0939/2025
Einleitungsbeschluss Campus Colonius Nord (0302/2022)
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/611 Vorlagen-Nummer 0939/2025 Freigabedatum 16.04.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einleitungsbeschluss Campus Colonius Nord (0302/2022) Angepasste Höhenentwicklung Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss, beschließt abweichend zum Beschluss vom 07.04.2022 (Vorlagen-Nr. 0302/2022) 1. eine max. Höhenentwicklung von 96,00m (ehemals 80,00m) und 2. eine max. Bruttogeschossfläche von 34.000m² (ehemals 28.500m²), der weiteren Planung zu Grunde zu legen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.05.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Beschluss vom 07.04.2022 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan „Campus Colonius Nord“ und die Rahmenbedingungen für das durch- zuführende Qualifizierungsverfahren gefasst. Insbesondere eine max., mit dem Fernmelde- und Fernsehturm „Colonius“ denkmalverträgliche Höhenentwicklung von 80,00m. Die Rah- menbedingungen basieren auf gemeinsamen Untersuchungen des Stadtplanungsamtes und des Amtes für Denkmalschutz und Denkmalpflege (Vorlagen-Nr. 0302/2022). Das Qualifizierungsverfahren wurde als zweistufiger Realisierungswettbewerb nach der Richt- linie für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) unter Berücksichtigung der Spielregeln des Städtebaulichen Masterplans Innenstadt im Zeitraum vom 13.01.2023 bis 18.08.2023 durch- geführt. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde mit den Ergebnissen der ersten Phase am 20.04.2023 eine analoge und begleitete Bürger*innenbeteiligung nach den Spielregeln des Städtebauli- chen Masterplan Innenstadt durchgeführt. Die Ergebnisse der Bürger*innenbeteiligung wur- den dem Preisgericht im Rahmen der ersten Preisgerichtssitzung zur Kenntnis gegeben und flossen in die Bearbeitungshinweise für die zweite Phase ein. Das abschließende Preisgericht hat am 18.08.2023 beschlossen, den Entwurf des Büros Sau- erbruch Hutton Architekten mbH, Berlin, mit LAND Germany Landschaftsarchitekten, Düssel- dorf, mit einer maximalen Höhenentwicklung von 80,00m mit dem 1. Preis zu prämieren und als Grundlage für die weitere Bearbeitung zu wählen (Vorlagen-Nr. 2775/2023). Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde die Höhenentwicklung im Preisgericht diskutiert und u.a. angemerkt, dass der Entwurf in seiner Ausformung mehr Höhe vertragen könnte. Diese Diskussion wurde seitens des Investors und der Architekten aufgegriffen, um die Hö- henentwicklung nochmals zu überprüfen: So wurde von den Architekten eine abweichende Höhenentwicklung auf insgesamt 96,00 m vorgeschlagen. Hintergrund ist insbesondere, dass Hochhäuser zwischen 120 und 150 m Höhe als sehr wirt- schaftlich gelten und eine gute Balance zwischen Baukosten und Nutzungseffizienz bieten. Ab einer Höhe von 60 m werden gemäß Hochhausverordnung zahlreiche zusätzliche bauliche Anforderungen an Hochhäuser gestellt, die die Baukosten um ca. 20 - 25 % je BGF erhöhen. (Feuerlösch-, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, zweiter baulicher Rettungsweg mit zu- sätzlichen Schleusen, zusätzlicher Feuerwehraufzug mit Notstromversorgung, Feuerwider- standsfähigkeit von Bauteilen). Die damit verbundenen Sprungkosten können durch zusätzli- che Flächen in weiteren Geschossen kompensiert werden, bis der Aufwand für technische und infrastrukturelle Maßnahmen zur Versorgung und Erschließung der obersten Geschosse diese Kompensation übersteigt. Dies ist erfahrungsgemäß vor allem ab einer Höhe von 120 bis 150 m der Fall. Mit einer Gebäudehöhe von 80 m sind die Möglichkeiten zur Kompensa- tion der o.g. Sprungkosten nicht vollständig ausgeschöpft. Die größere Höhenentwicklung greift auch die Inhalte des Höhenentwicklungskonzeptes für die Innere Stadt (HEK) auf und trägt gleichzeitig dem Denkmal des Colonius Rechnung: Das HEK formuliert Entwicklungspotenziale an großflächigen städtischen Grünstrukturen wie dem Inneren Grüngürtel mit den weitläufigen angrenzenden Freiräumen mit Gebäudehöhen von 3 bis zu 148m. Ein Hochhaus an der Stelle würde die grüne Infrastruktur und die radialen Stadtachsen mar- kieren und somit zu einer Silhouette beitragen, die die Besonderheiten der Kölner Stadtstruk- tur auch in der dritten Dimension erlebbar macht. Im heutigen Zustand ist diese Idee nur schwer nachvollziehbar. Die Hochhäuser in der Nachbarschaft des Colonius (Telekom, 101 m und Herkules, 102 m) wirken wie disparate Einzelobjekte, die keine gemeinsame Figur bilden. Erst durch das Einfügen eines dritten Hochhauses in den Zwischenraum werden die drei Hochpunkte zu einem zusammenhängenden Cluster, das die lineare Stadtkante des Grüngür- tels ablesbar macht, wobei dieser Effekt am deutlichsten eintritt, wenn alle drei Gebäude iden- tische Höhen aufweisen. Die durchgehende Höhe des umgebenden Hochhausclusters führt auch zu einer klaren Diffe- renzierung zwischen dem bestehenden Colonius und der umgebenden Bebauung: Über der undifferenzierten Masse der Stadt erhebt sich eine Gruppe von Hochhäusern, die zwar jeweils eine eigene Architektur aufweisen, sich aber in ihrer durchgehenden Höhe von ca. 100 m zu einer gut ablesbaren Familie zusammenfügen, die vom Colonius deutlich überragt wird und ihn somit als höheren Solitär eindeutig freistellt. Durch die oben beschriebene Wirkung (Col- nius als Solitär umgeben von einer gleich hohen Gebäudefamilie) erscheint die Silhouette kla- rer und die städtebauliche Absicht, die Kölner Stadtstruktur darzustellen, nachvollziehbarer. Auch der Stadtkonservator kommt in seiner Stellungnahme zu einem positiven Ergebnis bzgl. der größeren Höhenentwicklung (Anlage 3). Die Verwaltung empfiehlt daher, das Vorhaben mit einer geänderten Höhe und BGF weiter zu planen. Als nächste Verfahrensschritte sind die freiwillige frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgesehen. Insgesamt sind durch das Vorhaben negative Auswirkungen auf den Klimaschutz zu erwarten, da das bestehende Gebäude an der Ecke Innere Kanalstr./Subbelrather Straße rückgebaut und ein neues Gebäude errichtet wird. Anlagen Anlage 1 – Öffentlichkeitsarbeit Anlage 2 – Untersuchung zur Gebäudehöhe Anlage 3 – Denkmalfachliche Stellungnahme
Anlage 5 - Schattenstudie
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Anlage 5 Schattenstudie
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Nach § 3 Abs. 1 wird eine freiwillige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Nach § 3 Abs. 2 wird eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Untersuchung zur Gebäudehöhe
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sauerbruch huttonUntersuchung zur Gebäudehöhe Anlage 2 Hochhaus und Stadtkörper TEXT Das Grundstücks in der Kölner Stadtstruktur: es liegt am Grüngürtel und zwischen zwei radialen Ausfallstrassen im Höhenentwicklungsplan ist das Grundstück deswegen als Hochhausstandort ausgewiesen:…. Eine zukünftige Hochhausbebauung soll die grüne Infrastruktur und die radialen Stadtachsen markieren. Wettbewerbstand Höhe 80m (82,2m) / 21 Obergeschosse Durch die Einführung eines dritten Hochhauses entsteht der Eindruck einer lineraren Stadtkante, … Überarbeitung Höhe 94,8m (96m) / 25 Obergeschosse …wobei diese erst bei identischen Höhen aller drei Baukörper auch als ein zusammenhängendes Cluster gelesen wird. Wettbewerbstand Höhe 80m (82,2m) / 21 Obergeschosse Die durchgehende Höhe des umgebenden Hochhausclusters hilft auch bei der eindeutigen Differenzierung zwischen dem Coloniusturm und der umgebenden Bebauung: Überarbeitung Höhe 94,8m (96m) / 25 Obergeschosse Es gibt eine Gruppe von Hochhäusern, die jeweils eine eigene Architektur haben, sich aber in ihrer durchgängigen Höhe von 100m zu einer Familie zusammenfügen und es gibt ein Solitärobjekt, das die anderen überragt: den Colonius-Turm Wettbewerbstand Höhe 80m (82,2m) / 21 Obergeschosse Überarbeitung Höhe 94,8m (96m) / 25 Obergeschosse Lageplan
Anlage 4 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 33. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 08.05.2025
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 09.05.2025 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 33. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 08.05.2025 öffentlich 3.2 Einleitungsbeschluss Campus Colonius Nord (0302/2022) Angepasste Höhenentwicklung 0939/2025 Herr Scheffer, Die Linke, erinnert an die früher angedachte Mischnutzung mit bis zu 700 Apartments. Der neue Eigentümer habe diese Planung nicht weiterverfolgt, son- dern sehe eine rein gewerbliche Nutzung vor. Das Projekt werde nicht dadurch bes- ser, dass es um 15 m erhöht werde. Er lehne die Beschlussvorlage nach wie vor ab. Herr Dr. Herrndorf, B90/Die Grünen, bittet, die Vorlage um eine Studie zu den Schat- tenwürfen, insbesondere im Winter, bis zur Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu ergänzen. Bei der weiteren Gestaltung des Außenraums und in der Bauphase soll baumfreundlich geplant werden, um möglichst viel Baumbestand zu erhalten. Herr Beigeordneter Greitemann berichtet, dass die Ursprungsplanung mit Mikroapart- ments über 120 m Höhe vorsah. Gegen den zwischenzeitlichen Versuch öffentlich ge- förderten Wohnungsbau umzusetzen, wurde sich vehement gewe hrt. Die jetzige Pla- nung mit einer Höhe von 96 m sehe eine rein gewerbliche Nutzung vor, die aus städ- tebaulicher und fachlicher Sicht richtig sei. Das Gebäude sei etwas in Richtung Sub- belrather Straße verrückt worden, um den Baumbestand und eine Durchlässigkeit in den Park besser zu gewährleisten. Die umwelttechnischen Gutachten würden jetzt eingeholt. Der Zeitplan sehe eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Sommer 2025, den Vorgabenbeschluss Anfang 2026 und einen Satzungsbeschluss in 2027 vor. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss, beschließt abweichend zum Beschluss vom 07.04.2022 (Vorlagen-Nr. 0302/2022) 1. eine max. Höhenentwicklung von 96,00m (ehemals 80,00m) und 2. eine max. Bruttogeschossfläche von 34.000m² (ehemals 28.500m²), der weiteren Planung zu Grunde zu legen. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit von B90/Die Grünen, SPD, CDU und FDP gegen Die Linke und Die Partei bei Enthaltung KlimaFreunde zugestimmt.
Anlage 3 Denkmalfachliche Stellungnahme
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Denkmalfachliche Stellungnahme zur aktuellen Überarbeitung des Entwurfes für das Hochhaus „Nördlich Colonius“ Im Rahmen der Vorbereitung auf das Wettbewerbsverfahren „nördlich Colonius“ hatte damals der Stadtkonservator in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt für die Erstellung des Ausschreibungstextes eine umfangreiche Sichtfeldstudie erarbei- tet, um eine mögliche Gebäudehöhe für das projektierte Hochhaus festzulegen, die den denkmalgeschützten ‚Colonius‘ mit seiner silhouettenhaften Wirkung nicht nega- tiv bedrängen sollte. Als Vorgabe für den Wettbewerb wurde damals eine Höhe von 80 Meter festgelegt. Diese Höhe konnte allerdings nicht auf eine konkrete Baukörper- form und deren genauen Lage auf dem Grundstück bezogen werden, da diese bei- den Punkte erst im Rahmen des Wettbewerbes geklärt werden sollten. (Für die de- taillierte Vorgabenbeschreibung vergleiche den Ausschreibungstext des Wettbe- werbs). Der erste Preis ging an den Entwurf des Architekturbüros sauerbruch&hutton, der im Gegensatz zu den übrigen Beiträgen durch seine skulpturale Formsprache auch die Forderungen und Belange des Denkmalschutzes am besten berücksichtigte. Mit ei- ner Gebäudehöhe von 80 Meter hielt er auch die Vorgaben der Ausschreibung ein. In der weiterführenden Ausarbeitungsphase des Wettbewerbsbeitrages, die sich wie üblich an jeden Architekturwettbewerb anschließt, wurde die Gebäudeform und deren Lage auf dem Grundstück weiter präzisiert. In dieser Überarbeitung, die der Vorha- benträger Ende letzten Jahres präsentierte, wird aktuell von den Architekten eine Abweichung von der damals vorgegebenen Gebäudehöhe auf jetzt 96 Meter vorge- schlagen. Der Stadtkonservator hat die Auswirkung dieser Höhenänderung in einer ergebnisoffenen Prüfung zwischen den beiden Höhen 80 und 96 Meter verglichen und analysiert, in der das Modell des höheren Baukörpers und des niedrigeren des Wettbewerbes in die unterschiedlichen Sichtfeldpunkte innerhalb des Stadtgebietes ‚einmontiert‘ wurden. Hierbei lässt sich feststellen, dass es eine gewisse Verände- rung in der Silhouette des Gebäudeensembles von Colonius und neuem Hochhaus durch die Höhe von 96 Meter gibt. Es galt nun, eine denkmalfachliche Abwägung zwischen diesen beiden Höhen vorzunehmen. Für das eigentliche Zusammenspiel der Baukörper des ‚Colonius‘ und des projektierten Hochhauses mit 96 Meter ergibt sich für das Wirkungsfeld des Denkmals eine vertretbare Beeinflussung, sodass hier eine positive Abwägung für die größere Gebäudehöhe getroffen werden kann. Ent- scheidend für diese Abwägung war vor allem, dass die Überarbeitung gegenüber dem Wettbewerbsstand eine bessere Disposition des Hochhauses auf dem Grund- stück aufzeigt, in der das Gebäude weiter nach Norden verschoben ist und sich somit eine größere Distanz zum Colonius ergibt. Darüber hinaus erlangt das Hochhaus mit der größeren Höhe eine architektonische qualitätsvollere Form, die letztendlich zu ei- nem eleganteren Erscheinungsbild innerhalb der Stadtsilhouette führt und einen ‚har- monischeren Dialog‘ zwischen den beiden Gebäuden bewirkt. Dr. Thomas Werner Anlage 3
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0939/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.04.2025
- Erstellt
- 26.03.2025 08:21