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V/0300/2025

Werse Sudmühle - Ökologische Verbesserung der Werse durch den Bau eines

Vorlagen 05.05.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 24.06.2025, TOP 6.30

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 - AUKB_V_0300_2025_Werse_Sudmuehle_Oekologische_Verbesserung_der_Werse_durch_den_Bau_eines_Organismenaufstiegs_Fischaufstiegs_Anlage_1

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Anlage 2 - AUKB_V_0300_2025_Werse_Sudmuehle_Oekologische_Verbesserung_der_Werse_durch_den_Bau_eines_Organismenaufstiegs_Fischaufstiegs_Anlage_2

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Anlage 3 - AUKB_V_0300_2025_Folgelastenberechnung

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Anlage 2 - AUKB_V_0300_2025_Werse_Sudmuehle_Oekologische_Verbesserung_der_Werse_durch_den_Bau_eines_Organismenaufstiegs_Fischaufstiegs_Anlage_2_A4

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Ansehen

Anlage 1 - AUKB_V_0300_2025_Werse_Sudmuehle_Oekologische_Verbesserung_der_Werse_durch_den_Bau_eines_Organismenaufstiegs_Fischaufstiegs_Anlage_1_A4

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Anlage A

3632 Zeichen

Anlage A zur V/0300/2025 
Kurzüberblick 
Die Wehranlage an der Sudmühle stammt aus dem Jahr 1969 und befindet sich in einem sanie-
rungsbedürftigen Zustand. Aus Sicherheitsgründen wurden der Betrieb und die automatische 
Steuerung bereits im Jahr 2021 eingestellt. Die festgelegte Stellung der Fischbauchklappe sowie 
die notwendige starke Absenkung des Stauziels zur sicheren Ableitung eines HQ100-Abflusses 
führen langfristig zu einer nicht vertretbaren Absenkung des Grundwasserspiegels. In Verbindung 
mit dem abgesenkten Stauziel sind auf längere Sicht negative Auswirkungen auf empfindliche 
Objektstrukturen wie Biotope und Siedlungsbereiche zu erwarten. Daher besteht dringender 
Handlungsbedarf. 
 
Darüber hinaus stellt das Wehr ein vollständiges Hindernis für die stromaufwärts gerichtete Wan-
derung aquatischer Organismen dar. Während an den beiden anderen Werse-Wehren, der Havi-
chhorster Mühle und Pleistermühle, bereits Fischaufstiege errichtet wurden, soll nun auch an der 
Sudmühle die ökologische Durchgängigkeit wiederhergestellt werden. Vorgesehen ist der Bau 
eines naturnahen Raugerinne-Beckenpasses in der östlich gelegenen Flutmulde. Die bestehende 
Wehranlage wird vollständig zurückgebaut, der bisherige Flusslauf durch eine Schwelle abge-
trennt und die Flusssohle um rund zwei Meter angehoben. Künftig wird der Altverlauf nur noch bei 
höheren jährlichen Abflüssen durchströmt und als Entlastungsstrecke genutzt. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Schaffung und Bewahrung eines ordnungsgemäßen und umweltge-
rechten Zustandes der Fließgewässer als Erholungs- und Lebensraum, die Wiederherstellung der 
Durchgängigkeit, sowie die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses“ verfolgt. 
 
Der naturnahe Gewässerumbau Der Werse ist ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Ziele der 
EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) und der „Blauen Richtlinie“ (Richtlinie für die Entwicklung 
naturnaher Fließgewässer in NRW vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft 
und Verbraucherschutz), den guten ökologischen Zustand des Gewässers herzustellen. Durch die 
Schaffung der Durchgängigkeit an der letzten Stauanlage der Werse auf dem Gebiet der Stadt 
Münster wird der ökologische Zustand wesentlich verbessert.  
 
Die Ziele lauten: 
 Umsetzung des Maßnahmenprogramms zur EU-Wasserrahmenrichtlinie 
 Ökologische Verbesserung von Gewässern im Stadtgebiet 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2026 / bis zum Jahr 2027 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 2.900.000 € zu kalkulieren. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1304 Fließende Gewässer 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja  Nein X Teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein

Bereits veranschlagt?  Ja  Nein X Teilw. 
 
Pflichtigkeitsgrad  
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1304 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswasserge-
setz NW (LWG) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die hier beschriebene Maßnahme wirkt sich nachhaltig positiv auf den ökologischen Zustand der 
Werse aus.

Beschlussvorlage

20023 Zeichen

V/0300/2025 
V/0300/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Werse Sudmühle - Ökologische Verbesserung der Werse durch den Bau eines 
Organismenaufstiegs/Fischaufstiegs 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 
32_2021 Blatt 1, 4 vom April 2025; Anlagen 1 und 2) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 2.900.000 € ent-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 2.138.000 €. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag  
€ Bemerkungen 
Produktgruppe 1304 Fließende Gewässer    
Investitionsmaß-
nahme 
4133 Werse Pflege- und Entwicklungs-
konzept 
   
Auszahlungen  Für Baumaßnahmen 2026 
 
2027 
 
2028 
742.000 
 
858.000 
 
1.000.000 
 
 
   2027 300.000 Einmalige Zah-
lung an Eigen-
tümerin 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
26.05.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Kalokerinos 
Telefon: 492-6933 
Kalokerinos@stadt-
muenster.de

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V/0300/2025 
Einzahlung  Aus Zuwendungen für Investiti-
onsmaßnahmen 
2028 
 
2.080.000 Landeszuwen-
dung 80% 
   2028 58.000 Landeszuwen-
dung für Aus-
gleichszahlung 
Saldo 762.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Investi-
tionsmaßnahme teilweise veranschlagt. Die zusätzlichen Ermächtigungen und die damit zusammen-
hängenden Einzahlungen werden in den Haushaltsplanentwurf 2026/2027 aufgenommen. Dabei wer-
den die Mehrbedarfe gegenüber der bisherigen Veranschlagung innerhalb des investiven Budgets 
des Dezernates für Planung, Bau und Wirtschaft kompensiert. 
 
 
Teilergebnisplan  
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1304 Fließende Gewässer    
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2029 ff. 26.730 Folgeertrag 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2029 ff. 29.000 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2029 ff. 36.250 Folgeaufwand 
      
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen 
2029 ff. 11.430 Folgeaufwand 
Saldo der Folgelasten p.a. 49.950  
 
Die Folgelastenberechnung (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
Begründung: 
1. Voraussetzungen 
 
Die hier aufgeführten Maßnahmen tragen zur Umsetzung der folgenden Ziele zur Klimaanpassung 
und Nachhaltigkeitsstrategie bei: 
 
  
   
   
   
   
  
 
 
 “Global Nachhaltige Kommune in NRW (GNK)“ – Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 – Teil 
3: „Maßnahmenprogram 2019 – 2022“ (Vorlage V/0669/2019):

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V/0300/2025 
- Kapitel 2.1 „In Münster bleiben die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und biologische 
Vielfalt ist verbessert“: Maßnahme U2 „Fließgewässer- und Oberflächengewässerschutz“ 
 
 „Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes 
der Stadt Münster“ (Vorlage V/0799/2019): 
 
- Maßnahme T5 „Schutz klimasensibler Tierarten und Lebensräume“ 
- Maßnahme S4 „Gewässerrenaturierung“ 
 
Die geplante Umgestaltung des Wehrstandortes Sudmühle mit der Wiederherstellung der gewässer-
ökologischen Durchgängigkeit der Werse durch den Bau eines naturnahen Organismenaufstieges ist 
ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) und der 
„Blauen Richtlinie“ (Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in NRW vom Ministerium 
für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), den guten ökologischen Zu-
stand des Gewässers herzustellen.  
 
Die Werse (Gewässerkennzahl 32) ist gemäß LAWA als Sand- und Lehmgeprägter Tieflandfluss (Typ 
15) ausgewiesen. Das Gewässer entspringt in den Beckumer Bergen, durchfließt von Süden nach 
Norden das stark landwirtschaftlich und ländlich geprägte östliche Stadtgebiet von Münster und mün-
det nach insgesamt ca. 67 km bei Gelmer in die Ems. Das Gesamteinzugsgebiet beträgt ca. 762 km².  
Im Stadtgebiet Münster wird die Werse durch die drei Wehranlagen Pleistermühle, Sudmühle und 
Havichhorster Mühle (von Süd nach Nord) aus dem Baujahr 1969 aufgestaut, die das Abflussverhal-
ten der Werse maßgeblich prägen. Durch die Stauhaltungen weißt das trapezförmig ausgebaute Ge-
wässer unnatürlich hohe Wassertiefen und niedrige Fließgeschwindigkeiten auf. Ein vollständiger 
Rückbau der Wehranlagen ist aufgrund des tiefen Einschnit ts der Werse mit einer Absenkung des 
Stauwasserspiegels um mehrere Meter verbunden. Dies würde zu einer nicht vertretbaren Grund-
wasserabsenkung führen und ist daher nicht realisierbar.  
Das Wehr Sudmühle unterbricht derzeit die stromaufwärts gerichtete Wanderung von Organismen 
vollständig. An den Wehrstandorten Havichhorster Mühle und Pleistermühle hingegen wurde die 
Durchgängigkeit für Organismen bereits durch den Bau von Organismenaufstiegen hergestellt. Die 
strukturellen Defizite spiegeln sich in der Bewertung der Gewässerstrukturgüte wieder, die für den 
Untersuchungsraum im Bereich der Sudmühle insgesamt durchgängig mit „sehr stark verändert“ bis 
„deutlich verändert“ bewertet wurde. Der Planungsraum liegt im Landschaftsschutzgebiet „Werse -
Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten“ und umfasst schutzwürdige Biotope. 
Bei der turnusmäßigen Inspektion des Wehres Sudmühle im Jahr 2020 wurden maßgebliche Mängel 
festgestellt, die eine kurzfristige Sanierungsplanung erforderlich machten. In enger Abstimmung mit 
der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Landschaftsbehörde wurde der Betrieb des Wehres 
aufgrund des schlechten Zustandes eingestellt und das Stauziel vorübergehend um ca. 85 cm abge-
senkt. Die damit verbundene Absenkung des Grundwasserspiegels kann jedoch nicht langfristig bei-
behalten werden, da nach dem Gutachten zur Bewertung der hydraulischen Auswirkungen der Stau-
zielabsenkung im Bereich der Sudmühle langfristig Auswirkungen auf sensible Objektstrukturen wie 
Biotope und Siedlungsbereiche zu erwarten sind. Die temporäre Stauzielabsenkung und der alters-
bedingte, schlechte Zustand der Stauklappe erfordern dringenden Handlungsbedarf. 
Detaillierte Maßnahmen zur Erhöhung der Fließdynamik und ökologischen Verbesserung der Werse 
im Stadtgebiet Münster wurden in einer Machbarkeitsstudie erarbeitet. Die Machbarkeitsstudie war 
Grundlage für die mit den Aufsichtsbehörden (Untere Wasserbehörde und Bezirksregierung Münster) 
abgestimmte Wahl der auszuführenden Planungsvariante. Ähnlich wie an der Pleis termühle 
und Havichhorster Mühle ist im Bereich der rechtseitigen Flutmulde ein Organismenaufstieg als na-
turnahes Umgehungsgerinne vorgesehen. Als Zielvariante wurde nach Prüfung ein Raugerinne in 
Riegel-Beckenbauweise festgelegt, da dies die einzige im Ma ßnahmenraum ohne Einschränkungen 
realisierbare Variante darstellt.

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V/0300/2025 
Die Werse ist im Maßnahmenbereich als Fischgewässertyp 26, oberer Brassentyp Tiefland ausge-
wiesen. Die sich daraus ergebenden maßgebenden hydraulischen und geometrischen Größen zur 
Bemessung der Fischtreppe wurden mit der oberen Fischereibehörde (BR Münster) abgestimmt.  
Aufgrund des sehr flachen Sohlgefälles reichen die Stauwurzeln der an der Werse vorhandenen 
Stauanlagen über viele Kilometer. Dies führt dazu, dass der Unterwasserstand an der Sudmühle 
durch den Aufstau der Havichhorster Mühle bestimmt wird und bei W30 (dem Wasserstand eines Ge-
wässers, der an 30 Tagen im Jahr unterschritten wird) bei ca. 42,0 NHN(m) liegt. Der Abfluss, der 
diesem W 30-Wasserstand entspricht, stellt gemäß dem DWA-Regelwerk für Fischaufstiegsanlagen 
und fischpassierbare Bauwerke den Mindestabfluss dar, der für die Gewährleistung der Durchgängig-
keit der Anlagen erforderlich ist. Es gibt bereits konkrete Überlegungen, das Stauziel auch an der 
Havichhorster Mühle um 0,25 m abzusenken, so dass bereits in der jetzigen Planung von einem um 
25 cm abgesenkten Wasserstand für W30 im Unterwasser der Sudmühle ausgegangen wurde. Umge-
staltungen an den drei funktional miteinander verbundenen Wehrstandorten werden hinsichtlich ihrer 
technischen Gestaltungen und Betriebsweisen grundsätzlich eng aufeinander abgestimmt.  
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Für die Planung des Organismenaufstiegs wird die gesamte Wassermenge der Werse für einen opti-
malen Betrieb benötigt. Die Roland Mills West GmbH, im Folgenden als „Eigentümerin“ bezeichnet, 
ist sowohl die Eigentümerin der Wasserkraftanlage als auch der Flächen, die für den Bau des Orga-
nismenaufstiegs benötigt werden. Sie unterstützt dieses Vorhaben, indem sie auf den weiteren Be-
trieb der Wasserkraftanlage verzichtet und die erforderlichen Flächen zur Verfügung stellt.  Der Be-
trieb der Wehranlage sowie das Staurecht der Eigentümerin werden gegen eine einmalige Aus-
gleichszahlung aufgegeben.  
Gemäß der vorliegenden Objektplanung ist zur Wied erherstellung der ökologischen Durchgängigkeit 
im rechten Vorland in der dortigen Flutmulde der Werse die Anlage eines neuen Werselaufes als 
Raugerinne in Riegel-Beckenbauweise mit einer Wasserspiegeldifferenz zwischen Ober- und Unter-
wasser der Sudmühle von 2,62 m auf einer Länge von ca. 300 m mit 38 Steinriegeln aus Naturstein-
quadern vorgesehen. Das geplante Raugerinne bildet den neuen Hauptlauf der Werse und wird dau-
erhaft beschickt. 
Das 15 - 30 m breite Raugerinne wird durch Steinriegel in Becken mit einer Mindestlänge von 4,5 m 
unterteilt. Innerhalb einzelner Steinriegel befinden sich 0,90 m breite und 0,60 m hohe Schlitze, durch 
die die Fische von Becken zu Becken wandern können. Die Schlitze sind so dimensioniert, dass ein 
Abfluss von ca. 0,6 m³/s (ent spricht Q30) durch diese abgeführt wird. Nach dem DWA-Regelwerk für 
Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke ergeben sich artspezifische Unterschiede in 
den Anforderungen an die Dimensionierung und die hydraulischen Bedingungen von Anlagen, die die 
stromaufwärts gerichtete Durchgängigkeit gewährleisten sollen und daher auf die heimische Fisch-
fauna abgestimmt werden müssen. Da es nach dem genannten DWA -Regelwerk technisch kaum 
möglich ist, die Durchgängigkeit für alle Abflüsse zu gewährleisten, stellt die Sicherstellung der Funk-
tionsfähigkeit der Anlagen für Abflüsse im Bereich zwischen Q 30 (Abfluss, der an 30 Tagen im Jahr 
unterschritten wird) und Q330 (Abfluss, der an 330 Tagen im Jahr unterschritten wird) einen praktikab-
len Kompromiss zwischen b iologischer Notwendigkeit und technischer Machbarkeit dar, wobei dieser 
Bereich, der rund 300 Tage im Jahr umfasst, bereits in der Planungsphase hydraulisch nachgewiesen 
werden muss, um die Durchgängigkeit in diesem Zeitraum sicherzustellen. 
Zur Initiierung einer naturnahen Gewässerstruktur und zur Schaffung von Laichhabitaten werden die 
Becken des Raugerinnes mit Kieslinsen und Totholzstämmen ausgestattet. Um eine Verlandung die-
ser wertvollen Strukturen zu vermeiden, sind diese zwischen dem ober - und unterwasserseitigen 
Schlitz verortet. Zur Strukturanreicherung und zur Erhöhung der Strömungsdiversität ist der Einbau 
von 40 Totholzstämmen und Wurzelstubben im neuen Werse -Verlauf vorgesehen. Diese Struktu-
relemente werden über die Becken verteilt und gegen Abtrieb gesichert. 
Die Oberkante des obersten Riegels (R 38) liegt bei 44,37 NHN(m) und staut die Werse bei Niedrig-
wasser mindestens auf diesen Wasserstand auf, so dass das Stauziel gegenüber dem genehmigten 
Staurecht von 44,62 NHN(m) um maximal 25 cm abgese nkt wird. Wasserspiegelabsenkungen ge-

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V/0300/2025 
genüber dem ehemals genehmigten Stauziel erfolgen nur bei Niedrigwasserabflüssen - bei mittleren 
und hohen Abflüssen steigen die Wasserstände gegenüber dem ehemals genehmigten Stauziel an, 
bei mittleren Abflüssen jedoch nur geringfügig (ca. 2 cm). Das Schutzziel HQ100 wird weiterhin einge-
halten, auch höhere Ereignisse können schadlos abgeleitet werden. 
Die einzelnen Riegelsteine werden reihenweise mit einem Höhenunterschied von 7 cm zur nächsten 
Reihe eingebaut und mit d ahinterliegenden Stützsteinen errichtet. Letztere dienen der Sicherung der 
Lagestabilität bei höheren Strömungskräften und verhindern somit das Umkippen der Riegelsteine. 
Beide Steinreihen werden auf einer Lage von bruchgesprengtem Natursteinmaterial aufge stellt. Die 
Riegelsteine werden bis in die Böschung geführt, um ein Umspülen der Riegel zu vermeiden. Die 
Böschungsneigungen des neuen Verlaufs sind im Mittel mit 1:3 geplant, die Gerinneneigung beträgt 
0,87%.  
Ungefähr 100 m oberhalb der Wehranlage/Mühlengebäude erfolgt die Auslenkung der Werse in das 
neue Raugerinne, das unterhalb des Mühlenkolks in die Werse mündet. Die unterwasserseitige Aus-
mündung des neuen Werse-Verlaufs wird strömungsoptimiert in Fließrichtung der Werse angepasst. 
Die gesamte Wasserm enge der Werse fließt zukünftig fast vollständig durch den neuen Werse -
Hauptverlauf. Geringe Abflüsse fließen ausschließlich durch die Schlitzöffnungen der Querriegel und 
größere Abflüsse überstauen die Querriegel und fließen auf gesamter Breite ab. Nur be i seltenen, 
größeren Jahresabflüssen (ab ca. Q330) dient der ehemalige Werseverlauf als Entlastungsstrecke, da 
über ihn bei entsprechenden Abflüssen ein zusätzlicher Abfluss in Richtung Mühlenkolk erfolgt. 
Der parallel zum neuen Gerinne liegende Bestandsve rlauf wird mit anfallendem, verwertbarem Bo-
denmaterial teilverfüllt. In der Mitte der Verfüllung wird eine rinnenartige Struktur angelegt, in der sich 
der Abfluss einer ablaufenden Hochwasserwelle sammelt. Diese Rinne wird in Richtung Unterwasser 
flach geneigt ausgeführt, um eine Senkenbildung zu vermeiden. Um eine rückschreitende Erosion zu 
verhindern, wird die Verfüllung mit einer 50 cm dicken Schicht aus lagestabilem, bruchgesprengten 
Natursteinmaterial gesichert. Darauf folgt eine 10 cm starke Schicht O berboden zur Begrünung mit 
einer Rasenansaat. Die Böschung am oberwasserseitigen Beginn der Verfüllung wird mit Steinmate-
rial gesichert, um eine Ausspülung zu verhindern. Ein linksseitig einmündendes Gewässer wird durch 
die neue Böschung um wenige Meter mi t identischer Profilgeometrie und Sohlgefälle weitergeführt 
und mündet weiterhin offen in die Werse. 
Für die Gesamtmaßnahme werden ca. 21.500 m³ Boden bewegt. Davon werden planmäßig ca. 5.200 
m³ Boden zur Verfüllung des Altverlaufes verwendet. Etwa 2.230 m³ belasteter Boden müssen depo-
niert werden. 
Zur Aufrechterhaltung der Fuß- und Radwegeverbindung im Bereich des geplanten Umgehungsge-
rinnes ist eine höhengleiche Brücke (15 m lang und 3 m breit) zur Advendruper Straße vorgesehen, 
die im Hochwasserfall angeströmt wird. Das neue Brückenbauwerk wird hochwasserangepasst für ein 
HQ100 errichtet. 
Das Befahren des Raugerinnes mit Kanus ist nicht gestattet. Ein entsprechender Warnhinweis wird 
aufgestellt. Die vorhandenen Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten müssen umgelegt werden. Oberhalb 
und unterhalb des Raugerinnes sind als Ersatz am rechten Ufer neue Ein - und Ausstiegsstellen für 
Kanus vorgesehen. 
Die gesamte Wehrkonstruktion wird demontiert. Die Stauklappe wird entfernt, der Turbinenauslauf 
und die beiden Turbineneinläufe werden verdämmt. Die Löschwasserentnahme wird verlegt und er-
folgt zukünftig vom linken Ufer des Mühlenkolks im Bereich des zu verdämmenden Turbinenauslau-
fes. Die Planung für die Verlegung der Löschwasserentnahmestelle erfolgte in Abstimmung mit der 
Feuerwehr. Da nicht auszuschließen ist, dass der in Stahlbeton befestigte Wehrkanal Lasten aus dem 
angrenzenden Betriebsgebäude aufnimmt, bleiben die Stahlbetonwände erhalten. Vor der Teilverfül-
lung des Bestandsverlaufs werden sowohl der Wehrkanal als auch die Widerlager des Brückenpfei-
lers der Kamiliusbrücke gereinigt und abgedichtet, um die Dauerhaftigkeit des Stahlbetons deutlich zu 
erhöhen. Weitere Maßnahmen sind aufgrund der betontechnologisch im Vorfeld festgestellten sehr 
guten Betongüte nicht erforderlich. 
Zwischen dem Bestandsverlauf und dem neuen Gerinne wird auf einer kleinen Fläche (Riegel 21 – 
23) ein Auwald in einer Reihe gepflanzt. Zusätzlich wird im südlichen Bereich linksseitig (Riegel 23 -

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V/0300/2025 
27) und im nördlichen Bereich rechtsseitig (Riegel 3 und 4) zur Verbesserung der Beschattung e ine 
reihige Bepflanzung mit Solitärstämmen vorgenommen. Der rechtsseitige Vorlandbereich wird mit 
einer Rasenmischung eingesät und als Feuchtwiese erhalten. Gleiches gilt für den nunmehr als 
„Flutmulde“ genutzten teilverfüllten Bestandsverlauf.  
Durch den Bau des Organismenaufstiegs am Wehr Sudmühle wird die Durchgängigkeit der Werse im 
gesamten Stadtgebiet von Münster wiederhergestellt und der ökologische Zustand im Sinne der EU-
WRRL deutlich verbessert. 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis und Zustim-
mung des Fördergeldgebers zum vorzeitigen Baubeginn. Der Baubeginn der Maßnahme ist für das 
II./III. Quartal 2026 geplant. Da die vorhandenen Grundwasserstände h öher liegen als die geplante 
Aushubsohle, ist die Umsetzung der Maßnahme bei trockener Witterung im Sommer bis Spätsom-
mer/Herbst vorgesehen. Die geplante Bauzeit wird voraussichtlich 12 Monate betragen. Die Anlie-
ger*innen und Eigentümer*innen werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobi-
lität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
Reduktionsvariante 
 
Die Bemessung und Planung der Baumaßnahme wurde nach den Mindestanforderungen der aktuel-
len Gesetze, Verordnungen und technische n Richtlinien durchgeführt. Reduktionen hiervon sind 
demzufolge nicht möglich. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Ein Antrag auf Förderung der Gewässerbaumaßnahme aus dem Programm „Lebendige Gewässer“ 
wurde gestellt. Um einen zeitnahen Baubeginn zu ermöglichen wurde gleichzeitig der vorzeitige Bau-
beginn mit beantragt. Abstimmungen mit dem Fördergeldgeber sind im Vorfeld erfolgt. Vorbehaltlich 
der Zustimmung zum Förderantrag wir die Maßnahme mit bis zu 80 % gefördert. Für die von der 
Stadt Münster an die Eigentümerin zu leistende Ausgleichszahlung wurde ebenfalls eine Förderung in 
Aussicht gestellt. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die ökologische Verbesserung der Werse ist eine Genehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsge-
setz (WHG), Planfeststellungsverfahren erforde rlich. Der Antrag wurde bei der Unteren Wasserbe-
hörde gestellt.  
Darüber hinaus ist für die Maßnahme eine landesnaturschutzrechtliche Befreiung von den Verboten 
des Landschaftsplanes unter Beteiligung des Naturschutzbeirats nach dem LNatSchG NRW erforder-
lich – ein entsprechender Antrag wurde am 27.03.2025 bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt.  
Zwischen der Eigentümerin und der Stadt Münster wurde ein Nutzungserlaubnisvertrag abgeschlos-
sen, in dem vereinbart wurde, dass die Stadt Münster der Eigentüme rin für die Aufgabe des Stau-
rechts und den damit verbundenen Verzicht auf die Energieerzeugung durch eine Wasserkraftanlage 
eine einmalige und abschließende Ausgleichszahlung i.H.v. 300.000,00 € brutto zahlt.  
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Die liegenschaftlichen Regelungen wurden mit der Eigentümerin getroffen. Die für die ökologische 
Verbesserung erforderlichen Flächen werden von der Eigentümerin unentgeltlich zur Verfügung ge-

- 7 - 
V/0300/2025 
stellt. Die Eigentümerin wurde im Zuge der Entwurfserstellung in die Planung ein bezogen und über 
die Planung informiert. Die Flächen verbleiben im privatem Eigentum. Eine dauerhafte Sicherung er-
folgt nach den gesetzlichen Bestimmungen des Landeswassergesetzes. 
 
 
 
 
gez. 
 
In Vertretung 
 
 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Übersichtskarte 32_2021, Blatt 1 
Anlage 2: Lageplan 32_2021, Blatt 4 
Anlage 3: Folgelastenberechnung

Anlage 1 - AUKB_V_0300_2025_Werse_Sudmuehle_Oekologische_Verbesserung_der_Werse_durch_den_Bau_eines_Organismenaufstiegs_Fischaufstiegs_Anlage_1

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Sudmühle
WERSE
Havichhorster Mühle
Pleistermühle
3299
Anlage 2
11,00010,000
9,0008,0007,000
6,000
5,000
12,000
13,000
4,0003,000
2,000
Z:\Auftg_21\A-21_21\Plaene\AutoCad\Anlage_01_Übersichtskarte_1-25000_2025-04-23.dwg
MaWeNameDatum
>bersichtskarte
Projekt Nr.:
Anlage Nr.:
Plan Nr.:Blatt Nr.:Str. Schlüssel:
bearbeitetgezeichnetgeprüft
Name
MaßstabLageplanLängen Höhen1 : 1 : 1 :
genehmigt :Münster, deni. A.
Datum
Tiefbauamt
April 2025bearbeitetgezeichnet
1 : 25.000
geprüft :
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2021
- Entwurf und Antrag aufGenehmigung gem. § 68 WHG -
April 2025
1
Werse - 2bjektplanung8mgestaltung / Ersatz derStauanlage Sudmühle undPlanung eines 2rganismenaufstiegs
BestandGewässer1,000Stationierung [GSK 3E, 2019]
Stadtteil: Handorf und Gelmer-DckburgBezirk: 2stWasserlauf-Nr.: 32
14_02432_2021
Nr.12345
Art der %nderungNameDatum
Endgültige Abmessungen nach statischen, konstruktiven und wirtschaftlichenErfordernissen. Alle Maße sind vor Ort zu prüfen und zu nehmen.

Anlage 2 - AUKB_V_0300_2025_Werse_Sudmuehle_Oekologische_Verbesserung_der_Werse_durch_den_Bau_eines_Organismenaufstiegs_Fischaufstiegs_Anlage_2

9336 Zeichen

3
8
I
V
I I
440 a
VI
10
430
VV
II
440
46,59m
B
18,21m
DN 400
48,85m
B
STZDN 150
DN 800
22,27m28,51m
DN 800
27,08m
DN 400BDN 800
B
B
9,80m
DN 400
B B
DN 400
3,63‰10,59‰
24,84‰
3,83‰
4,18‰
172,81‰G. 46,0344,30G. 46,4344,47
45,06
57,89m12,30‰STZDN 150
57,71m24,69‰STZDN 150R0028142
D.47,90
45,48R0028118
S0132713
S00805707.00D.46,9045,00S0044906
S0028690
D.47,8145,28S0028691
D.49,00
45,58
47,10
D.47,86
45,38
46,41
D.47,87
D.48,64
D.48,46
S00805002.00D.47,6045,70
R0028141
42,98
G0373043G.52,0050,00
S0132714D.47,6045,70
S0132715
Msp 3x120 NAKBY (11002572)
Msp 3x1x120 NA2XS(F)2Y (KH92.025) tot
Msp 3x95 NAKBA (-) tot
Msp 3x120 NAKBA (11002572)
INFO
Info 30x2x0.8 A-2YF(L)2Y (11002457)
INFO
Info 50x2x0.8 A-2YF(L)2Y (SWNT-007411)
Info 30x2x0.8 A-2YF(L)2Y (11002572)
KK
HW 600 GGG Ka Zm Sm 2018
Msp 3x120 NAKBY (11002572)Info 30x2x0.8 A-2YF(L)2Y (11002572)
LWL TELEKOM
HAS
P
weiterer Verlauf nicht bekannt
Nsp 4x150 NAYY-J (SWNT-007724)
Nsp 4x150 NAYY-J (SWNT-007724)
 4x35 NAYY-J 3x35/35 NAYCWY
Nsp 4x150 NAYY-J (SWNT-007724)
Nsp 4x50 NAYY (-)
Nsp 3x35/35 NAYCWY (11002572)
Nsp 3x150/150 NAYCWY (11002457) HA  4x35 NAYY-J 4x25 NAKBA
 4x25 Al (KH92.025)
weiterer Verlauf nicht bekannt
Nsp 4x150 NAYY-J (SWNT-007724)
Nsp 3x35/35 NAYCWY (11002572)
Nsp 3x150/150 NAYCWY (11002572)
Nsp 4x50 NAYY (-)Nsp 3x150/150 NAYCWY (11002572)
Nsp 4x35 NAKBA (-) tot
56
126
354
367
396
57
279
366
393
1611
397
1607
124
1609
355
277
1743
364
351
352
1612
365
395
Werse
Scheune / Remise Bestand
Wehr Sudmühleautomatische Fischbauchklappe, außer Betrieb,feste Sohlschwelle, lichte Weite: 12 mBemessungswasserstände- Hochwasser (HQ100): 46,42 NN- Normalbetrieb: 44,62 NN  (30 cm Schwall 44,92 NN)- Fachbaum: 42,74 NN
Verfahrensgrenze
LöschwasserentnahmeQP 4QP 5
QP 6
QP 7QP 8
QP 11
Kanueinstieg Bestand Verfahrensgrenze
44,10
44,57
45,21
44,39
44,30
44,62
45,85
44,65
45,45
44,31
44,33
44,40
44,5645,43
46,1344,8046,94
45,10
44,30
44,20
44,00
44,20
QP 9
QP 10
QP 1
Trinkwasserleitung[Stadtnetze Münster GmbH, 2023]
Verfahrensgrenze
41,2341,83
41,3641,96
41,7142,31
41,8442,44
41,9142,51
42,1942,79
42,5343,13
42,88
43,48
43,2243,82
43,5644,1643,7744,3744,50
44,00
6,800
6,700
6,600
7,000
Info 50x2x0.8 A-2YF(L)2Y (SWNT-007411)
QP 3
Ökologisch wertvolleStrukturen (Grenze)
Werse
G. 45.10Sohle : 41.603,86mBDN 80056,26‰168,37‰42,04R0028120D.45,17
R0028121
Einleitung Bestand
Telefon / LWL-Leitungen [Telekom,Vodafone, Gasline GmbH&Co. KG]Stromleitungen [Stadtnetze Münster]
Spülbohrverfahren
SpülbohrverfahrenHW 600 GGG Ka Zm Sm 2018
QP 2
Kanueinstieg Bestand
Bestand (= Planung)HW100W330W30
HW 600 GGG Ka Zm Sm 2018
45,00
45,00
FußgängerbrückeKamillusbrückeBrückenpfeiler im Bestands-verlauf
xx
xxxx x
~45,30
Abbruch Stauhaltung Wehr SudmühleAbbruch der Fischbauchklappe,Teilverfüllung mit Bodenaushub undErosionssicherung mit bruchgesprengtemNatursteinmaterial,Nutzung über Bestandsverlauf als Flutmulde,Beschickung ab ~ Q330,Verdämmung / Verfüllung von Turbinenein-und -ausläufen, Rückbau der Pegelanlage,siehe Anlage 6, Detailplan Wehranlage,Verfüllung Bestandsverlauf
Teilverfüllung Bestandsverlaufzur Bodenverbringung, Sicherunggegen Erosion mit grobemSteinmaterial abgedeckt mitOberboden und Rasenansaat,Beschickung ab ~ Q330,Entwässerungsrinne Breite ~ 1 m,Ausbildung eines Hochstaudenflurs,Mahd / Beweidung 1x jährlich,siehe Anlage 6, DetailplanWehranlage, VerfüllungBestandsverlauf
bleibt erhalten
Raugerinne in RiegelbeckenbauweiseΔh / Riegel:  £ 7 cm,Riegelanzahl: 38,Δh Gesamt ~ 2,62 mSchitzbreite 0,90 m,Riegelbreite UW-Strecke ~ 20 m (Riegel 1 - 14),Riegelbreite OW-Strecke ~ 25 m (Riegel 15 - 35),Riegelbreite Ausleitung ~ 30 m (Riegel 36 - 38)Böschungsneigung i. M. 1:3,Profilbreite 30 - 40 mLichte Beckenlänge i. M. ~ 6,50 m,Gesamtlänge Raugerinne ~ 300 mFließlänge W30 durch versetzte Schlitze ~ 380 mMassen:~ 19.000 m³ Erdaushub~ 5.100 t Bruchsteinmaterial~ 2.200 t Natursteinquader (Riegel- u. Stützsteine)Kosten:~ 2.100.000 € (Bruttogesamtkosten mit Brücke undBaustraße, ohne Baunebenkosten)siehe Anlage 5, Detailplan Raugerinne
nach Norden verlegen,hier: Rückbau / Verdämmungder bestehenden Löschwasser-entnahme
Kanueinstieg ins Oberwasserverlegen, hier: Rückbau der Anlage Ausleitungsbauwerk = Riegel 38:in Form einer Schwelle aus Natursteinquadern,Absenkung des Stauwasserspiegels bis zu 0,25 mbei Q30,Länge 35 m,OK Riegel: 44,37OK Schlitz: 43,77
Brücke Aventruper StraßeBauausführung ist noch abzustimmen,Konstruktion eingestaut,Verkehrslast bis 5 t für Unterhaltungs-fahrzeuge sowie Rad- undFußverkehr,Verlegung / Sicherung derVersorgungsleitungen in Abstimmungmit den Betreibern
Riegel 10W30 42,45OK Riegel: 42,44OK Schlitz: 41,84
Sicherung der Trinkwasserleitung inAbstimmung mit dem Betreiber,Überdeckung > 1,50 m
verlegen / sichern
SCHUTZSTREIFEN 5 m
SCHUTZSTREIFEN 5 m
SCHUTZSTREIFEN 2 mSCHUTZSTREIFEN 2 m
SCHUTZSTREIFEN 3 m
VorlandbereichAnlegen einer Wiese mit Regioansaat(Ufersaum / Feuchtwiese),reihige Bepflanzung, ggf.  Obstbäume,Mindestabstand 5 mBetonsanierung / Ertüchtigungnach statischen Erfordernissen,Abdichtung der Brückenpfeiler /Fundamente vor Verfüllung
verlängern (offenes Gerinne)
Gewässerquerungüber temporäre Gewässerüberfahrt imFalle von Sanierungs- / Unterhaltungs-maßnahmen an FußgängerbrückeGewässerzufahrtöstliche flache Rampe (1:5) dient auchals Unterhaltungszufahrt
KanueinstiegVerortung nach örtlichen Gegebenheiten,Trittstufen aus Riegelsteinen,siehe Anlage 9.1, Detailplan Kanueinstieg
2
3
4
6
58
9 7
1011 12
15
14
16
17
18
19
1
~45,6042,1942,00 / 41,75*
BestandHW100W330W30
PlanungHW100W330W30~45,8144,4844,37~45,9044,8544,37
Riegel 1W30 41,82OK Riegel: 41,83OK Schlitz: 41,23
Riegel 11W30 42,51OK Riegel: 42,51OK Schlitz: 41,91
Riegel 20W30 43,15OK Riegel: 43,13OK Schlitz: 42,53
Riegel 30W30 43,85OK Riegel: 43,82OK Schlitz: 43,22
*Hinweis WSPDer Planungswasserspiegel W30 (untereRandbedingung Hydraulik) liegt 25 cm unterhalbdes Bestandswasserspiegels um an möglicherweisezukünftig auftretende tiefereWasserspiegel anschießen zu können (z. B. beiUmgestaltung der Havichhorster Mühle)
~41,00
Stromleitung[Stadtnetze MünsterGmbH, 2021]verlegen
Rampe als Zufahrt zum Bestands-verlauf anlegen, Lage an Baum-bestand anpassen, Zufahrt vonBewuchs freihalten
~1:3
SCHUTZSTREIFEN 3 m
SCHUTZSTREIFEN 2 m
(ACHSE 44,36)
ACHSE 41,71
ACHSE 35,68ACHSE 34,33ACHSE 33,17ACHSE 32,26ACHSE 31,57ACHSE 31,07
(ACHSE 43,30)
SCHEITEL 42,96SCHEITEL 42,92
SCHEITEL 42,86
SCHEITEL 42,82
ACHSE 40,14
Solitärstämmefür Beschattung,Mindestabstand 5 m
44,2044,7044,70
44,5044,50
xx
~41,40
6,900
bleibt erhalten
13
42,2642,8642,3342,93
Ersatzneubau Löschwasserentnahmesiehe Anlage 8, Detailplan Löschwasser-entnahme
TurbinenauslaufVerschlusssiehe Anlage 6, DetailplanWehranlage, VerfüllungBestandsverlauf
44,34
TELEKOM44,39
AvendruperStraße
44,35
KieslinseKies 2/80, Schichtdicke bis 30 cm,Länge bis 5 m, Breite ~ 7,50 m
ACHSE 38,56ACHSE 37,06
44,20
5,504,00
5,504,00
KanuausstiegVerortung nach örtlichen Gegebenheiten,Trittstufen aus Riegelsteinen,siehe Anlage 9.1, Detailplan Kanueinstieg
1:5
ÜberlaufbereichBreite 1,50 m,bruchgesprengtes Steinmaterial 0/500in Magerbeton C16/20, X0
GASLINE
Sicherung Böschung mitbruchgesp. SteinmaterialR35R34R33R32R31
R30
R29
R27
R25R24R23
R21
R20R19
R18
R17
R16R15R14
R13R12
R11
R10
R9
R8
R7R6R5
R4
R3
R2
R26
R38
R22
R1
R28
R37R36
VODAFONE
VODAFONE
ACHSE 30,81ACHSE 30,75
Auwald anpflanzen,reihige Anordnung gemäß LBP
Z:\Auftg_21\A-21_21\Plaene\AutoCad\Anlage_03_LP_Bestand_04_Planung_09-1_Detailplan_Kanueinstieg_1-500_mit_Vodafone_2025-04-23.dwg
MaWeNameDatum
Lageplan Planung
Projekt Nr.:
Anlage Nr.:
Plan Nr.:Blatt Nr.:Str. Schlüssel:
bearbeitetgezeichnetgeprüft
Name
MaßstabLageplanLängen Höhen1 : 1 : 1 :
genehmigt :Münster, deni. A.
Datum
Amt für Mobilität und Tiefbau
April 2025bearbeitetgezeichnet
1 : 500
geprüft :
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2021
- Entwurf und Antrag aufGenehmigung gem. § 68 WHG -
April 2025
4
Werse - 2bjektplanung8mgestaltung / Ersatz derStauanlage Sudmühle undPlanung eines 2rganismenaufstiegs
Stadtteil: Handorf und Gelmer-DckburgBezirk: 2stWasserlauf-Nr.: 32
14_02432_2021
Bestand
Planung
Lage Bohrsondierung [Dipl.-Ing Karl Umpfenbach, 2024]Baum [digitalisiert nach Luftbild, 2020]GeländehöheStationierung [GSK, Auflage 3E, 2019]Flurstücksgrenze mit Nummer [Stadt Münster, 2021]Gewässer
Legende
Querprofil Vermessung [Vermessung Sönnichsen&Weinert, 2021]
x
7,00045,001000
45,00
10
Baum / Gehölz Planung (exemplarisch eingezeichnet,Anzahl und Art gem. LBP)Geländehöhe PlanungAbbruch / entfernenTotholz, WurzelstubbenTotholz, Stamm mit WurzeltellerTotholz, Stamm mit KroneTotholzNaturstein (u. a. Störstein, Amphibienhügel)BöschungBermeBöschungssicherung / SteinschüttungSteinschüttung in BetonGewässer mit NW-FührungSchutzstreifen
Verortung der Strukturelemente nachAngabe der örtlichen Bauüberwachung
Ver-/EntsorgungsleitungenStrom [Stadtnetze Münster, 2021]Trinkwasser [Stadt Münster, 2021]Telefon / LWL [Vodafone, Telekom, Gasline , 2021, 2025]Kanal RW [Stadt Münster, 2021]Kanal SW [Stadt Münster, 2021]DN300STZ DN300
PE 100
Nr.12345
Art der %nderungNameDatum
Endgültige Abmessungen nach statischen, konstruktiven und wirtschaftlichenErfordernissen. Alle Maße sind vor Ort zu prüfen und zu nehmen.
BestandPlanungWSP Bestand  [Machbarkeitsstudie, Stadt Münster, 2018]WSP Planung [Neuberechnung Sönnichsen&Weinert, 2024]

Anlage 3 - AUKB_V_0300_2025_Folgelastenberechnung

2320 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0300/2025 Aufgestellt am: 06.05.2025
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1304
Investitionsmaßnahme 4133
Jahr der Fertigstellung: 2028
Nutzungsdauer: 80 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 2.138.000 73,72
2. Beiträge
3. Eigenanteil Stadt Münster 762.000 26,28
Gesamt-Kapitalbedarf 2.900.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 2.900.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 2.900.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2029 29.000 37,82
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 29.000 37,82
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 36.250 47,27
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 11.430 14,91
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 11.430 € p.a.
+ Tilgung 22.860 € p.a.
= Schuldendienst 34.290 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 76.680 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2029 26.730 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 26.730 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 49.950
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 1,72
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Werse Sudmühle - Ökologische Verbesserung 
Fließende Gewässer
Werse Pflege- und Entwicklungskonzept
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Anlage 2 - AUKB_V_0300_2025_Werse_Sudmuehle_Oekologische_Verbesserung_der_Werse_durch_den_Bau_eines_Organismenaufstiegs_Fischaufstiegs_Anlage_2_A4

5227 Zeichen

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Beratungsverlauf (2)

12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.11 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Havichhorster Mühle
  • Kreuzbach
  • Tiergarten
  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/0300/2025
Typ
Vorlagen
Datum
05.05.2025
Erstellt
05.05.2025 12:13