2009/0045
Umbau der öffentlichen Verkehrsflächen Mathildenplatz / Gustav-Lorenz-Straße / Bismarckstraße im Zuge des Neubaus des Justizgebäudes 2. Bauabschnitt
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Markierung als Bismarckstraße Zwischenlösung Anschluss an ‚vorh. Bordstein vorn-Fohrbohnene a rm me E07 P ze o 4 7 . a1 ———— | = 178 v a |: fahrzeuge der Poli 1 l : || ® j) 5 = s Gustav-Lorenz-Straße vi Zufahrt Abfallcontainer- Justizgebäude 2. BA Bügel 0m — —/ Bereich Tiefgaragenverbindung Gustav-Lore} z- ‚Anpassung tze Einshtzfahrzeuge P! und Anterfrung stro rn. Fahrbahnrand 3.25 | 3.25 Einfahrt Tiefgarage ‚Absenkbereich Zufahrt Längsparken Polizei- 28,75 m Justizgebäude 1. BA Umfahrung, Schleuse Justiz] Noppengliatten ehlden an Fahrrhdständr l sseler Rollbord > dee Hi 05 d Wihelminenstraße Landgericht Zeichenerklärung Bestand Neu | Beschreibung [o} Betonpflaster 30/20/10 VS5 [0] Gehwegplatten 30/30/8 EOS] | Asphalt D 0 Straßenablauf — Kastenrinne So | Noppenplatte 30/3018 mem | Rillenplatte 30/30/8 ms | Kasseler Rollbord — :— | Leistungsgrenze HBM Sperrpfosten herausnehmbar Fahnenmast Bauherr: LAND HESSEN wmindnt HBM-RNL-SÜD 64283 DARMSTADT, ZEUGHAUSSTR.24 TEL.os1S: Hessisches Baumanagment Regionalniederlassung Süd gez. Mehne Planer: ngenieurbüro Frotscher + Partner Beratende Ingenieure Wasserwirtschaft Verkehrsanlagen Neyerbeenveg 564287 Darmstadt Te.06151-789837 Fax. 06151-788736 "JUSTIZGEBÄUDE AM MATHILDENPLATZ 2.BA Bi AUSSENANLAGE 1:20 "Lageplan Öffentliche Verkehrsflächen T-4 M.A. 13.11.2008 | Frotscher Nr | Datum A Goorüft Änderungen Zur Ausführung freigegeben Darmstadt. Planung abgeschlossen Wissenschaftsstadt Darmstadt der Magistrat Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Erweiterungsneubau für die r Justizbehörden am Mathildenplatz u in Darmstadt - 2. Bauabschnitt run Lageplan Öffentliche Verkehrsfläche “1:20 Darmstadt, amaraıns nme nn 1.8872 [Dezernat vı Ing. Dieter Wenzel az Sunet ng.CTH)D. Boß. Stostret 5 rn Z. Mitzeichnung.
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 12.02.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0045 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Umbau der öffentlichen Verkehrsflächen Mathildenplatz / Gustav-Lorenz-Straße / Bismarckstraße im Zuge des Neubaus des Justizgebäudes 2. Bauabschnitt Vorlage vom: 30.01.2009 Beschlussvorschlag: 1. Dem Umbau der öffentlichen Verkehrsflächen Mathildenplatz / Gustav-Lorenz-Straße und Bismarckstraße, Gemarkung Darmstadt, Flur 4, Nr. 1213 , 1212/2, 1214/4 und Flur 3 Nr. 1622/1 bedingt durch den Neubau des Justizgebäudes des Landes Hessen zweiter Bauabschnitt gemäß der Planunterlage vom Januar 2009, wird zugestimmt. 2. Der Umbau der öffentlichen Verkehrsflächen wird in Abstimmung mit der Stadt vom Land Hessen vorgenommen. Alle Kosten trägt allein das Land Hessen. 3. Über den Umbau ist nach Magistratsbeschluss mit dem Land Hessen ein Vertrag abzuschließen. Anlagen: Lageplan Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... 3 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 30. Januar 2009 Begründung: Im Zuge des Neubaus des Justizgebäudes, 2. Bauabschnitt, des Landes Hessen im Bereich Mathildenplatz / Gustav-Lorenz-Straße / Bismarckstraße muss die öffentliche Verkehrsfläche umgebaut werden. In der Gustav-Lorenz-Straße werden für die Dienstfahrzeuge der Polizei parallel zum Gebäude Längsparkstände eingerichtet. Der Einmündungsbereich Mathildenplatz / Gustav-Lorenz-Straße wird behindertengerecht hergestellt während der Bereich Mathildenplatz / Bismarckstraße im Rahmen der Umgestaltung Bismarckstraße / Willy-Brandt-Platz ebenfalls behindertengerecht gebaut wird. Das Land Hessen wird die bauliche Abwicklung in Abstimmung mit der Stadt im Rahmen der Hochbaumaßnahme durchführen. Über den Umbau ist nach Magistratsbeschluss ein Vertrag mit dem Land Hessen abzuschließen. Die Baukosten für den Umbau werden ausschließlich vom Land Hessen getragen. Die Maßnahme unterliegt nicht der Beitragspflicht. Der Originalplan ist in der Magistratsgeschäftsstelle einzusehen. Darmstadt, 30.01.2009 VI-66/2 S Tb960-Pet-Wg Nst. 2826 Der Dezernent II Der Dezernent VI Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Orte (3)
- Gustav-Lorenz-Straße
- Bismarckstraße
- Mathildenplatz 2
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0045
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 30.01.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00