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0077/2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne (AN/1447/2025) aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 09.12.2025 betreffend " Umsetzung des OGS-Rechtsanspruches"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 06.02.2026

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 10.03.2026

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4364 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/400/1 
 
Vorlagen-Nummer 06.02.2026 
 0077/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 02.03.2026 
Jugendhilfeausschuss 10.03.2026 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne 
(AN/1447/2025) aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 09.12.2025 
betreffend " Umsetzung des OGS-Rechtsanspruches" 
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1) Welche OGS-Standorte mit welchen Kapazitäten wird es ab dem Schuljahr 2026/27 
geben? Bitte nach Stadtbezirken sortiert. 
2) Wie viele weitere OGS-Standorte sind bis zum Schuljahr 2029/30 geplant, um den mit 
jedem Schuljahr stetig steigenden Bedarf mit Beginn des Rechtsanspruches zu de-
cken? Bitte nach Stadtbezirken sortiert. 
3) Welche Fehlbedarfe (Personell und räumliche Situation) wird es mit Beginn des 
Rechtsanspruches in Köln geben? Bitte nach Stadtbezirken sortiert. 
4) Welche Sonderlösungen werden zum Tragen kommen, um die Fehlbedarfe auszuglei-
chen? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
zu 1) 
Welche OGS-Standorte mit welchen Kapazitäten wird es ab dem Schuljahr 2026/27 
geben? Bitte nach Stadtbezirken sortiert. 
An den 155 OGS-Standorten werden nach aktueller Planung rund 36.000 Plätze für das 
Schuljahr 2026/2027 zur Verfügung stehen. 
Fortlaufend finden mit den Ganztagsträgern und Schulen vertiefende Abstimmungsge-
spräche darüber statt, welche Platzbedarfe für das Schuljahr 2026/2027 bestehen und 
sich tatsächlich auch realisieren lassen. Die zu erhebenden Daten sind Basis für die bei 
der Bezirksregierung Köln spätestens bis 31.03.2026 zu beantragenden Fördermittel für 
das kommende Schuljahr. Während die Platzzahl für die meisten Standorte bereits wei-
testgehend feststeht, wird mit einzelnen Schulen noch an Details zur Realisierung des 
Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung gearbeitet. Aktuellere und belastbarere Daten 
werden somit erst im Anschluss an diese Abstimmungsgespräche vorliegen. Voraussicht-
lich im kommenden Mai werden die erbetenen Informationen schulscharf und nach Bezir-
ken sortiert vorgelegt.

2 
 
zu 2) 
Wie viele weitere OGS-Standorte sind bis zum Schuljahr 2029/30 geplant, um den 
mit jedem Schuljahr stetig steigenden Bedarf mit Beginn des Rechtsanspruches zu 
decken? Bitte nach Stadtbezirken sortiert. 
Alle vorhandenen Grundschulen sowie Förderschulen im Halbtag sind bereits Offene 
Ganztagsschulen. Räumlich neue OGS-Standorte werden nur dort entstehen, wo neue 
Schulen gebaut und eröffnet werden. 
 
zu 3) 
Welche Fehlbedarfe (Personell und räumliche Situation) wird es mit Beginn des 
Rechtsanspruches in Köln geben? Bitte nach Stadtbezirken sortiert. 
Die Mitarbeiter*innen der Offenen Ganztagsschulen werden nicht durch die Stadt Köln ak-
quiriert und eingestellt, sondern durch die jeweiligen OGS-Träger. Die Personalgewinnung 
und die Einsatzplanung liegen somit ebenfalls in der Hand der Träger. Trotz der schwieri-
gen Situation auf dem Arbeitsmarkt geht die Verwaltung davon aus, dass die Ganztagsträ-
ger die personellen Mehrbedarfe bis zum Eintritt des Rechtsanspruchs decken können. 
Herausfordernd ist an einigen Schulstandorten insbesondere die räumliche Situation im 
Küchen- und Mensabereich und die damit verbundene Verpflegungssituation.  
Die Verwaltung geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass für jedes Kind, dessen Erzie-
hungsberechtigte das Recht auf ganztägige Betreuung wahrnehmen möchten, im Schul-
jahr 2026/2027 ein Platz in der OGS angeboten werden kann. 
 
zu 4) 
Welche Sonderlösungen werden zum Tragen kommen, um die Fehlbedarfe auszu-
gleichen? 
Für alle Schulstandorte mit dem Erfordernis von baulichen Veränderungen wird seit eini-
ger Zeit bereits gemeinsam mit den Ganztagsträgern und den Schulleitungen daran gear-
beitet, Übergangslösungen, wie z. B. die vorübergehende Umstellung auf Warmverpfle-
gung, ein küchenunabhängiges Verpflegungssystem oder die an vielen Standorten bereits 
praktizierte Einnahme des Mittagessens in den Klassenräumen zu finden. Auch die Nut-
zung zusätzlicher Räumlichkeiten im Sozialraum - insbesondere die Möglichkeit von Ko-
operationen zwischen Schulen und Sportvereinen, Jugendeinrichtungen und kirchlichen 
Institutionen - wird fortlaufend geprüft. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

02.03.2026 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.03.2026 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0077/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
06.02.2026
Erstellt
09.01.2026 11:49