RR 8/2023
Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP vom 22.02.2023 Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Transformation der Tagebauumfelder im Rheinischen Revier
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Sitzungsvorlage RR (230222 Änderungsantrag Regionalrat TOP 9.1)
8263 Zeichen
An den Vorsitzenden des Regionalrats
des Regierungsbezirks Köln
Herrn Rainer Deppe
Fraktionsvorsitzender
Stefan Götz, CDU
Tel.: 0221 / 1395446
Telefax: 0221 / 1395451
E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de
Fraktionsvorsitzender
Thorsten Konzelmann, SPD
Tel.: 0221 / 1301507
Telefax: 02273 / 914794
E-Mail: info@spd-regionalrat-koeln.de
Fraktionsvorsitzender
Reinhold Müller, FDP
Tel.: 0221 / 253726
E-Mail: info@fdp-regionalrat-koeln.de
Köln, 22. Februar 2023
10. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln am 24.02.2023
Sehr geehrter Herr Deppe,
zum Tagesordnungspunkt 9.1 der nächsten Sitzung des Regionalrats Köln am 24.02.2023 stellen wir
den folgenden Änderungsantrag:
Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche
Transformation der Tagebauumfelder im Rheinischen Revier
Der Regionalrat Köln fasst folgende Beschlüsse:
1. Der Regionalrat Köln fordert die Landesregierung auf:
a) im Zusammenhang mit der neuen Leitentscheidung 2023 einen planungsrechtlichen
Rahmen für eine erfolgreiche Transformation der Tagebauumfelder zu schaffen, wonach
Braunkohlenpläne eine frühzeitige und vielfältige Nutzbarmachung ermöglichen;
b) über die bisherigen Rekultivierungsziele die Festsetzung weiterer Ziele zu ermöglichen, die
eine sinnvolle Wiedernutzung der Flächen ermöglichen;
c) das Gebot des Siedlungsanschlusses (LEP Ziel 2-3) und das Verbot von Neuansätzen im
Freiraum für das Gebiet der Tagebauumfeldkommunen aus dem Landesentwicklungsplan
zu streichen;
d) die Vorgaben zur Weiterentwicklung von Ortschaften unt er 2.000 Einwohnern zu
Allgemeinen Siedlungsbereichen (LEP Ziel 2-4) für den Bereich des Rheinischen Reviers
zu streichen, mit dem Ziel, den Dörfern eine dauerhafte Tragfähigkeit zu sichern;
e) eigene landesrechtliche Möglichkeiten zu schaffen, mit denen Zwis chennutzungen in der
Bergbaufolgelandschaft ermöglicht werden.
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
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2. Der Regionalrat empfiehlt der Landesregierung, ein eigenes Planzeichen für die
„Tagebautransformationslandschaften“, mit dem Ziel, das gebotene Maß an Flexibilität bei der
weiteren Ausgestaltung dieser besonderen Räume zu ermöglichen.
3. Der Regionalrat bekräftigt seine Absicht, die (inter -)kommunalen Entwicklungskonzepte der
Anrainer entsprechend seinem Beschluss zum Leitbild für das Rheinische Revier mit dem
Regionalplan zu unterstüt zen und die Belange in dem laufenden Regionalplanverfahren mit
hohem Gewicht in die Abwägung aufzunehmen.
Begründung:
Die Leitentscheidung 21 formuliert das Ziel, die Tagebaufolgelandschaften zu „Räumen der Zukunft“
zu entwickeln, sie wieder mit dem umge benden Raum zu verbinden und möglichst frühzeitig,
vielfältige Entwicklungsperspektiven zu eröffnen. Dabei gilt es, die (inter -)kommunalen
Entwicklungsabsichten für Randbereiche, Folgelandschaft und Zwischennutzungen, wie sie in den
strategischen Entwicklungskonzepten der Tagebauumfeldverbünde entwickelt wurden und werden,
aufzugreifen. Diese sollen laut Beschluss des Braunkohlenausschusses Eingang in die laufenden
Verfahren zur Änderung der Braunkohlepläne finden und sollten entsprechend auch in die
Regionalplanung übertragen und abgesichert werden. Der planerische Vollzug wird z.T. schon im
zeitlichen Gestaltungsrahmen des anstehenden Regionalplanes stattfinden; darüber hinausweisende
Entwicklungen sollten nicht durch ausschließende Festlegungen erschwert werden. Die Umsetzung
stößt aber an landesplanungs - und genehmigungsrechtliche Grenzen, die mit der neuen
Leitentscheidung aufgelöst werden müssen:
• Im bestehenden Rechtsrahmen ist eine Ausrichtung der Braunkohlenpläne auf die
erforderliche frühzeitige und vielfältige Wiedernutzbarmachung nicht möglich. Ein
rechtssicherer Plan kann nur die Abbaugrenzen und Grundzüge der Oberflächengestaltung
regeln. Kl ärung durch neue Leitentscheidung und Operationalisierung, z.B. durch
Interpretationserlass, was Braunkohlenpläne neuester Prägung leisten müssen.
• Die Ziele der Raumordnung aus (ur-)alten Plänen sollten nicht mehr handlungsleitend für neue
Planentwürfe sein. Rekultivierungsziele für Hambach sind aus den 70er Jahren und legen für
8.500 ha nur drei Ziele fest (Wasser, Landwirtschaft, Forst); in Garzweiler stammen diese aus
den 90er Jahren. Rekultivierungsziele sind neu zu bewerten und gegen einen aus heutig er
Perspektive fairen Ausgleich abzuwägen.
• Die landesplanerische Wertung der bestehenden Braunkohlenpläne als „Freiraum“ (gemäß
der alten Rekultivierungsziele) führt dazu, dass jeder In -Wertsetzung der fehlende
Siedlungsanschluss und Neuansatz im Freiraum entgegensteht. So steht vor jedem
städtebaulichen Projekt ein landesplanerisches Zielabweichungsverfahren und eine
Ausnahmebegründung. Es ist festzuhalten, dass Tagebaubereiche (inkl. Sicherheitsstreifen)
Konversionsflächen sind, die sich als Experimentie rräume für flexible Planung und
Entwicklung eignen.
• Die Leitentscheidung 2021 hat Morschenich -Alt zum Ort der Zukunft erklärt. Im
Regionalplanentwurf war eine ASB-Ausweisung aber aufgrund entgegenstehender LEP-Ziele
nicht möglich. Mit dem Erhalt der Erkelenzer Dörfer des 3. Umsiedlungsabschnittes stellt sich
nunmehr eine ähnliche Frage im Bereich des Tagebaus Garzweiler. Auch hier sollen im Sinne
von „Orten der Zukunft“ besonders ambitionierte Entwicklungsziele verfolgt werden. Die
Landesplanung darf die Regionalplanung nicht daran hindern, die nicht mehr bergbaulich in
Anspruch genommenen Dörfer, Flächen und Objekte nun reibungslos zu entwickeln. Die
bestehenden Dörfer müssen auch über die bisherigen räumlichen Grenzen der Dörfer hinaus
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wachsen können. Ande rs kann die Tragfähigkeit auf Dauer nicht gesichert werden und die
gewünschte Anbindung an die künftige See-Lage erreicht werden.
• Die übergeordnete Planung muss die langen Befüllzeiten der Seen und sich immer wieder
verändernde Zwischenzustände anerkennen . Kommunale Entwicklungsabsichten dürfen
nicht durch frühzeitige ausschließende Festlegungen erschwert werden. Wegen der
Sondersituation der Tagebaue sind Handlungsspielräume für künftige Entscheidungen
abzusichern.
• Derzeit werden an das Bergamt Erwartung gestellt, die es im bestehenden rechtlichen
Rahmen nicht erfüllen kann. Es sollte eine landesrechtliche Klärung erfolgen, mit der
sichergestellt wird, dass Zwischennutzungen in der Folgelandschaft zu genehmigen sind.
• Damit die drei Großtagebaue wieder mit dem umgebenden Raum verbunden sowie frühzeitig
und vielfältig entwickelt werden können, wird ein neues Planzeichen angeregt („T“ =
„Tagebautransformationslandschaft“). Dieses Planzeichen soll eine Sonderplanung für diese
Gebiete ermöglichen, die auf den in der Region abgestimmten Entwicklungsabsichten basiert.
Solch ein Planzeichen würde der Region und den Kommunen das notwendige Maß an
Flexibilität bei der weiteren Ausgestaltung dieses besonderen Gebietes ermöglichen.
• Die (inter -)kommunalen Pläne sind mö glichst frühzeitig und mit hohem Gewicht in die
Abwägung zu nehmen. In diesem Sinne hat der Braunkohlenausschuss den folgenden
Beschluss gefasst (13.12.2021): „… im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, die Belange
der Anrainerkommunen bei der Erstellung d es Vorentwurfes berücksichtigen und soweit
erforderlich auf technische Machbarkeit prüfen. Hierzu hat Neuland Hambach zeitnah
detaillierte Rahmenplanung vorzulegen. Wegen der Zeitverkürzung für
Planungsüberlegungen durch das KVBG sind bereits im Vorentwurf Festlegungen und Ziele
zu formulieren, die für nachfolgende Verfahrensschritte und Betriebspläne Vorgaben machen.
Soweit diese den rechtlichen Rahmen eines Braunkohlenplanes überschreiten, sind
ergänzend, verbindlich und rechtssicher vertragliche Regelung en zu formulieren, die
spätestens bei der Aufstellung des Braunkohlenplanes dem Braunkohlenausschuss
vorzulegen sind“. (In gleicher Sitzung, in etwa wortgleicher Beschluss auch zum
Änderungsverfahren Garzweiler).
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Götz Thorsten Konzelmann Reinhold Müller
(Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzender)
Sitzungsvorlage RR (Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP vom 22.02.2023 Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Transformation der Tagebauumfelder im Rheinischen Revier)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 8/2023 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 22.02.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 24.02.2023 9.1.1 beschließend TOP: Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP vom 22.02.2023 Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Transformation der Tagebauumfelder im Rheinischen Revier Vorschlag: Erläuterungen: Anlage(n): 1. 230222 Änderungsantrag Regionalrat TOP 9.1
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 8/2023
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 24.02.2023
- Erstellt
- 22.02.2023 16:37