3573/2018
Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, Verlängerung der Veränderungssperre; Teilbereich der Ortslage Köln-Porz-Eil
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
1905 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 61/1 Seib ma Vorlagen-Nummer 3573/2018 Freigabedatum 29.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Porz-Eil Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, 1. Änderung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Porz-Eil –Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil– für das Gebiet, das im Norden durch die Rudolf-Diesel-Straße, im Westen durch die Steinstraße und den Maarhäuser Weg, im Osten durch die Theodor-Heuss-Straße und im Süden durch die Frankfurter Straße sowie die Humbodtstraße in Köln-Porz-Eil begrenzt wird, in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung. Alternative: keine Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.12.2018 Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018 Rat 18.12.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Problemstellung Verhinderung einer städtebaulichen Fehlentwicklung Begründung - siehe Anlage 3 - Auswirkungen In dem der Veränderungssperre unterliegenden Planbereich dürfen a) Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht be- seitigt werden. Hierzu zählen insbesondere Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nut- zungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Ge- nehmigung oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen. b) erhebliche oder wesentlich Wert steigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 3 Anlagen
Anlage 2 Satzung
1516 Zeichen
A N L A G E 2 00687398 (Veränd-Satz02) S a t z u n g über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Porz-Eil – Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, 1. Änderung – vom ........ Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) - in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) - in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - diese Satzung be- schlossen: § 1 Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Porz-Eil –Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, 1. Änderung– vom 23.12.2016 (Amtsblatt der Stadt Köln vom 25.01.2017) für das Gebiet, das im Norden durch die Rudolf-Diesel-Straße, im Westen durch die Steinstraße und den Maarhäuser Weg, im Osten durch die Theodor-Heuss- Straße und im Süden durch die Frankfurter Straße sowie die Humbodtstraße in Köln-Porz-Eil begrenzt wird, wird um ein Jahr verlängert. § 2 Diese Satzung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch mit dem Ablauf des 24.01.2020.
Anlage Begründung
2164 Zeichen
A N LAGE Begründung zur 1. Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich des Bebauungsplanes 7441/02, Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, 1. Änderung Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.12.2015 den Beschluss über das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 7441/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbin- dung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet, das im Norden durch die Rudolf-Diesel-Straße, im Westen durch die Steinstraße und den Maarhäuser Weg, im Osten durch die Theodor-Heuss-Straße und im Süden durch die Frankfurter Straße sowie die Humboldtstraße in Porz-Eil begrenzt wird — Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, 1. Änderung— gefasst. Ziel der Planung ist es, dass Sondergebiet (S1 und S2) westlich des Autokinos gemäß den ursprünglichen Planungszielen auf Grundlage des am 17.12.2013 beschlossenen Einzel- handels- und Zentrenkonzeptes zu modifizieren und weiterzuentwickeln, um insbesondere das Bezirkszentrum Porz als zentralen Versorgungsstandort sowie die angrenzenden Nah- versorgungs- und Stadtteilzentren zu sichern und zu stärken Es wurde eine Voranfrage (AZ: 63/V47/0088/2015) für die Rudolf-Diesel-Str. 32-36 einge- reicht, die derzeit durch den Einzelhandelsbetrieb "real" genutzt wird. Seitens des Antragstellers ist beabsichtigt, innerhalb des Sondergebietes, Teilbereich S1, die Einzelhandelsverkaufsflächen zu Gunsten mehrerer Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrele- vanten Sortimenten umzuwandeln. Dies widerspricht dem Ziel des im Einzelhandels- und Zentrenkonzept formulierten Zentrenschutzes grundlegend und daher wurde die Voranfrage zurückgestellt. Um eine städtebauliche Fehlentwicklung zu vermeiden und eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Sonderstandortes Eil zu sichern, hat der Rat der Stadt Köln am 22.09.2016 eine Veränderungssperre erlassen, die am 24.01.2019 außer Kraft tritt. Da das Bebauungsplanverfahren voraussichtlich nicht bis zum Ende dieser Frist rechtskräftig abgeschlossen werden kann, ist eine Verlängerung der Veränderungssperre erforderlich.
Anlage 1 Plan
299 Zeichen
Geltungsbereichdes Beb. Plans Nr. 7441/02"Gewerbegebiet Eil" GeltungsbereichGHU9HUlQGHUXQJVsperre Anlage 1 N Stadtplanungsamt6DW]XQJGHU6WDGW.|OQEHUHLQH9HUOlQJHUXQJGHU9HUlQGHUXQJVVSHUUHLQ.|OQ3RU](LO$UEHLWVWLWHO*HZHUEHJHELHW(LObQGHUXQJ 0DVWDE0 15075 300450 Meter
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungOrte (7)
- Rudolf-Diesel-Straße 32
- Steinstraße
- Theodor-Heuss-Straße
- Frankfurter Straße
- Humboldtstraße
- Maarhäuser Weg
- Straße 3
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3573/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 29.11.2018
- Erstellt
- 30.10.2018 11:46