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0862/2022

Konzept zur Neuausweisung und Erweiterung einzelner Naturschutzgebiete in Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 25.04.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 25.08.2022, TOP 4.2.1

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 3 Karten 13 Gebiete

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 4 Vorab-Auszug 20.06.2022 Beirat TOP 4.1

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Anlage 2 2022_03_Final Endfassung Konzept NSG Neuausweisung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2222 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0862/2022
Stand: 16.07.2025 
Sachstandsbericht  
Konzept zur Neuausweisung und Erweiterung einzelner Naturschutzgebiete in 
Köln 
Geänderter Beschluss gem. Änderungsantrag AN/1413/2022: 
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt das durch die Verwaltung erarbei-
tete Konzept „Neuausweisung und Erweiterung einzelner Naturschutzgebiete in Köln 
mit Priorisierung“ (Stand März 2022) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die 
mit höchster Priorität vorgeschlagene Unterschutzstellung des Gebietes „Isborns 
Heide/ Hommelsheimer Bruch/ Dünnwalder Wald“ als Naturschutzgebiet auszuweisen 
und einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Landschaftsplans Köln (§ 20 
LNatSchG) vorzubereiten. 
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, wie eine Vernetzung dieser beiden Natur-
schutzgebiete in Dünnwald forstlich und planerisch möglich ist. 
Für die anderen mit sehr hoher und hoher Priorität bewerteten Gebiete wird die Ver-
waltung beauftragt, die Vorschläge weiter auszuarbeiten und weitere Beschlussvorla-
gen vorzulegen. 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Das Aufstellungsverfahren für das neue Naturschutzgebiet (NSG) N 24 „Isborns Heide 
und Hommelsheimer Bruch“ ist abgeschlossen. Der Satzungsbeschluss durch den 
Rat der Stadt Köln ist am 03.07.2025 gefasst worden.  
 
Für weitere sechs Naturschutzgebiete aus dem Konzept aus 2022 (NSG Weißer Bo-
gen, NSG Erweiterung „Langeler Auwald“, NSG “Auf dem Dreißiger“, NSG „Mielen-
forster Wiesen“, NSG „Thielenbruch / Kemperbach“, NSG „Gremberger Wäldchen“) ist 
Ende 2024 ein externes Planungsbüro für die Erstellung der Satzungstexte beauftragt 
worden. Seit Frühjahr 2025 erfolgt die Erarbeitung der Schutzgebietsausweisungen 
sowie die Abstimmungen mit den anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie ande-
ren Dienststellen innerhalb der Stadtverwaltung.

2 
 
Nächste Schritte: 
Es ist geplant, sobald erste Vorentwürfe erstellt und verwaltungsintern abgestimmt 
sind, im Herbst bzw. Frühjahr 2025/2026 Aufstellungsbeschlüsse für diese weiteren 
sechs Naturschutzgebiete zu fassen und damit die Änderungsverfahren des Land-
schaftsplans Köln umzusetzen.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1661 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
x Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
x Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gemäß § 16 LNatSchG NRW im 
Rahmen des nachfolgenden Landschaftsplanänderungsverfahrens 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung d er Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Anlage 4 Vorab-Auszug 20.06.2022 Beirat TOP 4.1

7335 Zeichen

Geschäftsführung  
Naturschutzbeirat bei der Unteren 
Naturschutzbehörde  
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
 
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de  
Datum: 27.07.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niedersch rift der Sitzung des 
Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde  vom 
20.06.2022  
öffentlich 
4.1 Konzept zur Neuausweisung und Erweiterung einzelner Naturschutz-
gebiete in Köln 
0862/2022 
Zu Beginn betont Beiratsvorsitzender Herr von der Stein, dass er sich über Art, De-
taillierungsgrad und Umfang der Vorlage sehr gefreut habe. Auch dass das 10 %-Ziel 
für Köln in die Vorlage aufgenommen und eine Priorisierung vorgenommen wurde, 
begrüße er. 
Frau Dr. Euler-Bertram äußert die Bitte, dass die Vorstellung der einzelnen Gebiete 
im Naturschutzbeirat möglichst frühzeitig erfolgen sollte, um rechtzeitig eine sinnvolle 
und durchdachte Stellungnahme abgeben zu können. 
Frau Kröger sagt zu, den Beirat und auch die Umweltverbände frühzeitig im Verfah-
ren einzubinden. Es werde eine Priorisierung vorgenommen und diese Gebiete wür-
den dann als erste vorgeschlagen. 
Herr von der Stein schlägt vor, in der heutigen Sitzung nicht über jede Fläche im De-
tail zu sprechen, sondern über diejenigen, die sich in der Priorisierung oben befin-
den. Im Prozess der Fortschreibung könne dann jede Fläche peu a peu abgearbeitet 
werden. 
Anschließend stellt Frau Kröger das Konzept und die einzelnen Flächen mit ihrer Pri-
orisierung anhand einer PowerPoint Präsentation vor.1 
In einer nachfolgenden ausführlichen Diskussion werden Themen angesprochen, die 
u. a. die Flächenkonkurrenz in Köln, die Anpassung von Verboten zur Festsetzung 
von Schutzzwecken bzw. die Besucherlenkung in Schutzgebieten (z. B. der West-
hovener Aue) betreffen. 
                                                 
1 Die Folien der Präsentation sind der Niederschrift als Anlage beigefügt und im Ratsinformationssys-
tem eingestellt.

Frau Hammer betont, es sei aus Sicht des BUND wichtig, so viele Naturschutzgebie-
te wie möglich in Köln auszuweisen, um einen Rückfall in geschützte Landschaftsbe-
standteile zu vermeiden. Das 10 %-Ziel müsse im Auge behalten werden. Die man-
gelnde Akzeptanz der Bevölkerung dürfe nicht dazu führen, dass ein Gebiet so 
schlecht bewertet wird, dass es als NSG nicht in Frage komme. 
Herr Sanden spricht die Auswirkungen auf die Sportanlagen in NSG an. Er möchte 
wissen, auf was sich die Sportvereine einstellen müssen, damit ein gutes Miteinan-
der möglich ist.  
Frau Kröger erklärt, dass bestehende Sportanlagen nicht in NSG einbezogen wer-
den.  
Herr Sanden macht deutlich, dass Einzelheiten frühzeitig mit den Sportvereinen be-
sprochen werden müssen, damit diese sich auf geänderte Rahmenbedingungen ein-
lassen können. 
Die Nachfrage von Herrn Hecker, ob Ackerflächen betroffen seien, bestätigt Frau 
Kröger. Es liege auch bereits eine konkrete Anfrage aus der Landwirtschaft hinsicht-
lich einer Entwicklung zum NSG vor. Man werde sich frühzeitig mit den landwirt-
schaftlichen Gremien in Verbindung setzen und mit den Landwirten vor Ort abstim-
men. 
Frau Hammer unterstreicht die biologische Hochwertigkeit des Langeler Auwaldes. 
Sie hebt hervor, dass eine Neuausweisung dieses Gebietes am allerschnellsten um-
zusetzen sei, da hier eine Öffentlichkeitsbeteiligung bereits stattgefunden habe und 
Pflege- und Entwicklungspläne vorliegen. Sie bedaure allerdings, dass ein Ende des 
Weiterbetriebes der Gastronomie „Strandbads Marie“ anscheinend immer noch nicht 
abzusehen sei. 
Herr Dr. Bauer informiert darüber, dass es einen Interessenten gebe, dem eine Frist 
gesetzt worden sei, die in Kürze ablaufe. Nach der Sommerpause werde die Politik 
über das weitere Vorgehen entscheiden.  
Auf Nachfrage von Herrn Sanden hinsichtlich einer Verlagerung des Sportplatzes in 
Langel antwortet Herr Dr. Bauer, dass noch kein neuer Sachstand vorliege. 
Abschließend weist Frau Kröger auf die Bewertungskriterien und die Einteilung der 
Wertstufen hin, die zur Priorisierung der Gebiete geführt haben (Folien 19 bis 21). 
Man beabsichtige, die mit höchster Priorität vorgeschlagenen Gebiete, hier zuerst 
den Dünnwalder Wald, dann den Langeler Auwald und den Weißer Bogen und an-
schließend die Gebiete mit hoher Priorität zu entwickeln. Frau Kröger weist in diesem 
Zusammenhang auf die begrenzten personellen Kapazitäten hin. 
Auf Nachfrage von Frau Dr. Euler-Bertram zu den zeitlichen Rahmenbedingungen 
antwortet Frau Kröger, dass der Aufstellungsbeschluss für den Dünnwalder Wald in 6 
bis 9 Monaten realistisch sei. Der Satzungsbeschluss könne jedoch erst nach dem 
dreistufigen Verfahren erfolgen, das aus der frühzeitigen Beteiligung, Abwägung der 
Anregungen und Bedenken und der Offenlage bestehe. Sie rechne nicht mit großen 
Konflikten, da es sich um städtische Flächen handle. 
Herr Dr. Bauer betont, dass es sich nur um eine grobe Kalkulation handle und die 
fachlichen Kriterien im Vordergrund stehen sollten. 
Herr von der Stein befürwortet, die Vorlage zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und 
fragt die Beiratsmitglieder, ob diese mit der Priorisierung zu den einzelnen Gebieten 
einverstanden sind. Für ihn stelle sich die Frage, den Langeler Auwald aufgrund des 
zeitlichen Drucks der verkehrlichen Überplanung vorzuziehen.

Herr Sumser stellt die absolut hohe Wertigkeit des Langeler Auwaldes in Frage und 
regt die Bildung einer Arbeitsgruppe Naturschutzgebiete im Beirat an, die sich inten-
siv mit den Gebieten befasst, evtl. auch Gebiete aufsucht und qualifizierter Stellung 
nehmen kann. 
Frau Hammer hebt die besondere Gefährdung des Langeler Auwaldes durch die 
Verschattung der geplanten Autobahnbrücke hervor, die laut einem von Straßen 
NRW beauftragten Gutachter zu einem Absterben des NSG führe.  
Sie schlägt darüber hinaus vor, von der Stadt Köln eine Verstärkung der personellen 
Ausstattung zu fordern, um eine zügige Umsetzung der Ausweisungen zu erreichen. 
Herr von der Stein stimmt Frau Hammer zu und sieht die besondere Gefährdung des 
Langeler Auwaldes ebenso. Er macht den Vorschlag, per Eilentscheidung in der Stel-
lungnahme auf die besondere Bedrohung des Langeler Auwaldes hinzuweisen, ohne 
die Priorisierung in Frage zu stellen.  
Hinsichtlich einer personellen Ausstattung, verweist er auf eine Stellungnahme des 
Städtetages an die UNB, die dringlichen Punkte gegenüber der neuen Landesregie-
rung vorzutragen. Er regt an, ebenfalls in die Stellungnahme aufzunehmen, dass so-
wohl der Träger der Landschaftsplanung, was die Zuarbeit betreffe, als auch die Un-
tere Naturschutzbehörde personell so ausgestattet werden sollen, dass die Abarbei-
tung der Unterschutzstellung zügig umgesetzt werden könne. 
Die Beiratsmitglieder sind mit dem Vorschlag einverstanden. 
 
 
Die Eilentscheidung des Beiratsvorsitzenden lautet 
 
Beschluss: 
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nimmt die Beschlussvor-
lage zustimmend zur Kenntnis und hebt die besondere Gefährdung des Langeler 
Auwaldes hervor, ohne die Priorisierung in Frage zu stellen.  
Der Naturschutzbeirat weist auf die Dringlichkeit hin, sowohl den Träger der Land-
schaftsplanung, was die Zuarbeit betrifft, aber auch die Untere Naturschutzbehörde 
personell so auszustatten, dass die Abarbeitung der Unterschutzstellung zügig um-
gesetzt werden kann.

Anlage 2 2022_03_Final Endfassung Konzept NSG Neuausweisung

52951 Zeichen

/ 2 
 
 
 
 
 
 
Konzept zur 
 
Neuausweisung und  
Erweiterung  
einzelner  
Naturschutzgebiete 
in Köln 
 
 
Priorisierung 
 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen  
671 – Frau Kirsten Kröger 
 
Fachliche Beteiligung 
Untere Naturschutzbehörde  
571 – Frau Ursula Pniewski 
Köln, im März 2022

- 2 - 
 
/ 3 
Inhalt 
 
0 Abkürzung ............................................................................................ ....................... 3 
1 Einleitung ........................................................................................... ......................... 4 
1.1  Gemeinsamer Antrag für ein neues Naturschutzgebiet im 
Kölner Stadtgebiet ................................................................................... .............. 4 
1.2  Gesetzlicher Rahmen .................................................................................. .......... 4 
2 Kurzbeschreibung der einzelnen naturschutzwürdigen Gebiete ............................ 6 
2.1  NSG Neuausweisung - „Isborns Heide/ Hommelsheimer 
Bruch/ Dünnwalder Wald“ .............................................................................. ........ 7 
2.2  NSG Erweiterung N 16 „Oberer Mutzbach“ ............................................................ 9  
2.3  NSG Neuausweisung „Kemperbach im Tiefenbruch“ ........................................... 10  
2.4  NSG Neuausweisung - „Strundener Wiesen, Weiden und 
Wald östlich des Penn-ingsfelder Weges“ ............................................................ 11  
2.5  NSG Neuausweisung - „Iddelsfelder Hardt / Bensberger 
Marktweg“ ............................................................................................ ................ 12  
2.6  NSG Neuausweisung - „Mielenforster Wiese“ ...................................................... 13  
2.7  NSG Neuausweisung - „Gremberger Wäldchen“ ................................................. 14  
2.8  NSG Neuausweisung – „Westhovener Aue“ ........................................................ 15  
2.9  NSG Neuausweisung - „Weißer Bogen“ ............................................................... 17  
2.10  NSG Neuausweisung - „Linder Bruch/ Senkelsgraben“ ...................................... 18  
2.11  NSG Neuausweisung „Storchensee und Molch Weiher“ .................................... 20  
2.12  NSG Erweiterung N 17 „Langeler Auwalds rrh.“ ................................................. 21  
2.13  NSG Neuausweisung – „Biotopfläche - Auf dem Dreißiger“ ............................... 23  
3 Bewertung der vorgeschlagenen Naturschutzgebiete ........................................... 24  
3.1 Bewertungskriterien .................................................................................. ........... 24  
3.2  Einteilung der Wertstufen ............................................................................ ......... 26  
3.3  Bewertungstabelle .................................................................................... ........... 27  
4 Gesamtbewertung und Fazit ............................................................................ ........ 29  
4.1  Wertstufe – „sehr hoch“ .............................................................................. ......... 29  
4.2  Wertstufe – „hoch“ ................................................................................... ............ 29  
4.3  Wertstufe – „mittel“.................................................................................. ............. 29  
4.4  Fazit ................................................................................................ ..................... 30  
Anlagen: Karten der 13 Gebiete ....................................................................... ........... 31

- 3 - 
 
/ 4 
Abkürzungsverzeichnis 
 
0 Abkürzung  Erläuterung/ Definition  
BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz 
BK Das landesweite Biotopkataster des LANUVS NRW erfasst nach einheitli- 
chen naturschutzfachlichen Standards die einzelnen Biotope mit dem Pro- 
gramm GISPAD. In FFH- und Naturschutzgebieten, den § 30/42-Biotopty- 
pen und in naturschutzwürdigen Biotopkatasterflächen erfolgt für Biotopty- 
pen eine Detailkartierung der FFH- und N-Lebensraumtypen. Die Bearbei- 
tung der Erhaltungszustandsbewertung der FFH-Lebensraumtypen ist nur 
innerhalb von FFH-Gebieten notwendig. 
BT Die Biotoptypen werden ebenfalls in NRW nach einheitlichen Standard 
des LANUVS NRW erfasst und nehmen Bezug auf die Auflistung der Le- 
bensraumtypen der FFH-Richtlinie. 
BZ Stadtbezirk der Stadt Köln 
FFH-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, ist eine Naturschutz Richtlinie der Europäi- 
schen Union. Die amtliche Bezeichnung lautet: Richtlinie 92/43/EWG des 
Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume so- 
wie der wildlebenden Tiere und Pflanzen .  
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren 
Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu si- 
chern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, Wiederher- 
stellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der 
Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. 
FSC-.Zertifizierung FSC® steht für „Forest Stewardship Council®“. Es ist ein internationales 
Zertifizierungssystem für nachhaltigere Waldwirtschaft.  FSC zertifi- 
ziert werden Wälder und Plantagen, die unter anderem nach strengeren 
ökologischen und sozialen Prinzipien bewirtschaftet werden.  
LANUV NRW Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz N ordrhein-West- 
falen 
LB Geschützter Landschaftsbestandteil nach § 29 BNatSchG 
LNatSchG  Landesnaturschutzgesetz NRW 
LSG Landschaftsschutzgebiet nach § 26 BNatSchG 
LRT Lebensraumtyp nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie   
NATURA 2000 Das Netz Natura 2000 besteht aus den Gebieten der Fauna-Flora-Habi- 
tatrichtlinie (FFH-Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) und der Vo- 
gelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG). Die sogenannten 
FFH-Gebiete werden auch als Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung 
(GGB) bzw. Special Areas of Conservation (SAC) bezeichnet. Die Vogel- 
schutzgebiete werden als besondere Schutzgebiete bzw. Special Protec- 
ted Areas (SPA) bezeichnet. Sie werden nach EU-weit einheitlichen Stan- 
dards ausgewählt und unter Schutz gestellt. 
NSG Naturschutzgebiet nach § 23 BNatSchG 
PEPL Pflege- und Entwicklungsplan. Für jedes rechtskräftige Naturschutzgebiet 
wird ein PEPL erstellt, welcher die Ziele und Maßnahmen der naturschutz- 
fachlichen Entwicklung des Gebietes darlegt. 
VB Der landesweite Biotopverbund (VB) NRW enthält Flächen, die mit her- 
ausragender und besonderer Bedeutung bewertet sind.

- 4 - 
 
/ 5 
 
1 Einleitung 
1.1 Gemeinsamer Antrag für ein neues Naturschutzgeb iet im Kölner Stadtgebiet 
Am 07.10.2021 wurde der Antrag (AN 2064/2021) der Fraktionen (Fraktion Bündnis90/Die 
Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion) im Ausschuss für 
Klima, Umwelt und Grün beraten. 
In der Begründung zum Antrag wird ausgeführt, dass „Köln 22 ausgewiesene Naturschutz- 
gebiete mit einer Gesamtfläche von 3418 ha“ hat. Damit stehen etwa 8% der Fläche von 
Köln unter Naturschutz. In anderen Großstädten, wie z. B. Hamburg, ist der Anteil der Natur- 
schutzgebiete mit 9,71% deutlich höher (hier werden in 2022 10% angestrebt).  
Die Stadt Köln hat sich mit der Unterzeichnung der „Deklaration Biologische Vielfalt in Kom- 
munen“ verpflichtet, sich dem Ziel der Bewahrung der Biodiversität mit hoher Priorität zu 
widmen.“  
Nach erfolgter Beratung des o.g. Antrages als auch dazu eingereichter Änderungsanträge 
wurde der Antrag AN 2064/2021 auf der Grundlage des Änderungsantrages der SPD-Frak- 
tion einstimmig beschlossen.  
Der geänderte Beschluss lautet:  
„Die Verwaltung legt bis Ende 2022 dem Umweltausschuss eine Vorschlagsliste für ein 
neues Naturschutzgebiet in Köln vor. Die Vorschläge sollen in einer Bewertungsmatrix ne- 
ben der naturschutzfachlichen Eignung und anderer Punkte auch die Eigentumsverhält- 
nisse, die Akzeptanz für ein Schutzgebiet vor Ort, die Auswirkungen auf bestehende Nut- 
zungsmöglichkeiten und die Einschätzung des Naturschutzbeirates darstellen. Abstim- 
mungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 
1.2 Gesetzliche 
r Rahmen  
Auf Grund des strikten Veränderungsverbotes (§ 23 Abs. 2 S. 1 BNatSchG) stellen Natur- 
schutzgebiete die strengste Schutzgebietskategorie im deutschen Naturschutzrecht in Nord- 
rhein-Westfalen (NRW) und in Deutschland dar.  
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie weist darüber hinaus das europäische Schutzregime (NA- 
TURA 2000) aus, welches in Nordrhein-Westfalen weitgehend durch die Ausweisung von 
Naturschutzgebieten umgesetzt worden ist. 
Einige der FFH-Gebiete sind im Kölner Stadtgebiet somit als Naturschutzgebiete im Kölner 
Landschaftsplan neu ausgewiesen worden und unterliegen flächengleich zudem dem euro- 
päischem Schutzregime Natura 2000. 
Für die Ausweisung eines Gebietes als Naturschutzgebiet ist das Vorhandensein und die 
Erfüllung von Merkmalen der in § 23 Abs. 1 BNatSchG genannten Schutzzwecke („Schutz- 
würdigkeit“) erforderlich sowie eine „Schutzbedürftigkeit“ hinsichtlich abstrakter Gefahren. 
 
In § 23 Abs. 1 BNatSchG werden als Schutzzwecke im Grundsatz benannt:  
• „zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung  von Lebensstätten, Biotopen oder Lebens- 
gemeinschaften bestimmter wild lebender Tier und Pflanzenarten“ 
• „aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder  landeskundlichen Gründen“ 
• „wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit“ 
Die Erfüllung eines der drei (allesamt gleichrangigen) Schutzzwecke genügt. Der Schutz- 
zweckkatalog ist abschließend und abweichungsfest geregelt. Eine Konkretisierung muss im 
Rahmen der Unterschutzstellung (Festlegung des Schutzzweckes) erfolgen.

- 5 - 
 
/ 6 
Grundlagen zur Einstufung neuer Naturschutzgebiete in Köln sind die Auswertung des 
Fachinformationsdienstes des LANUV NRW (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbrau- 
cherschutz Nordrhein-Westfalen) bestehende Gutachte n und Kartierungen der Umweltver- 
bände und der NABU-Naturschutzstation Lev.-Köln sowie Daten der Verwaltung der Stadt 
Köln.  
Die tatsächliche Festlegung zur Ausweisung eines Gebietes als Naturschutzgebiet lässt sich 
nur auf Basis örtlicher Ermittlungen und Bestandsaufnahmen (Inaugenscheinnahme, pflan- 
zensoziologische / floristische und faunistische  Erfassungen) treffen. 
Auch einzelne für sich betrachtet nicht schutzwürdige Flächen können in den Schutz einbe- 
zogen werden, wenn ein Gebiet im Ganzen schutzwürdig ist.  
Darüber hinaus werden Naturschutzgebiete zur Entwicklung und Wiederherstellung ihrer 
Schutzgüter festgesetzt, sofern sich die Gebiete aufgrund ihrer reaktivierbaren Entwick- 
lungs- oder Wiederherstellungspotenziale (z.B. Eignung zur Wiedervernässung aus Grün- 
den der Bodenbeschaffenheit) für die angestrebte Entwicklung und Wiederherstellung eig- 
nen. 
„Schutzbedürftigkeit“ liegt vor, wenn der angestrebte Schutz aufgrund einer abstrakten Ge- 
fährdungslage vernünftigerweise geboten ist (z.B. hoher Erholungs- oder Besiedlungsdruck, 
Existenz abbauwürdiger Bodenschätze etc.) und das Ergreifen von Schutzmaßnahmen not- 
wendig wird.  
Die Bereitschaft betroffener Grundeigentümer zum Abschluss naturschutzvertraglicher Ver- 
einbarungen stellt die Schutzbedürftigkeit eines Gebietes ebenso wenig in Frage wie der 
Umstand, dass einzelne Flächen bereits von einem gesetzlichen Biotopschutz (u.a. § 30 
BNatSchG) erfasst sind oder sich z. B. in einem Wasserschutzgebiet befinden.  
Das Naturschutzrecht verfolgt spezifische Zielsetzungen, die von anderen Unterschutzstel- 
lungen grundsätzlich nicht abgedeckt werden.“ 
 
Die nachfolgend ausgewählten und vorgeschlagenen Gebiete weisen alle im Grundsatz ei- 
nen oder mehrere der oben benannten Schutzzwecke auf und sind somit als naturschutz- 
würdig durch die Verwaltung eingestuft.

- 6 - 
 
/ 7 
2 Kurzbeschreibung der einzelnen naturschutzwürdige n Gebiete 
Übersicht über die räumliche Lage der Vorschläge für neu auszuweisende bzw. zu erweitern- 
den Naturschutzgebiete im Stadtgebiet :

- 7 - 
 
/ 8 
Eine Darstellung der einzelnen Gebiete im räumlichen Zusammenhang ist der Anlage zu ent- 
nehmen (s. Anlage). 
2.1 NSG Neuausweisung - „Isborns Heide/ Hommelsheim er Bruch/ Dünnwalder 
Wald“  
 
 
Nr.  Neues 
Natur- 
schutzge- 
biet  / Er- 
weiterung 
bestehen- 
der Natur- 
schutzge- 
biete 
Be- 
zirk 
Bisherige 
Schutz- 
auswei- 
sung im 
Land- 
schafts- 
plan Köln  
An- 
trag 
zur 
Unter- 
schut 
zstel- 
lung 
Naturschutz- 
fachliche Eig- 
nung / Bewer- 
tung  
Gefähr- 
dung der 
schutz- 
würdigen 
Biotopty- 
pen / Ge- 
fähr- 
dungs- 
grad 
Eigen- 
tums- 
ver- 
hält- 
nisse 
Zu erwar- 
tende Ak- 
zeptanz 
für das 
Schutzge- 
biet vor 
Ort 
Auswir- 
kungen 
auf beste- 
hende 
Nutzun- 
gen/ bzw. 
Nut- 
zungs- 
möglich- 
keiten 
Naturschutz- 
fachliche Be- 
wertung der 
Verwaltung 
(Schutzzweck, 
Schutzbedürf- 
tigkeit und Ge- 
fährdung) 
1 NSG Neu- 
auswei- 
sung - „Is- 
borns 
Heide 
/Hommels- 
heimer 
Bruch/ 
Dünnwal- 
der Wald“ 
BZ 9 LB 9.28, 
LB 9.29,  
LSG L 28 
Antrag 
BUND 
aus 
2019 
Laubwälder 
außerhalb von 
Sonderstand- 
orten (NA00), 
Sumpf-, Moor- 
und Bruchwäl- 
der (NAC0), 
Fließgewässer 
(NFM0), Wäl- 
der auf Dü- 
nenstandorten 
und nährstoff- 
armen Sand- 
böden 
(NAD0), Still- 
gewässer 
(NFD0) 
Brutvorkom- 
men Habicht 
und Sperber  
Besonders 
stark ge- 
fährdet, da 
naturnahe 
Sumpf-, 
Bruch und 
Moorwäl- 
der in 
NRW sehr 
selten 
sind.  
Sehr ho- 
hes Poten- 
tial der 
Moorrena- 
turierung  
Sehr 
über- 
wie- 
gend 
Stadt 
Köln, 
rand- 
lich 
auch 
private 
Eigen- 
tümer 
in 
Sied- 
lungs- 
nähe 
Akzeptanz 
ist zu er- 
warten, da 
Erholungs- 
nutzung 
auf beste- 
henden 
Wegen 
weiter zu- 
lässig 
bleibt. 
 
Verände- 
rung der 
Waldent- 
wicklung 
auf Grund 
der stan- 
dörtlichen 
Gegeben- 
heiten. 
Nieder-/ 
Hochmoo- 
rentwick- 
lung durch 
Renaturie- 
rung um- 
setzen. 
Nutzungs- 
konflikte 
können 
auf Grund 
der Öff- 
nung und 
Sehr hohes Ent- 
wicklungspoten- 
tial auf Grund 
der standörtliche 
Bodenverhält- 
nisse der Bergi- 
schen Heideter- 
rasse, Entwick- 
lung von Sumpf-
, Bruch- und 
Moorwäldern, 
Renaturierung 
von Niedermoor- 
standorten,  
NSG-Auswei- 
sung erfolgt um 
diese seltenen 
und störungs- 
empfindlichen

- 8 - 
 
/ 9 
Nr.  Neues 
Natur- 
schutzge- 
biet  / Er- 
weiterung 
bestehen- 
der Natur- 
schutzge- 
biete 
Be- 
zirk 
Bisherige 
Schutz- 
auswei- 
sung im 
Land- 
schafts- 
plan Köln  
An- 
trag 
zur 
Unter- 
schut 
zstel- 
lung 
Naturschutz- 
fachliche Eig- 
nung / Bewer- 
tung  
Gefähr- 
dung der 
schutz- 
würdigen 
Biotopty- 
pen / Ge- 
fähr- 
dungs- 
grad 
Eigen- 
tums- 
ver- 
hält- 
nisse 
Zu erwar- 
tende Ak- 
zeptanz 
für das 
Schutzge- 
biet vor 
Ort 
Auswir- 
kungen 
auf beste- 
hende 
Nutzun- 
gen/ bzw. 
Nut- 
zungs- 
möglich- 
keiten 
Naturschutz- 
fachliche Be- 
wertung der 
Verwaltung 
(Schutzzweck, 
Schutzbedürf- 
tigkeit und Ge- 
fährdung) 
Moorrenaturie- 
rung als Bau- 
stein zum Kli- 
maschutz auf- 
grund der Co²-
Speicherung  
Laufendes Er- 
probungs- und 
Entwicklungs- 
vorhaben des 
BUND zur 
Wiedervernäs- 
sung von ge- 
eigneten 
Standorten in- 
nerhalb der 
Bergischen 
Heideterrrasse 
(neben Wah- 
ner Heide hier 
Schwerpunkt- 
raum von Eig- 
nungsflächen). 
BT-K-00534, 
BT-K-00537, 
BT-K-00544, 
BT-K-00538, 
BT-K-00532, 
BT-K-00533, 
BT-K-00542, 
BT-K-00540, 
BT-K-00539, 
BT-K-00556, 
BT-K-00553, 
BT-K-00555, 
BT-K-00546, 
BT-K-00560, 
BT-K-00549, 
BT-K-00547, 
BT-K-00561, 
BT-K-00562, 
BT-K-00557, 
BT-K-00558, 
BT-K-00554, 
BT-K-00545, 
BT-K-00548, 
BT-K-00550, 
BT-K-00551, 
BT-K-00552, 
BT-K-00559, 
BT-K-00563, 
BK-4908-004 
Entwick- 
lung von 
Waldflä- 
chen ent- 
stehen. 
Die Be- 
schrän- 
kung der 
Jagd und 
der jagdli- 
chen Ein- 
richtungen 
ist im Ver- 
fahren 
noch zu 
klären. 
Geschützten Bi- 
otope zu sichern 
und zu entwi- 
ckeln.

- 9 - 
 
/ 10 
2.2 NSG Erweiterung N 16 „Oberer Mutzbach“ 
 
Nr.  Neues 
Natur- 
schutzge- 
biet  / Er- 
weiterung 
bestehen- 
der Natur- 
schutzge- 
biete 
Be- 
zirk 
Bisherige 
Schutz- 
auswei- 
sung im 
Land- 
schafts- 
plan Köln  
An- 
trag 
zur 
Unter- 
schut 
zstel- 
lung 
Naturschutz- 
fachliche Eig- 
nung / Bewer- 
tung  
Gefähr- 
dung der 
schutz- 
würdigen 
Biotopty- 
pen / Ge- 
fähr- 
dungs- 
grad 
Eigen- 
tums- 
ver- 
hält- 
nisse 
Zu erwar- 
tende Ak- 
zeptanz 
für das 
Schutzge- 
biet vor 
Ort 
Auswir- 
kungen 
auf beste- 
hende 
Nutzun- 
gen/ bzw. 
Nut- 
zungs- 
möglich- 
keiten 
Naturschutz- 
fachliche Be- 
wertung der 
Verwaltung 
(Schutzzweck, 
Schutzbedürf- 
tigkeit und Ge- 
fährdung) 
2 NSG Er- 
weiterung 
N 16 
„Oberer 
Mutzbach“ 
 
BZ 9 LSG L 27 Antrag 
FDP- 
Frak- 
tion 
2004 
BT-GL 0159, 
BT-GL-02728, 
BT-GL-02730 
Hohe Ge- 
fährdung, 
da natur- 
nahe 
Bachläufe 
im Kölner 
Stadtge- 
biet selten 
sind. 
Stadt 
Köln 
Verbreite- 
rung des 
NSG N 16 
in Fort- 
schrei- 
bung LP 
Köln vor- 
gesehen. 
Akzeptanz 
ist zu er- 
warten, da 
keine Nut- 
zungsän- 
derung 
vorgese- 
hen wird. 
Keine 
Forstliche 
Bewirt- 
schaftung 
setzt Maß- 
nahmen 
heute be- 
reits auf 
Grund der 
standörtli- 
chen Ge- 
gebenhei- 
ten und 
FSC-. Zer- 
tifizierung 
um. 
 
Arrondierung 
bzw. Erweite- 
rung der nördli- 
chen Feuchten 
Waldbereiche ist 
fachlich sinnvoll. 
Die Besondere 
Wertigkeit des 
NSGs ergibt sich 
auf Grund des 
naturnahen Ver- 
laufs des Ge- 
wässers und der 
angrenzenden 
feuchten Wäl- 
der.

- 10 - 
 
/ 11 
2.3 NSG Neuausweisung  „Kemperbach im Tiefenbruch“ 
 
Nr.  Neues 
Natur- 
schutzge- 
biet  / Er- 
weiterung 
bestehen- 
der Natur- 
schutzge- 
biete 
Be- 
zirk 
Bisherige 
Schutz- 
auswei- 
sung im 
Land- 
schafts- 
plan Köln  
An- 
trag 
zur 
Unter- 
schut 
zstel- 
lung 
Naturschutz- 
fachliche Eig- 
nung / Bewer- 
tung  
Gefähr- 
dung der 
schutz- 
würdigen 
Biotopty- 
pen / Ge- 
fähr- 
dungs- 
grad 
Eigen- 
tums- 
ver- 
hält- 
nisse 
Zu erwar- 
tende Ak- 
zeptanz 
für das 
Schutzge- 
biet vor 
Ort 
Auswir- 
kungen 
auf beste- 
hende 
Nutzun- 
gen/ bzw. 
Nut- 
zungs- 
möglich- 
keiten 
Naturschutz- 
fachliche Be- 
wertung der 
Verwaltung 
(Schutzzweck, 
Schutzbedürf- 
tigkeit und Ge- 
fährdung) 
3 NSG Neu- 
auswei- 
sung 
„Kemper- 
bach im 
Tiefen- 
bruch“ 
BZ 9 LB 9.15 
LSG L 27 
Vor- 
schlag 
Ver- 
wal- 
tung 
BT-K-00616, 
BT-K-621, BT-
K-00606, BT-
K- 00625, BT-
K-00614 
Sumpf-, Moor-
, und Bruch- 
wälder, natürli- 
che Fließge- 
wässer 
Besonders 
stark ge- 
fährdet, da 
naturnahe 
Sumpf- 
und 
Bruchwäl- 
der in 
NRW sel- 
ten sind.  
 
Stadt 
Köln 
Akzeptanz 
ist zu er- 
warten, 
da, vor- 
handene 
Wege er- 
halten 
werden. 
 
Verände- 
rung in der 
Waldbe- 
wirtschaf- 
tung / Ex- 
tensivie- 
rung. Im 
Wesentli- 
chen keine 
Nutzungs- 
änderung. 
NSG - Auswei- 
sung zum 
Schutz und zur 
Entwicklung 
ökologisch wert- 
voller Feucht- 
wälder mit ho- 
hem natur- 
schutzfachli- 
chem Entwick- 
lungspotential 
und auf Grund 
ökologisch selte- 
ner Standortbe- 
dingungen

- 11 - 
 
/ 12 
2.4 NSG Neuausweisung - „Strundener Wiesen, Weiden und Wald östlich des Penn-
ingsfelder Weges“ 
 
 
Nr.  Neues 
Natur- 
schutzge- 
biet  / Er- 
weiterung 
bestehen- 
der Natur- 
schutzge- 
biete 
Be- 
zirk 
Bisherige 
Schutz- 
auswei- 
sung im 
Land- 
schafts- 
plan Köln  
An- 
trag 
zur 
Unter- 
schut 
zstel- 
lung 
Naturschutz- 
fachliche Eig- 
nung / Bewer- 
tung  
Gefähr- 
dung der 
schutz- 
würdigen 
Biotopty- 
pen / Ge- 
fähr- 
dungs- 
grad 
Eigen- 
tums- 
ver- 
hält- 
nisse 
Zu erwar- 
tende Ak- 
zeptanz 
für das 
Schutzge- 
biet vor 
Ort 
Auswir- 
kungen 
auf beste- 
hende 
Nutzun- 
gen/ bzw. 
Nut- 
zungs- 
möglich- 
keiten 
Naturschutz- 
fachliche Be- 
wertung der 
Verwaltung 
(Schutz- 
zweck, 
Schutzbe- 
dürftigkeit 
und Gefähr- 
dung) 
4 NSG Neu- 
auswei- 
sung - 
„Strunde- 
ner Wie- 
sen, Wei- 
den und 
Wald öst- 
lich des 
Pennings- 
felder We- 
ges“ 
BZ 9 LB 9.14 
LSG L 25 
Antrag 
des 
BUND 
aus 
2014 
BT-K-01707, 
BT-K-00628, 
BT-K-00595, 
BT-K-00626, 
BT-K-631, BK 
5008-080 
Artenreiches 
Grünland , Ei- 
chen-Hainbu- 
chen Wälder 
Erlenbruch- 
wald  
Hohes ge- 
fährdungs- 
potential 
durch In- 
tensivie- 
rung und 
Freizeit- 
nutzung 
des arten- 
reichen 
GL. 
z.T. 
Stadt 
Köln, 
weit- 
ge- 
hend 
priva- 
ter 
Grund 
besitz 
Es wird 
eine be- 
dingte Ak- 
zeptanz 
erwartet, 
da Naher- 
holung 
wird auf 
bestehen- 
den Wege 
be- 
schränkt 
wird. 
Extensi- 
vierung 
der Wie- 
senbewirt- 
schaftung, 
Entwick- 
lung arten- 
reicher 
Mähwie- 
sen, 
feuchte 
Senken, 
Reduzie- 
rung der 
Naherho- 
lungsnut- 
zung auf 
beste- 
hende 
Wege 
NSG-Auswei- 
sung erfolgt 
zum Schutz 
vor anderen 
Nutzungen 
und der Ent- 
wicklung öko- 
logisch selte- 
ner und sen- 
sibler Biotopty- 
pen. 
Es besteht ein 
besonderes 
Entwicklungs- 
potential auf 
Grund des 
Mosaiks auf 
extensiv ge- 
nutztem Offen- 
land und na- 
turnahen 
Laubwäldern.

- 12 - 
 
/ 13 
2.5 NSG Neuausweisung - „Iddelsfelder Hardt / Bensb erger Marktweg“ 
 
Nr.  Neues 
Natur- 
schutzge- 
biet  / Er- 
weiterung 
bestehen- 
der Natur- 
schutzge- 
biete 
Be- 
zirk 
Bisherige 
Schutz- 
auswei- 
sung im 
Land- 
schafts- 
plan Köln  
An- 
trag 
zur 
Unter- 
schut 
zstel- 
lung 
Naturschutz- 
fachliche Eig- 
nung / Bewer- 
tung  
Gefähr- 
dung der 
schutz- 
würdigen 
Biotopty- 
pen / Ge- 
fähr- 
dungs- 
grad 
Eigen- 
tums- 
ver- 
hält- 
nisse 
Zu erwar- 
tende Ak- 
zeptanz 
für das 
Schutzge- 
biet vor 
Ort 
Auswir- 
kungen 
auf beste- 
hende 
Nutzun- 
gen/ bzw. 
Nut- 
zungs- 
möglich- 
keiten 
Naturschutz- 
fachliche Be- 
wertung der 
Verwaltung 
(Schutzzweck, 
Schutzbedürf- 
tigkeit und Ge- 
fährdung) 
5 NSG Neu- 
auswei- 
sung - „Id- 
delsfelder 
Hardt / 
Bensber- 
ger Markt- 
weg“ 
BZ 9 LSG L 25 Antrag 
des 
BUND 
aus 
2014 
Sandmagerra- 
sen, artenrei- 
ches Grün- 
land, Sand- 
acker, natur- 
schutzfachli- 
cher Wert der 
Waldflächen 
BT-K-01704, 
BT-K-01705 
Vorkommen 
Heidenelke, 
div. Flechten- 
arten 
VB-K- 5008-
003 
Starke Ge- 
fährdung, 
da natur- 
nahe ma- 
gere 
Standorte 
der Heide- 
terrasse 
selten 
sind. 
Stadt 
Köln 
Akzeptanz 
ist zu er- 
warten, da 
wenig / 
keine Er- 
holungs- 
nutzung 
vorhanden 
Verlage- 
rung der 
randlichen 
Trampel- 
pfade er- 
forderlich. 
Keine 
Pflege der 
Fläche 
über 
komm. 
Ökokonto / 
vertragli- 
che Rege- 
lung   
Grundsätzlich 
weitere Entwick- 
lung ist umzu- 
setzen.  
Ggf. Auswei- 
sung als Ge- 
schützter Land- 
schaftsbestand- 
teil (LB) ausrei- 
chend.

- 13 - 
 
/ 14 
2.6 NSG Neuausweisung - „Mielenforster Wiese“ 
 
 
Nr.  Neues 
Natur- 
schutzge- 
biet  / Er- 
weiterung 
bestehen- 
der Natur- 
schutzge- 
biete 
Be- 
zirk 
Bisherige 
Schutz- 
auswei- 
sung im 
Land- 
schafts- 
plan Köln  
An- 
trag 
zur 
Unter- 
schut 
zstel- 
lung 
Naturschutz- 
fachliche Eig- 
nung / Bewer- 
tung  
Gefähr- 
dung der 
schutz- 
würdigen 
Biotopty- 
pen / Ge- 
fähr- 
dungs- 
grad 
Eigen- 
tums- 
ver- 
hält- 
nisse 
Zu erwar- 
tende Ak- 
zeptanz 
für das 
Schutzge- 
biet vor 
Ort 
Auswir- 
kungen 
auf beste- 
hende 
Nutzun- 
gen/ bzw. 
Nut- 
zungs- 
möglich- 
keiten 
Naturschutz- 
fachliche Be- 
wertung der 
Verwaltung 
(Schutzzweck, 
Schutzbedürf- 
tigkeit und Ge- 
fährdung) 
6 NSG Neu- 
auswei- 
sung - 
„Mielen- 
forster 
Wiese“ 
BZ 8 
und 
BZ 9 
LB 8.14 
LSG L 25 
Antrag 
BUND 
2014 
BT-K-00611, 
BT-K-00612, 
BT-K.-00613, 
BT-K-0015, 
BT-K-00617, 
BT-K-00618, 
BT-K-0019, 
BT-K-00620, 
BT-K-00622, 
BT-K-00623, 
BT-K- 00624, 
BT-GL-00160,  
Artenreiches 
Grünland , Ei- 
chen-Hainbu- 
chen Wälder 
Erlen-Auen- 
wald 
Gefähr- 
dung, da 
insbeson- 
dere ar- 
tenreiches 
GL und 
Erlen-Au- 
enwälder 
selten 
sind.  
Stadt 
Köln 
Akzeptanz 
ist zu er- 
warten, da 
wenig / 
keine Er- 
holungs- 
nutzung 
vorhan- 
den, je- 
doch wer- 
den die 
bestehen- 
den Wege 
auf Grund 
der räumli- 
chen Lage 
zum Tier- 
heim Dell- 
brück 
durch 
Hundebe- 
sitzer ge- 
nutzt.  
Pflege der 
Flächen 
soll über 
vertragli- 
che Rege- 
lung um- 
gesetzt 
werden.  
Störung durch 
Freizeitnutzung 
ist durch geeig- 
nete Wegefüh- 
rung zu lenken.  
Ggf. Auswei- 
sung als Ge- 
schützter Land- 
schaftsbestand- 
teil LB ausrei- 
chend.

- 14 - 
 
/ 15 
2.7 NSG Neuausweisung - „Gremberger Wäldchen“ 
 
 
Nr.  Neues 
Natur- 
schutzge- 
biet  / Er- 
weiterung 
bestehen- 
der Natur- 
schutzge- 
biete 
Be- 
zirk 
Bisherige 
Schutz- 
auswei- 
sung im 
Land- 
schafts- 
plan Köln  
An- 
trag 
zur 
Unter- 
schut 
zstel- 
lung 
Naturschutz- 
fachliche Eig- 
nung / Bewer- 
tung  
Gefähr- 
dung der 
schutz- 
würdigen 
Biotopty- 
pen / Ge- 
fähr- 
dungs- 
grad 
Eigen- 
tums- 
ver- 
hält- 
nisse 
Zu erwar- 
tende Ak- 
zeptanz 
für das 
Schutzge- 
biet vor 
Ort 
Auswir- 
kungen 
auf beste- 
hende 
Nutzun- 
gen/ bzw. 
Nut- 
zungs- 
möglich- 
keiten 
Naturschutz- 
fachliche Be- 
wertung der 
Verwaltung 
(Schutzzweck, 
Schutzbedürf- 
tigkeit und Ge- 
fährdung) 
7 NSG Neu- 
auswei- 
sung - 
„Grember- 
ger Wäld- 
chen“  
BZ 8 LSG L  Vor- 
schlag 
Ver- 
wal- 
tung 
BT-K-00575, 
BT-K-00576, 
BT-K-00570, 
BT-K-00574, 
BT-K-00571, 
BT-K-00572, 
BT-K-00573, 
BT-K-00568, 
BT-K-00569, 
BT-K-00577, 
BT-K-00566, 
BT-K-00567 
Waldmeister-
Buchenwälder 
LRT 9130, 
Alte Laubwäl- 
der auf Son- 
derstandorten 
Hohe Ge- 
fährdung 
sehr alter 
Buchwäl- 
der auf 
Sonder- 
standorten 
Stadt 
Köln 
Bei Erhalt 
des beste- 
henden 
Wegenet- 
zes wird 
eine 
grundsätz- 
liche Ak- 
zeptanz 
aus der 
Bevölke- 
rung er- 
wartet.  
Keine Nut- 
zungsän- 
derung, 
Weiterhin 
Bewirt- 
schaftung 
entspre- 
chend der 
FSC-Zerti- 
fizierung 
zulässig. 
Erhalt des 
LRT 9130 
Waldmeis- 
ter-Bu- 
chenwäl- 
der 
Unterschutzstel- 
lung fachlich 
sinnvoll auf 
Grund des ho- 
hen Alters der 
Waldbestände, 
aber kein zwin- 
gendes Erforder- 
nis.

- 15 - 
 
/ 16 
2.8 NSG Neuausweisung – „Westhovener Aue“ 
 
 
Nr.  Neues 
Natur- 
schutzge- 
biet  / Er- 
weiterung 
bestehen- 
der Natur- 
schutzge- 
biete 
Be- 
zirk 
Bisherige 
Schutz- 
auswei- 
sung im 
Land- 
schafts- 
plan Köln  
An- 
trag 
zur 
Unter- 
schut 
zstel- 
lung 
Naturschutz- 
fachliche Eig- 
nung / Bewer- 
tung  
Gefähr- 
dung der 
schutz- 
würdigen 
Biotopty- 
pen / Ge- 
fähr- 
dungs- 
grad 
Eigen- 
tums- 
ver- 
hält- 
nisse 
Zu erwar- 
tende Ak- 
zeptanz 
für das 
Schutzge- 
biet vor 
Ort 
Auswir- 
kungen 
auf beste- 
hende 
Nutzun- 
gen/ bzw. 
Nut- 
zungs- 
möglich- 
keiten 
Naturschutz- 
fachliche Be- 
wertung der 
Verwaltung 
(Schutzzweck, 
Schutzbedürf- 
tigkeit und Ge- 
fährdung) 
8 NSG Neu- 
auswei- 
sung – 
„West- 
hovener 
Aue“ 
BZ 7 LB 7.09 
LB 7.37 
LB 7.38 
LB 7.39 
LSG L 23 
 
Antrag 
BUND 
aus 
2021 
verschiedene 
gefährdete 
LRT: mesotro- 
phe Tümpel, 
ein mesotro- 
phes Stillge- 
wässer, 
Weichholzau- 
wald, ferner 
Grünland, Ein- 
zelbäume, 
Waldmäntel 
und -vormän- 
tel, entwick- 
lungsfähige 
Hartholzaue, 
hohes Poten- 
zial für den 
FFH-LRT 
5610 Flach- 
land-Mähwie- 
sen. 
Gefähr- 
dung der 
Biotopty- 
pen be- 
steh auf 
Grund der 
Erholungs- 
nutzung, 
Die Ge- 
fährdung 
der Flach- 
landmäh- 
wie-sen 
wird als 
mittel ein- 
geschätzt. 
Stadt 
Köln,  
z.T. 
BIMA 
(Ka- 
serne 
Bras- 
seur) 
Auf Grund 
des Frei- 
zeit und 
Erholungs- 
schwer- 
punktes 
wird er- 
wartet, 
dass die 
Akzeptanz 
aus der 
Bevölke- 
rung vor 
Ort gering 
ist.  
Einschrän- 
kung der 
bestehen- 
den Frei- 
zeit- und 
Erholungs- 
nutzung 
Die Flächen wei- 
sen ein hohes 
Potential für die 
FFH-Lebens- 
raumtypen der 
Flachland- 
mähwiesen auf. 
 Die NSG-Aus- 
weisung solle er- 
folgen zum 
Schutz vor an- 
deren Konkur- 
renznutzungen 
und zur Entwick- 
lung der vorhan- 
denen gefährde- 
ten Lebens- 
raumtypen.

- 16 - 
 
/ 17 
Nr.  Neues 
Natur- 
schutzge- 
biet  / Er- 
weiterung 
bestehen- 
der Natur- 
schutzge- 
biete 
Be- 
zirk 
Bisherige 
Schutz- 
auswei- 
sung im 
Land- 
schafts- 
plan Köln  
An- 
trag 
zur 
Unter- 
schut 
zstel- 
lung 
Naturschutz- 
fachliche Eig- 
nung / Bewer- 
tung  
Gefähr- 
dung der 
schutz- 
würdigen 
Biotopty- 
pen / Ge- 
fähr- 
dungs- 
grad 
Eigen- 
tums- 
ver- 
hält- 
nisse 
Zu erwar- 
tende Ak- 
zeptanz 
für das 
Schutzge- 
biet vor 
Ort 
Auswir- 
kungen 
auf beste- 
hende 
Nutzun- 
gen/ bzw. 
Nut- 
zungs- 
möglich- 
keiten 
Naturschutz- 
fachliche Be- 
wertung der 
Verwaltung 
(Schutzzweck, 
Schutzbedürf- 
tigkeit und Ge- 
fährdung) 
Aus diesem 
Grund besteht 
ein erhöhtes Ab- 
stimmungserfor- 
dernis und die 
Nutzungsinte- 
ressen der Be- 
völkerung sind 
zu lenken.

- 17 - 
 
/ 18 
2.9 NSG Neuausweisung  - „Weißer Bogen“ 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nr.  Neues 
Natur- 
schutzge- 
biet  / Er- 
weiterung 
bestehen- 
der Natur- 
schutzge- 
biete 
Be- 
zirk 
Bisherige 
Schutz- 
auswei- 
sung im 
Land- 
schafts- 
plan Köln  
An- 
trag 
zur 
Unter- 
schut 
zstel- 
lung 
Naturschutz- 
fachliche Eig- 
nung / Bewer- 
tung  
Gefähr- 
dung der 
schutz- 
würdigen 
Biotopty- 
pen / Ge- 
fähr- 
dungs- 
grad 
Eigen- 
tums- 
ver- 
hält- 
nisse 
Zu erwar- 
tende Ak- 
zeptanz 
für das 
Schutzge- 
biet vor 
Ort 
Auswir- 
kungen 
auf beste- 
hende 
Nutzun- 
gen/ bzw. 
Nut- 
zungs- 
möglich- 
keiten 
Naturschutz- 
fachliche Be- 
wertung der 
Verwaltung 
(Schutzzweck, 
Schutzbedürf- 
tigkeit und Ge- 
fährdung) 
9 NSG Neu- 
auswei- 
sung - 
„Weißer 
Bogen“ 
BZ 2 LSG L 20 BV 2 BK-K-
00021 Auwäl- 
der und Grün- 
land des Wei- 
ßer Rheinbo- 
gens,  
BK-K-00026 
Rhein-Fisch- 
schutzzone im 
Weißer Rhein- 
boden zwi- 
schen Ro- 
denkirchen 
und Weiß 
Vorgelagertes 
FFH Gebiet 
„Rheinfisch- 
schutzzone“ 
Sensibler 
LRT der 
Auwälder 
mit beson- 
ders hoher 
Gefähr- 
dung in 
NRW, auf 
Grund der 
Seltenheit. 
Über- 
wie- 
gend 
Rhein 
Ener- 
gie 
Beste- 
hende 
Wege sind 
auch im 
NSG wei- 
ter für den 
Freizeit- 
und Erho- 
lungsver- 
kehr zu 
nutzen.  
Verbot zur 
Betretung 
des 
Rheinufers 
bei niedri- 
gen Was- 
serstän- 
den redu- 
ziert die 
Akzep- 
tanz. 
Betre- 
tungsver- 
bot des 
Rheinufers 
, Be- 
schrän- 
kung der 
Freizeit- 
und Erho- 
lungsnut- 
zung für 
die Ufer- 
bereiche 
bis ab 
Camping- 
platz/ Ka- 
jakverein 
in Rich- 
tung 
Weiß/Sürt 
h. 
NSG-Auswei- 
sung erfolgt auf 
Grund des sehr 
hohen natur- 
schutzfachlichen 
Potentials auf 
Grund FFH-Ge- 
biet „Rheinfisch- 
schutzzone“, 
des Entwick- 
lungspotentials  
der Weichholz- 
auwald-Reste, 
der regelmäßi- 
gen Überflutung. 
Eine Erhöhung 
der Akzeptanz 
durch Besucher- 
lenkung und  
Beschränkung 
der Erholungs- 
nutzung soll 
durch Informa- 
tion der Besu- 
cher und Besu- 
cherinnen umge- 
setzt werden.

- 18 - 
 
/ 19 
2.10  NSG Neuausweisung - „Linder Bruch/ Senkelsgraben“ 
 
 
Nr.  Neues 
Natur- 
schutzge- 
biet  / Er- 
weiterung 
bestehen- 
der Natur- 
schutzge- 
biete 
Be- 
zirk 
Bisherige 
Schutz- 
auswei- 
sung im 
Land- 
schafts- 
plan Köln  
An- 
trag 
zur 
Unter- 
schut 
zstel- 
lung 
Naturschutz- 
fachliche Eig- 
nung / Bewer- 
tung  
Gefähr- 
dung der 
schutz- 
würdigen 
Biotopty- 
pen / Ge- 
fähr- 
dungs- 
grad 
Eigen- 
tums- 
ver- 
hält- 
nisse 
Zu erwar- 
tende Ak- 
zeptanz 
für das 
Schutzge- 
biet vor 
Ort 
Auswir- 
kungen 
auf beste- 
hende 
Nutzun- 
gen/ bzw. 
Nut- 
zungs- 
möglich- 
keiten 
Naturschutz- 
fachliche Be- 
wertung der 
Verwaltung 
(Schutzzweck, 
Schutzbedürf- 
tigkeit und Ge- 
fährdung) 
10 NSG Neu- 
auswei- 
sung - 
„Linder 
Bruch“/Se 
nkelsgra- 
ben 
BZ 7 LB 7.24 
 
Vor- 
schlag 
Ver- 
wal- 
tung 
Extensives 
Nass- und 
Feuchtgrün- 
land, in Teilen 
Brache-Sta- 
dien, Erhal- 
tung der 
Feuchtberei- 
che 
Verbuschung 
aus den Rand- 
bereichen in 
die Nasswie- 
sen ist zurück- 
zudrängen, 
Umsetzung 
des PEPLs  
BT-5108-
0022-2013 
NCC0 §BT 
(CF2a – 
Schilfröhricht) 
Schilfröh- 
richtbe- 
stände 
und Nass- 
wiesen mit 
hoher Ge- 
fährdung 
auf Grund 
der Sel- 
tenheit im 
Kölner 
Stadtge- 
biet. 
z.T. 
Stadt 
Köln, 
weit- 
ge- 
hend 
priva- 
ter 
Grund 
besitz 
Bereits 
heute sehr 
extensive 
Nutzung 
und 
Pflege, 
deshalb ist 
eine hohe 
Akzeptanz 
zu erwar- 
ten. 
Extensi- 
vierung, 
Pflege des 
extensiven 
Grünlands 
erforder- 
lich. 
Durch die NSG-
Ausweisung soll 
das hohe Ent- 
wicklungspoten- 
tial der Nieder- 
moorstandort mit 
wertgebenden 
Pflanzengesell- 
schaften gesi- 
chert werden. 
Durch eine dau- 
erhafte Pflege, 
bzw. extensive 
Bewirtschaftung 
kann die beson- 
dere ökologi- 
sche Wertigkeit 
erhalten werden. 
Gebiet weist 
eine herausra- 
gende Bedeu-

- 19 - 
 
/ 20 
Nr.  Neues 
Natur- 
schutzge- 
biet  / Er- 
weiterung 
bestehen- 
der Natur- 
schutzge- 
biete 
Be- 
zirk 
Bisherige 
Schutz- 
auswei- 
sung im 
Land- 
schafts- 
plan Köln  
An- 
trag 
zur 
Unter- 
schut 
zstel- 
lung 
Naturschutz- 
fachliche Eig- 
nung / Bewer- 
tung  
Gefähr- 
dung der 
schutz- 
würdigen 
Biotopty- 
pen / Ge- 
fähr- 
dungs- 
grad 
Eigen- 
tums- 
ver- 
hält- 
nisse 
Zu erwar- 
tende Ak- 
zeptanz 
für das 
Schutzge- 
biet vor 
Ort 
Auswir- 
kungen 
auf beste- 
hende 
Nutzun- 
gen/ bzw. 
Nut- 
zungs- 
möglich- 
keiten 
Naturschutz- 
fachliche Be- 
wertung der 
Verwaltung 
(Schutzzweck, 
Schutzbedürf- 
tigkeit und Ge- 
fährdung) 
BT-5108-
0021-2013 
NCC0 §BT 
(CF2 - Röh- 
richtbestand 
hochwüchsi- 
ger Arten) 
BT-5108-
0024-2013 
NEC0 §BT 
(EE3 - Nass-, 
Feuchtgrün- 
landbrache) 
BT-5108-
0026-2013 
NEC0 §BT 
(EC0 - Nass- 
und Feucht- 
grünland ) 
BT-5108-
0027-2013 
NEC0 §BT 
(EC0 - Nass- 
und Feucht- 
grünland) 
BT-5108-
0028-2013 
NEC0 §BT 
(EC2 - Nass- 
und Feucht- 
weide) 
BT-5108-
0030-2013 
NEC0 §BT 
(EC5 - Flutra- 
sen) 
VB-K-5108-
013 
tung (Kernberei- 
che und weitere 
herausragende 
Funktionsberei- 
che des Bio- 
topverbundes 
NRW) auf.

- 20 - 
 
/ 21 
2.11 NSG Neuausweisung „Storchensee und Molch Weihe r“ 
 
Nr.  Neues 
Natur- 
schutzge- 
biet  / Er- 
weiterung 
bestehen- 
der Natur- 
schutzge- 
biete 
Be- 
zirk 
Bisherige 
Schutz- 
auswei- 
sung im 
Land- 
schafts- 
plan Köln  
An- 
trag 
zur 
Unter- 
schut 
zstel- 
lung 
Naturschutz- 
fachliche Eig- 
nung / Bewer- 
tung  
Gefähr- 
dung der 
schutz- 
würdigen 
Biotopty- 
pen / Ge- 
fähr- 
dungs- 
grad 
Eigen- 
tums- 
ver- 
hält- 
nisse 
Zu erwar- 
tende Ak- 
zeptanz 
für das 
Schutzge- 
biet vor 
Ort 
Auswir- 
kungen 
auf beste- 
hende 
Nutzun- 
gen/ bzw. 
Nut- 
zungs- 
möglich- 
keiten 
Naturschutz- 
fachliche Be- 
wertung der 
Verwaltung 
(Schutzzweck, 
Schutzbedürf- 
tigkeit und Ge- 
fährdung) 
11 NSG Neu- 
auswei- 
sung 
„Storchen- 
see und 
Molch 
Weiher“ 
BZ 7 LSG L 21 Vor- 
schlag 
Ver- 
wal- 
tung 
BT-5108-
0101-2014 
Stillgewässer 
(NFD0) 
 
Gefähr- 
dung 
durch Ver- 
buschung 
und durch 
Freizeit- 
nutzung, 
insbeson- 
dere durch 
Angeln 
priva- 
ter 
Grund 
besitz 
Rekultivie- 
rung der 
ehemali- 
gen Kies- 
grube ist 
noch nicht 
abge- 
schlossen. 
Bisher 
keine an- 
dere Nut- 
zung zu- 
gelassen, 
weitge- 
hende Ak- 
zeptanz ist 
zu erwar- 
ten 
Extensi- 
vierung, 
Abschluss 
der Rekul- 
tivierung, 
Offenhal- 
tung der 
ehemali- 
gen Kies- 
grube, ho- 
hes Poten- 
tial für Am- 
phbien, 
Reptilien 
und Vögel, 
Pflege er- 
forderlich 
Unterschutzstel- 
lung ist fachlich 
sinnvoll, da 
durch ein hohes 
Potential für Am- 
phibien, Repti- 
lien und Vögel  
eine besondere 
Bedeutung ge- 
geben ist.  
Zur Gewährleis- 
tung erforderli- 
cher Pflegemaß- 
nahmen wird 
eine gemein- 
same NSG-Un- 
terschutzstellung 
der gesamten 
Gewässer mit 
dem angrenzen- 
den  Rhein-Sieg-
Kreises ange- 
strebt.

- 21 - 
 
/ 22 
2.12 NSG Erweiterung N 17 „Langeler Auwalds rrh.“ 
 
 
Nr.  Neues 
Natur- 
schutzge- 
biet  / Er- 
weiterung 
bestehen- 
der Natur- 
schutzge- 
biete 
Be- 
zirk 
Bisherige 
Schutz- 
auswei- 
sung im 
Land- 
schafts- 
plan Köln  
Antrag 
zur Un- 
ter- 
schutz- 
stellung 
Naturschutz- 
fachliche Eig- 
nung / Bewer- 
tung  
Gefähr- 
dung der 
schutz- 
würdigen 
Biotopty- 
pen / Ge- 
fähr- 
dungs- 
grad 
Eigen- 
tums- 
ver- 
hält- 
nisse 
Zu erwar- 
tende Ak- 
zeptanz 
für das 
Schutzge- 
biet vor 
Ort 
Auswir- 
kungen 
auf beste- 
hende 
Nutzun- 
gen/ bzw. 
Nut- 
zungs- 
möglich- 
keiten 
Naturschutz- 
fachliche Be- 
wertung der 
Verwaltung 
(Schutzzweck, 
Schutzbedürf- 
tigkeit und Ge- 
fährdung) 
12 NSG Er- 
weiterung 
N 17 „Lan- 
geler Au- 
walds rrh.“  
BZ 7 LSG L 20 Ergebnis 
des 
Pflege- 
und Ent- 
wick- 
lungs- 
plan 
(PEPL)  
Erlen-Eschen- 
und Weich- 
holz-Auenwäl- 
der (EU-Code 
91E0, Prioritä- 
rer Lebens- 
raum) 
Flüsse mit 
Schlammbän- 
ken mit Vege- 
tation des 
Chenopodion 
rubri  p.p. und 
des Bidention  
p.p. (EU-Code 
3270) 
Sensible 
LRTs der 
Auwälder, 
Schlamm- 
gesell- 
schaften 
im vorge- 
lagerten 
Rheinufer 
mit beson- 
ders hoher 
Gefähr- 
dung in 
NRW auf 
Grund der 
Seltenheit. 
Stadt 
Köln 
Einschrän- 
kungen 
der Erho- 
lungsnut- 
zung auf 
die vor- 
handenen 
Wege, Da 
die Ab- 
stimmung 
überwie- 
gend im 
Rahmen 
der Auf- 
stellung 
des PEPL 
Einschrän- 
kung der 
bestehen- 
den Frei- 
zeit- und 
Erholungs- 
nutzung 
auf Vor- 
handene 
Wege, 
Verlage- 
rung des 
Sportplat- 
zes, Be- 
schrän- 
kung der 
NSG-Auswei- 
sung erfolgt we- 
gen des hohen 
naturschutzfach- 
lichen Entwick- 
lungspotentials 
ins besondere 
der Auwälder, 
der vorgelager- 
ten Kiesflächen 
und der extensi- 
ven Grundland- 
flächen.

- 22 - 
 
/ 23 
Nr.  Neues 
Natur- 
schutzge- 
biet  / Er- 
weiterung 
bestehen- 
der Natur- 
schutzge- 
biete 
Be- 
zirk 
Bisherige 
Schutz- 
auswei- 
sung im 
Land- 
schafts- 
plan Köln  
Antrag 
zur Un- 
ter- 
schutz- 
stellung 
Naturschutz- 
fachliche Eig- 
nung / Bewer- 
tung  
Gefähr- 
dung der 
schutz- 
würdigen 
Biotopty- 
pen / Ge- 
fähr- 
dungs- 
grad 
Eigen- 
tums- 
ver- 
hält- 
nisse 
Zu erwar- 
tende Ak- 
zeptanz 
für das 
Schutzge- 
biet vor 
Ort 
Auswir- 
kungen 
auf beste- 
hende 
Nutzun- 
gen/ bzw. 
Nut- 
zungs- 
möglich- 
keiten 
Naturschutz- 
fachliche Be- 
wertung der 
Verwaltung 
(Schutzzweck, 
Schutzbedürf- 
tigkeit und Ge- 
fährdung) 
Glatthafer- 
und Wiesen- 
knopf-Silgen- 
wiesen (EU-
Code 6510) 
Röhrichtbe- 
stand (CF0) 
Altarm, ange- 
bunden, nicht 
durchströmt 
(FC3) 
Tieflandfluss 
(FO2) 
Umsetzung 
der Ziele des 
PEPL „Lange- 
ler Auwald 
rrh.“, hohes 
naturschutz- 
fachliches Ent- 
wicklungspo- 
tential 
2020 er- 
folgt ist, 
wird die 
Akzeptanz 
erwartet. 
bestehen- 
den Nut- 
zungen.

- 23 - 
 
/ 24 
2.13 NSG Neuausweisung  – „Biotopfläche - Auf dem Dreißiger“ 
 
Nr.  Neues 
Natur- 
schutzge- 
biet  / Er- 
weiterung 
bestehen- 
der Natur- 
schutzge- 
biete 
Be- 
zirk 
Bisherige 
Schutz- 
auswei- 
sung im 
Land- 
schafts- 
plan Köln  
An- 
trag 
zur 
Unter- 
schut 
zstel- 
lung 
Naturschutz- 
fachliche Eig- 
nung / Bewer- 
tung  
Gefähr- 
dung der 
schutz- 
würdigen 
Biotopty- 
pen / Ge- 
fähr- 
dungs- 
grad 
Eigen- 
tums- 
ver- 
hält- 
nisse 
Zu erwar- 
tende Ak- 
zeptanz 
für das 
Schutzge- 
biet vor 
Ort 
Auswir- 
kungen 
auf beste- 
hende 
Nutzun- 
gen/ bzw. 
Nut- 
zungs- 
möglich- 
keiten 
Naturschutz- 
fachliche Be- 
wertung der 
Verwaltung 
(Schutzzweck, 
Schutzbedürf- 
tigkeit und Ge- 
fährdung) 
13 NSG Neu- 
auswei- 
sung – „Bi- 
otopfläche 
- Auf dem 
Dreißiger“ 
BZ 2 LSG L 18 Antrag 
der 
UNB 
aus 
2017/ 
Vor- 
schlag 
NABU 
-Sta- 
tion 
2015 
Biotopverbund 
zwischen NSG 
N 6 „Kies- 
grube 
Meschenich“ 
und N 7 „Am 
Vogelacker“ 
Besondere 
Bedeutung für 
Amphibien Po- 
pulation 
(Wechsel- 
kröte) 
Gefähr- 
dung auf 
Grund der 
angren- 
zenden 
Freizeit- 
nutzung 
und Miss- 
achtung 
des Betre- 
tungsver- 
bots 
Lynon- 
del 
Basell 
Abschlie- 
ßende 
Klärung 
mit Eigen- 
tümer ist 
noch erfor- 
derlich. 
Allgemein 
wird auf 
Grund des 
bestehen- 
den Zauns 
eine Ak- 
zeptanz 
erwartet. 
Fläche 
wird durch 
NABU-
Station 
bzw. der 
UNB in 
Abstim- 
mung mit 
Eigentü- 
merin ge- 
pflegt, Ent- 
wicklungs- 
potential 
für Wech- 
selkröte, 
Offenland- 
arten, 
Heuschre- 
cken und 
Tagfalter, 
keine Nut- 
zungsän- 
derung  
Ausweisung zur 
Entwicklung und 
Stärkung der Bi- 
otopvernetzung 
mit den beste- 
henden NSGs N 
6 „Kiesgrube 
Meschenich“ 
und N 7 „Am Vo- 
gelacker“ und 
zur Absicherung 
und Vermeidung 
von Nutzungs- 
konflikten.

- 24 - 
 
/ 25 
 
3 Bewertung der vorgeschlagenen Naturschutzgebiete 
 
Ziel der Bewertungsmatrix ist es, die Nachvollziehbarkeit der Bewertung durch fachlich ge- 
eignete Kriterien darzustellen. Für jedes benannte, positiv belegte Kriterium wird eine 5-stu- 
fige Skalierung verwendet, wobei die Stufe 5 jeweils die höchste Wertstufe = sehr hohe 
Übereinstimmung und Stufe 1 die niedrigste Wertstufe = im Wesentlichen keine Überein- 
stimmung beschreibt.  
Beim Kriterium Erholungsdruck / Nutzungskonflikte handelt es sich um ein Kriterium, das ne- 
gativ für ein Naturschutzgebiet belegt ist, so dass dieses Kriterium in entgegengesetzter Rei- 
henfolge bewertet wird; d. h., dass bei hoher Störung die Wertstufe 1 = sehr hohe Überein- 
stimmung und Wertstufe 5 = im Wesentlichen keine Übereinstimmung gewichtet wird. 
 
Es erfolgt eine Bilanzierung der einzelnen Kriterien und somit eine Gesamtgewichtung aus 
welcher die Bedeutsamkeit der einzelnen Vorschläge zur Unterschutzstellung als Natur- 
schutzgebiet abgeleitet werden kann.  
 
Stufe 5 = sehr hohe Übereinstimmung 
Stufe 4 = hohe Übereinstimmung 
Stufe 3 = mittlere Übereinstimmung 
Stufe 2 = untergeordnete Übereinstimmung 
Stufe 1 = Im Wesentlichen keine Übereinstimmung 
3.1 
Bewertungskriterien  
Lage im Biotopverbund / Biotopvernetzungspotential 
Die naturschutzfachliche Wertigkeit eines ausgewiesenen NSG wird auch durch seine räum- 
liche Lage und die Vernetzung mit weiteren hochwertigen Flächen, die in einem räumlichen 
Verbund liegen, bestimmt.  
Der Austausch insbesondere wandernder Tierarten zwischen einzelnen Naturschutzgebie- 
ten aber auch insgesamt in der Landschaft ist für den Erhalt und die Sicherung der einzel- 
nen Arten bedeutsam, da es ohne einen solchen zu einer Isolierung der Population und so- 
mit zu einem fehlenden genetischen Austausch und folglich zu einer genetischen Verar- 
mung kommt. In Konsequenz kann dies zum Erlöschen einer Population führen.  
Aber auch der Wechsel zwischen Brutplatz, Nahrungshabitat und Sommer- wie Winterquar- 
tier ist für einzelne Arten im Laufe der Jahreszeiten lebenserhaltend.  
Durch einen intakten Biotopverbund werden somit diese Beziehungen erhalten und geför- 
dert.  
Seltenheit, Empfindlichkeit und Gefährdungsgrad der wertgebenden Biotoptypen 
Biotope auf Standorten, die extrem trocken oder extrem feucht sind oder / und sich durch 
magere, nährstoffarme Verhältnisse auszeichnen, sind insgesamt in der heutigen Kultur- 
landschaft und der Wälder seltener als andere Standorte. Diese extremen Standortverhält- 
nisse zeichnen sich oft durch besonders artenreiche Gesellschaften aus. Seltenheit liegt vor, 
wenn das fragliche Gebiet, einzelne seiner Teile oder die Kombination einzelner Elemente 
bundes- bzw. landesweit kaum vorkommen (z.B. das Hochmoor). Gleichzeitig sind auf die- 
sen Standorten viele heute über die Rote Liste mindestens gefährdete Arten oder Pflanzen- 
gesellschaften anzutreffen. Auf Grund der Standortverhältnisse sind diese Lebensräume

- 25 - 
 
/ 26 
und Arten auch besonders empfindlich und auf die jeweiligen besonderen Verhältnisse des 
einzelnen Standorts angepasst (z.B. besonders nährstoffarm, besonders feucht oder tro- 
cken) und weisen somit oft auch einen hohen Gefährdungsrad auf. An diese Standorte sind 
zusätzlich einzelne seltene Tierarten angepasst, die auf diesen Standorten regelmäßig vor- 
kommen. 
Vorkommen von Arten und Lebensgemeinschaften/ Biodiversität 
Das Vorkommen einzelner wertgebender und oft auch seltener Arten und Lebensgemein- 
schaften, die auf bestimmte Standortverhältnisse angewiesen sind, kann eine Unterschutz- 
stellung als Naturschutzgebiet begründen. Lebensstätten sind z.B. Nist-, Brut-, Wohn- oder 
Zufluchtsstätten, bei wandernden Tieren auch nur vorübergehende Aufenthaltsorte. Es 
muss sich dabei nicht zwingend um bedrohte oder gefährdete Arten handeln, zu meinst sind 
diese auf Grund ihrer Anpassung an bestimmte Standortbedingungen als bedroht und damit 
als selten eingestuft. Auch Gebiete mit noch vorhandenem Potential zur Verbesserung des 
Artenschutzes kommen in Betracht. Die Unterschutzstellung als Entwicklungs- oder Wieder- 
herstellungsflächen erfordert ein hinreichend konkretes Entwicklungspotenzial und insofern 
wenigstens einen schutzwürdigen Mindestbestand von Natur und Landschaft. 
Eigentumsverhältnisse/ Umsetzungspotential 
Auf Flächen, die sich im Eigentum der Stadt Köln befinden, können Maßnahme zu meinst 
einfacher umgesetzt werden, wenn dies verwaltungsintern abgestimmt ist. Aber auch andere 
Flächen in öffentlichem Eigentum sowie Flächen großer privater Eigentümer können geeig- 
net sein, um abgestimmte Maßnahmen über vertragliche Vereinbarungen ohne größeren 
Aufwand umsetzen zu können. Bei vielen privaten Besitzern kann im Wald eine Umsetzung 
auch möglich sein, wenn ein geringes Nutzungsinteresse an der Fläche besteht bzw. diese 
nicht genutzt werden kann. Für Standorte, die durch viele verschiedene private Eigentümer 
mit unterschiedlichen Nutzungsinteressen im Offenland gekennzeichnet sind, wird erwartet, 
dass eine Umsetzung sich schwieriger gestaltet, da ein erhöhter Abstimmungsaufwand er- 
forderlich ist. 
Erholungsdruck/ Nutzungskonflikte 
Sofern das Gebiet durch die umliegende Bebauung begrenzt wird, kann eine starke Fre- 
quentierung von Besucher*innen und Erholungssuchenden sowie Hundebesitzer*innen er- 
wartet werden. Die Erschließung ist hierbei entscheidend für die Beeinträchtigung der stö- 
rungsempfindlichen Arten (z.B. Brutvögel).  
Wenn eine hohe Störung zu erwarten ist, wird dies für das Kriterium in entgegengesetzter 
Reihenfolge bewertet, sodass bei hoher Störung die Wertstufe 1 = sehr hohe Übereinstim- 
mung bewertet wird und Wertstufe 5 = im Wesentlichen keine Übereinstimmung gewichtet 
wird. 
Aufwertungspotential/ Entwicklungschancen/ Sicherung Status quo 
Die Entwicklungschancen eines Gebietes ergeben sich zum einen aus den natürlichen oder 
auch anthropogen überformten Standortverhältnissen. Zum anderen haben die Lage im 
Raum und die Entwicklungsperspektiven für die anzustrebenden Biotoptypen und deren Po- 
tentiale für eine Verbesserung einzelnen Lebensräume wertgebender Arten einen maßgebli- 
chen Einfluss auf das Aufwertungspotential des Schutzgebiets. Gebiete die heute schon eine 
besondere Ausprägung und naturschutzfachliche Qualität aufweisen, werden ebenfalls über 
dieses Kriterium erfasst und mit der Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet erfolgen die 
Sicherung des Gebietes und die Gewährleistung einer entsprechenden Pflege zur weiteren 
naturschutzfachlichen Entwicklung.

- 26 - 
 
/ 27 
 
3.2 Einteilung 
der  Wertstufen  
Die Bewertung erfolgt für die oben benannten sechs Kriterien aufsummiert in folgender Ab- 
stufung: 
30 - 24 Wertpunkten = sehr hoch 
23 – 21 Wertpunkten = hoch 
20-16 Wertpunkten = mittel 
> 16 Wertpunkten = niedrig

- 27 - 
 
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3.3 Bewertungstabelle  
Nr.  Neue Naturschutz- 
gebiete 
Bewertungskriterien  
Lage im Biotopverbund  Bi- 
otopvernetzungspotential  
Seltenheit, Empfindlich- 
keit und Gefährdungs- 
grad  der wertgebenden  
Biotoptypen  
Vorkommen von Arten und 
Lebensg emeinschaften/ 
Eigentumsverhältnisse/ 
Umsetzungspotential  
Erholungsdruck/ Nut- 
zungskonflikte – Kriterien, 
umgekehrte Reihenfolge  
Aufwertungspotential/ Ent- 
wicklungschancen/ Siche- 
rung des Status quo  
Gesamtbewertung  
Priorität/ Priorisierung der 
Verwaltung  
1 NSG Neuausweisung 
- „Isborns Heide/ 
Hommelsheimer 
Bruch/ Dünnwalder 
Wald“ 
 5 
 
5 4 5 3 4 26 Sehr 
hoch 
2 NSG Erweiterung N 
16 „Oberer Mutz- 
bach“ 
 5 4 3 5 3 3 23 hoch 
3 NSG Neuausweisung 
„Kemperbach im Tie- 
fenbruch“ 
 5 4 3 5 2 4 23 hoch 
4 NSG Neuausweisung 
- „Strundener Wie- 
sen, Weiden und 
Wald östlich des Pe- 
ningsfelder Weges“ 
 4 4 4 2 3 4 21 hoch 
5 NSG Neuausweisung 
- „Iddelsfelder Hardt / 
Bensberger Markt- 
weg“ 
 2 4 3 5 3 3 20 mittel 
6 NSG Neuausweisung 
- „Mielenforster 
Wiese“ 
 4 4 3 5 3 4 23 hoch 
7 NSG Neuausweisung 
– „Westhovener Aue“ 
 4 3 3 5 1 3 19 mittel 
8 NSG Neuausweisung 
- „Gremberger Wäld- 
chen“  
 3 3 3 5 3 4 21 hoch 
9 NSG Neuausweisung 
- „Weißer Bogen“ 
 5 4 4 4 2 5 24 Sehr 
hoch

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/ 29 
Nr.  Neue Naturschutz- 
gebiete 
Bewertungskriterien  
Lage im Biotopverbund  Bi- 
otopvernetzungspotential  
Seltenheit, Empfindlich- 
keit und Gefährdungs- 
grad  der wertgebenden  
Biotoptypen  
Vorkommen von Arten und 
Lebensg emeinschaften/ 
Eigentumsverhältnisse/ 
Umsetzungspotential  
Erholungsdruck/ Nut- 
zungskonflikte – Kriterien, 
umgekehrte Reihenfolge  
Aufwertungspotential/ Ent- 
wicklungschancen/ Siche- 
rung des Status quo  
Gesamtbewertung  
Priorität/ Priorisierung der 
Verwaltung  
10 NSG Neuausweisung 
- „Linder Bruch/ Sen- 
kelsgraben“ 
 4 5 4 3 3 4 23 hoch 
11 NSG Neuausweisung 
„Storchensee und 
Molch Weiher“ 
 4 4 4 2 4 4 22 hoch 
12 NSG Erweiterung N 
17 „Langeler Auwalds 
rrh.“  
 5 4 5 4 2 5 25 Sehr 
hoch 
13 NSG Neuausweisung 
– „Biotopfläche - Auf 
dem Dreißiger“ 
 5 4 4 3 4 4 24 Sehr 
hoch

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/ 30 
4 Gesamtbewertung und Fazit 
 
4.1 Wertstufe – „sehr hoch“ 
Auf Grundlage der erfolgten Bewertung werden vier Gebiete als besonders schutzwürdig und 
geeignet für eine Ausweisung als neues Naturschutzgebiet innerhalb des Kölner Stadtgebiets 
eingestuft.  
Nr. 1:  NSG Neuausweisung - „Isborns Heide/ Hommels heimer Bruch/ Dünnwalder Wald“ 
Nr. 12:  NSG Erweiterung N 17 „Langeler Auwalds rrh .“ 
Nr. 9:  NSG Neuausweisung - „Weißer Bogen“ 
Nr. 13:  NSG Neuausweisung – „Biotopfläche - Auf de m Dreißiger“ 
Zusätzlich noch zu berücksichtigen ist die Größe des einzelnen Gebietes, so dass die drei 
ersten Gebiete eine besondere Wertigkeit aufweisen. Insbesondere das erste Gebiet ist na- 
hezu vollständig städtischer Grundbesitz. Es wird davon ausgegangen, dass eine Unter- 
schutzstellung als Naturschutzgebiet somit einfacher umgesetzt werden kann. Grundsätzlich 
wird empfohlen für diese drei Gebiete einen Aufstellungsbeschluss vorzubereiten. 
4.2 Wertstufe – „hoch“ 
Sieben Gebiete werden in die Wertstufe „hoch“ eingestuft: 
Nr. 2:  NSG Erweiterung N 16 „Oberer Mutzbach“ 
Nr. 3:  NSG Neuausweisung „Kemperbach im Tiefenbruc h“ 
Nr. 4:  NSG Neuausweisung - „Strundener Wiesen, Wei den und Wald östlich des Pen- 
ningsfelder Weges“ 
Nr. 6:  NSG Neuausweisung - „Mielenforster Wiese“ 
Nr. 8:  NSG Neuausweisung - „Gremberger Wäldchen“ 
Nr. 10:  NSG Neuausweisung - „Linder Bruch“ 
Nr. 11:  NSG Neuausweisung „Storchensee und Molch W eiher“ 
Auch für diese Gebiete soll eine Unterschutzstellung in einem weiteren Schritt und soweit 
dies die personellen Ressourcen der Stadtverwaltung zulassen, weiter geprüft werden. Zum 
jetzigen Zeitpunkt wird eine Unterschutzstellung zurückgestellt. 
4.3 Wertstufe – „mittel“ 
Während zwei Gebiet als mittel einzustufen sind: 
Nr. 5:  NSG Neuausweisung - „Iddelsfelder Hardt / B ensberger Marktweg“ 
Nr. 7:  NSG Neuausweisung – „Westhovener Aue 
Für diese zwei Gebiete besteht zwar im Grundsatz für die wertgebenden Biotope auf den Flä- 
chen eine naturschutzfachliche Qualität, jedoch ist im Weiteren zu prüfen, ob die Ausweisung 
als Geschützte Landschaftsbestandteile (gemäß § 29 BNatSchG) oder anteilig als Land- 
schaftsschutzgebiete (§ 26 BNatSchG) nicht doch als ausreichend zu bewerten ist. 
Somit wird aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt eine Unterschutzstellung als Na- 
turschutzgebiet nicht empfohlen.

- 30 - 
 
/ 31 
4.4 Fazit 
Insgesamt wird empfohlen, für drei der mit Wertstufe „sehr hoch“ qualifizierten Gebiete („Is- 
borns Heide/ Hommelsheimer Bruch/ Dünnwalder Wald“, NSG Erweiterung N 17 „Langeler 
Auwalds rrh.“, NSG Neuausweisung - „Weißer Bogen“) ein Landschaftsplanänderungsverfah- 
ren vorzubereiten und für diese drei Gebiete eine Schutzgebietsausweisung als Naturschutz- 
gebiet im Landschaftsplan Köln vorzubereiten. 
Für die NSG Neuausweisung – „Biotopfläche - Auf dem Dreißiger“ ist mit dem privaten 
Grundstückseigentümer zunächst eine Abstimmung herbeizuführen und auf dieser Grundlage 
wird ebenfalls empfohlen, das Gebiet insbesondere auf Grund der Lage im räumlichen Bio- 
topverbund als Naturschutzgebiet weiterzuentwickeln. In diesem Zusammenhang bietet sich 
möglicherweise noch die Chance, angrenzend weitere Flächen naturschutzfachlich aufzuwer- 
ten. Die Grundstückseigentümerin zeigte sich in der jüngeren Vergangenheit in diesem Be- 
reich für naturschutzorientierte Maßnahmen sehr kooperativ! Auch die zukünftigen natur- und 
artenschutzrechtlich noch zu realisierenden Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Re- 
kultivierung der angrenzenden Kiesgrube Horst bergen ein lohnendes großes „Flächenpoten- 
zial“! 
Wenn es die personellen Kapazitäten der Verwaltung zulassen, sind auch die Ausweisung 
von weiteren 8 Gebieten (7 in Wertstufe „hoch/ 1 Gebiet in Wertstufe „sehr hoch“) weiter zu 
Qualifizieren und als Naturschutzgebiete auszuweisen. 
Für die zwei mit mittlerer Wertigkeit eingestuften Gebiet ist zu klären, ob ggf. auch die unter 
Schutzstellung als Geschützter Landschaftsbestandteil (LB gemäß § 29 BNatSchG) oder an- 
teilig als Landschaftsschutzgebiet (gemäß § 26 BNatSchG) ausreichend ist.

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Anlagen: Karten der 13 Gebiete

Beschlussvorlage Ausschuss

6330 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671 
 
Vorlagen-Nummer 
 0862/2022 
Freigabedatum 25.04.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Konzept zur Neuausweisung und Erweiterung einzelner Naturschutzgebiete in Köln 
Beschlussorgan 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt das durch die Verwaltung erarbeitete Konzept 
„Neuausweisung und Erweiterung einzelner Naturschutzgebiete in Köln mit Priorisierung“ (Stand 
März 2022) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die mit höchster Priorität vorgeschlagene 
Unterschutzstellung des Gebietes „Isborns Heide/ Hommelsheimer Bruch/ Dünnwalder Wald“ als Na-
turschutzgebiet auszuweisen und einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Landschaftsplans 
Köln (§ 20 LNatSchG) vorzubereiten. 
 
Für die anderen mit sehr hoher und hoher Priorität bewerteten Gebiete wird die Verwaltung beauf-
tragt, die Vorschläge weiter auszuarbeiten und weitere Beschlussvorlagen vorzulegen. 
 
Alternative 
 
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün lehnt die Priorisierung der im „Konzept zur Neuauswei-
sung und Erweiterung einzelner Naturschutzgebiete in Köln“ vorgeschlagenen Gebiete und die Vor-
bereitung von Änderungsverfahren zur Ausweisung weiterer Naturschutzgebiete im Landschaftsplan 
Köln ab. 
 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 20.06.2022 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.08.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Auf Grundlage des Beschlusses des Ausschuss Klima, Umwelt und Grün AKUG vom 07.10.2021 zum 
gemeinsamen Antrag (AN /2064/2021) wurde die Verwaltung beauftragt bis Ende 2022 dem Aus-
schuss eine Vorschlagsliste für ein neues Naturschutzgebiet (NSG) in Köln vorzulegen.  
Der Beschluss beinhaltet, dass die Vorschläge in einer Bewertungsmatrix neben der naturschutzfach-
lichen Eignung und anderer Punkte auch die Eigentumsverhältnisse, die Akzeptanz für ein Schutzge-
biet vor Ort, die Auswirkungen auf bestehende Nutzungsmöglichkeiten und die Einschätzung des 
Naturschutzbeirates darstellen soll. 
 
In der Begründung zum Antrag ist zu dem ausgeführt, dass  
 
„Köln 22 ausgewiesene Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 3.418 ha besitzt. Damit ste-
hen etwa 8% der Fläche von Köln unter Naturschutz. In anderen Großstädten, wie z. B. Hamburg, ist 
der Anteil der Naturschutzgebiete mit 9,71% deutlich höher (hier werden in 2022 10% angestrebt). 
Die Stadt Köln hat sich mit der Unterzeichnung der „Deklaration Biologisch Vielfalt in Kommunen“ 
verpflichtet sich dem Ziel der Bewahrung der Biodiversität mit hoher Priorität zu widmen.“ 
 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat unter Beteiligung des Amtes für Umwelt- und 
Verbraucherschutz auf dieser Grundlage ein Konzept zur „Neuausweisung und Erweiterung einzelner 
Naturschutzgebiete in Köln mit einer Priorisierung“ (Stand März 2022) erarbeitet (s. Anlage 2, Karten 
der Gebiete Anlage 3). 
 
Um das von der Politik gewünschte Votum des Naturschutzbeirates zum entwickelten Konzept einzu-
holen, wird zunächst der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde mit Option ein Votum abzuge-
ben, beteiligt. 
 
Im Ergebnis wird im Konzept empfohlen, für drei der mit Wertstufe „sehr hoch“ qualifizierten Gebiete 
(NSG „Isborns Heide/ Hommelsheimer Bruch/ Dünnwalder Wald“, NSG Erweiterung N 17 „Langeler 
Auwalds rrh.“, NSG Neuausweisung - „Weißer Bogen“) eine Schutzgebietsausweisung als Natur-
schutzgebiet im Landschaftsplan Köln zeitnah über Landschaftsplanänderungsverfahren vorzuberei-
ten. 
 
Aufgrund der personellen Kapazitäten sowie dem in Vorbereitung befindlichen Landschaftsplan-
Änderungsverfahren zur Anpassung der Ausnahmeregelungen/ Unberührtheiten zu den allgemeinen 
Verboten in Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen schlägt die Ver-
waltung vor zunächst mit dem größten NSG-Gebietsvorschlag, der nach einer ersten grobe Bewer-
tung ca. 135 ha im Dünnwalder Wald an der Stadtgrenze zu Bergisch Gladbach und zu Leverkusen 
Schlehbusch umfasst, zu beginnen. 
 
Im Konzept enthalten sind weitere 10 auszuweisende Naturschutzgebiete-Vorschläge (3 Gebiete in 
Wertstufe „sehr hoch“ und 7 in Wertstufe „hoch).

3 
Für zwei mit mittlerer Wertigkeit eingestufte Gebiete ist im Weiteren nochmals im Rahmen detaillierte-
rer Untersuchungen zu klären, ob die Ausweisung als Geschützter Landschaftsbestandteil (LB gemäß 
§ 29 BNatSchG) oder anteilig als Landschaftsschutzgebiet (gemäß § 26 BNatSchG) ausreichend ist. 
 
Insgesamt könnten somit 13 weitere NSG-Gebietsausweisungen bzw. -erweiterungen auf Kölner 
Stadtgebiet mit einem Flächenumfang von insgesamt ca. 9,8 ha festgesetzt werden. Das von der Po-
litik vorgeschlagen Ziel, 10% der Freiflächen auf Kölner Stadtgebiet als NSG-Flächen auszuweisen, 
könnte erst mit der Unterschutzstellung aller Vorschläge auf Grundlage der Abschätzung der Biotop-
katasterdaten erreicht werden. 
 
Die Unterschutzstellung aller 13 Gebietsvorschläge kann mit dem bestehenden Personal kurzfristig 
nicht umgesetzt werden. Es bestehen für einzelnen Gebiete auch Nutzungskonflikte insbesondere 
durch die Freizeitnutzung. Sofern es sich nicht um städtische Flächen handelt, sind darüber hinaus 
vor einer Unterschutzstellung Einverständniserklärungen mit den Eigentümern möglichst herbeizufüh-
ren. 
Erläuterungen zum Klimaschutz  
Das Konzept zur „Neuausweisung und Erweiterung einzelner Naturschutzgebiete in Köln mit einer 
Priorisierung“ (Stand März 2022) hat das Ziel ein oder mehrere Gebiete als Naturschutzgebiete aus-
zuweisen und somit vor anderen Nutzungen zu schützten und entsprechend der Schutzziele zu ent-
wickeln. Mit der Umsetzung erfolgt eine weitergehende Extensivierung und naturnahe Pflege der ein-
zelnen Flächen (z.B. durch Wiedervernässung), für die insgesamt eine positive klimatische Gesamtbi-
lanz erwartet werden kann.  
 
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 - Konzept „Neuausweisung und Erweiterung einzelner Naturschutzgebiete in Köln mit Priori-
sierung“ (Stand: März 2022) 
Anlage 3 – Karten „Planräume zur Neuausweisung und Erweiterung von Naturschutzgebieten in Köln“

Beratungsverlauf (2)

20.06.2022 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 4.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.08.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Senkelsgraben
  • Iddelsfelder Hardt
  • Bensberger Marktweg
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
0862/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
25.04.2022
Erstellt
10.03.2022 09:33