V/0383/2010
Baumaßnahmen der SSB-Mitgliedsvereine
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Beschlussvorlage
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V/0383/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Baumaßnahmen der SSB-Mitgliedsvereine hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn Beratungsfolge 11.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 20.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 27.05.2010 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 17.06.2010 Sportausschuss Entscheidung 1. Die Stadt Münster genehmigt nach ih rer Sportförderrichtlinie den förde- rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn wie folgt Bezirks- vertretung Verein Geplante Bau- maßnahme Antrag vom Vorauss. Baukosten Münster-Hiltrup DLRG Dachsanierung/ Photovoltaikanla- ge Clubhaus, ver- schiedene Sanie- rungen 26.02.10 60.000 € Münster-Hiltrup TuS Hiltrup Bau Geräteraum, Großspielfeld 07.11.09 6.500 € Münster-Nord SC Sprakel Neubau Tennis- platz 07.10.09 47.000 € Münster-Ost Sc hwimmvereini- gung Münster Versch. Sanie- rungen, neues 08.02.10 35.000 € Vorlagen-Nr.: V/0383/2010 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: KleinBarbara@stadt-muenster.de Datum: 06.05.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0383/2010 Beachvolleyball- Feld Münster-Südost SC Gremmendorf Solaranlage Ten- nisheimdach 26.02.10 30.500 € Münster-West RFV Nienberge Sanierung Tur- nierplatz 29.04.10 6.000 € Münster-West BSV Roxel Ballwand Tennis- abteilung 28.02.10 8.500 € Münster-West RFV Nienberge Sanierung Reit- hallendach nach Frostschaden 29.04.10 6.500 € Münster-West 1. FC Gievenbeck Bouleanlage Sportzentrum Gievenbeck 11.02.10 8.000 € Münster-West 1. FC Gievenbeck Einbau Anzeigeta- fel vereinseigene Sporthalle 22.04.10 4.500 € 2. Die Stadt Münster genehmigt den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn unter den folgenden Vorbehalten: 2.1 Die Genehmigung der Stadt Münster na ch der Sportförderrichtlinie lässt ihre parlamentarische Beratung bzw. Beschlussfassung über den Baukos- tenzuschuss vollständig unbeeinflusst, den jeder der Vereine beantragte. 2.2 Die Vereine werden sich eigenv erantwortlich und sachbezogen darum bemühen, die mögliche Förderung an derer Stellen zu den Aufwendungen für die bezeichneten Maßnahmen zu erhalten. 2.3 Die Vereine werden bei der sachgemäßen Durchführung der Maßnahmen die einschlägigen Standards und Vorsch riften einhalten und sich über Ab- weichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster abstimmen, dass ein fachbezogener Austausch problemlos möglich ist. 3. Die Stadt Münster verbindet mit ihrer Genehmigung zum förderungsun- schädlichen vorzeitigen Baubeginn den Vereinen gegenüber keinerlei Hin- weise darauf, wie sie ihre Anträge auf Förderung der Baumaßnahmen be- - 3 - V/0383/2010 wertet. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über Zuschüs- se aus Sportfördermitteln entscheide n wird, die die Vereine für die Maß- nahmen beantragten, ist unabhängig von der Entscheidung zum förde- rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Be- schlüsse nach den Beschlussvorschlägen Ziffer 1. und Ziffer 2. zum förde- rungsunschädlichen vorzeitigen Baub eginn weder unmittelbare noch mit- telbare Kosten entstehen werden. Begründung A. Ausgangslage Alle unter Beschlusspunkt 1 genannten Vereine haben auf ihren Sportanlagen Baumaßnahmen vor, die sie nur zum Teil über Eigen- bzw. Kreditmittel finan- zieren können. Daher beantragten si e einen Baukostenzuschuss aus der Sportförderung der Stadt Münster. Im Sportförderverfahren gibt es u. a. Beziehungen bzw. Abhängigkeiten zwi- schen der Anerkennung der Förderfähigk eit und dem Baubeginn für die ge- planten Maßnahmen. Diese Beziehunge n und Abhängigkeiten stehen einer kurzfristigen Bauausführung entgegen . Die Vereine möchten die geplanten Maßnahmen aus Sachgründen kurzfristi g durchführen, nicht erst nach der städtischen Zuschussentscheidung. Dahe r beantragten sie die Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. B. Bewertung/Folgen Die Sportverwaltung kann die Vereinsa nliegen bezüglich des förderungsun- schädlichen vorzeitigen Baubeginns aus organisatorischen und Kostengründen nachvollziehen. Sie unterstützt die Vereinsanliegen, die geplanten Maßnahmen mit der Ausnahmegenehmigung möglichst zeitig durchzuführen. Für die Stadt Münster ist mit dieser Genehmigung ke ine weitere Verpflichtung verbunden. Zu gegebener Zeit wird sie die Förder anträge der Vereine nach der Sportför- derrichtlinie prüfen und den zustän digen Gremien zur Bewertung und Ent- - 4 - V/0383/2010 scheidung vorlegen. Zwischen dem fö rderungsunschädlichen vorzeitigen Bau- beginn und einer späteren Zuschussentscheidung der Stadt gibt es keine Ab- hängigkeiten. Dies hat die Verwaltung den Vereinen nachdrücklich erklärt. Sofern der Sportausschuss die Gene hmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn aussprechen wird, werden die Vereine schriftlich bestä- tigen müssen, dass sie die (v. g.) Rahmenbedingungen und die separaten Verfahren zum Baubeginn und zur Förderung zur Kenntnis nehmen. Die Vereine werden mit der Genehmigung zum förderungsunschädlichen vor- zeitigen Baubeginn in die Lage vers etzt, die notwendigen Baumaßnahmen kostengünstig und gut organisierbar um zusetzen. Bezogen auf die Finanzie- rung haben sie von der Verwaltung um fassende Informationen erhalten. Sie wissen, dass sie nur eventuell geförd ert werden, und über den Zuschussan- trag frühestens 2011 entschieden werden wird. Dies bedeutet für die Vereine die Pflicht, den Finanzaufwand allein vo rzufinanzieren. Da die geplanten Maß- nahmen dringlich sind, beabsichtigen alle Vereine, sie unter diesen Bedingun- gen mit den entsprechenden Genehmig ungen der zuständigen Gremien kurz- fristig durchzuführen. C. Wahrung der Vereinsinteressen Die Anträge der Vereine zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn und die Beschlussvorschläge der Verwaltung sind mit dem Vorsitzenden des „Arbeitskreis vereinseigene Anlagen im Stadtsportbund Münster e. V.“ abge- stimmt. Der Vorsitzende unterstützt die Verwaltungsvorschläge. I. V. Gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0383/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.05.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37