1913/2019
Baubeschluss für die Generalsanierung der Euskirchener Straße inklusive der Erneuerung der Straßen und Gehwege um den Auerbachplatz, sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung
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Beschlussvorlage Ausschuss
5277 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 1913/2019 Freigabedatum 30.07.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Generalsanierung der Euskirchener Straße inklusive der Erneuerung der Straßen und Gehwege um den Auerbachplatz, sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung mit der Generalsanierung der Euskirchener Straße inklusive der Erneuerung der Straßen und Gehwege um den Auerbach- platz mit Gesamtkosten in Höhe von 807.300 €. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 550.000 € sowie die Freigabe einer Verpflichtungser- mächtigung in Höhe von 257.300 € zulasten des Haushaltsjahres 2020 für die Generalsanie- rung der Euskirchener Straße inklusive der Erneuerung der Straßen und Gehwege um den Auerbachplatz im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-0- 6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnah- men, im Haushaltsjahr 2019. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2019 Finanzausschuss 23.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 807.300 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja KAG muss noch berechnet werden % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 16.146 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 ff a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten KAG muss noch berechnet werden € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in ihrer Sitzung am 07.04.2014 den Bedarf für die Straßen- und Radwegunterhaltungsmaßnahmen im Stadtbezirk Lindenthal für die Jahre 2014 ff. festgestellt und die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragt (s. Vorlagen-Nr.: 0555/2014). Die Stra- ßenerhaltungsmaßnahme „Euskirchener Straße“ ist darin mit Kosten in Höhe von 450.000 € enthal- ten. Die Sanierung umfasst die Erneuerung des Fahrbahnbereiches der Euskirchener Straße von Sülzgür- tel bis zur Sülzburgstraße sowie die Erneuerung des Gehwegbereiches und des Fahrbahnbereiches der umlaufenden Straßen um den Auerbachplatz. Dies ist im Einzelnen der Auerbachplatz von Haus- nummer 1-5 sowie Teilbereiche der Rheinbacher Straße und Blankenheimer Straße um den Auer- bachplatz. Die gesamte Länge des Bauvorhabens beträgt ca. 600 m. Davon entfallen ca. 325 m auf die Euskir- chener Straße und ca. 275 m auf die umliegenden Straßen des Auerbachplatzes. Der Ausbau im Be- stand soll im Vollausbau erfolgen. Das aktuelle Schadensbild besteht in den zu erneuernden Bereichen aus einer Vielzahl von Abplat- zungen und Rissen in den Verkehrsflächen sowie aus diversen Unebenheiten und Schlaglöchern. Auch wurde bei der vorlaufenden Baugrunduntersuchung bzgl. der vorhandenen Belastungsklasse in den Fahrbahn- und Gehwegbereichen in weiten Teilen kein homogener und RSTO 12-StB konformer Straßenaufbau festgestellt. Die Instandsetzung ist zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit ins- besondere für Radfahrende und Zu Fuß Gehende erforderlich. Auf Grund von anderen Prioritäten konnte die Maßnahme bisher nicht umgesetzt werden. Der ursprünglich geschätzte Kostenaufwand hat sich sowohl durch die Erweiterung des Ausbauberei- ches auf die umliegenden Straßen des Auerbachplatzes, als auch durch die allgemeine Preissteige- 3 rung bzw. der Marktlage in der Baubranche seit 2014 erheblich, d. h. um ca. 357.300 € und somit um mehr als 20 % des bisherigen Kostenrahmens erhöht. Aus diesem Grund wird eine gesonderte Be- schlussfassung eingeholt. Für die Erneuerung der Fahrbahnen und der Gehwege werden Straßenbaubeiträge nach § 8 Kom- munalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) zu erheben sein. Eine Angabe der voraussichtlichen Höhe der Beitragsbelastung ist wegen der gegenwärtig diskutierten Änderung des § 8 KAG NRW derzeit nicht möglich. Finanzierung: Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel in Höhe von 550.000 € sowie die erforderlichen Ver- pflichtungsermächtigungen in Höhe von 257.300 € stehen im Haushaltsjahr 2019 und im Rahmen der Mittelfristplanung 2020 – 2022, im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601- 1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnah- men, zur Verfügung. Des Weiteren sind im Haushaltsplan 2020 ff. in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen ab 2020 entsprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 16.146 € berücksichtigt. Anlage Anlage - Lageplan Euskirchener Str./Auerbachplatz
Anlage - Lageplan Bauvorhaben Euskirchener Straße Auerbachplatz
6 Zeichen
Anlage
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1913/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 30.07.2019
- Erstellt
- 29.05.2019 13:35