V/0300/2025
Werse Sudmühle - Ökologische Verbesserung der Werse durch den Bau eines
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Anlage A
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Anlage A zur V/0300/2025 Kurzüberblick Die Wehranlage an der Sudmühle stammt aus dem Jahr 1969 und befindet sich in einem sanie- rungsbedürftigen Zustand. Aus Sicherheitsgründen wurden der Betrieb und die automatische Steuerung bereits im Jahr 2021 eingestellt. Die festgelegte Stellung der Fischbauchklappe sowie die notwendige starke Absenkung des Stauziels zur sicheren Ableitung eines HQ100-Abflusses führen langfristig zu einer nicht vertretbaren Absenkung des Grundwasserspiegels. In Verbindung mit dem abgesenkten Stauziel sind auf längere Sicht negative Auswirkungen auf empfindliche Objektstrukturen wie Biotope und Siedlungsbereiche zu erwarten. Daher besteht dringender Handlungsbedarf. Darüber hinaus stellt das Wehr ein vollständiges Hindernis für die stromaufwärts gerichtete Wan- derung aquatischer Organismen dar. Während an den beiden anderen Werse-Wehren, der Havi- chhorster Mühle und Pleistermühle, bereits Fischaufstiege errichtet wurden, soll nun auch an der Sudmühle die ökologische Durchgängigkeit wiederhergestellt werden. Vorgesehen ist der Bau eines naturnahen Raugerinne-Beckenpasses in der östlich gelegenen Flutmulde. Die bestehende Wehranlage wird vollständig zurückgebaut, der bisherige Flusslauf durch eine Schwelle abge- trennt und die Flusssohle um rund zwei Meter angehoben. Künftig wird der Altverlauf nur noch bei höheren jährlichen Abflüssen durchströmt und als Entlastungsstrecke genutzt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Schaffung und Bewahrung eines ordnungsgemäßen und umweltge- rechten Zustandes der Fließgewässer als Erholungs- und Lebensraum, die Wiederherstellung der Durchgängigkeit, sowie die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses“ verfolgt. Der naturnahe Gewässerumbau Der Werse ist ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) und der „Blauen Richtlinie“ (Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in NRW vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), den guten ökologischen Zustand des Gewässers herzustellen. Durch die Schaffung der Durchgängigkeit an der letzten Stauanlage der Werse auf dem Gebiet der Stadt Münster wird der ökologische Zustand wesentlich verbessert. Die Ziele lauten: Umsetzung des Maßnahmenprogramms zur EU-Wasserrahmenrichtlinie Ökologische Verbesserung von Gewässern im Stadtgebiet Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2026 / bis zum Jahr 2027 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 2.900.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1304 Fließende Gewässer Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja Nein X Teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein X Teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1304 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswasserge- setz NW (LWG) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die hier beschriebene Maßnahme wirkt sich nachhaltig positiv auf den ökologischen Zustand der Werse aus.
Beschlussvorlage
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V/0300/2025
V/0300/2025
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Werse Sudmühle - Ökologische Verbesserung der Werse durch den Bau eines
Organismenaufstiegs/Fischaufstiegs
Beratungsfolge
12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr.
32_2021 Blatt 1, 4 vom April 2025; Anlagen 1 und 2) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 2.900.000 € ent-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 2.138.000 €.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe 1304 Fließende Gewässer
Investitionsmaß-
nahme
4133 Werse Pflege- und Entwicklungs-
konzept
Auszahlungen Für Baumaßnahmen 2026
2027
2028
742.000
858.000
1.000.000
2027 300.000 Einmalige Zah-
lung an Eigen-
tümerin
Amt für Mobilität und Tiefbau
26.05.2025
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Kalokerinos
Telefon: 492-6933
Kalokerinos@stadt-
muenster.de
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Einzahlung Aus Zuwendungen für Investiti-
onsmaßnahmen
2028
2.080.000 Landeszuwen-
dung 80%
2028 58.000 Landeszuwen-
dung für Aus-
gleichszahlung
Saldo 762.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Investi-
tionsmaßnahme teilweise veranschlagt. Die zusätzlichen Ermächtigungen und die damit zusammen-
hängenden Einzahlungen werden in den Haushaltsplanentwurf 2026/2027 aufgenommen. Dabei wer-
den die Mehrbedarfe gegenüber der bisherigen Veranschlagung innerhalb des investiven Budgets
des Dezernates für Planung, Bau und Wirtschaft kompensiert.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1304 Fließende Gewässer
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2029 ff. 26.730 Folgeertrag
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2029 ff. 29.000 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2029 ff. 36.250 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen
2029 ff. 11.430 Folgeaufwand
Saldo der Folgelasten p.a. 49.950
Die Folgelastenberechnung (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
1. Voraussetzungen
Die hier aufgeführten Maßnahmen tragen zur Umsetzung der folgenden Ziele zur Klimaanpassung
und Nachhaltigkeitsstrategie bei:
“Global Nachhaltige Kommune in NRW (GNK)“ – Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 – Teil
3: „Maßnahmenprogram 2019 – 2022“ (Vorlage V/0669/2019):
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- Kapitel 2.1 „In Münster bleiben die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und biologische
Vielfalt ist verbessert“: Maßnahme U2 „Fließgewässer- und Oberflächengewässerschutz“
„Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes
der Stadt Münster“ (Vorlage V/0799/2019):
- Maßnahme T5 „Schutz klimasensibler Tierarten und Lebensräume“
- Maßnahme S4 „Gewässerrenaturierung“
Die geplante Umgestaltung des Wehrstandortes Sudmühle mit der Wiederherstellung der gewässer-
ökologischen Durchgängigkeit der Werse durch den Bau eines naturnahen Organismenaufstieges ist
ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) und der
„Blauen Richtlinie“ (Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in NRW vom Ministerium
für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), den guten ökologischen Zu-
stand des Gewässers herzustellen.
Die Werse (Gewässerkennzahl 32) ist gemäß LAWA als Sand- und Lehmgeprägter Tieflandfluss (Typ
15) ausgewiesen. Das Gewässer entspringt in den Beckumer Bergen, durchfließt von Süden nach
Norden das stark landwirtschaftlich und ländlich geprägte östliche Stadtgebiet von Münster und mün-
det nach insgesamt ca. 67 km bei Gelmer in die Ems. Das Gesamteinzugsgebiet beträgt ca. 762 km².
Im Stadtgebiet Münster wird die Werse durch die drei Wehranlagen Pleistermühle, Sudmühle und
Havichhorster Mühle (von Süd nach Nord) aus dem Baujahr 1969 aufgestaut, die das Abflussverhal-
ten der Werse maßgeblich prägen. Durch die Stauhaltungen weißt das trapezförmig ausgebaute Ge-
wässer unnatürlich hohe Wassertiefen und niedrige Fließgeschwindigkeiten auf. Ein vollständiger
Rückbau der Wehranlagen ist aufgrund des tiefen Einschnit ts der Werse mit einer Absenkung des
Stauwasserspiegels um mehrere Meter verbunden. Dies würde zu einer nicht vertretbaren Grund-
wasserabsenkung führen und ist daher nicht realisierbar.
Das Wehr Sudmühle unterbricht derzeit die stromaufwärts gerichtete Wanderung von Organismen
vollständig. An den Wehrstandorten Havichhorster Mühle und Pleistermühle hingegen wurde die
Durchgängigkeit für Organismen bereits durch den Bau von Organismenaufstiegen hergestellt. Die
strukturellen Defizite spiegeln sich in der Bewertung der Gewässerstrukturgüte wieder, die für den
Untersuchungsraum im Bereich der Sudmühle insgesamt durchgängig mit „sehr stark verändert“ bis
„deutlich verändert“ bewertet wurde. Der Planungsraum liegt im Landschaftsschutzgebiet „Werse -
Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten“ und umfasst schutzwürdige Biotope.
Bei der turnusmäßigen Inspektion des Wehres Sudmühle im Jahr 2020 wurden maßgebliche Mängel
festgestellt, die eine kurzfristige Sanierungsplanung erforderlich machten. In enger Abstimmung mit
der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Landschaftsbehörde wurde der Betrieb des Wehres
aufgrund des schlechten Zustandes eingestellt und das Stauziel vorübergehend um ca. 85 cm abge-
senkt. Die damit verbundene Absenkung des Grundwasserspiegels kann jedoch nicht langfristig bei-
behalten werden, da nach dem Gutachten zur Bewertung der hydraulischen Auswirkungen der Stau-
zielabsenkung im Bereich der Sudmühle langfristig Auswirkungen auf sensible Objektstrukturen wie
Biotope und Siedlungsbereiche zu erwarten sind. Die temporäre Stauzielabsenkung und der alters-
bedingte, schlechte Zustand der Stauklappe erfordern dringenden Handlungsbedarf.
Detaillierte Maßnahmen zur Erhöhung der Fließdynamik und ökologischen Verbesserung der Werse
im Stadtgebiet Münster wurden in einer Machbarkeitsstudie erarbeitet. Die Machbarkeitsstudie war
Grundlage für die mit den Aufsichtsbehörden (Untere Wasserbehörde und Bezirksregierung Münster)
abgestimmte Wahl der auszuführenden Planungsvariante. Ähnlich wie an der Pleis termühle
und Havichhorster Mühle ist im Bereich der rechtseitigen Flutmulde ein Organismenaufstieg als na-
turnahes Umgehungsgerinne vorgesehen. Als Zielvariante wurde nach Prüfung ein Raugerinne in
Riegel-Beckenbauweise festgelegt, da dies die einzige im Ma ßnahmenraum ohne Einschränkungen
realisierbare Variante darstellt.
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Die Werse ist im Maßnahmenbereich als Fischgewässertyp 26, oberer Brassentyp Tiefland ausge-
wiesen. Die sich daraus ergebenden maßgebenden hydraulischen und geometrischen Größen zur
Bemessung der Fischtreppe wurden mit der oberen Fischereibehörde (BR Münster) abgestimmt.
Aufgrund des sehr flachen Sohlgefälles reichen die Stauwurzeln der an der Werse vorhandenen
Stauanlagen über viele Kilometer. Dies führt dazu, dass der Unterwasserstand an der Sudmühle
durch den Aufstau der Havichhorster Mühle bestimmt wird und bei W30 (dem Wasserstand eines Ge-
wässers, der an 30 Tagen im Jahr unterschritten wird) bei ca. 42,0 NHN(m) liegt. Der Abfluss, der
diesem W 30-Wasserstand entspricht, stellt gemäß dem DWA-Regelwerk für Fischaufstiegsanlagen
und fischpassierbare Bauwerke den Mindestabfluss dar, der für die Gewährleistung der Durchgängig-
keit der Anlagen erforderlich ist. Es gibt bereits konkrete Überlegungen, das Stauziel auch an der
Havichhorster Mühle um 0,25 m abzusenken, so dass bereits in der jetzigen Planung von einem um
25 cm abgesenkten Wasserstand für W30 im Unterwasser der Sudmühle ausgegangen wurde. Umge-
staltungen an den drei funktional miteinander verbundenen Wehrstandorten werden hinsichtlich ihrer
technischen Gestaltungen und Betriebsweisen grundsätzlich eng aufeinander abgestimmt.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Für die Planung des Organismenaufstiegs wird die gesamte Wassermenge der Werse für einen opti-
malen Betrieb benötigt. Die Roland Mills West GmbH, im Folgenden als „Eigentümerin“ bezeichnet,
ist sowohl die Eigentümerin der Wasserkraftanlage als auch der Flächen, die für den Bau des Orga-
nismenaufstiegs benötigt werden. Sie unterstützt dieses Vorhaben, indem sie auf den weiteren Be-
trieb der Wasserkraftanlage verzichtet und die erforderlichen Flächen zur Verfügung stellt. Der Be-
trieb der Wehranlage sowie das Staurecht der Eigentümerin werden gegen eine einmalige Aus-
gleichszahlung aufgegeben.
Gemäß der vorliegenden Objektplanung ist zur Wied erherstellung der ökologischen Durchgängigkeit
im rechten Vorland in der dortigen Flutmulde der Werse die Anlage eines neuen Werselaufes als
Raugerinne in Riegel-Beckenbauweise mit einer Wasserspiegeldifferenz zwischen Ober- und Unter-
wasser der Sudmühle von 2,62 m auf einer Länge von ca. 300 m mit 38 Steinriegeln aus Naturstein-
quadern vorgesehen. Das geplante Raugerinne bildet den neuen Hauptlauf der Werse und wird dau-
erhaft beschickt.
Das 15 - 30 m breite Raugerinne wird durch Steinriegel in Becken mit einer Mindestlänge von 4,5 m
unterteilt. Innerhalb einzelner Steinriegel befinden sich 0,90 m breite und 0,60 m hohe Schlitze, durch
die die Fische von Becken zu Becken wandern können. Die Schlitze sind so dimensioniert, dass ein
Abfluss von ca. 0,6 m³/s (ent spricht Q30) durch diese abgeführt wird. Nach dem DWA-Regelwerk für
Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke ergeben sich artspezifische Unterschiede in
den Anforderungen an die Dimensionierung und die hydraulischen Bedingungen von Anlagen, die die
stromaufwärts gerichtete Durchgängigkeit gewährleisten sollen und daher auf die heimische Fisch-
fauna abgestimmt werden müssen. Da es nach dem genannten DWA -Regelwerk technisch kaum
möglich ist, die Durchgängigkeit für alle Abflüsse zu gewährleisten, stellt die Sicherstellung der Funk-
tionsfähigkeit der Anlagen für Abflüsse im Bereich zwischen Q 30 (Abfluss, der an 30 Tagen im Jahr
unterschritten wird) und Q330 (Abfluss, der an 330 Tagen im Jahr unterschritten wird) einen praktikab-
len Kompromiss zwischen b iologischer Notwendigkeit und technischer Machbarkeit dar, wobei dieser
Bereich, der rund 300 Tage im Jahr umfasst, bereits in der Planungsphase hydraulisch nachgewiesen
werden muss, um die Durchgängigkeit in diesem Zeitraum sicherzustellen.
Zur Initiierung einer naturnahen Gewässerstruktur und zur Schaffung von Laichhabitaten werden die
Becken des Raugerinnes mit Kieslinsen und Totholzstämmen ausgestattet. Um eine Verlandung die-
ser wertvollen Strukturen zu vermeiden, sind diese zwischen dem ober - und unterwasserseitigen
Schlitz verortet. Zur Strukturanreicherung und zur Erhöhung der Strömungsdiversität ist der Einbau
von 40 Totholzstämmen und Wurzelstubben im neuen Werse -Verlauf vorgesehen. Diese Struktu-
relemente werden über die Becken verteilt und gegen Abtrieb gesichert.
Die Oberkante des obersten Riegels (R 38) liegt bei 44,37 NHN(m) und staut die Werse bei Niedrig-
wasser mindestens auf diesen Wasserstand auf, so dass das Stauziel gegenüber dem genehmigten
Staurecht von 44,62 NHN(m) um maximal 25 cm abgese nkt wird. Wasserspiegelabsenkungen ge-
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genüber dem ehemals genehmigten Stauziel erfolgen nur bei Niedrigwasserabflüssen - bei mittleren
und hohen Abflüssen steigen die Wasserstände gegenüber dem ehemals genehmigten Stauziel an,
bei mittleren Abflüssen jedoch nur geringfügig (ca. 2 cm). Das Schutzziel HQ100 wird weiterhin einge-
halten, auch höhere Ereignisse können schadlos abgeleitet werden.
Die einzelnen Riegelsteine werden reihenweise mit einem Höhenunterschied von 7 cm zur nächsten
Reihe eingebaut und mit d ahinterliegenden Stützsteinen errichtet. Letztere dienen der Sicherung der
Lagestabilität bei höheren Strömungskräften und verhindern somit das Umkippen der Riegelsteine.
Beide Steinreihen werden auf einer Lage von bruchgesprengtem Natursteinmaterial aufge stellt. Die
Riegelsteine werden bis in die Böschung geführt, um ein Umspülen der Riegel zu vermeiden. Die
Böschungsneigungen des neuen Verlaufs sind im Mittel mit 1:3 geplant, die Gerinneneigung beträgt
0,87%.
Ungefähr 100 m oberhalb der Wehranlage/Mühlengebäude erfolgt die Auslenkung der Werse in das
neue Raugerinne, das unterhalb des Mühlenkolks in die Werse mündet. Die unterwasserseitige Aus-
mündung des neuen Werse-Verlaufs wird strömungsoptimiert in Fließrichtung der Werse angepasst.
Die gesamte Wasserm enge der Werse fließt zukünftig fast vollständig durch den neuen Werse -
Hauptverlauf. Geringe Abflüsse fließen ausschließlich durch die Schlitzöffnungen der Querriegel und
größere Abflüsse überstauen die Querriegel und fließen auf gesamter Breite ab. Nur be i seltenen,
größeren Jahresabflüssen (ab ca. Q330) dient der ehemalige Werseverlauf als Entlastungsstrecke, da
über ihn bei entsprechenden Abflüssen ein zusätzlicher Abfluss in Richtung Mühlenkolk erfolgt.
Der parallel zum neuen Gerinne liegende Bestandsve rlauf wird mit anfallendem, verwertbarem Bo-
denmaterial teilverfüllt. In der Mitte der Verfüllung wird eine rinnenartige Struktur angelegt, in der sich
der Abfluss einer ablaufenden Hochwasserwelle sammelt. Diese Rinne wird in Richtung Unterwasser
flach geneigt ausgeführt, um eine Senkenbildung zu vermeiden. Um eine rückschreitende Erosion zu
verhindern, wird die Verfüllung mit einer 50 cm dicken Schicht aus lagestabilem, bruchgesprengten
Natursteinmaterial gesichert. Darauf folgt eine 10 cm starke Schicht O berboden zur Begrünung mit
einer Rasenansaat. Die Böschung am oberwasserseitigen Beginn der Verfüllung wird mit Steinmate-
rial gesichert, um eine Ausspülung zu verhindern. Ein linksseitig einmündendes Gewässer wird durch
die neue Böschung um wenige Meter mi t identischer Profilgeometrie und Sohlgefälle weitergeführt
und mündet weiterhin offen in die Werse.
Für die Gesamtmaßnahme werden ca. 21.500 m³ Boden bewegt. Davon werden planmäßig ca. 5.200
m³ Boden zur Verfüllung des Altverlaufes verwendet. Etwa 2.230 m³ belasteter Boden müssen depo-
niert werden.
Zur Aufrechterhaltung der Fuß- und Radwegeverbindung im Bereich des geplanten Umgehungsge-
rinnes ist eine höhengleiche Brücke (15 m lang und 3 m breit) zur Advendruper Straße vorgesehen,
die im Hochwasserfall angeströmt wird. Das neue Brückenbauwerk wird hochwasserangepasst für ein
HQ100 errichtet.
Das Befahren des Raugerinnes mit Kanus ist nicht gestattet. Ein entsprechender Warnhinweis wird
aufgestellt. Die vorhandenen Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten müssen umgelegt werden. Oberhalb
und unterhalb des Raugerinnes sind als Ersatz am rechten Ufer neue Ein - und Ausstiegsstellen für
Kanus vorgesehen.
Die gesamte Wehrkonstruktion wird demontiert. Die Stauklappe wird entfernt, der Turbinenauslauf
und die beiden Turbineneinläufe werden verdämmt. Die Löschwasserentnahme wird verlegt und er-
folgt zukünftig vom linken Ufer des Mühlenkolks im Bereich des zu verdämmenden Turbinenauslau-
fes. Die Planung für die Verlegung der Löschwasserentnahmestelle erfolgte in Abstimmung mit der
Feuerwehr. Da nicht auszuschließen ist, dass der in Stahlbeton befestigte Wehrkanal Lasten aus dem
angrenzenden Betriebsgebäude aufnimmt, bleiben die Stahlbetonwände erhalten. Vor der Teilverfül-
lung des Bestandsverlaufs werden sowohl der Wehrkanal als auch die Widerlager des Brückenpfei-
lers der Kamiliusbrücke gereinigt und abgedichtet, um die Dauerhaftigkeit des Stahlbetons deutlich zu
erhöhen. Weitere Maßnahmen sind aufgrund der betontechnologisch im Vorfeld festgestellten sehr
guten Betongüte nicht erforderlich.
Zwischen dem Bestandsverlauf und dem neuen Gerinne wird auf einer kleinen Fläche (Riegel 21 –
23) ein Auwald in einer Reihe gepflanzt. Zusätzlich wird im südlichen Bereich linksseitig (Riegel 23 -
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27) und im nördlichen Bereich rechtsseitig (Riegel 3 und 4) zur Verbesserung der Beschattung e ine
reihige Bepflanzung mit Solitärstämmen vorgenommen. Der rechtsseitige Vorlandbereich wird mit
einer Rasenmischung eingesät und als Feuchtwiese erhalten. Gleiches gilt für den nunmehr als
„Flutmulde“ genutzten teilverfüllten Bestandsverlauf.
Durch den Bau des Organismenaufstiegs am Wehr Sudmühle wird die Durchgängigkeit der Werse im
gesamten Stadtgebiet von Münster wiederhergestellt und der ökologische Zustand im Sinne der EU-
WRRL deutlich verbessert.
3. Ausschreibung und Bau
Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis und Zustim-
mung des Fördergeldgebers zum vorzeitigen Baubeginn. Der Baubeginn der Maßnahme ist für das
II./III. Quartal 2026 geplant. Da die vorhandenen Grundwasserstände h öher liegen als die geplante
Aushubsohle, ist die Umsetzung der Maßnahme bei trockener Witterung im Sommer bis Spätsom-
mer/Herbst vorgesehen. Die geplante Bauzeit wird voraussichtlich 12 Monate betragen. Die Anlie-
ger*innen und Eigentümer*innen werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobi-
lität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert.
Reduktionsvariante
Die Bemessung und Planung der Baumaßnahme wurde nach den Mindestanforderungen der aktuel-
len Gesetze, Verordnungen und technische n Richtlinien durchgeführt. Reduktionen hiervon sind
demzufolge nicht möglich.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse
Ein Antrag auf Förderung der Gewässerbaumaßnahme aus dem Programm „Lebendige Gewässer“
wurde gestellt. Um einen zeitnahen Baubeginn zu ermöglichen wurde gleichzeitig der vorzeitige Bau-
beginn mit beantragt. Abstimmungen mit dem Fördergeldgeber sind im Vorfeld erfolgt. Vorbehaltlich
der Zustimmung zum Förderantrag wir die Maßnahme mit bis zu 80 % gefördert. Für die von der
Stadt Münster an die Eigentümerin zu leistende Ausgleichszahlung wurde ebenfalls eine Förderung in
Aussicht gestellt.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Für die ökologische Verbesserung der Werse ist eine Genehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsge-
setz (WHG), Planfeststellungsverfahren erforde rlich. Der Antrag wurde bei der Unteren Wasserbe-
hörde gestellt.
Darüber hinaus ist für die Maßnahme eine landesnaturschutzrechtliche Befreiung von den Verboten
des Landschaftsplanes unter Beteiligung des Naturschutzbeirats nach dem LNatSchG NRW erforder-
lich – ein entsprechender Antrag wurde am 27.03.2025 bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt.
Zwischen der Eigentümerin und der Stadt Münster wurde ein Nutzungserlaubnisvertrag abgeschlos-
sen, in dem vereinbart wurde, dass die Stadt Münster der Eigentüme rin für die Aufgabe des Stau-
rechts und den damit verbundenen Verzicht auf die Energieerzeugung durch eine Wasserkraftanlage
eine einmalige und abschließende Ausgleichszahlung i.H.v. 300.000,00 € brutto zahlt.
6. Liegenschaftliche Regelungen
Die liegenschaftlichen Regelungen wurden mit der Eigentümerin getroffen. Die für die ökologische
Verbesserung erforderlichen Flächen werden von der Eigentümerin unentgeltlich zur Verfügung ge-
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stellt. Die Eigentümerin wurde im Zuge der Entwurfserstellung in die Planung ein bezogen und über
die Planung informiert. Die Flächen verbleiben im privatem Eigentum. Eine dauerhafte Sicherung er-
folgt nach den gesetzlichen Bestimmungen des Landeswassergesetzes.
gez.
In Vertretung
Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Übersichtskarte 32_2021, Blatt 1
Anlage 2: Lageplan 32_2021, Blatt 4
Anlage 3: Folgelastenberechnung
Anlage 1 - AUKB_V_0300_2025_Werse_Sudmuehle_Oekologische_Verbesserung_der_Werse_durch_den_Bau_eines_Organismenaufstiegs_Fischaufstiegs_Anlage_1
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Sudmühle WERSE Havichhorster Mühle Pleistermühle 3299 Anlage 2 11,00010,000 9,0008,0007,000 6,000 5,000 12,000 13,000 4,0003,000 2,000 Z:\Auftg_21\A-21_21\Plaene\AutoCad\Anlage_01_Übersichtskarte_1-25000_2025-04-23.dwg MaWeNameDatum >bersichtskarte Projekt Nr.: Anlage Nr.: Plan Nr.:Blatt Nr.:Str. Schlüssel: bearbeitetgezeichnetgeprüft Name MaßstabLageplanLängen Höhen1 : 1 : 1 : genehmigt :Münster, deni. A. Datum Tiefbauamt April 2025bearbeitetgezeichnet 1 : 25.000 geprüft : Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2021 - Entwurf und Antrag aufGenehmigung gem. § 68 WHG - April 2025 1 Werse - 2bjektplanung8mgestaltung / Ersatz derStauanlage Sudmühle undPlanung eines 2rganismenaufstiegs BestandGewässer1,000Stationierung [GSK 3E, 2019] Stadtteil: Handorf und Gelmer-DckburgBezirk: 2stWasserlauf-Nr.: 32 14_02432_2021 Nr.12345 Art der %nderungNameDatum Endgültige Abmessungen nach statischen, konstruktiven und wirtschaftlichenErfordernissen. Alle Maße sind vor Ort zu prüfen und zu nehmen.
Anlage 2 - AUKB_V_0300_2025_Werse_Sudmuehle_Oekologische_Verbesserung_der_Werse_durch_den_Bau_eines_Organismenaufstiegs_Fischaufstiegs_Anlage_2
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3 8 I V I I 440 a VI 10 430 VV II 440 46,59m B 18,21m DN 400 48,85m B STZDN 150 DN 800 22,27m28,51m DN 800 27,08m DN 400BDN 800 B B 9,80m DN 400 B B DN 400 3,63‰10,59‰ 24,84‰ 3,83‰ 4,18‰ 172,81‰G. 46,0344,30G. 46,4344,47 45,06 57,89m12,30‰STZDN 150 57,71m24,69‰STZDN 150R0028142 D.47,90 45,48R0028118 S0132713 S00805707.00D.46,9045,00S0044906 S0028690 D.47,8145,28S0028691 D.49,00 45,58 47,10 D.47,86 45,38 46,41 D.47,87 D.48,64 D.48,46 S00805002.00D.47,6045,70 R0028141 42,98 G0373043G.52,0050,00 S0132714D.47,6045,70 S0132715 Msp 3x120 NAKBY (11002572) Msp 3x1x120 NA2XS(F)2Y (KH92.025) tot Msp 3x95 NAKBA (-) tot Msp 3x120 NAKBA (11002572) INFO Info 30x2x0.8 A-2YF(L)2Y (11002457) INFO Info 50x2x0.8 A-2YF(L)2Y (SWNT-007411) Info 30x2x0.8 A-2YF(L)2Y (11002572) KK HW 600 GGG Ka Zm Sm 2018 Msp 3x120 NAKBY (11002572)Info 30x2x0.8 A-2YF(L)2Y (11002572) LWL TELEKOM HAS P weiterer Verlauf nicht bekannt Nsp 4x150 NAYY-J (SWNT-007724) Nsp 4x150 NAYY-J (SWNT-007724) 4x35 NAYY-J 3x35/35 NAYCWY Nsp 4x150 NAYY-J (SWNT-007724) Nsp 4x50 NAYY (-) Nsp 3x35/35 NAYCWY (11002572) Nsp 3x150/150 NAYCWY (11002457) HA 4x35 NAYY-J 4x25 NAKBA 4x25 Al (KH92.025) weiterer Verlauf nicht bekannt Nsp 4x150 NAYY-J (SWNT-007724) Nsp 3x35/35 NAYCWY (11002572) Nsp 3x150/150 NAYCWY (11002572) Nsp 4x50 NAYY (-)Nsp 3x150/150 NAYCWY (11002572) Nsp 4x35 NAKBA (-) tot 56 126 354 367 396 57 279 366 393 1611 397 1607 124 1609 355 277 1743 364 351 352 1612 365 395 Werse Scheune / Remise Bestand Wehr Sudmühleautomatische Fischbauchklappe, außer Betrieb,feste Sohlschwelle, lichte Weite: 12 mBemessungswasserstände- Hochwasser (HQ100): 46,42 NN- Normalbetrieb: 44,62 NN (30 cm Schwall 44,92 NN)- Fachbaum: 42,74 NN Verfahrensgrenze LöschwasserentnahmeQP 4QP 5 QP 6 QP 7QP 8 QP 11 Kanueinstieg Bestand Verfahrensgrenze 44,10 44,57 45,21 44,39 44,30 44,62 45,85 44,65 45,45 44,31 44,33 44,40 44,5645,43 46,1344,8046,94 45,10 44,30 44,20 44,00 44,20 QP 9 QP 10 QP 1 Trinkwasserleitung[Stadtnetze Münster GmbH, 2023] Verfahrensgrenze 41,2341,83 41,3641,96 41,7142,31 41,8442,44 41,9142,51 42,1942,79 42,5343,13 42,88 43,48 43,2243,82 43,5644,1643,7744,3744,50 44,00 6,800 6,700 6,600 7,000 Info 50x2x0.8 A-2YF(L)2Y (SWNT-007411) QP 3 Ökologisch wertvolleStrukturen (Grenze) Werse G. 45.10Sohle : 41.603,86mBDN 80056,26‰168,37‰42,04R0028120D.45,17 R0028121 Einleitung Bestand Telefon / LWL-Leitungen [Telekom,Vodafone, Gasline GmbH&Co. KG]Stromleitungen [Stadtnetze Münster] Spülbohrverfahren SpülbohrverfahrenHW 600 GGG Ka Zm Sm 2018 QP 2 Kanueinstieg Bestand Bestand (= Planung)HW100W330W30 HW 600 GGG Ka Zm Sm 2018 45,00 45,00 FußgängerbrückeKamillusbrückeBrückenpfeiler im Bestands-verlauf xx xxxx x ~45,30 Abbruch Stauhaltung Wehr SudmühleAbbruch der Fischbauchklappe,Teilverfüllung mit Bodenaushub undErosionssicherung mit bruchgesprengtemNatursteinmaterial,Nutzung über Bestandsverlauf als Flutmulde,Beschickung ab ~ Q330,Verdämmung / Verfüllung von Turbinenein-und -ausläufen, Rückbau der Pegelanlage,siehe Anlage 6, Detailplan Wehranlage,Verfüllung Bestandsverlauf Teilverfüllung Bestandsverlaufzur Bodenverbringung, Sicherunggegen Erosion mit grobemSteinmaterial abgedeckt mitOberboden und Rasenansaat,Beschickung ab ~ Q330,Entwässerungsrinne Breite ~ 1 m,Ausbildung eines Hochstaudenflurs,Mahd / Beweidung 1x jährlich,siehe Anlage 6, DetailplanWehranlage, VerfüllungBestandsverlauf bleibt erhalten Raugerinne in RiegelbeckenbauweiseΔh / Riegel: £ 7 cm,Riegelanzahl: 38,Δh Gesamt ~ 2,62 mSchitzbreite 0,90 m,Riegelbreite UW-Strecke ~ 20 m (Riegel 1 - 14),Riegelbreite OW-Strecke ~ 25 m (Riegel 15 - 35),Riegelbreite Ausleitung ~ 30 m (Riegel 36 - 38)Böschungsneigung i. M. 1:3,Profilbreite 30 - 40 mLichte Beckenlänge i. M. ~ 6,50 m,Gesamtlänge Raugerinne ~ 300 mFließlänge W30 durch versetzte Schlitze ~ 380 mMassen:~ 19.000 m³ Erdaushub~ 5.100 t Bruchsteinmaterial~ 2.200 t Natursteinquader (Riegel- u. Stützsteine)Kosten:~ 2.100.000 € (Bruttogesamtkosten mit Brücke undBaustraße, ohne Baunebenkosten)siehe Anlage 5, Detailplan Raugerinne nach Norden verlegen,hier: Rückbau / Verdämmungder bestehenden Löschwasser-entnahme Kanueinstieg ins Oberwasserverlegen, hier: Rückbau der Anlage Ausleitungsbauwerk = Riegel 38:in Form einer Schwelle aus Natursteinquadern,Absenkung des Stauwasserspiegels bis zu 0,25 mbei Q30,Länge 35 m,OK Riegel: 44,37OK Schlitz: 43,77 Brücke Aventruper StraßeBauausführung ist noch abzustimmen,Konstruktion eingestaut,Verkehrslast bis 5 t für Unterhaltungs-fahrzeuge sowie Rad- undFußverkehr,Verlegung / Sicherung derVersorgungsleitungen in Abstimmungmit den Betreibern Riegel 10W30 42,45OK Riegel: 42,44OK Schlitz: 41,84 Sicherung der Trinkwasserleitung inAbstimmung mit dem Betreiber,Überdeckung > 1,50 m verlegen / sichern SCHUTZSTREIFEN 5 m SCHUTZSTREIFEN 5 m SCHUTZSTREIFEN 2 mSCHUTZSTREIFEN 2 m SCHUTZSTREIFEN 3 m VorlandbereichAnlegen einer Wiese mit Regioansaat(Ufersaum / Feuchtwiese),reihige Bepflanzung, ggf. Obstbäume,Mindestabstand 5 mBetonsanierung / Ertüchtigungnach statischen Erfordernissen,Abdichtung der Brückenpfeiler /Fundamente vor Verfüllung verlängern (offenes Gerinne) Gewässerquerungüber temporäre Gewässerüberfahrt imFalle von Sanierungs- / Unterhaltungs-maßnahmen an FußgängerbrückeGewässerzufahrtöstliche flache Rampe (1:5) dient auchals Unterhaltungszufahrt KanueinstiegVerortung nach örtlichen Gegebenheiten,Trittstufen aus Riegelsteinen,siehe Anlage 9.1, Detailplan Kanueinstieg 2 3 4 6 58 9 7 1011 12 15 14 16 17 18 19 1 ~45,6042,1942,00 / 41,75* BestandHW100W330W30 PlanungHW100W330W30~45,8144,4844,37~45,9044,8544,37 Riegel 1W30 41,82OK Riegel: 41,83OK Schlitz: 41,23 Riegel 11W30 42,51OK Riegel: 42,51OK Schlitz: 41,91 Riegel 20W30 43,15OK Riegel: 43,13OK Schlitz: 42,53 Riegel 30W30 43,85OK Riegel: 43,82OK Schlitz: 43,22 *Hinweis WSPDer Planungswasserspiegel W30 (untereRandbedingung Hydraulik) liegt 25 cm unterhalbdes Bestandswasserspiegels um an möglicherweisezukünftig auftretende tiefereWasserspiegel anschießen zu können (z. B. beiUmgestaltung der Havichhorster Mühle) ~41,00 Stromleitung[Stadtnetze MünsterGmbH, 2021]verlegen Rampe als Zufahrt zum Bestands-verlauf anlegen, Lage an Baum-bestand anpassen, Zufahrt vonBewuchs freihalten ~1:3 SCHUTZSTREIFEN 3 m SCHUTZSTREIFEN 2 m (ACHSE 44,36) ACHSE 41,71 ACHSE 35,68ACHSE 34,33ACHSE 33,17ACHSE 32,26ACHSE 31,57ACHSE 31,07 (ACHSE 43,30) SCHEITEL 42,96SCHEITEL 42,92 SCHEITEL 42,86 SCHEITEL 42,82 ACHSE 40,14 Solitärstämmefür Beschattung,Mindestabstand 5 m 44,2044,7044,70 44,5044,50 xx ~41,40 6,900 bleibt erhalten 13 42,2642,8642,3342,93 Ersatzneubau Löschwasserentnahmesiehe Anlage 8, Detailplan Löschwasser-entnahme TurbinenauslaufVerschlusssiehe Anlage 6, DetailplanWehranlage, VerfüllungBestandsverlauf 44,34 TELEKOM44,39 AvendruperStraße 44,35 KieslinseKies 2/80, Schichtdicke bis 30 cm,Länge bis 5 m, Breite ~ 7,50 m ACHSE 38,56ACHSE 37,06 44,20 5,504,00 5,504,00 KanuausstiegVerortung nach örtlichen Gegebenheiten,Trittstufen aus Riegelsteinen,siehe Anlage 9.1, Detailplan Kanueinstieg 1:5 ÜberlaufbereichBreite 1,50 m,bruchgesprengtes Steinmaterial 0/500in Magerbeton C16/20, X0 GASLINE Sicherung Böschung mitbruchgesp. SteinmaterialR35R34R33R32R31 R30 R29 R27 R25R24R23 R21 R20R19 R18 R17 R16R15R14 R13R12 R11 R10 R9 R8 R7R6R5 R4 R3 R2 R26 R38 R22 R1 R28 R37R36 VODAFONE VODAFONE ACHSE 30,81ACHSE 30,75 Auwald anpflanzen,reihige Anordnung gemäß LBP Z:\Auftg_21\A-21_21\Plaene\AutoCad\Anlage_03_LP_Bestand_04_Planung_09-1_Detailplan_Kanueinstieg_1-500_mit_Vodafone_2025-04-23.dwg MaWeNameDatum Lageplan Planung Projekt Nr.: Anlage Nr.: Plan Nr.:Blatt Nr.:Str. Schlüssel: bearbeitetgezeichnetgeprüft Name MaßstabLageplanLängen Höhen1 : 1 : 1 : genehmigt :Münster, deni. A. Datum Amt für Mobilität und Tiefbau April 2025bearbeitetgezeichnet 1 : 500 geprüft : Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2021 - Entwurf und Antrag aufGenehmigung gem. § 68 WHG - April 2025 4 Werse - 2bjektplanung8mgestaltung / Ersatz derStauanlage Sudmühle undPlanung eines 2rganismenaufstiegs Stadtteil: Handorf und Gelmer-DckburgBezirk: 2stWasserlauf-Nr.: 32 14_02432_2021 Bestand Planung Lage Bohrsondierung [Dipl.-Ing Karl Umpfenbach, 2024]Baum [digitalisiert nach Luftbild, 2020]GeländehöheStationierung [GSK, Auflage 3E, 2019]Flurstücksgrenze mit Nummer [Stadt Münster, 2021]Gewässer Legende Querprofil Vermessung [Vermessung Sönnichsen&Weinert, 2021] x 7,00045,001000 45,00 10 Baum / Gehölz Planung (exemplarisch eingezeichnet,Anzahl und Art gem. LBP)Geländehöhe PlanungAbbruch / entfernenTotholz, WurzelstubbenTotholz, Stamm mit WurzeltellerTotholz, Stamm mit KroneTotholzNaturstein (u. a. Störstein, Amphibienhügel)BöschungBermeBöschungssicherung / SteinschüttungSteinschüttung in BetonGewässer mit NW-FührungSchutzstreifen Verortung der Strukturelemente nachAngabe der örtlichen Bauüberwachung Ver-/EntsorgungsleitungenStrom [Stadtnetze Münster, 2021]Trinkwasser [Stadt Münster, 2021]Telefon / LWL [Vodafone, Telekom, Gasline , 2021, 2025]Kanal RW [Stadt Münster, 2021]Kanal SW [Stadt Münster, 2021]DN300STZ DN300 PE 100 Nr.12345 Art der %nderungNameDatum Endgültige Abmessungen nach statischen, konstruktiven und wirtschaftlichenErfordernissen. Alle Maße sind vor Ort zu prüfen und zu nehmen. BestandPlanungWSP Bestand [Machbarkeitsstudie, Stadt Münster, 2018]WSP Planung [Neuberechnung Sönnichsen&Weinert, 2024]
Anlage 3 - AUKB_V_0300_2025_Folgelastenberechnung
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Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0300/2025 Aufgestellt am: 06.05.2025 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1304 Investitionsmaßnahme 4133 Jahr der Fertigstellung: 2028 Nutzungsdauer: 80 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 2.138.000 73,72 2. Beiträge 3. Eigenanteil Stadt Münster 762.000 26,28 Gesamt-Kapitalbedarf 2.900.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 2.900.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 2.900.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2029 29.000 37,82 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 29.000 37,82 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 36.250 47,27 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 11.430 14,91 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 11.430 € p.a. + Tilgung 22.860 € p.a. = Schuldendienst 34.290 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 76.680 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2029 26.730 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 26.730 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 49.950 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 1,72 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Werse Sudmühle - Ökologische Verbesserung Fließende Gewässer Werse Pflege- und Entwicklungskonzept Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Anlage 2 - AUKB_V_0300_2025_Werse_Sudmuehle_Oekologische_Verbesserung_der_Werse_durch_den_Bau_eines_Organismenaufstiegs_Fischaufstiegs_Anlage_2_A4
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Anlage 1 - AUKB_V_0300_2025_Werse_Sudmuehle_Oekologische_Verbesserung_der_Werse_durch_den_Bau_eines_Organismenaufstiegs_Fischaufstiegs_Anlage_1_A4
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Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Havichhorster Mühle
- Kreuzbach
- Tiergarten
- Werse
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Details
- Aktenzeichen
- V/0300/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.05.2025
- Erstellt
- 05.05.2025 12:13