V/0435/2023
Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
3498 Zeichen
V/0435/2023 V/0435/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken" Beratungsfolge 23.08.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 06.09.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgendes Projekt wird nach den Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ gefördert: Barrierefreie Fassung (Untertitel) für den Dokumentarfilm „VERTRAUENSMANN“ Antragsteller: Filmwerkstatt Münster e.V. Zuschuss: 1.500 € II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Zeile 15 Transferaufwendungen 2023 1.500 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der o.a. Produktgruppe veranschlagt. Sozialamt 27.07.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rüter Telefon: 492-5027 RueterD@stadt-muenster.de - 2 - V/0435/2023 Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ beschlossen (Anlage 1). Die Richtlinien sehen vor, dass Anträge bis zum 31. März des laufenden Kalenderjahres gestellt werden. Sofern nach der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung über die Vergabe von Zuschüssen noch Förder - mittel im maßgeblichen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, können Anträge auch nach diesem Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum 31.10. des Kalenderjahres, gestellt werden. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung hat am 24.05.2023 über die Förderung der bis zum 31.03.2023 vorliegenden Anträge entschieden (Beschlussvorlage V/0218/2023). Da nach dieser Entscheidung noch Mittel in Höhe von 2.855 € zur Verfügung stehen, konnten weitere Anträge gestellt werden. Die Richtlinien sehen vor, dass ein Beirat die Anträge prüft und eine Förderempfehlung für die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) entwickelt. Der Beirat setzt sich aus drei Mitgliedern der KIB, einer Vertreterin des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster und der Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster zusammen. Der Beirat hat eine Förderempfehlung für das Projekt „Barrierefreie Fassung (Untertitel) für den Dokumen- tarfilm VERTRAUENSMANN“ ausgesprochen. Die Anlage 2 gibt einen Überblick über das geplante Projekt und die Bewertung. Im Haushaltsjahr 2023 stehen nach der Förderung dieses Projekts noch Fördermittel in Höhe von 1.355 € zur Verfügung. Anträge können noch bis zum 31.10.2023 gestellt werden. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ Anlage 2: Förderantrag und Bewertung
Anlage 2 zur V_0435_2023_Filmwerkstatt Münster - Projekt Dokumentarfilm Vertrauensmann
2468 Zeichen
Anlage 2 zur V/0435/2023 Barrierefreie Fassung (Untertitel) für den Dokumentarfilm „VERTRAUENSMANN“ Projektinhalt Die Filmwerkstatt Münster e.V. unterstützt Herrn Hugo Schmidt bei der Produktion eines Filmportraits über Franz-Josef Sauer. Franz-Josef Sauer hat als Mensch mit Behinderung die deutsche Geschichte seit den 1930er-Jahren miterlebt und mitgestaltet. Er engagierte sich gesellschaftlich und politisch für Barrierefreiheit und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Unter anderem war er mehrere Jahre Mitglied der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen der Stadt Münster. 1992 wurde ihm für seine Arbeit und sein Engagement für Menschen mit Behinderung das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen. Neben dem Leben von Franz-Josef Sauer stellt der Film auch Bezüge zur heutigen Situation von Menschen mit Behinderung her. Durch Einblicke in Hugo Schmidts Biografie und sein Aufwachsen mit einer körperlichen Behinderung vergleicht der Film die Situation von Menschen mit Behinderung damals und heute. Dabei wird beispielsweise deutlich, dass mache Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderung auch heute noch vorherrschen. Ende 2023 oder Anfang 2024 ist eine öffentliche Filmvorführung mit einem anschließenden Filmgespräch im Schloßtheater Münster geplant. Dazu soll der Film in einem ersten Schritt eine Fassung mit Untertiteln erhalten, so dass die Filmvorführung barrierefrei zugänglich sein wird und eine inklusive Teilhabe möglich ist. Ggf. werden später auch noch weitere Fassungen des Films (z.B. mit Gebärdensprache) erstellt. Antragstellende/ggf. weitere Beteiligte Filmwerkstatt Münster e. V. Finanzierung beantragte Förderung: 1.500 € Kosten für die Erstellung einer Filmfassung mit Untertiteln Bewertung In dem Dokumentarfilm werden Menschen mit Behinderung ins Zentrums eines Films gebracht und können somit die Filmlandschaft aktiv mitgestalten. Der Film hat durch Herrn Sauer und Herrn Schmidt und ihr Leben einen starken Bezug zu Münster und der Münsteraner Stadtbevölkerung. Durch die Filmvorführung werden Menschen in Münster miteinander in den Austausch gebracht – dies trägt zur Bewusstseinsbildung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention bei. Das Thema Inklusion wird somit stärker in der Stadtgesellschaft verankert. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Förderempfehlung des Beirates Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage A
2416 Zeichen
Anlage A zur V/0435/2023 Kurzüberblick Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ beschlossen (Anlage 1). Gegenstand dieser Vorlage ist die Entscheidung über die Förderung des Projektes „Barrierefreie Fassung (Untertitel) für den Dokumentarfilm VERTRAUENSMANN“. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Förderung eines Projektes im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ wird folgendes Ziel aus dem ISM-Prozess verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterent- wickeln: - mit sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Finanzierung Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Stadt Münster hat sich durch den Beschluss zum Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Ratsbeschluss vom 25.09.2013) verpflichtet, im Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen, politischen Zielsetzungen und der sich aus der Haushaltslage ergebenden Möglichkeiten der Finanzierung darauf hinzuwirken, dass die Ziele, Grundsätze und Maßnahmen der UN-Behindertenrechtskonvention in allen kommunalen Handlungsfeldern berücksichtigt werden und die Stadt Münster sich zu einer inklusiven Stadt entwickelt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage werden Ziele und Maßnahmen aus dem städtischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt, und zwar insbesondere aus den Handlungsfeldern „Bewusstseinsbildung“ und „politische Teilhabe“. Durch die Förderung des Projektes wird das Thema Inklusion weiter in der Stadtgesellschaft verankert. Die politische Partizipation von Menschen mit Behinderung wird sichtbar ge- macht.
Anlage 1 zur V_0435-2023-Förderrichtlinien
5915 Zeichen
Anlage 1 zur V/0435/2023 Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ Die Stadt Münster fördert Maßnahmen und Projekte im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Produktgruppe 0503, Sicherung besonderer sozialer Bedarfe, 20.000 € jährlich ab dem Haushaltsjahr 2018). 1. Grundlage Der Rat der Stadt Münster hat am 25.09.2013 den Aktionsplan „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten- rechtskonvention“ beschlossen (Beschluss zur Beschlussvorlage an den Rat V/0125/2013 und V/2013/2013 /2. Erg.). Auf dieser Grundlage werden die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Münster kontinuierlich weiterentwickelt – auch im Sinne der Entwicklung inklusiver Sozialräume. Von besonderer Bedeutung sind dabei auch die Möglichkeiten der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Entwicklung einer inklusiven Stadt erfordern einen kontinuierlichen Lern- und Gestaltungsprozess der gesamten Stadtgesellschaft. Vor diesem Hintergrund sollen Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der Inklusion in Münster, insbesondere zur Förderung der Teilhabe und politischen Partizipation von Menschen mit Behinderung, unterstützt werden. 2. Fördergrundsätze 2.1 Gefördert werden örtliche Aktivitäten und Projekte, die auf die Umsetzung der Inklusion in Münster, insbesondere auf die Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung, gerichtet sind. 2.2 Die Aktivitäten und Projekte sollen konkret dazu beitragen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in verschiedenen Bereichen der Stadtgesellschaft zu fördern und/oder das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu verankern. 2.3 Die Aktivitäten und Projekte sollen konkrete, praxistaugliche Ansätze zur Förderung einer inklusiven Gesellschaft zeigen, veranschaulichen und möglichst erlebbar machen. Sie sollen Anregungen geben, Inklusion in unterschiedlichen Lebensbereichen in Münster möglichst nachhaltig zu verwirklichen. 2 2.4 Gefördert werden können - Maßnahmen und Projekte, die von der KIB initiiert und unter Beteiligung Dritter (auch städtischer Ämter und Einrichtungen) - durchgeführt werden; möglich ist auch die Förderung von Fachveranstaltungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der KIB; - Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gruppen und anderen Organisationen in Münster. Vorwiegend gefördert werden in der Regel Maßnahmen und Projekte von Vereinen und Organisationen von und für Menschen mit Behinderung. 2.5 Zuschüsse können für Sachkosten und für Aufwandsentschädigungen bzw. Honorarkosten gewährt werden. Nicht gefördert werden: - laufende Kosten (z.B. Personal- und Mietkosten), - bauliche Maßnahmen und - reine Forschungsprojekte. 2.6 Der Zuschuss für ein Projekt soll in der Regel nicht mehr als 5.000 € betragen. 2.7 Die Förderungen sind gegenüber Förderungen Dritten, einschließlich der Förderung aus anderen Ansätzen der städtischen Budgets, nachranging. Eine Kombination der Förderung nach diesen Richtlinien mit einer Förderung aus anderen Budgets ist möglich. 2.8 Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. 3. Antragsverfahren 3.1 Zuschüsse werden auf Antrag bewilligt. 3.2 Im Antrag sind folgende Aspekte zu erläutern: - Beschreibung der geplanten Maßnahme/des geplanten Projektes, insbesondere die Verdeutlichung seiner innovativen und nachhaltigen Wirkung, - erwartete Ausgaben und Einnahmen, differenziert nach Positionen, - Förderungen durch Dritte (auch Förderanträge gegenüber Dritten), - beantragtes Fördervolumen. 3.3 Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. 3.4 Der Antrag muss bis zum 31.März des laufenden Kalenderjahres bei der Stadt Münster /Sozialamt, eingehen. 3 3.5 Sofern nach der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung über die Vergabe von Zuschüssen (Ziffer 4) noch Fördermittel im maßgeblichen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, können Anträge auch nach diesem Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum 31. Oktober des Kalenderjahres, gestellt werden. 4. Entscheidungsverfahren 4.1 Verwaltung und KIB berufen einen Beirat ein, der sich wie folgt zusammensetzt: - 3 Mitglieder der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB), - 1 Vertreterin bzw. 1 Vertreter des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster, - Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster. Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Zu den Sitzungen des Beirates können bei Bedarf weitere Personen beratend hinzugezogen werden. 4.2 Der Beirat prüft die Anträge und entwickelt auf der Grundlage dieser Richtlinien einen Vorschlag für eine Förderempfehlung der KIB. 4.3 Die KIB empfiehlt die Vergabe von Zuschüssen auf der Basis einer Vorlage. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung entscheidet über die Zuschüsse. 4.4 Über die Entscheidung enthält der Verein/die Initiative, die einen Antrag gestellt hat, einen schriftlichen Bescheid. 4.5 Der Verein/die Initiative verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit jeweils auf die Förderung durch die Stadt hinzuweisen. 4.6 Der Verein/die Initiative muss der Stadt Münster/Sozialamt über die zweckgemäße Verwendung der bewilligten Zuschüsse einen Verwendungsnachweis (Sachbericht und Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben) einreichen. 4.7 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 5. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab 20.09.2018 in Kraft.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0435/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.07.2023
- Erstellt
- 21.07.2023 21:41