3001/2020
Anerkennung von Kindertagesstätten als plusKITA-Einrichtungen nach §§ 44 und 45 KiBiz
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Beschlussvorlage Ausschuss
3664 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 3001/2020 Freigabedatum 27.10.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung von Kindertagesstätten als plusKITA-Einrichtungen nach §§ 44 und 45 KiBiz Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt 1. Die Anerkennung der Kita Gutnickstraße 35 (Träger: Stadt Köln) im Stadtteil Roggen- dorf/Thenhoven als plus-KITA-Einrichtung gemäß § 44 und 45 KiBiz. Die Kita ersetzt die in der Anlage zur Beschlussfassung vom 28.01.2020 unter der laufenden Nummer 90 aufgeführte Kita Berrischstraße. Die neue Kita Berrischstraße sollte die beiden städtischen Kitas Gutnickstraße und Further Straße ersetzen. Es stellte sich heraus, dass die Inbetriebnahme der Kita Berrischstraße auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden muss. 2. Die Anerkennung der Kita Xantener Straße 99h (Träger: Stadt Köln) im Stadtteil Nippes als plus-KITA-Einrichtung gemäß § 44 und 45 KiBiz. Die Kita ersetzt die in der Anlage zur Beschlussfassung vom 28.01.2020 unter der laufenden Nummer 128 aufgeführte 1-gruppige Kita Gremberger Straße (Träger: Elterninitiative Kunter- bunt e.V.), die schließen musste. Jugendhilfeausschuss 26.01.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.01.2020 (Session -Vorlage 4066/2019) die Förderung von 233 Kitas als plusKITA-Einrichtungen beschlossen. Hintergrund ist die ab 01.08.2020 in Kraft getretene Novellierung des Kinderbildungsgesetzes. Die Novellierung löst die bisherige Förderung von Kitas als plusKITA-Einrichtungen mit 25.000 Euro und als Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf mit 5.000 Euro ab. Mit der Novellierung wurden die Mittel dieser bisherigen Förderungen auf eine Fördersumme von 30.000 Euro pro geförderte Kita zu- sammengeführt. Landesweit beträgt die neue Förderung nach §§ 44 und 45 KiBiz 100 Mio. Euro, auf die Stadt Köln entfällt die Fördersumme von 7,040 Mio. Euro. Mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe wurde im AK 80 (Gremium nac h § 80 SGB VIII) der Verteilungsmodus der Fördermittel abgestimmt mit dem Ergebnis, dass der kitascharfe Indikator Einkommensstufe 1 (Stand Juni 2019) zugrunde gelegt wird. Bei Einkommensstufe 1 (EK 1) handelt es sich um die Kinder bzw. Eltern, die aufgrund eines niedrigen Einkommens keine Kitabeiträge zah- len können. Alle Kitas wurden entsprechend ihres Anteils EK 1 in eine Reihenfolge gebracht, die 233 Kitas mit den höchsten Anteilen erhalten ab Kindergartenjahr 2020/21 die Förderung nach plusKITA mit jeweils 30.000 Euro. Mit der Festlegung auf den Verteilungsindikator EK 1 wird dem Kernanliegen der Förderung Rech- nung getragen, allen Kindern gerechte Bildungschancen von Anfang an zu ermöglichen und Kinder und deren Familien zu fördern, die von Armutsfolgen und Bildungsbenachteiligung betroffen oder be- droht sind. Nachrücker in der Förderung sind die Kitas, die in der beschriebenen Reihenfolge der Kitas nach EK 1 als nächste folgen. Dies ist bei der im Beschlusstext unter 2. genannten Kita der Fall. In der unter 1. genannten Änderung ersetzt die Kita Gutnickstraße lediglich die neue Kita Berrischstraße, deren In- betriebnahme leider verschoben werden musste und in die die Kitas Gutnickstraße und Further Stra- ße übergehen sollen. Beide Kitas wären mit ihrem hohen Anteil an Kindern mit EK 1 ansonsten in der Förderung plusKITA.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Gremberger Straße
- Berrischstraße
- Xantener Straße 99h
- Gutnickstraße 35
- Further Straße
- Straße 9
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Details
- Aktenzeichen
- 3001/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.12.2020
- Erstellt
- 14.10.2020 10:38