V/0079/2023
Inklusive Gesundheitsversorgung in Münster - Bericht über die Mittelvergabe in 2022
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Anlage A
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Anlage A zur V/0079/2023 Kurzüberblick Seit 2018 stehen jährlich 10.000 € für die Förderung von Projekten der inklusiven Gesundheits- versorgung zur Verfügung. Diese Vorlage berichtet über die Mittelvergabe in 2022. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Gewährung von Zuschüssen zur Verbesserung der Inklusiven Gesundheitsversorgung soll die Umsetzung des Kommunalen Inklusionsplanes im Rahmen der UN- Behindertenrechtskonvention sowie der Handlungsempfehlungen der Kommunalen Gesundheits- konferenz unterstützen. Finanzierung Produktgruppe: 0701 Gesundheitsdienste Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Ratsbeschluss vom 14.12.2016 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der Bericht betrifft inklusionspolitische Aufgaben im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention
Berichtsvorlage
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V/0079/2023 V/0079/2023 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Inklusive Gesundheitsversorgung in Münster - Bericht über die Mittelvergabe in 2022 Beratungsfolge 22.02.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 08.03.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht Bericht: Der Rat hat auf Antrag der Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL und CDU am 14.12.2016 be- schlossen, für die inklusive Gesundheitsversorgung in Münster jährlich 10.000 € zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung hat einen Beirat zusammengestellt, der über eingehende Anträge entscheiden soll. Es wurden Förderrichtlinien erarbeitet, die im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung am 07.03.2018 (V/1064/2017) verabschiedet wurden. In diesem Bericht wird dargestellt, welc he Projekte im Jahr 2022 nach Prüfung der Verwendungs- nachweise gefördert werden konnten: 2022 Projekt Gezahlter Zuschuss Anschaffung eines höhenverstellbaren Whiteboards zur Visualisierung von Beratungsinhalten für Men- schen mit Hörbehinderung Zartbitter Münster e. V. 309,00 € Übersetzung der Homepage von Refugio Münster in Leichte Sprache Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asyl- suchender e. V. (GGUA) 472,88 € Referentenhonorare und Infomaterial anlässlich einer Hilfsmittelausstellung am 17.11.22 in Münster Blinden- und Sehbehindertenverein Münster und Um- gebung e. V. 400,00 € Gesundheits- und Veterinäramt 07.02.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kempe Telefon: 492-5306 KempeB@stadt-muenster.de - 2 - V/0079/2023 Ausbildung von Prüferinnen und Prüfern zur Versteti- gung des Sportabzeichenangebotes für Menschen mit Behinderung, Stadtsportbund Münster 485,52 € Nichtraucherkurs für Gehörlose Gehörlosenverein Münster 1.597,98 € Einrichtung einer Gruppe „Laufen gegen Depression“ für Menschen mit Depression, Angehörige und Freun- de Bündnis gegen Depression Münster 1.090,00 € In 2022 insgesamt: 4.355,38 € Insgesamt zwei Anfragen sind abgelehnt worden, weil sie nicht den Förderbedingungen entsprachen. Ausblick 2023 Zwei weitere Anfragen werden aufgrund konkreter Nachfragen des Beirates überarbeitet und in 2023 neu beantragt. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Münster und Umgebung e. V. hatte bereits vom Beirat eine Zusage für 2022 für die finanzielle Unterstützung eines Kochkurses für blinde und sehbehinderte Menschen in Höhe von 480,00 € erhalten. Da die erforderliche Küche wider Erwar ten in 2022 nicht mehr zur Verfügung stand, ist die Zusage unter der Bedingung, dass wieder Mittel für die inklusive Gesundheitsversorgung zur Verfügung stehen, auf 2023 erweitert worden. Wegen der schwierigen Planungen während der Corona-Pandemie hatte der Beirat entschieden, die Antragsfrist 31.03. für die Jahre 2021 und 2022 aufzuheben. Ab 2023 gilt diese Antragsfrist wieder. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0079/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.02.2023
- Erstellt
- 01.02.2023 11:13