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A-W/0008/2017

Verbesserung Begegnungsverkehr "Wulfertstraße"

Antrag an die BV West 26.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 06.09.2018, TOP 9.2

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 26.10.2018

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Originalantrag

1091 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV West 
	
	
 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
 
 
Münster, den 25.01.2017 
 
 
 
 
 
Verbesserung Begegnungsverkehr „Wulfertstraße“ 
 
 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert den Begegnungsverkehr im Berei ch der Parkflächen an der 
Wulferstrasse zu entschärfen und die Verkehrssituation zu verbessern. 
 
 
Begründung:
 
 Durch die an der Wulfertstraße parkenden Fahrzeuge im Bereich der Einmündung zur 
Dorffeldstraße kommt es häufig zu gefährlichen Begegnungsverkeh r. Fahrzeuge auf der 
Wulfertstraße mit Fahrtrichtung Dorffeldstraße müssen den parke nden Fahrzeugen auf der 
Wulfertstraße ausweichen, daher kommt es gehäuft zu direkten Be gegnungsverkehr mit 
Fahrzeugen die aus der Dorffeldstraße in die Wulfertstraße abbiegen.  
 
 
 
 
 
 
 
gezeichnet: 
B e r n d  K r e k e l e r         
P e t e r  H a m a n n        
Christian Hinzmann      
T h o m a s  B a r t e l t       
T h o m a s  L i l g e       
Markus v. Diepenbroick-Grüter 
Peter Wolfgarten  
Nils Schappler

Stellungnahme der Verwaltung vom 26.10.2018

4275 Zeichen

32.23.0012 26.10.2018
Frau Krieger 3211

An die Bezirksvertretung
Münster-West

Dezernent I

Eing. 34 OKT. 2018

über
Herrn Stadtrat Heuer > Fa -
IST ADT RAU) INSTER 7%

über
33.24 - Frau Remmers

Verkehrssicherheit Roxel:
| Absolutes Haltverbot Wulfertstraße no Verkehrsspiegel Dorffeldstraße

° Antrag Ifd. Nr. A-W/0007/2018 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung
Münster-West vom 01.05.2017

Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung beauftragt, ein
durchgängiges absolutes Haltverbot auf beiden Seiten der Wulfertstraße zwischen Dorffeld-
straße und den Zufahrten zum Parkplatz Netto und zur Eltingstraße einzurichten. Gleichzeitig
soll wieder ein Verkehrsspiegel im Einmündungsbereich an der Dorffeldstraße aufgestellt
werden.

Haltverbot
Die derzeitige Verkehrssituation stellt sich wie in dem nachstehenden Luftbild eingezeichnet
dar:

Zn

Der letzte Antrag (A-W/0008/2017) auf ein durchgehendes Haltverbot auf der sirliichen Seite
der Wulfertstraße wurde mit der Begründung abgelehnt, dass sich bei einem beidseitigen

Haltverbot die Geschwindigkeiten in der Regel erhöhen. Zudem liegt nach Mitteilung der Po-
lizei für diesen Bereich keine signifikante Unfalllage vor. Daher wird ein vollständiges Halt-
verbot in diesem Bereich unter Verkehrssicherheitsaspekten kritisch gesehen.

Bei einem Ortstermin am 04.10.2018 mit einigen Mitgliedern der Bezirksvertretung Münster-
West wurde die Verkehrssituation vor Ort noch einmal geprüft. Seitens der Bezirksvertretung
wurde vorgeschlagen, statt eines kompletten Haltverbotes, das bestehende Haltverbot vor
der Einmündung zur Dorffeldstraße um eine Fahrzeuglänge zu verlängern.

Nach Rücksprache mit der Polizei wird das Haltverbot nun wie vorgeschlagen, um eine
Fahrzeuglänge verlängert,um den Begegnungsverkehr zu verbessern. Ein vollständiges
Haltverbot wird nach wie vor kritisch gesehen und nicht befürwortet.

Verkehrsspiegel

Verkehrsspiegel sind keine Verkehrseinrichtungen im Sinne der Straßenverkehrsordnung.
Grundsätzlich stellen sie nur einen Behelf dar, der den Verkehrsteilnehmer an unübersichtli-
chen Stellen unterstützen soll.

Mit der Aufstellung von Verkehrsspiegeln sind jedoch auch Nachteile verbunden, die den
Vorteil der besseren Sicht übersteigen. Allgemein spricht gegen die Aufstellung eines Ver-
kehrsspiegels, dass nicht alle Verkehrsteilnehmer die gefahrene Geschwindigkeit eines her-
annahenden Kraftfahrzeuges im Verkehrsspiegel richtig einschätzen können. Werden Ge-
schwindigkeiten unterschätzt, kann es durch die aus den Einmündungen ausfahrenden Ver-
kehrsteilnehmer zu erheblichen Gefahrensituationen kommen.

Auch gilt es zu berücksichtigen, dass unterschiedliche Witterungsverhältnisse wie z.B. Re-
gen, Nebel, Schneefall oder Frost die Wirkung eines Spiegels beeinträchtigen können.
Ebenso können fremde Lichtquellen die Wirkung des Verkehrsspiegels mindern. Weiterhin
entbindet ein Verkehrsspiegel nicht von der Umschaupflicht. Der Blick in den Verkehrsspie-
gel ist nicht ausreichend. Es kommt somit eine Blickrichtung hinzu. Daraus können sich ins-
besondere an Straßen mit einem höheren Verkehrsaufkommen zusätzliche Gefahren erge-
ben.

Die Aufstellung eines Verkehrsspiegels ist daher nicht geeignet, eine bestehende Sichtbe-
hinderung wirkungsvoll zu beseitigen. Vielmehr birgt sie eine zusätzliche Gefahrenquelle für
die den Spiegel benutzenden Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund und den Erfahrungen
bei vorhandenen alten Verkehrsspiegeln haben die städtischen Fachämter in Abstimmung
mit der Polizei vereinbart, keine Verkehrsspiegel mehr aufzustellen. Ausnahmen werden
lediglich an atypischen Stellen gemacht, an denen z.B. ein langsames Eintasten in den Ver-
kehr aufgrund fehlender Gehwege und/oder extrem enger Straßenverhältnisse nicht möglich
ist. Dies ist im Bereich Wulfertstraße / Dorffeldstraße nicht der Fall. Bei einem langsamen
Eintasten im Einmündungsbereich ist eine ausreichende Sicht gegeben.

Die Verlängerung des Haltverbots im Einmündungsbereich zur Dorffeldstraße sollte ausrei-
chen, um die Verkehrssituation in diesem Bereich zu verbessern. Die verkehrsrechtliche An-
ordnung zur Verlängerung des Haltverbots ist bereits erfolgt, so dass das Verkehrszeichen in
Kürze vom Bauhof versetzt wird.

ARWN,

Schulze- Werner

Beratungsverlauf (1)

06.09.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Wulfertstraße
  • Dorffeldstraße

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Details

Aktenzeichen
A-W/0008/2017
Typ
Antrag an die BV West
Datum
26.01.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37