0421/2021
Neugestaltung Spielplatz Alte Kölnstraße in Köln-Meschenich
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Mitteilung Ausschuss
11144 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 12.02.2021 0421/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 09.03.2021 Neugestaltung Spielplatz Alte Kölnstraße in Köln-Meschenich Damit die Maßnahme im Rahmen des Starke Veedel – Starkes Köln-Programms im vorgegebenen Zeitfenster umgesetzt werden kann, war es dringend erforderlich, die Beschlussfassung bis Ende 2020 einzuholen. Der Jugendhilfeausschuss konnte in diesem Fall nicht vorberatend tätig we rden, da im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie und der Wahlen keine Sitzung mehr stattfand. Die Beschlussfassung war aber zwingend noch in 2020 erforderlich, damit die Fristsetzung der Fördermittelgeber eingehal- ten werden kann. Der Jugendhilfeausschuss wird mit dieser Mitteilung in Kenntnis über die Maßnahme gesetzt. Mit der Entscheidung in elf ausgewählten Stadtteilen das Handlungskonzept „Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ zu realisieren und dort eine Sozialraumkoordination ein- zurichten, geht die Stadt Köln seit 2006 einen besonderen Weg, der beispielhaft für kommunales Handeln ist. Sie hat frühzeitig erkannt, dass Quartiere, in Köln „Veedel“ genannt, die räumliche Basis für eine bewohnergetragene und bedarfsgerechte Sta dtentwicklung sind. Das Veedel bietet seinen Bewohnerinnen und Bewohnern Versorgung, Nachbarschaft, Kommunikation und Identifikation und damit eine besondere Verbundenheit. Im Jahr 2016 hat die Stadt Köln mit Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (Vorlage -Nr.: 2899/2016) die Durchführung des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ entschieden, die auf dem Programm „Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln" aufsetzt. Mit dem Programm „Starke Veedel - Starkes Köln“ steht die Stärkung der Stadtquartiere mit besonderem Förderbedarf sowie die nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation der in diesen Quartieren lebenden Men- schen im Fokus. Die Aktivierung der in dem Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger ist daher ein entscheidender Baustein für die erfolgreiche Umsetzung von „Starke Veedel – Starkes Köln“. Vorhandene Situation Das zu beplanende Grundstück befindet sich an der Alten Kölnstraße in Köln-Meschenich im Süden der Stadt Köln. Meschenich ist geprägt von zwei sehr gegensätzlichen städtebaulichen Aspekten. Auf der einen Seite besteht der gewachsene Stadtteil „Alt-Meschenich“ dörflich strukturiert mit Kirche, Wohnstraßen und Einkaufsmöglichkeiten, auf der anderen Seite entstand in den 1970er Jahren der Hochhauskomplex „Kölnberg“. Als Wohnform der Zukunft konzipiert, hat er sich mit den Jahren immer mehr zu einem sozialen Brennpunkt entwickelt. Der Spielplatz „Alte Kölnstraße“ liegt zentral im Ortskern von Alt-Meschenich. An Ausstattung ist außer einem Wipptier, zwei Sitzbänken und zwei Abfalleimern nichts vorhanden. Mehrere Einzelbäume sowie eine geschlossene Strauchpflanzung grenzen den 2 Spielplatz von der umgebenden Wohnbebauung ab. Der momentane Zustand des Platzes führt zu unerwünschten Nutzungen und gleichzeitig zu Unmut in der angrenzenden Nachbarschaft. Kinder- und Jugendbeteiligung Eine Beteiligung für interessierte Kinder und Jugendliche wurde im Oktober 2017 auf dem Spielplatz durchgeführt. Weitere Beteiligungen der potentiellen Nutzer wurden im Oktober 2017 im Kindergarten Köln-Meschenich, im November 2017 im Jugendzentrum Köln-Meschenich sowie im Juni 2018 in der Grundschule ‚Im Süden‘ in Köln-Meschenich durchgeführt. Durch die vielfältige Befragung in unterschiedlichen Personengruppen konnte ein breit gefächertes Spektrum an Wünschen in die Planung einfließen Die Ideensammlungen wurde ausgewertet und eine Rangfolge der gewünschten Spielgeräte/ - möglichkeiten nach Häufigkeit der Wünsche erstellt. Diese diente der Planung als Grundlage, jedoch unter Berücksichtigung der Ausstattung auf dem Spielplatz „Am Magerhof“, der sich in einer Entfer- nung von ca. 400 m südwestlich befindet. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation konnte der Plan bisher den Kindern und Jugendlichen vor Ort nicht vorgestellt werden. Durch die zeitliche Begrenzung des EFRE-Programms wird der Plan zur Information der Bürger vor Ort ausgehängt und den beteiligten Institutionen zur Verfügung gestellt. Planungskonzept Der Leitgedanke für den gestalterischen Aspekt der Umplanung war, die Umgebung farblich und the- matisch aufzuwerten Die Platzsituation gibt aufgrund ihrer Abmessungen einen zentralen Spielpunkt vor - ein Kreis, Ring, runde Arena – lat. circus – Dadurch entstand die Idee eines „Zirkus“ - Spielplatzes. Die Wünsche und Anregungen der Kinder und Jugendlichen wurden aufgenommen und in der vorliegenden Planung umgesetzt. Eine ‚Zirkusmanege‘ wird zum zentralen Mittelpunkt des Geschehens, ein Großspielgerät über meh- rere Ebenen im ‚Zirkuslook‘ lädt die Kinder zum Klettern, Rutschen, Balancieren und Verweil en ein und lässt viel Raum für Phantasiespiele. Die Schaukelkombination bietet großen Spielraum für akrobatische Elemente, schaukeln im Stehen, Sitzen, Liegen und mehr. Der Fallschutz Sand bietet gleichzeitig weitere Spielmöglichkeiten. Das Trampolin in ei nem fugenlosen Fallschutz integriert, fordert die Geschicklichkeit und den Bewe- gungsdrang der Kinder heraus. Hier können sowohl „Clowns“ als auch „Artisten“ ihr Talent unter Beweis stellen. Rings um die Manege befindet sich die ‚Zuschauertribüne‘ mit Bänken. Die Zuwegung als wassergebundene Wegedecke dient zugleich als notwendige Pflegezufahrt zum Sandaustausch. Eine räumlich bewusst abgetrennte Spielfläche mit dem „Zirkuswagen“ lädt die klei- neren Kinder zum ruhigen Sandspielen ein. Der Spielplatz soll wieder zu einem Ort werden, der den Kindern Impulse gibt in eine Phantasiewelt abzutauchen, gemeinsam zu spielen, sich zu bewegen und Spaß zu haben. Inklusion Bei der Planung des Spielplatzes wurden die Aspekte des inklusiven Spielens berücksichtigt. Der Eingang und die Anlage sind barrierefrei zu erreichen. Die Wegesperre ist mittels eines farblich und taktil hervorgehobenen Plattenstreifens markiert. Bei der Auswahl des Bodenbelages wurde darauf geachtet, dass die Spielbereiche auch von Rollstuhlfahrern*innen bespielt werden können. Die Vogelnestschaukel wurde nah an die betretbare Rasenfläche positioniert, damit das Rollstuhl fahrende Kind einfach in die Schaukel gehoben werden kann, das sehbehinderte Kind aber nicht un- vorbereitet in den Schaukelraum läuft. 3 Besonders zu erwähnen ist, dass das barrierefreie Trampolin vom gepflasterten Zugang ohne Ein- schränkung und ohne Hilfe über den EPDM-Belag zu erreichen ist. Die unterpflasterten Sitzmöglich- keiten bieten zusätzlich Abstellmöglichkeiten für Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren. Eine Nutzung der Spielgeräte durch motorisch beeinträchtigte Personen ist durch die unmittelbar an den Spielflächen gelegene Zuwegung möglich. Gerade das Schwingen ist sehr unterstützend zur Förderung von motorischen Fähigkeiten. Die große Spiel- und Kletterkombination bietet Aspekte des kooperativen und inklusiven Spielens für Kinder und Jugendliche in verschiedenen Alters - und Ent- wicklungsstufen. Barrierefreiheit bedeutet nicht, dass nur zusätzliche oder anstelle der bisheri gen Spielplatzausstat- tung spezielle Spielgeräte aufgestellt werden, die von einer gehandicapten Zielgruppe genutzt werden können. Das gemeinsame Spiel sollte immer im Focus stehen. Barrierefreiheit bedeutet auch nicht, dass jeder jedes Spielangebot gleich nutzen kann. Unterschiedliche Schwierigkeitsgrade sind uner- lässlich für die Attraktivität der Plätze und die Herausbildung von Motorik, Risiko- und Selbsteinschät- zung. Dies ist sowohl für körperlich oder geistig beeinträchtigte Kinder, aber auch für jüngere, kleine- re, motorisch ungeschicktere oder ängstliche Kinder wichtig, um die eigene Körperwahrnehmung zu stärken und Ängste abzubauen. Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 212.000 Euro gliedern sich wie folgt: Planung: 36.000,00 Euro Sonstige Kosten: 10.000,00 Euro Bauleistung/Errichtung 166.000,00 Euro Es wurden bereits Planungskosten in Höhe von 9.930,56 Euro verausgabt. Für die Maßnahme wurde eine Förderung über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE 50 %) mit einer Ko -Finanzierung über Städtebaufördermittel (35 %) ausgesprochen. Für die Planung und Herrichtung der Flächen ist bereits zum Städtebauförderprogramm 2019 des Landes NRW ein Förderantrag im Rahmen des städtischen Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ über einen Zuschuss in Höhe von 148.580 Euro (= 85 % der Gesamtkosten von 174.800 Euro) gestellt worden, der in dieser Höhe mit Zuwendungsbescheid Nr. 05/09/19 vom 15.10.2019 bewilligt wurde. Die erforderlichen Finanzmittel zur Neugestaltung des Spielplatzes Alte Kölnstr. in Köln-Meschenich stehen im Teilfinanzplan 0902; Stadtentwicklung; Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnah- men in der Finanzstelle 1502-0902-2-1000; „Starke Veedel – Spielplatz Alte Kölnstr.“ Mittel in Höhe von 174.800,00 Euro im städtischen Doppelhaushalt 2020/2021 zur Verfügung. Die Sicherstellung der Finanzierung der inzwischen aufgrund der Projektentwicklung entstehenden Mehrkosten in Höhe von 37.800 Euro werden ebenfalls aus städtischen Mitteln im Teilfinanzplan 0902; Stadtentwicklung im Rahmen Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung in Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaß- nahmen, zur Verfügung gestellt Zu den entstehenden Mehrkosten und den aktualisierten Planungsinhalten bereitet die Verwaltung einen Änderungsantrag zur Vorlage bei der Bezirksregierung Köln mit der Bitte um Anerkennung und ergänzender Förderung vor. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 21.200 Euro sind in Zeile 14 (Bilanzielle Abschr eibungen) und die entsprechenden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 14.858 Euro sind in Zeile 02 (Zuwendungen und allge- meine Umlagen) im Haushaltsplan 2020 / 2021 ff. im Teilergebnisplan 0604, Kinder - und Jugendar- beit eingeplant worden. Die im Rahmen der Wartung und Pflege entstehenden Folgekosten werden im Rahmen der Unterhal- tung vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen. 4 Klimaschutz Mit der vorliegenden Planung sollen sowohl die Belange von Kindern und Jugendlichen als auch die von Natur- und Artenschutz gleichermaßen berücksichtigt werden. Von einer Umweltbelastung durch Mikroplastik ist nicht auszugehen. Regenwasser versickert entweder direkt auf den Spielflächen oder über die angrenzenden Rasenflächen. Die bestehende rahmende Strauchpflanzung wird insgesamt erhalten und nur in Teilbereichen zu- rückgeschnitten. Der vorhandene Baumbestand wurde überprüft und abgängige Bäume wurden ent- fernt. Einige Strauchpflanzungen werden ergänzt. Im Bereich der ‚Trampolin-Landschaft‘ erfolgt eine niedri- ge Heckenpflanzung zur Straße hin, der Spielbereich für kleinere Kinder wird bewusst transparent gehalten. Anlage Gez. Voigtsberger.
Anlage 2 9.1.4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 14.12.2020 2108-2020
1579 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 14.12.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 14.12.2020 öffentlich 9.1.4 Neugestaltung Spielplatz Alte Kölnstraße in Köln-Meschenich 2108/2020 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, die Neugestaltung des Spielplatzes Al te Kölnstraße in Köln -Meschenich mit Gesamtkosten in Höhe von 212.000 € (Brutto) durchzuführen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Rahmen der Umsetzung des Starke Vee- del – Starkes Köln Programms mit EFRE- und Städtebaufördermitteln. Bereits mit Zuwendungsbescheid Nr. 05/09/19 vom 15.10.2019 wurden zu den beantragten för- derfähigen Gesamtausgaben von 174.800 Euro (Brutto) eine Gesamtzuwendung von 148.580 Euro (= Förderquote von 85%) für die Haushaltsjahre 2019 bis 2022 bewil- ligt. Die inzwischen aufgrund der Projektentwicklung entstandenen Mehrkosten von rd. 38.000 Euro, u.a. durch Steigerung der Baukosten, werden aus Mitteln des Teilfi- nanzplans 0902; Stadtentwicklung finanziert. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschrei- bungen in Höhe von 21.200 Euro (Brutto) und die entsprechenden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 14.858 € sind im Haushaltsplan 2020 / 2021 im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit eingeplant worden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 1 00794062 Beschlußvorlage BV2 Alte Kölnstraße
13547 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/512/10
Vorlagen-Nummer
2108/2020
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Neugestaltung Spielplatz Alte Kölnstraße in Köln-Meschenich
Beschlussorgan
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Gremium Datum
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, die Neugestaltung des Spielplatzes
Alte Kölnstraße in Köln-Meschenich mit Gesamtkosten in Höhe von 212.000 € (Brutto) durchzuführen.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Rahmen der Umsetzung des Starke Veedel – Starkes Köln
Programms mit EFRE- und Städtebaufördermitteln. Bereits mit Zuwendungsbescheid Nr. 05/09/19
vom 15.10.2019 wurden zu den beantragten förderfähigen Gesamtausgaben von 174.800 Euro (Brut-
to) eine Gesamtzuwendung von 148.580 Euro (= Förderquote von 85%) für die Haushaltsjahre 2019
bis 2022 bewilligt.
Die inzwischen aufgrund der Projektentwicklung entstandenen Mehrkosten von rd. 38.000 Euro, u.a.
durch Steigerung der Baukosten, werden aus Mitteln des Teilfinanzplans 0902; Stadtentwicklung fi-
nanziert.
Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe
von 21.200 Euro (Brutto) und die ents prechenden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in
Höhe von 14.858 € sind im Haushaltsplan 2020 / 2021 im Teilergebnisplan 0604, Kinder - und Ju-
gendarbeit eingeplant worden.
Alternativbeschluss: Die Maßnahme wird nicht umgesetzt.
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 14.12.2020
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 212.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
148.580 Euro (aus EFRE-Mitteln 50 %, aus Städtebauförderung 35% der förderfähigen beantragten
Gesamtkostenkosten in Höhe von 174.800 Euro)
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021
a) Personalaufwendungen im Rahmen von
Pflege und Wartung €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen 21.200 €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 14.858 €
c) €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Damit die Maßnahme im Rahmen des Starke Veedel – Starkes Köln Programms im vorgegebenen
Zeitfenster umgesetzt werden kann, ist es dringend erforderlich, die Beschlussfassung bis Ende 2020
einzuholen.
Mit der Entscheidung in elf ausgewählten Stadtteilen das Handlungskonzept „Lebenswerte Veedel –
Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ zu realisieren und dort eine Sozialraumkoordination ein-
zurichten, geht die Stadt Köln seit 2006 einen besonderen Weg, der beispielhaft für kommunales
Handeln ist. Sie hat frühzeitig erkannt, dass Quartiere, in Köln „Veedel“ genannt, die räumliche Basis
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für eine bewohnergetragene und bedarfsgerechte Sta dtentwicklung sind. Das Veedel bietet seinen
Bewohnerinnen und Bewohnern Versorgung, Nachbarschaft, Kommunikation und Identifikation und
damit eine besondere Verbundenheit.
Im Jahr 2016 hat die Stadt Köln mit Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (Vorlage -Nr.: 2899/2016) die
Durchführung des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ entschieden, die auf dem Programm
„Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln" aufsetzt. Mit dem Programm
„Starke Veedel - Starkes Köln“ steht die Stärkung der S tadtquartiere mit besonderem Förderbedarf
sowie die nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation der in diesen Quartieren lebenden Men-
schen im Fokus. Die Aktivierung der in dem Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger ist daher
ein entscheidender Baustein für die erfolgreiche Umsetzung von „Starke Veedel – Starkes Köln“.
Vorhandene Situation
Das zu beplanende Grundstück befindet sich an der Alten Kölnstraße in Köln-Meschenich im Süden
der Stadt Köln.
Meschenich ist geprägt von zwei sehr gegensätzlichen städtebaulichen Aspekten.
Auf der einen Seite besteht der gewachsene Stadtteil „Alt-Meschenich“ dörflich strukturiert
mit Kirche, Wohnstraßen und Einkaufsmöglichkeiten, auf der anderen Seite entstand in den 1970er
Jahren der Hochhauskomplex „Kölnberg“. Als Wohnform der Zukunft konzipiert, hat er sich mit den
Jahren immer mehr zu einem sozialen Brennpunkt entwickelt.
Der Spielplatz „Alte Kölnstraße“ liegt zentral im Ortskern von Alt-Meschenich.
An Ausstattung ist außer einem Wipptier, zwei Sitzbänken und zwei Abfalleimern
nichts vorhanden. Mehrere Einzelbäume sowie eine geschlossene Strauchpflanzung grenzen den
Spielplatz von der umgebenden Wohnbebauung ab.
Der momentane Zustand des Platzes führt zu unerwünschten Nutzungen und gleichzeitig zu Unmut in
der angrenzenden Nachbarschaft.
Kinder- und Jugendbeteiligung
Eine Beteiligung für interessierte Kinder und Jugendliche wurde im Oktober 2017 auf dem Spielplatz
durchgeführt. Weitere Beteiligungen der potentiellen Nutzer wurden im Oktober 2017 im Kindergarten
Köln-Meschenich, im November 2017 im Jugendzentrum Köln-Meschenich sowie im Juni 2018 in der
Grundschule ‚Im Süden‘ in Köln-Meschenich durchgeführt.
Durch die vielfältige Befragung in unterschiedlichen Personengruppen konnte ein breit gefächertes
Spektrum an Wünschen in die Planung einfließen
Die Ideensammlungen wurde ausgewertet und eine Rangfolge der gewünschten Spielgeräte/ -
möglichkeiten nach Häufigkeit der Wünsche erstellt. Diese diente der Planung als Grundlage, jedoch
unter Berücksichtigung der Ausstattung auf dem Spielplatz „Am Magerhof“, der sich in einer Entfer-
nung von ca. 400 m südwestlich befindet.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation konnte der Plan bisher den Kindern und Jugendlichen vor
Ort nicht vorgestellt werden. Durch die zeitliche Begrenzung des EFRE-Programms wird der Plan zur
Information der Bürger vor Ort ausgehängt und den beteiligten Institutionen zur Verfügung gestellt.
Planungskonzept
Der Leitgedanke für den gestalterischen Aspekt der Umplanung war, die Umgebung farblich und the-
matisch aufzuwerten Die Platzsituation gibt aufgrund ihrer Abmessungen einen zentralen Spielpunkt
vor - ein Kreis, Ring, runde Arena – lat. circus – Dadurch entstand die Idee eines „Zirkus“ -
Spielplatzes. Die Wünsche und Anregungen der Kinder und Jugendlichen wurden aufgenommen und
in der vorliegenden Planung umgesetzt.
Eine ‚Zirkusmanege‘ wird zum zentralen Mittelpunkt des Geschehens, ein Großspielgerät über meh-
rere Ebenen im ‚Zirkuslook‘ lädt die Kinder zum Klettern, Rutschen, Balancieren und Verweile n ein
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und lässt viel Raum für Phantasiespiele.
Die Schaukelkombination bietet großen Spielraum für akrobatische Elemente, schaukeln im Stehen,
Sitzen, Liegen und mehr. Der Fallschutz Sand bietet gleichzeitig weitere Spielmöglichkeiten.
Das Trampolin in ein em fugenlosen Fallschutz integriert, fordert die Geschicklichkeit und den Bewe-
gungsdrang der Kinder heraus. Hier können sowohl „Clowns“ als auch
„Artisten“ ihr Talent unter Beweis stellen. Rings um die Manege befindet sich die ‚Zuschauertribüne‘
mit Bänken.
Die Zuwegung als wassergebundene Wegedecke dient zugleich als notwendige Pflegezufahrt zum
Sandaustausch. Eine räumlich bewusst abgetrennte Spielfläche mit dem „Zirkuswagen“ lädt die klei-
neren Kinder zum ruhigen Sandspielen ein.
Der Spielplatz soll wieder zu einem Ort werden, der den Kindern Impulse gibt in eine
Phantasiewelt abzutauchen, gemeinsam zu spielen, sich zu bewegen und Spaß zu
haben.
Inklusion
Bei der Planung des Spielplatzes wurden die Aspekte des inklusiven Spielens berücksichtigt. Der
Eingang und die Anlage sind barrierefrei zu erreichen. Die Wegesperre ist mittels eines farblich und
taktil hervorgehobenen Plattenstreifens markiert. Bei der Auswahl des Bodenbelages wurde darauf
geachtet, dass die Spielbereiche auch von Rollstuhlfahrern*innen bespielt werden können.
Die Vogelnestschaukel wurde nah an die betretbare Rasenfläche positioniert, damit das Rollstuhl
fahrende Kind einfach in die Schaukel gehoben werden kann, das sehbehinderte Kind aber nicht un-
vorbereitet in den Schaukelraum läuft.
Besonders zu erwähnen ist, dass das barrierefreie Trampolin vom gepflasterten Zugang ohne Ein-
schränkung und ohne Hilfe über den EPDM-Belag zu erreichen ist. Die unterpflasterten Sitzmöglich-
keiten bieten zusätzlich Abstellmöglichkeiten für Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren.
Eine Nutzung der Spielgeräte durch motorisch beeinträchtigte Personen ist durch die unmittelbar an
den Spielflächen gelegene Zuwegung möglich. Gerade das Schwingen ist sehr unterstützend zur
Förderung von motorischen Fähigkeiten. Die große Spiel- und Kletterkombination bietet Aspekte des
kooperativen und inklusiven Spielens für Kinder und Jugendliche in verschiedenen Alters - und Ent-
wicklungsstufen.
Barrierefreiheit bedeutet nicht, dass nur zusätzliche oder anstelle der bisherig en Spielplatzausstat-
tung spezielle Spielgeräte aufgestellt werden, die von einer gehandicapten Zielgruppe genutzt werden
können. Das gemeinsame Spiel sollte immer im Focus stehen. Barrierefreiheit bedeutet auch nicht,
dass jeder jedes Spielangebot gleich n utzen kann. Unterschiedliche Schwierigkeitsgrade sind uner-
lässlich für die Attraktivität der Plätze und die Herausbildung von Motorik, Risiko- und Selbsteinschät-
zung. Dies ist sowohl für körperlich oder geistig beeinträchtigte Kinder, aber auch für jüngere, kleine-
re, motorisch ungeschicktere oder ängstliche Kinder wichtig, um die eigene Körperwahrnehmung zu
stärken und Ängste abzubauen.
Finanzierung
Die Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 212.000 Euro gliedern sich wie folgt:
Planung: 36.000,00 Euro
Sonstige Kosten: 10.000,00 Euro
Bauleistung/Errichtung 166.000,00 Euro
Es wurden bereits Planungskosten in Höhe von 9.930,56 Euro verausgabt.
Für die Maßnahme wurde eine Förderung über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung
(EFRE 50 %) mit einer Ko -Finanzierung über Städtebaufördermittel (35 %) ausgesprochen. Für die
Planung und Herrichtung der Flächen ist bereits zum Städtebauförderprogramm 2019 des Landes
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NRW ein Förderantrag im Rahmen des städtischen Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ über
einen Zuschuss in Höhe von 148.580 Euro (= 85 % der Gesamtkosten von 174.800 Euro) gestellt
worden, der in dieser Höhe mit Zuwendungsbescheid Nr. 05/09/19 vom 15.10.2019 bewilligt wurde.
Die erforderlichen Finanzmittel zur Neugestaltung des Spielplatzes Alte Kölnstr. in Köln-Meschenich
stehen im Teilfinanzplan 0902; Stadtentwicklung; Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnah-
men in der Finanzstelle 1502-0902-2-1000; „Starke Veedel – Spielplatz Alte Kölnstr.“ Mittel in Höhe
von 174.800,00 Euro im städtischen Doppelhaushalt 2020/2021 zur Verfügung. Die Sicherstellung der
Finanzierung der inzwischen aufgrund der Projektentwicklung entstehenden Mehrkosten in Höhe von
37.800 Euro werden ebenfalls aus städtischen Mitteln im Teilfinanzplan 0902; Stadtentwicklung im
Rahmen Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung in Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaß-
nahmen, zur Verfügung gestellt
Zu den entstehenden Mehrkosten und den aktualisierten Planungsinhalten bereitet die Verwaltung
einen Änderungsantrag zur Vorlage bei der Bezirksregierung Köln mit der Bitte um Anerkennung und
ergänzender Förderung vor.
Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe
von 21.200 Euro sind in Zeile 14 (Bilanzielle Abschre ibungen) und die entsprechenden Erträge aus
der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 14.858 Euro sind in Zeile 02 (Zuwendungen und allge-
meine Umlagen) im Haushaltsplan 2020 / 2021 ff. im Teilergebnisplan 0604, Kinder - und Jugendar-
beit eingeplant worden.
Die im Rahmen der Wartung und Pflege entstehenden Folgekosten werden im Rahmen der Unterhal-
tung vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen.
Klimaschutz
Mit der vorliegenden Planung sollen sowohl die Belange von Kindern und Jugendlichen als auch die
von Natur- und Artenschutz gleichermaßen berücksichtigt werden. Von einer Umweltbelastung durch
Mikroplastik ist nicht auszugehen. Regenwasser versickert entweder direkt auf den Spielflächen oder
über die angrenzenden Rasenflächen.
Die bestehende rahmende Strauchpflanzung wird insgesamt erhalten und nur in Teilbereichen zu-
rückgeschnitten. Der vorhandene Baumbestand wurde überprüft und abgängige Bäume wurden ent-
fernt.
Einige Strauchpflanzungen werden ergänzt. Im Bereich der ‚Trampolin-Landschaft‘ erfolgt eine niedri-
ge Heckenpflanzung zur Straße hin, der Spielbereich für kleinere Kinder wird bewusst transparent
gehalten.
Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss kann in diesem Fall nicht vorberatend tätig werden, da im Jahr 2020 auf-
grund der Corona-Pandemie und der Wahlen keine Sitzung mehr stattfindet. Die Beschlussfassung
ist aber zwingend noch in diesem Jahr erforderlich, damit die Fristsetzung der Fördermittelgeber ein-
gehalten werden kann.
Der Jugendhilfeausschuss wird gesondert zur nächsten Sitzung informiert.
Anlage
Entwurf Spielfläche Alte Kölnstraße
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Anlage 3 Entwurf Neugestaltung Spielplatz Alte Kölnstraße
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Gehweg (Asphalt) Alte Kölnstraße PH 180-195PH 120-150 PH 60-90 Wegesperren,schwenkbar Zugang,gepflastert Pflegezufahrt,wassergeb. Wegedecke Ergänzung derGehölzpflanzung Trampolin Zaun, neu, Höhe 1.00m Sitzbänke Zweifach-Schaukel mit zwei Einzelschaukelnund einer NestschaukelFarbgestaltung zum Thema ZirkusFa. ZimmerObst Baum, neu Sitzbank Abfallbehälter Spielgerät 'Zirkuswagen',für kleinere Kinder mit einer kleinen Rutsche, Aufstiegsmöglichkeiten und SandspielFa. ZimmerObst Zentrales Großspielgerät für ältere Kinderzum Thema Zirkusmit Plattformen in unterschiedlicher Höhe,verschiedenen Klettermöglichkeiten undeiner Rutsche ...Fa. ZimmerObst BestandsbaumAhorn BestandsbaumAhorn BestandsbaumAhorn BestandsbaumHainbuche BestandsbaumAhorn BestandsbaumAhorn Abfallbehälter Fallschutzbelag SandOK Sand 5cm unter OK Belag Fallschutzbelag SandOK Sand 5cm unter OK Belag Zaun, neu, Höhe 1.00m freiwachsende Strauchhecke, Höhe 1.20m Fallschutzbelag EPDM Solitärsträucher als Sichtschutz, säulenförmig 3,00 Rasen 58.1558.16 58.0957.9657.62 58.09 58.00 OK Sand57.84 58.01 57.97 57.9857.89 58.00 3% 2% 57.96 58.33 57.4357.4257.30 57.77 57.7257.61 57.7757.65 57.8157.96 3% 58.00 6% 58.00 58.00 OK Einfassung57.89 57.89 57.89 Vorhandene Sträucher erhalten Zaun, neu, Höhe 1.60m Einfassungen der Spiel- und Wegeflächen:gerundete EinfassungenTiefbord-Radiensteingerade EinfassungenTiefbord-Kantstein GRÜNQUADRAT LandschaftsarchitekturPetra HoustekovaLandschaftsarchitektin BDLA AKNW Datum MitzeichnendeDienststelleArt der AbstimmungUnterschriftDatum IndexABCD 51 - Amt für Kinder Jugend und Familie Bauherr 67 - Amt f. Landschaftspfl u. Grünflächen Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Datum / letzte Änderung Spielplatznr. Massstab1:100 Übersichtsplan 11.10.2018 / 11.05.20202 13 01 03Spielplatz Alte Kölnstraße Bezirk/StadtteilMeschenich Index2 Gezeichnet Planart/Leistungsphase PH/CKRC EntwurfProjektbezeichnung/Bauvorhaben Amt für Kinder, Jugend und Familie512 Abt. Kinderinteressen und Jugendförderung 512-10 Kinderinteressen/ SpielplatzangelegenheitenOttmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln VerteilerBearb.Änderungen AG Lustheide 8551427 Bergisch GladbachFon:Mobil: la@gruenimquadrat.de02204 / 86 499 680173 / 84 29 576 Planung 19.03.20CKRÜberarbeitung Entwurf; Palisadenabtrennung entfällt; Standort Kleinkind-Spielbereich und Trampoline getauscht; Baumpflanzungen ergänzt30.04.20DSÜberarbeitung Entwurf 2A gemäß Anm. Frau Plagmann; Ergänzung Planstempel06.05.20CKRAnpassen Bankstandorte; Ergänzung Höhen, Bestand und Höhen, geplant 57.7758.00Höhe, BestandHöhe, geplant
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Alte Kölnstraße 6
- Kölnstraße
- Am Magerhof
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0421/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.02.2021
- Erstellt
- 08.02.2021 08:50