A-W/0020/2021
Antrag an den Rat der Stadt Münster - Veloroute Altenberge-Münster (Vorlage V/0650/2020)
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Originalantrag
4139 Zeichen
CDU-Kreisverband Münster e.V .
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de
CDU-Fraktion in der BV-West
Münster, 07.04.2021
An den
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West
Herrn Jörg Nathaus
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
A-W/0020/2021
Antrag an den Rat der Stadt Münster – Veloroute Altenberge-Münster (Vorlage
V/0650/2020)
Der Rat möge beschließen, die Entscheidung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung,
Verkehr und Wohnen vom 25.08.2020 zur Veloroute Altenberge Münster aufzuheben und danach die
Route 1 zu beschließen.
Begründung:
Aufgrund der Corona Lage konnten weder eine Bürgeranhörung noch eine geführte Radtour
durchgeführt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte über die Homepage der Verwaltung.
Bürgeranregungen wurden in der Vorlage erwähnt, aber nicht explizit dargestellt. Somit war es
Entscheidern nicht möglich, sich ein allumfassendes Bild zu verschaffen.
In der BV-Sitzung am 20.08.2020 war sich die Bezirksvertreter einig, dass die Variante 2 über den
Horstmarer Landweg, insbesondere wegen der Brücke über die B 54, als Veloroute nicht geeignet sei.
Das Gremium empfahl einstimmig, die Varianten 1 und 3 weiter zu verfolgen. Der ASSVW hat dieses
Votum nicht aufgegriffen.
Betrachtet wird hier nur die Strecke vom Kreisverkehr Haus Uhlenkotten bis zur Innenstadt. Die
Route 3 verläuft in einer Entfernung von 200 – 400 m parallel zur Steinfurter Straße; die Route 2
Horstmarer Landweg in einer Entfernung von 500 m parallel zur Steinfurter Straße.
1. Zum Nutzungspotential
Das Nutzungspotential kommt erst auf den letzten 2 Km der Route zur Geltung. Anscheinend
ist in die Bewertung nur die Universität und das UKM eingeflossen. Gebiete östlich der der
Steinfurter Straße wurden vermutlich nicht berücksichtigt.
Somit erhalten alle 3 Varianten in der Wertung nur ein „+“.
2. Reisezeit – Direktheit/Halte
In der Direktheit ist die Steinfurter Straße klar im Vorteil. Radfahrer aus Altenberge und
Nienberge, so sie denn in die Innenstadt oder in Gebiete östlich der Steinfurter Straße
wollen, werden kaum die Schlenker über den Wasserweg oder den Horstmarer Landweg
machen.
Alle 3 Variantem erhalten in der Wertung ein „+“.
3. Sicherheit
Steinfurter Straße:
* Verkehrssicherheit – Zwischen Nienberge und Stadtgrenze ein gemeinsamer Fuß-/Radweg,
aber kaum Fußgänger . Ab der Stadtgrenze ein getrennter Fuß- und Radweg.
* Soziale Sicherheit – Bis zur Stadtgrenze zwar nicht durchgängig beleuchtet, aber die B 54 ist
immer gut befahren.
> Wertung: + oder ++
Horstmarer Landweg:
* Verkehrssicherheit – Auf einer Strecke von 2,3 Km Führung auf der Straße mit Autoverkehr .
Knackpunkt ist die unübersichtliche Brücke über die B 54. Diese Brücke hat nur einen
schmalen Fußweg rechts und links und man sieht den Gegenverkehr erst, wenn der
Scheitelpunkt fast erreicht ist.
* Soziale Sicherheit – Auf einer Strecke von 2,3 Km nicht beleuchtet. Außer im Berufsverkehr
kaum befahren.
> Wertung: -
Wasserweg:
* Verkehrssicherheit – Auf einer Strecke von 1,5 Km Führung über die Straße mit geringem
Autoverkehr .
* Soziale Sicherheit: Auf einer Strecke von 1,5 Km nicht beleuchtet, kaum Fahrverkehr und
nur vereinzelt Gehöfte/Wohnhäuser .
> Wertung: -
4. Realisierbarkeit
Die Umsetzbarkeit ist bei allen Varianten gleich.
Der Kostenaufwand dürfte beim Horstmarer Landweg sowie beim Wasserweg im Vergleich
zur Steinfurter Straße deutlich höher liegen.
> Wertung: 0
Anmerkung:
Die Bundesfinanzschule wird bis 2024/2025 erweitert. Am Horstmarer Landweg ist ein
Interimsparkplatz für die Bauzeit angelegt worden. Auch nach Fertigstellung werden viele
Besucher der Schule über den Horstmarer Landweg anreisen.
Fazit:
Die Steinfurter Straße ist gegenüber den anderen Varianten im Vorteil und sollte deshalb als
Veloroute realisiert werden.
Für die CDU: Für die FDP:
Peter Hamann Peter Koch-Tölken
und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Mauritzstraße 4
- Steinfurter Straße
- Horstmarer Landweg
- Wasserweg
- Haus Uhlenkotten
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-W/0020/2021
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 08.04.2021
- Erstellt
- 08.04.2021 10:27