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0787/2021

Zusätzliche freiwillige Mietkostenförderung für Träger von Kindertageseinrichtungen

Mitteilung Ausschuss 08.03.2021

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 27.04.2021, TOP 8.2.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

1800 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/513 
 
Vorlagen-Nummer 08.03.2021 
 0787/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 27.04.2021 
 
Zusätzliche freiwillige Mietkostenförderung für Träger von Kindertageseinrichtungen 
Mit Beschluss vom 14.07.2011 (1689/2011) – geändert durch Beschluss vom 08.04.2014 (0206/2014) 
– hat der Rat der Stadt Köln eine zusätzliche freiwillige Mietkostenbezuschussung für Träger von Kin-
dertageseinrichtungen beschlossen. 
 
Als Berechnungsbasis für die zusätzliche Förderung werden hierbei die Werte des Kinderbildungsge-
setzes (KiBiz) bzw. der hierzu erlassenen Durchführungsverordnung (DVO KiBiz) zugrunde gelegt – 
sowohl hinsichtlich der zu berücksichtigenden Fläche als auch hinsichtlich des Betrages und seiner 
jährlichen Steigerung. 
 
Zur allgemeinen Klarstellung wird auf folgendes hingewiesen: 
 
Bis zum Inkrafttreten der KiBiz-Neufassung am 01.08.2020 betrug die jährliche Steigerung der Kalt-
mieten-Pauschale in der Regel 1,5 %. Diese lineare Steigerung wurde durch die Neufassung dahin 
gehend angepasst, dass sich die Mietförderpauschale (zum Zeitpunkt des Inkrafttretens 11 €/m2) ab 
dem Kindergartenjahr 2021/2022 gemäß der Steigerung des allgemeinen Verbraucherpreisindex für 
Deutschland des Statistischen Bundesamtes erhöht. Die Oberste Landesjugendbehörde veröffentlicht 
den Anpassungswert für das im folgenden Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr jeweils im De-
zember. 
 
Für das Kita-Jahr 2021/2022 ergibt sich für die KiBiz-Mietbezuschussung demnach eine Fortschrei-
bungsrate von 0,66 % (= 11,07 €/m2). Die zusätzliche freiwillige Mietkostenbezuschussung beträgt 
demzufolge maximal 4,95 €/m2 für das laufende Kita-Jahr bzw. 4,98 €/m2 für das Kita-Jahr 
2021/2022. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

27.04.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0787/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.03.2021
Erstellt
02.03.2021 07:17