1654/2018
Status „Neue Datenschutz-Grundverordnung“ zum 25. Mai 2018
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB/7 Vorlagen-Nummer 23.05.2018 1654/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.05.2018 Status „Neue Datenschutz-Grundverordnung„ zum 25. Mai 2018 Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. Inwiefern wurden die offenen Punkte aus der Beantwortung der Anfrage 3137/2017 zwischenzeit- lich abgeschlossen (operative Umsetzung in den Fachdienststellen, Konformitätsprüfung der be- stehenden Konzepte, Nachweis des rechtmäßigen Handelns nach der DSGVO sowie Überarbei- tung der Dienstanweisung Datenschutz)? Antwort der Verwaltung: Die operative Umsetzung der Verwaltung auf die Regelungen der DSGVO erfolgt flächendeckend seit Herbst 2017. Grundlage ist das Vorgehensmodell mit den für die Umsetzung erforderlichen Prüfkriterien sowie die zur standardisierten Dokumentation der Prüfergebnisse entwickelte Web- Anwendung DSGVO. Insgesamt rd. 75% der 80 Fachdienststellen haben sich mit aktiven Eintragungen (Stand 16.05.18) in die Web-Anwendung DSGVO beteiligt. Bei den ausstehenden Dienststellen ist er- kennbar mit dem Umsetzungsprozess begonnen worden, eine Dokumentation steht derzeit noch aus. Im Rahmen der die Umstellungsarbeiten begleitenden interdisziplinären Projektgruppe DSGVO wurden die Vertreter/innen der Fachdezernate in der Sitzung am 16.05.18 auf der Grundlage einer entsprechenden Aufstellung gebeten, die betreffenden Dienststellen zur Veran- lassung der ausstehenden Dokumentationsarbeiten aufzufordern. Mit Stand 16.05.18 wurden insgesamt rd. 800 Eintragungen zu den einzelnen Prüfkategorien durch die Dienststellen vorgenommen. Hiervon waren bisher 174 Fehlanzeigen im Sinne einer qualifizierten Aussage, dass bestimmte datenschutzrechtliche Maßnahmen innerhalb einer Prüf- kategorie in einer Dienststelle nicht anfallen (z.B. Videoüberwachung nicht vorhanden). Aktuell wurde ein Steuerungsbedarf bei der Erstellung von Datenschutz- und Einwilligungserklä- rungen erkennbar: Insbesondere bei der Erhebung personenbezogener Daten sind von den Dienststellen an allen Kontaktpunkten der Verwaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern (z.B. bei der Nutzung von Online-Diensten oder konventionellen Antragsverfahren) nach der DSGVO vor- geschriebene erweiterte Informationspflichten (s. Art. 13 und 14 DSGVO) umzusetzen, das be- deutet, bisherige Datenschutzerklärungen müssen ergänzt werden u.a. um konkrete Angaben zum Zweck, zur Rechtsgrundlage, Löschfristen und die zustehenden Betroffenenrechte z.B. auf Auskunft und Berichtigung. 2 In der interdisziplinären Projektgruppe DSGVO am 16.05.18 wurde hierzu konkret vereinbart, dass die allgemeine Datenschutzerklärung für die Stadtverwaltung auf der Ebene www.stadt- koeln.de bis zum 25.05.18 DSGVO-konform ergänzt ist. Ebenfalls werden die Impressen der Fachdienststellen, die einen eignen Internet-Auftritt betreiben, nach den Regelungen der DSGVO bis zum 25.05.18 umgestellt. Die Fachdienststellen, die bisher keine ergänzten Datenschutzerklärungen für ihre fachspezifi- schen Kontakte zu den Bürgerinnen und Bürgern angefertigt haben, sind aufgefordert, diese bis spätestens 15.06.18 zu erstellen. Angesichts der allgemein vorherrschenden und in den Medien ebenfalls verbreiteten Unsicherheit zur Rechtsauslegung und Anwendung der komplexen DSGVO sowohl im öffentlichen als auch dem Bereich der Privatwirtschaft und Vereine, hat die Stadt Köln zur Umsetzung in einer Kom- munalverwaltung in diesem Zusammenhang Regelungen getroffen und Verfahren beschritten, die Anlass zu vielfachen Fragen aus dem gesamten Bundesgebiet geben. Die leichte zeitliche Verzögerung bei der Umsetzung der erweiterten Datenschutz-/ Einwilligungserklärungen bei Tei- len der Fachdienststellen erscheint mit Blick darauf, dass die allgemeine Erläuterung, wie sich die Stadt insgesamt zum Thema Datenschutz aufgestellt hat - unter www.stadt-koeln.de als ersten prominenten Kontaktpunkt – datenschutzkonform und fristgerecht erfolgt, hinnehmbar. In Bezug auf die bestehenden Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzepte ist im Bestand eine hohe Qualität festzuhalten, die im Wesentlichen bereits jetzt das Regelungsniveau der DSGVO auf- weist. Derzeit bestehen Überlegungen, die erfolgte externe Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bezüglich der IT-Sicherheit bei der Stadtverwal- tung auch auf den Bereich des Datenschutzes auszudehnen. Spätestens in diesem Zusammen- hang würden dann notwendige kleine Anpassungen an den konzeptionellen Regelungen vorge- nommen. Die bisher geltende „Dienstanweisung Datenschutz für die Stadtverwaltung Köln“ befindet sich derzeit in der fachlichen Überarbeitung. 2. Gibt es einen Abschlussbericht der interdisziplinären Projektgruppe zur Umsetzung der DSGVO zum Stichtag 25. Mai 2018? Antwort der Verwaltung: Im 3. Quartal 2018 ist die Vorlage eines Evaluationsberichtes zur Umsetzung der DSGVO vorge- sehen. 3. Wurde die erste DSGVO-spezifische Stelle zwischenzeitlich besetzt und hat sich ggfs. die Not- wendigkeit einer weiteren Stelle ergeben? Antwort der Verwaltung: Die Besetzung der Stelle eines ständigen stellvertretenden Datenschutzbeauftragten erfolgte zum 03.04.18. Die Notwendigkeit einer weiteren Stelle hat sich derzeit noch nicht ergeben. 3 4. Wie hoch waren die Kosten für Umsetzung der DSGVO insgesamt und mit welchen Folgekosten ist zu rechnen? Antwort der Verwaltung: Eine separate Ressourcenerfassung zu den Umstellungskosten der DSGVO war nicht vorgese- hen. Unabhängig davon ist festzustellen, dass neben den hier wesentlich relevanten eingesetz- ten Personalressourcen im Bereich des Datenschutzbeauftragten, der Teilnehmern/innen der in- terdisziplinären Projektgruppe DSGVO sowie in den Fachdienststellen, eine Vielzahl an Beschäf- tigten in allen Hierarchieebenen mit unterschiedlichen Zeitanteilen und in verschiedenen Zeit- spannen mit den Umstellungsarbeiten betraut waren und sind. Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Umsetzungsprozess projekthaften Charakter hat: Nach Abarbeitung des operativen Vorgehensmodells werden nach jetziger Kennt- nislage aus hiesiger Sicht auch zukünftig keine wesentlichen Mehr- oder Folgekosten entstehen. 5. Welche Aktivitäten haben sich insgesamt für die Stadt Köln in ihrer Führungsrolle im Umset- zungsprozess der DSGVO ergeben bzw. sind noch geplant? Antwort der Verwaltung: Nach wie vor nimmt die Stadtverwaltung Köln sowohl mit dem konzeptionellen Vorgehensmodell als auch bezogen auf die operative Umsetzung NRW- und bundesweit eine deutliche Führungs- rolle ein. Dies drückt sich weiterhin in einer Vielzahl von Anfragen für Vorträge zum entsprechenden Vor- gehen in Köln aus. Neben Vortragsanfragen z.B. der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Ver- waltungsmanagement (KGSt), des BEHÖRDEN SPIEGEL oder der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft und Recht ist die Stadt Köln gefragter Austauschpartner der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden von Bund und Land, des Bundesverbandes kommunaler IT- Dienstleister (Vitako) und des Deutschen Städtetages. Für den Städtetag NRW hat der behördli- che Datenschutzbeauftragte der Stadt Köln als Fachexperte an der Anhörung des Landtages NRW zum neuen Landesdatenschutzgesetz teilgenommen. Als Beispiel für vorliegende Interviewanfragen sei der nachfolgend aufgeführte Link des Online- Journals „Verwaltung der Zukunft“ genannt: https://www.verwaltung-der-zukunft.org/transformation/keine-wunsch-sondern-eine- pflichtveranstaltung Dieser offene Dialog im Kreis der „kommunalen Familie“ wird fortgesetzt. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1654/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 24.05.2018
- Erstellt
- 16.05.2018 23:27