3394/2023
Fahrradstraßenkonzept Rodenkirchen
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
7155 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/682/2 Vorlagen-Nummer 3394/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fahrradstraßenkonzept Rodenkirchen Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt das angehängte Fahrradstraßenkonzept zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der darin ausgewiesenen Fahr- radstraßen im Stadtbezirk Rodenkirchen. Begründung: Das Fahrradstraßenkonzept Rodenkirchen (siehe Anlage 2) leitet sich aus dem Radverkehrs- konzept Rodenkirchen (1209/2022) ab. Das Radverkehrskonzept bildet die Zielvorstellung der zukünftigen Radverkehrshauptrouten ab und ist maßgeblich für die Berücksichtigung des Rad- verkehrs bei zukünftigen Planungen. Durch zukünftige Straßenplanungen auf diesem Netz wird der Zielzustand sukzessive hergestellt. Ziel ist ein zusammenhängendes, durchgehend befahrbares Radverkehrsnetz, das den Bezirk Rodenkirchen mit den benachbarten Stadtteilen verbindet und innerbezirkliche Verbindungen anbietet. Dabei soll der Radverkehr auf den Radhauptrouten gebündelt werden und ein besonders sicher und komfortabel befahrbares Netz entstehen. Fahrradstraßen sind eine Führungsform des Radverkehrs auf dem grünen Netz und bilden somit einen wichtigen Bestandteil des Gesamtradverkehrsnetzes für den Be- zirk Rodenkirchen. Die Standards für die Einrichtung von Fahrradstraßen ergeben sich aus den Regelwerken und Richtlinien. Fahrradstraßen sollen eine ausreichende Breite aufweisen, sodass Radfahrende in beide Fahrtrichtungen nebeneinander fahren können, eine fahrradfreundliche Oberfläche aufweisen und nach Möglichkeit an Knotenpunkten bevorrechtigt werden, um schnelle und at- traktive Verbindungen für den Radverkehr herzustellen. Diese Standards stellen Qualitäten und damit einen Komfort sicher. In einigen Abschnitten von Fahrradstraßen wird es für die Einhaltung dieser Qualitätsstandards notwendig sein, das Kfz-Parken neu zu ordnen oder um- zuwandeln. Die Umsetzung des Fahrradstraßennetzes ist für die Verwaltung eine Maßnahme mit hoher Priorität. Hierdurch können wichtige Achsen für den Radverkehr gestärkt und weiterentwickelt werden. Fahrradstraße im Sinne der StVO: Fahrradstraßen sind mit Zeichen 244.1 StVO „beschilderte Fahrbahnen, die vor allem dem Radverkehr vorbehalten sind“. Anderer Fahrzeugverkehr (z. B. Auto- und Motorradverkehr) ist nur mit Zusatzzeichen zuzulassen. Auf Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.11.2023 2 km/h. Auf Radfahrende muss besondere Rücksicht genommen werden. Diese dürfen neben- einander fahren, auch wenn ein Auto sie dadurch nicht überholen kann. Der vorgeschriebene Überholabstand von mindestens 1,50 Meter muss selbstverständlich auch auf einer Fahr- radstraße eingehalten werden. Fahrradstraßen können eingerichtet werden auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraft- fahrzeugverkehr. Eine zu erwartende hohe Fahrradverkehrsdichte kann sich dadurch begrün- den, dass diese erst mit der Anordnung einer Fahrradstraße bewirkt wird. Das Netzkonzept als Zielkonzept: Grundlage der zukünftigen Radverkehrsplanung bildet das Radverkehrskonzept Rodenkir- chen, das Fahrradstraßenkonzept Rodenkirchen sowie die Schnellen Radverbindungen für Köln (diese werden in einer separaten Vorlage behandelt). Diese Konzepte bilden die Zielvor- stellung der zukünftigen Radverkehrshauptrouten ab und sind maßgeblich für die Berücksich- tigung des Radverkehrs bei zukünftigen Planungen. Die Radverkehrshauptrouten bilden ein zusammenhängendes, durchgehend befahrbares Radverkehrsnetz ab, das den Bezirk Ro- denkirchen mit den benachbarten Stadtteilen verbindet und innerbezirkliche Verbindungen an- bietet. Dabei soll der Radverkehr auf den Radverkehrshauptrouten gebündelt und ein beson- ders sicher und komfortabel befahrbares Netz sichtbar gemacht werden. Das Fahrradstraßenkonzept wurde im Rahmen des Runden Tisches Radverkehr intensiv mit Bezirksvertreter*innen und Verbänden diskutiert. Im Nachgang zum Runden Tisch Radverkehr am 24.08.2023 haben die Verwaltung noch die folgenden Hinweise erreicht. Diese Anregungen hat die Verwaltung geprüft und an die Teil- nehmer*innen des Runden Tisches übermittelt sowie im beiliegenden Plan berücksichtigt. Aufnahme der Leyboldstraße zwischen Lindenallee und Militärringstraße sowie die Verlängerung der Konrad-Adenauer-Straße zwischen Militärringstraße und Friedrich- Ebert-Straße als potentielle Fahrradstraße mit besonderem Abstimmungsbedarf. Der Abschnitt hat für den Nahbereich der Ortsteile Rodenkirchen und Marienburg eine hohe Bedeutung. Aufnahme der Ringelnatzstraße als potentielle Fahrradstraße (bisher nicht im grünen Netz enthalten). Aufnahme der Streckenzüge Rondorfer Hauptstraße/Immendorfer Hauptstraße sowie Immendorfer Straße und Godorfer Hauptstraße als potentielle Fahrradstraße mit be- sonderem Abstimmungsbedarf, mit Blick und Vorgriff auf die potentielle RadPendler- Route nach Wesseling. Im Rahmen der Einzelplanung werden die betroffenen Fachämter und Verkehrsbetriebe bei Bedarf erneut beteiligt. Über den Umsetzungsstand und Einzelplanungen wird die Bezirksver- tretung im Runden Tisch Radverkehr fortlaufend informiert. Bei umfangreicheren Fahrradstra- ßenplanungen wird die Bezirksvertretung Rodenkirchen erneut beteiligt. Folgende drei Streckenzüge wurden in das Fahrradstraßennetz aufgenommen, die bisher noch nicht im grünen Netz enthalten sind und im Zuge dieses Beschlusses im grünen Netz er- gänzt werden: Ringelnatzstraße im Stadtteil Rodenkirchen Buchfinkenstraße zwischen Amselweg und Immendorfer Straße im Stadtteil Godorf Annastraße im Stadtteil Raderberg. Das geplante Fahrradstraßennetz für Rodenkirchen umfasst ca. 110 Straßen und hat eine Ge- samtlänge von ca. 60 km. Hinzukommen die bereits in Rodenkirchen vorhandenen 2 Fahr- radstraßen, die sich auf einen Kilometer erstrecken. Um die besonderen Fahrradstraßenregeln und den Wissensstand der Verkehrsteilnehmenden zu verbessern hat die Stadt Köln am 9. Mai 2023 eine groß angelegte Öffentlichkeitskam- pagne gestartet. Klimabewertung: Das Fahrradstraßenkonzept Rodenkirchen bildet als Zielkonzept einen Rahmen für Maßnah- 3 men der Radverkehrsförderung. Der thematische Fokus des Konzepts liegt auf der Realisie- rung von Fahrradstraßen im Bezirk Rodenkirchen. Den Bürgerinnen und Bürgern wird eine adäquate Alternative zur Nutzung des privaten Pkw angeboten, der Umweltverbund wird ge- stärkt. Dies trägt zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei, wodurch der Beschluss als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden kann. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Fahrradstraßennetz 4 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Anlage 2 Fahrradstraßennetzplan
8 Zeichen
Anlage 2
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
939 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Eine Beteiligung von Fachverbänden und Initiativen hat im Runden Tisch Radverkehr stattgefunden. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (14)
- Brückenstraße 5
- Militärringstraße
- Ringelnatzstraße
- Buchfinkenstraße
- Annastraße
- Amselweg
- Konrad-Adenauer-Straße
- Friedrich-Ebert-Straße
- Rondorfer Hauptstraße
- Immendorfer Hauptstraße
- Godorfer Hauptstraße
- Immendorfer Straße
- Leyboldstraße
- Lindenallee
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3394/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 02.11.2023
- Erstellt
- 23.10.2023 15:05