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3394/2023

Fahrradstraßenkonzept Rodenkirchen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 02.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 27.11.2023, TOP 9.1.4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 Fahrradstraßennetzplan

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

7155 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3394/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fahrradstraßenkonzept Rodenkirchen  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt das angehängte Fahrradstraßenkonzept zur 
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der darin ausgewiesenen Fahr-
radstraßen im Stadtbezirk Rodenkirchen. 
 
Begründung: 
Das Fahrradstraßenkonzept Rodenkirchen (siehe Anlage 2) leitet sich aus dem Radverkehrs-
konzept Rodenkirchen (1209/2022) ab. Das Radverkehrskonzept bildet die Zielvorstellung der 
zukünftigen Radverkehrshauptrouten ab und ist maßgeblich für die Berücksichtigung des Rad-
verkehrs bei zukünftigen Planungen. Durch zukünftige Straßenplanungen auf diesem Netz 
wird der Zielzustand sukzessive hergestellt. Ziel ist ein zusammenhängendes, durchgehend 
befahrbares Radverkehrsnetz, das den Bezirk Rodenkirchen mit den benachbarten Stadtteilen 
verbindet und innerbezirkliche Verbindungen anbietet. Dabei soll der Radverkehr auf den 
Radhauptrouten gebündelt werden und ein besonders sicher und komfortabel befahrbares 
Netz entstehen. Fahrradstraßen sind eine Führungsform des Radverkehrs auf dem grünen 
Netz und bilden somit einen wichtigen Bestandteil des Gesamtradverkehrsnetzes für den Be-
zirk Rodenkirchen.  
 
Die Standards für die Einrichtung von Fahrradstraßen ergeben sich aus den Regelwerken und 
Richtlinien. Fahrradstraßen sollen eine ausreichende Breite aufweisen, sodass Radfahrende 
in beide Fahrtrichtungen nebeneinander fahren können, eine fahrradfreundliche Oberfläche 
aufweisen und nach Möglichkeit an Knotenpunkten bevorrechtigt werden, um schnelle und at-
traktive Verbindungen für den Radverkehr herzustellen. Diese Standards stellen Qualitäten 
und damit einen Komfort sicher. In einigen Abschnitten von Fahrradstraßen wird es für die 
Einhaltung dieser Qualitätsstandards notwendig sein, das Kfz-Parken neu zu ordnen oder um-
zuwandeln. 
Die Umsetzung des Fahrradstraßennetzes ist für die Verwaltung eine Maßnahme mit hoher 
Priorität. Hierdurch können wichtige Achsen für den Radverkehr gestärkt und weiterentwickelt 
werden. 
 
Fahrradstraße im Sinne der StVO: 
Fahrradstraßen sind mit Zeichen 244.1 StVO „beschilderte Fahrbahnen, die vor allem dem 
Radverkehr vorbehalten sind“. Anderer Fahrzeugverkehr (z. B. Auto- und Motorradverkehr) ist 
nur mit Zusatzzeichen zuzulassen. Auf Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.11.2023

2 
km/h. Auf Radfahrende muss besondere Rücksicht genommen werden. Diese dürfen neben-
einander fahren, auch wenn ein Auto sie dadurch nicht überholen kann. Der vorgeschriebene 
Überholabstand von mindestens 1,50 Meter muss selbstverständlich auch auf einer Fahr-
radstraße eingehalten werden. Fahrradstraßen können eingerichtet werden auf Straßen mit 
einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung 
für den Radverkehr oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraft-
fahrzeugverkehr. Eine zu erwartende hohe Fahrradverkehrsdichte kann sich dadurch begrün-
den, dass diese erst mit der Anordnung einer Fahrradstraße bewirkt wird. 
 
Das Netzkonzept als Zielkonzept: 
Grundlage der zukünftigen Radverkehrsplanung bildet das Radverkehrskonzept Rodenkir-
chen, das Fahrradstraßenkonzept Rodenkirchen sowie die Schnellen Radverbindungen für 
Köln (diese werden in einer separaten Vorlage behandelt). Diese Konzepte bilden die Zielvor-
stellung der zukünftigen Radverkehrshauptrouten ab und sind maßgeblich für die Berücksich-
tigung des Radverkehrs bei zukünftigen Planungen. Die Radverkehrshauptrouten bilden ein 
zusammenhängendes, durchgehend befahrbares Radverkehrsnetz ab, das den Bezirk Ro-
denkirchen mit den benachbarten Stadtteilen verbindet und innerbezirkliche Verbindungen an-
bietet. Dabei soll der Radverkehr auf den Radverkehrshauptrouten gebündelt und ein beson-
ders sicher und komfortabel befahrbares Netz sichtbar gemacht werden. 
Das Fahrradstraßenkonzept wurde im Rahmen des Runden Tisches Radverkehr intensiv mit 
Bezirksvertreter*innen und Verbänden diskutiert.  
Im Nachgang zum Runden Tisch Radverkehr am 24.08.2023 haben die Verwaltung noch die 
folgenden Hinweise erreicht. Diese Anregungen hat die Verwaltung geprüft und an die Teil-
nehmer*innen des Runden Tisches übermittelt sowie im beiliegenden Plan berücksichtigt. 
 
 Aufnahme der Leyboldstraße zwischen Lindenallee und Militärringstraße sowie die 
Verlängerung der Konrad-Adenauer-Straße zwischen Militärringstraße und Friedrich-
Ebert-Straße als potentielle Fahrradstraße mit besonderem Abstimmungsbedarf. Der 
Abschnitt hat für den Nahbereich der Ortsteile Rodenkirchen und Marienburg eine 
hohe Bedeutung.  
 Aufnahme der Ringelnatzstraße als potentielle Fahrradstraße (bisher nicht im grünen 
Netz enthalten). 
Aufnahme der Streckenzüge Rondorfer Hauptstraße/Immendorfer Hauptstraße sowie 
Immendorfer Straße und Godorfer Hauptstraße als potentielle Fahrradstraße mit be-
sonderem Abstimmungsbedarf, mit Blick und Vorgriff auf die potentielle RadPendler-
Route nach Wesseling.  
Im Rahmen der Einzelplanung werden die betroffenen Fachämter und Verkehrsbetriebe bei 
Bedarf erneut beteiligt. Über den Umsetzungsstand und Einzelplanungen wird die Bezirksver-
tretung im Runden Tisch Radverkehr fortlaufend informiert. Bei umfangreicheren Fahrradstra-
ßenplanungen wird die Bezirksvertretung Rodenkirchen erneut beteiligt. 
 
Folgende drei Streckenzüge wurden in das Fahrradstraßennetz aufgenommen, die bisher 
noch nicht im grünen Netz enthalten sind und im Zuge dieses Beschlusses im grünen Netz er-
gänzt werden: 
 Ringelnatzstraße im Stadtteil Rodenkirchen 
 Buchfinkenstraße zwischen Amselweg und Immendorfer Straße im Stadtteil Godorf  
 Annastraße im Stadtteil Raderberg. 
 
Das geplante Fahrradstraßennetz für Rodenkirchen umfasst ca. 110 Straßen und hat eine Ge-
samtlänge von ca. 60 km. Hinzukommen die bereits in Rodenkirchen vorhandenen 2 Fahr-
radstraßen, die sich auf einen Kilometer erstrecken. 
Um die besonderen Fahrradstraßenregeln und den Wissensstand der Verkehrsteilnehmenden 
zu verbessern hat die Stadt Köln am 9. Mai 2023 eine groß angelegte Öffentlichkeitskam-
pagne gestartet. 
 
Klimabewertung: 
Das Fahrradstraßenkonzept Rodenkirchen bildet als Zielkonzept einen Rahmen für Maßnah-

3 
men der Radverkehrsförderung. Der thematische Fokus des Konzepts liegt auf der Realisie-
rung von Fahrradstraßen im Bezirk Rodenkirchen. Den Bürgerinnen und Bürgern wird eine 
adäquate Alternative zur Nutzung des privaten Pkw angeboten, der Umweltverbund wird ge-
stärkt. Dies trägt zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei, wodurch der 
Beschluss als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden kann. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Fahrradstraßennetz

4 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

Anlage 2 Fahrradstraßennetzplan

8 Zeichen

Anlage 2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

939 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Eine Beteiligung von Fachverbänden und Initiativen hat im Runden Tisch Radverkehr stattgefunden. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

27.11.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (14)

  • Brückenstraße 5
  • Militärringstraße
  • Ringelnatzstraße
  • Buchfinkenstraße
  • Annastraße
  • Amselweg
  • Konrad-Adenauer-Straße
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Rondorfer Hauptstraße
  • Immendorfer Hauptstraße
  • Godorfer Hauptstraße
  • Immendorfer Straße
  • Leyboldstraße
  • Lindenallee

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Details

Aktenzeichen
3394/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
02.11.2023
Erstellt
23.10.2023 15:05