A-R/0040/2007
Bürgerbeteiligung sicherstellen - Bebauungsplanverfahren für den Bereich 'Schulstraße, Altumstraße,
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Originalantrag
2800 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0040/2007 Der Rat möge beschließen: 1. Für den Bereich 'Schulstraße, Altumstraße, Uppen bergstraße und Grevener Straße’ wird ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. 2. Von den Möglichkeiten des Baugesetzbuches, die B ürgerbeteiligung durch ein "vereinfachtes Verfahren" (§ 13 BauGB) oder durch einen "Bebauungsplan der Innenentwicklung" (§ 13a BauGB) zu verkürzen und abzuschwächen wird kein Gebrauch gemacht. Begründung Nach wie vor teilen wir grundsätzlich die Verwaltungsmeinung, das Baukonzept sei ein Vorhaben, das nach § 34 BauGB zugelassen werden kann. Diese baufachliche Beurteilung ersetzt aber keine politische Legitimation gegenüber der energisch vorgetragenen Forderung von immer mehr Nachbarn und Bewohnern des Kreuzviertels, die einen Bebauungsplan verlangen. Ihnen geht es um Information und Beteiligung an einem aus der lokalen Binnensicht durchaus als „Großvorhaben“ zu bezeichnendem Projekt. Ein Verfahren nach § 34 BauGB sieht eine „geregelte“ Bürgerbeteiligung nicht vor. Die Forderungen nach Bürgerbeteiligung halten wir daher für berechtigt: Mit dem von mehr als 5.000 BürgerInnen vorgetragenen Anliegen muss sich der Rat konstruktiv auseinandersetzen. Die Ablehnung eines Bebauungsplanverfahrens wäre u. E. mit Grundsätzen demokratischer und partizipatorischer Planung nicht vereinbar. Aus unserer Sicht wäre es fahrlässig, dieses für die städtebauliche Innenentwicklung in Münster wichtige Vorhaben im offenen Dissens mit großen Teilen der Nachbarschaft voranzutreiben. Der mit dem Bebauungsplanverfahren eintretende Zeitverlust ist besser zu verkraften als eine durch mangelnde Abstimmung mit Betroffenen hervorgerufene langwierige rechtliche Auseinandersetzung um die Baugenehmigung. Aus diesen Gründen treten wir dafür ein, ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Um Missverständnissen vorzubeugen sollte die Verwaltung dabei tunlichst nicht auf die Idee kommen, hierfür das Verfahren nach § 13a BauGB anzustreben, bei dem zur Beschleunigung des Vorhabens auf wesentliche Teile der Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann. gez. Hery Klas gez. Helga Bennink gez. Wilhelm Breitenbach gez. Manfred Kehr gez. Brigitte Hasenjürgen gez. Christof Hoffmann gez. Maria Klein-Schmeink gez. Jutta Möllers gez. Jörn Möltgen gez. Carsten Peters gez. Tim Rohleder gez. Ilse Schleef gez. Dr. Rita Stein-Redent gez. Brigitte von Schoenebeck Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Bremer Str. 54 48155 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 gruene.ratsfraktion@muenster.de www.gruene -muenster.de Antrag „Bürgerbeteiligung sicherstellen - Bebauungsplanverfahren für den Bereich 'Schulstraße, Altumstraße, Uppenbergstraße und Grevener Straße' einleiten!“ 16.10.2007
Beratungsverlauf (1)
Orte (6)
- Schulstraße
- Altumstraße
- Grevener Straße
- Bremer Straße 54
- Uppenbergstraße
- Bergstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0040/2007
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 17.10.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37