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0939/2025

Einleitungsbeschluss Campus Colonius Nord (0302/2022)

Beschlussvorlage Ausschuss 16.04.2025

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 22.05.2025, TOP 10.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 5 - Schattenstudie

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 2 Untersuchung zur Gebäudehöhe

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Ansehen

Anlage 4 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 33. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 08.05.2025

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Ansehen

Anlage 3 Denkmalfachliche Stellungnahme

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

6625 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611 
 
Vorlagen-Nummer 
 0939/2025 
Freigabedatum 16.04.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einleitungsbeschluss Campus Colonius Nord (0302/2022) 
Angepasste Höhenentwicklung  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss, beschließt abweichend zum Beschluss vom 07.04.2022 
(Vorlagen-Nr. 0302/2022) 
 
1. eine max. Höhenentwicklung von 96,00m (ehemals 80,00m) und 
2. eine max. Bruttogeschossfläche von 34.000m² (ehemals 28.500m²), 
 
der weiteren Planung zu Grunde zu legen. 
 
 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.05.2025 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.05.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit Beschluss vom 07.04.2022 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Einleitungsbeschluss 
für den Bebauungsplan „Campus Colonius Nord“ und die Rahmenbedingungen für das durch-
zuführende Qualifizierungsverfahren gefasst. Insbesondere eine max., mit dem Fernmelde- 
und Fernsehturm „Colonius“ denkmalverträgliche Höhenentwicklung von 80,00m. Die Rah-
menbedingungen basieren auf gemeinsamen Untersuchungen des Stadtplanungsamtes und 
des Amtes für Denkmalschutz und Denkmalpflege (Vorlagen-Nr. 0302/2022). 
 
Das Qualifizierungsverfahren wurde als zweistufiger Realisierungswettbewerb nach der Richt-
linie für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) unter Berücksichtigung der Spielregeln des 
Städtebaulichen Masterplans Innenstadt im Zeitraum vom 13.01.2023 bis 18.08.2023 durch-
geführt. 
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde mit den Ergebnissen der ersten Phase am 20.04.2023 
eine analoge und begleitete Bürger*innenbeteiligung nach den Spielregeln des Städtebauli-
chen Masterplan Innenstadt durchgeführt. Die Ergebnisse der Bürger*innenbeteiligung wur-
den dem Preisgericht im Rahmen der ersten Preisgerichtssitzung zur Kenntnis gegeben und 
flossen in die Bearbeitungshinweise für die zweite Phase ein. 
Das abschließende Preisgericht hat am 18.08.2023 beschlossen, den Entwurf des Büros Sau-
erbruch Hutton Architekten mbH, Berlin, mit LAND Germany Landschaftsarchitekten, Düssel-
dorf, mit einer maximalen Höhenentwicklung von 80,00m mit dem 1. Preis zu prämieren und 
als Grundlage für die weitere Bearbeitung zu wählen (Vorlagen-Nr. 2775/2023). Bereits zu 
diesem Zeitpunkt wurde die Höhenentwicklung im Preisgericht diskutiert und u.a. angemerkt, 
dass der Entwurf in seiner Ausformung mehr Höhe vertragen könnte.  
 
Diese Diskussion wurde seitens des Investors und der Architekten aufgegriffen, um die Hö-
henentwicklung nochmals zu überprüfen: So wurde von den Architekten eine abweichende 
Höhenentwicklung auf insgesamt 96,00 m vorgeschlagen.  
 
Hintergrund ist insbesondere, dass Hochhäuser zwischen 120 und 150 m Höhe als sehr wirt-
schaftlich gelten und eine gute Balance zwischen Baukosten und Nutzungseffizienz bieten. Ab 
einer Höhe von 60 m werden gemäß Hochhausverordnung zahlreiche zusätzliche bauliche 
Anforderungen an Hochhäuser gestellt, die die Baukosten um ca. 20 - 25 % je BGF erhöhen. 
(Feuerlösch-, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, zweiter baulicher Rettungsweg mit zu-
sätzlichen Schleusen, zusätzlicher Feuerwehraufzug mit Notstromversorgung, Feuerwider-
standsfähigkeit von Bauteilen). Die damit verbundenen Sprungkosten können durch zusätzli-
che Flächen in weiteren Geschossen kompensiert werden, bis der Aufwand für technische 
und infrastrukturelle Maßnahmen zur Versorgung und Erschließung der obersten Geschosse 
diese Kompensation übersteigt. Dies ist erfahrungsgemäß vor allem ab einer Höhe von 120 
bis 150 m der Fall. Mit einer Gebäudehöhe von 80 m sind die Möglichkeiten zur Kompensa-
tion der o.g. Sprungkosten nicht vollständig ausgeschöpft.  
 
Die größere Höhenentwicklung greift auch die Inhalte des Höhenentwicklungskonzeptes für 
die Innere Stadt (HEK) auf und trägt gleichzeitig dem Denkmal des Colonius Rechnung: Das 
HEK formuliert Entwicklungspotenziale an großflächigen städtischen Grünstrukturen wie dem 
Inneren Grüngürtel mit den weitläufigen angrenzenden Freiräumen mit Gebäudehöhen von

3 
bis zu 148m.  
 
Ein Hochhaus an der Stelle würde die grüne Infrastruktur und die radialen Stadtachsen mar-
kieren und somit zu einer Silhouette beitragen, die die Besonderheiten der Kölner Stadtstruk-
tur auch in der dritten Dimension erlebbar macht. Im heutigen Zustand ist diese Idee nur 
schwer nachvollziehbar. Die Hochhäuser in der Nachbarschaft des Colonius (Telekom, 101 m 
und Herkules, 102 m) wirken wie disparate Einzelobjekte, die keine gemeinsame Figur bilden. 
Erst durch das Einfügen eines dritten Hochhauses in den Zwischenraum werden die drei 
Hochpunkte zu einem zusammenhängenden Cluster, das die lineare Stadtkante des Grüngür-
tels ablesbar macht, wobei dieser Effekt am deutlichsten eintritt, wenn alle drei Gebäude iden-
tische Höhen aufweisen.  
 
Die durchgehende Höhe des umgebenden Hochhausclusters führt auch zu einer klaren Diffe-
renzierung zwischen dem bestehenden Colonius und der umgebenden Bebauung: Über der 
undifferenzierten Masse der Stadt erhebt sich eine Gruppe von Hochhäusern, die zwar jeweils 
eine eigene Architektur aufweisen, sich aber in ihrer durchgehenden Höhe von ca. 100 m zu 
einer gut ablesbaren Familie zusammenfügen, die vom Colonius deutlich überragt wird und 
ihn somit als höheren Solitär eindeutig freistellt. Durch die oben beschriebene Wirkung (Col-
nius als Solitär umgeben von einer gleich hohen Gebäudefamilie) erscheint die Silhouette kla-
rer und die städtebauliche Absicht, die Kölner Stadtstruktur darzustellen, nachvollziehbarer. 
 
Auch der Stadtkonservator kommt in seiner Stellungnahme zu einem positiven Ergebnis bzgl. 
der größeren Höhenentwicklung (Anlage 3). Die Verwaltung empfiehlt daher, das Vorhaben 
mit einer geänderten Höhe und BGF weiter zu planen. Als nächste Verfahrensschritte sind die 
freiwillige frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 
und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB 
vorgesehen. 
 
 
Insgesamt sind durch das Vorhaben negative Auswirkungen auf den Klimaschutz zu erwarten, 
da das bestehende Gebäude an der Ecke Innere Kanalstr./Subbelrather Straße rückgebaut 
und ein neues Gebäude errichtet wird. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Öffentlichkeitsarbeit 
Anlage 2 – Untersuchung zur Gebäudehöhe 
Anlage 3 – Denkmalfachliche Stellungnahme

Anlage 5 - Schattenstudie

23 Zeichen

Anlage 5
Schattenstudie

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1008 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Nach § 3 Abs. 1 wird eine freiwillige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. 
Nach § 3 Abs. 2 wird eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. 
  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 Untersuchung zur Gebäudehöhe

1329 Zeichen

sauerbruch huttonUntersuchung zur Gebäudehöhe 
Anlage 2

Hochhaus und Stadtkörper

TEXT
Das Grundstücks in der Kölner Stadtstruktur: es 
liegt am Grüngürtel und zwischen zwei radialen 
Ausfallstrassen

im Höhenentwicklungsplan ist das Grundstück 
deswegen als Hochhausstandort ausgewiesen:….

Eine zukünftige Hochhausbebauung soll die grüne 
Infrastruktur und die radialen Stadtachsen 
markieren.

Wettbewerbstand
Höhe 80m (82,2m) / 21 Obergeschosse
Durch die Einführung eines dritten Hochhauses 
entsteht der Eindruck einer lineraren Stadtkante, …

Überarbeitung
Höhe 94,8m (96m) / 25 Obergeschosse
…wobei diese erst bei identischen Höhen aller drei 
Baukörper auch als ein zusammenhängendes 
Cluster gelesen wird.

Wettbewerbstand
Höhe 80m (82,2m) / 21 Obergeschosse
Die durchgehende Höhe des umgebenden 
Hochhausclusters hilft auch bei der eindeutigen 
Differenzierung zwischen dem Coloniusturm und 
der umgebenden Bebauung:

Überarbeitung
Höhe 94,8m (96m) / 25 Obergeschosse
Es gibt eine Gruppe von Hochhäusern, die jeweils 
eine eigene Architektur haben, sich aber in ihrer 
durchgängigen Höhe von 100m zu einer Familie 
zusammenfügen und es gibt ein Solitärobjekt, das 
die anderen überragt: den Colonius-Turm

Wettbewerbstand
Höhe 80m (82,2m) / 21 Obergeschosse

Überarbeitung
Höhe 94,8m (96m) / 25 Obergeschosse

Lageplan

Anlage 4 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 33. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 08.05.2025

2218 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709 
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 09.05.2025 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 33. Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt  vom 08.05.2025  
öffentlich 
3.2 Einleitungsbeschluss Campus Colonius Nord (0302/2022)  
Angepasste Höhenentwicklung 
0939/2025 
Herr Scheffer, Die Linke, erinnert an die früher angedachte Mischnutzung mit bis zu 
700 Apartments. Der neue Eigentümer habe diese Planung nicht weiterverfolgt, son-
dern sehe eine rein gewerbliche Nutzung vor. Das Projekt werde nicht dadurch bes-
ser, dass es um 15 m erhöht werde. Er lehne die Beschlussvorlage nach wie vor ab. 
 
Herr Dr. Herrndorf, B90/Die Grünen, bittet, die Vorlage um eine Studie zu den Schat-
tenwürfen, insbesondere im Winter, bis zur Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu 
ergänzen. Bei der weiteren Gestaltung des Außenraums und in der Bauphase soll 
baumfreundlich geplant werden, um möglichst viel Baumbestand zu erhalten.  
 
Herr Beigeordneter Greitemann berichtet, dass die Ursprungsplanung mit Mikroapart-
ments über 120 m Höhe vorsah. Gegen den zwischenzeitlichen Versuch öffentlich ge-
förderten Wohnungsbau umzusetzen, wurde sich vehement gewe hrt. Die jetzige Pla-
nung mit einer Höhe von 96 m sehe eine rein gewerbliche Nutzung vor, die aus städ-
tebaulicher und fachlicher Sicht richtig sei. Das Gebäude sei etwas in Richtung Sub-
belrather Straße verrückt worden, um den Baumbestand und eine Durchlässigkeit in 
den Park besser zu gewährleisten. Die umwelttechnischen Gutachten würden jetzt 
eingeholt. Der Zeitplan sehe eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Sommer 2025, den 
Vorgabenbeschluss Anfang 2026 und einen Satzungsbeschluss in 2027 vor.  
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss, beschließt abweichend zum Beschluss vom 
07.04.2022 (Vorlagen-Nr. 0302/2022) 
 
1. eine max. Höhenentwicklung von 96,00m (ehemals 80,00m) und 
2. eine max. Bruttogeschossfläche von 34.000m² (ehemals 28.500m²), 
 
der weiteren Planung zu Grunde zu legen. 
 
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit von B90/Die Grünen, SPD, CDU und 
FDP gegen Die Linke und Die Partei bei Enthaltung KlimaFreunde zugestimmt.

Anlage 3 Denkmalfachliche Stellungnahme

3129 Zeichen

Denkmalfachliche Stellungnahme zur aktuellen Überarbeitung des Entwurfes 
für das Hochhaus „Nördlich Colonius“ 
Im Rahmen der Vorbereitung auf das Wettbewerbsverfahren „nördlich Colonius“ 
hatte damals der Stadtkonservator in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt für 
die Erstellung des Ausschreibungstextes eine umfangreiche Sichtfeldstudie erarbei-
tet, um eine mögliche Gebäudehöhe für das projektierte Hochhaus festzulegen, die 
den denkmalgeschützten ‚Colonius‘ mit seiner silhouettenhaften Wirkung nicht nega-
tiv bedrängen sollte. Als Vorgabe für den Wettbewerb wurde damals eine Höhe von 
80 Meter festgelegt. Diese Höhe konnte allerdings nicht auf eine konkrete Baukörper-
form und deren genauen Lage auf dem Grundstück bezogen werden, da diese bei-
den Punkte erst im Rahmen des Wettbewerbes geklärt werden sollten. (Für die de-
taillierte Vorgabenbeschreibung vergleiche den Ausschreibungstext des Wettbe-
werbs). 
Der erste Preis ging an den Entwurf des Architekturbüros sauerbruch&hutton, der im 
Gegensatz zu den übrigen Beiträgen durch seine skulpturale Formsprache auch die 
Forderungen und Belange des Denkmalschutzes am besten berücksichtigte. Mit ei-
ner Gebäudehöhe von 80 Meter hielt er auch die Vorgaben der Ausschreibung ein. In 
der weiterführenden Ausarbeitungsphase des Wettbewerbsbeitrages, die sich wie 
üblich an jeden Architekturwettbewerb anschließt, wurde die Gebäudeform und deren 
Lage auf dem Grundstück weiter präzisiert. In dieser Überarbeitung, die der Vorha-
benträger Ende letzten Jahres präsentierte, wird aktuell von den Architekten eine  
Abweichung von der damals vorgegebenen Gebäudehöhe auf jetzt 96 Meter vorge-
schlagen. Der Stadtkonservator hat die Auswirkung dieser Höhenänderung in einer 
ergebnisoffenen Prüfung zwischen den beiden Höhen 80 und 96 Meter verglichen 
und analysiert, in der das Modell des höheren Baukörpers und des niedrigeren des 
Wettbewerbes in die unterschiedlichen Sichtfeldpunkte innerhalb des Stadtgebietes 
‚einmontiert‘ wurden. Hierbei lässt sich feststellen, dass es eine gewisse Verände-
rung in der Silhouette des Gebäudeensembles von Colonius und neuem Hochhaus 
durch die Höhe von 96 Meter gibt. Es galt nun, eine denkmalfachliche Abwägung 
zwischen diesen beiden Höhen vorzunehmen. Für das eigentliche Zusammenspiel 
der Baukörper des ‚Colonius‘ und des projektierten Hochhauses mit 96 Meter ergibt 
sich für das Wirkungsfeld des Denkmals eine vertretbare Beeinflussung, sodass hier 
eine positive Abwägung für die größere Gebäudehöhe getroffen werden kann. Ent-
scheidend für diese Abwägung war vor allem, dass die Überarbeitung gegenüber 
dem Wettbewerbsstand eine bessere Disposition des Hochhauses auf dem Grund-
stück aufzeigt, in der das Gebäude weiter nach Norden verschoben ist und sich somit 
eine größere Distanz zum Colonius ergibt. Darüber hinaus erlangt das Hochhaus mit 
der größeren Höhe eine architektonische qualitätsvollere Form, die letztendlich zu ei-
nem eleganteren Erscheinungsbild innerhalb der Stadtsilhouette führt und einen ‚har-
monischeren Dialog‘ zwischen den beiden Gebäuden bewirkt. 
Dr. Thomas Werner 
Anlage 3

Beratungsverlauf (3)

08.05.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.05.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
22.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0939/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.04.2025
Erstellt
26.03.2025 08:21