0862/2022
Konzept zur Neuausweisung und Erweiterung einzelner Naturschutzgebiete in Köln
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
2222 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/67/671
Vorlagen-Nummer
0862/2022
Stand: 16.07.2025
Sachstandsbericht
Konzept zur Neuausweisung und Erweiterung einzelner Naturschutzgebiete in
Köln
Geänderter Beschluss gem. Änderungsantrag AN/1413/2022:
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt das durch die Verwaltung erarbei-
tete Konzept „Neuausweisung und Erweiterung einzelner Naturschutzgebiete in Köln
mit Priorisierung“ (Stand März 2022) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die
mit höchster Priorität vorgeschlagene Unterschutzstellung des Gebietes „Isborns
Heide/ Hommelsheimer Bruch/ Dünnwalder Wald“ als Naturschutzgebiet auszuweisen
und einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Landschaftsplans Köln (§ 20
LNatSchG) vorzubereiten.
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, wie eine Vernetzung dieser beiden Natur-
schutzgebiete in Dünnwald forstlich und planerisch möglich ist.
Für die anderen mit sehr hoher und hoher Priorität bewerteten Gebiete wird die Ver-
waltung beauftragt, die Vorschläge weiter auszuarbeiten und weitere Beschlussvorla-
gen vorzulegen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Das Aufstellungsverfahren für das neue Naturschutzgebiet (NSG) N 24 „Isborns Heide
und Hommelsheimer Bruch“ ist abgeschlossen. Der Satzungsbeschluss durch den
Rat der Stadt Köln ist am 03.07.2025 gefasst worden.
Für weitere sechs Naturschutzgebiete aus dem Konzept aus 2022 (NSG Weißer Bo-
gen, NSG Erweiterung „Langeler Auwald“, NSG “Auf dem Dreißiger“, NSG „Mielen-
forster Wiesen“, NSG „Thielenbruch / Kemperbach“, NSG „Gremberger Wäldchen“) ist
Ende 2024 ein externes Planungsbüro für die Erstellung der Satzungstexte beauftragt
worden. Seit Frühjahr 2025 erfolgt die Erarbeitung der Schutzgebietsausweisungen
sowie die Abstimmungen mit den anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie ande-
ren Dienststellen innerhalb der Stadtverwaltung.
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Nächste Schritte:
Es ist geplant, sobald erste Vorentwürfe erstellt und verwaltungsintern abgestimmt
sind, im Herbst bzw. Frühjahr 2025/2026 Aufstellungsbeschlüsse für diese weiteren
sechs Naturschutzgebiete zu fassen und damit die Änderungsverfahren des Land-
schaftsplans Köln umzusetzen.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung x Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. x Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gemäß § 16 LNatSchG NRW im Rahmen des nachfolgenden Landschaftsplanänderungsverfahrens ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung d er Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 4 Vorab-Auszug 20.06.2022 Beirat TOP 4.1
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Geschäftsführung
Naturschutzbeirat bei der Unteren
Naturschutzbehörde
Frau Bültge-Oswald
Telefon: (0221) 221-23702
E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de
Datum: 27.07.2022
Auszug
aus dem Entwurf der Niedersch rift der Sitzung des
Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde vom
20.06.2022
öffentlich
4.1 Konzept zur Neuausweisung und Erweiterung einzelner Naturschutz-
gebiete in Köln
0862/2022
Zu Beginn betont Beiratsvorsitzender Herr von der Stein, dass er sich über Art, De-
taillierungsgrad und Umfang der Vorlage sehr gefreut habe. Auch dass das 10 %-Ziel
für Köln in die Vorlage aufgenommen und eine Priorisierung vorgenommen wurde,
begrüße er.
Frau Dr. Euler-Bertram äußert die Bitte, dass die Vorstellung der einzelnen Gebiete
im Naturschutzbeirat möglichst frühzeitig erfolgen sollte, um rechtzeitig eine sinnvolle
und durchdachte Stellungnahme abgeben zu können.
Frau Kröger sagt zu, den Beirat und auch die Umweltverbände frühzeitig im Verfah-
ren einzubinden. Es werde eine Priorisierung vorgenommen und diese Gebiete wür-
den dann als erste vorgeschlagen.
Herr von der Stein schlägt vor, in der heutigen Sitzung nicht über jede Fläche im De-
tail zu sprechen, sondern über diejenigen, die sich in der Priorisierung oben befin-
den. Im Prozess der Fortschreibung könne dann jede Fläche peu a peu abgearbeitet
werden.
Anschließend stellt Frau Kröger das Konzept und die einzelnen Flächen mit ihrer Pri-
orisierung anhand einer PowerPoint Präsentation vor.1
In einer nachfolgenden ausführlichen Diskussion werden Themen angesprochen, die
u. a. die Flächenkonkurrenz in Köln, die Anpassung von Verboten zur Festsetzung
von Schutzzwecken bzw. die Besucherlenkung in Schutzgebieten (z. B. der West-
hovener Aue) betreffen.
1 Die Folien der Präsentation sind der Niederschrift als Anlage beigefügt und im Ratsinformationssys-
tem eingestellt.
Frau Hammer betont, es sei aus Sicht des BUND wichtig, so viele Naturschutzgebie-
te wie möglich in Köln auszuweisen, um einen Rückfall in geschützte Landschaftsbe-
standteile zu vermeiden. Das 10 %-Ziel müsse im Auge behalten werden. Die man-
gelnde Akzeptanz der Bevölkerung dürfe nicht dazu führen, dass ein Gebiet so
schlecht bewertet wird, dass es als NSG nicht in Frage komme.
Herr Sanden spricht die Auswirkungen auf die Sportanlagen in NSG an. Er möchte
wissen, auf was sich die Sportvereine einstellen müssen, damit ein gutes Miteinan-
der möglich ist.
Frau Kröger erklärt, dass bestehende Sportanlagen nicht in NSG einbezogen wer-
den.
Herr Sanden macht deutlich, dass Einzelheiten frühzeitig mit den Sportvereinen be-
sprochen werden müssen, damit diese sich auf geänderte Rahmenbedingungen ein-
lassen können.
Die Nachfrage von Herrn Hecker, ob Ackerflächen betroffen seien, bestätigt Frau
Kröger. Es liege auch bereits eine konkrete Anfrage aus der Landwirtschaft hinsicht-
lich einer Entwicklung zum NSG vor. Man werde sich frühzeitig mit den landwirt-
schaftlichen Gremien in Verbindung setzen und mit den Landwirten vor Ort abstim-
men.
Frau Hammer unterstreicht die biologische Hochwertigkeit des Langeler Auwaldes.
Sie hebt hervor, dass eine Neuausweisung dieses Gebietes am allerschnellsten um-
zusetzen sei, da hier eine Öffentlichkeitsbeteiligung bereits stattgefunden habe und
Pflege- und Entwicklungspläne vorliegen. Sie bedaure allerdings, dass ein Ende des
Weiterbetriebes der Gastronomie „Strandbads Marie“ anscheinend immer noch nicht
abzusehen sei.
Herr Dr. Bauer informiert darüber, dass es einen Interessenten gebe, dem eine Frist
gesetzt worden sei, die in Kürze ablaufe. Nach der Sommerpause werde die Politik
über das weitere Vorgehen entscheiden.
Auf Nachfrage von Herrn Sanden hinsichtlich einer Verlagerung des Sportplatzes in
Langel antwortet Herr Dr. Bauer, dass noch kein neuer Sachstand vorliege.
Abschließend weist Frau Kröger auf die Bewertungskriterien und die Einteilung der
Wertstufen hin, die zur Priorisierung der Gebiete geführt haben (Folien 19 bis 21).
Man beabsichtige, die mit höchster Priorität vorgeschlagenen Gebiete, hier zuerst
den Dünnwalder Wald, dann den Langeler Auwald und den Weißer Bogen und an-
schließend die Gebiete mit hoher Priorität zu entwickeln. Frau Kröger weist in diesem
Zusammenhang auf die begrenzten personellen Kapazitäten hin.
Auf Nachfrage von Frau Dr. Euler-Bertram zu den zeitlichen Rahmenbedingungen
antwortet Frau Kröger, dass der Aufstellungsbeschluss für den Dünnwalder Wald in 6
bis 9 Monaten realistisch sei. Der Satzungsbeschluss könne jedoch erst nach dem
dreistufigen Verfahren erfolgen, das aus der frühzeitigen Beteiligung, Abwägung der
Anregungen und Bedenken und der Offenlage bestehe. Sie rechne nicht mit großen
Konflikten, da es sich um städtische Flächen handle.
Herr Dr. Bauer betont, dass es sich nur um eine grobe Kalkulation handle und die
fachlichen Kriterien im Vordergrund stehen sollten.
Herr von der Stein befürwortet, die Vorlage zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und
fragt die Beiratsmitglieder, ob diese mit der Priorisierung zu den einzelnen Gebieten
einverstanden sind. Für ihn stelle sich die Frage, den Langeler Auwald aufgrund des
zeitlichen Drucks der verkehrlichen Überplanung vorzuziehen.
Herr Sumser stellt die absolut hohe Wertigkeit des Langeler Auwaldes in Frage und
regt die Bildung einer Arbeitsgruppe Naturschutzgebiete im Beirat an, die sich inten-
siv mit den Gebieten befasst, evtl. auch Gebiete aufsucht und qualifizierter Stellung
nehmen kann.
Frau Hammer hebt die besondere Gefährdung des Langeler Auwaldes durch die
Verschattung der geplanten Autobahnbrücke hervor, die laut einem von Straßen
NRW beauftragten Gutachter zu einem Absterben des NSG führe.
Sie schlägt darüber hinaus vor, von der Stadt Köln eine Verstärkung der personellen
Ausstattung zu fordern, um eine zügige Umsetzung der Ausweisungen zu erreichen.
Herr von der Stein stimmt Frau Hammer zu und sieht die besondere Gefährdung des
Langeler Auwaldes ebenso. Er macht den Vorschlag, per Eilentscheidung in der Stel-
lungnahme auf die besondere Bedrohung des Langeler Auwaldes hinzuweisen, ohne
die Priorisierung in Frage zu stellen.
Hinsichtlich einer personellen Ausstattung, verweist er auf eine Stellungnahme des
Städtetages an die UNB, die dringlichen Punkte gegenüber der neuen Landesregie-
rung vorzutragen. Er regt an, ebenfalls in die Stellungnahme aufzunehmen, dass so-
wohl der Träger der Landschaftsplanung, was die Zuarbeit betreffe, als auch die Un-
tere Naturschutzbehörde personell so ausgestattet werden sollen, dass die Abarbei-
tung der Unterschutzstellung zügig umgesetzt werden könne.
Die Beiratsmitglieder sind mit dem Vorschlag einverstanden.
Die Eilentscheidung des Beiratsvorsitzenden lautet
Beschluss:
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nimmt die Beschlussvor-
lage zustimmend zur Kenntnis und hebt die besondere Gefährdung des Langeler
Auwaldes hervor, ohne die Priorisierung in Frage zu stellen.
Der Naturschutzbeirat weist auf die Dringlichkeit hin, sowohl den Träger der Land-
schaftsplanung, was die Zuarbeit betrifft, aber auch die Untere Naturschutzbehörde
personell so auszustatten, dass die Abarbeitung der Unterschutzstellung zügig um-
gesetzt werden kann.
Anlage 2 2022_03_Final Endfassung Konzept NSG Neuausweisung
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/ 2 Konzept zur Neuausweisung und Erweiterung einzelner Naturschutzgebiete in Köln Priorisierung Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 671 – Frau Kirsten Kröger Fachliche Beteiligung Untere Naturschutzbehörde 571 – Frau Ursula Pniewski Köln, im März 2022 - 2 - / 3 Inhalt 0 Abkürzung ............................................................................................ ....................... 3 1 Einleitung ........................................................................................... ......................... 4 1.1 Gemeinsamer Antrag für ein neues Naturschutzgebiet im Kölner Stadtgebiet ................................................................................... .............. 4 1.2 Gesetzlicher Rahmen .................................................................................. .......... 4 2 Kurzbeschreibung der einzelnen naturschutzwürdigen Gebiete ............................ 6 2.1 NSG Neuausweisung - „Isborns Heide/ Hommelsheimer Bruch/ Dünnwalder Wald“ .............................................................................. ........ 7 2.2 NSG Erweiterung N 16 „Oberer Mutzbach“ ............................................................ 9 2.3 NSG Neuausweisung „Kemperbach im Tiefenbruch“ ........................................... 10 2.4 NSG Neuausweisung - „Strundener Wiesen, Weiden und Wald östlich des Penn-ingsfelder Weges“ ............................................................ 11 2.5 NSG Neuausweisung - „Iddelsfelder Hardt / Bensberger Marktweg“ ............................................................................................ ................ 12 2.6 NSG Neuausweisung - „Mielenforster Wiese“ ...................................................... 13 2.7 NSG Neuausweisung - „Gremberger Wäldchen“ ................................................. 14 2.8 NSG Neuausweisung – „Westhovener Aue“ ........................................................ 15 2.9 NSG Neuausweisung - „Weißer Bogen“ ............................................................... 17 2.10 NSG Neuausweisung - „Linder Bruch/ Senkelsgraben“ ...................................... 18 2.11 NSG Neuausweisung „Storchensee und Molch Weiher“ .................................... 20 2.12 NSG Erweiterung N 17 „Langeler Auwalds rrh.“ ................................................. 21 2.13 NSG Neuausweisung – „Biotopfläche - Auf dem Dreißiger“ ............................... 23 3 Bewertung der vorgeschlagenen Naturschutzgebiete ........................................... 24 3.1 Bewertungskriterien .................................................................................. ........... 24 3.2 Einteilung der Wertstufen ............................................................................ ......... 26 3.3 Bewertungstabelle .................................................................................... ........... 27 4 Gesamtbewertung und Fazit ............................................................................ ........ 29 4.1 Wertstufe – „sehr hoch“ .............................................................................. ......... 29 4.2 Wertstufe – „hoch“ ................................................................................... ............ 29 4.3 Wertstufe – „mittel“.................................................................................. ............. 29 4.4 Fazit ................................................................................................ ..................... 30 Anlagen: Karten der 13 Gebiete ....................................................................... ........... 31 - 3 - / 4 Abkürzungsverzeichnis 0 Abkürzung Erläuterung/ Definition BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz BK Das landesweite Biotopkataster des LANUVS NRW erfasst nach einheitli- chen naturschutzfachlichen Standards die einzelnen Biotope mit dem Pro- gramm GISPAD. In FFH- und Naturschutzgebieten, den § 30/42-Biotopty- pen und in naturschutzwürdigen Biotopkatasterflächen erfolgt für Biotopty- pen eine Detailkartierung der FFH- und N-Lebensraumtypen. Die Bearbei- tung der Erhaltungszustandsbewertung der FFH-Lebensraumtypen ist nur innerhalb von FFH-Gebieten notwendig. BT Die Biotoptypen werden ebenfalls in NRW nach einheitlichen Standard des LANUVS NRW erfasst und nehmen Bezug auf die Auflistung der Le- bensraumtypen der FFH-Richtlinie. BZ Stadtbezirk der Stadt Köln FFH-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, ist eine Naturschutz Richtlinie der Europäi- schen Union. Die amtliche Bezeichnung lautet: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume so- wie der wildlebenden Tiere und Pflanzen . Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu si- chern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, Wiederher- stellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. FSC-.Zertifizierung FSC® steht für „Forest Stewardship Council®“. Es ist ein internationales Zertifizierungssystem für nachhaltigere Waldwirtschaft. FSC zertifi- ziert werden Wälder und Plantagen, die unter anderem nach strengeren ökologischen und sozialen Prinzipien bewirtschaftet werden. LANUV NRW Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz N ordrhein-West- falen LB Geschützter Landschaftsbestandteil nach § 29 BNatSchG LNatSchG Landesnaturschutzgesetz NRW LSG Landschaftsschutzgebiet nach § 26 BNatSchG LRT Lebensraumtyp nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie NATURA 2000 Das Netz Natura 2000 besteht aus den Gebieten der Fauna-Flora-Habi- tatrichtlinie (FFH-Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) und der Vo- gelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG). Die sogenannten FFH-Gebiete werden auch als Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) bzw. Special Areas of Conservation (SAC) bezeichnet. Die Vogel- schutzgebiete werden als besondere Schutzgebiete bzw. Special Protec- ted Areas (SPA) bezeichnet. Sie werden nach EU-weit einheitlichen Stan- dards ausgewählt und unter Schutz gestellt. NSG Naturschutzgebiet nach § 23 BNatSchG PEPL Pflege- und Entwicklungsplan. Für jedes rechtskräftige Naturschutzgebiet wird ein PEPL erstellt, welcher die Ziele und Maßnahmen der naturschutz- fachlichen Entwicklung des Gebietes darlegt. VB Der landesweite Biotopverbund (VB) NRW enthält Flächen, die mit her- ausragender und besonderer Bedeutung bewertet sind. - 4 - / 5 1 Einleitung 1.1 Gemeinsamer Antrag für ein neues Naturschutzgeb iet im Kölner Stadtgebiet Am 07.10.2021 wurde der Antrag (AN 2064/2021) der Fraktionen (Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion) im Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beraten. In der Begründung zum Antrag wird ausgeführt, dass „Köln 22 ausgewiesene Naturschutz- gebiete mit einer Gesamtfläche von 3418 ha“ hat. Damit stehen etwa 8% der Fläche von Köln unter Naturschutz. In anderen Großstädten, wie z. B. Hamburg, ist der Anteil der Natur- schutzgebiete mit 9,71% deutlich höher (hier werden in 2022 10% angestrebt). Die Stadt Köln hat sich mit der Unterzeichnung der „Deklaration Biologische Vielfalt in Kom- munen“ verpflichtet, sich dem Ziel der Bewahrung der Biodiversität mit hoher Priorität zu widmen.“ Nach erfolgter Beratung des o.g. Antrages als auch dazu eingereichter Änderungsanträge wurde der Antrag AN 2064/2021 auf der Grundlage des Änderungsantrages der SPD-Frak- tion einstimmig beschlossen. Der geänderte Beschluss lautet: „Die Verwaltung legt bis Ende 2022 dem Umweltausschuss eine Vorschlagsliste für ein neues Naturschutzgebiet in Köln vor. Die Vorschläge sollen in einer Bewertungsmatrix ne- ben der naturschutzfachlichen Eignung und anderer Punkte auch die Eigentumsverhält- nisse, die Akzeptanz für ein Schutzgebiet vor Ort, die Auswirkungen auf bestehende Nut- zungsmöglichkeiten und die Einschätzung des Naturschutzbeirates darstellen. Abstim- mungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 1.2 Gesetzliche r Rahmen Auf Grund des strikten Veränderungsverbotes (§ 23 Abs. 2 S. 1 BNatSchG) stellen Natur- schutzgebiete die strengste Schutzgebietskategorie im deutschen Naturschutzrecht in Nord- rhein-Westfalen (NRW) und in Deutschland dar. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie weist darüber hinaus das europäische Schutzregime (NA- TURA 2000) aus, welches in Nordrhein-Westfalen weitgehend durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten umgesetzt worden ist. Einige der FFH-Gebiete sind im Kölner Stadtgebiet somit als Naturschutzgebiete im Kölner Landschaftsplan neu ausgewiesen worden und unterliegen flächengleich zudem dem euro- päischem Schutzregime Natura 2000. Für die Ausweisung eines Gebietes als Naturschutzgebiet ist das Vorhandensein und die Erfüllung von Merkmalen der in § 23 Abs. 1 BNatSchG genannten Schutzzwecke („Schutz- würdigkeit“) erforderlich sowie eine „Schutzbedürftigkeit“ hinsichtlich abstrakter Gefahren. In § 23 Abs. 1 BNatSchG werden als Schutzzwecke im Grundsatz benannt: • „zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebens- gemeinschaften bestimmter wild lebender Tier und Pflanzenarten“ • „aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen“ • „wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit“ Die Erfüllung eines der drei (allesamt gleichrangigen) Schutzzwecke genügt. Der Schutz- zweckkatalog ist abschließend und abweichungsfest geregelt. Eine Konkretisierung muss im Rahmen der Unterschutzstellung (Festlegung des Schutzzweckes) erfolgen. - 5 - / 6 Grundlagen zur Einstufung neuer Naturschutzgebiete in Köln sind die Auswertung des Fachinformationsdienstes des LANUV NRW (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbrau- cherschutz Nordrhein-Westfalen) bestehende Gutachte n und Kartierungen der Umweltver- bände und der NABU-Naturschutzstation Lev.-Köln sowie Daten der Verwaltung der Stadt Köln. Die tatsächliche Festlegung zur Ausweisung eines Gebietes als Naturschutzgebiet lässt sich nur auf Basis örtlicher Ermittlungen und Bestandsaufnahmen (Inaugenscheinnahme, pflan- zensoziologische / floristische und faunistische Erfassungen) treffen. Auch einzelne für sich betrachtet nicht schutzwürdige Flächen können in den Schutz einbe- zogen werden, wenn ein Gebiet im Ganzen schutzwürdig ist. Darüber hinaus werden Naturschutzgebiete zur Entwicklung und Wiederherstellung ihrer Schutzgüter festgesetzt, sofern sich die Gebiete aufgrund ihrer reaktivierbaren Entwick- lungs- oder Wiederherstellungspotenziale (z.B. Eignung zur Wiedervernässung aus Grün- den der Bodenbeschaffenheit) für die angestrebte Entwicklung und Wiederherstellung eig- nen. „Schutzbedürftigkeit“ liegt vor, wenn der angestrebte Schutz aufgrund einer abstrakten Ge- fährdungslage vernünftigerweise geboten ist (z.B. hoher Erholungs- oder Besiedlungsdruck, Existenz abbauwürdiger Bodenschätze etc.) und das Ergreifen von Schutzmaßnahmen not- wendig wird. Die Bereitschaft betroffener Grundeigentümer zum Abschluss naturschutzvertraglicher Ver- einbarungen stellt die Schutzbedürftigkeit eines Gebietes ebenso wenig in Frage wie der Umstand, dass einzelne Flächen bereits von einem gesetzlichen Biotopschutz (u.a. § 30 BNatSchG) erfasst sind oder sich z. B. in einem Wasserschutzgebiet befinden. Das Naturschutzrecht verfolgt spezifische Zielsetzungen, die von anderen Unterschutzstel- lungen grundsätzlich nicht abgedeckt werden.“ Die nachfolgend ausgewählten und vorgeschlagenen Gebiete weisen alle im Grundsatz ei- nen oder mehrere der oben benannten Schutzzwecke auf und sind somit als naturschutz- würdig durch die Verwaltung eingestuft. - 6 - / 7 2 Kurzbeschreibung der einzelnen naturschutzwürdige n Gebiete Übersicht über die räumliche Lage der Vorschläge für neu auszuweisende bzw. zu erweitern- den Naturschutzgebiete im Stadtgebiet : - 7 - / 8 Eine Darstellung der einzelnen Gebiete im räumlichen Zusammenhang ist der Anlage zu ent- nehmen (s. Anlage). 2.1 NSG Neuausweisung - „Isborns Heide/ Hommelsheim er Bruch/ Dünnwalder Wald“ Nr. Neues Natur- schutzge- biet / Er- weiterung bestehen- der Natur- schutzge- biete Be- zirk Bisherige Schutz- auswei- sung im Land- schafts- plan Köln An- trag zur Unter- schut zstel- lung Naturschutz- fachliche Eig- nung / Bewer- tung Gefähr- dung der schutz- würdigen Biotopty- pen / Ge- fähr- dungs- grad Eigen- tums- ver- hält- nisse Zu erwar- tende Ak- zeptanz für das Schutzge- biet vor Ort Auswir- kungen auf beste- hende Nutzun- gen/ bzw. Nut- zungs- möglich- keiten Naturschutz- fachliche Be- wertung der Verwaltung (Schutzzweck, Schutzbedürf- tigkeit und Ge- fährdung) 1 NSG Neu- auswei- sung - „Is- borns Heide /Hommels- heimer Bruch/ Dünnwal- der Wald“ BZ 9 LB 9.28, LB 9.29, LSG L 28 Antrag BUND aus 2019 Laubwälder außerhalb von Sonderstand- orten (NA00), Sumpf-, Moor- und Bruchwäl- der (NAC0), Fließgewässer (NFM0), Wäl- der auf Dü- nenstandorten und nährstoff- armen Sand- böden (NAD0), Still- gewässer (NFD0) Brutvorkom- men Habicht und Sperber Besonders stark ge- fährdet, da naturnahe Sumpf-, Bruch und Moorwäl- der in NRW sehr selten sind. Sehr ho- hes Poten- tial der Moorrena- turierung Sehr über- wie- gend Stadt Köln, rand- lich auch private Eigen- tümer in Sied- lungs- nähe Akzeptanz ist zu er- warten, da Erholungs- nutzung auf beste- henden Wegen weiter zu- lässig bleibt. Verände- rung der Waldent- wicklung auf Grund der stan- dörtlichen Gegeben- heiten. Nieder-/ Hochmoo- rentwick- lung durch Renaturie- rung um- setzen. Nutzungs- konflikte können auf Grund der Öff- nung und Sehr hohes Ent- wicklungspoten- tial auf Grund der standörtliche Bodenverhält- nisse der Bergi- schen Heideter- rasse, Entwick- lung von Sumpf- , Bruch- und Moorwäldern, Renaturierung von Niedermoor- standorten, NSG-Auswei- sung erfolgt um diese seltenen und störungs- empfindlichen - 8 - / 9 Nr. Neues Natur- schutzge- biet / Er- weiterung bestehen- der Natur- schutzge- biete Be- zirk Bisherige Schutz- auswei- sung im Land- schafts- plan Köln An- trag zur Unter- schut zstel- lung Naturschutz- fachliche Eig- nung / Bewer- tung Gefähr- dung der schutz- würdigen Biotopty- pen / Ge- fähr- dungs- grad Eigen- tums- ver- hält- nisse Zu erwar- tende Ak- zeptanz für das Schutzge- biet vor Ort Auswir- kungen auf beste- hende Nutzun- gen/ bzw. Nut- zungs- möglich- keiten Naturschutz- fachliche Be- wertung der Verwaltung (Schutzzweck, Schutzbedürf- tigkeit und Ge- fährdung) Moorrenaturie- rung als Bau- stein zum Kli- maschutz auf- grund der Co²- Speicherung Laufendes Er- probungs- und Entwicklungs- vorhaben des BUND zur Wiedervernäs- sung von ge- eigneten Standorten in- nerhalb der Bergischen Heideterrrasse (neben Wah- ner Heide hier Schwerpunkt- raum von Eig- nungsflächen). BT-K-00534, BT-K-00537, BT-K-00544, BT-K-00538, BT-K-00532, BT-K-00533, BT-K-00542, BT-K-00540, BT-K-00539, BT-K-00556, BT-K-00553, BT-K-00555, BT-K-00546, BT-K-00560, BT-K-00549, BT-K-00547, BT-K-00561, BT-K-00562, BT-K-00557, BT-K-00558, BT-K-00554, BT-K-00545, BT-K-00548, BT-K-00550, BT-K-00551, BT-K-00552, BT-K-00559, BT-K-00563, BK-4908-004 Entwick- lung von Waldflä- chen ent- stehen. Die Be- schrän- kung der Jagd und der jagdli- chen Ein- richtungen ist im Ver- fahren noch zu klären. Geschützten Bi- otope zu sichern und zu entwi- ckeln. - 9 - / 10 2.2 NSG Erweiterung N 16 „Oberer Mutzbach“ Nr. Neues Natur- schutzge- biet / Er- weiterung bestehen- der Natur- schutzge- biete Be- zirk Bisherige Schutz- auswei- sung im Land- schafts- plan Köln An- trag zur Unter- schut zstel- lung Naturschutz- fachliche Eig- nung / Bewer- tung Gefähr- dung der schutz- würdigen Biotopty- pen / Ge- fähr- dungs- grad Eigen- tums- ver- hält- nisse Zu erwar- tende Ak- zeptanz für das Schutzge- biet vor Ort Auswir- kungen auf beste- hende Nutzun- gen/ bzw. Nut- zungs- möglich- keiten Naturschutz- fachliche Be- wertung der Verwaltung (Schutzzweck, Schutzbedürf- tigkeit und Ge- fährdung) 2 NSG Er- weiterung N 16 „Oberer Mutzbach“ BZ 9 LSG L 27 Antrag FDP- Frak- tion 2004 BT-GL 0159, BT-GL-02728, BT-GL-02730 Hohe Ge- fährdung, da natur- nahe Bachläufe im Kölner Stadtge- biet selten sind. Stadt Köln Verbreite- rung des NSG N 16 in Fort- schrei- bung LP Köln vor- gesehen. Akzeptanz ist zu er- warten, da keine Nut- zungsän- derung vorgese- hen wird. Keine Forstliche Bewirt- schaftung setzt Maß- nahmen heute be- reits auf Grund der standörtli- chen Ge- gebenhei- ten und FSC-. Zer- tifizierung um. Arrondierung bzw. Erweite- rung der nördli- chen Feuchten Waldbereiche ist fachlich sinnvoll. Die Besondere Wertigkeit des NSGs ergibt sich auf Grund des naturnahen Ver- laufs des Ge- wässers und der angrenzenden feuchten Wäl- der. - 10 - / 11 2.3 NSG Neuausweisung „Kemperbach im Tiefenbruch“ Nr. Neues Natur- schutzge- biet / Er- weiterung bestehen- der Natur- schutzge- biete Be- zirk Bisherige Schutz- auswei- sung im Land- schafts- plan Köln An- trag zur Unter- schut zstel- lung Naturschutz- fachliche Eig- nung / Bewer- tung Gefähr- dung der schutz- würdigen Biotopty- pen / Ge- fähr- dungs- grad Eigen- tums- ver- hält- nisse Zu erwar- tende Ak- zeptanz für das Schutzge- biet vor Ort Auswir- kungen auf beste- hende Nutzun- gen/ bzw. Nut- zungs- möglich- keiten Naturschutz- fachliche Be- wertung der Verwaltung (Schutzzweck, Schutzbedürf- tigkeit und Ge- fährdung) 3 NSG Neu- auswei- sung „Kemper- bach im Tiefen- bruch“ BZ 9 LB 9.15 LSG L 27 Vor- schlag Ver- wal- tung BT-K-00616, BT-K-621, BT- K-00606, BT- K- 00625, BT- K-00614 Sumpf-, Moor- , und Bruch- wälder, natürli- che Fließge- wässer Besonders stark ge- fährdet, da naturnahe Sumpf- und Bruchwäl- der in NRW sel- ten sind. Stadt Köln Akzeptanz ist zu er- warten, da, vor- handene Wege er- halten werden. Verände- rung in der Waldbe- wirtschaf- tung / Ex- tensivie- rung. Im Wesentli- chen keine Nutzungs- änderung. NSG - Auswei- sung zum Schutz und zur Entwicklung ökologisch wert- voller Feucht- wälder mit ho- hem natur- schutzfachli- chem Entwick- lungspotential und auf Grund ökologisch selte- ner Standortbe- dingungen - 11 - / 12 2.4 NSG Neuausweisung - „Strundener Wiesen, Weiden und Wald östlich des Penn- ingsfelder Weges“ Nr. Neues Natur- schutzge- biet / Er- weiterung bestehen- der Natur- schutzge- biete Be- zirk Bisherige Schutz- auswei- sung im Land- schafts- plan Köln An- trag zur Unter- schut zstel- lung Naturschutz- fachliche Eig- nung / Bewer- tung Gefähr- dung der schutz- würdigen Biotopty- pen / Ge- fähr- dungs- grad Eigen- tums- ver- hält- nisse Zu erwar- tende Ak- zeptanz für das Schutzge- biet vor Ort Auswir- kungen auf beste- hende Nutzun- gen/ bzw. Nut- zungs- möglich- keiten Naturschutz- fachliche Be- wertung der Verwaltung (Schutz- zweck, Schutzbe- dürftigkeit und Gefähr- dung) 4 NSG Neu- auswei- sung - „Strunde- ner Wie- sen, Wei- den und Wald öst- lich des Pennings- felder We- ges“ BZ 9 LB 9.14 LSG L 25 Antrag des BUND aus 2014 BT-K-01707, BT-K-00628, BT-K-00595, BT-K-00626, BT-K-631, BK 5008-080 Artenreiches Grünland , Ei- chen-Hainbu- chen Wälder Erlenbruch- wald Hohes ge- fährdungs- potential durch In- tensivie- rung und Freizeit- nutzung des arten- reichen GL. z.T. Stadt Köln, weit- ge- hend priva- ter Grund besitz Es wird eine be- dingte Ak- zeptanz erwartet, da Naher- holung wird auf bestehen- den Wege be- schränkt wird. Extensi- vierung der Wie- senbewirt- schaftung, Entwick- lung arten- reicher Mähwie- sen, feuchte Senken, Reduzie- rung der Naherho- lungsnut- zung auf beste- hende Wege NSG-Auswei- sung erfolgt zum Schutz vor anderen Nutzungen und der Ent- wicklung öko- logisch selte- ner und sen- sibler Biotopty- pen. Es besteht ein besonderes Entwicklungs- potential auf Grund des Mosaiks auf extensiv ge- nutztem Offen- land und na- turnahen Laubwäldern. - 12 - / 13 2.5 NSG Neuausweisung - „Iddelsfelder Hardt / Bensb erger Marktweg“ Nr. Neues Natur- schutzge- biet / Er- weiterung bestehen- der Natur- schutzge- biete Be- zirk Bisherige Schutz- auswei- sung im Land- schafts- plan Köln An- trag zur Unter- schut zstel- lung Naturschutz- fachliche Eig- nung / Bewer- tung Gefähr- dung der schutz- würdigen Biotopty- pen / Ge- fähr- dungs- grad Eigen- tums- ver- hält- nisse Zu erwar- tende Ak- zeptanz für das Schutzge- biet vor Ort Auswir- kungen auf beste- hende Nutzun- gen/ bzw. Nut- zungs- möglich- keiten Naturschutz- fachliche Be- wertung der Verwaltung (Schutzzweck, Schutzbedürf- tigkeit und Ge- fährdung) 5 NSG Neu- auswei- sung - „Id- delsfelder Hardt / Bensber- ger Markt- weg“ BZ 9 LSG L 25 Antrag des BUND aus 2014 Sandmagerra- sen, artenrei- ches Grün- land, Sand- acker, natur- schutzfachli- cher Wert der Waldflächen BT-K-01704, BT-K-01705 Vorkommen Heidenelke, div. Flechten- arten VB-K- 5008- 003 Starke Ge- fährdung, da natur- nahe ma- gere Standorte der Heide- terrasse selten sind. Stadt Köln Akzeptanz ist zu er- warten, da wenig / keine Er- holungs- nutzung vorhanden Verlage- rung der randlichen Trampel- pfade er- forderlich. Keine Pflege der Fläche über komm. Ökokonto / vertragli- che Rege- lung Grundsätzlich weitere Entwick- lung ist umzu- setzen. Ggf. Auswei- sung als Ge- schützter Land- schaftsbestand- teil (LB) ausrei- chend. - 13 - / 14 2.6 NSG Neuausweisung - „Mielenforster Wiese“ Nr. Neues Natur- schutzge- biet / Er- weiterung bestehen- der Natur- schutzge- biete Be- zirk Bisherige Schutz- auswei- sung im Land- schafts- plan Köln An- trag zur Unter- schut zstel- lung Naturschutz- fachliche Eig- nung / Bewer- tung Gefähr- dung der schutz- würdigen Biotopty- pen / Ge- fähr- dungs- grad Eigen- tums- ver- hält- nisse Zu erwar- tende Ak- zeptanz für das Schutzge- biet vor Ort Auswir- kungen auf beste- hende Nutzun- gen/ bzw. Nut- zungs- möglich- keiten Naturschutz- fachliche Be- wertung der Verwaltung (Schutzzweck, Schutzbedürf- tigkeit und Ge- fährdung) 6 NSG Neu- auswei- sung - „Mielen- forster Wiese“ BZ 8 und BZ 9 LB 8.14 LSG L 25 Antrag BUND 2014 BT-K-00611, BT-K-00612, BT-K.-00613, BT-K-0015, BT-K-00617, BT-K-00618, BT-K-0019, BT-K-00620, BT-K-00622, BT-K-00623, BT-K- 00624, BT-GL-00160, Artenreiches Grünland , Ei- chen-Hainbu- chen Wälder Erlen-Auen- wald Gefähr- dung, da insbeson- dere ar- tenreiches GL und Erlen-Au- enwälder selten sind. Stadt Köln Akzeptanz ist zu er- warten, da wenig / keine Er- holungs- nutzung vorhan- den, je- doch wer- den die bestehen- den Wege auf Grund der räumli- chen Lage zum Tier- heim Dell- brück durch Hundebe- sitzer ge- nutzt. Pflege der Flächen soll über vertragli- che Rege- lung um- gesetzt werden. Störung durch Freizeitnutzung ist durch geeig- nete Wegefüh- rung zu lenken. Ggf. Auswei- sung als Ge- schützter Land- schaftsbestand- teil LB ausrei- chend. - 14 - / 15 2.7 NSG Neuausweisung - „Gremberger Wäldchen“ Nr. Neues Natur- schutzge- biet / Er- weiterung bestehen- der Natur- schutzge- biete Be- zirk Bisherige Schutz- auswei- sung im Land- schafts- plan Köln An- trag zur Unter- schut zstel- lung Naturschutz- fachliche Eig- nung / Bewer- tung Gefähr- dung der schutz- würdigen Biotopty- pen / Ge- fähr- dungs- grad Eigen- tums- ver- hält- nisse Zu erwar- tende Ak- zeptanz für das Schutzge- biet vor Ort Auswir- kungen auf beste- hende Nutzun- gen/ bzw. Nut- zungs- möglich- keiten Naturschutz- fachliche Be- wertung der Verwaltung (Schutzzweck, Schutzbedürf- tigkeit und Ge- fährdung) 7 NSG Neu- auswei- sung - „Grember- ger Wäld- chen“ BZ 8 LSG L Vor- schlag Ver- wal- tung BT-K-00575, BT-K-00576, BT-K-00570, BT-K-00574, BT-K-00571, BT-K-00572, BT-K-00573, BT-K-00568, BT-K-00569, BT-K-00577, BT-K-00566, BT-K-00567 Waldmeister- Buchenwälder LRT 9130, Alte Laubwäl- der auf Son- derstandorten Hohe Ge- fährdung sehr alter Buchwäl- der auf Sonder- standorten Stadt Köln Bei Erhalt des beste- henden Wegenet- zes wird eine grundsätz- liche Ak- zeptanz aus der Bevölke- rung er- wartet. Keine Nut- zungsän- derung, Weiterhin Bewirt- schaftung entspre- chend der FSC-Zerti- fizierung zulässig. Erhalt des LRT 9130 Waldmeis- ter-Bu- chenwäl- der Unterschutzstel- lung fachlich sinnvoll auf Grund des ho- hen Alters der Waldbestände, aber kein zwin- gendes Erforder- nis. - 15 - / 16 2.8 NSG Neuausweisung – „Westhovener Aue“ Nr. Neues Natur- schutzge- biet / Er- weiterung bestehen- der Natur- schutzge- biete Be- zirk Bisherige Schutz- auswei- sung im Land- schafts- plan Köln An- trag zur Unter- schut zstel- lung Naturschutz- fachliche Eig- nung / Bewer- tung Gefähr- dung der schutz- würdigen Biotopty- pen / Ge- fähr- dungs- grad Eigen- tums- ver- hält- nisse Zu erwar- tende Ak- zeptanz für das Schutzge- biet vor Ort Auswir- kungen auf beste- hende Nutzun- gen/ bzw. Nut- zungs- möglich- keiten Naturschutz- fachliche Be- wertung der Verwaltung (Schutzzweck, Schutzbedürf- tigkeit und Ge- fährdung) 8 NSG Neu- auswei- sung – „West- hovener Aue“ BZ 7 LB 7.09 LB 7.37 LB 7.38 LB 7.39 LSG L 23 Antrag BUND aus 2021 verschiedene gefährdete LRT: mesotro- phe Tümpel, ein mesotro- phes Stillge- wässer, Weichholzau- wald, ferner Grünland, Ein- zelbäume, Waldmäntel und -vormän- tel, entwick- lungsfähige Hartholzaue, hohes Poten- zial für den FFH-LRT 5610 Flach- land-Mähwie- sen. Gefähr- dung der Biotopty- pen be- steh auf Grund der Erholungs- nutzung, Die Ge- fährdung der Flach- landmäh- wie-sen wird als mittel ein- geschätzt. Stadt Köln, z.T. BIMA (Ka- serne Bras- seur) Auf Grund des Frei- zeit und Erholungs- schwer- punktes wird er- wartet, dass die Akzeptanz aus der Bevölke- rung vor Ort gering ist. Einschrän- kung der bestehen- den Frei- zeit- und Erholungs- nutzung Die Flächen wei- sen ein hohes Potential für die FFH-Lebens- raumtypen der Flachland- mähwiesen auf. Die NSG-Aus- weisung solle er- folgen zum Schutz vor an- deren Konkur- renznutzungen und zur Entwick- lung der vorhan- denen gefährde- ten Lebens- raumtypen. - 16 - / 17 Nr. Neues Natur- schutzge- biet / Er- weiterung bestehen- der Natur- schutzge- biete Be- zirk Bisherige Schutz- auswei- sung im Land- schafts- plan Köln An- trag zur Unter- schut zstel- lung Naturschutz- fachliche Eig- nung / Bewer- tung Gefähr- dung der schutz- würdigen Biotopty- pen / Ge- fähr- dungs- grad Eigen- tums- ver- hält- nisse Zu erwar- tende Ak- zeptanz für das Schutzge- biet vor Ort Auswir- kungen auf beste- hende Nutzun- gen/ bzw. Nut- zungs- möglich- keiten Naturschutz- fachliche Be- wertung der Verwaltung (Schutzzweck, Schutzbedürf- tigkeit und Ge- fährdung) Aus diesem Grund besteht ein erhöhtes Ab- stimmungserfor- dernis und die Nutzungsinte- ressen der Be- völkerung sind zu lenken. - 17 - / 18 2.9 NSG Neuausweisung - „Weißer Bogen“ Nr. Neues Natur- schutzge- biet / Er- weiterung bestehen- der Natur- schutzge- biete Be- zirk Bisherige Schutz- auswei- sung im Land- schafts- plan Köln An- trag zur Unter- schut zstel- lung Naturschutz- fachliche Eig- nung / Bewer- tung Gefähr- dung der schutz- würdigen Biotopty- pen / Ge- fähr- dungs- grad Eigen- tums- ver- hält- nisse Zu erwar- tende Ak- zeptanz für das Schutzge- biet vor Ort Auswir- kungen auf beste- hende Nutzun- gen/ bzw. Nut- zungs- möglich- keiten Naturschutz- fachliche Be- wertung der Verwaltung (Schutzzweck, Schutzbedürf- tigkeit und Ge- fährdung) 9 NSG Neu- auswei- sung - „Weißer Bogen“ BZ 2 LSG L 20 BV 2 BK-K- 00021 Auwäl- der und Grün- land des Wei- ßer Rheinbo- gens, BK-K-00026 Rhein-Fisch- schutzzone im Weißer Rhein- boden zwi- schen Ro- denkirchen und Weiß Vorgelagertes FFH Gebiet „Rheinfisch- schutzzone“ Sensibler LRT der Auwälder mit beson- ders hoher Gefähr- dung in NRW, auf Grund der Seltenheit. Über- wie- gend Rhein Ener- gie Beste- hende Wege sind auch im NSG wei- ter für den Freizeit- und Erho- lungsver- kehr zu nutzen. Verbot zur Betretung des Rheinufers bei niedri- gen Was- serstän- den redu- ziert die Akzep- tanz. Betre- tungsver- bot des Rheinufers , Be- schrän- kung der Freizeit- und Erho- lungsnut- zung für die Ufer- bereiche bis ab Camping- platz/ Ka- jakverein in Rich- tung Weiß/Sürt h. NSG-Auswei- sung erfolgt auf Grund des sehr hohen natur- schutzfachlichen Potentials auf Grund FFH-Ge- biet „Rheinfisch- schutzzone“, des Entwick- lungspotentials der Weichholz- auwald-Reste, der regelmäßi- gen Überflutung. Eine Erhöhung der Akzeptanz durch Besucher- lenkung und Beschränkung der Erholungs- nutzung soll durch Informa- tion der Besu- cher und Besu- cherinnen umge- setzt werden. - 18 - / 19 2.10 NSG Neuausweisung - „Linder Bruch/ Senkelsgraben“ Nr. Neues Natur- schutzge- biet / Er- weiterung bestehen- der Natur- schutzge- biete Be- zirk Bisherige Schutz- auswei- sung im Land- schafts- plan Köln An- trag zur Unter- schut zstel- lung Naturschutz- fachliche Eig- nung / Bewer- tung Gefähr- dung der schutz- würdigen Biotopty- pen / Ge- fähr- dungs- grad Eigen- tums- ver- hält- nisse Zu erwar- tende Ak- zeptanz für das Schutzge- biet vor Ort Auswir- kungen auf beste- hende Nutzun- gen/ bzw. Nut- zungs- möglich- keiten Naturschutz- fachliche Be- wertung der Verwaltung (Schutzzweck, Schutzbedürf- tigkeit und Ge- fährdung) 10 NSG Neu- auswei- sung - „Linder Bruch“/Se nkelsgra- ben BZ 7 LB 7.24 Vor- schlag Ver- wal- tung Extensives Nass- und Feuchtgrün- land, in Teilen Brache-Sta- dien, Erhal- tung der Feuchtberei- che Verbuschung aus den Rand- bereichen in die Nasswie- sen ist zurück- zudrängen, Umsetzung des PEPLs BT-5108- 0022-2013 NCC0 §BT (CF2a – Schilfröhricht) Schilfröh- richtbe- stände und Nass- wiesen mit hoher Ge- fährdung auf Grund der Sel- tenheit im Kölner Stadtge- biet. z.T. Stadt Köln, weit- ge- hend priva- ter Grund besitz Bereits heute sehr extensive Nutzung und Pflege, deshalb ist eine hohe Akzeptanz zu erwar- ten. Extensi- vierung, Pflege des extensiven Grünlands erforder- lich. Durch die NSG- Ausweisung soll das hohe Ent- wicklungspoten- tial der Nieder- moorstandort mit wertgebenden Pflanzengesell- schaften gesi- chert werden. Durch eine dau- erhafte Pflege, bzw. extensive Bewirtschaftung kann die beson- dere ökologi- sche Wertigkeit erhalten werden. Gebiet weist eine herausra- gende Bedeu- - 19 - / 20 Nr. Neues Natur- schutzge- biet / Er- weiterung bestehen- der Natur- schutzge- biete Be- zirk Bisherige Schutz- auswei- sung im Land- schafts- plan Köln An- trag zur Unter- schut zstel- lung Naturschutz- fachliche Eig- nung / Bewer- tung Gefähr- dung der schutz- würdigen Biotopty- pen / Ge- fähr- dungs- grad Eigen- tums- ver- hält- nisse Zu erwar- tende Ak- zeptanz für das Schutzge- biet vor Ort Auswir- kungen auf beste- hende Nutzun- gen/ bzw. Nut- zungs- möglich- keiten Naturschutz- fachliche Be- wertung der Verwaltung (Schutzzweck, Schutzbedürf- tigkeit und Ge- fährdung) BT-5108- 0021-2013 NCC0 §BT (CF2 - Röh- richtbestand hochwüchsi- ger Arten) BT-5108- 0024-2013 NEC0 §BT (EE3 - Nass-, Feuchtgrün- landbrache) BT-5108- 0026-2013 NEC0 §BT (EC0 - Nass- und Feucht- grünland ) BT-5108- 0027-2013 NEC0 §BT (EC0 - Nass- und Feucht- grünland) BT-5108- 0028-2013 NEC0 §BT (EC2 - Nass- und Feucht- weide) BT-5108- 0030-2013 NEC0 §BT (EC5 - Flutra- sen) VB-K-5108- 013 tung (Kernberei- che und weitere herausragende Funktionsberei- che des Bio- topverbundes NRW) auf. - 20 - / 21 2.11 NSG Neuausweisung „Storchensee und Molch Weihe r“ Nr. Neues Natur- schutzge- biet / Er- weiterung bestehen- der Natur- schutzge- biete Be- zirk Bisherige Schutz- auswei- sung im Land- schafts- plan Köln An- trag zur Unter- schut zstel- lung Naturschutz- fachliche Eig- nung / Bewer- tung Gefähr- dung der schutz- würdigen Biotopty- pen / Ge- fähr- dungs- grad Eigen- tums- ver- hält- nisse Zu erwar- tende Ak- zeptanz für das Schutzge- biet vor Ort Auswir- kungen auf beste- hende Nutzun- gen/ bzw. Nut- zungs- möglich- keiten Naturschutz- fachliche Be- wertung der Verwaltung (Schutzzweck, Schutzbedürf- tigkeit und Ge- fährdung) 11 NSG Neu- auswei- sung „Storchen- see und Molch Weiher“ BZ 7 LSG L 21 Vor- schlag Ver- wal- tung BT-5108- 0101-2014 Stillgewässer (NFD0) Gefähr- dung durch Ver- buschung und durch Freizeit- nutzung, insbeson- dere durch Angeln priva- ter Grund besitz Rekultivie- rung der ehemali- gen Kies- grube ist noch nicht abge- schlossen. Bisher keine an- dere Nut- zung zu- gelassen, weitge- hende Ak- zeptanz ist zu erwar- ten Extensi- vierung, Abschluss der Rekul- tivierung, Offenhal- tung der ehemali- gen Kies- grube, ho- hes Poten- tial für Am- phbien, Reptilien und Vögel, Pflege er- forderlich Unterschutzstel- lung ist fachlich sinnvoll, da durch ein hohes Potential für Am- phibien, Repti- lien und Vögel eine besondere Bedeutung ge- geben ist. Zur Gewährleis- tung erforderli- cher Pflegemaß- nahmen wird eine gemein- same NSG-Un- terschutzstellung der gesamten Gewässer mit dem angrenzen- den Rhein-Sieg- Kreises ange- strebt. - 21 - / 22 2.12 NSG Erweiterung N 17 „Langeler Auwalds rrh.“ Nr. Neues Natur- schutzge- biet / Er- weiterung bestehen- der Natur- schutzge- biete Be- zirk Bisherige Schutz- auswei- sung im Land- schafts- plan Köln Antrag zur Un- ter- schutz- stellung Naturschutz- fachliche Eig- nung / Bewer- tung Gefähr- dung der schutz- würdigen Biotopty- pen / Ge- fähr- dungs- grad Eigen- tums- ver- hält- nisse Zu erwar- tende Ak- zeptanz für das Schutzge- biet vor Ort Auswir- kungen auf beste- hende Nutzun- gen/ bzw. Nut- zungs- möglich- keiten Naturschutz- fachliche Be- wertung der Verwaltung (Schutzzweck, Schutzbedürf- tigkeit und Ge- fährdung) 12 NSG Er- weiterung N 17 „Lan- geler Au- walds rrh.“ BZ 7 LSG L 20 Ergebnis des Pflege- und Ent- wick- lungs- plan (PEPL) Erlen-Eschen- und Weich- holz-Auenwäl- der (EU-Code 91E0, Prioritä- rer Lebens- raum) Flüsse mit Schlammbän- ken mit Vege- tation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p. (EU-Code 3270) Sensible LRTs der Auwälder, Schlamm- gesell- schaften im vorge- lagerten Rheinufer mit beson- ders hoher Gefähr- dung in NRW auf Grund der Seltenheit. Stadt Köln Einschrän- kungen der Erho- lungsnut- zung auf die vor- handenen Wege, Da die Ab- stimmung überwie- gend im Rahmen der Auf- stellung des PEPL Einschrän- kung der bestehen- den Frei- zeit- und Erholungs- nutzung auf Vor- handene Wege, Verlage- rung des Sportplat- zes, Be- schrän- kung der NSG-Auswei- sung erfolgt we- gen des hohen naturschutzfach- lichen Entwick- lungspotentials ins besondere der Auwälder, der vorgelager- ten Kiesflächen und der extensi- ven Grundland- flächen. - 22 - / 23 Nr. Neues Natur- schutzge- biet / Er- weiterung bestehen- der Natur- schutzge- biete Be- zirk Bisherige Schutz- auswei- sung im Land- schafts- plan Köln Antrag zur Un- ter- schutz- stellung Naturschutz- fachliche Eig- nung / Bewer- tung Gefähr- dung der schutz- würdigen Biotopty- pen / Ge- fähr- dungs- grad Eigen- tums- ver- hält- nisse Zu erwar- tende Ak- zeptanz für das Schutzge- biet vor Ort Auswir- kungen auf beste- hende Nutzun- gen/ bzw. Nut- zungs- möglich- keiten Naturschutz- fachliche Be- wertung der Verwaltung (Schutzzweck, Schutzbedürf- tigkeit und Ge- fährdung) Glatthafer- und Wiesen- knopf-Silgen- wiesen (EU- Code 6510) Röhrichtbe- stand (CF0) Altarm, ange- bunden, nicht durchströmt (FC3) Tieflandfluss (FO2) Umsetzung der Ziele des PEPL „Lange- ler Auwald rrh.“, hohes naturschutz- fachliches Ent- wicklungspo- tential 2020 er- folgt ist, wird die Akzeptanz erwartet. bestehen- den Nut- zungen. - 23 - / 24 2.13 NSG Neuausweisung – „Biotopfläche - Auf dem Dreißiger“ Nr. Neues Natur- schutzge- biet / Er- weiterung bestehen- der Natur- schutzge- biete Be- zirk Bisherige Schutz- auswei- sung im Land- schafts- plan Köln An- trag zur Unter- schut zstel- lung Naturschutz- fachliche Eig- nung / Bewer- tung Gefähr- dung der schutz- würdigen Biotopty- pen / Ge- fähr- dungs- grad Eigen- tums- ver- hält- nisse Zu erwar- tende Ak- zeptanz für das Schutzge- biet vor Ort Auswir- kungen auf beste- hende Nutzun- gen/ bzw. Nut- zungs- möglich- keiten Naturschutz- fachliche Be- wertung der Verwaltung (Schutzzweck, Schutzbedürf- tigkeit und Ge- fährdung) 13 NSG Neu- auswei- sung – „Bi- otopfläche - Auf dem Dreißiger“ BZ 2 LSG L 18 Antrag der UNB aus 2017/ Vor- schlag NABU -Sta- tion 2015 Biotopverbund zwischen NSG N 6 „Kies- grube Meschenich“ und N 7 „Am Vogelacker“ Besondere Bedeutung für Amphibien Po- pulation (Wechsel- kröte) Gefähr- dung auf Grund der angren- zenden Freizeit- nutzung und Miss- achtung des Betre- tungsver- bots Lynon- del Basell Abschlie- ßende Klärung mit Eigen- tümer ist noch erfor- derlich. Allgemein wird auf Grund des bestehen- den Zauns eine Ak- zeptanz erwartet. Fläche wird durch NABU- Station bzw. der UNB in Abstim- mung mit Eigentü- merin ge- pflegt, Ent- wicklungs- potential für Wech- selkröte, Offenland- arten, Heuschre- cken und Tagfalter, keine Nut- zungsän- derung Ausweisung zur Entwicklung und Stärkung der Bi- otopvernetzung mit den beste- henden NSGs N 6 „Kiesgrube Meschenich“ und N 7 „Am Vo- gelacker“ und zur Absicherung und Vermeidung von Nutzungs- konflikten. - 24 - / 25 3 Bewertung der vorgeschlagenen Naturschutzgebiete Ziel der Bewertungsmatrix ist es, die Nachvollziehbarkeit der Bewertung durch fachlich ge- eignete Kriterien darzustellen. Für jedes benannte, positiv belegte Kriterium wird eine 5-stu- fige Skalierung verwendet, wobei die Stufe 5 jeweils die höchste Wertstufe = sehr hohe Übereinstimmung und Stufe 1 die niedrigste Wertstufe = im Wesentlichen keine Überein- stimmung beschreibt. Beim Kriterium Erholungsdruck / Nutzungskonflikte handelt es sich um ein Kriterium, das ne- gativ für ein Naturschutzgebiet belegt ist, so dass dieses Kriterium in entgegengesetzter Rei- henfolge bewertet wird; d. h., dass bei hoher Störung die Wertstufe 1 = sehr hohe Überein- stimmung und Wertstufe 5 = im Wesentlichen keine Übereinstimmung gewichtet wird. Es erfolgt eine Bilanzierung der einzelnen Kriterien und somit eine Gesamtgewichtung aus welcher die Bedeutsamkeit der einzelnen Vorschläge zur Unterschutzstellung als Natur- schutzgebiet abgeleitet werden kann. Stufe 5 = sehr hohe Übereinstimmung Stufe 4 = hohe Übereinstimmung Stufe 3 = mittlere Übereinstimmung Stufe 2 = untergeordnete Übereinstimmung Stufe 1 = Im Wesentlichen keine Übereinstimmung 3.1 Bewertungskriterien Lage im Biotopverbund / Biotopvernetzungspotential Die naturschutzfachliche Wertigkeit eines ausgewiesenen NSG wird auch durch seine räum- liche Lage und die Vernetzung mit weiteren hochwertigen Flächen, die in einem räumlichen Verbund liegen, bestimmt. Der Austausch insbesondere wandernder Tierarten zwischen einzelnen Naturschutzgebie- ten aber auch insgesamt in der Landschaft ist für den Erhalt und die Sicherung der einzel- nen Arten bedeutsam, da es ohne einen solchen zu einer Isolierung der Population und so- mit zu einem fehlenden genetischen Austausch und folglich zu einer genetischen Verar- mung kommt. In Konsequenz kann dies zum Erlöschen einer Population führen. Aber auch der Wechsel zwischen Brutplatz, Nahrungshabitat und Sommer- wie Winterquar- tier ist für einzelne Arten im Laufe der Jahreszeiten lebenserhaltend. Durch einen intakten Biotopverbund werden somit diese Beziehungen erhalten und geför- dert. Seltenheit, Empfindlichkeit und Gefährdungsgrad der wertgebenden Biotoptypen Biotope auf Standorten, die extrem trocken oder extrem feucht sind oder / und sich durch magere, nährstoffarme Verhältnisse auszeichnen, sind insgesamt in der heutigen Kultur- landschaft und der Wälder seltener als andere Standorte. Diese extremen Standortverhält- nisse zeichnen sich oft durch besonders artenreiche Gesellschaften aus. Seltenheit liegt vor, wenn das fragliche Gebiet, einzelne seiner Teile oder die Kombination einzelner Elemente bundes- bzw. landesweit kaum vorkommen (z.B. das Hochmoor). Gleichzeitig sind auf die- sen Standorten viele heute über die Rote Liste mindestens gefährdete Arten oder Pflanzen- gesellschaften anzutreffen. Auf Grund der Standortverhältnisse sind diese Lebensräume - 25 - / 26 und Arten auch besonders empfindlich und auf die jeweiligen besonderen Verhältnisse des einzelnen Standorts angepasst (z.B. besonders nährstoffarm, besonders feucht oder tro- cken) und weisen somit oft auch einen hohen Gefährdungsrad auf. An diese Standorte sind zusätzlich einzelne seltene Tierarten angepasst, die auf diesen Standorten regelmäßig vor- kommen. Vorkommen von Arten und Lebensgemeinschaften/ Biodiversität Das Vorkommen einzelner wertgebender und oft auch seltener Arten und Lebensgemein- schaften, die auf bestimmte Standortverhältnisse angewiesen sind, kann eine Unterschutz- stellung als Naturschutzgebiet begründen. Lebensstätten sind z.B. Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten, bei wandernden Tieren auch nur vorübergehende Aufenthaltsorte. Es muss sich dabei nicht zwingend um bedrohte oder gefährdete Arten handeln, zu meinst sind diese auf Grund ihrer Anpassung an bestimmte Standortbedingungen als bedroht und damit als selten eingestuft. Auch Gebiete mit noch vorhandenem Potential zur Verbesserung des Artenschutzes kommen in Betracht. Die Unterschutzstellung als Entwicklungs- oder Wieder- herstellungsflächen erfordert ein hinreichend konkretes Entwicklungspotenzial und insofern wenigstens einen schutzwürdigen Mindestbestand von Natur und Landschaft. Eigentumsverhältnisse/ Umsetzungspotential Auf Flächen, die sich im Eigentum der Stadt Köln befinden, können Maßnahme zu meinst einfacher umgesetzt werden, wenn dies verwaltungsintern abgestimmt ist. Aber auch andere Flächen in öffentlichem Eigentum sowie Flächen großer privater Eigentümer können geeig- net sein, um abgestimmte Maßnahmen über vertragliche Vereinbarungen ohne größeren Aufwand umsetzen zu können. Bei vielen privaten Besitzern kann im Wald eine Umsetzung auch möglich sein, wenn ein geringes Nutzungsinteresse an der Fläche besteht bzw. diese nicht genutzt werden kann. Für Standorte, die durch viele verschiedene private Eigentümer mit unterschiedlichen Nutzungsinteressen im Offenland gekennzeichnet sind, wird erwartet, dass eine Umsetzung sich schwieriger gestaltet, da ein erhöhter Abstimmungsaufwand er- forderlich ist. Erholungsdruck/ Nutzungskonflikte Sofern das Gebiet durch die umliegende Bebauung begrenzt wird, kann eine starke Fre- quentierung von Besucher*innen und Erholungssuchenden sowie Hundebesitzer*innen er- wartet werden. Die Erschließung ist hierbei entscheidend für die Beeinträchtigung der stö- rungsempfindlichen Arten (z.B. Brutvögel). Wenn eine hohe Störung zu erwarten ist, wird dies für das Kriterium in entgegengesetzter Reihenfolge bewertet, sodass bei hoher Störung die Wertstufe 1 = sehr hohe Übereinstim- mung bewertet wird und Wertstufe 5 = im Wesentlichen keine Übereinstimmung gewichtet wird. Aufwertungspotential/ Entwicklungschancen/ Sicherung Status quo Die Entwicklungschancen eines Gebietes ergeben sich zum einen aus den natürlichen oder auch anthropogen überformten Standortverhältnissen. Zum anderen haben die Lage im Raum und die Entwicklungsperspektiven für die anzustrebenden Biotoptypen und deren Po- tentiale für eine Verbesserung einzelnen Lebensräume wertgebender Arten einen maßgebli- chen Einfluss auf das Aufwertungspotential des Schutzgebiets. Gebiete die heute schon eine besondere Ausprägung und naturschutzfachliche Qualität aufweisen, werden ebenfalls über dieses Kriterium erfasst und mit der Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet erfolgen die Sicherung des Gebietes und die Gewährleistung einer entsprechenden Pflege zur weiteren naturschutzfachlichen Entwicklung. - 26 - / 27 3.2 Einteilung der Wertstufen Die Bewertung erfolgt für die oben benannten sechs Kriterien aufsummiert in folgender Ab- stufung: 30 - 24 Wertpunkten = sehr hoch 23 – 21 Wertpunkten = hoch 20-16 Wertpunkten = mittel > 16 Wertpunkten = niedrig - 27 - / 28 3.3 Bewertungstabelle Nr. Neue Naturschutz- gebiete Bewertungskriterien Lage im Biotopverbund Bi- otopvernetzungspotential Seltenheit, Empfindlich- keit und Gefährdungs- grad der wertgebenden Biotoptypen Vorkommen von Arten und Lebensg emeinschaften/ Eigentumsverhältnisse/ Umsetzungspotential Erholungsdruck/ Nut- zungskonflikte – Kriterien, umgekehrte Reihenfolge Aufwertungspotential/ Ent- wicklungschancen/ Siche- rung des Status quo Gesamtbewertung Priorität/ Priorisierung der Verwaltung 1 NSG Neuausweisung - „Isborns Heide/ Hommelsheimer Bruch/ Dünnwalder Wald“ 5 5 4 5 3 4 26 Sehr hoch 2 NSG Erweiterung N 16 „Oberer Mutz- bach“ 5 4 3 5 3 3 23 hoch 3 NSG Neuausweisung „Kemperbach im Tie- fenbruch“ 5 4 3 5 2 4 23 hoch 4 NSG Neuausweisung - „Strundener Wie- sen, Weiden und Wald östlich des Pe- ningsfelder Weges“ 4 4 4 2 3 4 21 hoch 5 NSG Neuausweisung - „Iddelsfelder Hardt / Bensberger Markt- weg“ 2 4 3 5 3 3 20 mittel 6 NSG Neuausweisung - „Mielenforster Wiese“ 4 4 3 5 3 4 23 hoch 7 NSG Neuausweisung – „Westhovener Aue“ 4 3 3 5 1 3 19 mittel 8 NSG Neuausweisung - „Gremberger Wäld- chen“ 3 3 3 5 3 4 21 hoch 9 NSG Neuausweisung - „Weißer Bogen“ 5 4 4 4 2 5 24 Sehr hoch - 28 - / 29 Nr. Neue Naturschutz- gebiete Bewertungskriterien Lage im Biotopverbund Bi- otopvernetzungspotential Seltenheit, Empfindlich- keit und Gefährdungs- grad der wertgebenden Biotoptypen Vorkommen von Arten und Lebensg emeinschaften/ Eigentumsverhältnisse/ Umsetzungspotential Erholungsdruck/ Nut- zungskonflikte – Kriterien, umgekehrte Reihenfolge Aufwertungspotential/ Ent- wicklungschancen/ Siche- rung des Status quo Gesamtbewertung Priorität/ Priorisierung der Verwaltung 10 NSG Neuausweisung - „Linder Bruch/ Sen- kelsgraben“ 4 5 4 3 3 4 23 hoch 11 NSG Neuausweisung „Storchensee und Molch Weiher“ 4 4 4 2 4 4 22 hoch 12 NSG Erweiterung N 17 „Langeler Auwalds rrh.“ 5 4 5 4 2 5 25 Sehr hoch 13 NSG Neuausweisung – „Biotopfläche - Auf dem Dreißiger“ 5 4 4 3 4 4 24 Sehr hoch - 29 - / 30 4 Gesamtbewertung und Fazit 4.1 Wertstufe – „sehr hoch“ Auf Grundlage der erfolgten Bewertung werden vier Gebiete als besonders schutzwürdig und geeignet für eine Ausweisung als neues Naturschutzgebiet innerhalb des Kölner Stadtgebiets eingestuft. Nr. 1: NSG Neuausweisung - „Isborns Heide/ Hommels heimer Bruch/ Dünnwalder Wald“ Nr. 12: NSG Erweiterung N 17 „Langeler Auwalds rrh .“ Nr. 9: NSG Neuausweisung - „Weißer Bogen“ Nr. 13: NSG Neuausweisung – „Biotopfläche - Auf de m Dreißiger“ Zusätzlich noch zu berücksichtigen ist die Größe des einzelnen Gebietes, so dass die drei ersten Gebiete eine besondere Wertigkeit aufweisen. Insbesondere das erste Gebiet ist na- hezu vollständig städtischer Grundbesitz. Es wird davon ausgegangen, dass eine Unter- schutzstellung als Naturschutzgebiet somit einfacher umgesetzt werden kann. Grundsätzlich wird empfohlen für diese drei Gebiete einen Aufstellungsbeschluss vorzubereiten. 4.2 Wertstufe – „hoch“ Sieben Gebiete werden in die Wertstufe „hoch“ eingestuft: Nr. 2: NSG Erweiterung N 16 „Oberer Mutzbach“ Nr. 3: NSG Neuausweisung „Kemperbach im Tiefenbruc h“ Nr. 4: NSG Neuausweisung - „Strundener Wiesen, Wei den und Wald östlich des Pen- ningsfelder Weges“ Nr. 6: NSG Neuausweisung - „Mielenforster Wiese“ Nr. 8: NSG Neuausweisung - „Gremberger Wäldchen“ Nr. 10: NSG Neuausweisung - „Linder Bruch“ Nr. 11: NSG Neuausweisung „Storchensee und Molch W eiher“ Auch für diese Gebiete soll eine Unterschutzstellung in einem weiteren Schritt und soweit dies die personellen Ressourcen der Stadtverwaltung zulassen, weiter geprüft werden. Zum jetzigen Zeitpunkt wird eine Unterschutzstellung zurückgestellt. 4.3 Wertstufe – „mittel“ Während zwei Gebiet als mittel einzustufen sind: Nr. 5: NSG Neuausweisung - „Iddelsfelder Hardt / B ensberger Marktweg“ Nr. 7: NSG Neuausweisung – „Westhovener Aue Für diese zwei Gebiete besteht zwar im Grundsatz für die wertgebenden Biotope auf den Flä- chen eine naturschutzfachliche Qualität, jedoch ist im Weiteren zu prüfen, ob die Ausweisung als Geschützte Landschaftsbestandteile (gemäß § 29 BNatSchG) oder anteilig als Land- schaftsschutzgebiete (§ 26 BNatSchG) nicht doch als ausreichend zu bewerten ist. Somit wird aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt eine Unterschutzstellung als Na- turschutzgebiet nicht empfohlen. - 30 - / 31 4.4 Fazit Insgesamt wird empfohlen, für drei der mit Wertstufe „sehr hoch“ qualifizierten Gebiete („Is- borns Heide/ Hommelsheimer Bruch/ Dünnwalder Wald“, NSG Erweiterung N 17 „Langeler Auwalds rrh.“, NSG Neuausweisung - „Weißer Bogen“) ein Landschaftsplanänderungsverfah- ren vorzubereiten und für diese drei Gebiete eine Schutzgebietsausweisung als Naturschutz- gebiet im Landschaftsplan Köln vorzubereiten. Für die NSG Neuausweisung – „Biotopfläche - Auf dem Dreißiger“ ist mit dem privaten Grundstückseigentümer zunächst eine Abstimmung herbeizuführen und auf dieser Grundlage wird ebenfalls empfohlen, das Gebiet insbesondere auf Grund der Lage im räumlichen Bio- topverbund als Naturschutzgebiet weiterzuentwickeln. In diesem Zusammenhang bietet sich möglicherweise noch die Chance, angrenzend weitere Flächen naturschutzfachlich aufzuwer- ten. Die Grundstückseigentümerin zeigte sich in der jüngeren Vergangenheit in diesem Be- reich für naturschutzorientierte Maßnahmen sehr kooperativ! Auch die zukünftigen natur- und artenschutzrechtlich noch zu realisierenden Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Re- kultivierung der angrenzenden Kiesgrube Horst bergen ein lohnendes großes „Flächenpoten- zial“! Wenn es die personellen Kapazitäten der Verwaltung zulassen, sind auch die Ausweisung von weiteren 8 Gebieten (7 in Wertstufe „hoch/ 1 Gebiet in Wertstufe „sehr hoch“) weiter zu Qualifizieren und als Naturschutzgebiete auszuweisen. Für die zwei mit mittlerer Wertigkeit eingestuften Gebiet ist zu klären, ob ggf. auch die unter Schutzstellung als Geschützter Landschaftsbestandteil (LB gemäß § 29 BNatSchG) oder an- teilig als Landschaftsschutzgebiet (gemäß § 26 BNatSchG) ausreichend ist. - 31 - Anlagen: Karten der 13 Gebiete
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/671 Vorlagen-Nummer 0862/2022 Freigabedatum 25.04.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Konzept zur Neuausweisung und Erweiterung einzelner Naturschutzgebiete in Köln Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt das durch die Verwaltung erarbeitete Konzept „Neuausweisung und Erweiterung einzelner Naturschutzgebiete in Köln mit Priorisierung“ (Stand März 2022) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die mit höchster Priorität vorgeschlagene Unterschutzstellung des Gebietes „Isborns Heide/ Hommelsheimer Bruch/ Dünnwalder Wald“ als Na- turschutzgebiet auszuweisen und einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Landschaftsplans Köln (§ 20 LNatSchG) vorzubereiten. Für die anderen mit sehr hoher und hoher Priorität bewerteten Gebiete wird die Verwaltung beauf- tragt, die Vorschläge weiter auszuarbeiten und weitere Beschlussvorlagen vorzulegen. Alternative Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün lehnt die Priorisierung der im „Konzept zur Neuauswei- sung und Erweiterung einzelner Naturschutzgebiete in Köln“ vorgeschlagenen Gebiete und die Vor- bereitung von Änderungsverfahren zur Ausweisung weiterer Naturschutzgebiete im Landschaftsplan Köln ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 20.06.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.08.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Auf Grundlage des Beschlusses des Ausschuss Klima, Umwelt und Grün AKUG vom 07.10.2021 zum gemeinsamen Antrag (AN /2064/2021) wurde die Verwaltung beauftragt bis Ende 2022 dem Aus- schuss eine Vorschlagsliste für ein neues Naturschutzgebiet (NSG) in Köln vorzulegen. Der Beschluss beinhaltet, dass die Vorschläge in einer Bewertungsmatrix neben der naturschutzfach- lichen Eignung und anderer Punkte auch die Eigentumsverhältnisse, die Akzeptanz für ein Schutzge- biet vor Ort, die Auswirkungen auf bestehende Nutzungsmöglichkeiten und die Einschätzung des Naturschutzbeirates darstellen soll. In der Begründung zum Antrag ist zu dem ausgeführt, dass „Köln 22 ausgewiesene Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 3.418 ha besitzt. Damit ste- hen etwa 8% der Fläche von Köln unter Naturschutz. In anderen Großstädten, wie z. B. Hamburg, ist der Anteil der Naturschutzgebiete mit 9,71% deutlich höher (hier werden in 2022 10% angestrebt). Die Stadt Köln hat sich mit der Unterzeichnung der „Deklaration Biologisch Vielfalt in Kommunen“ verpflichtet sich dem Ziel der Bewahrung der Biodiversität mit hoher Priorität zu widmen.“ Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat unter Beteiligung des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz auf dieser Grundlage ein Konzept zur „Neuausweisung und Erweiterung einzelner Naturschutzgebiete in Köln mit einer Priorisierung“ (Stand März 2022) erarbeitet (s. Anlage 2, Karten der Gebiete Anlage 3). Um das von der Politik gewünschte Votum des Naturschutzbeirates zum entwickelten Konzept einzu- holen, wird zunächst der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde mit Option ein Votum abzuge- ben, beteiligt. Im Ergebnis wird im Konzept empfohlen, für drei der mit Wertstufe „sehr hoch“ qualifizierten Gebiete (NSG „Isborns Heide/ Hommelsheimer Bruch/ Dünnwalder Wald“, NSG Erweiterung N 17 „Langeler Auwalds rrh.“, NSG Neuausweisung - „Weißer Bogen“) eine Schutzgebietsausweisung als Natur- schutzgebiet im Landschaftsplan Köln zeitnah über Landschaftsplanänderungsverfahren vorzuberei- ten. Aufgrund der personellen Kapazitäten sowie dem in Vorbereitung befindlichen Landschaftsplan- Änderungsverfahren zur Anpassung der Ausnahmeregelungen/ Unberührtheiten zu den allgemeinen Verboten in Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen schlägt die Ver- waltung vor zunächst mit dem größten NSG-Gebietsvorschlag, der nach einer ersten grobe Bewer- tung ca. 135 ha im Dünnwalder Wald an der Stadtgrenze zu Bergisch Gladbach und zu Leverkusen Schlehbusch umfasst, zu beginnen. Im Konzept enthalten sind weitere 10 auszuweisende Naturschutzgebiete-Vorschläge (3 Gebiete in Wertstufe „sehr hoch“ und 7 in Wertstufe „hoch). 3 Für zwei mit mittlerer Wertigkeit eingestufte Gebiete ist im Weiteren nochmals im Rahmen detaillierte- rer Untersuchungen zu klären, ob die Ausweisung als Geschützter Landschaftsbestandteil (LB gemäß § 29 BNatSchG) oder anteilig als Landschaftsschutzgebiet (gemäß § 26 BNatSchG) ausreichend ist. Insgesamt könnten somit 13 weitere NSG-Gebietsausweisungen bzw. -erweiterungen auf Kölner Stadtgebiet mit einem Flächenumfang von insgesamt ca. 9,8 ha festgesetzt werden. Das von der Po- litik vorgeschlagen Ziel, 10% der Freiflächen auf Kölner Stadtgebiet als NSG-Flächen auszuweisen, könnte erst mit der Unterschutzstellung aller Vorschläge auf Grundlage der Abschätzung der Biotop- katasterdaten erreicht werden. Die Unterschutzstellung aller 13 Gebietsvorschläge kann mit dem bestehenden Personal kurzfristig nicht umgesetzt werden. Es bestehen für einzelnen Gebiete auch Nutzungskonflikte insbesondere durch die Freizeitnutzung. Sofern es sich nicht um städtische Flächen handelt, sind darüber hinaus vor einer Unterschutzstellung Einverständniserklärungen mit den Eigentümern möglichst herbeizufüh- ren. Erläuterungen zum Klimaschutz Das Konzept zur „Neuausweisung und Erweiterung einzelner Naturschutzgebiete in Köln mit einer Priorisierung“ (Stand März 2022) hat das Ziel ein oder mehrere Gebiete als Naturschutzgebiete aus- zuweisen und somit vor anderen Nutzungen zu schützten und entsprechend der Schutzziele zu ent- wickeln. Mit der Umsetzung erfolgt eine weitergehende Extensivierung und naturnahe Pflege der ein- zelnen Flächen (z.B. durch Wiedervernässung), für die insgesamt eine positive klimatische Gesamtbi- lanz erwartet werden kann. Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 - Konzept „Neuausweisung und Erweiterung einzelner Naturschutzgebiete in Köln mit Priori- sierung“ (Stand: März 2022) Anlage 3 – Karten „Planräume zur Neuausweisung und Erweiterung von Naturschutzgebieten in Köln“
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Senkelsgraben
- Iddelsfelder Hardt
- Bensberger Marktweg
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 0862/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 25.04.2022
- Erstellt
- 10.03.2022 09:33