2435/2024
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die externe Beauftragung der Planung einer Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein an der Bastei in Köln
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/691/12 Vorlagen-Nummer 2435/2024 Freigabedatum 28.01.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die externe Beauftragung der Planung einer Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein an der Bastei in Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat nimmt das Ergebnis des wettbewerblichen Dialogs zur Kenntnis. 2. Der Rat stellt den Bedarf für die externe Beauftragung der Planung der neuen Rad- und Gehwegbrücke zwischen der Bastei und dem Rheinpark bis zur Vorplanung (einschließlich Leistungsphase 2 HOAI) fest und beauftragt die Verwaltung die Planung der neuen Rad- und Gehwegbrücke auf Grundlage des Wettbewerbsentwurfs durchzuführen. 3. Gleichzeitig beschließt der Rat vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026 die erste Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1.300.000 € des Teilfinanzplans 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0430 – Neubau Fuß- und Radwegbrücke an der Bastei, im Haushaltsjahr 2025. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Innenstadt und der Stadt- entwicklungsausschuss uneingeschränkt zustimmen. Verkehrsausschuss 18.03.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 20.03.2025 Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 31.03.2025 Rat 03.04.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen s. Finanzierung Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s. Förderung Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die neue Rad- und Gehwegbrücke an der Bastei ist Bestandteil des städtebaulichen Master- plans Innenstadt des Stadtplanungs- und Architekturbüros Albert Speer & Partner GmbH, den der Rat am 05.05.2009 als strategische Zielausrichtung für die zukünftige Entwicklung der In- nenstadt beschlossen hat. Im Verkehrsnetzplan des Radverkehrskonzepts Innenstadt (Vor- lage Nr. 1171/2016) ist die Rad- und Gehwegbrücke zur Sicherung attraktiver Rad- und Fuß- verkehrsverbindungen ebenfalls vorgesehen. Die Verbindung des links- und rechtsrheinischen Kölns ist verkehrlich und stadtgestalterisch von großer Bedeutung. Im Gegensatz zu den be- stehenden Rheinbrücken ist die neue Rheinbrücke ausschließlich dem Rad- und Fußverkehr vorbehalten. Im Zuge einer Machbarkeitsstudie wurden die örtlichen Gegebenheiten für die Planungen der Rad- und Gehwegbrücken geprüft und die Vorgaben sowie Randbedingungen der einzelnen Ämter und Betroffenen zusammengetragen. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie wurde dem Rat in seiner Sitzung am 19.12.2017 vorgelegt (Vorlage Nr. 2036/2017),. der die vertiefende Planung einer weiteren Fuß- und Radwegbrücke über dem Rhein auf Höhe der Bastei beauf- tragte. Die Planung der Brücke auf Höhe des Ubierrings wird in einer separaten Vorlage (Vor- lage Nr. 2436/2024) behandelt. 3 Abbildung 1: Übersicht Brückenbauwerke © Karte: Stadt Köln, Gestaltung: Zwanziggramm GmbH Vergabe der Planungsleistungen Der Rat hat die Verwaltung am 10.09.2020 mit der Durchführung eines Realisierungswettbe- werbs für die Rad- und Gehwegbrücke an der Bastei beauftragt (Vorlage Nr. 0528/2020). Auf- grund der umfangreichen Randbedingungen wurde mit der Mitteilung Nr. 3000/2021 die Ände- rung des Vergabeverfahrens mitgeteilt. Die Planungsleistungen wurden als wettbewerblicher Dialog ausgeschrieben. Mit dieser Art des Wettbewerbs sollen für die Entwicklung der Konzeptentwürfe, aufgrund ver- gleichender Beurteilungskriterien, alternative Ideen und optimierte Konzepte mit den Pla- nungsteams, der Verwaltung und dem Bewertungsgremium erarbeitet werden, die den unter- schiedlichen Anforderungen (Randbedingungen) gerecht werden. Hierbei stehen Kriterien wie die Qualität des Brückenentwurfs, architektonische Gestaltung, Einbindung in das städtebauli- che Umfeld, Funktionalität sowie die Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit im Fokus. Die Aufgabe des Wettbewerbs ist der Entwurf der Rad- und Gehwegbrücken über den Rhein mit Darstellung der dazugehörigen Anschlüsse an das vorhandene Verkehrsnetz. Bedeutung der Brücke Bastei Vor dem Hintergrund des Klimawandels besteht bereits seit vielen Jahren die Notwendigkeit, die Mobilität der Kölner Bürger*innen nachhaltiger zu gestalten. Dafür entwickelt die Stadt zur- zeit den nachhaltigen Mobilitätsplan „Besser durch Köln“, der eine konsequente Förderung 4 des Umstiegs auf klimaschonende Verkehrsmittel verfolgt. Als klimafreundliche und nachhal- tige Alternative ist dabei der Ausbau des Fuß- und Radwegenetzes erforderlich. Als langfristig orientierte Entwicklungsstrategie für die Gesamtstadt wurde dem Rat die Stadtstrategie Kölner Perspektiven 2030+ vorgelegt. Als einen Ansatz formuliert die Stadtstrategie unter anderem die Stärkung des Rheinraums voran zu treiben. Gerade angesichts des Sanierungsbedarfs und der damit verbundenen Nutzungseinschränkungen der Rheinbrücken und der daraus er- wachsenden Konsequenzen für die lokalen und regionalen Verkehrsflüsse, ist das Zusam- menwachsen des Rechts- und Linksrheinischen ein wichtiges Ziel. Dazu ist die Querung des Rheins für den Fuß- und Radverkehr zu verbessern. Neben der Nachrüstung der vorhande- nen Brücken sind der Bau von neuen Rad- und Gehwegbrücken konkret benannt. Planung der Brücke Bastei Die Brücke an der Bastei soll eine Verbindung des linksrheinischen Theodor-Heuss-Rings und des rechtsrheinischen Rheinparks mit dem Rad- und Gehweg der Rheinuferstraße und der dahinterliegenden Altstadt-Nord schaffen. Dabei soll die Brücke eine nutzbare Breite von mind. 10 m aufweisen und nahezu orthogonal den Rhein überspannen. Aufenthaltsqualitäten sollen die nutzbare Breite möglichst wenig ein- schränken. Entsprechend der Abstimmung mit den Denkmalbehörden muss das Brücken- beziehungs- weise Rampenbauwerk nördlich der Bastei errichtet werden. Bei der Planung ist grundsätzlich von einer 10 m breiten, barrierefreien Rampe oder zwei 5 m breiten Rampen, von denen mind. eine barrierefrei ausgestaltet werden soll, auszugehen. Im Laufe des Verfahrens wurde eine Rampenreduzierung auf 7 m bzw. 5 m beachtet. Die Re- duzierung der Rampenbreite wurde durch das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung zuge- lassen. Eine Ausarbeitung mittels 10 m breiter Rampe bzw. zwei 5 m breite Rampen (ur- sprüngliche Annahme) war mit dem Natur- und Landschaftsschutz sowie der Denkmalpflege nicht zu vereinbaren. Eine Reduzierung der Rampenbreite wurde zur Optimierung während des Verfahrens vorgenommen. Für die Rampe im linksrheinischen ist die Anlandung im Theodor-Heuss-Park sowie im Kreu- zungsbereich Theodor-Heuss-Ring – Sedanstraße – An der Münze – Konrad-Adenauer-Ufer möglich. Die Parkanlage muss dabei aufgrund des (Boden-)Denkmal- und Landschaftsschut- zes besonders sensibel behandelt werden, die Eingriffe sind auf das Mindeste zu beschrän- ken. Die Stützenstellung im Rhein ist durch die Vorgaben des Wasserstraßen- und Schifffahrtsam- tes zwingend einzuhalten. Eine andere Lage ist aufgrund sicherheitsrelevanter Vorgaben für die Errichtung von Brückenneubauten nicht möglich. Ablauf des Vergabeverfahrens Am 12.08.2023 wurde die dreistufige Vergabe der Planungsleistungen als wettbewerblicher Dialog mit einem offenen Teilnahmewettbewerb europaweit veröffentlicht. Gegenstand des Vergabeverfahrens war die ingenieurtechnische, architektonische und freiraumplanerische Konzeptplanung für zwei Rad- und Gehwegbrücken über den Rhein. Es ist eine losweise Vergabe vorgesehen. Das Los 1 beinhaltet die Planung der Brücke in Höhe der Bastei und das Los 2 die Planung 5 der Brücke in der Verlängerung des Ubierrings. Ziel dieses gemeinsamen Verfahrens mit ge- trennter Bewertung und Beauftragung ist, einen möglichst hohen Qualitätsgewinn zu erzielen. Abbildung 2: Ablauf des Vergabeverfahrens 1. Stufe – Teilnahmewettbewerb In einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb wurden 8 geeignete Teilnehmende mit inter- disziplinären Planungsteams je Los für das Dialogverfahren ausgewählt. Die Teilnahmean- träge wurden am 09.10.2023 eingereicht. 2. Stufe – Dialogphasen Die Dialogphase besteht aus verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen. In den Dialogpha- sen wurden die Brückenentwürfe im Austausch mit einem Bewertungs- und Begleitgremium erarbeitet und weiterentwickelt. Das Begleitgremium war aus Fachämtern der Stadtverwaltung sowie weiteren zu beteiligen- den Träger*innen öffentlicher Belange besetzt. Es hat das Verfahren in fachlicher und techni- scher Hinsicht begleitet. Das Begleitgremium hat die Konzeptentwürfe vorgeprüft und Hilfe- stellungen für die Teilnehmenden sowie fachliche Einschätzungen für das Bewertungsgre- mium übermittelt. Das Bewertungsgremium war mit Fach- und Sachgutachtenden besetzt, die die Entwürfe ge- mäß den veröffentlichten Wertungskriterien in den Dialogphasen bewertet haben. Die Fachgutachtenden besaßen dabei die fachliche Qualifikation der Teilnehmenden (Bauin- genieurwesen, Architektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung). Die Sachgutachtenden waren verkehrs- und stadtentwicklungspolitische Sprecher*innen der Fraktionen. 1. Dialogphase – Qualifizierungsphase In der 1. Dialogphase haben die Teilnehmenden erste Lösungsansätze erarbeitet. In einer Zwischenpräsentation im Dezember 2023 wurden individuelle Gespräche durch das Begleitgremium mit den Teilnehmenden geführt. Das Begleitgremium konnte in diesem Ter- min in fachlicher Hinsicht Hilfestellungen geben und die Belange der einzelnen Betroffenheit detailliert erläutern. Die allgemeinen Hinweise wurden allen teilnehmenden Büros gleichermaßen zur Verfügung gestellt. Entwurfsspezifische Hinweise wurden hingegen nur dem jeweiligen Büro zur Verfü- gung gegeben. Am 02.02.2024 erfolgte die Einreichung der Konzeptentwürfe für die 1. Dialogphase. Das Bewertungsgremium hat in seinen Sitzungen am 12.03. und 13.03.2024 die 8 Entwürfe je Los anhand der Wertungsmatrix beurteilt. Unter Berücksichtigung der weiteren, den Bietern zuvor bekanntgegebenen, Kriterien wurden 4 Teilnehmende je Los für die 2. Dialogphase aus- gewählt. 2. Dialogphase – Vertiefungsphase 6 Am 16.04.2024 wurden die 4 Teams je Los zur 2. Dialogphase des Vergabeverfahrens einge- laden. Die ausgewählten Konzeptentwürfe wurden in dieser Phase von den Teilnehmenden vertieft ausgearbeitet. Für die Vertiefung und Verbesserung der Entwürfe wurden den Teams die Überarbeitungshinweise aus dem Bewertungsgremium mitgeteilt. Der Verfahrensablauf war analog zur 1. Dialogphase. Die überarbeiteten Konzeptentwürfe wurden am 24.07.2024 eingereicht und dem Bewertungs- gremium am 03.09.2024 und 04.09.2024 durch die Teilnehmenden vorgestellt. Die noch 4 verbliebenen Konzeptentwürfe wurden durch das Bewertungsgremium und unter Berücksichti- gung der zuvor bekanntgebenden Wertungskriterien bewertet. 3. Stufe – Angebotsphase Nach Abschluss der 2. Stufe – Dialogphase wurden die verbliebenen Teilnehmenden je Los zur Einreichung eines Angebotes aufgefordert. Änderungen an den Planungsunterlagen waren in der Angebotsphase nicht mehr möglich. Die Funktion des einzureichenden Angebotes beschränkte sich dementsprechend darauf, eine Rechtsverbindlichkeit für die Zuschlagserteilung herbeizuführen. Die Konzeptentwürfe wurden im Verfahren nach innerstädtisch abgestimmten Vorgaben er- stellt. Mit Hilfe des Wettbewerbs wurden die qualifiziertesten Konzeptentwürfe und Planungs- teams festgestellt. Für die Rad- und Gehwegbrücke an der Bastei wurde schließlich ein Wettbewerbssieger er- mittelt. Nach der Beauftragung wird der Konzeptentwurf des Wettbewerbssiegers im Zuge der Vor- entwurfsplanung zu einem genehmigungsreifen Entwurf weiterentwickelt. Mit dem aktuellen Beschluss wird das Wettbewerbsergebnis des Planungsbüros Sbp Se (Sch- laich Bergermann Partner) dargestellt. Wettbewerbsergebnis Der ausgewählte Entwurf wurde als schlanke Netzwerkbogenbrücke mit zwei stählernen Bö- gen konzipiert. Die linksrheinische Rampe schmiegt sich nördlich an den Grünzug des Theodor-Heuss-Parks an. Sie nimmt den auf den Theodor-Heuss-Ring zu- und abfließenden Radverkehr direkt auf und schließt ebenso den Verkehr der Sedanstraße/An der Münze an. Über die Einmündung in das Konrad-Adenauer-Ufer und die dortigen Überwege erreicht man das Rheinufer. Rechtsrheinisch führt das großzügige Rampenbauwerk in weitem Schwung, mit Blick auf die Parkanlage und den Rhein, hinunter auf die Parkebene und schließt an das bestehende We- genetz des Parks an. 7 Abbildung 3: Lageplan Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein © Sbp Se (Schlaich Bergermann Partner) Neben der klaren Lenkung des zu erwartenden Verkehrsstroms werden an den jeweiligen Uferpfeilern Treppenanlagen mit Schiebehilfen angeordnet. Sie ermöglichen einen schnellen Zugang zur Rheinpromenade. Abbildung 4: Visualisi erung – Anbindung rechtsrheinisch © Sbp Se (Schlaich Bergermann Partner) Die Konstruktion selbst versucht dabei so leichtfüßig wie möglich und mit minimiertem Fußab- druck in dem geschützten Parkdenkmal zu landen. Die minimalistischen, schlanken Stahlstüt- zen imitieren in ihrer leichten Anmutung die modernistischen Pavillonarchitekturen des Rhein- parks. 8 Abbildung 5: Visualisierung – Aussichtsplattform am Brückenpfeiler © Sbp Se (Schlaich Bergermann Partner) Über dem Rhein wird ein „balkonartiger“ Platz geschaffen, der zum Ausblick auf Rhein und Stadt einlädt. Die Ausrichtung des Balkons erfährt eine geringfügige Gewichtung in Richtung Dom. Zwischen den Bogenfußpunkten oder das Netzwerk hinaustretend, erreicht man den Balkon, der einen freien, ungestörten Ausblick zulässt. Abbildung 6: Fotorealistische Visualisierung – Schrägblick rechtsrheinisch © Foto: Stadt Köln, Illustration: Sbp Se (Schlaich Bergermann Partner) Abbildung 7: Fotorealistische Visualisierung - Schrägblick linksrheinisch © Foto: Stadt Köln, Illustration: Sbp Se (Schlaich Bergermann Partner) 9 Weitere fotorealistische Visualisierungen können der Anlage 2 entnommen werden. Zeitplanung Mit der Planung soll voraussichtlich im I. Quartal 2025 begonnen werden. Im weiteren Verlauf der Planung werden z.B. die besonderen Belange des Natur-, Landschafts- und Artenschut- zes sowie der Denkmalpflege Berücksichtigung finden. Die Fertigstellung der Vorentwurfspla- nung (Leistungsphase 1 und 2, HOAI) wird für Ende 2025 anvisiert. Der erweiterte Planungs- beschluss ist für Anfang 2026 vorgesehen. Mit dem erweiterten Planungsbeschluss wird der in Bezug auf die besonderen Belange weiterentwickelte Wettbewerbsentwurf vorgestellt. Innerhalb des erweiterten Planungsbeschlusses wird die Weiterentwicklung des aktuellen Ent- wurfs vorgestellt. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass noch kein Planrecht besteht. Dieses muss noch erlangt werden. Externe Vergabe Für den Neubau werden derzeit Gesamtprojektkosten von rd. 79,6 Mio. € brutto erwartet. Hie- rin enthalten sind nach einer erster Kostenschätzung Planungskosten von rd. 12,1 Mio. € brutto (Leistungsphase 1 bis 9) und Baukosten mit rd. 67,5 Mio. € brutto. Nachfolgend wurden die Planungskosten, unterteilt nach der Vorentwurfsplanung (Leistungs- phase 1 und 2, HOAI) und Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 und 4, HOAI), ermittelt: Planungskosten / Baunebenkosten bis Leistungsphase 4: 6,7 Mio. € brutto - Leistungsphase 1 und 2: 1,3 Mio. € brutto - Leistungsphase 3 und 4: 5,4 Mio. € brutto Im Rahmen der Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 1 und 2, HOAI) sind von dem ausge- wählten Generalplaner der Konzeptentwurf vertieft auszuarbeiten und Varianten dieser Ge- staltung zu untersuchen, die den politischen Gremien im Zuge der Vorlage für den erweiterten Planungsbeschluss vorgestellt werden. Rechnungsprüfungsamt Die zur Bedarfsprüfung erforderlichen Unterlagen wurden dem Rechnungsprüfungsamt zur Stellungnahme vorgelegt. Diese ist als Anlage 4 beigefügt. Finanzierung Die Planungskosten betragen insgesamt rd. 12,1 Mio. € brutto. Die zur Finanzierung der Pla- nungsleistungen ab 2025 benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen sind mit dem Teilbetrag von 8.460.000 im Hpl.-Entwurf 2025/2026 (inkl. Mittelfristplanung) im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tun- nel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanz- stelle 6901-1202-0-0430, Neubau Fuß- und Radwegbrücke an der Bastei wie folgt berücksich- tigt: 10 Jahr Veranschlagung 2025 1.300.000 € 2026 3.040.000 € 2027 1.560.000 € 2028 1.830.000 € 2029 730.000 € Die zusätzlich erforderlichen Mittel werden im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungs- verfahren ab dem Haushaltsjahr 2027 im Teilfinanzplan 1202- Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – entsprechend dem Projektfortschritt bedarfsgerecht berücksichtigt. Förderung Der Bau einer neuen Rad- und Gehwegbrücke zwischen der Bastei und dem Rheinpark ist entsprechend den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Nahmobilität FöRiNah) grundsätz- lich förderfähig. Eine Programmanmeldung wird zeitnah bei der Bezirksregierung Köln eingereicht, der Förder- satz beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Fördermittel können erst nach Vor- liegen eines Zuwendungsbescheides als gesichert betrachtet werden. Der entsprechende För- derantrag kann erst nach Abschluss der Leistungsphase 3 Entwurfsplanung gemäß HOAI ge- stellt werden. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverband im Bereich Radverkehr und Fuß- verkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Ver- gleich zur Nutzung des privaten PKW. Somit tragen die Brückenneubauten zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet werden. Anlagen Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 – Visualisierungen Wettbewerbsentwurf Anlage 3 – Übersichten Wettbewerbsentwurf Anlage 4 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes Anlage 5 – Stellungnahme zum Schreiben des RPA
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Innerhalb des Wettbewerbs für die Planungsleistungen wurde durch ein Bewertungsgremium aus Fach- und Sachgutachtenden ein Brückenentwurf anhand einer Wertungsmatrix ausgewählt. In diesem insgesamt juristisch sehr formalen Verfahren ist keine Öffentlichkeitsbeteiligung über die Planungsvorschläge möglich. Die neue Brücke zieht Änderungen/Aufstellungen von Bebauungsplänen für eine Genehmigungsfähigkeit nach sich. In diesem Zusammenhang findet dann eine tatsächliche Bürgerbeteiligung (entsprechend § 3 (1) und (2) BauBG) statt. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2026
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Dezernat, Dienststelle
III/691/12
Vorlagen-Nummer
2435/2024
Stand: 10.02.2026
Sachstandsbericht
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die externe Beauftragung der
Planung einer Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein an der Bastei in Köln
Beschluss:
1. Der Rat nimmt das Ergebnis des wettbewerblichen Dialogs zur Kenntnis.
2. Der Rat stellt den Bedarf für die externe Beauftragung der Planung der neuen Rad- und
Gehwegbrücke zwischen der Bastei und dem Rheinpark bis zur Vorplanung (einschließlich
Leistungsphase 2 HOAI) fest und beauftragt die Verwaltung die Planung der neuen Rad-
und Gehwegbrücke auf Grundlage des Wettbewerbsentwurfs durchzuführen.
3. Gleichzeitig beschließt der Rat vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung
2025/2026 die erste Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von
1.300.000 € des Teilfinanzplans 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile
8 – Auszahlung für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0430 – Neubau
Fuß- und Radwegbrücke an der Bastei, im Haushaltsjahr 2025.
Anmerkung:
Der Hinweis zum Haushaltsvorbehalt hat sich aufgrund der Genehmigung der Haushaltsat-
zung 2025/2026 durch die Aufsichtsbehörde am 31.03.2025 erledigt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) der neuen Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein
an der Bastei ist abgeschlossen. Der erweiterte Planungsbeschluss wird aktuell vorbereitet.
Nächste Schritte:
Der erweiterte Planungsbeschluss ist für das III. Quartal 2026 vorgesehen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
31.01.2027
Anlage 5 - Stellungnahme zum Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes
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Anlage 5 69 691/12 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 2435/2024, Stand 02.12.2024 Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein an der Bastei in Köln RPA Nr.:143/16/14/24 Mit der o.g. Beschlussvorlage beabsichtigt 69 Amt für Brücken, Tunnel und Stadt- bahnbau den Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein an der Bastei in Köln herbeizuführen. Die Fachdienststelle nimmt wie folgt Stellung auf die Fragen aus der Anlage 4 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes: Punkt 1): Aus den Unterlagen geht nicht hervor, weshalb bei einem Neubau ein Umbauzu- schlag in den Planungskosten angesetzt wird. Es wird empfohlen zu prüfen, in wie- weit der Umbauzuschlag in Höhe von ca. 609.000 € (netto) erforderlich ist. Der Umbauzuschlag ergibt sich aufgrund der Eingriffe der landseitigen Rampenbau- werke und der damit voraussichtlichen Notwendigkeit von Umplanungen der vorhan- denen Bausubstanz. Der Umbauzuschlag beinhaltet bspw. den Umbau von Straßen- kreuzungen, Parkanlagen, Leitungen und Kanälen sowie der vorhandenen mobilen und stationären Hochwasserschutzanlagen. Die angesetzten Umbauzuschläge basieren ebenso wie die anrechenbaren Kosten auch auf Angaben, welche im Vergabeverfahren „Wettbewerblicher Dialog“ genannt wurden. In diesem Verfahren haben vier Planungsbüros Umbauzuschläge zu Ihren eingereichten Entwürfen übermittelt. Die Umbauzuschläge variieren je nach Ausfüh- rung des Entwurfs. Punkt 2): Bei den Kosten für die zu erbringenden Planungsleistungen der Verkehrsanlagen wurde nicht das korrekte Honorar angesetzt. Die Kosten können daher um ca. 275.000 € (netto) reduziert werden. Das Grundhonorar wurde an der o.g. Stelle nicht korrekt angesetzt. Es ist richtig, dass die Planungskosten der Leistungsphase 5 um ca. 275.000 € (netto) reduziert werden können. Die Anpassung wird bei einer Beauftragung der Planungsleistung berücksichtigt. Die Stellungnahme ist mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.
Anlage 3 - Übersichten Wettbewerbsentwurf
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Anlage 3 Übersichten Wettbewerbsentwurf Rad- und Gehwegbrücke an der Bastei 2 Grundriss Brückenbauwerk Anlage 3 – Neue Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein an der Bastei, © Sbp Se Grundriss Rampe linksrheinisch Grundriss Rampe rechtsrheinisch Querschnitt Pfeiler 3 Ansicht Brückenbauwerk Ansicht Rampe linksrheinisch Ansicht Rampe rechtsrheinisch Anlage 3 – Neue Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein an der Bastei, © Sbp Se
Anlage 2 - Visualisierungen Wettbewerbsentwurf
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Anlage 2 Visualisierungen Wettbewerbsentwurf Rad- und Gehwegbrücke an der Bastei 2 Schrägblick linksrheinisch Anlage 2 – Neue Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein an der Bastei © Foto: Stadt Köln, Illustration: Sbp Se 3 Schrägblick rechtsrheinisch Anlage 2 – Neue Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein an der Bastei © Foto: Stadt Köln, Illustration: Sbp Se 4 Schrägblick rechtsrheinisch Anlage 2 – Neue Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein an der Bastei © Foto: Stadt Köln, Illustration: Sbp Se 5 Aussichtsplattform am Brückenpfeiler Anlage 2 – Neue Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein an der Bastei © Sbp Se© Sbp Se 6 Anbindung rechtsrheinisch Anlage 2 – Neue Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein an der Bastei © Sbp Se 7 Anbindung linksrheinisch Anlage 2 – Neue Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein an der Bastei © Sbp Se 8 Konrad-Adenauer-Ufer mit Blick Richtung Bastei Anlage 2 – Neue Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein an der Bastei © Foto: Stadt Köln, Illustration: Sbp Se 9 Rheinpromenade mit Blick Richtung Bastei Anlage 2 – Neue Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein an der Bastei © Foto: Stadt Köln, Illustration: Sbp Se
Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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/2 14 .11.2024 143 69 über Dezernat III Stellungnahme zur Beschlussvorlage 2435/2024, Stand 12.11.2024 Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein an der Bastei in Köln RPA Nr.:143/16/14/24 eingereichte Planungskosten: ca. 10.2 Mio. € (netto) 12.1 Mio. € (brutto). geprüfte Planungskosten: 9.3 Mio. € (netto) 11 Mio. € (brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, mit der o.g. Beschlussvorlage beabsichtigt 69 Amt für Brücken, Tunnel und Stadt- bahnbau den Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein an der Bastei in Köln herbeizuführen. Die Fachdienststelle geht von anrechenbaren Kosten (Baukosten) in Höhe von 55 Mio. € (netto) für die Berechnung des Honorars der Planer aus. Die Baukosten basie- ren auf Kosten, welche im Vergabeverfahren „Wettbewerblicher Dialog“genannt wurden. In diesem Verfahren haben die Planungsbüros zu Ihren Entwürfen Kosten- schätzungen abgegeben. Die Ergebnisse des wettbewerblichen Dialogs wurden dem RPA nicht vorgelegt. Eine Prüfung der anrechenbaren Kosten konnte somit nicht er- folgen. Bei der Prüfung der Planungskosten haben sich folgende Fragen ergeben: Aus den Unterlagen geht nicht hervor, weshalb bei einem Neubau ein Umbauzu- schlag in den Planungskosten angesetzt wird. Es wird empfohlen zu prüfen, in wie- weit der Umbauzuschlag in Höhe von ca. 609.000 € (netto) erforderlich ist. 20 Anlage 4 -2- Bei den Kosten für die zu erbringenden Planungsleistungen der Verkehrsanlagen wurde nicht das korrekte Honorar angesetzt. Die Kosten können daher um ca. 275.000 € (netto) reduziert werden. Die vorgesehenen Planungskosten wurden detailliert dargestellt. Grundsätzlich be- stehen gegen die Fortführung des Projektes keine Bedenken. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke stellv. Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Brückenstraße 5
- Sedanstraße
- Theodor-Heuss-Ring
- Konrad-Adenauer-Ufer
- An der Münze
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Details
- Aktenzeichen
- 2435/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.01.2025
- Erstellt
- 09.08.2024 08:14