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AN/0719/2019

Änderungsantrag zu 1203/2019 „Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Köln ( Wohnraumschutzsatzung)“

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 16.05.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.05.2019

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

2332 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
  
 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Stadtentwicklungsausschusses 
Niklas Kienitz 
 
Frau Oberbürgermeisterin -  
Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
50667 Köln 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.05.2019 
 
AN/0719/2019 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 16.05.2019 
Rat 21.05.2019 
 
Änderungsantrag zu 1203/2019 „Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in 
Köln ( Wohnraumschutzsatzung)„ 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Kienitz, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu o.a. Beschlussvorlage in die Ta-
gesordnungen des Stadtentwicklungsausschusses am 16.05.2019 und der Sitzung des Ra-
tes am 21.05.2019 aufzunehmen: 
 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt: 
 
 
Beschluss: 
 
I. 
Der Rat beschließt in Anbetracht des fortbestehenden erhöhten Wohnungsbedarfs in Köln 
und im Interesse der Rechts- und Planungssicherheit für die Wohnungswirtschaft den Erlass 
der als Anlage beigefügten Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Köln (Wohn-
raumschutzsatzung) in Form der Neufassung (Anlage 01b) mit Gültigkeit vom 01.07.2019 
bis zum 30.06.2024. 
 
II.

- 2 - 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Registrierungspflicht für zweckentfremdeten Wohn-
raum in die Wohnraumschutzsatzung aufzunehmen. Die Registrierungspflicht gilt hierbei 
auch für alle Wohnungen, die vor Erlass der Wohnraumschutzsatzung zweckentfremdet 
wurden.  
 
III. 
Die Verwaltung wird beauftragt bis zur ersten Sitzung des Ausschusses nach der Sommer-
pause Stadtbezirke bzw. Stadtteile zu benennen, in denen ein, im Vergleich zum gesamten 
Stadtgebiet erhöhter Wohnbedarf besteht. 
 
IV. 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Anhebung der Gebühren gemäß §13 der Satzung zu 
prüfen und dem Rat zeitnah einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen. 
 
V. 
§ 7 Absatz 2, Ziff. 4 der Wohnraumschutzsatzung wird wie folgt ergänzt: 
 
 Familiengerechter Wohnraum soll durch ebensolchen Wohnraum ersetzt werden. 
 
 
Begründung:  
Erfolgt mündlich  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Niklas Kienitz  gez. Lino Hammer  
CDU-Fraktionsgeschäftsführer  GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (2)

16.05.2019 Stadtentwicklungsausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
21.05.2019 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0719/2019
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
16.05.2019
Erstellt
16.05.2019 14:53