4103/2022
Beantwortung der Anfrage AN/2198/2022 Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2756 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 12.01.2023 4103/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 31.01.2023 Beantwortung der Anfrage AN/2198/2022 Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie die CDU-Fraktion stellen im JHA vom 29.11.2022 die folgenden Anfragen: Das im April 2022 verabschiedete Landeskinderschutzgesetz sieht zur Intensivierung der Kin- derschutzarbeit in den Kommunen zum finanziellen Ausgleich im Jahr 2022 45.794.944 Euro, im Jahr 2023 69.098.724 Euro und in den darauffolgenden Jahren jeweils 69.505.033 Euro für die kommunalen Jugendämter vor. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wieviel Geld steht der Stadt Köln für die Jahre 2022, 2023 und 2024 zur Verfügung? 2. Für welche Maßnahmen und ggf. Stellen wurden diese Mittel im Jahr 2022 verwendet? 3. Welche Planungen bestehen für 2023? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Vorausschickend weist die Verwaltung darauf hin, dass es sich bei den in Rede stehenden Mitteln um einen Konnexitätsausgleich im Zuge des Landeskinderschutzgesetzes handelt. Dieser Konnextitätsausgleich erfolgt aufgrund der vom Land den Kommunen zugewiesenen Aufgaben aus den §§ 5, 8 und 9 des Landeskinderschutzgesetzes. Die Art und Weise der Wahrnehmung dieser Aufgaben steht der Kommune frei – auch mit Bestandskräften im Rahmen der ohnehin laufenden Arbeit im Kinderschutz. Dementsprechend besteht auch nicht die Verpflichtung, zusätzliche Maßnahmen durchzuführen, womit folgerichtig von der Verwaltung auch kein Verwendungsnachweis mit einer etwaigen Rückzahlungsverpflichtung gegebenenfalls unverbrauchter Mittel zu erstellen ist. 1. Wieviel Geld steht der Stadt Köln für die Jahre 2022, 2023 und 2024 zur Verfügung? Die Stadt Köln erhält als kreisfreie Stadt: 2022: 2.503.575,00 € 2023: 3.757.545,00 € 2024: 3.759.731,00 € 2 2. Für welche Maßnahmen und ggf. Stellen wurden diese Mittel im Jahr 2022 verwendet? Wie ausgeführt handelt es sich um Konnexitätsmittel. Die im Haushalt 2022 zugeflossenen Mittel sind nicht für zusätzliche Maßnahmen herangezo- gen worden. 3. Welche Planungen bestehen für 2023? Die Veranschlagung der Mittel aus dem Konnexitätsausgleich erfolgte im Rahmen des Verän- derungsnachweises II der Verwaltung zum Haushalt 2023/2024 und ist in der Session-Vorlage 3357/2022 detailliert beschrieben. Unter anderem werden die Mehrerträge auch zur Deckung der Aufwendungen für die Erstel- lung einer Kinderschutzentwicklungsplanung und zu einer erweiterten digitalen Ausstattung der im Kinderschutz tätigen Mitarbeiter*innen herangezogen. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4103/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 12.01.2023
- Erstellt
- 28.11.2022 17:58