des 
Vergabeverfahrens war die ingenieurtechnische, architektonische und freiraumplanerische 
Konzeptplanung für zwei Rad- und Gehwegbrücken über den Rhein. Es ist eine losweise 
Vergabe vorgesehen.  
Das Los 1 beinhaltet die Planung der Brücke in Höhe der Bastei und das Los 2 die Planung

5 
der Brücke in der Verlängerung des Ubierrings. Ziel dieses gemeinsamen Verfahrens mit ge-
trennter Bewertung und Beauftragung ist, einen möglichst hohen Qualitätsgewinn zu erzielen.  
 
Abbildung 2: Ablauf des Vergabeverfahrens 
1. Stufe – Teilnahmewettbewerb 
In einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb wurden 8 geeignete Teilnehmende mit inter-
disziplinären Planungsteams je Los für das Dialogverfahren ausgewählt. Die Teilnahmean-
träge wurden am 09.10.2023 eingereicht.  
2. Stufe – Dialogphasen  
Die Dialogphase besteht aus verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen. In den Dialogpha-
sen wurden die Brückenentwürfe im Austausch mit einem Bewertungs- und Begleitgremium 
erarbeitet und weiterentwickelt.  
Das Begleitgremium war aus Fachämtern der Stadtverwaltung sowie weiteren zu beteiligen-
den Träger*innen öffentlicher Belange besetzt. Es hat das Verfahren in fachlicher und techni-
scher Hinsicht begleitet. Das Begleitgremium hat die Konzeptentwürfe vorgeprüft und Hilfe-
stellungen für die Teilnehmenden sowie fachliche Einschätzungen für das Bewertungsgre-
mium übermittelt. 
 
Das Bewertungsgremium war mit Fach- und Sachgutachtenden besetzt, die die Entwürfe ge-
mäß den veröffentlichten Wertungskriterien in den Dialogphasen bewertet haben.  
Die Fachgutachtenden besaßen dabei die fachliche Qualifikation der Teilnehmenden (Bauin-
genieurwesen, Architektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung). Die Sachgutachtenden 
waren verkehrs- und stadtentwicklungspolitische Sprecher*innen der Fraktionen.  
1. Dialogphase – Qualifizierungsphase 
In der 1. Dialogphase haben die Teilnehmenden erste Lösungsansätze erarbeitet.  
In einer Zwischenpräsentation im Dezember 2023 wurden individuelle Gespräche durch das 
Begleitgremium mit den Teilnehmenden geführt. Das Begleitgremium konnte in diesem Ter-
min in fachlicher Hinsicht Hilfestellungen geben und die Belange der einzelnen Betroffenheit 
detailliert erläutern.  
Die allgemeinen Hinweise wurden allen teilnehmenden Büros gleichermaßen zur Verfügung 
gestellt. Entwurfsspezifische Hinweise wurden hingegen nur dem jeweiligen Büro zur Verfü-
gung gegeben.  
Am 02.02.2024 erfolgte die Einreichung der Konzeptentwürfe für die 1. Dialogphase.  
Das Bewertungsgremium hat in seinen Sitzungen am 12.03. und 13.03.2024 die 8 Entwürfe je 
Los anhand der Wertungsmatrix beurteilt. Unter Berücksichtigung der weiteren, den Bietern 
zuvor bekanntgegebenen, Kriterien wurden 4 Teilnehmende je Los für die 2. Dialogphase aus-
gewählt. 
2. Dialogphase – Vertiefungsphase

6 
Am 16.04.2024 wurden die 4 Teams je Los zur 2. Dialogphase des Vergabeverfahrens einge-
laden. Die ausgewählten Konzeptentwürfe wurden in dieser Phase von den Teilnehmenden 
vertieft ausgearbeitet. Für die Vertiefung und Verbesserung der Entwürfe wurden den Teams 
die Überarbeitungshinweise aus dem Bewertungsgremium mitgeteilt.  
Der Verfahrensablauf war analog zur 1. Dialogphase.  
Die überarbeiteten Konzeptentwürfe wurden am 24.07.2024 eingereicht und dem Bewertungs-
gremium am 03.09.2024 und 04.09.2024 durch die Teilnehmenden vorgestellt. Die noch 4 
verbliebenen Konzeptentwürfe wurden durch das Bewertungsgremium und unter Berücksichti-
gung der zuvor bekanntgebenden Wertungskriterien bewertet.  
3. Stufe – Angebotsphase  
Nach Abschluss der 2. Stufe – Dialogphase wurden die verbliebenen Teilnehmenden je Los 
zur Einreichung eines Angebotes aufgefordert.  
Änderungen an den Planungsunterlagen waren in der Angebotsphase nicht mehr möglich. Die 
Funktion des einzureichenden Angebotes beschränkte sich dementsprechend darauf, eine 
Rechtsverbindlichkeit für die Zuschlagserteilung herbeizuführen. 
Die Konzeptentwürfe wurden im Verfahren nach innerstädtisch abgestimmten Vorgaben er-
stellt. Mit Hilfe des Wettbewerbs wurden die qualifiziertesten Konzeptentwürfe und Planungs-
teams festgestellt.  
Für die Rad- und Gehwegbrücke an der Bastei wurde schließlich ein Wettbewerbssieger er-
mittelt. 
Nach der Beauftragung wird der Konzeptentwurf des Wettbewerbssiegers im Zuge der Vor-
entwurfsplanung zu einem genehmigungsreifen Entwurf weiterentwickelt.  
Mit dem aktuellen Beschluss wird das Wettbewerbsergebnis des Planungsbüros Sbp Se (Sch-
laich Bergermann Partner) dargestellt.   
Wettbewerbsergebnis 
Der ausgewählte Entwurf wurde als schlanke Netzwerkbogenbrücke mit zwei stählernen Bö-
gen konzipiert.  
Die linksrheinische Rampe schmiegt sich nördlich an den Grünzug des Theodor-Heuss-Parks 
an. Sie nimmt den auf den Theodor-Heuss-Ring zu- und abfließenden Radverkehr direkt auf 
und schließt ebenso den Verkehr der Sedanstraße/An der Münze an. Über die Einmündung in 
das Konrad-Adenauer-Ufer und die dortigen Überwege erreicht man das Rheinufer. 
Rechtsrheinisch führt das großzügige Rampenbauwerk in weitem Schwung, mit Blick auf die 
Parkanlage und den Rhein, hinunter auf die Parkebene und schließt an das bestehende We-
genetz des Parks an.

7 
 
Abbildung 3: Lageplan Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein  
© Sbp Se (Schlaich Bergermann Partner)  
 
Neben der klaren Lenkung des zu erwartenden Verkehrsstroms werden an den jeweiligen 
Uferpfeilern Treppenanlagen mit Schiebehilfen angeordnet. Sie ermöglichen einen schnellen 
Zugang zur Rheinpromenade.  
 
Abbildung 4: Visualisi erung – Anbindung rechtsrheinisch  
© Sbp Se (Schlaich Bergermann Partner)  
 
Die Konstruktion selbst versucht dabei so leichtfüßig wie möglich und mit minimiertem Fußab-
druck in dem geschützten Parkdenkmal zu landen. Die minimalistischen, schlanken Stahlstüt-
zen imitieren in ihrer leichten Anmutung die modernistischen Pavillonarchitekturen des Rhein-
parks.

8 
 
Abbildung 5: Visualisierung – Aussichtsplattform am Brückenpfeiler  
© Sbp Se (Schlaich Bergermann Partner)  
 
Über dem Rhein wird ein „balkonartiger“ Platz geschaffen, der zum Ausblick auf Rhein und 
Stadt einlädt. Die Ausrichtung des Balkons erfährt eine geringfügige Gewichtung in Richtung 
Dom. Zwischen den Bogenfußpunkten oder das Netzwerk hinaustretend, erreicht man den 
Balkon, der einen freien, ungestörten Ausblick zulässt. 
 
Abbildung 6: Fotorealistische Visualisierung – Schrägblick rechtsrheinisch  
© Foto: Stadt Köln, Illustration: Sbp Se (Schlaich Bergermann Partner)  
 
 
Abbildung 7: Fotorealistische Visualisierung - Schrägblick linksrheinisch  
© Foto: Stadt Köln, Illustration: Sbp Se (Schlaich Bergermann Partner)

9 
Weitere fotorealistische Visualisierungen können der Anlage 2 entnommen werden. 
Zeitplanung 
Mit der Planung soll voraussichtlich im I. Quartal 2025 begonnen werden. Im weiteren Verlauf 
der Planung werden z.B. die besonderen Belange des Natur-, Landschafts- und Artenschut-
zes sowie der Denkmalpflege Berücksichtigung finden. Die Fertigstellung der Vorentwurfspla-
nung (Leistungsphase 1 und 2, HOAI) wird für Ende 2025 anvisiert. Der erweiterte Planungs-
beschluss ist für Anfang 2026 vorgesehen. Mit dem erweiterten Planungsbeschluss wird der in 
Bezug auf die besonderen Belange weiterentwickelte Wettbewerbsentwurf vorgestellt.  
 
Innerhalb des erweiterten Planungsbeschlusses wird die Weiterentwicklung des aktuellen Ent-
wurfs vorgestellt.    
 
Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass noch kein Planrecht besteht. Dieses muss 
noch erlangt werden. 
Externe Vergabe 
Für den Neubau werden derzeit Gesamtprojektkosten von rd. 79,6 Mio. € brutto erwartet. Hie-
rin enthalten sind nach einer erster Kostenschätzung Planungskosten von rd. 12,1 Mio. € 
brutto (Leistungsphase 1 bis 9) und Baukosten mit rd. 67,5 Mio. € brutto.  
 
Nachfolgend wurden die Planungskosten, unterteilt nach der Vorentwurfsplanung (Leistungs-
phase 1 und 2, HOAI) und Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 und 4, HOAI), ermittelt: 
 
 Planungskosten / Baunebenkosten bis Leistungsphase 4: 6,7 Mio. € brutto 
 
- Leistungsphase 1 und 2:    1,3 Mio. € brutto 
- Leistungsphase 3 und 4:    5,4 Mio. € brutto 
 
Im Rahmen der Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 1 und 2, HOAI) sind von dem ausge-
wählten Generalplaner der Konzeptentwurf vertieft auszuarbeiten und Varianten dieser Ge-
staltung zu untersuchen, die den politischen Gremien im Zuge der Vorlage für den erweiterten 
Planungsbeschluss vorgestellt werden. 
Rechnungsprüfungsamt 
Die zur Bedarfsprüfung erforderlichen Unterlagen wurden dem Rechnungsprüfungsamt zur 
Stellungnahme vorgelegt. Diese ist als Anlage 4 beigefügt. 
Finanzierung 
Die Planungskosten betragen insgesamt rd. 12,1 Mio. € brutto. Die zur Finanzierung der Pla-
nungsleistungen ab 2025 benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen sind mit dem 
Teilbetrag von 8.460.000 im Hpl.-Entwurf 2025/2026 (inkl. Mittelfristplanung) im Teilfinanzplan 
des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tun-
nel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanz-
stelle 6901-1202-0-0430, Neubau Fuß- und Radwegbrücke an der Bastei wie folgt berücksich-
tigt:

10 
 
Jahr Veranschlagung 
2025 1.300.000 € 
2026 3.040.000 € 
2027 1.560.000 € 
2028 1.830.000 € 
2029 730.000 € 
 
Die zusätzlich erforderlichen Mittel werden im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungs-
verfahren ab dem Haushaltsjahr 2027 im Teilfinanzplan 1202- Brücken, Tunnel, Stadtbahn, 
ÖPNV – entsprechend dem Projektfortschritt bedarfsgerecht berücksichtigt. 
Förderung 
Der Bau einer neuen Rad- und Gehwegbrücke zwischen der Bastei und dem Rheinpark ist 
entsprechend den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und 
Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Nahmobilität FöRiNah) grundsätz-
lich förderfähig. 
 
Eine Programmanmeldung wird zeitnah bei der Bezirksregierung Köln eingereicht, der Förder-
satz beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Fördermittel können erst nach Vor-
liegen eines Zuwendungsbescheides als gesichert betrachtet werden. Der entsprechende För-
derantrag kann erst nach Abschluss der Leistungsphase 3 Entwurfsplanung gemäß HOAI ge-
stellt werden.  
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverband im Bereich Radverkehr und Fuß-
verkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Ver-
gleich zur Nutzung des privaten PKW. Somit tragen die Brückenneubauten zu einer Reduktion 
des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer-
tet werden.  
Anlagen 
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 – Visualisierungen Wettbewerbsentwurf 
Anlage 3 – Übersichten Wettbewerbsentwurf 
Anlage 4 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes 
Anlage 5 – Stellungnahme zum Schreiben des RPA

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

1330 Zeichen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Innerhalb des Wettbewerbs für die Planungsleistungen wurde durch ein Bewertungsgremium aus Fach- 
und Sachgutachtenden ein Brückenentwurf anhand einer Wertungsmatrix ausgewählt. In diesem 
insgesamt juristisch sehr formalen Verfahren ist keine Öffentlichkeitsbeteiligung über die 
Planungsvorschläge möglich. Die neue Brücke zieht Änderungen/Aufstellungen von Bebauungsplänen 
für eine Genehmigungsfähigkeit nach sich. In diesem Zusammenhang findet dann eine tatsächliche 
Bürgerbeteiligung (entsprechend § 3 (1) und (2) BauBG) statt. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2026

1675 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/691/12 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2435/2024
Stand: 10.02.2026 
Sachstandsbericht  
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die externe Beauftragung der 
Planung einer Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein an der Bastei in Köln 
Beschluss: 
 
1. Der Rat nimmt das Ergebnis des wettbewerblichen Dialogs zur Kenntnis.  
 
2. Der Rat stellt den Bedarf für die externe Beauftragung der Planung der neuen Rad- und 
Gehwegbrücke zwischen der Bastei und dem Rheinpark bis zur Vorplanung (einschließlich 
Leistungsphase 2 HOAI) fest und beauftragt die Verwaltung die Planung der neuen Rad- 
und Gehwegbrücke auf Grundlage des Wettbewerbsentwurfs durchzuführen. 
 
3. Gleichzeitig beschließt der Rat vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 
2025/2026 die erste Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 
1.300.000 € des Teilfinanzplans 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 
8 – Auszahlung für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0430 – Neubau 
Fuß- und Radwegbrücke an der Bastei, im Haushaltsjahr 2025. 
 
Anmerkung: 
Der Hinweis zum Haushaltsvorbehalt hat sich aufgrund der Genehmigung der Haushaltsat-
zung 2025/2026 durch die Aufsichtsbehörde am 31.03.2025 erledigt. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) der neuen Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein 
an der Bastei ist abgeschlossen. Der erweiterte Planungsbeschluss wird aktuell vorbereitet.  
Nächste Schritte: 
Der erweiterte Planungsbeschluss ist für das III. Quartal 2026 vorgesehen. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
31.01.2027

Anlage 5 - Stellungnahme zum Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes

2029 Zeichen

Anlage 5 
69    
691/12  
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 2435/2024, Stand 02.12.2024 
 
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein 
an der Bastei in Köln 
 
RPA Nr.:143/16/14/24 
 
Mit der o.g. Beschlussvorlage beabsichtigt 69 Amt für Brücken, Tunnel und Stadt-
bahnbau den Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Rad- und Gehwegbrücke über 
den Rhein an der Bastei in Köln herbeizuführen. 
 
Die Fachdienststelle nimmt wie folgt Stellung auf die Fragen aus der Anlage 4  
– Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes: 
 
Punkt 1): 
Aus den Unterlagen geht nicht hervor, weshalb bei einem Neubau ein Umbauzu-
schlag in den Planungskosten angesetzt wird. Es wird empfohlen zu prüfen, in wie-
weit der Umbauzuschlag in Höhe von ca. 609.000 € (netto) erforderlich ist. 
 
Der Umbauzuschlag ergibt sich aufgrund der Eingriffe der landseitigen Rampenbau-
werke und der damit voraussichtlichen Notwendigkeit von Umplanungen der vorhan-
denen Bausubstanz. Der Umbauzuschlag beinhaltet bspw. den Umbau von Straßen-
kreuzungen, Parkanlagen, Leitungen und Kanälen sowie der vorhandenen mobilen 
und stationären Hochwasserschutzanlagen. 
Die angesetzten Umbauzuschläge basieren ebenso wie die anrechenbaren Kosten 
auch auf Angaben, welche im Vergabeverfahren „Wettbewerblicher Dialog“ genannt 
wurden. In diesem Verfahren haben vier Planungsbüros Umbauzuschläge zu Ihren 
eingereichten Entwürfen übermittelt. Die Umbauzuschläge variieren je nach Ausfüh-
rung des Entwurfs.   
Punkt 2): 
Bei den Kosten für die zu erbringenden Planungsleistungen der Verkehrsanlagen 
wurde nicht das korrekte Honorar angesetzt. Die Kosten können daher um ca. 
275.000 € (netto) reduziert werden. 
 
Das Grundhonorar wurde an der o.g. Stelle nicht korrekt angesetzt. Es ist richtig, 
dass die Planungskosten der Leistungsphase 5 um ca. 275.000 € (netto) reduziert 
werden können. Die Anpassung wird bei einer Beauftragung der Planungsleistung 
berücksichtigt.  
 
Die Stellungnahme ist mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.

Anlage 3 - Übersichten Wettbewerbsentwurf

426 Zeichen

Anlage 3
Übersichten Wettbewerbsentwurf
Rad- und Gehwegbrücke an der Bastei

2
Grundriss Brückenbauwerk
Anlage 3 – Neue Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein an der Bastei, © Sbp Se
Grundriss Rampe linksrheinisch Grundriss Rampe rechtsrheinisch
 Querschnitt Pfeiler

3
Ansicht Brückenbauwerk
Ansicht Rampe linksrheinisch
Ansicht Rampe rechtsrheinisch
Anlage 3 – Neue Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein an der Bastei, © Sbp Se

Anlage 2 - Visualisierungen Wettbewerbsentwurf

1139 Zeichen

Anlage 2
Visualisierungen Wettbewerbsentwurf
Rad- und Gehwegbrücke an der Bastei

2
Schrägblick linksrheinisch
Anlage 2 – Neue Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein an der Bastei
© Foto: Stadt Köln, Illustration: Sbp Se

3
Schrägblick rechtsrheinisch
Anlage 2 – Neue Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein an der Bastei
© Foto: Stadt Köln, Illustration: Sbp Se

4
Schrägblick rechtsrheinisch
Anlage 2 – Neue Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein an der Bastei
© Foto: Stadt Köln, Illustration: Sbp Se

5
Aussichtsplattform am Brückenpfeiler
Anlage 2 – Neue Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein an der Bastei
© Sbp Se© Sbp Se

6
Anbindung rechtsrheinisch
Anlage 2 – Neue Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein an der Bastei
© Sbp Se

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Anbindung linksrheinisch
Anlage 2 – Neue Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein an der Bastei
© Sbp Se

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Konrad-Adenauer-Ufer mit Blick Richtung Bastei
Anlage 2 – Neue Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein an der Bastei
© Foto: Stadt Köln, Illustration: Sbp Se

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Rheinpromenade mit Blick Richtung Bastei
Anlage 2 – Neue Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein an der Bastei
© Foto: Stadt Köln, Illustration: Sbp Se

Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

1863 Zeichen

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14 .11.2024
143
69 über
Dezernat III
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 2435/2024, Stand 12.11.2024
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein 
an der Bastei in Köln
RPA Nr.:143/16/14/24
eingereichte Planungskosten: ca. 10.2 Mio. € (netto) 12.1 Mio. € (brutto).
geprüfte Planungskosten: 9.3 Mio. € (netto) 11 Mio. € (brutto)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der o.g. Beschlussvorlage beabsichtigt 69 Amt für Brücken, Tunnel und Stadt-
bahnbau den Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Rad- und Gehwegbrücke über 
den Rhein an der Bastei in Köln herbeizuführen.
Die Fachdienststelle geht von anrechenbaren Kosten (Baukosten) in Höhe von 55 
Mio. € (netto) für die Berechnung des Honorars der Planer aus. Die Baukosten basie-
ren auf Kosten, welche im Vergabeverfahren „Wettbewerblicher Dialog“genannt 
wurden. In diesem Verfahren haben die Planungsbüros zu Ihren Entwürfen Kosten-
schätzungen abgegeben. Die Ergebnisse des wettbewerblichen Dialogs wurden dem 
RPA nicht vorgelegt. Eine Prüfung der anrechenbaren Kosten konnte somit nicht er-
folgen. Bei der Prüfung der Planungskosten haben sich folgende Fragen ergeben:
Aus den Unterlagen geht nicht hervor, weshalb bei einem Neubau ein Umbauzu-
schlag in den Planungskosten angesetzt wird. Es wird empfohlen zu prüfen, in wie-
weit der Umbauzuschlag in Höhe von ca. 609.000 € (netto) erforderlich ist.
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Anlage 4

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Bei den Kosten für die zu erbringenden Planungsleistungen der Verkehrsanlagen 
wurde nicht das korrekte Honorar angesetzt. Die Kosten können daher um ca. 
275.000 € (netto) reduziert werden.
Die vorgesehenen Planungskosten wurden detailliert dargestellt. Grundsätzlich be-
stehen gegen die Fortführung des Projektes keine Bedenken.
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Genseke
stellv. Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt

Beratungsverlauf (5)

18.03.2025 Verkehrsausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
20.03.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.03.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
31.03.2025 Finanzausschuss
TOP 10.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.04.2025 Rat
TOP 10.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Brückenstraße 5
  • Sedanstraße
  • Theodor-Heuss-Ring
  • Konrad-Adenauer-Ufer
  • An der Münze

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2435/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
28.01.2025
Erstellt
09.08.2024 08:14