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A-W/0010/2020

Lärmschutzwälle für Photovoltaikanlagen nutzen

Antrag an die BV West 25.02.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 27.05.2021, TOP 9.2

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 31.03.2021

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Originalantrag

731 Zeichen

Fraktion in der Bezirksvertretung West  
        
 
 
         A-W/0010/2020 
 
 
 
Lärmschutzwälle für Photovoltaikanlagen nutzen 
 
 
Antrag: 
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und wie die Lärmschutzwälle an der A43 und der 
A1 als Standorte für Photovoltaikanlagen genutzt werden können. 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt könnte in Zusammenarbeit mit Straßen NRW, den Stadtwerken und dem privaten 
Verein in Nienberge die Lärmschutzwälle für großflächige Photovoltaikanlagen nutzen und 
sich damit nicht nur die Pflege der Flächen sparen, sondern ggfs. auch den Stadtwerken 
ermöglichen, Ihrem Ziel von 100% Ökostrom näherzukommen. 
 
 
 
 
 
gez. 
 
Brigitte von Schoenebeck,  Anke Pallas,  Kai Bleker,  Karina Kuschewski

Stellungnahme der Verwaltung vom 31.03.2021

1812 Zeichen

STADT ||| MÜNSTER

67.00.0112/14 Amt für Grünflächen,
Reinhardt/Lange Umwelt und
Nachhaltigkeit

N 14.
Amt fü

Bez

31.03.2021

Bezirksverwaltung Münster-West

über

Dez. VI 0,

Antrag Ifd. Nr. A-W/0010/2020 des Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der Bezirksvertretung Müns-
ter-West vom 25.02.2020: „Lärmschutzwälle für Photovoltaikanlagen nutzen“

Der Antrag zur Prüfung, ob und wie die Lärmschutzwälle an der A43 und der A1 als Standorte für
Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) genutzt werden können, ist am 11.08.2020 beim Amt für Grünflä-
chen, Umwelt und Nachhaltigkeit eingegangen.

Straßen.NR\V wurde daraufhin umgehend kontaktiert und um Bewertung der Möglichkeiten gebeten.
Grundsätzlich steht Straßen NRW der Errichtung von Photovoltaikanlagen positiv gegenübersteht,
wenn dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird, aber auch die
Standsicherheit der Wälle, die Vermeidung gefährlicher Blendungen oder auch ungewollter Lärmrefle-
xionen gewährleistet ist.

Planungsrechtlich fallen Photovoltaikanlagen auf Lärmschutzwällen in die Rubrik der Freiflächenanla-
gen für die baurechtlich eine entsprechende Gebietsausweisung in der Bauleitplanung (sowohl im Flä-
chennutzungsplan als auch im Bebauungsplan) erforderlich ist, da sie nicht zu den gem. 835 Abs. 1
BauGB privilegierten Vorhaben gehören.

Die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Lärmschutzwäillen stellt planungsrechtlich eine besondere
Sachlage dar, die im Rahmen des Antrages an den Rat A-0023/2021 - Bündnis90/Die Grünen, SPD
und Volt „Münster schafft die Energiewende: Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang von Infrastruk-
tur-Trassen“ durch das Stadtplanungsamt umfänglich geprüft wird.

Die Beantwortung der Fragestellung sollte somit im Rahmen des o.g. Ratsantrages A-0023/2021 erfol-
gen.

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Byuns

Beratungsverlauf (1)

27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-W/0010/2020
Typ
Antrag an die BV West
Datum
25.02.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37