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0312/2020

AN/0127/2020 Schulsituation in Porz - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 30.01.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 09.03.2020, TOP 5.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

9137 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0312/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2020 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.03.2020 
 
AN/0127/2020 Schulsituation in Porz - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat mit AN/0127/2020 verschiedene Fragen zur Schulsituation 
in Porz gestellt: 
 
1) wie viele Grundschüler in den Ortsteilen Eil, Finkenberg, Urbach und Elsdorf in welche 
Grundschule gehen und wie groß die einzelnen Klassen sind. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
In den genannten Ortsteilen führt die Stadt Köln derzeit drei Grundschulen. Die Schülerzahlen sind 
der sog. Vorstatistik (Stand April 2019) entnommen, da die durch IT-NRW erhobenen und zur Verfü-
gung gestellten amtlichen Schuldaten noch nicht vorliegen: 
Stadtteil Schule Schülerzahl Klassenzahl Ø Klassengröße 
Eil Unter Birken, 
GGS Schulstraße 
233 9 25,9 
Urbach KGS Kupfergasse 531 20 26,6 
Finkenberg GGS Konrad-
Adenauer-Straße 
293 12 24,4 
 
 
2) Wie viele Grundschüler wurden aus diesen Ortsteilen an eine Grundschule verwiesen, die 
nicht in ihrem Einzugsbereich <1,8km sind und wie ist bei diesen Schülern der Schulweg si-
cher gestellt. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
In Köln sind keine Schuleinzugsbereiche festgelegt. Daher hat lt. Schulgesetz NRW (§ 46 Absatz 3) 
jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die wohnortnächste Grundschule der gewünschten 
Schulart im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. Daher kann es durchaus 
sein, dass die nächstgelegene Schule für einzelne Schüler*innen auch in einem anderen Stadtteil 
liegen kann. 
 
Dies steht nicht im Widerspruch zur Bedarfsbewertung im Rahmen der Schulentwicklungsplanung, 
die sich analytisch an den kommunalen Verwaltungsbereichen orientiert, aber auch Wegebeziehun-
gen im Blick hat. 
 
Daher ist es nicht möglich, aus den ausgewerteten Wohn- und Schulorten eine allgemeingültige 
Schlussfolgerung zu ziehen, dass Kinder ausschließlich aufgrund begrenzter Kapazitäten eine 
Grundschule in einem anderen Stadtteil besuchen. Neben der Wohnortnähe könnten auch noch an-

2 
 
dere, beispielsweise familiäre Aspekte eine Rolle bei der Schulwahl spielen. 
 
Die Schülerwohnortdaten des Schuljahres 2019/20 sind noch nicht aufbereitet. Hilfsweise greift die 
Verwaltung zur Beantwortung der Frage auf die Daten des Schuljahres 2018/19 zurück: 
705 / Eil 707 / Urbach 708 / Elsdorf 716 / Finkenberg
102 / Neustadt/Süd
104 / Neustadt/Nord
105 / Deutz
201 / Bayenthal
701 / Poll
703 / Ensen 4
704 / Gremberghoven 5 31
705 / Eil 161 39 9
706 / Porz 121 57 70
707 / Urbach 20 293 28 18
709 / Grengel 6 41 13
710 / Wahnheide 5 7
711 / Wahn 5 10
714 / Zündorf 7 5 5
715 / Langel
716 / Finkenberg 7 255
803 / Vingst
805 / Ostheim
808 / Rath/Heumar 4
901 / Mülheim
903 / Buchheim
Schulort
Wohnort
 
(Schülerzahlen in der Größenordnung von drei oder w eniger sind durch grau hinterlegte Felder ersetzt.) 
 
 
3) Wie groß sind die Kapazitäten der einzelnen Grundschulen für die genannten Stadtteile. 
Können die Grundschulen die Prognose, bezogen auf den Einwohnerzuwachs, für die folgen-
den Jahre gut abdecken bei einer Klassengröße unter 27 Kinder. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung werden die Stadtteile Eil, Finkenberg, Urbach gemeinsam 
mit Porz und Elsdorf als Planungsregion betrachtet. 
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 10.12.2019 hat die Verwaltung ausführlich zur Grund-
schulsituation in den Stadtteilen Elsdorf, Urbach und Eil Stellung genommen (Vorlage 3964/2019). 
Die Stellungnahme bezieht sich auf zwei Vorlagen zur Schulentwicklungsplanung 2016 und 2018 
(Vorlagen 1906/2016 und 3179/2018). 
 
Durch die Erweiterungen der KGS Kupfergase (Urbach), der Don-Bosco-Schule (GGS Humboldtstra-
ße) und der GGS Hauptstraße (beide Porz), der Grundschule Unter Birken (GGS Schulstraße, Eil) 
und den Schulneubau in Elsdorf ist die zukünftige Bedarfsdeckung nach heutiger Einschätzung bei 
Klassengrößen bis ca. 23 Kinder möglich – kapazitätsentsprechendes Schulwahlverhalten vorausge-
setzt. 
 
Die aktuelle und die geplante Kapazität können der folgenden Tabelle entnommen werden. Zusätzli-
che Kapazitäten sind in kursiver Schrift dargestellt. Die vorgesehene, neue Grundschule in Eldorf ist 
bereits in der Schulbaumaßnahmenliste (Vorlage 2905/2019) enthalten:

3 
 
GGS Unter Birken, Schulstraße 2 23 46 56
Erweiterung (+ 1 Zug) 1 23 25
3 69 81
Hauptstraße 3 GL 69 75
Erweiterung (+ 1 Zug) 1 23 25
Don-Bosco-Schule, Humboldtstraße 3,5 GL 115 125
Neubau / Erweiterungsbau auf 
Grundstück Bonner Straße (Südbereich) 
+1,5 Züge
1,5
9 207 225
Kupfergasse 5
Erweiterung 2. Schritt + 1 Zug 1
Elsdorf GS südl. Friedensstraße NEU! 2 23 46 28
Finkenberg GGS Konrad-Adenauer-Straße 3 GL 23 69 75
Summe Maximale 
Kapazität
Porz
gemeinsames 
LernenStadtteil Straße Züge „Richt-
frequenz“
Urbach KGS 23 138 150
GGS 23
Eil
GGS
 
 
 
4) Wie viele Schüler wurden von den Gesamtschulen in 2020 abgewiesen und auf andere 
Schulformen verwiesen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Das Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2020 beginnt für Gesamtschulen am 31.01.2020. Daher kann 
die Frage noch nicht beantwortet werden. 
 
5) Würde eine neue Gesamtschule an der Kennedy Str. den Bedarf an Schulplätzen Sek II für 
den Bezirk Porz und angrenzende Bezirke decken? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Frage ist leider nicht eindeutig formuliert. Bei der „Neugründung“ einer Gesamtschule oder eines 
Gymnasiums entstehen Plätze in der Sekundarstufe I und in der Sekundarstufe II. Haupt- und Real-
schulen würden zur Versorgung in der Sekundarstufe I beitragen. 
 
Nach Einschätzung der Schulentwicklungsplanung bestehen im Stadtbezirk Porz und im ganzen 
Stadtgebiet Bedarfe sowohl für einen Ausbau der bestehenden Gesamtschulkapazitäten als auch für 
den Ausbau der bestehenden Gymnasialkapazitäten, die gleich drängend sind und in gleicher zeitli-
cher Perspektive befriedigt werden sollten. 
 
Die im Plangebiet Falkenhorst (Vorlage 3843/2019) dargestellte Schule schlägt die Schulentwick-
lungsplanung klar zur Nutzung als Gymnasium vor und bittet die politischen Gremien sehr dringend 
um Unterstützung. Die regionalen und teilweise überregionalen Gymnasialbedarfe, die sich insbeson-
dere aus der G9-Umstellung und auch der positiven demografischen Entwicklung ergeben, werden 
sonst nicht zu lösen sein. Der Rat der Stadt Köln hat sich mit Beschluss der Schulbaumaßnahmenlis-
te (Vorlage 2905/2019) ebenfalls bereits mit der Frage beschäftigt, ob das für Porz vorgesehene 
Gymnasialgebäude (Auftragsnummer 118) als Gesamtschulstandort geplant werden solle. Im Ergeb-
nis hat der Rat aufgrund des drängenden, durch die G9-Umstellung deutlich verschärften Gymnasial-
bedarfs, die Überlegung zur schnellstmöglichen Realisierung eines Gymnasiums in Porz akzeptiert. 
 
Um gleichzeitig zu schnellen Lösungen auch mit Blick auf die genau so wichtigen Gesamtschulkapa-
zitäten zu kommen, schlägt die Verwaltung die zeitnahe Erweiterung der Lise-Meitner-Gesamtschule 
vor. Bereits in der Vorlage 1849/2018 wurde die Prüfung zur schnellstmöglichen baulichen Erweite-
rung - als Basis für die schulrechtliche Erweiterung - der Lise-Meitner-Gesamtschule um 14 Klassen 
und 3 naturwissenschaftliche Räumen in Containerbauweise vorgestellt. 
 
Die Verwaltung erwartet, dass sich der Trend hin zu einem „zweigliedrigen Schulsystem“ mit Gesamt-
schulen und Gymnasien weiterhin fortsetzt. Daher wird es in der Konsequenz voraussichtlich auch im 
Stadtbezirk Porz dazu kommen, dass bestehende Schulstandorte von Haupt- und Realschulen zu-

4 
 
künftig anders genutzt werden. 
 
Diesen Aspekt hat die Verwaltung bereits in Bezug auf den Standort Heerstraße als eine Option dar-
gestellt. Natürlich ist dieser Ansatz auch auf andere Standorte anwendbar. Die veränderte Nutzung 
eines Schulstandortes geht dabei immer mit der schulrechtlichen Schließung (in der Regel auslau-
fend) der bestehenden Schulen und der schulrechtlichen Errichtung der neuen Schulen (aufbauend 
ab dem 5. Schuljahr) einher. 
 
Da das vorgesehene Wohngebiet Zündorf-Süd noch nicht in der Einwohnerprognose berücksichtigt 
wurde, sieht die Verwaltung aufgrund der erwarteten Dimension nach wie vor den Bedarf an zusätzli-
chen Grundschulplätzen und auch für die Sekundarstufe I und II. Diese Plätze sollten wohnortnah im 
vorgesehenen Plangebiet berücksichtigt werden. Um ein umfassendes Abschlussangebot für die Se-
kundarstufen I und II anbieten zu können, wäre eine Gesamtschule in Zündorf Süd für die Verwaltung 
die Schulform der Wahl.  
 
Weitere Ausführungen zur Bedarfssituation und den Handlungsoptionen zur Bedarfsdeckung im 
Stadtbezirk Porz, unter Berücksichtigung der während der Beratungen über die Schulentwicklungs-
planungen 2016 und 2018 durch die Bezirksvertretung Porz eingebrachten Anregungen und Prüfauf-
träge, werden mit der Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 erfolgen. Die Vorlage 
soll am 09.03.2020 im Schulausschuss und anschließend in den Bezirken beraten werden.

Beratungsverlauf (2)

30.01.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.2.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.03.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0312/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
30.01.2020
Erstellt
28.01.2020 14:48