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AN/0551/2020

Aufhebung der Reservierung eines Grundstücks im Industriepark Nord

Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU) 06.05.2020

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 08.05.2020, TOP 5.3

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (CDU)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (CDU)

2371 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses 
Herrn  
Jörg van Geffen 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.05.2020 
 
AN/0551/2020 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Wirtschaftsausschuss 08.05.2020 
 
Aufhebung der Reservierung eines Grundstücks im Industriepark Nord 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag i n die Tagesordnung des Wir t-
schaftsausschusses am 08. Mai 2020 aufzunehmen:  
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Wirtschaftsausschuss hebt die am 09.03.2017 vom Ausschuss veranlasste Reser-
vierung einer Gewerbe- und Industriefläche im Industriepark Nord für die Ansiedlung von 
Industrie-Unternehmen der E-Speichertechnologie-Branche [AN/0412/2017] auf. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Grundstück wieder in die Vermarktung der städti-
schen Wirtschaftsförderung aufzunehmen.  
3. Die Verwaltung wird gebeten, dem Wirtschafts- und Liegenschaftsausschuss eine Über-
sicht über die bereits belegten und die noch für die Vermarktung offenen Flächen vorzu-
legen.  
 
 
Begründung 
Die Verwaltung führt in der Mitteilung [1197/2020] aus, dass die Bemühungen um die A n-
siedlung von Unternehmen und Forschun gseinrichtungen aus dem Sektor der Produktion, 
Montage und Wiederaufbereitung von E-Speichertechnologie bislang nicht erfolgreich waren 
und begründet ausführlich, dass die aktuellen Rahmenbedingungen keinen Anlass bieten, 
die Erfolgsaussichten in nächster Zukunft positiv zu verändern.  
 
Vor dem Hintergrund des knappen Angebotes und der hohen Nachfrage nach freien Gewer-
be- und Industrieflächen soll das derzeit reservierte Grundstück wieder in die allgemeine

- 2 - 
 
Vermarktung durch die städtische KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH gegeben wer-
den. 
 
 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Wie in der Mitteilung [1197/2020] ausgeführt, liegen der Verwaltung konkrete Interessensbe-
kundungen für Ansiedlungen auf Teilflächen des Areals vor. Die Verwaltung soll schnellst-
möglich die sichere Grundlage für weitere Verhandlungen und erfolgreiche Ansiedlungen 
erhalten. 
 
 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz      gez. Lino Hammer 
CDU- Fraktionsgeschäftsführer     GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

08.05.2020 Wirtschaftsausschuss
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0551/2020
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU)
Datum
06.05.2020
Erstellt
06.05.2020 15:12