AFO/0009/2024
Untersuchung Verkehrsknotenpunkt B 51 Kreuzung Gartencenter Handorf
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StellungnahmeAmt66
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66.21.0011 _ 27.01.2025 Herr Lange “Stadt Münster 6508 Dezernat II Eing. . 2025 Bezirksverwaltung Münster-Ost Bezirksvertretung Münster-Ost FERN. GE BESERE Stadt Munster Ami für Bürgar- ucc „art Bezirksvärwait ng Ost 18. Feb. 2025 über Herrn Stadtbaurat Denstorff Mitteilung zu den Anfragen „Verkehrsuntersuchung zum Erfordernis des Ausbaus der B51 “ (An0/0007/2024) „Untersuchung Verkehrsknotenpunkt B51 / Handorfer Str. / Alter Mühlenweg (,„Kreu- zung am Gartencenter“)“ (AF0/0009/2024) nach der Beauftragung und Durchführung einer Verkehrsuntersuchung, ihrer anschließenden Veröffentlichung sowie Vorstellung gegenüber Straßen.NRW sieht die Verwaltung keinen Bedarf einer zusätzlichen Untersuchung bzw. Formulierung zusätzlicher Handlungsempfeh- lungen. Diese Einschätzung wird damit begründet, dass mit der Verkehrsuntersuchung eine hinrei- chende fachliche Betrachtung unabhängig von Straßen.NRW erfolgt ist und diese auch vor dem Beginn des formellen Planungsverfahrens bekannt gemacht wurde. Nach Einschätzung von Straßen.NRW erfolgt für das Planfeststellungsverfahren eine Aktua- lisierung der bestehenden Verkehrsuntersuchung. Es wird somit seitens Straßen.NRW eine erneute Bedarfsprüfung erfolgen. Es ist daher sinnvoll, für weitere Schritte das formelle Plan- verfahren abzuwarten. Gerd Rüller
Originalanfrage der CDU-Fraktion
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/ 20 Pru CDU CDU-FRAKTION IN DER BV-OST Untersuchung Kreuzung Gartencenter Ausbau B 51 Münster-Handorf Münster, 21.05.2024 Anfrage an die Verwaltung Untersuchung Verkehrsknotenpunkt B 51 / Handorfer Str. / Alter Mühlenweg („Kreuzung am Gartencenter“) Die Stadt Münster möge Vorschläge unterbreiten und eine Untersuchung durchführen, wie die Kreuzung der B51 mit der Handorfer Straße und dem Alten Mühlenweg nach dem Ausbau der B 51 für den Abschnitt Münster — Handorf bis Lützowstraße auch ohne Brückenbauwerk mit langen Rampen ausreichend leistungsfähig gestaltet werden kann. Ggf. sollen weitere erforderliche Schritte dargestellt und mit Kosten versehen werden, eventuell auch Hintergrundgespräche mit Straßen.NRW geführt werden, ob bzw. wie man dies gemeinsam erreichen kann. Die Ergebnisse sollen verwendet werden, um Straßen.NRW und die Entscheidungsträger davon zu überzeugen, dass ein Ausbau als teilplanfreier Knotenpunkt mir einem großformatigen Brückenbauwerk nicht erforderlich ist. Begründung Der angestrebte Ausbau der B 51 ist umstritten und es sind verschiedene Varianten im Gespräch. Um eine aus Sicht der Stadt Münster angemessene Dimensionierung des Ausbaus zu erreichen, hat die Stadt Münster ein eigenes Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben, welches den geplanten Ausbau der B51 zwischen Münster und Telgte betrachtet. Das Gutachten der INOVAPÜLAN GmbH liegt seit Januar 2024 vor. Unabhängig davon hat Straßen.NRW den Ausbau für den Abschnitt bis Handorf Lützowstraße bereits geplant. Die Unterlagen liegen derzeit zur Begutachtung bei den Verkehrsministerien in Düsseldorf und Berlin, anschließend soll die Planfeststellung für diesen Abschnitt konkret vorbereitet und das Verfahren gestartet werden. Während viele Anwohner keine Notwendigkeit für ein großes Brückenbauwerk am Gartencenter sehen, kommt auch das Gutachten der Stadt Münster zu dem Schluss, dass aufgrund der politischen Zielsetzung eine plangleiche Knotenpunktgestaltung Kreisvorsitzender Telefon 0251 41842-0 CDU-SPENDENKONTO: Dr. Stefan Nacke MdB Telefax 0251 41842-44 Sparkasse Münsterland Ost Mauritzstraße 4-6 post@cdu-muenster.de IBAN DE96 4005 0150 0000 1313 18 48143 Münster www.cdu-muenster.de BIC WELADEDIMST CDU-FRAKTION IN DER BV-OST anzustreben ist. Dementgegen sieht Straßen.NRW für die Kreuzung am Gartencenter eine teilplangleiche Gestaltung mit Brückenbauwerk vor. Aufgrund Zielsetzung des Bundes, den überregionalen Verkehr in Richtung Ostwestfalen zu stärken und der bisher gutachterlich ermittelten Verkehrsbelastungen, vertreten die Planer die Auffassung, dass die teilplangleiche Gestaltung alternativlos sei. Insbesondere die parallel zur B 51 geführte Strecke der Westfalenbahn mit dem Bahnübergang über den Alten Mühlenweg, führt zu einer komplexeren Situation als bei einer Kreuzung ohne Bahnübergang. Das Gutachten der Stadt empfiehlt eine gesonderte Untersuchung der Knotenpunkte mit einer Mikrosimulation bzw. Berechnung der Verkehrsqualität (siehe Gutachten, S. 42). Da Straßen.NRW hierzu keine Notwendigkeit sieht, sollte die Stadt eine entsprechende (Vor-)Untersuchung durchführen, Vorschläge zur Gestaltung der Kreuzung machen bzw. sich mit Straßen.NRW ins Benehmen setzen, wie eine ausreichend leistungsfähige Kreuzung ohne Brückenbauwerk aussehen könnte und ob diese belegt werden kann. Die Initiative der Stadt Münster und Untersuchung ist notwendig, damit die Stadt Münster noch Einfluss auf die Planungen nehmen kann. Wenn die Stadt Münster sich erst im Kontext der förmlichen Stellungnahme zum Ausbau der 51 oder im Planfeststellungsverfahren mit der Knotenpunktgestaltung auseinandersetzt, dürfte der zeitliche Vorlauf kaum für eine detaillierte Untersuchung ausreichen. Außerdem ist die Möglichkeit der Einflussnahme zu diesem Zeitpunkt begrenzt. Ein Verzicht aufein Brückenbauwerk wäre auch im Sinne des Straßenbaulastträgers und der Steuerzahler, da damit viel Geld eingespart werden kann. Sollte die Untersuchung zeigen, dass eine teilplanfreie Gestaltung erforderlich ist, würden sich weitere Diskussionen weitgehen erübrigen. Für die Fraktion Seite 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Handorfer Straße
- Lützowstraße
- Alter Mühlenweg
- Mauritzstraße 4
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Details
- Aktenzeichen
- AFO/0009/2024
- Typ
- Anfrage in der BV Ost
- Datum
- 04.06.2024
- Erstellt
- 28.05.2024 18:33