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AFO/0009/2024

Untersuchung Verkehrsknotenpunkt B 51 Kreuzung Gartencenter Handorf

Anfrage in der BV Ost 04.06.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 10.04.2025, TOP 7.6

StellungnahmeAmt66

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Originalanfrage der CDU-Fraktion

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StellungnahmeAmt66

1317 Zeichen

66.21.0011 _ 27.01.2025
Herr Lange “Stadt Münster 6508

Dezernat II

Eing. . 2025

Bezirksverwaltung Münster-Ost
Bezirksvertretung Münster-Ost

FERN. GE BESERE
Stadt Munster
Ami für Bürgar- ucc „art
Bezirksvärwait ng Ost

18. Feb. 2025

über Herrn Stadtbaurat Denstorff

Mitteilung zu den Anfragen

„Verkehrsuntersuchung zum Erfordernis des Ausbaus der B51 “ (An0/0007/2024)

„Untersuchung Verkehrsknotenpunkt B51 / Handorfer Str. / Alter Mühlenweg (,„Kreu-
zung am Gartencenter“)“ (AF0/0009/2024)

nach der Beauftragung und Durchführung einer Verkehrsuntersuchung, ihrer anschließenden
Veröffentlichung sowie Vorstellung gegenüber Straßen.NRW sieht die Verwaltung keinen
Bedarf einer zusätzlichen Untersuchung bzw. Formulierung zusätzlicher Handlungsempfeh-
lungen.

Diese Einschätzung wird damit begründet, dass mit der Verkehrsuntersuchung eine hinrei-
chende fachliche Betrachtung unabhängig von Straßen.NRW erfolgt ist und diese auch vor
dem Beginn des formellen Planungsverfahrens bekannt gemacht wurde.

Nach Einschätzung von Straßen.NRW erfolgt für das Planfeststellungsverfahren eine Aktua-
lisierung der bestehenden Verkehrsuntersuchung. Es wird somit seitens Straßen.NRW eine
erneute Bedarfsprüfung erfolgen. Es ist daher sinnvoll, für weitere Schritte das formelle Plan-
verfahren abzuwarten.

Gerd Rüller

Originalanfrage der CDU-Fraktion

4105 Zeichen

/ 20
Pru CDU

CDU-FRAKTION IN DER BV-OST

Untersuchung Kreuzung Gartencenter

Ausbau B 51 Münster-Handorf

Münster, 21.05.2024

Anfrage an die Verwaltung

Untersuchung Verkehrsknotenpunkt B 51 / Handorfer Str. / Alter
Mühlenweg („Kreuzung am Gartencenter“)

Die Stadt Münster möge Vorschläge unterbreiten und eine Untersuchung durchführen,
wie die Kreuzung der B51 mit der Handorfer Straße und dem Alten Mühlenweg nach
dem Ausbau der B 51 für den Abschnitt Münster — Handorf bis Lützowstraße auch ohne
Brückenbauwerk mit langen Rampen ausreichend leistungsfähig gestaltet werden kann.
Ggf. sollen weitere erforderliche Schritte dargestellt und mit Kosten versehen werden,
eventuell auch Hintergrundgespräche mit Straßen.NRW geführt werden, ob bzw. wie
man dies gemeinsam erreichen kann.

Die Ergebnisse sollen verwendet werden, um Straßen.NRW und die Entscheidungsträger
davon zu überzeugen, dass ein Ausbau als teilplanfreier Knotenpunkt mir einem
großformatigen Brückenbauwerk nicht erforderlich ist.

Begründung

Der angestrebte Ausbau der B 51 ist umstritten und es sind verschiedene Varianten im
Gespräch. Um eine aus Sicht der Stadt Münster angemessene Dimensionierung des
Ausbaus zu erreichen, hat die Stadt Münster ein eigenes Verkehrsgutachten in Auftrag
gegeben, welches den geplanten Ausbau der B51 zwischen Münster und Telgte
betrachtet. Das Gutachten der INOVAPÜLAN GmbH liegt seit Januar 2024 vor.

Unabhängig davon hat Straßen.NRW den Ausbau für den Abschnitt bis Handorf
Lützowstraße bereits geplant. Die Unterlagen liegen derzeit zur Begutachtung bei den
Verkehrsministerien in Düsseldorf und Berlin, anschließend soll die Planfeststellung für
diesen Abschnitt konkret vorbereitet und das Verfahren gestartet werden.

Während viele Anwohner keine Notwendigkeit für ein großes Brückenbauwerk am
Gartencenter sehen, kommt auch das Gutachten der Stadt Münster zu dem Schluss, dass
aufgrund der politischen Zielsetzung eine plangleiche Knotenpunktgestaltung

Kreisvorsitzender Telefon 0251 41842-0 CDU-SPENDENKONTO:
Dr. Stefan Nacke MdB Telefax 0251 41842-44 Sparkasse Münsterland Ost
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48143 Münster www.cdu-muenster.de BIC WELADEDIMST

CDU-FRAKTION IN DER BV-OST

anzustreben ist. Dementgegen sieht Straßen.NRW für die Kreuzung am Gartencenter
eine teilplangleiche Gestaltung mit Brückenbauwerk vor. Aufgrund Zielsetzung des
Bundes, den überregionalen Verkehr in Richtung Ostwestfalen zu stärken und der bisher
gutachterlich ermittelten Verkehrsbelastungen, vertreten die Planer die Auffassung,
dass die teilplangleiche Gestaltung alternativlos sei. Insbesondere die parallel zur B 51
geführte Strecke der Westfalenbahn mit dem Bahnübergang über den Alten Mühlenweg,
führt zu einer komplexeren Situation als bei einer Kreuzung ohne Bahnübergang.

Das Gutachten der Stadt empfiehlt eine gesonderte Untersuchung der Knotenpunkte mit
einer Mikrosimulation bzw. Berechnung der Verkehrsqualität (siehe Gutachten, S. 42).
Da Straßen.NRW hierzu keine Notwendigkeit sieht, sollte die Stadt eine entsprechende
(Vor-)Untersuchung durchführen, Vorschläge zur Gestaltung der Kreuzung machen bzw.
sich mit Straßen.NRW ins Benehmen setzen, wie eine ausreichend leistungsfähige
Kreuzung ohne Brückenbauwerk aussehen könnte und ob diese belegt werden kann.

Die Initiative der Stadt Münster und Untersuchung ist notwendig, damit die Stadt
Münster noch Einfluss auf die Planungen nehmen kann. Wenn die Stadt Münster sich
erst im Kontext der förmlichen Stellungnahme zum Ausbau der 51 oder im
Planfeststellungsverfahren mit der Knotenpunktgestaltung auseinandersetzt, dürfte der
zeitliche Vorlauf kaum für eine detaillierte Untersuchung ausreichen. Außerdem ist die
Möglichkeit der Einflussnahme zu diesem Zeitpunkt begrenzt.

Ein Verzicht aufein Brückenbauwerk wäre auch im Sinne des Straßenbaulastträgers und
der Steuerzahler, da damit viel Geld eingespart werden kann. Sollte die Untersuchung
zeigen, dass eine teilplanfreie Gestaltung erforderlich ist, würden sich weitere
Diskussionen weitgehen erübrigen.

Für die Fraktion

Seite 2

Beratungsverlauf (1)

10.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 7.6 Anfrage Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Handorfer Straße
  • Lützowstraße
  • Alter Mühlenweg
  • Mauritzstraße 4

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Details

Aktenzeichen
AFO/0009/2024
Typ
Anfrage in der BV Ost
Datum
04.06.2024
Erstellt
28.05.2024 18:33