V/1137/2018
Nordkirchenweg südlich (B-Plan Nr. 585)
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Beschlussvorlage
4992 Zeichen
V/1137/2018
V/1137/2018
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Nordkirchenweg südlich (B-Plan Nr. 585)
- Baubeschluss Kanalerschließung
Beratungsfolge
24.01.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
29.01.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
I. Sachentscheidung
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. Hi -60 Blatt 5 vom
17.12.2018) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.220.000 €
entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet.
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 15.250 € und Unterhaltungskosten
von rd. 12.200 € an. Die Folgekosten werden durch die Abwassergebühr refinanziert.
Tiefbauamt
16.01.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Grimm
Telefon: 492 66 00
Grimm@stadt-muenster.de
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V/1137/2018
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe
1101
Abwasserbeseitigung
Investitionsmaßnah-
me
4232 Nordkirchenweg, südl. B-Plan
585
Auszahlungen 2019 1.170.000
2020 50.000
Saldo 1.220.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei der o.g. Pr o-
duktgruppe veranschlagt
Begründung:
1. Voraussetzungen
Die vorliegende Ausführungsplanung wurde auf Grundlage des Bebauungsplans Nr. 585 Münster
Hiltrup – Nordkirchenweg südlich – erstellt. Der Bebauungsplan Nr. 585 wurde mit der Vorlage
V/0021/2018 am 14.03.2018 in der Sitzung des Rats rechtskräftig beschlossen.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Das Plangebiet im Stadtteil Hiltrup hat eine Gesamtgröße von ca. 2,70 ha mit ca. 70 Wohneinheiten
in Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie einer KiTa.
Der vorliegende Entwurf umfasst die Planung der entwässerungstechnischen Einrichtungen, die eine
geordnete und schadlose Sammlung und Ableitung der anfallenden Schmutz- und Regenwässer des
Wohngebietes gewährleistet. Es ist ein Trennsystem zur Entwässerung des Gebietes vorgesehen.
Die Vorflut der Regenwasserkanalisation ist das bereits vorhandene Rückhaltesystem im Norden des
Gebietes mit Anschluss an die vorhandene Kanalisation. Diese leitet das gesammelte Nieder-
schlagswasser in den Getterbach ein. Das bereits vorhandene Rückhaltesystem drosselt die Einlei-
tungsmenge auf 30 l/s. Durch den zusätzlichen Anschluss entsteht keine erhöhte Drosselmenge, da
das anfallende Niederschlagswasser in der Grünfläche zurückgehalten wird. Zudem wird durch eine
geplante Retentionsmulde das Niederschlagswasser der Verdunstung zur Verfügung gestellt und
somit die Wasserbilanz nachhaltig verbessert. Die Grundstücke sind an eine Regenwasserkanalisati-
on DN 300 angeschlossen. Dieser führt das Niederschlagswasser in die Retentionsmulde in der
nördlichen Grünfläche ein. Die Retentionsmulde staut maximal 30 cm ein, sodass keine weiteren Si-
cherheitsvorkehrungen, wie eine Umzäunung, notwendig sind. Die Retentionsmulde ist verbunden mit
der bereits bestehenden Mulde, welche das vorhandene Wohngebiet am Nordkirchenweg entwässert.
Das Schmutzwasser wird über eine Schmutzwasserkanalisation DN 250 gesammelt und dem
Schmutzwasserpumpwerk Nordkirchenweg im Freigefälle zugeführt. Das bereits vorhandene Klein-
pumpwerk ist ausreichend dimensioniert für die zusätzlichen Mengen. Vom Kleinpumpwerk wird das
anfallende Schmutzwasser Richtung Kläranlage Geist abgeleitet.
3. Ausschreibung und Bau
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V/1137/2018
Der Baubeginn für die Erschließungsmaßnahme ist in 2019 vorgesehen. Nach jetzigem Stand werden
im Plangebiet Leitungen durch die Stadtwerke parallel zur Entwässerungsleitung verlegt.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse
Für die im Plangebiet liegenden Grundstücke sind die satzungsgemäßen Entwässerungsbeiträge von
zurzeit 6,77 € pro m² Grundstücksfläche bei ein- und zweigeschossiger Bebauung zu zahlen. Der
endgültige Entwässerungsbeitrag richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Entstehung der Beitrags-
pflicht gültigen Betragssatz.
Für die Herstellung von Kanalhausanschlussleitungen wird die in der Satzung festgelegte Pauschale
erhoben. Diese beträgt nach der zurzeit gültigen Satzung 1.483,08 € für einen Schmutz- und Regen-
wasserhausanschluss.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Die vorhandene Einleitungsgenehmigung in den Getterbach ist nach § 8 WHG genehmigt und wird
angepasst.
6. Liegenschaftliche Regelungen
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.
7. Sonstiges
Die Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes frühzeitig über die
Maßnahme informiert.
Die Beschlussvorlage zum Straßenbau hat die Nummer V/1133/2018.
I.V.
Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen
Lageplan HI-60, Blatt 5
Anlage A
1681 Zeichen
Anlage A zur V/1137/2018 Kurzüberblick Gemäß dem Baulandprogramm 2018 – 2025 werden auf Grundlage des rechtskräftigen B-Plan Nr. 585 Hiltrup – südwestlich Nordkirchenweg / Kappenberger Damm / Buswende die Kanaler- schließungsarbeiten für 65 WE anhand des beigefügten Planes ausgeführt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftli- che Ableitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Umsetzung des Baulandprogrammes“. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2025 vorgesehen. Es ist dabei mit einem finanziellen Gesamtbedarf von mehreren Mio. € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswasserge- setz NW (LWG), Entwässerungssatzung (EWS), Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) /
AUKB_V_1137_Nordkirchenweg_suedlich_Anlage_1
915 Zeichen
Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 516_053Hi-60 0DÀVWDELageplan/ÅQJHQDatum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamtPlot 17.12.2018 Nordkirchenweg suedl.B-Plan 585.DQDOHUVFKOLHÀXQJ StadtteilBezirk Hiltrup 00000 1 : 500+×KHQ1 : 1 : 1ÅFKVWH+×KHQERO]HQMB 4011 9 00751NHN + 60,849 mHiltrup, Grafschaft 2MB 4011 9 00675NHN + 60,266 m*HLVW.DSSHQEHUJHU'DPP%UÝFNH Die genaue Lage von VersorgungsleitungenLVWYRU%DXEHJLQQ]XÝEHUSUÝIHQKabelpakete und Formsteine beachten! Lageplan W DN 300FH TelekommunikationsleitungenRWE - LeitungenDruckrohrleitungMischwasserkanalSchmutzwasserkanalRegenwasserkanal StromleitungenLichtwellenleiterWasserleitung)HUQZÅUPHNDQDO GASGASGAS G DN 300 Gasleitung .DQDOHQWIÅOOWZLUGYHUGÅPPWX 02.2018Langner02.2018Schulte Laggenbeck 7UDVVHIÝU6WDGWZHUNH
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Nordkirchenweg
- Kappenberger Damm
- Grafschaft
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Details
- Aktenzeichen
- V/1137/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.12.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37