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V/0383/2010

Baumaßnahmen der SSB-Mitgliedsvereine

Vorlagen 06.05.2010

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 17.06.2010, TOP 3.4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6273 Zeichen

V/0383/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baumaßnahmen der SSB-Mitgliedsvereine 
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
20.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
27.05.2010 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
17.06.2010 Sportausschuss Entscheidung
 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt nach ih rer Sportförderrichtlinie den förde-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn wie folgt 
Bezirks-
vertretung 
Verein 
Geplante Bau-
maßnahme 
Antrag 
vom  
Vorauss. 
Baukosten 
Münster-Hiltrup 
 
DLRG 
 
Dachsanierung/  
Photovoltaikanla-
ge Clubhaus, ver-
schiedene Sanie-
rungen  
26.02.10 
 
60.000 € 
Münster-Hiltrup TuS Hiltrup Bau Geräteraum, 
Großspielfeld 
07.11.09 6.500 € 
Münster-Nord SC Sprakel Neubau Tennis-
platz 
07.10.09 47.000 € 
Münster-Ost Sc hwimmvereini-
gung Münster 
Versch. Sanie-
rungen, neues 
08.02.10 35.000 € 
Vorlagen-Nr.: 
V/0383/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Klein 
Ruf: 
492 52 11 
E-Mail: 
KleinBarbara@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.05.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0383/2010 
Beachvolleyball-
Feld 
Münster-Südost SC Gremmendorf Solaranlage Ten-
nisheimdach 
26.02.10 30.500 € 
Münster-West RFV Nienberge Sanierung Tur-
nierplatz  
29.04.10 6.000 € 
Münster-West BSV Roxel Ballwand Tennis-
abteilung 
28.02.10 8.500 € 
Münster-West RFV Nienberge Sanierung Reit-
hallendach nach 
Frostschaden 
29.04.10 6.500 € 
Münster-West 1. FC Gievenbeck Bouleanlage 
Sportzentrum 
Gievenbeck 
11.02.10 8.000 € 
Münster-West 1. FC Gievenbeck Einbau Anzeigeta-
fel vereinseigene 
Sporthalle  
22.04.10 4.500 € 
 
2.  Die Stadt Münster genehmigt den förderungsunschädlichen 
vorzeitigen Baubeginn unter den folgenden Vorbehalten: 
2.1  Die Genehmigung der Stadt Münster na ch der Sportförderrichtlinie lässt 
ihre parlamentarische Beratung bzw.  Beschlussfassung über den Baukos-
tenzuschuss vollständig unbeeinflusst, den jeder der Vereine beantragte.  
2.2  Die Vereine werden sich eigenv erantwortlich und sachbezogen darum 
bemühen, die mögliche Förderung an derer Stellen zu den Aufwendungen 
für die bezeichneten Maßnahmen zu erhalten.  
2.3  Die Vereine werden bei der sachgemäßen Durchführung der Maßnahmen 
die einschlägigen Standards und Vorsch riften einhalten und sich über Ab-
weichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster abstimmen, dass 
ein fachbezogener Austausch problemlos möglich ist. 
3. Die Stadt Münster verbindet mit ihrer Genehmigung zum förderungsun-
schädlichen vorzeitigen Baubeginn den Vereinen gegenüber keinerlei Hin-
weise darauf, wie sie ihre Anträge auf Förderung der Baumaßnahmen be-

- 3 - 
V/0383/2010 
wertet. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über Zuschüs-
se aus Sportfördermitteln entscheide n wird, die die Vereine für die Maß-
nahmen beantragten, ist unabhängig  von der Entscheidung zum förde-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn.  
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Be-
schlüsse nach den Beschlussvorschlägen Ziffer 1. und Ziffer 2. zum förde-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baub eginn weder unmittelbare noch mit-
telbare Kosten entstehen werden.  
 
 
Begründung 
 
A. Ausgangslage 
Alle unter Beschlusspunkt 1 genannten Vereine haben auf ihren Sportanlagen 
Baumaßnahmen vor, die sie nur zum Teil über Eigen- bzw. Kreditmittel finan-
zieren können. Daher beantragten si e einen Baukostenzuschuss aus der 
Sportförderung der Stadt Münster.  
 
Im Sportförderverfahren gibt es u. a.  Beziehungen bzw. Abhängigkeiten zwi-
schen der Anerkennung der Förderfähigk eit und dem Baubeginn für die ge-
planten Maßnahmen. Diese Beziehunge n und Abhängigkeiten stehen einer 
kurzfristigen Bauausführung entgegen . Die Vereine möchten die geplanten 
Maßnahmen aus Sachgründen kurzfristi g durchführen, nicht erst nach der 
städtischen Zuschussentscheidung. Dahe r beantragten sie die Genehmigung 
zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn.  
 
B. Bewertung/Folgen 
Die Sportverwaltung kann die Vereinsa nliegen bezüglich des förderungsun-
schädlichen vorzeitigen Baubeginns aus organisatorischen und Kostengründen 
nachvollziehen. Sie unterstützt die Vereinsanliegen, die geplanten Maßnahmen 
mit der Ausnahmegenehmigung möglichst zeitig durchzuführen. Für die Stadt 
Münster ist mit dieser Genehmigung ke ine weitere Verpflichtung verbunden. 
Zu gegebener Zeit wird sie die Förder anträge der Vereine nach der Sportför-
derrichtlinie prüfen und den zustän digen Gremien zur Bewertung und Ent-

- 4 - 
V/0383/2010 
scheidung vorlegen. Zwischen dem fö rderungsunschädlichen vorzeitigen Bau-
beginn und einer späteren Zuschussentscheidung der Stadt gibt es keine Ab-
hängigkeiten. Dies hat die Verwaltung den Vereinen nachdrücklich erklärt.  
 
Sofern der Sportausschuss die Gene hmigung zum förderungsunschädlichen 
vorzeitigen Baubeginn aussprechen wird, werden die Vereine schriftlich bestä-
tigen müssen, dass sie die (v. g.) Rahmenbedingungen und die separaten 
Verfahren zum Baubeginn und zur Förderung zur Kenntnis nehmen.  
 
Die Vereine werden mit der Genehmigung zum förderungsunschädlichen vor-
zeitigen Baubeginn in die Lage vers etzt, die notwendigen Baumaßnahmen 
kostengünstig und gut organisierbar um zusetzen. Bezogen auf die Finanzie-
rung haben sie von der Verwaltung um fassende Informationen erhalten. Sie 
wissen, dass sie nur eventuell geförd ert werden, und über den Zuschussan-
trag frühestens 2011 entschieden werden wird. Dies bedeutet für die Vereine 
die Pflicht, den Finanzaufwand allein vo rzufinanzieren. Da die geplanten Maß-
nahmen dringlich sind, beabsichtigen alle  Vereine, sie unter diesen Bedingun-
gen mit den entsprechenden Genehmig ungen der zuständigen Gremien kurz-
fristig durchzuführen.  
 
C. Wahrung der Vereinsinteressen 
Die Anträge der Vereine zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn 
und die Beschlussvorschläge der Verwaltung sind mit dem Vorsitzenden des 
„Arbeitskreis vereinseigene Anlagen im Stadtsportbund Münster e. V.“ abge-
stimmt. Der Vorsitzende unterstützt die Verwaltungsvorschläge. 
 
 
I. V.  
Gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (6)

11.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.05.2010 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2010 Sportausschuss
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0383/2010
Typ
Vorlagen
Datum
06.05.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37