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V/0079/2023

Inklusive Gesundheitsversorgung in Münster - Bericht über die Mittelvergabe in 2022

Vorlagen 01.02.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 08.03.2023, TOP 9

Anlage A

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Anlage A

1320 Zeichen

Anlage A zur V/0079/2023 
Kurzüberblick 
Seit 2018 stehen jährlich 10.000 € für die Förderung von Projekten der inklusiven Gesundheits-
versorgung zur Verfügung. Diese Vorlage berichtet über die Mittelvergabe in 2022. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Gewährung von Zuschüssen zur Verbesserung der Inklusiven Gesundheitsversorgung soll 
die Umsetzung des Kommunalen Inklusionsplanes im Rahmen der UN-
Behindertenrechtskonvention sowie der Handlungsempfehlungen der Kommunalen Gesundheits-
konferenz unterstützen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0701 Gesundheitsdienste 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Ratsbeschluss vom 14.12.2016 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der Bericht betrifft inklusionspolitische Aufgaben im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention

Berichtsvorlage

3098 Zeichen

V/0079/2023 
V/0079/2023 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Inklusive Gesundheitsversorgung in Münster - Bericht über die Mittelvergabe in 2022 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.02.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit  
Behinderungen 
Bericht 
   08.03.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und  
Arbeitsförderung 
Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Der Rat hat auf Antrag der Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL und CDU am 14.12.2016 be-
schlossen, für die inklusive Gesundheitsversorgung in Münster jährlich 10.000 € zur Verfügung zu 
stellen. Die Verwaltung hat einen Beirat zusammengestellt, der über eingehende Anträge entscheiden 
soll. Es wurden Förderrichtlinien erarbeitet, die im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, 
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung am 07.03.2018 (V/1064/2017) verabschiedet wurden. 
 
In diesem Bericht wird dargestellt, welc he Projekte im Jahr 2022 nach Prüfung der Verwendungs-
nachweise gefördert werden konnten: 
 
 
2022 Projekt Gezahlter Zuschuss 
 Anschaffung eines höhenverstellbaren Whiteboards 
zur Visualisierung von Beratungsinhalten für Men-
schen mit Hörbehinderung 
Zartbitter Münster e. V. 
 
309,00 € 
 Übersetzung der Homepage von Refugio Münster in 
Leichte Sprache 
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asyl-
suchender e. V. (GGUA) 
 
472,88 € 
 Referentenhonorare und Infomaterial anlässlich einer 
Hilfsmittelausstellung am 17.11.22 in Münster 
Blinden- und Sehbehindertenverein Münster und Um-
gebung e. V. 
 
400,00 € 
Gesundheits- und 
Veterinäramt 
 
07.02.2023  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Kempe 
Telefon: 492-5306 
KempeB@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0079/2023 
 Ausbildung von Prüferinnen und Prüfern zur Versteti-
gung des Sportabzeichenangebotes für Menschen mit 
Behinderung, 
Stadtsportbund Münster  
 
485,52 € 
 Nichtraucherkurs für Gehörlose 
Gehörlosenverein Münster 
 
1.597,98 € 
 Einrichtung einer Gruppe „Laufen gegen Depression“ 
für Menschen mit Depression, Angehörige und Freun-
de 
Bündnis gegen Depression Münster 
 
1.090,00 € 
  In 2022 insgesamt: 
4.355,38 € 
 
 
Insgesamt zwei Anfragen sind abgelehnt worden, weil sie nicht den Förderbedingungen entsprachen.  
 
 
Ausblick 2023 
 
Zwei weitere Anfragen werden aufgrund konkreter Nachfragen des Beirates überarbeitet und in 2023 
neu beantragt. 
 
Der Blinden- und Sehbehindertenverein Münster und Umgebung e. V. hatte bereits vom Beirat eine 
Zusage für 2022 für die finanzielle Unterstützung eines Kochkurses für blinde und sehbehinderte 
Menschen in Höhe von 480,00 € erhalten. Da die erforderliche Küche wider Erwar ten in 2022 nicht 
mehr zur Verfügung stand, ist die Zusage unter der Bedingung, dass wieder Mittel für die inklusive 
Gesundheitsversorgung zur Verfügung stehen, auf 2023 erweitert worden. 
 
Wegen der schwierigen Planungen während der Corona-Pandemie hatte der Beirat entschieden, die 
Antragsfrist 31.03. für die Jahre 2021 und 2022 aufzuheben. Ab 2023 gilt diese Antragsfrist wieder. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: Anlage A

Beratungsverlauf (2)

22.02.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.03.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0079/2023
Typ
Vorlagen
Datum
01.02.2023
Erstellt
01.02.2023 11:13