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4103/2022

Beantwortung der Anfrage AN/2198/2022 Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 12.01.2023

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 31.01.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2756 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer 12.01.2023 
 4103/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 31.01.2023 
 
Beantwortung der Anfrage AN/2198/2022 Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie die CDU-Fraktion stellen im JHA vom 29.11.2022 
die folgenden Anfragen: 
 
Das im April 2022 verabschiedete Landeskinderschutzgesetz sieht zur Intensivierung der Kin-
derschutzarbeit in den Kommunen zum finanziellen Ausgleich im Jahr 2022 45.794.944 Euro, 
im Jahr 2023 69.098.724 Euro und in den darauffolgenden Jahren jeweils 69.505.033 Euro für 
die kommunalen Jugendämter vor. 
 Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 
1. Wieviel Geld steht der Stadt Köln für die Jahre 2022, 2023 und 2024 zur Verfügung? 
2. Für welche Maßnahmen und ggf. Stellen wurden diese Mittel im Jahr 2022 verwendet? 
3. Welche Planungen bestehen für 2023? 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
Vorausschickend weist die Verwaltung darauf hin, dass es sich bei den in Rede stehenden 
Mitteln um einen Konnexitätsausgleich im Zuge des Landeskinderschutzgesetzes handelt. 
Dieser Konnextitätsausgleich erfolgt aufgrund der vom Land den Kommunen zugewiesenen 
Aufgaben aus den §§ 5, 8 und 9 des Landeskinderschutzgesetzes. Die Art und Weise der 
Wahrnehmung dieser Aufgaben steht der Kommune frei – auch mit Bestandskräften im 
Rahmen der ohnehin laufenden Arbeit im Kinderschutz. Dementsprechend besteht auch nicht 
die Verpflichtung, zusätzliche Maßnahmen durchzuführen, womit folgerichtig von der 
Verwaltung auch kein Verwendungsnachweis mit einer etwaigen Rückzahlungsverpflichtung 
gegebenenfalls unverbrauchter Mittel zu erstellen ist. 
 
1. Wieviel Geld steht der Stadt Köln für die Jahre 2022, 2023 und 2024 zur Verfügung? 
Die Stadt Köln erhält als kreisfreie Stadt:  2022: 2.503.575,00 € 
2023: 3.757.545,00 € 
2024: 3.759.731,00 €

2 
 
2. Für welche Maßnahmen und ggf. Stellen wurden diese Mittel im Jahr 2022 verwendet? 
Wie ausgeführt handelt es sich um Konnexitätsmittel. 
Die im Haushalt 2022 zugeflossenen Mittel sind nicht für zusätzliche Maßnahmen herangezo-
gen worden. 
 
3. Welche Planungen bestehen für 2023? 
Die Veranschlagung der Mittel aus dem Konnexitätsausgleich erfolgte im Rahmen des Verän-
derungsnachweises II der Verwaltung zum Haushalt 2023/2024 und ist in der Session-Vorlage 
3357/2022 detailliert beschrieben.  
Unter anderem werden die Mehrerträge auch zur Deckung der Aufwendungen für die Erstel-
lung einer Kinderschutzentwicklungsplanung und zu einer erweiterten digitalen Ausstattung 
der im Kinderschutz tätigen Mitarbeiter*innen herangezogen.  
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

31.01.2023 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4103/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
12.01.2023
Erstellt
28.11.2022 17:58