3701/2017
Seeadlerweg in Köln-Ehrenfeld; VEP Einleitungsbeschluss und frühz Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage 2 Begruendung
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/ 2 A N L A G E 2 612solb3701-2017 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel: Seeadlerweg in Köln-Ehrenfeld ____________________________________________________________________________ 1. Anlass und Ziel der Planung Der Vorhabenträger, der Erbbauverein Köln eG hat mit Schreiben vom 23.11.2017 die Einlei- tung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt mit dem Ziel, circa. 90 Wohneinheiten, davon 30 % als öffentlich geförderter Wohnungsbau, als Ergänzung zu der im unmittelbaren Umfeld vorhandenen Wohnbebauung im Eigentum des Erbbauvereins zu errichten. Köln ist gegenüber vielen anderen deutschen Großstädten eine wachsende Stadt. Zur Gewähr- leistung einer angemessenen Wohnungsversorgung für alle Bevölkerungsgruppen sind ausrei- chend neue Wohnungen zu bauen. Geplant ist die Errichtung von zwei IV-geschossigen Baukörpern mit Staffelgeschoss parallel zum abknickenden Verlauf des Seeadlerweges. Der rückwärtige Bereich wird durch eine Tiefgarage unterbaut, deren Einfahrt an der nordöstli- chen Grundstücksgrenze liegt. Im südwestlichen Planbereich ist ein öffentlicher Spielplatz (ca. 650 qm) geplant. Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungs- rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. Das vor- handene Planungsrecht lässt die Realisierung des Vorhabens nicht zu. Mit der Planung – Arrondierung der vorhandenen Wohnbebauung- wird dem städtebaulichen Grundsatz einer frei- raumschonenden Innenentwicklung Rechnung getragen 2. Erläuterungen zum Plangebiet 2.1 Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet liegt nördlich bzw. westlich der bereits vorhandenen Bebauung am Seeadler- weg und umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 1354, Flur 83, Gemarkung Müngersdorf mit einer Fläche von circa 6.160 m². 2.2 Vorhandene Struktur Das Plangebiet ist bis auf das Vereinsheim des Vereins "Freunde und Förderer des Pfadfinder- rings Köln e. V." unbebaut. In verschiedenen Gesprächen mit den Pfadfindern konnte ein Er- satzstandort für den Pfadfinderplatz auf der anderen Seite der Venloer Straße gefunden wer- den. Es wird angestrebt einen Miet-/Pachtvertrag in 01/2018 abzuschließen. Im Plangebiet ist umfangreicher Bewuchs vorhanden. Auch der nördlich angrenzende Lärm- schutzwall entlang der Venloer Straße ist dicht mit Bäumen bestanden. Östlich und südlich angrenzend befinden sich IV-geschossige Mehrfamilienhäuser im Eigentum des Erbbauvereins Köln. Südwestlich schließt eine II-geschossige Doppel- bzw. Reihenhaus- bebauung an. Im weiteren Umfeld finden sich an der Venloer Straße und Richtung Militärring- straße / Goldammerweg auch gewerbliche Nutzungen. - 2 - / 3 2.3 Erschließung Das Plangebiet ist sehr gut an den örtlichen und überörtlichen Verkehr angebunden. Das Plan- gebiet wird über den Seeadlerweg erschlossen. Der Seeadlerweg mündet auf die Venloer Stra- ße (B59), die sowohl in die Innenstadt als auch unmittelbar zum Anschluss Köln-Bocklemünd auf die BAB 1 führt. Die Militärringstraße (L34) verläuft in circa 250 m Entfernung westlich des Plangebietes. Auf der Venloer Straße fahren die Stadtbahnlinien 3 und 4. Die nächstgelegene Haltestelle Bocklemünd liegt in circa 150 m Entfernung. Von hier verkehren auch die Buslinien 126, 143, 145, 962 und 970. Auf dem Grundstück befinden sich ein Wasser- und ein Stromanschluss, die durch eine be- schränkt persönliche Dienstbarkeit (Rhein Energie AG) zu sichern sind. 3. Planungsvorgaben 3.1 Regionalplan Der Regionalplan stellt für das Plangebiet allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. 3.2 Flächennutzungsplan Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche (W) dargestellt. 3.3 Landschaftsplan Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes. Das Land- schaftsschutzgebietes 11 "Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf" grenzt an das Plangebiet. 3.4 Bebauungsplan Das Plangebiet liegt innerhalb des seit dem 01.07.1993 rechtverbindlichen Bebauungsplans 61480/02. Dieser setzt für die südliche Teilfläche des Plangebietes eine Private Grünfläche – Pfadfinderplatz- mit einem Baufenster (14,0 m x 24,0 m; II SD) und mehrere Einzelbäume zum Erhalt festgesetzt. Unmittelbar nördlich ist eine Fläche für den Gemeinbedarf – Jugendeinrich- tung - mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6, einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,0 und zwei Vollgeschossen festgesetzt. Die rückwärtigen Flächen sind als öffentliche Grünfläche – Bolzplatz - festgesetzt. Nördlich des Plangebietes ist ein Lärmschutzwall (Höhe = 5,1 m) festgesetzt. Westlich ist eine Öffentliche Grünfläche –naturnaher Park-, überlagert mit der Festsetzung "Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Land- schaft" festgesetzt. 3.5 Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) Der Rat der Stadt Köln hat am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Woh- nen) beschlossen. Der Im StEK Wohnen ermittelte Wohnungsgesamtbedarf 2010-2029 in Höhe von rund 52.000 Wohnungen basiert auf der städtischen Bevölkerungsprognose 2011. In der aktuellen Bevölkerungsprognose mit Stand Mai 2015 wird Ende 2029 von rund 1.161.000 Ein- wohnern und 609.900 Haushalten ausgegangen. Der Gesamtwohnungsbedarf beläuft sich da- nach aktuell auf rund 66.000 Wohnungen, davon rund 30.000 Wohnungen bis 2019. Diese Zah- len sind der Beschlussvorlage "Umsetzung STEK Wohnen" – Ratsbeschluss vom 20.12.2016 – zu entnehmen. - 3 - / 3.6 Kooperatives Baulandmodell Für das Vorhaben –circa 90 Wohneinheiten- kommt das Kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) –Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren- in der Fassung der Be- kanntmachung vom 10.05.2017 zur Anwendung. Der Vorhabenträger hat am 23.11.2017 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM unterzeichnet. 4. Planungs- und Nutzungskonzept Das aktuelle städtebauliche Konzept sieht die Errichtung von zwei IV-geschossigen Baukörpern mit Staffelgeschoss parallel zum abknickenden Verlauf des Seeadlerweges vor. Vor dem südli- chen Baukörper sind zum Straßenraum Mietergärten geplant, gleichzeitig setzt der Baukörper hier die Gebäudeflucht des östlich angrenzenden Baukörpers am Seemöwenweg fort. Die Stra- ßenfront des nördlichen Baukörpers verläuft ebenfalls straßenraumbegleitend. Zwischen den Baukörpern ist ein Eingangsplatz vorgesehen. Der rückwärtige Bereich wird durch eine Tiefgarage unterbaut, deren Einfahrt an der nordöstli- chen Grundstücksgrenze liegt. Aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung werden für die circa 90 Wohneinheiten 75 Stellplätze hergestellt. Zusätzlich ist ein car-sharing Angebot in Planung. Im südwestlichen Planbereich ist ein öffentlicher Spielplatz (circa 650 m²) geplant. Als Art der baulichen Nutzung soll für den Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungs- planes ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Um trotz der Festsetzung von allgemein zulässigen Nutzungen den Vorhabenbezug herzustellen, wird gemäß § 12 Absatz 3 a in Verbindung mit § 9 Absatz 2 BauGB festgesetzt, dass nur solche Vorhaben zulässig sind, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsplan verpflichtet. Als Maß der baulichen Nutzung soll eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und eine Geschoss- flächenzahl (GFZ) von 1,3 festgesetzt werden. Entsprechend der vorhandenen Bebauung soll eine geschlossene Bauweise festgesetzt wer- den. 5. Umweltbelange Die Umweltbelange, wie z. B. Lärmschutz im Hinblick auf die verkehrliche Lärmbelastung, Ar- tenschutz und Luftschadstoffe werden im weiteren Verfahren untersucht und bewertet. Das Er- fordernis weiterer Umweltuntersuchungen wird im weiteren Verfahren geprüft. 6. Planverwirklichung Das Planungsrecht soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB geschaffen werden. Zwischen der Stadt Köln und dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag als Durch- führungsvertrag abgeschlossen. Dieser stellt sicher, dass es zur Realisierung des Vorhabens kommen wird. Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Planungs- und Erschließungskosten von dem Vorhabenträger übernommen. Kosten für die Stadt entstehen nicht. Das Planvorhaben soll kurzfristig umgesetzt werden.
Anlage 1 Übersichtsplan
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0DVWDEN StadtplanungsamtVorhabenbezogener BebauungsplanSeeadlerwegLQ.|OQ(KUHQIHOG 0 10050 200300 Meter
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 solb ma Vorlagen-Nummer 3701/2017 Freigabedatum 21.12.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Seeadlerweg in Köln-Ehrenfeld Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorha- benbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich und westlich der Bebauung Seeadler- weg in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Seeadlerweg in Köln-Ehrenfeld— einzuleiten mit dem Ziel, eine Wohnbebauung festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1; 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ohne Einschrän- kung zustimmt. Alternative: keine Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2018 Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Mit Schreiben vom 23.11.2017 hat der Erbbauverein Köln eG, Deutz-Kalker Straße 37, 50679 Köln, bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. Das Plangebiet liegt nördlich beziehungsweise westlich der bereits vorhandenen Bebauung am See- adlerweg und umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 1354, Flur 83, Gemarkung Müngersdorf mit ei- ner Fläche von circa 6 160 m². Der Vorhabenträger beabsichtigt, im Plangebiet circa 90 Wohneinheiten, davon 30 % als öffentlich geförderter Wohnungsbau, als Ergänzung der in unmittelbarem Umfeld vorhandenen Wohnbebauung im Eigentum des Erbbauvereins Köln zu errichten. Geplant ist die Errichtung von zwei IV- geschossigen Baukörpern mit Staffelgeschoss parallel zum abknickenden Verlauf des Seeadlerwe- ges. Die Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden, deren Einfahrt an der nördlichen Grundstücksgrenze liegt. Im südwestlichen Planbereich ist ein öffentlicher Spielplatz (circa 650 m²) geplant. Das Plangebiet ist bis auf das Vereinsheim des Vereins "Freunde und Förderer des Pfadfinderrings Köln e. V." unbebaut. In verschiedenen Gesprächen mit den Pfadfindern konnte ein Ersatzstandort für den Pfadfinderplatz auf der anderen Seite der Venloer Straße gefunden werden. Es wird angestrebt, einen Miet-/Pachtvertrag in 01/2018 abzuschließen. Das Plangebiet liegt innerhalb des seit dem 01.07.1993 rechtsverbindlichen Bebauungsplans 61480/02. Dieser setzt für die südliche Teilfläche des Plangebietes eine Private Grünfläche – Pfadfinderplatz– mit einem Baufenster (14,0 m x 24,0 m; II SD) und mehrere Einzelbäume zum Erhalt fest. Unmittelbar nördlich ist eine Fläche für den Gemeinbedarf –Jugendeinrichtung– mit einer Grund- flächenzahl (GRZ) von 0,6, einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,0 und zwei Vollgeschossen fest- gesetzt. Die rückwärtigen Flächen sind als öffentliche Grünfläche –Bolzplatz– festgesetzt. Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtli- chen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. Für das Vorhaben –circa 90 Wohneinheiten– kommt das Kooperative Baulandmodell Köln (Koop- BLM) –Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren– zur Anwendung. Der Vorhabenträger hat am 23.11.2017 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM unterzeichnet. 5 Anlagen
Anlage 6 Niederschrift BV 4
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Anlage 6 Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de Datum: 12.04.2018 Auszug aus der Niederschrift der 30. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 19.03.2018 öffentlich 10.2 Beschluss über die Einleitung ei nes Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Seeadlerweg in Köln-Ehrenfeld 3701/2017 Bezirksbürgermeister Wirges regt aufgrund des durchgeführten Ortstermins an, dem Be- schluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Durchführung einer Mehrfachbeauftragung nicht zu folgen und stattdessen den ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltung zu beschließen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Be- schluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich und westlich der Bebau- ung Seeadlerweg in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Seeadlerweg in Köln-Ehrenfeld— einzuleiten mit dem Ziel, eine Wohnbebauung festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1; Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 5 Ausschnitt FNP
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Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus dem Flächennutzungsplan 100 m Anlage 5 Maßstab 1:2500
Anlage 4 Ausschnitt B-Plan
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Anlage 4 Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nummer 61480/02
Anlage 3 Städtebauliches Konzept
743 Zeichen
OK Gelände ca. 45,50 üNN ,96* 6SLHOIO¦FKH .OHLQNLQGHU 6SLHOIO¦FKHFD Pt 6HHDGOHUZHJ 6LOEHUP¸ZHQZHJ %XVVFKOHXVH )X¡ XQG5DGZHJ )X¡XQG5DGZHJ *UXQGVW¾FNVJUHQ]H *UXQGVW¾FNVJUHQ]H *UXQGVW¾FNVJUHQ]H *UXQGVW¾FNVJUHQ]H 9.7* DOOJHPHLQH*U¾QIO¦FKH /¦UPVFKXW]ZDOO /¦UPVFKXW]ZDOO 9HQORHU6WUD¡H ¸IIHQWOLFKH*U¾QIO¦FKH 0LOLW¦UULQJVWUD¡H ¸IIHQWOLFKH*U¾QIO¦FKH ¸IIHQWOLFKH*U¾QIO¦FKH ¸IIHQWOLFKH*U¾QIO¦FKH 9.7* 7* 6HHDGOHUZHJ 0LHWHUJ¦UWHQ 3ODW](QWU«H *HE¦XGH + + + + + + 5HWWXQJV:HJ ,9 6* ,9 6* ,9 ,,, ,, ,, ,, ,, P¸JOLFKH'XUFKZHJXQJ 0LHWHUJ¦UWHQ 0LHWHUJ¦UWHQ 5HWWXQJV:HJ ,96* OK Gelände ca. 46,00 üNN *HE¦XGH ,, Maßstab 1 : 1000 Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept Seeadlerweg in Köln-Ehrenfeld
Anlage 7
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A N L A G E 7 Stellungnahme der Verwaltung zu dem Beschluss der Bezirksvertre- tung Ehrenfeld vom 19.03.2018 ____________________________________________________________________________ In einem Ortstermin am 26.02.2018 hat sich die Bezirksvertretung Ehrenfeld ein Bild von den örtlichen Gegebenheiten gemacht. Die Bestandsbebauung Seeadlerweg 1-11, 6-8 und 70-90 in unmittelbarer Nachbarschaft zum Vorhabengrundstück ist im Besitz des Vorhabenträgers und wurde ebenfalls von dem mit der Planung beauftragten Büro Schmitz-Helbig Architektur konzipiert. Das dem vorhabenbezoge- nen Bebauungsplan zugrunde liegende Konzept erfolgte in enger Abstimmung mit dem Stadt- planungsamt. Mit dem vorliegenden Konzept wird eine einheitliche und qualitätvolle Architektur für den gesamten Siedlungsbereich gewährleistet. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Votum der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 19.03.2018 zu folgen und auf eine Mehrfachbeauftragung zu verzichten. Eine Mehrfachbeauftragung würde zudem die dringend notwendige Schaffung von bezahlbarem Wohnraum um mindestens ein Jahr verzögern.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3701/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 21.12.2017
- Erstellt
- 28.11.2017 09:01