AN/1481/2025
Änderungsantrag zu TOP 10.14 - Anpassung der Hundesteuersatzung - Erlass der Hundesteuer
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CDU Änderungsantrag nach § 13
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CDU -Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanisch er Bau – 50667 Köln CDU - Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln +49 221 221 2597-0 www.fraktion.cdu-koeln.de cdu-fraktion@stadt-koeln.de An den Vorsitzenden des Finanzaus- schusses Herrn Dr. Gerrit Krupp Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 15.12.2025 AN/1481/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 15.12.2025 Rat 16.12.2025 Änderungsantrag zu TOP 10.14 - Anpassung der Hundesteuersatzung - Erlass der Hundesteuer Sehr geehrter Herr Dr. Krupp, Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Finanzausschusses am 15.12.2025. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt im Zuge der Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Köln folgende Änderungen einzuarbeiten: 1. Die Haltung eines Hundes ist für die Dauer eines Jahres steuerbefreit, sofern die Hundehalterin oder der Hundehalter nachweist, dass mit dem Hund ein Hundekurs mit Abschlussprüfung erfolgreich absolviert wurde (Teilnahmebestätigung). Die Befreiung soll auf Antrag der Hundehalterin oder des Hundehalters erfolgen. - 2 - 2. Der vorbereitende Kurs zur Prüfung soll Grundgehorsam (Sitz, Platz, Bleib, Rückruf) sowie Leinenführigkeit ausbilden, und den Hund in Alltagssituationen wesensfest ma- chen, insbesondere im Umgang mit anderen Hunden, Joggern und Fahrradfahrern. 3. Kampfhunde sind von dieser Regelung auszunehmen. Begründung: In Köln sind derzeit rund 44.000 Hunde gemeldet. Der Besuch einer Hundeschule vermittelt praktische und theoretische Kenntnisse, die dazu beitragen, dass Hundebesitzer ihre Tiere tierschutzgerecht halten und die Hunde ein ange- messenes Sozialverhalten entwickeln. Gleichzeitig wird auch das Verhalten des Halters ge- genüber seinem Hund überprüft. Im Rahmen der Ausbildung wird der Hund in unterschiedlichen Alltagssituationen auf seine Wesensfestigkeit getestet, etwa im Kontakt mit anderen Hunden, im Umgang mit Fußgän- gern und Fahrradfahrern sowie beim Führen an der Leine in verschiedenen Umgebungen. Dabei wird besonders auf das Verhalten gegenüber Menschen, Tieren und Artgenossen ge- achtet. Aggressives Verhalten wird nicht toleriert. Diese Änderung der Hundesteuersatzung schafft einen zusätzlichen Anreiz, eine Hunde- schule zu besuchen. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz CDU-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1481/2025
- Typ
- CDU Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 16.12.2025
- Erstellt
- 15.12.2025 09:04