3340/2017
Veranstaltungen am nördlichen Rheinufer zwischen Hohenzollern- und Zoobrücke
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
5262 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 3340/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.12.2017 Veranstaltungen am nördlichen Rheinufer zwischen Hohenzollern- und Zoobrücke Mit der Anfrage AN/1189/2017 vom 28.08.2017 bittet die SPD Fraktion in der Bezirksvertretung In- nenstadt um Beantwortung folgender Fragen zu o.g. Thema: 1. Wie viele Veranstaltungen genehmigt die Verwaltung im Bereich des nördlichen Rheinufers zwi- schen Hohenzollern- und Zoobrücke? Hat es in den letzten Jahren eine Zunahme von Veranstaltungen gegeben? 2. Was sind Kriterien für eine genehmigungsfähige Veranstaltung? 3. Gibt es für diesen Bereich ein Konzept, das Art und Anzahl der Veranstaltungen festlegt bzw. ist ein solches Konzept beabsichtigt? Stellungnahme der Verwaltung: Zu1.: In 2016 wurden an insges. 14 Wochenenden Veranstaltungen (5 Tagesveranstaltungen, 8 Zweitagesver- anstaltungen und 1 Dreitagesveranstaltung) und in 2017 an insgesamt 16 Wochenenden Veranstaltungen (4 Tagesveranstaltungen, 10 Zweitagesveranstal- tungen und 2 Dreitagesveranstaltungen) genehmigt. Nach momentanem Planungsstand sollen in 2018 an insgesamt 15 Wochenenden Veranstaltungen (4 Tagesveranstaltungen, 10 Zweitagesveranstaltungen und 1 Dreitagesveranstaltung) stattfinden. Zu 2.: Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Bereich der Rheinuferpromenade (nördlich der Hohenzollernbrücke) um eine „offene“ Veranstaltungsfläche handelt, die unter Beachtung der allgemeinen ordnungsrechtlichen Vorgaben vergeben werden kann. So wird bei jedem Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung in diesem Bereich im Vorfeld ein Stellung- nahmeverfahren unter Beteiligung verschiedener städtischen Dienststellen (u. a. Amt für Straßen und Ver- kehrstechnik, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Feuerwehr), der Polizei und verschiedenen Insti- tutionen, die bei der Durchführung der beantragten Veranstaltung ggfs. mit Einschränkungen zu rechnen haben (RheinCargo für die dort befindlichen Anleger, Stadtrundfahrten für die Routenplanung, Abfall Wirt- schaftsbetriebe bzgl. der dort befindlichen Abfallbehälter usw.) durchgeführt. Die beantragten Veranstaltungen werden, sofern im Anhörverfahren keine Bedenken gegen die beantragte Veranstaltung angemeldet werden, mit einer ordnungsbehördlichen Genehmigung, die u. a. generell fol- gende Auflagen enthält, genehmigt: 2 „Hierbei ist darauf zu achten, dass in dem Bereich nördlich der Hohenzollernbrücke (zwischen den Kartenverkaufshäuschen) bis zur Einmündung Goldgasse keine Verkaufsstände aufgestellt werden, sodass die dort verlaufende Veloroute nicht beeinträchtigt wird.“ „Verkehrsbehinderungen und -beeinträchtigungen müssen vermieden werden. Insbesondere der Radverkehr unterhalb der Hohenzollernbrücke bzw. die dortige Radwegführung (in nördlicher Rich- tung auf der Rheinuferpromenade bis zur Einmündung Trankgasse/Goldgasse und anschließend ver- schwenkend auf die Rheinuferstraße) darf durch die Veranstaltungen nicht behindert bzw. beeinträch- tigt werden. Für Polizei- und Rettungsfahrzeuge ist eine Zufahrtsmöglichkeit zur Platzfläche mit einer Breite von mindestens 3,50 m freizuhalten.“ In Zusammenhang mit der in diesem Bereich verlaufenden Veloroute ist zu beachten, dass die Veranstal- tungen im Regelfall lediglich in dem Bereich auf einer Strecke von ca. 300 m (zwischen Hohenzollernbrü- cke und Machabäerstraße) stattfinden. Es ist den Radfahrern daher ohne weiteres zuzumuten, dass sie, bei Veranstaltungen in diesem Bereich, den parallel zur Rheinuferpromenade an der Rheinuferstraße ver- laufenden Radweg nutzen. Dieser bietet durch die Auf-/ bzw. Ausfahrten Goldgasse und Machabäerstraße die Gelegenheit, die Veranstaltungsfläche ohne größere Probleme zu „umfahren“. Außerdem ist vorliegend zu bedenken, dass der Bereich der Rheinuferpromenade zwischen dem Schoko- ladenmuseum und der Hohenzollernbrücke bereits seit 2011 aufgrund eines Beschlusses des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergaben / Internationales für Veranstaltungen nicht mehr ver- geben bzw. freigehalten wird, um so in diesem Bereich ein ordentliches Passieren der Fußgänger und Fahrradfahrer zu gewährleisten. Dies hatte zur Auswirkung, dass die bisher in diesem Bereich stattgefundenen Veranstaltungen entweder ersatzlos gestrichen wurden (z. B. Büchermarkt oder Handwerkermarkt) oder als alternative Veranstal- tungsflächen auch andere Örtlichkeiten, teils auch der nördliche Bereich der Rheinuferpromenade (nördlich der Hohenzollernbrücke) in Erwägung gezogen wurden und diese Veranstaltungen umgesiedelt sind. Zu 3.: Bisher gibt es für den Bereich zwischen der Hohenzollern- und der Zoobrücke kein „Vergabekonzept“, in welchem die Art und Anzahl der in diesem Bereich stattfindenden Veranstaltungen festgelegt wird. Da sich die Nutzung der Rheinuferpromenade im Rahmen der Zurverfügungstellung für Veranstaltun- gen in diesem Bereich in den letzten Jahren faktisch nicht verändert hat, ist von der Verwaltung auch nicht geplant, Art und Anzahl der Veranstaltungen in diesem Bereich festzuschreiben.
Beratungsverlauf (1)
Orte (5)
- Machabäerstraße
- Hohenzollernbrücke
- Goldgasse
- Trankgasse
- Zoobrücke
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Details
- Aktenzeichen
- 3340/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 17.11.2017
- Erstellt
- 02.11.2017 08:33