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2009/0045

Umbau der öffentlichen Verkehrsflächen Mathildenplatz / Gustav-Lorenz-Straße / Bismarckstraße im Zuge des Neubaus des Justizgebäudes 2. Bauabschnitt

Magistratsvorlage 30.01.2009

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2009/0045

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1806 Zeichen

Markierung als

Bismarckstraße Zwischenlösung

Anschluss an
‚vorh. Bordstein

vorn-Fohrbohnene
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Gustav-Lorenz-Straße

vi

Zufahrt Abfallcontainer-

Justizgebäude 2. BA

Bügel

0m

—

—/

Bereich Tiefgaragenverbindung Gustav-Lore} z-

‚Anpassung

tze Einshtzfahrzeuge P!
und Anterfrung stro

rn. Fahrbahnrand

3.25 | 3.25

Einfahrt Tiefgarage

‚Absenkbereich Zufahrt Längsparken Polizei- 28,75 m

Justizgebäude 1. BA

Umfahrung,
Schleuse Justiz]

Noppengliatten ehlden
an Fahrrhdständr

l

sseler Rollbord
> dee Hi 05 d

Wihelminenstraße

Landgericht

Zeichenerklärung

Bestand Neu | Beschreibung
[o} Betonpflaster 30/20/10 VS5
[0] Gehwegplatten 30/30/8
EOS] | Asphalt
D 0 Straßenablauf
— Kastenrinne
So | Noppenplatte 30/3018
mem | Rillenplatte 30/30/8
ms | Kasseler Rollbord
— :— | Leistungsgrenze HBM
Sperrpfosten herausnehmbar
Fahnenmast
Bauherr:
LAND HESSEN wmindnt
HBM-RNL-SÜD
64283 DARMSTADT, ZEUGHAUSSTR.24
TEL.os1S:

Hessisches Baumanagment
Regionalniederlassung Süd

gez. Mehne

Planer:

ngenieurbüro Frotscher + Partner

Beratende Ingenieure Wasserwirtschaft Verkehrsanlagen

Neyerbeenveg 564287 Darmstadt Te.06151-789837 Fax. 06151-788736
"JUSTIZGEBÄUDE AM MATHILDENPLATZ 2.BA
Bi  AUSSENANLAGE 1:20
"Lageplan Öffentliche Verkehrsflächen T-4

M.A. 13.11.2008 | Frotscher
Nr | Datum A Goorüft
Änderungen
Zur Ausführung freigegeben
Darmstadt.

Planung abgeschlossen

Wissenschaftsstadt
Darmstadt

der Magistrat

Straßenverkehrs- und Tiefbauamt

Erweiterungsneubau für die r
Justizbehörden am Mathildenplatz u
in Darmstadt - 2. Bauabschnitt run Lageplan
Öffentliche Verkehrsfläche “1:20
Darmstadt, amaraıns nme nn 1.8872

[Dezernat vı

Ing. Dieter Wenzel az Sunet

ng.CTH)D. Boß.
Stostret 5

rn

Z. Mitzeichnung.

2009/0045

2766 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
12.02.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0045 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Umbau der öffentlichen Verkehrsflächen Mathildenplatz / Gustav-Lorenz-Straße / 
Bismarckstraße im Zuge des Neubaus des Justizgebäudes 
2. Bauabschnitt 
 
Vorlage vom: 30.01.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Dem Umbau der öffentlichen Verkehrsflächen Mathildenplatz / Gustav-Lorenz-Straße und 
Bismarckstraße, Gemarkung Darmstadt, Flur 4, Nr. 1213 , 1212/2, 1214/4 und Flur 3 Nr. 1622/1 
bedingt durch den Neubau des Justizgebäudes des Landes Hessen zweiter Bauabschnitt gemäß 
der Planunterlage vom Januar 2009, wird zugestimmt. 
2. Der Umbau der öffentlichen Verkehrsflächen wird in Abstimmung mit der Stadt vom Land Hessen 
vorgenommen. Alle Kosten trägt allein das Land Hessen. 
3. Über den Umbau ist nach Magistratsbeschluss mit dem Land Hessen ein Vertrag abzuschließen.
 
 
 
 
Anlagen: Lageplan 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
...

3 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 30. Januar 2009  
 
 
Begründung: 
 
Im Zuge des Neubaus des Justizgebäudes, 2. Bauabschnitt, des Landes Hessen im Bereich 
Mathildenplatz / Gustav-Lorenz-Straße / Bismarckstraße muss die öffentliche Verkehrsfläche 
umgebaut werden. 
 
In der Gustav-Lorenz-Straße werden für die Dienstfahrzeuge der Polizei parallel zum Gebäude 
Längsparkstände eingerichtet.  
 
Der Einmündungsbereich Mathildenplatz / Gustav-Lorenz-Straße wird behindertengerecht hergestellt 
während der Bereich Mathildenplatz / Bismarckstraße im Rahmen der Umgestaltung Bismarckstraße / 
Willy-Brandt-Platz ebenfalls behindertengerecht gebaut wird. 
 
Das Land Hessen wird die bauliche Abwicklung in Abstimmung mit der Stadt im Rahmen der 
Hochbaumaßnahme durchführen.  
 
Über den Umbau ist nach Magistratsbeschluss ein Vertrag mit dem Land Hessen abzuschließen. 
 
Die Baukosten für den Umbau werden ausschließlich vom Land Hessen getragen. 
 
Die Maßnahme unterliegt nicht der Beitragspflicht. 
 
Der Originalplan ist in der Magistratsgeschäftsstelle einzusehen. 
 
 
Darmstadt, 30.01.2009  
VI-66/2 S Tb960-Pet-Wg 
Nst. 2826 
 
 
Der Dezernent II   Der Dezernent VI 
 
 
 
Wolfgang Glenz   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Bürgermeister    Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

TOP 9
TOP 10
TOP 21
TOP 78 beschließend

Orte (3)

  • Gustav-Lorenz-Straße
  • Bismarckstraße
  • Mathildenplatz 2

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0045
Typ
Magistratsvorlage
Datum
30.01.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00