AN/0440/2022
Gehwegparken in Bayenthal mit Verkehrszeichen 315
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Antrag nach § 3 (CDU BV2)
3367 Zeichen
CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertr etung Köln -Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 - Haus 1 - Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0440/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.03.2022 Gehwegparken in Bayenthal mit Verkehrszeichen 315 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU -Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Be- zirksvertretung Rodenkirchen am 7. März 2022 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, mit Hilfe des Verkehrszeichen 315 das in folgenden Straßenabschnitten im Stadtteil Bayenthal gem. Straßenverkehrsordung (StVO) unzu- lässige Parken offiziell zuzulassen. 1. Bernhardstraße a. beidseitig, zwischen Klopstockstraße und Matthiaskirchplatz, b. entlang der Mauer des Kirchengrundstücks zwischen Matthiaskirchplatz und Tacitusstraße, c. Ostseite, zwischen Caesarstraße und Hölderlinstraße, 2. Matthiaskirchplatz, Südseite Kirche St. Matthias, 3. Caesarstraße, Nordseite, Zwischen Bernhardstraße und Schillerstraße 4. Samariterstraße, beidseitig, vollständig, CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertr etung Köln -Rodenkirchen 5. Hölderlinstraße, beidseitig, Zwischen Mörikestraße und Goltsteinstraße. Die zum Parken zulässigen Flächen sollen durch weiße Markierungen gekennzeichnet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass idealerweise eine Restbreite von 180 cm und mehr verbleibt, mindestens aber 150 cm. Begründung: Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf Gehwegen grundsätzlich unzuläs- sig. Der vom Rat der Stadt Köln verabschiedete Antrag AN/2635/2021 (Masterplan Par- ken) beinhaltet den Passus: „Der Ordnungs - und Verkehrsdienst wird beauftragt, durch vermehrte Kon- trolltätigkeiten nicht nur im innerstädtischen Bereich die gesetzlichen Rege- lungen auf Plätzen, Geh- und Radwegen konsequent anzuwenden.“ Dies wird notwendigerweise dazu führen, dass auch im Stadtbezirk Rodenkirchen Ver- warn- und Bussgelder verhängt werden. Es gibt ab er die Möglichkeit, Parken auf Geh- wegen zu erlauben und zwar mit dem Verkehrszeichen 315 und seinen verschiedenen Varianten. Auf den beschriebenen Abschnitten wird bereits seit vielen Jahren geparkt und es wurde bisher geduldet, weil in dem Gebiet Parkplät ze rar sind und durch das Parken keine unzumutbare Behinderung für Fußgänger entsteht. Die konsequente Ah- nung würde dazu führen, dass zusätzlicher Parkplatzsuchverkehr in erheblichem Aus- maß entsteht und dadurch das Erreichen der Klimaziele für Köln zusätzl ich erschwert wird. Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Hennemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0440/2022
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (CDU)
- Datum
- 21.02.2022
- Erstellt
- 21.02.2022 12:07