A-W/0010/2020
Lärmschutzwälle für Photovoltaikanlagen nutzen
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Originalantrag
731 Zeichen
Fraktion in der Bezirksvertretung West
A-W/0010/2020
Lärmschutzwälle für Photovoltaikanlagen nutzen
Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und wie die Lärmschutzwälle an der A43 und der
A1 als Standorte für Photovoltaikanlagen genutzt werden können.
Begründung:
Die Stadt könnte in Zusammenarbeit mit Straßen NRW, den Stadtwerken und dem privaten
Verein in Nienberge die Lärmschutzwälle für großflächige Photovoltaikanlagen nutzen und
sich damit nicht nur die Pflege der Flächen sparen, sondern ggfs. auch den Stadtwerken
ermöglichen, Ihrem Ziel von 100% Ökostrom näherzukommen.
gez.
Brigitte von Schoenebeck, Anke Pallas, Kai Bleker, Karina Kuschewski
Stellungnahme der Verwaltung vom 31.03.2021
1812 Zeichen
STADT ||| MÜNSTER 67.00.0112/14 Amt für Grünflächen, Reinhardt/Lange Umwelt und Nachhaltigkeit N 14. Amt fü Bez 31.03.2021 Bezirksverwaltung Münster-West über Dez. VI 0, Antrag Ifd. Nr. A-W/0010/2020 des Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der Bezirksvertretung Müns- ter-West vom 25.02.2020: „Lärmschutzwälle für Photovoltaikanlagen nutzen“ Der Antrag zur Prüfung, ob und wie die Lärmschutzwälle an der A43 und der A1 als Standorte für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) genutzt werden können, ist am 11.08.2020 beim Amt für Grünflä- chen, Umwelt und Nachhaltigkeit eingegangen. Straßen.NR\V wurde daraufhin umgehend kontaktiert und um Bewertung der Möglichkeiten gebeten. Grundsätzlich steht Straßen NRW der Errichtung von Photovoltaikanlagen positiv gegenübersteht, wenn dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird, aber auch die Standsicherheit der Wälle, die Vermeidung gefährlicher Blendungen oder auch ungewollter Lärmrefle- xionen gewährleistet ist. Planungsrechtlich fallen Photovoltaikanlagen auf Lärmschutzwällen in die Rubrik der Freiflächenanla- gen für die baurechtlich eine entsprechende Gebietsausweisung in der Bauleitplanung (sowohl im Flä- chennutzungsplan als auch im Bebauungsplan) erforderlich ist, da sie nicht zu den gem. 835 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben gehören. Die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Lärmschutzwäillen stellt planungsrechtlich eine besondere Sachlage dar, die im Rahmen des Antrages an den Rat A-0023/2021 - Bündnis90/Die Grünen, SPD und Volt „Münster schafft die Energiewende: Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang von Infrastruk- tur-Trassen“ durch das Stadtplanungsamt umfänglich geprüft wird. Die Beantwortung der Fragestellung sollte somit im Rahmen des o.g. Ratsantrages A-0023/2021 erfol- gen. ‚tu mmS Byuns
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- A-W/0010/2020
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 25.02.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37