0077/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne (AN/1447/2025) aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 09.12.2025 betreffend " Umsetzung des OGS-Rechtsanspruches"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4364 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/40/400/1 Vorlagen-Nummer 06.02.2026 0077/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 02.03.2026 Jugendhilfeausschuss 10.03.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne (AN/1447/2025) aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 09.12.2025 betreffend " Umsetzung des OGS-Rechtsanspruches" Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1) Welche OGS-Standorte mit welchen Kapazitäten wird es ab dem Schuljahr 2026/27 geben? Bitte nach Stadtbezirken sortiert. 2) Wie viele weitere OGS-Standorte sind bis zum Schuljahr 2029/30 geplant, um den mit jedem Schuljahr stetig steigenden Bedarf mit Beginn des Rechtsanspruches zu de- cken? Bitte nach Stadtbezirken sortiert. 3) Welche Fehlbedarfe (Personell und räumliche Situation) wird es mit Beginn des Rechtsanspruches in Köln geben? Bitte nach Stadtbezirken sortiert. 4) Welche Sonderlösungen werden zum Tragen kommen, um die Fehlbedarfe auszuglei- chen? Antwort der Verwaltung: zu 1) Welche OGS-Standorte mit welchen Kapazitäten wird es ab dem Schuljahr 2026/27 geben? Bitte nach Stadtbezirken sortiert. An den 155 OGS-Standorten werden nach aktueller Planung rund 36.000 Plätze für das Schuljahr 2026/2027 zur Verfügung stehen. Fortlaufend finden mit den Ganztagsträgern und Schulen vertiefende Abstimmungsge- spräche darüber statt, welche Platzbedarfe für das Schuljahr 2026/2027 bestehen und sich tatsächlich auch realisieren lassen. Die zu erhebenden Daten sind Basis für die bei der Bezirksregierung Köln spätestens bis 31.03.2026 zu beantragenden Fördermittel für das kommende Schuljahr. Während die Platzzahl für die meisten Standorte bereits wei- testgehend feststeht, wird mit einzelnen Schulen noch an Details zur Realisierung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung gearbeitet. Aktuellere und belastbarere Daten werden somit erst im Anschluss an diese Abstimmungsgespräche vorliegen. Voraussicht- lich im kommenden Mai werden die erbetenen Informationen schulscharf und nach Bezir- ken sortiert vorgelegt. 2 zu 2) Wie viele weitere OGS-Standorte sind bis zum Schuljahr 2029/30 geplant, um den mit jedem Schuljahr stetig steigenden Bedarf mit Beginn des Rechtsanspruches zu decken? Bitte nach Stadtbezirken sortiert. Alle vorhandenen Grundschulen sowie Förderschulen im Halbtag sind bereits Offene Ganztagsschulen. Räumlich neue OGS-Standorte werden nur dort entstehen, wo neue Schulen gebaut und eröffnet werden. zu 3) Welche Fehlbedarfe (Personell und räumliche Situation) wird es mit Beginn des Rechtsanspruches in Köln geben? Bitte nach Stadtbezirken sortiert. Die Mitarbeiter*innen der Offenen Ganztagsschulen werden nicht durch die Stadt Köln ak- quiriert und eingestellt, sondern durch die jeweiligen OGS-Träger. Die Personalgewinnung und die Einsatzplanung liegen somit ebenfalls in der Hand der Träger. Trotz der schwieri- gen Situation auf dem Arbeitsmarkt geht die Verwaltung davon aus, dass die Ganztagsträ- ger die personellen Mehrbedarfe bis zum Eintritt des Rechtsanspruchs decken können. Herausfordernd ist an einigen Schulstandorten insbesondere die räumliche Situation im Küchen- und Mensabereich und die damit verbundene Verpflegungssituation. Die Verwaltung geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass für jedes Kind, dessen Erzie- hungsberechtigte das Recht auf ganztägige Betreuung wahrnehmen möchten, im Schul- jahr 2026/2027 ein Platz in der OGS angeboten werden kann. zu 4) Welche Sonderlösungen werden zum Tragen kommen, um die Fehlbedarfe auszu- gleichen? Für alle Schulstandorte mit dem Erfordernis von baulichen Veränderungen wird seit eini- ger Zeit bereits gemeinsam mit den Ganztagsträgern und den Schulleitungen daran gear- beitet, Übergangslösungen, wie z. B. die vorübergehende Umstellung auf Warmverpfle- gung, ein küchenunabhängiges Verpflegungssystem oder die an vielen Standorten bereits praktizierte Einnahme des Mittagessens in den Klassenräumen zu finden. Auch die Nut- zung zusätzlicher Räumlichkeiten im Sozialraum - insbesondere die Möglichkeit von Ko- operationen zwischen Schulen und Sportvereinen, Jugendeinrichtungen und kirchlichen Institutionen - wird fortlaufend geprüft. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0077/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 06.02.2026
- Erstellt
- 09.01.2026 11:49