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V/0435/2023

Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken"

Vorlagen 25.07.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 06.09.2023, TOP 9

Beschlussvorlage

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Anlage 2 zur V_0435_2023_Filmwerkstatt Münster - Projekt Dokumentarfilm Vertrauensmann

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Anlage A

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Anlage 1 zur V_0435-2023-Förderrichtlinien

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Beschlussvorlage

3498 Zeichen

V/0435/2023 
V/0435/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische 
Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.08.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion  
von Menschen mit Behinderungen 
Vorberatung 
   06.09.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit,  
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag:  
I. Sachentscheidung: 
Folgendes Projekt wird nach den Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten 
im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung 
in Münster stärken“ gefördert: 
Barrierefreie Fassung (Untertitel) für den Dokumentarfilm „VERTRAUENSMANN“ 
Antragsteller: Filmwerkstatt Münster e.V. 
Zuschuss: 1.500 € 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer 
sozialer Bedarfe  
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2023 1.500   
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der 
o.a. Produktgruppe veranschlagt. 
Sozialamt 
 
27.07.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Rüter 
Telefon: 492-5027 
RueterD@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0435/2023 
Begründung:  
Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von  
Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe 
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ beschlossen 
(Anlage 1). 
Die Richtlinien sehen vor, dass Anträge bis zum 31. März des laufenden Kalenderjahres  
gestellt werden. Sofern nach der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, 
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung über die Vergabe von Zuschüssen noch Förder -
mittel im maßgeblichen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, können Anträge auch nach  
diesem Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum 31.10. des Kalenderjahres, gestellt werden.  
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung hat am 
24.05.2023 über die Förderung der bis zum 31.03.2023 vorliegenden Anträge entschieden 
(Beschlussvorlage V/0218/2023). Da nach dieser Entscheidung noch Mittel in Höhe von 
2.855 € zur Verfügung stehen, konnten weitere Anträge gestellt werden.  
Die Richtlinien sehen vor, dass ein Beirat die Anträge prüft und eine Förderempfehlung für 
die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB)  
entwickelt. Der Beirat setzt sich aus drei Mitgliedern der KIB, einer Vertreterin des  
Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster und der  
Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster zusammen. Der Beirat hat 
eine Förderempfehlung für das Projekt „Barrierefreie Fassung (Untertitel) für den Dokumen-
tarfilm VERTRAUENSMANN“ ausgesprochen. Die Anlage 2 gibt einen Überblick über das 
geplante Projekt und die Bewertung.  
Im Haushaltsjahr 2023 stehen nach der Förderung dieses Projekts noch Fördermittel in Höhe 
von 1.355 € zur Verfügung. Anträge können noch bis zum 31.10.2023 gestellt werden. 
 
 
In Vertretung 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion - 
Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ 
Anlage 2: Förderantrag und Bewertung

Anlage 2 zur V_0435_2023_Filmwerkstatt Münster - Projekt Dokumentarfilm Vertrauensmann

2468 Zeichen

Anlage 2 zur V/0435/2023 
Barrierefreie Fassung (Untertitel) für den Dokumentarfilm 
„VERTRAUENSMANN“ 
Projektinhalt 
Die Filmwerkstatt Münster e.V. unterstützt Herrn Hugo Schmidt bei der Produktion 
eines Filmportraits über Franz-Josef Sauer. Franz-Josef Sauer hat als Mensch mit 
Behinderung die deutsche Geschichte seit den 1930er-Jahren miterlebt und 
mitgestaltet. Er engagierte sich gesellschaftlich und politisch für Barrierefreiheit und 
die Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Unter anderem war er mehrere Jahre 
Mitglied der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen der Stadt Münster. 1992 wurde ihm für seine Arbeit und sein 
Engagement für Menschen mit Behinderung das Bundesverdienstkreuz am Bande 
verliehen. Neben dem Leben von Franz-Josef Sauer stellt der Film auch Bezüge zur 
heutigen Situation von Menschen mit Behinderung her. Durch Einblicke in Hugo 
Schmidts Biografie und sein Aufwachsen mit einer körperlichen Behinderung 
vergleicht der Film die Situation von Menschen mit Behinderung damals und heute. 
Dabei wird beispielsweise deutlich, dass mache Vorurteile gegenüber Menschen mit 
Behinderung auch heute noch vorherrschen. Ende 2023 oder Anfang 2024 ist eine 
öffentliche Filmvorführung mit einem anschließenden Filmgespräch im Schloßtheater 
Münster geplant. Dazu soll der Film in einem ersten Schritt eine Fassung mit 
Untertiteln erhalten, so dass die Filmvorführung barrierefrei zugänglich sein wird und 
eine inklusive Teilhabe möglich ist. Ggf. werden später auch noch weitere Fassungen 
des Films (z.B. mit Gebärdensprache) erstellt.  
Antragstellende/ggf. weitere Beteiligte 
Filmwerkstatt Münster e. V.  
Finanzierung 
beantragte Förderung: 1.500 € 
Kosten für die Erstellung einer Filmfassung mit Untertiteln 
Bewertung 
In dem Dokumentarfilm werden Menschen mit Behinderung ins Zentrums eines Films 
gebracht und können somit die Filmlandschaft aktiv mitgestalten. Der Film hat durch 
Herrn Sauer und Herrn Schmidt und ihr Leben einen starken Bezug zu Münster und 
der Münsteraner Stadtbevölkerung. Durch die Filmvorführung werden Menschen in 
Münster miteinander in den Austausch gebracht – dies trägt zur Bewusstseinsbildung 
im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention bei. Das Thema Inklusion wird somit 
stärker in der Stadtgesellschaft verankert. Der Kostenplan ist nachvollziehbar.  
Förderempfehlung des Beirates  
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage A

2416 Zeichen

Anlage A zur V/0435/2023 
Kurzüberblick 
Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von  
Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe 
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“  
beschlossen (Anlage 1). Gegenstand dieser Vorlage ist die Entscheidung über die  
Förderung des Projektes „Barrierefreie Fassung (Untertitel) für den Dokumentarfilm 
VERTRAUENSMANN“. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Förderung eines Projektes im Bereich 
„Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in 
Münster stärken“  wird folgendes Ziel aus dem ISM-Prozess verfolgt: 
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterent-
wickeln: - mit sozialer Balance in der Stadtgesellschaft.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Stadt Münster hat sich durch den Beschluss zum Aktionsplan zur Umsetzung der  
UN-Behindertenrechtskonvention (Ratsbeschluss vom 25.09.2013) verpflichtet, im  
Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen, politischen Zielsetzungen und der sich aus der 
Haushaltslage ergebenden Möglichkeiten der Finanzierung darauf hinzuwirken, dass die 
Ziele, Grundsätze und Maßnahmen der UN-Behindertenrechtskonvention in allen  
kommunalen Handlungsfeldern berücksichtigt werden und die Stadt Münster sich zu einer 
inklusiven Stadt entwickelt. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage werden Ziele und Maßnahmen aus dem städtischen Aktionsplan zur  
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt, und zwar insbesondere aus 
den Handlungsfeldern „Bewusstseinsbildung“ und „politische Teilhabe“. Durch die  
Förderung des Projektes wird das Thema Inklusion weiter in der Stadtgesellschaft  
verankert. Die politische Partizipation von Menschen mit Behinderung wird sichtbar ge-
macht.

Anlage 1 zur V_0435-2023-Förderrichtlinien

5915 Zeichen

Anlage 1 zur V/0435/2023  
Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im 
Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von 
Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ 
Die Stadt Münster fördert Maßnahmen und Projekte im Bereich „Inklusion – Teilhabe 
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ im 
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Produktgruppe 0503, Sicherung 
besonderer sozialer Bedarfe, 20.000 € jährlich ab dem Haushaltsjahr 2018). 
1. Grundlage 
Der Rat der Stadt Münster hat am 25.09.2013 den Aktionsplan „Münster auf dem 
Weg zur inklusiven Stadt – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten-
rechtskonvention“ beschlossen (Beschluss zur Beschlussvorlage an den Rat 
V/0125/2013 und V/2013/2013 /2. Erg.). Auf dieser Grundlage werden die 
Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Münster kontinuierlich 
weiterentwickelt – auch im Sinne der Entwicklung inklusiver Sozialräume. Von 
besonderer Bedeutung sind dabei auch die Möglichkeiten der politischen Teilhabe 
von Menschen mit Behinderung. 
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Entwicklung einer 
inklusiven Stadt erfordern einen kontinuierlichen Lern- und Gestaltungsprozess der 
gesamten Stadtgesellschaft. 
Vor diesem Hintergrund sollen Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der 
Inklusion in Münster, insbesondere zur Förderung der Teilhabe und politischen 
Partizipation von Menschen mit Behinderung, unterstützt werden. 
2. Fördergrundsätze 
2.1 Gefördert werden örtliche Aktivitäten und Projekte, die auf die Umsetzung der 
Inklusion in Münster, insbesondere auf die Teilhabe und politische 
Partizipation von Menschen mit Behinderung, gerichtet sind. 
2.2  Die Aktivitäten und Projekte sollen konkret dazu beitragen, die Teilhabe von 
Menschen mit Behinderung in verschiedenen Bereichen der Stadtgesellschaft 
zu fördern und/oder das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu 
verankern. 
2.3  Die Aktivitäten und Projekte sollen  konkrete, praxistaugliche Ansätze zur 
Förderung einer inklusiven Gesellschaft zeigen, veranschaulichen und 
möglichst erlebbar machen. Sie sollen Anregungen geben, Inklusion in 
unterschiedlichen Lebensbereichen in Münster möglichst nachhaltig zu 
verwirklichen.

2 
 
2.4 Gefördert werden können 
- Maßnahmen und Projekte, die von der KIB initiiert und unter Beteiligung 
Dritter (auch städtischer Ämter und Einrichtungen) -  durchgeführt werden; 
möglich ist auch die Förderung von Fachveranstaltungen und Maßnahmen 
der Öffentlichkeitsarbeit der KIB; 
- Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gruppen und anderen 
Organisationen in Münster. Vorwiegend gefördert werden in der Regel 
Maßnahmen und Projekte von Vereinen und Organisationen von und für 
Menschen mit Behinderung. 
2.5 Zuschüsse können für Sachkosten und für Aufwandsentschädigungen bzw. 
Honorarkosten gewährt werden. 
Nicht gefördert werden:  
- laufende Kosten (z.B. Personal- und Mietkosten), 
- bauliche Maßnahmen und  
- reine Forschungsprojekte. 
2.6 Der Zuschuss für ein Projekt soll in der Regel nicht mehr als 5.000 € betragen. 
2.7 Die Förderungen sind gegenüber Förderungen Dritten, einschließlich der 
Förderung aus anderen Ansätzen der städtischen Budgets, nachranging. Eine 
Kombination der Förderung nach diesen Richtlinien mit einer Förderung aus 
anderen Budgets ist möglich. 
2.8 Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. 
3. Antragsverfahren 
3.1 Zuschüsse werden auf Antrag bewilligt. 
3.2 Im Antrag sind folgende Aspekte zu erläutern: 
- Beschreibung der geplanten Maßnahme/des geplanten Projektes, 
insbesondere die Verdeutlichung seiner innovativen und nachhaltigen 
Wirkung,  
- erwartete Ausgaben und Einnahmen, differenziert nach Positionen,  
- Förderungen durch Dritte (auch Förderanträge gegenüber Dritten),  
- beantragtes Fördervolumen. 
3.3 Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. 
3.4 Der Antrag muss bis zum 31.März des laufenden Kalenderjahres bei der Stadt 
Münster /Sozialamt, eingehen.

3 
 
3.5 Sofern nach der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, 
Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung über die Vergabe von 
Zuschüssen (Ziffer 4) noch Fördermittel im maßgeblichen Haushaltsjahr zur 
Verfügung stehen, können Anträge auch nach diesem Zeitpunkt, spätestens 
jedoch bis zum 31. Oktober des Kalenderjahres, gestellt werden. 
4. Entscheidungsverfahren 
4.1 Verwaltung und KIB berufen einen Beirat ein, der sich wie folgt 
zusammensetzt: 
- 3 Mitglieder der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen (KIB), 
- 1 Vertreterin bzw. 1 Vertreter des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt 
Leben für den Regierungsbezirk Münster, 
- Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster. 
Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Zu den Sitzungen des 
Beirates können bei Bedarf weitere Personen beratend hinzugezogen werden. 
4.2 Der Beirat prüft die Anträge und entwickelt auf der Grundlage dieser 
Richtlinien einen Vorschlag für eine Förderempfehlung der KIB.  
4.3 Die KIB empfiehlt die Vergabe von Zuschüssen auf der Basis einer Vorlage.  
Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung entscheidet über die Zuschüsse. 
4.4 Über die Entscheidung enthält der Verein/die Initiative, die einen Antrag 
gestellt hat, einen schriftlichen Bescheid. 
4.5 Der Verein/die Initiative verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit 
jeweils auf die Förderung durch die Stadt hinzuweisen. 
4.6 Der Verein/die Initiative muss der Stadt Münster/Sozialamt über die 
zweckgemäße Verwendung der bewilligten Zuschüsse einen 
Verwendungsnachweis (Sachbericht und Übersicht über die Einnahmen und 
Ausgaben) einreichen. 
4.7 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
5. Inkrafttreten 
Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab 20.09.2018 in Kraft.

Beratungsverlauf (2)

23.08.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0435/2023
Typ
Vorlagen
Datum
25.07.2023
Erstellt
21.07.2023 21:41