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1065/2021

PFC-Allgemeinverfügungen zum Verbot der Gartenbrunnennutzung zu Bewässerungszwecken

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 15.06.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 07.10.2021, TOP 4.2.1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Anlage 1 Grundwassermonitoring 2020 PFC-Analytik

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

10278 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57 
 
Vorlagen-Nummer 
 1065/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 22.04.2021 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2021 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 07.10.2021 
 
PFC-Allgemeinverfügungen zum Verbot der Gartenbrunnennutzung zu Bewässerungszwecken 
Hier: Mündliche Anfragen im Ausschuss Klima Umwelt und Grün am 04.03.2021 zur 
Beschlussvorlage 2103/2020 
SB Herr Struwe übermittelt für die SPD-Fraktion folgende Anfragen / Bitten per E-Mail:  
Es soll noch mal erläutert werden, wie die Interpolation der Belastung anhand der Untersu-
chungsergebnisse an den Grundwassermessstellen dazu führt, dass ausreichend sichere Er-
kenntnisse vorliegen, die die geforderten Untersuchungen entbehrlich machen. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Im Bereich der Porzer Allgemeinverfügungen werden ca. 50 - 60 Grundwassermessstellen ein bis 
zweimal pro Jahr beprobt. Eine Interpolation der Proben aus den GWMS ist hinreichend genau mög-
lich, weil es sich um zwei zusammenhängende Belastungsfahnen handelt.  
Die Schadstoffe bewegen sich von den Schadstoffquellen mit dem Grundwasser jeweils in nordwest-
licher Richtung. Die PFC-Konzentrationen im Grundwasser werden im weiteren Verlauf der Fahnen 
durch Verdünnungseffekte geringer. Durch eine ausreichende Messstellendichte ist die PFC-
Konzentration des Grundwassers an der Gartenbrunnenposition durch die Betrachtung der umliegen-
den Grundwassermessstellen-Analysen hinreichend genau zu ermitteln. 
 
 
Zudem soll die „maßgebliche Belastung“ des städtischen Haushalts präzisiert werden: In wel-
chem Rahmen bewegen sich die zu erwartenden Kosten und der Arbeitsaufwand (Personal-
einsatz)? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Anregungen für das Maßnahmenpaket kamen von der Bezirksvertretung Porz. Für das von den 
Allgemeinverfügungen betroffene Gebiet im Stadtbezirk Porz ist nach Einschätzung der Verwaltung 
mit ca. 200 Brunnen bzw. Haushalten zu rechnen. Die Kosten für das Maßnahmenpaket werden für 
200 Brunnen / Haushalte wie folgt eingeschätzt: 
 
200.000 € für Boden- und Grundwasseruntersuchungen 
155.000 € für Biomonitoring 
475.000 € für Entschädigungen

2 
 
830.000 € Gesamtsumme für Porz  
 
Darin enthalten sind ca. 20% personeller Aufwand für Koordination, Auswertung, Belegprüfung und 
die Zusammenstellung der Ergebnisse für die Betroffenen. Die Arbeit könnte nicht mit dem Personal-
bestand erledigt werden, insofern müsste eine externe Vergabe der Leistungen erfolgen.  
 
 
Die Volt-Fraktion übermittelt folgende Anfragen per E-Mail: 
1. In welchen Zeiträumen/Wie oft werden die Messwerte der PFC-Messstellen abgele-
sen/übermittelt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die PFC-Messstellen im Bereich der Belastungsfahnen werden mindestens zwei Mal pro Jahr be-
probt und analysiert. 
Zusätzlich findet das städtische Grundwassermonitoring einmal jährlich statt. 2020 wurden alle 225 
städtischen GWMS, die sich auf das gesamte Stadtgebiet verteilen, auch auf PFC untersucht. 
 
2. Wie wird dafür gesorgt, dass gerade in den Randbereichen der Schadstoffahnen genügend 
Messstellen installiert sind, um zuverlässig Auskunft über die PFC-Gehalte des Grundwas-
sers zu geben? Die Ausbreitung der Schadstoffahnen schreitet ja stetig weiter voran. Ggf. 
Installation neuer Messstellen sinnvoll? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Es sind genug Messstellen vorhanden, um die Grenzen der Schadstofffahnen für die maßgebliche 
Konzentration von mehr als 0,1 µg/l Summe PFC eindeutig und zuverlässig festzulegen. Es gibt tat-
sächlich auch geringe Schwankungen der PFC-Konzentrationen insbesondere an den Rändern der 
Belastungsfahne, weil sich je nach Grundwasser- und Rheinwasserstand auch die Grundwasserfließ-
richtung leicht verändert. Die geringfügigen und temporären Schwankungen beeinträchtigen die 
grundsätzliche Festlegung der Grenze der Schadstofffahnen jedoch nicht.  
Der Bedarf für weitere Grundwassermessstellen wird seitens der Verwaltung nicht gesehen. 
Allerdings wurde mit dem an alle Haushalte verteilten Informationsbrief allen Brunnenbesitzern ange-
boten, sich bei der Verwaltung zu melden, wenn Interesse an einer Analyse des Brunnenwassers 
besteht. Überall dort, wo gegebenenfalls ein Erkenntnisgewinn erzielt werden kann, also insbesonde-
re im Randbereich der Fahnen werden auf Kosten der Verwaltung Analysen des Brunnenwassers 
durchgeführt, um eventuell Ausnahmen von dem Nutzungsverbot zuzulassen. 2020 wurden dabei 26 
geeignete Brunnenanlagen in Porz und Rodenkirchen beprobt.  
 
3. Können die Messwerte den Anwohnern direkt zugänglich gemacht werden? Ggf. online 
Einsicht der letzten Messwerte + Karte der Messstellen. —> siehe Vorschlag eine*r Bür-
ger*in 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die PFC-Ergebnisse des städtischen Grundwassermonitorings der Jahre 2010, 2011, 2014 und 2016 
wurden mit der Verwaltungsvorlage 1981/2018 der Bezirksvertretung Porz am 09.07.2018 im öffentli-
chen Teil der Sitzung zur Kenntnis gegeben. 
Die Ergebnisse des Grundwassermonitorings 2018 im Stadtgebiet Porz wurden in der Mitteilung 
1890/2020 der BV im nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 01.09.2020 zur Kenntnis gegeben.

3 
 
Die PFC-Gehalte des Grundwassermonitorings 2020 sind dieser Beantwortung beigefügt (Anlage) 
und werden in Kürze unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-tiere/wasser-
boden-altlasten/pfc-koeln veröffentlicht. 
 
 
SB Herr Dr. Albach übermittelt für die FDP-Fraktion folgende Anfragen per E-Mail: 
Es wurden Eluatmessungen in Immendorf durchgeführt. Ich verstehe das vor dem Hintergrund 
der Annahme dass das, was nicht wasserlöslich ist, auch nicht biologisch wirksam ist. Ich 
halte das nur für einen sehr selektiven Teil der Wahrheit. Sinnvoll wäre gewesen, den Gesamt-
fluorgehalt des Boden und einiger Pflanzen gegen unbelastete Referenz zu bestimmen.  
 
Antwort der Verwaltung: 
Aufgrund der Tatsache, dass manche Böden anhand der Feststoffanalytik (Bestimmungsgrenze meist 
1 – 10 µg/kg) scheinbar PFC-frei sind, aber im Eluat (Bestimmungsgrenze meist 1 – 10 ng/l) PFC-
Konzentrationen oberhalb der Beurteilungswerte aufweisen, werden bei den Bodenuntersuchungen 
Eluatanalysen vorgenommen. Die Eluatanalytik ist nach Auffassung der Verwaltung aufgrund der 
niedrigeren Bestimmungsgrenze und der besonders hohen Löslichkeiten der Schadstoffe als deutlich 
sensibler einzustufen als die Feststoffanalytik. 
 
Die Frage, ob es sinnvoll ist, Gesamtfluorgehalte (TOF = Total Organic Fluorine) zu bestimmen, wur-
de von der Verwaltung Mitte 2018 an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nord-
rhein-Westfalen (LANUV) herangetragen. Die Antwort lautete wie folgt: „Im LANUV liegen keine Er-
kenntnisse über die Anwendung des TOF zur Beurteilung von Boden- oder Grundwasserkontaminati-
onen vor. Die hier allgemein vorliegenden Kenntnisse zum TOF deuten jedoch darauf hin, dass bei 
der Beurteilung des Parameters beträchtliche Unsicherheiten bestehen. Daher kann die Anwendung 
des TOF vom LANUV derzeit nicht empfohlen werden.“ 
Insofern erfolgte keine Bestimmung der Gesamtfluorgehalte der untersuchten Bodenproben in Im-
mendorf. 
 
 
Wir halten die Bestätigung, dass sich im Blut der – möglicherweise – betroffenen Menschen 
Sieht sich das Gesundheitsamt in der Lage, das von der BV Porz gewünschte Biomonitoring 
durchzuführen? Darunter verstehen wir, Termine im Rathaus Porz anzubieten, wo Proben ge-
nommen werden können, die Proben dann auf den Fluor- oder PFC-Gehalt analysieren zu las-
sen und die Betroffenen individuell, den Ausschuss KUG in anonymisierter Form zu informie-
ren. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Das Gesundheitsamt sieht sich aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie nicht in der Lage, das von der 
BV Porz gewünschte Biomonitoring durchzuführen. Zudem muss festgestellt werden, dass die Ergeb-
nisse eines solchen Biomonitorings keine Rückschlüsse auf Belastungsquellen ermöglichen. 
 
 
Vorschlag Bürger*in zur Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung 
Ich bin zwar nicht selbst betroffen aber: Ich bin an dem Thema grundsätzlich interessiert, möchte 
mehr erfahren und eigene Ideen einbringen. 
Andere Gründe: Das hier vorliegende Thema der Verunreinigung des Wassers durch PFC wird ein-
deutig zu wenig/selten mit den betroffenen Bürger*innen thematisiert und diese daher von vielen da-
mit zusammenhängenden Entscheidungen ausgeschlossen. Daher rege ich an, hier dringend im Sin-
ne einer Transparenz im Umgang mit den betroffenen Bürger*innen eine Öffentlichkeitsbeteiligung 
durchzuführen.

4 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Allgemeinverfügungen mit jeweils sehr umfangreichen Informationen zu PFC im Allgemeinen und 
den konkreten Belastungssituationen wurde am 06.05.2020 im Amtsblatt und auf der städtischen In-
ternetseite unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-tiere/wasser-boden-
altlasten/pfc-koeln veröffentlicht. Außerdem erfolgten eine Pressemitteilung und die Information der 
politischen Gremien. 
 
Innerhalb der als belastet ausgewiesenen Gebiete waren der Verwaltung 60 Brunnenanlagen be-
kannt. Diese Brunnenbesitzer*innen wurden alle persönlich angeschrieben. Die Siedlungsstruktur mit 
Hausgärten und gärtnerisch genutzten Flächen ließ jedoch weitere Brunnen erwarten. Um sicherzu-
stellen, dass alle Betroffenen erreicht werden, erfolgte eine unmittelbare Information aller potentiell 
betroffenen 25.000 Haushalte über eine Schreiben des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes mit 
dem Link auf die Internetseite und dem Angebot, sich bei Fragen telefonisch, per Mail oder per 
Schreiben zu melden. Die Verteilung erfolgte als Beilage zum Wochenspiegel und über Handvertei-
lung.  
 
In diesem Kontext wurden von der Verwaltung telefonisch und schriftlich Hunderte von Fragen be-
antwortet – es ist keine Frage unbeantwortet geblieben. 
Außerdem erfolgte ein intensiver Dialog mit den Bürgervereinen Rodenkirchen, Urbach, Grengel und 
Hahnwald. 
 
Eine Informationsveranstaltung zum Thema PFC würde aufgrund der zu erwartenden Fragen die 
Teilnahme des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes und des Gesundheitsamtes erfordern. Von 
einer öffentlichen Präsenz-Bürgerveranstaltung wurde bisher aufgrund der Corona-Pandemie abge-
sehen.

Anlage 1 Grundwassermonitoring 2020 PFC-Analytik

166 Zeichen

PFC Konzentrationen in µg/l
 0,00 - 0,00 
 0,00 - 0,10 
 0,10 - 5,00 
gwmst_monitoring_2020
Legende
 Grundwassermonitoring 2020 Summe PFC µg/l
Die Oberbürgermeisterin

Beratungsverlauf (2)

02.09.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.10.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1065/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
15.06.2021
Erstellt
18.03.2021 13:35