1316/2022
Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen in Köln hier: Bedarfsfeststellung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
9435 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562 V/56 Vorlagen-Nummer 1316/2022 Freigabedatum 04.05.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen in Köln hier: Bedarfsfeststellung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt auf der Grundlage des nachfolgend aufgeführten Rahmenkonzeptes den Bedarf von bis zu 10.000 Plätzen zur Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen in Köln für den Zeitraum bis zum 31.12.2022 fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung aller zur Schaffung dieser Aufnahmekapazität und deren Betrieb erforderlichen Maßnah- men. Rat 05.05.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s.Begründung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die große Zahl der Menschen, die aus der Ukraine fliehen müssen und in Deutschland aufgenommen werden, stellen Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Durch die massiven Angriffe des russischen Aggressors in der Ost- und Südukraine ist mit weiteren großen Fluchtbewe- gungen - auch nach Deutschland - zu rechnen. Vor dem Krieg in der Ukraine sind seit Ende Februar mehr als 400.000 Menschen nach Deutschland geflohen, mehr als 11.000 suchten Zuflucht in Köln. Zu Beginn des Jahres verfügte die Stadt über eine freie Unterbringungskapazität für geflüchtete Men- schen von 1.500 Plätzen, die ab Ende Februar für die Aufnahme der aus der Ukraine geflüchteten Menschen genutzt wurde. Bereits Anfang März waren diese Aufnahmekapazitäten erschöpft. An eini- gen Tagen kamen 300 bis 500 Menschen nach Köln, die aufgenommen werden mussten. Wie auch andere Städte, hat Köln in dieser Situation aus Gründen der Gefahrenabwehr zur Vermeidung von Obdachlosigkeit eine große Anzahl weiterer Unterbringungsplätze schaffen müssen. Seit März konn- ten auf diesem Weg 4.582 zusätzliche städtische Aufnahmemöglichkeiten eingerichtet und die Be- treuung der aufgenommenen Menschen sichergestellt werden (1.100 Plätze in der Messehalle, 600 Plätze am Südstadion, 2.882 Plätze in gewerblichen Unterkünften). 3 Die 1.100 Plätze in der Messe entfallen ab dem 06.06.2022. Weiterhin konnten dringend erforderliche Anmietungen/Ankäufe von Containeranlagen, die kurzzeitig angeboten wurden, eingeleitet werden. In der städtischen Meldung vom 27.04.2022 an das Land wurden über 11.000 geflüchtete Menschen aus der Ukraine in Köln aufgeführt. Rund 3.700 Menschen sind in städtischen Unterkünften unterge- bracht. Ungefähr 7.300 Menschen sind privat untergekommen. Auch wenn die Anzahl der nach Köln kommenden Geflüchteten seit Anfang April tendenziell rückläu- fig und jede Prognose unsicher ist, rechnet der Bund mit Blick auf die Ausweitung des Krieges damit, dass noch weitere 600.000 Menschen (insgesamt also 1 Million) aus der Ukraine nach Deutschland fliehen werden. In ungefährer Anwendung des Königsteiner Schlüssels und der üblichen Verteilquo- ten resultieren hieraus ungefähr 10.000 nach Köln kommende Menschen aus der Ukraine. Die aktuellen Erfahrungen zeigen, dass ein großer Teil der privaten Unterbringungen nur temporären Charakter hat und Gastgeber*innen und Geflüchtete an das Amt für Wohnungswesen wegen einer längerfristigen adäquaten Unterbringung herantreten. In mehrfach bestätigter Strategie betrachtet die Verwaltung eine Unterbringungskapazität von bis zu 10.000 Plätzen für die Aufnahme von aus der Ukraine geflüchteten Menschen als erforderlich. Diese Kapazität soll durch Anmietung/Bau nach folgender Priorisierung umgesetzt werden: 1. Unterkünfte mit abgeschlossenen Wohneinheiten (eigene Küche, eigene Sanitäreinheit), 2. Unterkünfte mit Gemeinschaftsküche und/oder Gemeinschaftssanitäreinrichtung, 3. Gewerbliche Unterkünfte. Die in der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln festgelegten Wertgrenzen für Bedarfsfeststellungen, Vergaben und Baumaßnahmen, die eine Entscheidung der politischen Gremien erfordern, werden bei den zu realisierenden Maßnahmen häufig überschritten. Die erforderlichen einzelnen Beschlussver- fahren würden zum einen die Umsetzung von Maßnahmen erheblich verzögern. Der Zeitverzug er- höht aber auch das Kostenrisiko und das Risiko dringend benötigte Güter und Leistungen verspätet oder überhaupt nicht mehr erhalten zu können. Wie schon während der Fluchtbewegungen 2015/2016 steigt bundesweit der Nachfragedruck auf Containeranlagen, Systembauten und Ausstat- tungs- und Versorgungsgüter. Die bekannten allgemeinen Lieferschwierigkeiten spreizen die Schere zwischen Angebot und Nachfrage zusätzlich. Um die eigenen Bedarfe in Konkurrenz zu anderen Nachfragern decken zu können, muss die Verwaltung in der Lage sein, tagesaktuell auf Angebote reagieren zu können, um bestmögliche Preise zu erzielen und die benötigten Güter und Ressourcen zeitnah und vor allem in dem benötigten Umfang zu erhalten. Daher soll mit dieser Vorlage der Bedarf für den Ausbau der Unterbringungs- und Betreuungskapazitäten festgestellt werden und die Verwal- tung gleichzeitig beauftragt werden, alle dafür erforderlichen Maßnahmen umgehend umzusetzen, um zeitaufwändige und die Umsetzung verzögernde und teilweise auch gefährdende Einzelbeschlüsse zu vermeiden. Einschließlich der bereits geschaffenen Kapazitäten ist der finanzielle Aufwand für die Schaffung und den Betrieb von insgesamt 10.000 Plätzen einschließlich der erforderlichen Betreuungen für 2022 mit rund 122.000.000 € zu prognostizieren. In welchen Umfang diese prognostizierten Gesamtkosten in 2022 haushaltswirksam werden, ist da- von abhängig, welche Maßnahmen bedarfsorientiert zu welchen Konditionen tatsächlich in 2022 um- gesetzt werden. Dem gegenüber stehen Beteiligungen des Bundes an den Kosten der Unterbringung, Verpflegung und Betreuung. Aus diesen Mitteln hat das Land NRW 430 Mio. € erhalten, die nach einer Entschei- dung der Landesregierung vollständig an die Kommunen weitergeleitet werden sollen. Eine Meldung der für die Verteilung der Mittel berücksichtigungsfähigen Personen in Köln ist durch die Verwaltung erfolgt. Weiterhin erhält Köln Landeszuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (Kostenpau- schale von 1.125 € mtl. für jede Person, die rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) in Köln hat). Nach der Überleitung der Geflüchteten in das SGB II zum 01.06.2022 werden durch den Leistungsträger Jobcenter Anteile der Kosten der Unterkunft für diesen Personenkreis erstattet, deren finanzieller Gesamtumfang aber noch nicht beziffert werden kann. 4 In Anwendung der KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme vom 11.04.2022 stellen die entstehenden Aufwendungen und Auszahlungen unabweisbare Aufwendungen nach § 83 Abs.1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW dar. Die Finanzierung erfolgt vorrangig im Teiler- gebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 16, sonstige or- dentliche Aufwendungen für Mieten, Pachten, Erbbauzinsen sowie in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Auf § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 der vorgenannten Verordnung wird Be- zug genommen, wonach die Finanzierung gewährleistet ist, wenn ausreichend Mittel vorhanden sind, um die Auszahlungen zu leisten, wozu subsidiär auch Kreditmittel herangezogen werden können. Die Information und die Kontrolle des Rates werden während des Beauftragungszeitraumes durch einen regelmäßigen und detaillierten Bericht über alle von der Verwaltung umgesetzten Maßnahmen sicher gestellt. Die Entwicklung der Liquiditätskredite und Auswirkungen auf das Jahresergebnis wer- den darüber hinaus separater Gegenstand des unterjährigen Controllings sowie einer Berichterstat- tung gegenüber den Gremien sein (siehe Mitteilungsvorlage 1357/2022). Begründung für die Dringlichkeit: Die Kriegssituation in der Ukraine verschärft sich durch die massiven Angriffe des Aggressors in der Ost- und Südukraine. Es ist nicht auszuschließen, dass es in der Folge dieser Angriffe weitere große Fluchtbewegungen in die europäischen Nachbarländer geben wird und auch in Köln eine weitere große Zahl geflüchteter Menschen Aufnahme finden muss. Eine kurzfristige Bedarfsfeststellung und die Beauftragung der Verwaltung mit der unmittelbaren Um- setzung der erforderlichen Maßnahmen, die der Aufnahme und Unterbringung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen dienen, erhöhen die Handlungsfähigkeit und Handlungsschnelligkeit der Ver- waltung. Beides zwingende Voraussetzungen, um in den nächsten Wochen eine Situation zu schaffen, die auch weitere Herausforderungen bewältigen kann.
Anlage Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
1018 Zeichen
14 .04.2022 141/3 Herr Müller/Herr Zehbe 22987/22993 56 562 Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen in Köln Für das Jahr 2022 prognostizierter Mittelbedarf ca. 122.000.000 € hier: Bedarfsfeststellung, Vorlagen-Nummer 1316/2022 Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf die mir über Session zugegangene Beschlussvorlage 1316/2022 zur Bedarfsfeststellung durch den Rat der Stadt Köln zur Aufnahme, Unterbringung und Betreu- ung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen in Köln für den Zeitraum bis zum 31.12.2022. Zur Beschleunigung der erforderlichen Beschaffungen im Zusammenhang mit der Bewälti- gung der Ukraine-Krise wird der Vorgang ohne tiefergehende Prüfung zur Kenntnis genom- men. Unabhängig hiervon ist der derzeit nicht kalkulierbare Bedarf grundsätzlich nachvoll- ziehbar (RPA-Nr. 141/32/03/22). Mit freundlichen Grüßen Ralf Jülich Leiter des Rechnungsprüfungsamtes 29.04
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1316/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 04.05.2022
- Erstellt
- 19.04.2022 15:46