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1316/2022

Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen in Köln hier: Bedarfsfeststellung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.05.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.05.2022, TOP 10.26

Beschlussvorlage Rat

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Anlage Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Beschlussvorlage Rat

9435 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/562 
V/56 
Vorlagen-Nummer 
 1316/2022 
Freigabedatum 
04.05.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen in Köln  
hier: Bedarfsfeststellung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat stellt auf der Grundlage des nachfolgend aufgeführten Rahmenkonzeptes den Bedarf von bis 
zu 10.000 Plätzen zur Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der aus der Ukraine geflüchteten 
Menschen in Köln für den Zeitraum bis zum 31.12.2022 fest und beauftragt die Verwaltung mit der 
Umsetzung aller zur Schaffung dieser Aufnahmekapazität und deren Betrieb erforderlichen Maßnah-
men.  
 
 
Rat 05.05.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  s.Begründung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die große Zahl der Menschen, die aus der Ukraine fliehen müssen und in Deutschland aufgenommen 
werden, stellen Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Durch die massiven 
Angriffe des russischen Aggressors in der Ost- und Südukraine ist mit weiteren großen Fluchtbewe-
gungen - auch nach Deutschland - zu rechnen. 
 
Vor dem Krieg in der Ukraine sind seit Ende Februar mehr als 400.000 Menschen nach Deutschland 
geflohen, mehr als 11.000 suchten Zuflucht in Köln. 
Zu Beginn des Jahres verfügte die Stadt über eine freie Unterbringungskapazität für geflüchtete Men-
schen von 1.500 Plätzen, die ab Ende Februar für die Aufnahme der aus der Ukraine geflüchteten 
Menschen genutzt wurde. Bereits Anfang März waren diese Aufnahmekapazitäten erschöpft. An eini-
gen Tagen kamen 300 bis 500 Menschen nach Köln, die aufgenommen werden mussten. Wie auch 
andere Städte, hat Köln in dieser Situation aus Gründen der Gefahrenabwehr zur Vermeidung von 
Obdachlosigkeit eine große Anzahl weiterer Unterbringungsplätze schaffen müssen. Seit März konn-
ten auf diesem Weg 4.582 zusätzliche städtische Aufnahmemöglichkeiten eingerichtet und die Be-
treuung der aufgenommenen Menschen sichergestellt werden (1.100 Plätze in der Messehalle, 600 
Plätze am Südstadion, 2.882 Plätze in gewerblichen Unterkünften).

3 
Die 1.100 Plätze in der Messe entfallen ab dem 06.06.2022. 
Weiterhin konnten dringend erforderliche Anmietungen/Ankäufe von Containeranlagen, die kurzzeitig 
angeboten wurden, eingeleitet werden. 
 
In der städtischen Meldung vom 27.04.2022 an das Land wurden über 11.000 geflüchtete Menschen 
aus der Ukraine in Köln aufgeführt. Rund 3.700 Menschen sind in städtischen Unterkünften unterge-
bracht. Ungefähr 7.300 Menschen sind privat untergekommen. 
Auch wenn die Anzahl der nach Köln kommenden Geflüchteten seit Anfang April tendenziell rückläu-
fig und jede Prognose unsicher ist, rechnet der Bund mit Blick auf die Ausweitung des Krieges damit, 
dass noch weitere 600.000 Menschen (insgesamt also 1 Million) aus der Ukraine nach Deutschland 
fliehen werden. In ungefährer Anwendung des Königsteiner Schlüssels und der üblichen Verteilquo-
ten resultieren hieraus ungefähr 10.000 nach Köln kommende Menschen aus der Ukraine. 
Die aktuellen Erfahrungen zeigen, dass ein großer Teil der privaten Unterbringungen nur temporären 
Charakter hat und Gastgeber*innen und Geflüchtete an das Amt für Wohnungswesen wegen einer 
längerfristigen adäquaten Unterbringung herantreten. 
 
In mehrfach bestätigter Strategie betrachtet die Verwaltung eine Unterbringungskapazität von bis zu 
10.000 Plätzen für die Aufnahme von aus der Ukraine geflüchteten Menschen als erforderlich. Diese 
Kapazität soll durch Anmietung/Bau nach folgender Priorisierung umgesetzt werden: 
 
1. Unterkünfte mit abgeschlossenen Wohneinheiten (eigene Küche, eigene Sanitäreinheit), 
2. Unterkünfte mit Gemeinschaftsküche und/oder Gemeinschaftssanitäreinrichtung, 
3. Gewerbliche Unterkünfte. 
 
Die in der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln festgelegten Wertgrenzen für Bedarfsfeststellungen, 
Vergaben und Baumaßnahmen, die eine Entscheidung der politischen Gremien erfordern, werden bei 
den zu realisierenden Maßnahmen häufig überschritten. Die erforderlichen einzelnen Beschlussver-
fahren würden zum einen die Umsetzung von Maßnahmen erheblich verzögern. Der Zeitverzug er-
höht aber auch das Kostenrisiko und das Risiko dringend benötigte Güter und Leistungen verspätet 
oder überhaupt nicht mehr erhalten zu können. Wie schon während der Fluchtbewegungen 
2015/2016 steigt bundesweit der Nachfragedruck auf Containeranlagen, Systembauten und Ausstat-
tungs- und Versorgungsgüter. Die bekannten allgemeinen Lieferschwierigkeiten spreizen die Schere 
zwischen Angebot und Nachfrage zusätzlich. Um die eigenen Bedarfe in Konkurrenz zu anderen 
Nachfragern decken zu können, muss die Verwaltung in der Lage sein, tagesaktuell auf Angebote 
reagieren zu können, um bestmögliche Preise zu erzielen und die benötigten Güter und Ressourcen 
zeitnah und vor allem in dem benötigten Umfang zu erhalten. Daher soll mit dieser Vorlage der Bedarf 
für den Ausbau der Unterbringungs- und Betreuungskapazitäten festgestellt werden und die Verwal-
tung gleichzeitig beauftragt werden, alle dafür erforderlichen Maßnahmen umgehend umzusetzen, um 
zeitaufwändige und die Umsetzung verzögernde und teilweise auch gefährdende Einzelbeschlüsse 
zu vermeiden. 
 
Einschließlich der bereits geschaffenen Kapazitäten ist der finanzielle Aufwand für die Schaffung und 
den Betrieb von insgesamt 10.000 Plätzen einschließlich der erforderlichen Betreuungen für 2022 mit 
rund 122.000.000 € zu prognostizieren. 
In welchen Umfang diese prognostizierten Gesamtkosten in 2022 haushaltswirksam werden, ist da-
von abhängig, welche Maßnahmen bedarfsorientiert zu welchen Konditionen tatsächlich in 2022 um-
gesetzt werden. 
 
Dem gegenüber stehen Beteiligungen des Bundes an den Kosten der Unterbringung, Verpflegung 
und Betreuung. Aus diesen Mitteln hat das Land NRW 430 Mio. € erhalten, die nach einer Entschei-
dung der Landesregierung vollständig an die Kommunen weitergeleitet werden sollen. Eine Meldung 
der für die Verteilung der Mittel berücksichtigungsfähigen Personen in Köln ist durch die Verwaltung 
erfolgt. Weiterhin erhält Köln Landeszuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (Kostenpau-
schale von 1.125 € mtl. für jede Person, die rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) in 
Köln hat). Nach der Überleitung der Geflüchteten in das SGB II zum 01.06.2022 werden durch den 
Leistungsträger Jobcenter Anteile der Kosten der Unterkunft für diesen Personenkreis erstattet, deren 
finanzieller Gesamtumfang aber noch nicht beziffert werden kann.

4 
In Anwendung der KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme vom 
11.04.2022 stellen die entstehenden Aufwendungen und Auszahlungen unabweisbare Aufwendungen 
nach § 83 Abs.1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW dar. Die Finanzierung erfolgt vorrangig im Teiler-
gebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 16, sonstige or-
dentliche Aufwendungen für Mieten, Pachten, Erbbauzinsen sowie in Teilplanzeile 13, Aufwendungen 
für Sach- und Dienstleistungen. Auf § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 der vorgenannten Verordnung wird Be-
zug genommen, wonach die Finanzierung gewährleistet ist, wenn ausreichend Mittel vorhanden sind, 
um die Auszahlungen zu leisten, wozu subsidiär auch Kreditmittel herangezogen werden können. 
 
Die Information und die Kontrolle des Rates werden während des Beauftragungszeitraumes durch 
einen regelmäßigen und detaillierten Bericht über alle von der Verwaltung umgesetzten Maßnahmen 
sicher gestellt. Die Entwicklung der Liquiditätskredite und Auswirkungen auf das Jahresergebnis wer-
den darüber hinaus separater Gegenstand des unterjährigen Controllings sowie einer Berichterstat-
tung gegenüber den Gremien sein (siehe Mitteilungsvorlage 1357/2022). 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Kriegssituation in der Ukraine verschärft sich durch die massiven Angriffe des Aggressors in der 
Ost- und Südukraine. Es ist nicht auszuschließen, dass es in der Folge dieser Angriffe weitere große 
Fluchtbewegungen in die europäischen Nachbarländer geben wird und auch in Köln eine weitere 
große Zahl geflüchteter Menschen Aufnahme finden muss. 
Eine kurzfristige Bedarfsfeststellung und die Beauftragung der Verwaltung mit der unmittelbaren Um-
setzung der erforderlichen Maßnahmen, die der Aufnahme und Unterbringung der aus der Ukraine 
geflüchteten Menschen dienen, erhöhen die Handlungsfähigkeit und Handlungsschnelligkeit der Ver-
waltung. 
Beides zwingende Voraussetzungen, um in den nächsten Wochen eine Situation zu schaffen, die 
auch weitere Herausforderungen bewältigen kann.

Anlage Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

1018 Zeichen

14                     .04.2022 
141/3 Herr Müller/Herr Zehbe 
 22987/22993 
 
 
 
 
 
 
 
56 
562 
 
 
 
 
 
Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen 
in Köln 
Für das Jahr 2022 prognostizierter Mittelbedarf ca. 122.000.000 € 
hier: Bedarfsfeststellung, Vorlagen-Nummer 1316/2022 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
ich beziehe mich auf die mir über Session zugegangene Beschlussvorlage 1316/2022 zur 
Bedarfsfeststellung durch den Rat der Stadt Köln zur Aufnahme, Unterbringung und Betreu-
ung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen in Köln für den Zeitraum bis zum 
31.12.2022.  
 
Zur Beschleunigung der erforderlichen Beschaffungen im Zusammenhang mit der Bewälti-
gung der Ukraine-Krise wird der Vorgang ohne tiefergehende Prüfung zur Kenntnis genom-
men. Unabhängig hiervon ist der derzeit nicht kalkulierbare Bedarf grundsätzlich nachvoll-
ziehbar (RPA-Nr. 141/32/03/22). 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
 
Ralf Jülich 
Leiter des Rechnungsprüfungsamtes 
29.04

Beratungsverlauf (1)

05.05.2022 Rat
TOP 10.26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1316/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.05.2022
Erstellt
19.04.2022 15:46