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Mitteilung zum Prüfbericht zum Thema Radverkehrswesen und Radverkehrsförderung

Mitteilung Ausschuss 1693/2020 vom 09.07.2020

Stand: Am 08.09.2020 im Rechnungsprüfungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 1693/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 01.09.2020 Rechnungsprüfungsausschuss 08.09.2020 Mitteilung zum Prüfbericht zum Thema Radverkehrswesen und Radverkehrsförderung Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln hat im Jahr 2017 einen Prüfbericht zum Thema Radver- kehrswesen und Radverkehrsförderung beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (damals noch Amt für Straßen und Verkehrstechnik) erstellt. Als Ergebnis der politischen Beratung des Prüfberichts hatten der Rechtsprüfungsausschuss und der Verkehrsausschuss jährliche Sachstandsberichte zu den umgesetzten und noch nicht abgeschlosse- nen Maßnahmen angeregt. Infolge dessen schlägt das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung vor, dass den politischen Gre- mien ein Sachstandbericht zum aktuellen Stand der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des Rad- wegesanierungsprogrammes vorgelegt wird, indem ab sofort im jährlichen Tätigkeitsbericht auf die einzelnen Maßnahmen des Radwegesanierungsprogramms eingegangen wird. Des Weiteren werden weiterhin die Bezirksvertretungen im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Runden Tische Radver- kehr informiert. Hierbei können ebenfalls vorhandene Rückfragen durch die Bezirksvertretungen ge- stellt werden. Im Prüfbericht wird ebenfalls der Hinweis gemacht, dass „die Verwaltung keine Maßnahmenvorschlä- ge zur Beschlussfassung in die politischen Gremien einbringen sollte, die aus den verschiedensten Gründen nicht oder nicht vollständig umsetzbar sind.“ In der Vergangenheit wurden durch die Verwal- tung sogenannte Sammelbeschlüsse eingeholt. Entgegen der ursprünglichen Annahme konnte ein Großteil dieser Maßnahmen nicht in Form einer Sanierung im Bestand (sogenannte 1:1-Sanierung) erfolgen. Aufgrund geänderter Richtlinien, Regelwerke (z. B. größere Mindestbreiten), Führungsformen (z. B. Führung auf Schutz- und Radfahrstreifen statt auf baulichen Radwegen) oder politischer Entschei- dungen (Vergrößerung des Abschnittes) wurde im weiteren Verlauf der Planung mehrfach festgestellt, dass eine Umsetzung der Maßnahmen nicht oder nur teilweise mit zusätzlichem Planungsaufwand möglich ist. Um dies in Zukunft zu vermeiden, wird die Verwaltung nur noch einzelne Radwegesanierungsmaß- nahmen beschließen lassen, die den Status der Entwurfsplanung erreicht haben und den Bezirksver- tretern und Bezirksvertreterinnen im Rahmen der Runden Tische Radverkehr vorgestellt wurden. Bei- spielhaft können hier die Radwegesanierungsmaßnahmen Vorgebirgstraße (Bezirk Rodenkirchen, Vorlagen-Nr.: 3813/2019) und Frankfurter Straße (Bezirk Kalk, Vorlagen-Nr.: 3814/2019) genannt werden.

Beratungsverlauf

  1. 01.09.2020

    Verkehrsausschuss

    TOP 7.2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 08.09.2020 zuletzt

    Rechnungsprüfungsausschuss

    TOP 6.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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