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3573/2018

Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, Verlängerung der Veränderungssperre; Teilbereich der Ortslage Köln-Porz-Eil

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 29.11.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.12.2018, TOP 14.1

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Satzung

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Anlage Begründung

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Anlage 1 Plan

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Beschlussvorlage Rat

1905 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
61/1 Seib ma 
Vorlagen-Nummer 
 3573/2018 
Freigabedatum 
29.11.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in 
Köln-Porz-Eil 
Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, 1. Änderung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich 
der Ortslage in Köln-Porz-Eil –Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil– für das Gebiet, das im 
Norden durch die Rudolf-Diesel-Straße, im Westen durch die Steinstraße und den Maarhäuser Weg, 
im Osten durch die Theodor-Heuss-Straße und im Süden durch die Frankfurter Straße sowie die 
Humbodtstraße in Köln-Porz-Eil begrenzt wird, in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, 
paraphierten Fassung. 
Alternative: keine 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.12.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018 
Rat 18.12.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
 
Problemstellung 
 
Verhinderung einer städtebaulichen Fehlentwicklung 
 
 
Begründung 
 
- siehe Anlage 3 - 
 
 
Auswirkungen 
 
In dem der Veränderungssperre unterliegenden Planbereich dürfen  
 
a) Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht be-
seitigt werden. Hierzu zählen insbesondere Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nut-
zungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Ge-
nehmigung oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden 
müssen.  
 
b) erhebliche oder wesentlich Wert steigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen 
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, 
nicht vorgenommen werden.  
 
 
 
3 Anlagen

Anlage 2 Satzung

1516 Zeichen

A N L A G E  2  
00687398 (Veränd-Satz02) 
 
 
S a t z u n g  
 
über eine Verlängerung der Veränderungssperre  
für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Porz-Eil 
– Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, 1. Änderung – 
 
vom ........ 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom                      aufgrund der §§ 14, 16 und 17  
Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 
(BGBl. I S. 3634) - in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - in Verbindung mit § 7 der 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW 
S. 666/SGV NRW 2023) - in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - diese Satzung be-
schlossen: 
 
 
 
§ 1 
 
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Porz-Eil  
–Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, 1. Änderung– vom 23.12.2016 (Amtsblatt der 
Stadt Köln vom 25.01.2017) für das Gebiet, das im Norden durch die Rudolf-Diesel-Straße, im 
Westen durch die Steinstraße und den Maarhäuser Weg, im Osten durch die Theodor-Heuss-
Straße und im Süden durch die Frankfurter Straße sowie die Humbodtstraße in Köln-Porz-Eil 
begrenzt wird, wird um ein Jahr verlängert. 
 
 
 
§ 2 
 
Diese Satzung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 
 
Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung 
rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch mit dem Ablauf des 24.01.2020.

Anlage Begründung

2164 Zeichen

A N LAGE  
  
 
 
 
Begründung zur 1. Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich  
des Bebauungsplanes 7441/02,  Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil,  
1. Änderung 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.12.2015 den Beschluss über 
das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 7441/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbin-
dung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 
BauGB für das Gebiet, das im Norden durch die Rudolf-Diesel-Straße, im Westen durch die 
Steinstraße und den Maarhäuser Weg, im Osten durch die Theodor-Heuss-Straße und im 
Süden durch die Frankfurter Straße sowie die Humboldtstraße in Porz-Eil begrenzt wird —
Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, 1. Änderung— gefasst. 
 
Ziel der Planung ist es, dass Sondergebiet (S1 und S2) westlich des Autokinos gemäß den 
ursprünglichen Planungszielen auf Grundlage des am 17.12.2013 beschlossenen Einzel-
handels- und Zentrenkonzeptes zu modifizieren und weiterzuentwickeln, um insbesondere 
das Bezirkszentrum Porz als zentralen Versorgungsstandort sowie die angrenzenden Nah-
versorgungs- und Stadtteilzentren zu sichern und zu stärken 
 
Es wurde eine Voranfrage (AZ: 63/V47/0088/2015) für die Rudolf-Diesel-Str. 32-36 einge-
reicht, die derzeit durch den Einzelhandelsbetrieb "real" genutzt wird. 
 
Seitens des Antragstellers ist beabsichtigt, innerhalb des Sondergebietes, Teilbereich S1, die 
Einzelhandelsverkaufsflächen zu Gunsten mehrerer Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrele-
vanten Sortimenten umzuwandeln. Dies widerspricht dem Ziel des im Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept formulierten Zentrenschutzes grundlegend und daher wurde die Voranfrage 
zurückgestellt. 
 
Um eine städtebauliche Fehlentwicklung zu vermeiden und eine geordnete städtebauliche 
Entwicklung des Sonderstandortes Eil zu sichern, hat der Rat der Stadt Köln am 22.09.2016 
eine Veränderungssperre erlassen, die am 24.01.2019 außer Kraft tritt. 
 
Da das Bebauungsplanverfahren voraussichtlich nicht bis zum Ende dieser Frist rechtskräftig 
abgeschlossen werden kann, ist eine Verlängerung der Veränderungssperre erforderlich.

Anlage 1 Plan

299 Zeichen

Geltungsbereichdes Beb. Plans Nr. 7441/02"Gewerbegebiet Eil"
GeltungsbereichGHU9HUlQGHUXQJVsperre
Anlage 1
N
Stadtplanungsamt6DW]XQJGHU6WDGW.|OQEHUHLQH9HUOlQJHUXQJGHU9HUlQGHUXQJVVSHUUHLQ.|OQ3RU](LO$UEHLWVWLWHO*HZHUEHJHELHW(LObQGHUXQJ
0D‰VWDE0 15075 300450 Meter

Beratungsverlauf (3)

13.12.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 15.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung
18.12.2018 Rat
TOP 14.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung
Anhörung (BV)

Orte (7)

  • Rudolf-Diesel-Straße 32
  • Steinstraße
  • Theodor-Heuss-Straße
  • Frankfurter Straße
  • Humboldtstraße
  • Maarhäuser Weg
  • Straße 3

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Details

Aktenzeichen
3573/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
29.11.2018
Erstellt
30.10.2018 11:46