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Aufhebung der Reservierung eines Grundstücks im Industriepark Nord

Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU) AN/0551/2020 vom 06.05.2020

Stand: Am 08.05.2020 im Wirtschaftsausschuss geändert beschlossen.

Dokumente

  • Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (CDU)

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses Herrn Jörg van Geffen Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.05.2020 AN/0551/2020 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Wirtschaftsausschuss 08.05.2020 Aufhebung der Reservierung eines Grundstücks im Industriepark Nord Sehr geehrter Herr Vorsitzender, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag i n die Tagesordnung des Wir t- schaftsausschusses am 08. Mai 2020 aufzunehmen: Beschluss: 1. Der Wirtschaftsausschuss hebt die am 09.03.2017 vom Ausschuss veranlasste Reser- vierung einer Gewerbe- und Industriefläche im Industriepark Nord für die Ansiedlung von Industrie-Unternehmen der E-Speichertechnologie-Branche [AN/0412/2017] auf. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Grundstück wieder in die Vermarktung der städti- schen Wirtschaftsförderung aufzunehmen. 3. Die Verwaltung wird gebeten, dem Wirtschafts- und Liegenschaftsausschuss eine Über- sicht über die bereits belegten und die noch für die Vermarktung offenen Flächen vorzu- legen. Begründung Die Verwaltung führt in der Mitteilung [1197/2020] aus, dass die Bemühungen um die A n- siedlung von Unternehmen und Forschun gseinrichtungen aus dem Sektor der Produktion, Montage und Wiederaufbereitung von E-Speichertechnologie bislang nicht erfolgreich waren und begründet ausführlich, dass die aktuellen Rahmenbedingungen keinen Anlass bieten, die Erfolgsaussichten in nächster Zukunft positiv zu verändern. Vor dem Hintergrund des knappen Angebotes und der hohen Nachfrage nach freien Gewer- be- und Industrieflächen soll das derzeit reservierte Grundstück wieder in die allgemeine - 2 - Vermarktung durch die städtische KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH gegeben wer- den. Begründung der Dringlichkeit Wie in der Mitteilung [1197/2020] ausgeführt, liegen der Verwaltung konkrete Interessensbe- kundungen für Ansiedlungen auf Teilflächen des Areals vor. Die Verwaltung soll schnellst- möglich die sichere Grundlage für weitere Verhandlungen und erfolgreiche Ansiedlungen erhalten. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU- Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 08.05.2020

    Wirtschaftsausschuss

    TOP 5.3, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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