A-W/0008/2017
Verbesserung Begegnungsverkehr "Wulfertstraße"
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Originalantrag
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CDU-Fraktion in der BV West An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster Münster, den 25.01.2017 Verbesserung Begegnungsverkehr „Wulfertstraße“ Die Verwaltung wird aufgefordert den Begegnungsverkehr im Berei ch der Parkflächen an der Wulferstrasse zu entschärfen und die Verkehrssituation zu verbessern. Begründung: Durch die an der Wulfertstraße parkenden Fahrzeuge im Bereich der Einmündung zur Dorffeldstraße kommt es häufig zu gefährlichen Begegnungsverkeh r. Fahrzeuge auf der Wulfertstraße mit Fahrtrichtung Dorffeldstraße müssen den parke nden Fahrzeugen auf der Wulfertstraße ausweichen, daher kommt es gehäuft zu direkten Be gegnungsverkehr mit Fahrzeugen die aus der Dorffeldstraße in die Wulfertstraße abbiegen. gezeichnet: B e r n d K r e k e l e r P e t e r H a m a n n Christian Hinzmann T h o m a s B a r t e l t T h o m a s L i l g e Markus v. Diepenbroick-Grüter Peter Wolfgarten Nils Schappler
Stellungnahme der Verwaltung vom 26.10.2018
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32.23.0012 26.10.2018 Frau Krieger 3211 An die Bezirksvertretung Münster-West Dezernent I Eing. 34 OKT. 2018 über Herrn Stadtrat Heuer > Fa - IST ADT RAU) INSTER 7% über 33.24 - Frau Remmers Verkehrssicherheit Roxel: | Absolutes Haltverbot Wulfertstraße no Verkehrsspiegel Dorffeldstraße ° Antrag Ifd. Nr. A-W/0007/2018 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 01.05.2017 Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung beauftragt, ein durchgängiges absolutes Haltverbot auf beiden Seiten der Wulfertstraße zwischen Dorffeld- straße und den Zufahrten zum Parkplatz Netto und zur Eltingstraße einzurichten. Gleichzeitig soll wieder ein Verkehrsspiegel im Einmündungsbereich an der Dorffeldstraße aufgestellt werden. Haltverbot Die derzeitige Verkehrssituation stellt sich wie in dem nachstehenden Luftbild eingezeichnet dar: Zn Der letzte Antrag (A-W/0008/2017) auf ein durchgehendes Haltverbot auf der sirliichen Seite der Wulfertstraße wurde mit der Begründung abgelehnt, dass sich bei einem beidseitigen Haltverbot die Geschwindigkeiten in der Regel erhöhen. Zudem liegt nach Mitteilung der Po- lizei für diesen Bereich keine signifikante Unfalllage vor. Daher wird ein vollständiges Halt- verbot in diesem Bereich unter Verkehrssicherheitsaspekten kritisch gesehen. Bei einem Ortstermin am 04.10.2018 mit einigen Mitgliedern der Bezirksvertretung Münster- West wurde die Verkehrssituation vor Ort noch einmal geprüft. Seitens der Bezirksvertretung wurde vorgeschlagen, statt eines kompletten Haltverbotes, das bestehende Haltverbot vor der Einmündung zur Dorffeldstraße um eine Fahrzeuglänge zu verlängern. Nach Rücksprache mit der Polizei wird das Haltverbot nun wie vorgeschlagen, um eine Fahrzeuglänge verlängert,um den Begegnungsverkehr zu verbessern. Ein vollständiges Haltverbot wird nach wie vor kritisch gesehen und nicht befürwortet. Verkehrsspiegel Verkehrsspiegel sind keine Verkehrseinrichtungen im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Grundsätzlich stellen sie nur einen Behelf dar, der den Verkehrsteilnehmer an unübersichtli- chen Stellen unterstützen soll. Mit der Aufstellung von Verkehrsspiegeln sind jedoch auch Nachteile verbunden, die den Vorteil der besseren Sicht übersteigen. Allgemein spricht gegen die Aufstellung eines Ver- kehrsspiegels, dass nicht alle Verkehrsteilnehmer die gefahrene Geschwindigkeit eines her- annahenden Kraftfahrzeuges im Verkehrsspiegel richtig einschätzen können. Werden Ge- schwindigkeiten unterschätzt, kann es durch die aus den Einmündungen ausfahrenden Ver- kehrsteilnehmer zu erheblichen Gefahrensituationen kommen. Auch gilt es zu berücksichtigen, dass unterschiedliche Witterungsverhältnisse wie z.B. Re- gen, Nebel, Schneefall oder Frost die Wirkung eines Spiegels beeinträchtigen können. Ebenso können fremde Lichtquellen die Wirkung des Verkehrsspiegels mindern. Weiterhin entbindet ein Verkehrsspiegel nicht von der Umschaupflicht. Der Blick in den Verkehrsspie- gel ist nicht ausreichend. Es kommt somit eine Blickrichtung hinzu. Daraus können sich ins- besondere an Straßen mit einem höheren Verkehrsaufkommen zusätzliche Gefahren erge- ben. Die Aufstellung eines Verkehrsspiegels ist daher nicht geeignet, eine bestehende Sichtbe- hinderung wirkungsvoll zu beseitigen. Vielmehr birgt sie eine zusätzliche Gefahrenquelle für die den Spiegel benutzenden Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund und den Erfahrungen bei vorhandenen alten Verkehrsspiegeln haben die städtischen Fachämter in Abstimmung mit der Polizei vereinbart, keine Verkehrsspiegel mehr aufzustellen. Ausnahmen werden lediglich an atypischen Stellen gemacht, an denen z.B. ein langsames Eintasten in den Ver- kehr aufgrund fehlender Gehwege und/oder extrem enger Straßenverhältnisse nicht möglich ist. Dies ist im Bereich Wulfertstraße / Dorffeldstraße nicht der Fall. Bei einem langsamen Eintasten im Einmündungsbereich ist eine ausreichende Sicht gegeben. Die Verlängerung des Haltverbots im Einmündungsbereich zur Dorffeldstraße sollte ausrei- chen, um die Verkehrssituation in diesem Bereich zu verbessern. Die verkehrsrechtliche An- ordnung zur Verlängerung des Haltverbots ist bereits erfolgt, so dass das Verkehrszeichen in Kürze vom Bauhof versetzt wird. ARWN, Schulze- Werner
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Wulfertstraße
- Dorffeldstraße
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0008/2017
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 26.01.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37