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AN/1481/2025

Änderungsantrag zu TOP 10.14 - Anpassung der Hundesteuersatzung - Erlass der Hundesteuer

CDU Änderungsantrag nach § 13 16.12.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.12.2025

CDU Änderungsantrag nach § 13

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CDU Änderungsantrag nach § 13

2630 Zeichen

CDU -Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanisch er Bau – 50667 Köln  
 
CDU - Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau 
50667 Köln 
 
+49 221 221 2597-0 
www.fraktion.cdu-koeln.de 
cdu-fraktion@stadt-koeln.de 
 
 
 
An den Vorsitzenden des Finanzaus-
schusses 
Herrn Dr. Gerrit Krupp 
 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 15.12.2025 
 
AN/1481/2025 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Finanzausschuss 15.12.2025 
Rat 16.12.2025 
 
Änderungsantrag zu TOP 10.14 - Anpassung der Hundesteuersatzung - Erlass der 
Hundesteuer 
Sehr geehrter Herr Dr. Krupp, 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des 
Finanzausschusses am 15.12.2025.  
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt im Zuge der Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt 
Köln folgende Änderungen einzuarbeiten: 
 
1. Die Haltung eines Hundes ist für die Dauer eines Jahres steuerbefreit, sofern die 
Hundehalterin oder der Hundehalter nachweist, dass mit dem Hund ein Hundekurs 
mit Abschlussprüfung erfolgreich absolviert wurde (Teilnahmebestätigung). 
Die Befreiung soll auf Antrag der Hundehalterin oder des Hundehalters erfolgen.

- 2 - 
2. Der vorbereitende Kurs zur Prüfung soll Grundgehorsam (Sitz, Platz, Bleib, Rückruf) 
sowie Leinenführigkeit ausbilden, und den Hund in Alltagssituationen wesensfest ma-
chen, insbesondere im Umgang mit anderen Hunden, Joggern und Fahrradfahrern.  
3. Kampfhunde sind von dieser Regelung auszunehmen. 
 
 
Begründung: 
 
 
In Köln sind derzeit rund 44.000 Hunde gemeldet. 
 
Der Besuch einer Hundeschule vermittelt praktische und theoretische Kenntnisse, die dazu 
beitragen, dass Hundebesitzer ihre Tiere tierschutzgerecht halten und die Hunde ein ange-
messenes Sozialverhalten entwickeln. Gleichzeitig wird auch das Verhalten des Halters ge-
genüber seinem Hund überprüft. 
 
Im Rahmen der Ausbildung wird der Hund in unterschiedlichen Alltagssituationen auf seine 
Wesensfestigkeit getestet, etwa im Kontakt mit anderen Hunden, im Umgang mit Fußgän-
gern und Fahrradfahrern sowie beim Führen an der Leine in verschiedenen Umgebungen. 
Dabei wird besonders auf das Verhalten gegenüber Menschen, Tieren und Artgenossen ge-
achtet. Aggressives Verhalten wird nicht toleriert. 
 
Diese Änderung der Hundesteuersatzung schafft einen zusätzlichen Anreiz, eine Hunde-
schule zu besuchen. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Niklas Kienitz 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (2)

15.12.2025 Finanzausschuss
TOP 10.14.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
16.12.2025 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1481/2025
Typ
CDU Änderungsantrag nach § 13
Datum
16.12.2025
Erstellt
15.12.2025 09:04