3040/2022
Stärkung des Auszugsmanagements
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/562/2 Vorlagen-Nummer 21.10.2022 3040/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 15.11.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 18.11.2022 Stärkung des Auszugsmanagements Das Auszugsmanagement ist ein gemeinsames Projekt des Amtes für Wohnungswesen und der freien Trägerorganisationen Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz und Kölner Flüchtlingsrat. Das Auszugsmanagement hat die Aufgabe, geflüchtete Menschen, die in städtischen Unterbringungsein- richtungen leben, bei der Suche nach eigenständigem Wohnraum zu unterstützen und in privaten Wohnraum in Köln zu vermitteln. Mit Ratsbeschluss vom 14.11.2017 wurde das Auszugsmanagement als unbefristete Aufgabe einge- richtet. Die Finanzierung von drei unbefristeten Vollzeitstellen (je Träger eine Stelle) ist gesichert. Mit Ratsbeschluss vom 14.12.2021 (Beschlussvorlage 3308/2021) erfolgte eine Verlängerung der vier bis zum 31.12.2021 befristeten Vollzeitstellen für weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2023. Angesichts des Ausbruchs des Krieges in der Ukraine am 24.02.2022 und der damit verbundenen Fluchtbewegungen hat der Rat der Stadt Köln am 05.05.2022 (Beschlussvorlage 1087/2022) die Ein- richtung und Finanzierung einer zusätzlichen, auf ein Jahr befristeten Vollzeitstelle (01.06.2022- 31.05.2023) zur Stärkung des Auszugsmanagements beschlossen. Aufgrund der Dringlichkeit konn- ten vor der Sitzung des Rates der Integrationsrat und Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Seni- oren nicht mehr erreicht werden. Notwendig wurde die personelle Verstärkung des Auszugsmanagements aufgrund der hohen Zahl zusätzlich unterzubringender Geflüchteter aus der Ukraine. Nur auf diesem Wege kann eine zeitnahe und eingehende Prüfung der eingehenden Wohnungsangebote und die Beratung der geflüchteten Menschen mit dem Ziel einer erfolgreichen Wohnungsvermittlung durch das Auszugsmanagement sichergestellt werden. Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes im Bereich der bezahlbaren und angemessenen Wohnungen ist auch beabsichtigt, dass sich das Auszugsmanagement zukünftig noch stärker auf die Wohnraumakquise ausrichtet. Dazu wurde ein Workshop mit der Zielsetzung, Akquise und Öffentlich- keitsarbeit auszubauen und zu verstärken, für 2022 geplant. Am 09.05.2022 fand der Workshop zum Auszugsmanagement statt, in dem ein gemeinsamer Leitfa- den zur Neuausrichtung des Auszugsmanagements erarbeitet wurde. Ziel dieses Leitfadens ist, durch eine gesteigerte Transparenz der Prozesse, eindeutige Rollenzuweisungen, definierte Aufgabenstel- lungen und einen hohen Grad an Verbindlichkeit mit festgelegten Verantwortungen, die Wirksamkeit und damit auch den Erfolg des Auszugsmanagements zu steigern. 2 Als Ergebnis des Workshops wurde eine Arbeitsgemeinschaft zu den Themen Akquise und Öffent- lichkeitsarbeit vereinbart, die sechs Mal im Jahr tagen soll. Das erste Treffen hat bereits im August 2022 stattgefunden. Anlage – Leitfaden Auszugsmanagement Gez. Dr. Rau
2022_Leitfaden Auszugsmanagement
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Leitfaden für das Auszugsmanagement 02.09.2022 Präambel Als eines der Ergebnisse des Workshops zum Auszugsmanagement am 0 9.05.2022 ist von der Verwaltung und den Trägern des Auszugsmanagements gemeinsam ein Leitfaden für das Auszugsmanagement erarbeitet wo rden. Ziel dieses Leitfadens ist, durch eine gesteigerte Transparenz der Prozesse, eindeutige Rollenzuweisungen, definierte Aufgabenstellungen und einen hohen Grad von Verbindlichkeit und festgelegten Verantwortungen die Wirksamkeit und damit auch den Erfolg des Auszugsmanagements zu steigern. Von der Verwaltung werden Vorschläge zu folgenden Punkten vorgestellt: Ziele/Erfolgsmessung Rolle und Aufgaben der Koordinationsstelle Schlanke Bürokratie (Entscheidungskompetenzen) Steuerung Informationsfluss (innerhalb der Verwaltung, Stadt/Jobcenter, Stadt/Träger) Vorschläge 1. Ziele/Erfolgsmessung Ziel des Auszugsmanagement s ist die Vermittlung von in städtischen Einrichtungen untergebrachten geflüchteten Menschen in Wohnungen. Alle Leistungen, die das Auszugsmanagement von Akquise, Clearing, über Beratung, Empowerment, Begleitung und Betreuung der Menschen bis hin zu Vermieter*innen- und Behördenkontakten erbringt, dienen letztendlich diesem Ziel. Diese Integrationsleistungen bilden die Grundlage und werden im jährlichen Berichtswesen dokumentiert. Zielindikatoren und Erfolgsparameter können vor dem H intergrund der Zielsetzung des Auszugsmanagements nur die Anzahl der jährlich vermittelten Menschen und/oder die Zahl der jährlich vermittelten Wohnungen sein. Eine Kombination beider Zielgrößen, die in eine Zielkennzahl münden (jährlich x M enschen in x Wohnungen ) ist auszuschließen, da diese gesetzten Relationen durch die Beauftragten nur schwer steuerbar sind. Beide als Zielkennzahlen auch in ihrer Dimension nebeneinander festzulegen, ist sinnvoll. Beide Werte sind durch die Beauftragten steuerbar. Sie beleucht en und messen die Erfolge des Auszugsmanagements aus unterschiedlichen Perspektiven. So ist die Anzahl der vermittelten Wohnungen für den „wirtschaftlichen Erfolg“ des Auzugsmanagements entscheidend. Die Anzahl der vermittelten Menschen bildet hingegen zum einen den Integra tionserfolg ab, zum anderen aber auch den Beitrag des Auszugsmanagements zur Entlastung der städtischen Unterbringungsressourcen. Beide Werte können in Relation zum Aufwand und insbesondere zum personellen R essourceneinsatz de s Auszugsmanagement s und seine n Steuerungsmöglichkeiten gesetzt werden. Die Anzahl der vermittelten Wohnungen und wie viele Menschen pro Wohnung vermittelt werden, müssen als Kennzahlen innerhalb des Controllings weiter erhoben werden. Die bisherigen vertraglichen V ereinbarungen mit den Trägern des Auszugsmanagement s beinhalten zwar die von der Stadt zu leistenden jährlichen finanz iellen Förderungen , aber keine Quantifizierung der zu erbringenden Leistungen oder zu erreichenden Ziele. Das muss aus Sicht der Verwaltung auch unter der gesetzlichen Vorgabe, öffentliche Mittel wirtschaftlich einzusetzen, dringend nachjustiert werden. Bei der Größenordnung des zu vereinbarenden Zielwertes können die trotz personeller Verstärkung des Auszugsmanagements tendenziell sinkenden Vermittlungszahlen als Anhaltsgröße (z.B. durchschnittliche Vermittlungswerte der letzten Jahre pro Vollzeitstelle) aus zwei Gründen nicht unmittelbar herangezogen werden. Zum einen hat der aktuell eingeleitete Prozess das Ziel, die Effizienz des Auszugsmanagement s zu st eigern und so auch die Vermittlungszahlen zu erhöhen. Zum anderen muss aber auch berücksichtigt werden, dass die Bedingungen auf dem Kölner Wohnungsmarkt noch schwieriger geworden sind. Die Vermittlungszahlen der letzten Jahre zeigen im Vergleich zu früheren Jahren, dass sich inzwischen die Relation zwischen dem wirtschaftlichen Aufwand (finanzielle Förderung) für das Auszugsmanagement zu dem wirtschaftlichen Ertrag (eingesparte Unterkunftskosten) deutlich verschlechtert hat. Die Erfolge und die Bedeutung des Auszugsmanagements für die Integration geflüchteter Menschen sind nach wie vor unbestritten hoch und der damit verbundene poli tische Stellenwert des Projektes auch. Dennoch handelt es sich bei der Finanzierung des Projektes um eine freiwillige Leistun g, die wie andere freiwillige Leistungen im Zuschussbereich auch , mindestens von ihrem Umfang her , immer unter d er Bewertung der Leistungsfähigkeit de s städtischen Haushalts steht. Eine Vermittlungszielgröße, die auch wirtschaftlich Aufwand und Ertrag in e ine bessere Relation setzt, sichert das gemeinsame Ziel von Verwaltung und Trägern ab, dieses Angebot langfristig fortzuführen. Unabhängig von einer Effizienz-Steigerung des Projektes und den wirtschaftlichen Aspekten sind aber die schwierigen Bedingungen auf dem Kölner Wohnungsmarkt bei der Festsetzung der zu vereinbarenden Vermittlungszielgrö ße zu berücksichtigen. Dennoch erscheint eine Zielgröße von jährlich 16 Wohnungsvermittlungen pro Vollzeitstelle erreichbar (zum Vergleich: die durchschnittliche Vermittlungszahl lag in den vergangenen vier Jahren zwischen 20,5 und 15,7 pro Jahr und Vollzeitstelle). Ausweislich der statistischen Auswertung der vergangenen vier Jahre liegt die durchschnittliche Bezugsquote pro durch das Auszugsmanagement vermittelter Wohnung bei ca. drei Personen. Dieser Wert ist auch der Tatsache geschuldet, dass größere Wohnungen, die auch von größeren Familien bezogen werden können , auf dem Markt kaum angeboten werden. Da auch in Zukunft in diesem Wohnungsbereich nicht mit positiven Veränderungen zu rechnen ist, soll die bisherige durchschnittliche Bezugsquote auch die Grundlage für die Zielkennzahl der jährlich zu vermittelnden Menschen sein. Die zu vereinbarenden Zielkennzahlen bei 8 Vollzeitstellen: Jährlich 130 zu vermittelnde Wohnungen und / oder Jährlich 357 zu vermittelnde Menschen. Die festgesetzten und erreichten Zielwerte werden jährlich betrachtet und im Jahresberic ht analysiert. 2. Rolle und Aufgabe der Koordinationsstelle und Steuerung der Informationsflüsse Die Koordinationsstelle ist die Schnittstelle des Auszugsmanagements in die Verwaltung, Ansprechpartnerin der Verwaltungsdie nststellen zu Fragen rund um das Auszugsmanagement und verantwortlich für die verwaltungsinterne Steuerung und administrative Bearbeitung des Projektes. Konkret bedeutet das: Die Koordinationsstelle ist verantwortlich für die Beschaf fung aller für die Arbeit des Auzugsmanagements erforderlichen Informationen aus der Verwaltung und dem Jobcenter und deren Weitergabe an die Träger. Zum Informationsaustausch werden durch die Koordinationsstelle regelmäßige quartalsweise Treffen mit den Trägern organisiert ( eine Mitarbeitende der operativen Ebene Auszugsmanagement und je eine Leitungskraft pro Träger). Bei Problemen in der Fallbearbeitung mit städtischen Dienststellen unterstützt die Koordinationsstelle die Kolleg*innen. Bei Rückfragen und Problemen mit dem Jobcenter wird weiter der direkte Weg zum Beschwerdemanagement des Jobcenters vorgeschlagen Die Koordinationsstelle registriert die zu vermittelnden Wohnungen, prüft die bei der Verwaltung eingehenden Mietangebote, registriert sie und leitet die geeigneten an die Träger weiter. Die Träger erörtern die Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit und das Thema Akquise. Die Koordinationsstelle wird informiert und eingebunden. Die Koordinationsstelle gestaltet den städtischen Internetauftritt zum Auszugsmanagement. Die Koordinationsstelle pflegt die Auszugsmanagementliste, bearbeitet das Controlling und erstellt die notwendigen Statistiken. Sie erstellt die erforderlichen Mitteilungen an die politischen Gremien, weist die finanziellen Mittel an die Träger an und prüft die Verwendungsnachweise. 3. Schlanke Bürokratie Inwieweit sich Prozesse und Entscheidungswege verkürzen lassen und damit „schlanker“ werden, hängt auch von den Ergebnissen der Arbeitsgruppe der Träger ab. Thema bei dem Workshop war unter dem Stichwort bürokratische Anforderungen aber auch der zu erstellende Jahresbericht, der trotz der im vergangenen Jahr geänderten Anforderungen der Verwaltung bei den Trägern für die Bearbeitung und Abstimmung immer noch zu viele Kapazitäten bindet. Um die Träger weiter zu entlasten, wird von der Verwaltung eine straffere inhaltliche Struktur des Jahresberichtes vorgeschlagen. Die Träger vereinbaren rollierend die federführende Erstellung des Jahresberichtes durch einen Träger. Eine redaktionelle Gesamtüberarbeitung unter Berücksichtigung der Informationen an die politischen Gremien erfolgt durch die Koordinationsstelle in Abstimmung mit den Trägern. Ein konkreter Vorschlag zur neuen Struktur des Jahresberichtes erfolgt rechtzeitig vor den weiteren Abstimmungen zum Leitfaden.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3040/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 21.10.2022
- Erstellt
- 14.09.2022 11:24