AN/0925/2019
Schutz von Vorgärten durch Bebauungsplanfestsetzungen
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Antrag nach § 3 (Grüne BV5)
1739 Zeichen
www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 19.06.2019 AN/0925/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Schutz von Vorgärten durch Bebauungsplanfestsetzungen - Antrag der Grünen - Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, umgehend für die Straßen Schwerinstraße Gneisenaustraße Leipziger Platz Scharnhorststraße Yorckstraße Bebauungspläne aufzustellen, mit dem Ziel die noch vorhandenen Vorgärten zu schützen. Ergänzend sollen für diese Verfahren kurzfristig Veränderungssperren erlassen werden. Begründung: Nachdem im Jahre 2005 durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts alle Vorgartensat- zungen unwirksam wurden, wurde die Verwaltung aufgefordert „...andere Regelungsinstru- mente zu finden, um die Vorgärten in ausgewählten Gebieten dauerhaft zu sichern. Einige Straßen im Bezirk wurden bereits erfolgreich durch Bebauungsplanfestsetzungen geschützt. Wahrzunehmen ist, dass es in den oben genannten Bereichen zu Umwandlungen von Vor- gärten in Parkplätze kommt. Dieser weiteren Versiegelung des Bodens im Stadtbezirk muss Bezirksvertretung Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln-Nippes Tel.: 0221 221 95309 Fax.: 0221 221 95394 E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de auch aufgrund der Klimaveränderungen gegengesteuert werden, um die Wohn- und Aufent- haltsqualität, aber auch um den historischen Charakter zu erhalten. gez. Helmut Metten gez. Regina Bechberger
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle
/
Vorlagen-Nummer
AN/0925/2019
Stand: 18.06.2024
Sachstandsbericht
Schutz von Vorgärten durch Bebauungsplanfestsetzungen
- Antrag der Grünen -
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, umgehend für die Straßen
Schwerinstraße
Gneisenaustraße
Leipziger Platz
Scharnhorststraße
Yorckstraße
Maßnahmen zu ergreifen mit dem Ziel, die vorhandenen Vorgärten zu schützen. Dies kann
durch Bebauungspläne, Hinweise auf denkmalschützerische Maßnahmen oder durch finanzi-
elle Anreize geschehen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Aufnahme der beantragten Bebauungspläne in die Prioritätenliste des Stadtpla-
nungsamtes ist erfolgt, ein Zeitpunkt zur Übernahme in das Arbeitsprogramm kann je-
doch aufgrund der hohen Arbeitsauslastung und einer Priorisierung anderer Vorhaben
wie Wohnbauentwicklungen, Schul- und Gewerbebau nicht benannt werden.
Nächste Schritte:
Einleitung der Verfahren (Zeitpunkt nicht absehbar)
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Juni 2025
2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Schwerinstraße
- Gneisenaustraße
- Scharnhorststraße
- Yorckstraße
- Neusser Straße 450
- Leipziger Platz
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0925/2019
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
- Datum
- 19.06.2019
- Erstellt
- 19.06.2019 13:59