mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Zusätzliche freiwillige Mietkostenförderung für Träger von Kindertageseinrichtungen

Mitteilung Ausschuss 0787/2021 vom 08.03.2021

Stand: Am 27.04.2021 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Mitteilung Ausschuss

    PDF

    Herunterladen: Mitteilung Ausschuss

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/513 Vorlagen-Nummer 08.03.2021 0787/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 27.04.2021 Zusätzliche freiwillige Mietkostenförderung für Träger von Kindertageseinrichtungen Mit Beschluss vom 14.07.2011 (1689/2011) – geändert durch Beschluss vom 08.04.2014 (0206/2014) – hat der Rat der Stadt Köln eine zusätzliche freiwillige Mietkostenbezuschussung für Träger von Kin- dertageseinrichtungen beschlossen. Als Berechnungsbasis für die zusätzliche Förderung werden hierbei die Werte des Kinderbildungsge- setzes (KiBiz) bzw. der hierzu erlassenen Durchführungsverordnung (DVO KiBiz) zugrunde gelegt – sowohl hinsichtlich der zu berücksichtigenden Fläche als auch hinsichtlich des Betrages und seiner jährlichen Steigerung. Zur allgemeinen Klarstellung wird auf folgendes hingewiesen: Bis zum Inkrafttreten der KiBiz-Neufassung am 01.08.2020 betrug die jährliche Steigerung der Kalt- mieten-Pauschale in der Regel 1,5 %. Diese lineare Steigerung wurde durch die Neufassung dahin gehend angepasst, dass sich die Mietförderpauschale (zum Zeitpunkt des Inkrafttretens 11 €/m2) ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 gemäß der Steigerung des allgemeinen Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamtes erhöht. Die Oberste Landesjugendbehörde veröffentlicht den Anpassungswert für das im folgenden Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr jeweils im De- zember. Für das Kita-Jahr 2021/2022 ergibt sich für die KiBiz-Mietbezuschussung demnach eine Fortschrei- bungsrate von 0,66 % (= 11,07 €/m2). Die zusätzliche freiwillige Mietkostenbezuschussung beträgt demzufolge maximal 4,95 €/m2 für das laufende Kita-Jahr bzw. 4,98 €/m2 für das Kita-Jahr 2021/2022. Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf

  1. 27.04.2021

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 8.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz