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V/1137/2018

Nordkirchenweg südlich (B-Plan Nr. 585)

Vorlagen 18.12.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 29.01.2019, TOP 7.13

Beschlussvorlage

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Anlage A

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AUKB_V_1137_Nordkirchenweg_suedlich_Anlage_1

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Beschlussvorlage

4992 Zeichen

V/1137/2018 
V/1137/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Nordkirchenweg südlich (B-Plan Nr. 585) 
- Baubeschluss Kanalerschließung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.01.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   29.01.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Beschlussvorschlag 
 
I. Sachentscheidung 
 
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. Hi -60 Blatt 5 vom 
17.12.2018) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von  ca. 1.220.000 € 
entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd.  15.250 € und Unterhaltungskosten 
von rd. 12.200 € an. Die Folgekosten werden durch die Abwassergebühr refinanziert. 
 
 
Tiefbauamt 
 
16.01.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492 66 00 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/1137/2018 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1101 
 
Abwasserbeseitigung 
 
   
Investitionsmaßnah-
me 
4232 Nordkirchenweg, südl. B-Plan 
585  
   
Auszahlungen   2019 1.170.000  
   2020 50.000  
Saldo 1.220.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei der o.g. Pr o-
duktgruppe veranschlagt 
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Voraussetzungen 
 
Die vorliegende Ausführungsplanung wurde auf Grundlage des Bebauungsplans Nr. 585 Münster 
Hiltrup – Nordkirchenweg südlich – erstellt. Der Bebauungsplan Nr. 585 wurde mit der Vorlage 
V/0021/2018 am 14.03.2018 in der Sitzung des Rats rechtskräftig beschlossen. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Das Plangebiet im Stadtteil Hiltrup hat eine Gesamtgröße von ca. 2,70 ha mit ca. 70 Wohneinheiten 
in Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie einer KiTa. 
 
Der vorliegende Entwurf umfasst die Planung der entwässerungstechnischen Einrichtungen, die eine 
geordnete und schadlose Sammlung und Ableitung der anfallenden Schmutz- und Regenwässer des 
Wohngebietes gewährleistet. Es ist ein Trennsystem zur Entwässerung des Gebietes vorgesehen. 
 
Die Vorflut der Regenwasserkanalisation ist das bereits vorhandene Rückhaltesystem im Norden des 
Gebietes mit Anschluss an die vorhandene Kanalisation. Diese leitet das gesammelte Nieder-
schlagswasser in den Getterbach ein. Das bereits vorhandene Rückhaltesystem drosselt die Einlei-
tungsmenge auf 30 l/s. Durch den zusätzlichen Anschluss entsteht keine erhöhte Drosselmenge, da 
das anfallende Niederschlagswasser in der Grünfläche zurückgehalten wird. Zudem wird durch eine 
geplante Retentionsmulde das Niederschlagswasser der Verdunstung zur Verfügung gestellt und 
somit die Wasserbilanz nachhaltig verbessert. Die Grundstücke sind an eine Regenwasserkanalisati-
on  DN 300 angeschlossen. Dieser führt das Niederschlagswasser in die Retentionsmulde in der 
nördlichen Grünfläche ein. Die Retentionsmulde staut maximal 30 cm ein, sodass keine weiteren Si-
cherheitsvorkehrungen, wie eine Umzäunung, notwendig sind. Die Retentionsmulde ist verbunden mit 
der bereits bestehenden Mulde, welche das vorhandene Wohngebiet am Nordkirchenweg entwässert. 
 
Das Schmutzwasser wird über eine Schmutzwasserkanalisation DN 250 gesammelt und dem 
Schmutzwasserpumpwerk Nordkirchenweg im Freigefälle zugeführt. Das bereits vorhandene Klein-
pumpwerk ist ausreichend dimensioniert für die zusätzlichen Mengen. Vom Kleinpumpwerk wird das 
anfallende Schmutzwasser Richtung Kläranlage Geist abgeleitet. 
       
3. Ausschreibung und Bau

- 3 - 
V/1137/2018 
 
Der Baubeginn für die Erschließungsmaßnahme ist in 2019 vorgesehen. Nach jetzigem Stand werden 
im Plangebiet Leitungen durch die Stadtwerke parallel zur Entwässerungsleitung verlegt.  
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Für die im Plangebiet liegenden Grundstücke sind die satzungsgemäßen Entwässerungsbeiträge von 
zurzeit 6,77 € pro m² Grundstücksfläche bei ein- und zweigeschossiger Bebauung zu zahlen. Der 
endgültige Entwässerungsbeitrag richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Entstehung der Beitrags-
pflicht gültigen Betragssatz. 
Für die Herstellung von Kanalhausanschlussleitungen wird die in der Satzung festgelegte Pauschale 
erhoben. Diese beträgt nach der zurzeit gültigen Satzung 1.483,08 € für einen Schmutz- und Regen-
wasserhausanschluss. 
  
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Die vorhandene Einleitungsgenehmigung in den Getterbach ist nach § 8 WHG genehmigt und wird 
angepasst. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
 
7. Sonstiges 
 
Die Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes frühzeitig über die 
Maßnahme informiert. 
 
Die Beschlussvorlage zum Straßenbau hat die Nummer V/1133/2018. 
 
 
 
I.V. 
 
 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen 
Lageplan HI-60, Blatt 5

Anlage A

1681 Zeichen

Anlage A zur V/1137/2018 
Kurzüberblick 
Gemäß dem Baulandprogramm 2018 – 2025 werden auf Grundlage des rechtskräftigen B-Plan 
Nr. 585 Hiltrup – südwestlich Nordkirchenweg / Kappenberger Damm / Buswende die Kanaler-
schließungsarbeiten für 65 WE anhand des beigefügten Planes ausgeführt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftli-
che Ableitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „Umsetzung des Baulandprogrammes“. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2025 vorgesehen. 
 
Es ist dabei mit einem finanziellen Gesamtbedarf von mehreren Mio. € zu kalkulieren. 
 
 
Finanzierung   
Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad      
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen:  
Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswasserge-
setz NW (LWG), Entwässerungssatzung (EWS), Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
/

AUKB_V_1137_Nordkirchenweg_suedlich_Anlage_1

915 Zeichen

Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum 
Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 516_053Hi-60
0DÀVWDELageplan/ÅQJHQDatum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamtPlot 17.12.2018
Nordkirchenweg suedl.B-Plan 585.DQDOHUVFKOLHÀXQJ
StadtteilBezirk Hiltrup
00000
1 : 500+×KHQ1 : 1 : 
1ÅFKVWH+×KHQERO]HQMB 4011  9  00751NHN + 60,849 mHiltrup, Grafschaft 2MB 4011  9  00675NHN + 60,266 m*HLVW.DSSHQEHUJHU'DPP%UÝFNH
Die genaue Lage von VersorgungsleitungenLVWYRU%DXEHJLQQ]XÝEHUSUÝIHQKabelpakete und Formsteine beachten!
Lageplan
W DN 300FH
TelekommunikationsleitungenRWE - LeitungenDruckrohrleitungMischwasserkanalSchmutzwasserkanalRegenwasserkanal
StromleitungenLichtwellenleiterWasserleitung)HUQZÅUPHNDQDO
GASGASGAS G DN 300 Gasleitung
.DQDOHQWIÅOOWZLUGYHUGÅPPWX
02.2018Langner02.2018Schulte Laggenbeck
7UDVVHIÝU6WDGWZHUNH

Beratungsverlauf (2)

24.01.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 7.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Nordkirchenweg
  • Kappenberger Damm
  • Grafschaft

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Details

Aktenzeichen
V/1137/2018
Typ
Vorlagen
Datum
18.12.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37