0976/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der BV Ehrenfeld vom 07.03.2023, betr. Heliosstraße (AN/205/2022)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3253 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/681/2 Vorlagen-Nummer 0976/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.03.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der BV Ehrenfeld vom 07.03.2023, betr. Heliosstraße (AN/205/2022) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1) „Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die oben genannten Ziele in der Heliosstraße umzusetzen?“ 2) „Wie ließe sich unter den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen eine „Shared- Space“-Zone analog den Niederlanden oder den „Begegnungszonen“ in der gesamten Länge der Heliosstraße einrichten?“ 3) „Wäre eine solche Zone auch als Modellversuch denkbar?“ Antwort der Verwaltung zu Frage 1) Die Heliosstraße liegt innerhalb eines Bereiches von Ehrenfeld, der sich aufgrund von Bauvor- haben wie der Heliosschule, Weststadt, dem ehemaligen Thyssen Gelände und des Max-Be- cker-Areals sehr stark in einer städtebaulichen Transformation befindet. Die Heliosstraße über- nimmt heute eine wichtige verkehrliche Erschließungsfunktion. Darüber hinaus wird derzeit in räumlicher Nähe die Venloer Straße als Einbahnstraße im Rahmen eines Verkehrsversuches erprobt. An Wochenenden ist die Heliosstraße zudem stark durch Freizeitverkehr geprägt. Shared-Space-Zonen oder sogenannte „Begegnungszonen“ sollen aufgrund ihrer Ausgestal- tung zum langsamen Fahren und zur Interaktion mit den Querenden zu Fuß und mit dem Rad einladen. Alle Verkehrsteilnehmer sollen sich gleichberechtigt im Straßenraum bewegen kön- nen. Das besondere Erscheinungsbild des Straßenraums und eine restriktive Stellplatzregelung sollen diesen Gedanken des Miteinanders der verschiedenen Verkehrsteilnehmer*innen ohne Sichthindernisse für die gewollten Interaktionen unterstützen. Der B-Plan Heliosgelände befindet sich in der Aufstellung. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 17.06.2021 den sogenannten Vorgabenbeschluss gefasst. Derzeit wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Dienststellen gem. § 4 (2) BauGB vorbereitet. Der Schulbau wurde nach § 34 BauGB genehmigt. Um den Kulturbaustein an der Heliosstraße und die Be- bauung am Ehrenfeldgürtel planungsrechtlich zu ermöglichen, ist der Bebauungsplan erforder- lich. Für die B-Planaufstellung wird das Verkehrsgutachten aktualisiert und in diesem Zuge wird der Shared-Space-Gedanke berücksichtigt. 2 zu Frage 2) In der aktuellen StVO ist Shared-Space nicht rechtlich geregelt. Für die kommende StVO No- velle liegt eine Empfehlung der Verkehrsministerkonferenz der Länder aus 2021 vor. Aus diesem Grunde kann derzeit nicht in der Heliosstraße auf der gesamten Länge oder auf Teilabschnitten eine Shared-Space-Zone analog den Niederlanden oder den „Begegnungszo- nen“ einrichtet werden. zu Frage 3) In der Wissensdokumentation „Hinweise zu Straßenräumen mit besonderem Querungsbedarf - Anwendungsmöglichkeiten des Shared-Space-Gedankens“ der FGSV ist der Shared -Space- Gedanke auch im technischen Regelwerk für Stadtstraßen festgehalten. Aus diesem Grunde ist eine modellhafte Einführung derzeit nicht denkbar.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0976/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 19.03.2024
- Erstellt
- 11.03.2024 11:33