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3701/2017

Seeadlerweg in Köln-Ehrenfeld; VEP Einleitungsbeschluss und frühz Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss 21.12.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 26.04.2018, TOP 10.2

Anlage 2 Begruendung

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Ansehen

Anlage 1 Übersichtsplan

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 6 Niederschrift BV 4

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Anlage 5 Ausschnitt FNP

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Anlage 4 Ausschnitt B-Plan

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Anlage 3 Städtebauliches Konzept

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Anlage 7

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Ansehen

Anlage 2 Begruendung

8356 Zeichen

/ 2 
A N L A G E  2  
612solb3701-2017 
 
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
Arbeitstitel: Seeadlerweg in Köln-Ehrenfeld 
____________________________________________________________________________ 
 
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
Der Vorhabenträger, der Erbbauverein Köln eG hat mit Schreiben vom 23.11.2017 die Einlei-
tung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt mit 
dem Ziel, circa. 90 Wohneinheiten, davon 30 % als öffentlich geförderter Wohnungsbau, als 
Ergänzung zu der im unmittelbaren Umfeld vorhandenen Wohnbebauung im Eigentum des 
Erbbauvereins zu errichten. 
Köln ist gegenüber vielen anderen deutschen Großstädten eine wachsende Stadt. Zur Gewähr-
leistung einer angemessenen Wohnungsversorgung für alle Bevölkerungsgruppen sind ausrei-
chend neue Wohnungen zu bauen.  
Geplant ist die Errichtung von zwei IV-geschossigen Baukörpern mit Staffelgeschoss parallel 
zum abknickenden Verlauf des Seeadlerweges. 
Der rückwärtige Bereich wird durch eine Tiefgarage unterbaut, deren Einfahrt an der nordöstli-
chen Grundstücksgrenze liegt. 
Im südwestlichen Planbereich ist ein öffentlicher Spielplatz (ca. 650 qm) geplant. 
Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungs-
rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. Das vor-
handene Planungsrecht lässt die Realisierung des Vorhabens nicht zu. Mit der Planung –
Arrondierung der vorhandenen Wohnbebauung- wird dem städtebaulichen Grundsatz einer frei-
raumschonenden Innenentwicklung Rechnung getragen 
 
 
2. Erläuterungen zum Plangebiet 
2.1 Abgrenzung des Plangebietes 
Das Plangebiet liegt nördlich bzw. westlich der bereits vorhandenen Bebauung am Seeadler-
weg und umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 1354, Flur 83, Gemarkung Müngersdorf mit 
einer Fläche von circa 6.160 m². 
 
2.2 Vorhandene Struktur 
Das Plangebiet ist bis auf das Vereinsheim des Vereins "Freunde und Förderer des Pfadfinder-
rings Köln e. V." unbebaut. In verschiedenen Gesprächen mit den Pfadfindern konnte ein Er-
satzstandort für den Pfadfinderplatz auf der anderen Seite der Venloer Straße gefunden wer-
den. Es wird angestrebt einen Miet-/Pachtvertrag in 01/2018 abzuschließen. 
Im Plangebiet ist umfangreicher Bewuchs vorhanden. Auch der nördlich angrenzende Lärm-
schutzwall entlang der Venloer Straße ist dicht mit Bäumen bestanden. 
Östlich und südlich angrenzend befinden sich IV-geschossige Mehrfamilienhäuser im Eigentum 
des Erbbauvereins Köln. Südwestlich schließt eine II-geschossige Doppel- bzw. Reihenhaus-
bebauung an. Im weiteren Umfeld finden sich an der Venloer Straße und Richtung Militärring-
straße / Goldammerweg auch gewerbliche Nutzungen.

- 2 - 
 
 
/ 3 
2.3 Erschließung 
Das Plangebiet ist sehr gut an den örtlichen und überörtlichen Verkehr angebunden. Das Plan-
gebiet wird über den Seeadlerweg erschlossen. Der Seeadlerweg mündet auf die Venloer Stra-
ße (B59), die sowohl in die Innenstadt als auch unmittelbar zum Anschluss Köln-Bocklemünd 
auf die BAB 1 führt. Die Militärringstraße (L34) verläuft in circa 250 m Entfernung westlich des 
Plangebietes. 
Auf der Venloer Straße fahren die Stadtbahnlinien 3 und 4. Die nächstgelegene Haltestelle 
Bocklemünd liegt in circa 150 m Entfernung. Von hier verkehren auch die Buslinien 126, 143, 
145, 962 und 970.  
Auf dem Grundstück befinden sich ein Wasser- und ein Stromanschluss, die durch eine be-
schränkt persönliche Dienstbarkeit (Rhein Energie AG) zu sichern sind. 
 
3. Planungsvorgaben 
3.1 Regionalplan 
Der Regionalplan stellt für das Plangebiet allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar.  
 
3.2 Flächennutzungsplan 
Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche (W) dargestellt. 
 
3.3 Landschaftsplan 
Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes. Das Land-
schaftsschutzgebietes 11 "Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf" grenzt an 
das Plangebiet. 
 
3.4 Bebauungsplan 
Das Plangebiet liegt innerhalb des seit dem 01.07.1993 rechtverbindlichen Bebauungsplans 
61480/02. Dieser setzt für die südliche Teilfläche des Plangebietes eine Private Grünfläche –
Pfadfinderplatz- mit einem Baufenster (14,0 m x 24,0 m; II SD) und mehrere Einzelbäume zum 
Erhalt festgesetzt. Unmittelbar nördlich ist eine Fläche für den Gemeinbedarf – Jugendeinrich-
tung - mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6, einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,0 und 
zwei Vollgeschossen festgesetzt. Die rückwärtigen Flächen sind als öffentliche Grünfläche –
 Bolzplatz - festgesetzt. 
Nördlich des Plangebietes ist ein Lärmschutzwall (Höhe = 5,1 m) festgesetzt. Westlich ist eine 
Öffentliche Grünfläche –naturnaher Park-, überlagert mit der Festsetzung "Umgrenzung von 
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Land-
schaft" festgesetzt. 
 
3.5 Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) 
Der Rat der Stadt Köln hat am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Woh-
nen) beschlossen. Der Im StEK Wohnen ermittelte Wohnungsgesamtbedarf 2010-2029 in Höhe 
von rund 52.000 Wohnungen basiert auf der städtischen Bevölkerungsprognose 2011. In der 
aktuellen Bevölkerungsprognose mit Stand Mai 2015 wird Ende 2029 von rund 1.161.000 Ein-
wohnern und 609.900 Haushalten ausgegangen. Der Gesamtwohnungsbedarf beläuft sich da-
nach aktuell auf rund 66.000 Wohnungen, davon rund 30.000 Wohnungen bis 2019. Diese Zah-
len sind der Beschlussvorlage "Umsetzung STEK Wohnen" – Ratsbeschluss vom 20.12.2016 – 
zu entnehmen.

- 3 - 
 
 
/  
3.6 Kooperatives Baulandmodell 
Für das Vorhaben –circa 90 Wohneinheiten- kommt das Kooperative Baulandmodell Köln 
(KoopBLM) –Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren- in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 10.05.2017 zur Anwendung. 
Der Vorhabenträger hat am 23.11.2017 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des 
KoopBLM unterzeichnet. 
 
 
4. Planungs- und Nutzungskonzept 
Das aktuelle städtebauliche Konzept sieht die Errichtung von zwei IV-geschossigen Baukörpern 
mit Staffelgeschoss parallel zum abknickenden Verlauf des Seeadlerweges vor. Vor dem südli-
chen Baukörper sind zum Straßenraum Mietergärten geplant, gleichzeitig setzt der Baukörper 
hier die Gebäudeflucht des östlich angrenzenden Baukörpers am Seemöwenweg fort. Die Stra-
ßenfront des nördlichen Baukörpers verläuft ebenfalls straßenraumbegleitend. Zwischen den 
Baukörpern ist ein Eingangsplatz vorgesehen. 
Der rückwärtige Bereich wird durch eine Tiefgarage unterbaut, deren Einfahrt an der nordöstli-
chen Grundstücksgrenze liegt. Aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung werden für die circa 90 
Wohneinheiten 75 Stellplätze hergestellt. Zusätzlich ist ein car-sharing Angebot in Planung. 
Im südwestlichen Planbereich ist ein öffentlicher Spielplatz (circa 650 m²) geplant. 
Als Art der baulichen Nutzung soll für den Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungs-
planes ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Um trotz der Festsetzung von 
allgemein zulässigen Nutzungen den Vorhabenbezug herzustellen, wird gemäß § 12 Absatz 3 a 
in Verbindung mit § 9 Absatz 2 BauGB festgesetzt, dass nur solche Vorhaben zulässig sind, zu 
deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsplan verpflichtet. 
Als Maß der baulichen Nutzung soll eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und eine Geschoss-
flächenzahl (GFZ) von 1,3 festgesetzt werden. 
Entsprechend der vorhandenen Bebauung soll eine geschlossene Bauweise festgesetzt wer-
den. 
 
 
5. Umweltbelange 
Die Umweltbelange, wie z. B. Lärmschutz im Hinblick auf die verkehrliche Lärmbelastung, Ar-
tenschutz und Luftschadstoffe werden im weiteren Verfahren untersucht und bewertet. Das Er-
fordernis weiterer Umweltuntersuchungen wird im weiteren Verfahren geprüft. 
 
 
6. Planverwirklichung 
Das Planungsrecht soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 
BauGB geschaffen werden. 
Zwischen der Stadt Köln und dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag als Durch-
führungsvertrag abgeschlossen. Dieser stellt sicher, dass es zur Realisierung des Vorhabens 
kommen wird. 
Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Planungs- und 
Erschließungskosten von dem Vorhabenträger übernommen. Kosten für die Stadt entstehen 
nicht. 
Das Planvorhaben soll kurzfristig umgesetzt werden.

Anlage 1 Übersichtsplan

341 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDEN
StadtplanungsamtVorhabenbezogener BebauungsplanSeeadlerwegLQ.|OQ(KUHQIHOG
0 10050 200300 Meter

Beschlussvorlage Ausschuss

3768 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 solb ma 
Vorlagen-Nummer 
 3701/2017 
Freigabedatum  21.12.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Arbeitstitel: Seeadlerweg in Köln-Ehrenfeld 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich und westlich der Bebauung Seeadler-
weg in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Seeadlerweg in Köln-Ehrenfeld— einzuleiten mit dem Ziel, 
eine Wohnbebauung festzusetzen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis 
und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
BauGB nach Modell 1; 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ohne Einschrän-
kung zustimmt. 
 
 
Alternative: keine 
 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Mit Schreiben vom 23.11.2017 hat der Erbbauverein Köln eG, Deutz-Kalker Straße 37, 50679 Köln, 
bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) 
zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. 
 
Das Plangebiet liegt nördlich beziehungsweise westlich der bereits vorhandenen Bebauung am See-
adlerweg und umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 1354, Flur 83, Gemarkung Müngersdorf mit ei-
ner Fläche von circa 6 160 m². 
 
Der Vorhabenträger beabsichtigt, im Plangebiet circa 90 Wohneinheiten, davon 30 % als öffentlich 
geförderter Wohnungsbau, als Ergänzung der in unmittelbarem Umfeld vorhandenen Wohnbebauung 
im Eigentum des Erbbauvereins Köln zu errichten. Geplant ist die Errichtung von zwei IV-
geschossigen Baukörpern mit Staffelgeschoss parallel zum abknickenden Verlauf des Seeadlerwe-
ges. 
 
Die Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden, deren Einfahrt an der nördlichen 
Grundstücksgrenze liegt. Im südwestlichen Planbereich ist ein öffentlicher Spielplatz (circa 650 m²) 
geplant. 
 
Das Plangebiet ist bis auf das Vereinsheim des Vereins "Freunde und Förderer des Pfadfinderrings 
Köln e. V." unbebaut. In verschiedenen Gesprächen mit den Pfadfindern konnte ein Ersatzstandort für 
den Pfadfinderplatz auf der anderen Seite der Venloer Straße gefunden werden. Es wird angestrebt, 
einen Miet-/Pachtvertrag in 01/2018 abzuschließen. 
 
Das Plangebiet liegt innerhalb des seit dem 01.07.1993 rechtsverbindlichen Bebauungsplans 
61480/02. Dieser setzt für die südliche Teilfläche des Plangebietes eine Private Grünfläche –
Pfadfinderplatz– mit einem Baufenster (14,0 m x 24,0 m; II SD) und mehrere Einzelbäume zum Erhalt 
fest. Unmittelbar nördlich ist eine Fläche für den Gemeinbedarf –Jugendeinrichtung– mit einer Grund-
flächenzahl (GRZ) von 0,6, einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,0 und zwei Vollgeschossen fest-
gesetzt. Die rückwärtigen Flächen sind als öffentliche Grünfläche –Bolzplatz– festgesetzt. 
 
Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. 
 
Für das Vorhaben –circa 90 Wohneinheiten– kommt das Kooperative Baulandmodell Köln (Koop-
BLM) –Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren– zur Anwendung. 
 
Der Vorhabenträger hat am 23.11.2017 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM 
unterzeichnet. 
 
 
 
5 Anlagen

Anlage 6 Niederschrift BV 4

1525 Zeichen

Anlage 6 
 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de 
Datum: 12.04.2018 
Auszug 
aus der Niederschrift der 30. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 19.03.2018 
öffentlich 
10.2 Beschluss über die Einleitung ei nes Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung  
Arbeitstitel: Seeadlerweg in Köln-Ehrenfeld 
3701/2017 
Bezirksbürgermeister Wirges regt aufgrund des durchgeführten Ortstermins an, dem Be-
schluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Durchführung einer Mehrfachbeauftragung 
nicht zu folgen und stattdessen den ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltung zu 
beschließen. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Be-
schluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich und westlich der Bebau-
ung Seeadlerweg in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Seeadlerweg in Köln-Ehrenfeld— 
einzuleiten mit dem Ziel, eine Wohnbebauung festzusetzen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur 
Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1; 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 5 Ausschnitt FNP

362 Zeichen

Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich.
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
100 m
Anlage 5
Maßstab 1:2500

Anlage 4 Ausschnitt B-Plan

75 Zeichen

Anlage 4
Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan  
Nummer 61480/02

Anlage 3 Städtebauliches Konzept

743 Zeichen

OK Gelände 
ca. 45,50 üNN
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OK Gelände ca. 46,00 üNN
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Maßstab 1 : 1000
Anlage 3
Städtebauliches Planungskonzept
Seeadlerweg in Köln-Ehrenfeld

Anlage 7

1110 Zeichen

A N L A G E  7  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu dem Beschluss der Bezirksvertre-
tung Ehrenfeld vom 19.03.2018 
____________________________________________________________________________ 
 
In einem Ortstermin am 26.02.2018 hat sich die Bezirksvertretung Ehrenfeld ein Bild von den 
örtlichen Gegebenheiten gemacht.  
Die Bestandsbebauung Seeadlerweg 1-11, 6-8 und 70-90 in unmittelbarer Nachbarschaft zum 
Vorhabengrundstück ist im Besitz des Vorhabenträgers und wurde ebenfalls von dem mit der 
Planung beauftragten Büro Schmitz-Helbig Architektur konzipiert. Das dem vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplan zugrunde liegende Konzept erfolgte in enger Abstimmung mit dem Stadt-
planungsamt. Mit dem vorliegenden Konzept wird eine einheitliche und qualitätvolle Architektur 
für den gesamten Siedlungsbereich gewährleistet. 
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Votum der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 19.03.2018 
zu folgen und auf eine Mehrfachbeauftragung zu verzichten. Eine Mehrfachbeauftragung würde 
zudem die dringend notwendige Schaffung von bezahlbarem Wohnraum um mindestens ein 
Jahr verzögern.

Beratungsverlauf (3)

29.01.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
01.02.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.04.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3701/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
21.12.2017
Erstellt
28.11.2017 09:01