V/0577/2010
Geschäftsbericht des Amtes für Wohnungswesen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Geschaeftsbericht 2009
149184 Zeichen
Geschäftsbericht 2009 des Amtes für Wohnungswesen
Impressum
Herausgeberin: Stadt Münster
Amt für Wohnungswesen
Albersloher Weg 33, Stadthaus 3, 48155 Münster
Internet: www.muenster.de/stadt/wohnungsamt
Redaktion: Gabriele Regenitter
Gestaltung: Johannes Niemann
Druck: Stadt Münster
Personal- und Organisationsamt
- Expedition und Druck
Münster, August 2010
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
Vorwort
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
der Geschäftsbericht bietet Ihnen Einblick in die Inhalte und Ergebnisse aus den
unterschiedlichen Aufgabenbereichen des Amtes für Wohnungswesen. Er
enthält hierzu die für das Jahr 2009 relevanten Daten und Fakten, zum
Vergleich auch überwiegend für die Vorjahre.
2009 war in vielerlei Hinsicht ein spannendes Jahr mit besonderen
Herausforderungen für die Mitarbeite r und Mitarbeiterinnen des Amtes für
Wohnungswesen.
Eine davon war die Umsetzung der Wohngeldreform. Nach der Prognose des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sollte sich die Zahl
der Wohngeld beziehenden Haushalte aufg rund der im neuen Wohngeldgesetz
vorgesehenen Leistungsverbesserungen um bis zu 70 % erhöhen. In der Bilanz
können wir in Münster nahezu von einer „Punktlandung“ sprechen. Die Zahl der
Haushalte stieg sogar um 75 %. Insges amt sicherten im vergangenen Jahr
rund 8 Mio. € bewilligtes Wohngeld 5.088 Haushalten ihren angemessenen
Wohnraum.
Das in den letzten Jahren stetig steige nde Interesse der Investoren, sich im
öffentlich geförderten Wohnungsbau zu engagieren, wurde 2009 eindrucksvoll
bestätigt. Für 470 Mietwohnungen ko nnte das Amt für Wo hnungswesen die
Förderzusagen aussprechen, davon zugunsten von 232 Mietwohnungen für
Studierende im Rahmen des Landesprogramms „Experimenteller
Wohnungsbau“. Dieses Rekordergebnis wurde zuletzt im Jahr 1997 erreicht.
Für alle projektierten Miet wohnungen stellte das Land NRW, wie in den Jahren
zuvor, die über das zugewiesene Förder budget hinaus benötigten Fördermittel
unbürokratisch und auch kurzfristig zur Verfügung, so dass die Investoren
Planungssicherheit hatten.
Aktuelle Signale aus dem zuständige n Ministerium deuten an, dass die
Bewilligungsbehörden trotz der allgemein hohen Nachfrage nach Fördermitteln
mit einer Mittelaufstockung im gewohnten Umfang künftig nicht mehr rechnen
können. Mit einer Entscheidung des neuen Ministeriums für Wirtschaft, Energie,
Bauen, Wohnen und Verkehr NRW zum Verteilungsmodus der von den
Kommunen angeforderten Fördermittel ist im Herbst 2010 zu rechnen. Bis zu
fünf angemeldete Wohnungsbauprojekte mit 92 Mietwohnungen, für die derzeit
keine Fördermittel zur Verfügung steh en, könnten in Münster von einer
negativen Entscheidung de s Ministeriums betroffen sein. Über die weitere
Entwicklung werden wir berichten.
Einen neuen qualifizierten Mietspiegel rechtzeitig zum 01.04.2009 zu
veröffentlichen, war Ziel und zugleich Ansporn für die Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen des Amtes für Wohnungswesen.
Ein Vergleich der empirisch repräsentativ ermittelten Mietwerte mit denen des
Mietspiegels 2007 lassen Mieterhöhungssp ielräume für kleine Wohnungen bis
45 qm und für Wohnungen in einer Gr öße ab 100 qm zu. Für alle anderen
Wohnungstypen können Mietpreiserhöhun gen nur bei gehobener Ausstattung
generiert werden. Die im Arbeit skreis Mietspiegel vertretenen
1
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
Wohnungsmarktexperten bestätigten di ese Ergebnisse vor dem Hintergrund
ihrer Erfahrungen. Gerade kleine Wohnungen werden in den letzten Jahren
immer stärker nachgefragt. Das übe rrascht nicht, denn rund 50 % aller
Haushalte in Münster sind Ein-Personen -Haushalte. Es ist nicht absehbar, dass
der Neubau von Appartements und kleinen Wohnungen den Nachfrageüberhang
für dieses Marktsegment abbauen kann.
An dieser Stelle kann Ihnen natürlich nur ein erster Einblick in das
Aufgabenspektrum des Amtes für Wohnungswesen vermittelt werden.
Ich würde mich aber freuen, wenn Sie hierzu nun mehr wissen möchten und
wünsche Ihnen eine interessante und aufschlussreiche Lektüre des
Geschäftsberichts.
Abschließend ist es mir ein besonderes Anliegen, mich bei allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre engagierte und kompetente Arbeit im
vergangenen Jahr zu bedanken.
Im Juli 2010
Gabriele Regenitter
Leiterin des Amtes für Wohnungswesen
2
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
Inhaltsverzeichnis
Vorwort.............................................................................................. 1
Für die eilige Leserin, den eiligen Leser… ................................................ 4
1. Aufgaben und Ziele des Amtes für Wohnungswesen ....................... 5
2. Produkt 05 04 01: Wohngeld ...................................................... 7
2.1 Aufgaben des Wohngeldes ...................................................... 7
2.2 Veränderungen zum 01.01.2009.............................................. 7
2.3 Bewilligungen.......................................................................11
2.4 Haushaltsstruktur der Wohngeldempfänger ..............................11
2.5 Sozialstruktur der Wohngeldempfänger....................................12
2.6 Wohnsituation der Wohngeldempfänger ...................................12
2.7 Klagen vor dem Verwaltungsgericht.........................................12
2.8 Mitwirkung des Amtes für Wohnungswesen in Arbeitsgruppen .....13
2.9 Ausblick ..............................................................................13
3. Produkt 10 03 01: Wohnraumförderung ......................................14
3.1 Teilprodukt 1: Wohnungsmarktbeobachtung.............................15
3.2 Teilprodukt 2: Wohnungswirtschaftliche Planung .......................16
3.3 Teilprodukt 3: Neuschaffung von Mietwohnungen......................17
3.4 Teilprodukt 4: Wohnheime für Menschen mit Behinderungen.......22
3.5 Teilprodukt 5: Selbstgenutztes Wohneigentum..........................22
3.6 Teilprodukt 6: Förderung von Bestandsmaßnahmen...................25
3.7 Teilprodukt 7: Einkommensprüfung für die Grundstücksvergabe..28
4. Produkt 10 03 02: Hilfen zur Wohnraumversorgung ......................30
4.1 Teilprodukt 1: Wohnberechtigungsscheine................................30
4.2 Teilprodukt 2: Wohnungsvermittlung.......................................33
4.3 Teilprodukt 3: Umzugshilfen...................................................37
5. Produkt 10 03 03: Wohnungsaufsicht und –sicherung, Mietspiegel..41
5.1 Teilprodukt 1: Kontrolle preisgebundener Wohnungen................41
5.2 Teilprodukt 2: Bauliche Erhaltung von Wohnraum......................42
5.3 Teilprodukt 3: Mietpreiskontrolle frei finanzierter Wohnungen......44
5.4 Teilprodukt 4: Mietspiegel......................................................44
6. Projekt: „Soziale Stadt“............................................................48
6.1 Handlungsfeld Wohnen ..........................................................48
6.2 Projektarbeit........................................................................48
7. Projekt: Städtebauliches Sanierungsgebiet „Wohnquartier
Osthuesheide“.........................................................................53
8. Haushalt.................................................................................55
8.1 Produktgruppe 05 04: Wohngeld.............................................55
8.2 Produktgruppe 10 03: Wohnen ...............................................56
9. Personalentwicklung.................................................................58
10. Organisation des Amtes für Wohnungswesen ...............................59
Anhang 1: Karten zum Kosten- und Bedarfsniveau..................................60
Anhang 2: Tabellen und Abbildungen ....................................................62
3
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
Für die eilige Leserin, den eiligen Leser…
...sind nachfolgend wesentliche Ergebnisse aus dem Jahr 2009
zusammengefasst.
Wohngeld
Im Jahr der Wohngeldreform 2009 wu rden 10.028 Wohngeldbewilligungen
ausgesprochen. Die Wohngeldzahlungen beliefen sich insgesamt auf
7.987.859 €.
Wohnraumförderung
Insgesamt wurden Landesmittel zur Förderung des Wohnungsbaus in Höhe von
62,3 Mio. € für Wohnbauprojekte bewilligt.
Davon entfielen
• rd. 20,7 Mio. € auf die Förderung von 211 Eigentumsmaßnahmen
• rd. 36,4 Mio. € auf den Neubau von 470 Mietwohnungen.
Förderung des Wohnungsbaus für besondere Personenkreise
Gefördert wurde der Bau von insgesamt 470 Mietwohnungen. Darunter sind
• 11 Wohnungen gezielt für Senioren vorgesehen
• 69 Wohnungen besonders für junge Singles geeignet
• 5 Wohnungen ausgerichtet an den Bedürfnissen von Menschen mit
Behinderungen
• 232 Wohnungen für Studierende vorgesehen
• 35 Mietreihenhäuser zur Versorgung von Haushalten mit Kindern geeignet.
Altbausanierung
2009 wurden 157 Förderzusagen über insgesamt 461.267 € ausgesprochen.
Entwicklungen im geförderten Wohnungsbestand
Mit Ablauf des 31.12.2009 umfasste der Gesamtbestand noch 7.790 geförderte
Mietwohnungen. Das ware n 41 Wohnungen mehr als am 31.12.2008. Mit der
Fertigstellung von 189 Neubauwohnungen wurde der Bestand qualitativ
aufgewertet.
Wohnberechtigungsscheine (WBS)/Wohnraumversorgung
Im Berichtsjahr wurden insges amt 2.489 WBS ausgestellt. 1.157
Wohnungssuchende/Wohnberechtigte konnten durch eigene Bemühungen oder
durch gezielte Vermittlung des Amtes für Wohnungsw esen eine geförderte
Wohnung beziehen.
Städtische Besetzungsrechte
Zum 31.12.2009 verfügte das Amt für Wohnungswesen über 2.890
Besetzungsrechte im geförderten Mietwohnungsbestand.
Wohnberatung - Hilfen beim Umzug
Im Laufe des Jahres wurden 3.437 pers önliche und telefonische Kontakte zu
Fragen eines Wohnungswechsels oder zum Umzug verzeichnet. 32 Umzüge
konnten mit Mitteln der Stiftung Magdalenenhospital in Höhe von rund 35.000 €
mit finanziert werden.
4
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
1. Aufgaben und Ziele des Amtes für Wohnungswesen
Der Geschäftsbericht ist entsprechend den Vorgaben des Produktplans nach
dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) des Landes Nordrhein
Westfalen gegliedert. Das Amt für Wohnungswesen ist hier mit seinen
Produkten den Produktbereichen 05 „Soziale Leistungen“ und 10 „Bauen und
Wohnen“ zugeordnet.
Die sozialen Leistungen im Produktb ereich 05 beschränken sich auf die
Produktgruppe 05 04 „Wohngeld“ mit gleichlautendem Produkt:
• 05 04 01 „Wohngeld“.
Zum Bauen und Wohnen bildet der Prod uktbereich 10 mit der Produktgruppe
10 03 „Wohnen“ folgende Produkte ab:
• 10 03 01 „Wohnraumförderung“
• 10 03 02 „Hilfen zur Wohnraumversorgung“
• 10 03 03 „ Wohnungsaufsicht, –sicherung und Mietspiegel“
Abb. 1: Auszug aus dem Produktplan der Stadt Münster
5
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
Grundsätzliche Zielrichtung bei der Er füllung aller Aufgaben des Amtes für
Wohnungswesen ist, für die Bürgerinnen und Bürger bezahlbaren Wohnraum
ausgestattet nach ihren individuellen Bedürfnissen zu guten Qualitäten zu
schaffen und zu sichern.
In diesem Kontext leisten Wohngeldzahlungen einen wichtigen Beitrag, um die
nach wie vor hohen Wohnkosten in Münster für einkommensschwächere
Haushalte bezahlbar zu machen.
Wohnungsmarktbeobachtung und wohnungswirtschaftliche Planung bilden eine
wesentliche Grundlage für Entschei dungen und Weichenstellungen zur
Absicherung der sozialen Wohnungsversorgung, die zunehmend vom
demografischen und gese llschaftlichen Wandel und von sozioökonomischen
Entwicklungen geprägt sind.
Mit den Instrumenten der Wohnraumförde rung wird nicht nur der Neubau von
Sozialwohnungen, Wohnheimen und selbstgenutztem Wohneigentum
unterstützt, sondern auch die qualitat ive und energetische Aufwertung des
Bestands gefördert.
Wohnungssuchende werden durch gezielte Vermittlung öffe ntlich geförderter
Wohnungen in ihrem Anliegen unterstützt.
Das Angebot „Hilfen beim Umzug“ unterstützt auf vielfältige Weise Ältere und
Menschen mit Behinderungen, damit sie möglichst lange und selbstbestimmt in
der eigenen Wohnung leben können.
Die zweckgerechte Nutzung von Sozialwohnungen wird regelmäßig überprüft,
Verstöße gegen Mietpreis- und Belegungsbindungen unterliegen der Ahndung.
Von Nutzern beanstandete, erhebliche bauliche Mängel in angemieteten
Wohnungen werden begutachtet. Über Möglichkeiten zur Mängelbeseitigung
berät das Amt für Wohnungswesen sowohl Mieter als auch Vermieter.
In der Funktion der Geschäftsführung im Arbeitskreis Mietspiegel trägt das Amt
für Wohnungswesen u. a. Verantwortung dafür, dass der Mietspiegel nach den
Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches rechtzeitig im zweijährigen Wechsel
erstellt bzw. fortgeschrieben wird.
Weitere Aufgabeninhalte definieren sich darüber hinaus über gesellschaftliche
und demografische Prozesse sowie vielschichtige sozi ale Herausforderungen im
Bereich Wohnen und werden regelmäßig durch gezielte Projekte aufgegriffen.
Die komplexe Interessenlage der mi t der Wohnungsversorgung besonders
benachteiligter Haushalte befassten Akteure erfordert eine enge
Zusammenarbeit, die regelmäßig in unterschiedlichen Gremien wahrgenommen
wird. An dieser Stelle zu erwähnen sind beispielsweise die Arbeitskreise
„Wohnen in Münster“ und „Studentische Wohnraumversorgung“.
6
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
2. Produkt 05 04 01: Wohngeld
2.1 Aufgaben des Wohngeldes
Das Wohngeld soll einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger bei der
Zahlung ihrer Wohnkosten unterstützen. Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete
(Mietzuschuss) oder als Zuschuss zu r Belastung für selbst genutztes
Wohneigentum (Lastenzuschuss) geleistet.
Die Zuschüsse werden je zur Hälfte vo m Bund und dem Land NRW getragen,
die Zahlung erfolgt über die Landeskasse NRW.
Ob jemand Wohngeld erhält, ist abhängig von der Anzahl der
Haushaltsmitglieder, der zu berücksich tigenden Miete oder Belastung für den
Wohnraum und dem Gesamteinkommen.
Bei der Wohngeldberechnung kann nicht immer die tatsächliche Miete oder
Belastung für den Wohnraum zugrunde gelegt werden, da im Wohngeldgesetz
Höchstbeträge vorgegeben sind. Diese Hö chstbeträge sind ge staffelt nach der
Haushaltsgröße und den Mietenstufen von I – VI. Die Zuordnung zu den
Mietenstufen ergibt sich aus der Wohngeldverordnung. Danach ist Münster der
Mietenstufe IV zugeordnet , wie z. B. auch die Städte Bad Honnef, Essen,
Krefeld, Ratingen, Siegburg, Solingen und Wuppertal.
2.2 Veränderungen zum 01.01.2009
Zu Jahresbeginn 2009 ist ein neues Wohng eldgesetz in Kraft getreten, das
erhebliche Leistungsverbesserungen bei nhaltet. So wurden die Höchstbeträge
für Miete und Belastung und die monatlichen Zahlungsbeträge erhöht, eine
Heizkostenkomponente und ein einmal iger zusätzlicher Wohngeldbetrag
eingeführt.
Die Bürgerinnen und Bürger in Münste r wurden über die Änderungen im
Wohngeldgesetz über die Internetseite der Stadt Münster, durch
Informationsblätter und durch Berichte in der örtlichen Presse informiert. Die
Wohngeldvordrucke wurden vollständig überarbeitet und den Bürgerinnen und
Bürgern rechtzeitig im Amt für Wohnungswesen, in den
Bezirksverwaltungsstellen, der Münster-Information und im Internet zur
Verfügung gestellt.
Aufgrund der umfangreichen Leist ungsverbesserungen war bereits zur
Jahreswende 2008/2009 mit einer erheb lichen Steigerung der Zahl der
Wohngeldanträge zu rechnen, denn die Bürgerinnen und Bürger konnten schon
zwei Monate vor Beginn des Bewilligungszeitraumes für die Zeit ab 01.01.2009
die Gewährung von Wohngeld beantragen. Die große „Antragsflut“ kam jedoch
erst im Frühjahr und dauerte dafür bis zum Herbst an. Es ist zu vermuten, dass
die Information zu den Leistungsverbesserungen im Wohngeldrecht viele
Bürgerinnen und Bürger trotz intensiver Öffentlichkeitsarbeit letztlich doch erst
im Frühjahr erreicht hat.
Eine Gegenüberstellung von altem und neuem Wohngeldgesetz zeigt, dass die
einzelnen Regelungen völlig neu geordnet (Reihenfolge der §§) und neue
Rechtsbegriffe (z. B. Haushaltsmitglie der, Mittelpunkt der Lebensbeziehungen,
gesamtschuldnerische Haftung bei Rückzahlung von Wohngeld) eingeführt
wurden.
Das neue Wohngeldgesetz beinhaltet insgesamt 92 Änderungen. Nachfolgend
sind nur die wichtigsten Änderungen aufgeführt:
7
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
Wegfall der Baualtersklassen
Es gilt nur noch ein nach der Mietenstufe und Haushaltsgröße gestaffelter
Höchstbetrag für Miete und Belastung. Die bisherige Differenzierung nach dem
Baualter und der Ausstattung des Wohnraums ist entfallen.
Daraus ergibt sich, dass Personen, die älteren oder unsanierten Wohnraum
bewohnen, nun mehr Wohngeld erhalten können.
• Neue Höchstbeträge für Miete und Belastung
Die Höchstbeträge für Miete und Belastung in der Wohngeldberechnung wurden
um 10 % angehoben.
Tab. 1: Höchstbeträge für Miete und Belastung in Münster
Anzahl
der zu berücksichtigenden
Haushaltsmitglieder
Höchstbetrag
in €
Erhöhung
gegenüber den Grenzen
bis Ende 2008 in €
1 358 + 33
2 435 + 40
3 517 + 47
4 600 + 55
5 688 + 63
für jedes weitere
Haushaltsmitglied
83 + 8
• Einbeziehung von Heizkosten in das Wohngeld
Erstmals ist eine Heizkostenkomponente bei der Berechnung der
anzuerkennenden Miete oder Belastung vorgesehen, die sich ebenfalls
erhöhend auf die Wohngeldleistungen auswirkt. Dabei wird ein nach der
Haushaltsgröße gestaffelter Betrag für Heizkosten zur anrechenbaren
Bruttokaltmiete hinzugerechnet.
Tab. 2: Beträge für Heizkosten
Anzahl der zu berücksichtigenden
Haushaltsmitglieder
Betrag für Heizkosten
in €
1 24
2 31
3 37
4 43
5 49
Mehrbetrag für jedes weitere
Haushaltsmitglied 6
• Höhere Wohngeldbeträge
Die zu zahlenden Beträge haben sich um 8 % erhöht.
• Erhöhung für Haushalte, die in 2008 bereits Wohngeld bezogen
haben
8
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
Haushalte, die bereits in 2008 Wo hngeld bezogen haben (z. B.
Bewilligungszeitraum 01.10.2008 – 30. 09.2009) profitierten ohne einen
besonderen Antrag von den Leistungsv erbesserungen im Wohngeldrecht. Nach
Ablauf des Bewilligungszeitraums ford erte das Amt für Wohnungswesen die
Haushalte auf, Auskunft über die tatsächlichen Verhältnisse
(Haushaltsmitglieder, Mi ete/Belastung und Einkommen) ab 01.01.2009 zu
geben. Auf dieser Grundlage wurde über den Wohngeldanspruch zugunsten der
Haushalte entschieden.
• Einmaliger zusätzlicher Wohngeldbetrag
Bei dem einmaligen zusätzlichen Wohngel dbetrag handelt es sich um einen
Zuschuss zu den überdurchschnittlich ho hen Heizkosten in der Heizperiode
2008/2009.
Tab. 3: Einmaliger zusätzlicher Wohngeldbetrag
zu berücksichtigende
Person/en
einmaliger zusätzlicher
Wohngeldbetrag in €
1 100
2 130
3 155
4 180
5 205
jede weitere Person 25
Voraussetzung war, dass der Haushalt für einen der Monate Oktober 2008 bis
März 2009 Wohngeld erhalten hat. Die Za hlung erfolgte zum 01.06.2009 direkt
auf das Konto der Wohngeldempfänger. Auch Wohngeldempfänger in einem
Heim oder einer Einrichtung für Behinder te profitierten von diesem einmaligen
Zuschuss.
• Neuer Haushaltsbegriff – Haushaltsmitglieder
Alle Personen in einem Haushalt, die mi teinander verwandt sind oder in einer
sonstigen Verantwortungs- und Einstehe nsgemeinschaft leben, werden bei der
Wohngeldberechnung berücksichtigt. Die bisherige Bezeichnung
Familienmitglieder wurde durch den ne uen Rechtsbegriff Ha ushaltsmitglieder
ersetzt.
• Mittelpunkt der Lebensbeziehungen
Um in Münster wohngeldberechtigt zu sein, müssen der Antragsteller oder die
Antragstellerin und deren Haushalt smitglieder den Mittelpunkt ihrer
Lebensbeziehungen in Münster haben, d. h. der Hauptwohnsitz muss Münster
sein.
• Erstattungsverfahren wieder eingeführt
Sofern Bürgerinnen und Bürger durch die Bewilligung von Wohngeld
hilfeunabhängig werden von Transferleis tungen (z. B. Arbeitslosengeld II/
Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), können diese
Leistungen bis zur endgültigen Wohngeldbewilligung weiter gezahlt werden. Die
Bewilligungsbehörden der Transferleistung en (z. B. die Arbeitsgemeinschaft
Münster, das Sozialamt der Stadt Münster) haben die Möglichkeit, in Höhe ihrer
Leistungen einen Erstattungsanspruch auf das Wohngeld geltend zu machen.
Durch diese Änderung soll der Wechsel von Transferleistungsempfängern in den
Wohngeldbezug erleichtert werden.
9
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
• Ausbildungsförderung als Darlehen
Für Auszubildende und Studenten, die Ausbildungsförderung ausschließlich als
Darlehen erhalten, kann jetzt Wohngeld bewilligt werden.
• Kapitalerträge
Kapitalerträge (z. B. Zinsen aus Sparguthaben, Bausparverträgen) bis zu 100 €
pro Jahr und Person sind nicht als Einkommen anzurechnen.
• Vermögen
Es besteht kein Wohngeldanspruch, soweit die Inanspruchnahme
missbräuchlich wäre. Dies gilt insbes ondere bei erheblichem Vermögen. Die
Grenze hierfür liegt bei 60.000 € für einen Ein-Personen-Haushalt. Pro weiteres
Haushaltsmitglied werden bei der Wo hngeldberechnung zusätzliche 30.000 €
nicht berücksichtigt.
• Erweiterung der Mitteilungspflichten
Neben dem Antragsteller und der Antragstellerin sind auch Haushaltsmitglieder,
an die das Wohngeld gezahlt wird, verpflichtet, Änderungen in den
Verhältnissen (Erhöhung des Einkommens , Veränderung bei der Anzahl der zu
berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, Verringerung der Miete oder
Belastung, Umzug) unverzüglich mitzuteilen.
• Erstattung von Wohngeld
Für die Erstattung von zu Unrecht gezahltem Wohngeld besteht für alle zu
berücksichtigenden volljährigen Haushaltsmitglieder eine gesamtschuldnerische
Haftung, d. h. neben dem Antragsteller und der Antragstellerin können auch die
volljährigen zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder zur Erstattung
herangezogen werden.
• Erweiterung der Ermächtigung zum Datenabgleich
Durch einen automatisierten Datenabgleich können nun auch die Daten der
Wohngeldempfänger mit den Einkommen aus versicherungspflichtigen oder
geringfügigen Beschäftigungen sowie Renten- und Unfallversicherungen
abgeglichen werden, um zu verhindern, dass Wohngeldleistungen zu Unrecht in
Anspruch genommen werden (Leistungsmissbrauch).
• Bußgeld
Bei falschen Angaben im Wohngeldantrag kann gegen den Antragsteller und die
Antragstellerin ein Bußgeld verhängt werden.
10
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
2.3 Bewilligungen
Im Jahr 2009 bewilligte das Amt für Wo hnungswesen 7.987.859 € Wohngeld.
Es wurden insgesamt 41.814 Wohngeldzah lungen über die Landeskasse NRW
geleistet. Im Durchschnitt erhielten di e Haushalte ein monatliches Wohngeld
von 158,08 € und damit rund 42 € mehr als vor der Wohngeldnovelle.
Insgesamt 10.028 Wohngeldbewilligungen wurden ausgesprochen. Das ist
mehr als eine Verdoppelung der Bewilligungen im Vergleich zum Vorjahr.
Tab. 4: Entwicklung des Wohngeldes im Zeitraum von 2004 bis 2009
2004 2005 2006 2007 2008 2009
Zahl der Wohngeld-
bewilligungen 15.799 8.080 6.925 4.992 4.668 10.028
Wohngeld in Mio. € 14,33 5,89 5,55 4,03 3,75 7,99
Haushalte 14.692 6.590 5.180 3.316 3.811 5.088
2.4 Haushaltsstruktur der Wohngeldempfänger
Wohngeld soll der wirtschaftlic hen Sicherung angemessenen und
familiengerechten Wohnens dienen. Die na chstehende Grafik zeigt allerdings,
dass in Münster hauptsächlich Alleinstehende auf die Zahlung von Wohngeld
angewiesen sind.
Abb. 2: Haushaltsstruktur der Wohngeldempfänger im Jahr 2009
2-Personen Haushalte
18%
3-Personen
Haushalte
14%
4-Personen Haushalte
13%
5- und mehr Personen
Haushalte
9%
1-Personen Haushalte
45%
11
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
2.5 Sozialstruktur der Wohngeldempfänger
Wohngeld wird von Haushalten mit geringem Einkommen aus unterschiedlichen
Berufsgruppen und Bevölker ungskreisen bezogen. In Münster sind vor allem
diejenigen Haushalte auf eine Entlastung bei den Wohnkosten angewiesen, die
noch nicht bzw. nicht mehr über Erwerbseinkommen verfügen.
Abb. 3: Sozialstruktur der Wohngeldempfänger im Jahr 2009
Angestellte
12,4%
Selbständige
3,2%
Studenten
15,5%
Nichterwerbspersonen
14,8%
Arbeitslose
15,7%
Arbeiter
15,9%
Rentner
22,1%Pensionäre
0,1%
Beamte
0,4%
2.6 Wohnsituation der Wohngeldempfänger
Von den entlastenden Wirkungen des Wo hngeldes profitierten insbesondere
Mieter bzw. Eigentümer frei finanzie rter Wohnungen (62,89 %). Im Vergleich
zum vergangenen Jahr hat sich die Zahl leicht erhöht (2008: 59,5 %)
Daneben waren 1.888 Haushalte öffe ntlich geförderter Wohnungen auf
Wohngeld angewiesen. Dies entspricht einer Quote von 37,11 % (2008: 40,5
%).
2.7 Klagen vor dem Verwaltungsgericht
Wer mit einem Bescheid der Wohngeldste lle nicht einverstanden ist, kann
innerhalb eines Monats nach Bekanntga be bzw. Zustellung des Bescheides
schriftlich Klage beim Verwaltungsgericht Münster einreichen. Die
Klageerhebung beim Verwaltungsgericht Münster ist kostenpflichtig. Ein Antrag
auf Prozesskostenhilfe kann gestellt werden.
Auf allen Wohngeldbescheiden wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die
Wohngeldstelle gerne die sachliche n und rechtlichen Grundlagen der
Entscheidung erläutert, bevor eine Kl age eingereicht wird. Die Klagefrist
verlängert sich durch dieses Informationsgespräch jedoch nicht.
Insgesamt 29 Klagen wurden gegen die Entscheidungen der Wohngeldstelle
eingelegt, davon 28 beim Verwaltungsgericht Münster und eine beim
Sozialgericht Münster. Die Klage beim Sozialgericht Münster wurde abgewiesen,
da das Verwaltungsgericht Münster für Streitfälle im Wohngeldrecht zuständig
ist. In 21 Fällen wurde das Klageverfa hren beim Verwaltungsgericht Münster
12
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
abgeschlossen, weil der Antragsteller oder die Antragstellerin die Klage
zurückgenommen bzw. das Gericht das Verfahren eingestellt hat. In zwei Fällen
wurde durch die Aufhebung des Wohn geldbescheides das Klageverfahren
beendet. Zwei Klagen hat das Verwaltungsgericht Münster abgewiesen. In drei
Klageverfahren steht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster noch
aus.
2.8 Mitwirkung des Amtes für Wohnungswesen in Arbeitsgruppen
In der Arbeitsgruppe Wohngeld vom Mi nisterium für Bauen und Verkehr NRW
wurde über die zahlreichen Änderung en im Wohngeldgese tz beraten. Ein
besonderes Thema war die Zahlung des einmaligen zusätzlichen
Wohngeldbetrags direkt auf das Konto aller Wohngeldempfänger, einschließlich
der Wohngeldempfänger, die in Heimen oder Einrichtungen für Behinderte
leben. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe erarbeiteten eine schnelle und mit
wenig Verwaltungsaufwand verbundene Za hlungsmodalität für den einmaligen
zusätzlichen Wohngeldbetrag.
Im Arbeitskreis Wohngeld des Deutsc hen Städtetages befassten sich die
Mitglieder insbesondere mit dem Thema „Einführung des ELENA-Verfahrens“.
Hiernach soll ein elektronisches Meldev erfahren die Verdienstbescheinigungen
der Arbeitgeber in Papierform ersetz en. Seitens der Kommunen wird dieses
Verfahren äußerst kritisch gesehen, da die Übernahme der Kosten z. B. für
Signaturen, Lesegeräte und neue Software etc. nicht geklärt ist.
2.9 Ausblick
Die Daten der Wohngeldempfänger und Haushaltsmitglieder sollen
voraussichtlich Mitte des Jahres 2010 im Rahmen eines automatisierten
Datenabgleichs mit den Einkommen aus versicherungspflichtigen oder
geringfügigen Beschäf tigungen (Minijobs) sowie Renten- und
Unfallversicherungen abgeglichen werden.
Sofern durch den Datenabgleich festgestellt wird, dass die Wohngeldempfänger
Einkommen (z. B. aus Minijobs) versch wiegen haben, werden zu Unrecht
gezahltes Wohngeld zurückgefordert und Bußgeldverfahren eingeleitet.
13
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
3. Produkt 10 03 01: Wohnraumförderung
Vorbemerkungen
In der sozialen Wohnraumförderung differenzierte da s Land NRW mit dem Jahr
2009 die landesweite Mittelverteilung an die Kommunen erstmals nach regional
unterschiedlichen Kosten- und Bedar fsstrukturen auf Grundlage neuer
Gebietskulissen. Als Basis für eine marktorientierte Förderung von Miet- und
Eigentumswohnungen diente dem Ministerium für Bauen und Verkehr NRW
(MBV) ein vom Institut F+B Hamburg erstelltes Gutachten zur „Optimierung der
Gebietskulissen für die regionale Differenzierung der Wohnraumförderung in
NRW“. Aufbauend auf den Ergebni ssen der um soziale Aspekte und
Kostenfragen erweiterten Pestel-Stu die aus dem Jahre 2006 wurden dort
Wohnungsmarktabgrenzungen zur Bestimmung der erforderlichen
Förderintensität (Kostenniveau) und des Förderbedarfs (Bedarfsniveau)
entwickelt.
Der auf das o. g. Gutachten gestützte Ve rteilungsmodus erweist sich aus Sicht
zahlreicher Städte und Gemeinden aus ve rschiedenen Gründen als kritikwürdig
und unbefriedigend
1. Für die Stadt Münster wurde danach im Segment „selbst
genutztes Wohneigentum“ ein hohes Bedarfsniveau und im Segment
„Mietwohnraum“ ein unterdurchschnittliches Bedarfsniveau festgelegt. Zugleich
wurde für beide Teilmärkte ein hohes Ko stenniveau konstatiert (eine Übersicht
über das Kosten- und Bedarfsniveau der Gebietskulissen bieten die Karten im
Anhang zum Geschäftsbericht S. 60 un d 61). Die Zuordnung der Städte und
Gemeinden in eine der vier ge bildeten Kategorien (hoher,
überdurchschnittlicher, unterdurchschnittlicher oder niedriger Bedarf) wurde
bereits Anfang 2009 bei der budgetierten Zuteilung von Förderkontingenten an
die Bewilligungsbehörden zugrunde gele gt. Die Förderung des Neubaus von
Mietwohnungen soll sich künftig auf Städte und Gemeinden mit einem hohen
oder überdurchschnittlichen Bedarfsniveau auf dem Mietwohnungsmarkt
konzentrieren (Ziff. 4.2 Wohnraum förderungsprogramm - WoFP 2009 -,
Runderlass v. 05.02.2009).
Mit den Zielen,
a) Haushalten mit geringen Einkünften die Schaffung von Wohneigentum
überhaupt bzw. frühzeitiger zu ermöglichen,
b) bezahlbaren Mietwohnraum zu schaffen für solche Haushalte, die sich
am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können,
c) bestehenden Wohnraum an heutige Wohnbedürfnisse und veränderte
energetische Standards anzupassen,
stattete das Land NRW das Wohnraumförderungsprogramm 2009 (WoFP)
zunächst mit 950 Mio. € aus. Dieses Förd ervolumen, das sich am tatsächlichen
Mittelabfluss des Vorjahres orientierte, verteilte sich auf folgende Bausteine:
Eigentumsförderung 500 Mio. €
Mietwohnungen und Wohnheime 350 Mio. €
Investive Bestandsförderung 100 Mio. €
Aufgrund der hohen Nachfrage Bauwilliger stockte das Land NRW im weiteren
Verlauf des Jahres dieses Budget um 191 Mio. € (insgesamt 1,141 Mrd. €) auf
und investierte 2009 damit eine Rekordsu mme in die Förderung des sozialen
Wohnungsbaus.
1 Vgl. Anlage 2, Seiten 11ff. zur Vorlage an den Rat V/0244/2009 vom
24.06.2009
14
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
Von der Bereitstellung zusätzlicher Förder mittel profitierte letztlich auch die
Stadt Münster. Das Amt für Wohnungswe sen bewilligte im Berichtsjahr Mittel
aus dem Wohnraumförderungsprogramm in Höhe von insgesamt rd. 62,3 Mio.
€. Dieses Bewilligungsergebnis li egt mit rd. 34 Mio. € über dem
Vorjahresergebnis und stellt damit mehr als eine Verdoppelung der
Fördersumme dar. Mit den bewilligten Fördermitteln werden Investitionen in
Münster von rd. 97 Mio. € ausgelöst. Damit wirkt die soziale
Wohnraumförderung ganz wesentlich als Konjunkturstütze für die heimische
Bauwirtschaft.
3.1 Teilprodukt 1: Wohnungsmarktbeobachtung
Die Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen (ab 01.10.2010
NRW.Bank) vereint im „Forum Kommunale Wohnungsmarktbeobachtung“ 40
nordrhein-westfälische Kommunen, die sich regelmäßig zu Themen und Fragen
aktueller Wohnungsmarktgeschehnisse un d -entwicklungen austauschen. In
Arbeitsgruppen werden wesentliche methodische (AG Methoden) bzw.
konzeptionelle Aspekte (AG Konzepte , ehem. AG Strategie) vertiefend
bearbeitet. Seit Anfang 2009 konzentriert sich die AG Konzepte auf das Thema
„Handlungskonzepte Wohnen“. Die Vertreter der beteiligten Kommunen (u. a.
Stadt Münster) greifen damit gezielte Impulse des Ministeriums für Bauen und
Verkehr Nordrhein-Westfalen (MBV) auf, das damit Städte und Gemeinden zu
einer stärkeren Übernahme von Ei genverantwortung zur Steuerung
zukunftsfähiger lokaler Wohnungsmärkte auf Grundlage kommunaler
Handlungskonzepte auffordert. Auch vor dem Hintergrund neuer Förderkulissen
zur landesweiten Wohnraumförderung rücken „Handlungskonzepte Wohnen“
immer stärker in den kommunalen bz w. politischen Fo cus zahlreicher
Kommunen, die in diesem Forum regelmäßig aktiv sind.
Die AG Konzepte hat im Zuge einer er sten Bestandsaufnahme das strategische
und konzeptionelle Engagement und die Erfahrung mit lokalen
Handlungskonzepten bzw. vergleichbaren Ansätzen im eigenen Kreis
(Teilnehmer 15 Kommunen) aufb ereitet und veröffentlicht.
2 In der
Gegenüberstellung zeigen sich ne ben einigen Gemeinsamkeiten sehr
unterschiedliche Herangeh ensweisen und Formen zu r Ausgestaltung dieses
Instrumentes, das sich in Abhängigkeit von jeweiligen lokalen
Handlungserfordernissen und -möglichkeiten, von Verwaltungsstrukturen,
Problemlagen sowie von personellen und wirtschaftlichen Ressourcen in der
breiten Kulisse beteiligter Städte und Gemeinden entsprechend differenziert
darstellt.
Von Seiten des Landes NRW (MBV) wu rden den Kommunen bereits im Jahr
2007 mit Veröffentlichung einer „E ntscheidungshilfe Kommunale
Handlungskonzepte Wohnen“ erste Anregungen für dialogorientierte Prozesse
bei der Erarbeitung geeigneter Konzepte an die Hand gegeben. In dieser
Dokumentation war u. a. die Stadt Münster als „ermutigendes Beispiel“
aufgeführt. Eine neuere Broschüre mit weiteren Ideen und Beispielen wurde
mittlerweile als ergänzende Arbe itshilfe aufgelegt (Download:
www.mbv.nrw.de/wohnen).
2
http://wohnungsmarktbeobachtung.de/komwob/erfahrungsaustausch/arbeitsgr
uppen/ag-konzepte/material/kommunale-konzepte/kommunale-Erfahrungen-
AG-Konzepte-Bericht).
15
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
3.2 Teilprodukt 2: Wohnungswirtschaftliche Planung
Der Rat hat am 24.06.2009 die Verwal tung u. a. mit der Umsetzung
unterschiedlicher Maßnahmen zur Unterstützung der Bautätigkeit von
Mehrfamilienhäusern und zur Sicherung der sozialen Wohnungsversorgung
beauftragt (V/0244/2009). Diese prägen über das Berichtsjahr hinaus das
Aufgabenspektrum der wohnungswirtschaftlichen Planung im Amt für
Wohnungswesen.
Im Rahmen der Unterstützung des gefö rderten Mietwohnungsbaus standen bei
der Vermarktung städtischer Grundstüc ksflächen enge Abstimmungsprozesse
im Vordergrund, um an den jeweilige n Standorten bedarfsorientierte
Angebotsstrukturen auch unter sich abzeichnenden neuen Rahmenbedingungen
der Wohnraumförderung möglichst effektiv und zeitnah platzieren zu können.
Vor dem Hintergrund enger städtischer Belegungsspielräume im
Sozialwohnungsbestand und sich ändernder Kooperationsstrukturen und -
partner infolge des Verkaufs lokaler Wohnungsbestände richtet sich die aktuelle
Aufmerksamkeit auf mögliche Lösungsansätze für bessere
Versorgungsmöglichkeiten vorrangig zugu nsten solcher Haushalte, die bei der
Wohnungssuche besonders benachteil igt sind. Dabei rücken nicht nur
einzelfallbezogene individuelle Zugangshemmnisse sondern auch zunehmend
begrenzte städtische Zugriffsmöglichk eiten auf preiswerten Wohnraum sowie
teils unausgewogene Sozialstrukturen in einzelnen Wohnquartieren in den
Blickpunkt zukunftsfähiger konzeptioneller Handlungsansätze, die entsprechend
des politischen Auftrags derzeit entwickelt werden.
Bereits im Vorfeld der ebenfalls vom Rat angetragenen konzeptionellen
Erarbeitung von Maßnahmen zur Intensiv ierung städtischer Beratungsangebote
zur Unterstützung gemeinschaftsorie ntierter und genossenschaftlicher
Wohnformen hat das Amt für Wohnungsw esen gezielte Initiativen aus dem
Kreis aktiver Projektgruppe n aufgegriffen und begleitet den seit Anfang 2009
installierten „Runden Tisch für Wohnprojektinitiativen“. Neben der längst
bewährten Kontakt- und Anlaufstelle bietet sich damit für Mitglieder von derzeit
5 konkreten Projektinitiativen
3 unter externer professioneller Betreuung ein
regelmäßiges Forum zum gemeinsamen Austausch von Wissen, Erfahrungen,
aktuellen Informationen und Entwic klungen. Im Rahmen der anhaltend
schwierigen Suche nach vorhandene n Immobilien oder unbebauten
Grundstücksflächen, die sich für gemeinschaftsorientierte Wohnformen unter
objektiven bzw. subjektiven Aspekten ei gnen, gelangen dort sowohl städtische
als auch private Immobilien/Grundstücke in den Focus. Auch Möglichkeiten der
Vernetzung zwischen Initiativen und po tenziellen Investoren sind dabei von
hoher Bedeutung. Die Mitglieder dieses Gremiums haben sich zum Ziel gesetzt,
sich gegenseitig bei der Realisierung angestrebter gemeinschaftlicher
Wohnformen durch regelmäßigen Austausch und Transparenz zu unterstützen,
als „Sprachrohr“ und Bündnispartner ge genüber Investoren bzw. potenziellen
Anbietern, Politik und verschiedenen Fa chstellen der Verwaltung zu fungieren
und die Initiierung neuer Wohnformen und Projekte öffentlichkeitswirksam zu
fördern. Auch die Lotsenfunktion des Amtes für Wohn ungswesen profitiert vom
breiten Spektrum und der Effektivität des Runden Tisches.
3 Villa Vera e.V., Beginenhof Münster e.V., Gemeinschaftlich Wohnen in Münster
e.V., Stadthaus, Kogel
16
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
3.3 Teilprodukt 3: Neuschaffung von Mietwohnungen
Im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung wird Wohnraum gefördert zur
Versorgung von Haushalten, deren Einkommen
• die Einkommensgrenze nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz
(WoFG) i. V. m. § 1 VO WoFG NRW nicht übersteigt ( Bewerbergruppe A)
und
• die v. g. Einkommensgren ze um bis zu 40% über steigt (Bewerbergruppe
B).
Unter diese Einkommensgren zen fielen im Jahr 2009 beispielsweise Ehepaare
mit 2 Kindern und einem Bruttojahresverdienst von rund 44.600 €
(Bewerbergruppe A) oder mit rund 62.100 € (Bewerbergruppe B). Die
Einkommensgrenzen werden alle 3 Jahre dynamisch auf Basis des
Verbraucherpreisindex für Deutschla nd angepasst. So wurden sie zum
01.01.2009 um rd. 6,5 % erhöht.
Die Förderkonditionen für den Miet wohnungsbau blieben im Jahr 2009
hinsichtlich der Höhe der Darlehen kons tant. Der von Investoren geforderte
bessere Energiestandard (KfW-60) so ll durch eine leicht angehobene
Bewilligungsmiete kompensiert werden. Die Mietobergrenze belief sich 2009 für
die Stadt Münster bei geförderten Wo hnungen für die Bewerbergruppe A auf
5,10 €/m² monatlich (bisher 4,85 €) und bei Wohnraum für die
Bewerbergruppe B auf 6,20 €/m² (bishe r 5,90 € Nettokaltmiete). Frühestens
ein Jahr nach Erstbezug haben Vermiete r grundsätzlich die Möglichkeit, diese
Miete über den Abschluss von Staffe lmietverträgen jährlich um 1,5 % -
bezogen auf die Anfangsmiete - anzuheben. Diese Option wird jedoch nach den
Erfahrungen des Amtes für Wohnungswesen von den Vermietern, vor allem bei
Wohnungen für die Bewerbergruppe B, mit Blick auf den gewünschten Erhalt
vorhandener stabiler Mieterstrukturen nicht immer genutzt.
Mit öffentlichen Mitteln geförderte Miet wohnungen unterliegen einer befristeten
Mietpreis- und Belegungsbindung von 15 oder 20 Jahren. Angesichts der
auslaufenden Bindungswirkungen im vorhandenen Sozialwohnungsbestand
werden in Münster neue Vorhaben zur Versorgung einkommensschwacher
Personenkreise (Bewerbergruppe A) grundsätzlich nur gefördert, wenn der
Investor eine Sozialbindung für die Dauer von 20 Jahren in Kauf nimmt und
verbindlich eingeht.
3.3.1 Barrierefreiheit
Die Barrierefreiheit von Wohnraum hat insbesondere im Hinblick auf eine
alternde Gesellschaft weiterhin eine große Bedeutung. Bei der Ausgestaltung
von Wohnung und Wohnumfeld ist eine barrierefreie Erreichbarkeit ein
entscheidender Faktor dafür, dass Äl tere und Menschen mit Behinderungen
möglichst lange und selbständig in den eigenen vier Wänden leben können.
Neubauvorhaben, die mit öffentlichen Mitte ln gefördert werden sollen, müssen
barrierefrei errichtet werden. Nur Wohnungen, die aussch ließlich für Ältere und
Menschen mit Behinderungen zweckgebunden sind, müssen nach den
Förderrichtlinien des Landes NRW zusätzlich auch mit einem Aufzug
ausgestattet sein. Bei Wohnraum für andere Zielgruppen muss jedoch die
Nachrüstbarkeit mit eine m Aufzug oder einem Treppenlift nachgewiesen
werden.
Im geförderten Mietwohnungsbau setzt sich aber, obwohl nicht Pflicht, die
Ausstattung von Neubauten mit Aufzug immer mehr durch. Von 17 Objekten,
für die im Jahr 2009 Fördermittel bewilligt wurden, verfügten lediglich 5
Bauvorhaben im Geschosswohn ungsbau nicht über dieses
Ausstattungskriterium. Wie bereits im Jahr 2008 wurde erneut der Bau eines
Mietreihenhauses mit öffentlichen Mitteln mitfinanziert, das mit einem Aufzug
17
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
ausgestattet wird. Nach Fertigstellung k a n n d o r t e i n e Familie mit einem
Familienmitglied, das auf einen Rollstuhl angewiesen ist, einziehen.
Zum qualitativen Standard der Barrierefreiheit im geförderten Wohnungsbau
zählt u. a., dass
• ein Hauseingang des Gebäudes, alle Erdgeschosswohnungen und
gegebenenfalls der Aufzug von de r öffentlichen Verkehrsfläche aus
stufenlos erreicht werden können;
• alle Wohnräume ohne Stufen und Schwellen sind;
ein Sanitärraum in jeder Wohnung über eine bodengleiche Dusche verfügt.
3.3.2 Investorenberatung
Der geförderte Mietwohnungsbau wird neben einem hohen Engagement der
städtischen Wohnungsgesellschaft Wohn + Stadtbau GmbH wesentlich geprägt
durch Investitionen privater Bauherren (-gemeinschaften) und Unternehmen,
die teils auch überregional in diesem Angebotssegment aktiv sind. Im
Interesse eines nachhaltigen und bedarfsgerechten Einsatzes von Fördermitteln
gewinnt eine gezielte Beratung dieser Marktakteure zunehmend an Bedeutung
und Umfang. Zu den wesentlichen Beratungsinhalten zählt neben der
Erläuterung von Förderkonditionen des Landes NRW vor allem der
Informationsaustausch über lokale Versorgungslücken und
Nachfragestrukturen, über Standortanfo rderungen und -qualitäten sowie über
die notwendige quantita tive und qualitative Ausrichtung geplanter
Wohnungsangebote.
Im Jahr 2009 erhielten insgesamt 47 potenzielle Investoren eine entsprechende
Beratung. In 37 Fällen konnte dies e auf Vorhaben an bereits zu
konkretisierenden Standorten bezogen werden. Für 17 anvisierte Bauprojekte
mündeten Beratung und Investitionsbereitschaft schließlich in die Bewilligung
von Fördermitteln, mit denen 470 Mi etwohnungen neu geschaffen werden.
Damit wurde das höchste Förderergebnis in den zurückliegenden 13 Jahren
erzielt.
Nach den seit Mitte 2007 verbesserten landesweiten Förderkonditionen und
dem in der Öffentlichkeit kommuni zierten Bedarf an zusätzlichen
Sozialwohnungen am Wohnstandort Münster ist ein zunehmendes Interesse an
der Errichtung geförderter Mietwohn ungen zu verzeichnen. Zahlreiche
Bauwillige suchen vor Ort nach geeigneten Grundstücksflächen für eine
Realisierung benötigter Wohnungen in diesem Angebotssegment. In den von
unterschiedlichen Anfragen frequent ierten Fachämtern zeigte sich
Handlungsbedarf, die Nachfrage nach städtischen Grundstücken und komplexe
Anfragen zum lokalen Bedarf und zu Fördermöglichkeiten funktionell und
serviceorientiert zu bündeln. Diese Aufgabe übernahm im Jahr 2008 das Amt
für Wohnungswesen. Interessierte Akteur e/Bauwillige werden hier auf Wunsch
in einer Datenbank registriert und über aktuelle städtische
Grundstücksangebote und Flächenentwicklungen informiert.
Dieser neue Service kam erstmals bei der Vermarktung städtischer Flächen für
den Geschosswohnungsbau im Baugebiet Roxel-Nord zum Zuge. Mit dem Ziel,
in diesem Stadtteil insbesondere für Singles, Senioren und Haushalte mit
Kindern nachhaltig vermietbaren und preiswerten Wohnraum an einem
Standort mit sozial ausgewogener Na chbarschaft zu schaffen, wurde 2009
gemeinsam mit dem Amt für Immobi lienmanagement eine gezielte
Ausschreibung von 6 Grundstücken überwiegend für den sozialen
Wohnungsbau, gemischt aus Wohnungen sowohl für die Bewerbergruppe A als
auch für die Bewerbergruppe B, durchg eführt. Die ersten 2 Grundstücke aus
dieser Ausschreibung sind bereits fest ve rgeben, gezielte Förderanträge liegen
bereits vor.
18
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
Infolge der grundsätzlich knapp be messenen Mittelzuteilung für die
Gebietskulisse Münster und angesichts zunehmender Unwägbarkeiten bezüglich
der Optionen und Verfahrensweise einer nachträglichen Mittelaufstockung durch
das zuständige Landesministerium können mittlerweile für die meisten
geplanten Bauvorhaben aus Sicht der St adt Münster als Bewilligungsbehörde
zunächst keine verbindlichen Förderperspektiven gegenüber potenziellen
Investoren/Bauwilligen eingeräumt werden, so dass die erforderliche
Planungssicherheit für alle beteiligten Akteure dadurch deutlich geschwächt
wird (vgl. 3.34).
3.3.3 Ergebnis der Wohnraumförderung
Die Fördermittel für Mietwohnungen werden den Bewi lligungsbehörden
budgetiert zugewiesen. Auf der Grundlage der neuen Bedarfsanalyse war das
auf die Stadt Münster als charak terisierte Gebietskulisse mit
unterdurchschnittlichem Bedarf zugeschnittene Mittelkontingent zur Förderung
von Mietwohnungen auf rd. 6,6 Mio. € limitiert und lag damit um 0,6 Mio. €
unterhalb des Mittelkontingentes des Vorjahres (7,2 Mio. €).
Aufgrund der hohen Nachfrage Bauwilliger zeichnete sich frühzeitig ab, dass die
zu Beginn des Jahres 2009 budgetiert zugeteilten Fördermittel bei weitem nicht
ausreichen, um bereits in konkrete r Planung befindliche Bauvorhaben
zugunsten der sozialen Wohnungsverso rgung im weiteren Jahresverlauf
tatsächlich zu fördern. Das Amt für Wohnungswesen hat daher den zusätzlichen
Bedarf an Fördermitteln gegenüber de m MBV NRW jeweils Vorhaben bezogen
dargestellt und so erreicht, dass su kzessive für weitere Bauvorhaben
erforderliche öffentliche Mittel über insgesamt 16.401.300 € zur Bewilligung
kamen.
Mit einer Rekordfördersumme von insgesamt 22.970.600 € erteilte das Amt für
Wohnungswesen Förderzusagen für in sgesamt 238 Mietwohnungen, davon
207 WE (87 %) für die Bewerbergruppe A und 31 WE (13 %) für die
Bewerbergruppe B.
Darüber hinaus wurden der Stadt Münster Fördermittel in Höhe von
13.457.200 € aus dem Landesprogramm „Experimenteller Wohnungsbau“ zum
Neubau von 232 Wohnungen für Studierende (Förderobjekt des
Studentenwerkes Münster am Horstmarer Landweg) bereitgestellt.
Für die Errichtung von insgesamt 470 öffentlich geförder ten Mietwohnungen
werden Baukosten in Höhe von rd. 41,7 Mi o. € investiert. Das in 2009 erzielte
Förderergebnis liegt deutlich über dem des Vorjahres (136 WE) und übersteigt
weit die durchschnittliche Förderbilanz der zurückliegenden 10 Jahren (~ 118
WE/Jahr).
Trotzdem vermag die gegenwärtige Ba utätigkeit im öffentlich geförderten
Mietwohnungsbau den fortschreitenden Ve rlust an Sozialbindungen im Bestand
nur in geringen Anteilen zu kompensier en. Sie leistet dennoch einen wichtigen
Beitrag zur qualitativen Verbesserung des preiswerten Wohnungsangebotes. Es
besteht weiterhin Handlungsdruck, die An gebotsstrukturen in diesem Segment
dem aktuellen und künftigen Bedarf und sich ändernden Wohnbedürfnissen
infolge demografischer und gesellschaftlicher Prozesse anzupassen.
19
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
Tab. 5: Geförderte Mietwohnungen im Zeitraum von 2005 bis 2009
Jahr
Anzahl für
Bewerbergruppe
Fördersumme
Baukosten/
Investitionen
„A“ „B“
2005 83 21 6.447.000 € rd. 12 Mio. €
2006 141 18 11.730.900 € rd. 17,5 Mio. €
2007 140 27 11.440.000 € rd. 16,5 Mio. €
2008 115 21 11.550.050 € rd. 16,5 Mio. €
2009 439 31 36.427.800 € rd. 41,7 Mio. €
Im Einzelnen wurden folgende Objekte gefördert:
Tab. 6: Geförderte Mietwohnungen im Jahr 2009
Lage, Stadtteil Straße WE
Für
Bewerbe
rgruppe
Wohnform,
Zielgruppe
MS-Mitte
(Uppenberg) Rigaweg 15 A Singles
MS-Mitte
(Aaseestadt)
Von-Ossietzki-Str. 10 5 x A
5 x B Mietreihenhäuser
Roxel Schulte-Bernd-Str. 5 A
Betreutes Wohnen für
Menschen mit
Behinderung
Sprakel-Mitte Sprakeler Str. 8 A Senioren
Sprakel-Mitte Volkertweg 11 A Familien
Sprakel-Mitte Volkertweg 10 A Familien
Gievenbeck Südlohnweg 3 B Senioren
Gievenbeck Horstmarer
Landweg 232 A Studentisches Wohnen
Gievenbeck-
Südwest Dieckmann-straße 32 24 x A
8 x B
vorwiegend 1- u. 2-
Personen-Haushalte
Gievenbeck-
Südwest Dieckmann-straße 59 A 1- u. 2-Personen-
Haushalte
Hiltrup-Mitte Marktallee 12 A Familien
Wolbeck Von-Walsen-Weg 25 17 x A
8 x B
Mietreihenhäuser für
Familien
Wolbeck Nikolausweg 20 A Familien
Gremmendorf-Ost Paul-Engelhard-Weg 12 A Familien und Singles
Gremmendorf-Ost Delstrup 13 6 x A
7 x B
Projekt Generations-
übergreifendes
Wohnen
Angelmodde Am Blaukreuz-
wäldchen 3 A Mietreihenhäuser für
Familien
20
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
Mit den im Jahr 2009 geförderten Wo hnangeboten und -qualitäten wurde
erneut der anhaltend hohe Versorgungsb edarf an kleineren Haushalten und an
Haushalten mit Kindern aufgegriffen. Unter gegebenen geeigneten
Standortqualitäten konnten 2 Objekte (11 WE) gefördert werden, die gezielt
der Nutzung von „Senioren“ vorbehalten wurden. Über den Abbruch
bestehender Gebäudesubstanz und den sich anschließenden Neubau eines
Studentenwohnheimes im Stadtteil Gievenbeck soll eine Anpassung lokaler
Angebotsqualitäten an veränderte Na chfragewünsche und -erfordernisse der
damit zu versorgenden Zielgruppe mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden.
Abb. 4: Verteilung der geförderten Mietwohnungen nach Zielgruppen
Singles;
69
Geschosswohnungen
für Familien mit 2
Kindern;
41
Wohnungen für
Menschen mit
Behinderungen;
5
versch.
Haushaltstypen/-
größen;
77
Senioren;
11
Mieteinfamilienhäuser
für Haushalte mit 2
und mehr Kindern;
35
Studierende;
232
3.3.4 Ausblick
Am 01. Januar 2010 ist das Gesetz zur Um setzung der Föderalismusreform im
Wohnungswesen, zur Steigerung der Fördermöglichkeiten der NRW.Bank und
zur Änderung anderer Gesetze in Kraft getreten. Mit diesen Gesetzen wurde
zum einen die ehemalige Wfa (Wohnun gsbauförderungsanstalt Nordrhein-
Westfalen) aufgelöst und anderersei ts bestimmt, dass deren bisherige
Aufgaben von der NRW.Bank übernommen werden, die damit künftig die
Funktionen der Sozialen Wohnraumförderung wahrnimmt.
Auf Beschluss des Landtages geht das bi sher für den sozialen Wohnungsbau
zweckgebundene Landeswohnungsbauve rmögen voll in das Vermögen der
NRW.Bank über. Nach den gesetzlichen Vorgaben wird das MBV jährlich mit der
NRW.Bank das für die soziale Wohnungsbauförderung vorgesehene
Fördervolumen aushandeln und vereinbaren. Ein Mindestvolumen für die soziale
Wohnungsbauförderung wurde dabei im Gesetz nicht verankert.
Das mittlerweile aktuelle Wohnr aumförderprogramm 2010 weist ein
Mittelvolumen von 1 Mrd. € aus. Die kontingentierte Mittelzuweisung an die
Kommunen wurde allerdings gegenüber dem Jahr 2009 generell um 10 %
21
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
gekürzt. Infolge dessen wurde die Stadt Münster im Vergleich zum Vorjahr mit
einem entsprechend geringeren Förder budget ausgestattet, das nunmehr auf
5.912.370 € limitiert ist. Mit diesem Mittelvolumen können in Abhängigkeit von
Wohnflächen der zur Förderung anstehender Mietwohnungen schätzungsweise
etwa 50 bis 60 Wohneinheiten gefördert werden. Aktuelle und nachdrückliche
Signale aus dem MBV deuten an, dass Kommunen künftig mit einer
nachträglichen Mittelaufstockung im gewohnten Umfang und auf Basis
bisheriger Verfahrensweisen nicht mehr rechnen können. Vor diesem
Hintergrund richtet das Amt für Wohnungswesen seine besondere
Aufmerksamkeit derzeit sowohl darauf , ob und wie weit die anhaltende
Investitionsbereitschaft zugunsten von Vorhaben im sozialen Mietwohnungsbau
durch Fördermittel des Landes NRW weiterhin unterstützt und die hier
registrierte hohe Nachfrage entsprec hend bedient werden kann, als auch
darauf, ob und wie städtische Aktivitäten und politische Entscheidungen zum
Abbau des zunehmenden Angebotsma ngels in diesem Teilmarkt ggf.
anzupassen sind.
3.4 Teilprodukt 4: Wohnheime für Menschen mit Behinderungen
Mit Mitteln aus dem Wohnraumförderprogramm des Landes können auch
Wohnheime für Menschen mit Behinderungen gefördert werden. Im Jahr 2009
wurde 1 Wohnheim mit insgesamt 20 Heimplätzen in Münster gefördert. Träger
ist die Stift Tilbeck GmbH. Das Wohnheim für Menschen mit geistiger und
körperlicher Behinderung wird in integr ierter Lage im Baugebiet Gievenbeck-
Südwest an der Dieckmannstraße errichtet.
3.5 Teilprodukt 5: Selbstgenutztes Wohneigentum
3.5.1 Rahmenbedingungen
Selbstgenutztes Wohneigentum
wird gefördert in Form von
Neubau, Ersterwerb und Erwerb
vorhandenen Wohnraums.
Zielgruppe der Förderung von
selbst genutztem Wohneigentum
sind Familien oder
Lebensgemeinschaften mit
mindestens einem Kind oder aber
Haushalte mit mindestens einer
schwerbehinderten Person.
Abhängig vom Einkommen werden nach zwei unterschiedlichen Fördermodellen
(A und B) zinslose oder gering verzinste Baudarlehen gewährt, die der Höhe
nach steigen, je geringer die Einkünfte der Haushalte sind.
Im Fördermodell A werden mit den höch sten Darlehenssätzen solche Haushalte
unterstützt, die die maßgebliche Einkommensgrenze unterschreiten. Unter den
geltenden Konditionen konnte hier im Jahr 2009 beispielswei se einer Familie
mit 2 Kindern ein öffentliches zinsloses Baudarlehen von bis zu 122.000 €
gewährt werden.
Nach den Förderkonditionen im Modell B darf die maßgebliche
Einkommensgrenze um bis zu 40 % üb erschritten werden. Das Baudarlehen
wird hier mit 2 % verzinst und fällt gegenüber dem Modell A niedriger aus. Zum
Beispiel können förderberechtigte Familien mit 2 Kindern hier ein Darlehen bis
zu 90.000 € erhalten.
Im Jahr 2009 wurden insgesamt 211 Förderzusagen für die Schaffung von
Wohneigentum ausgesprochen. Davon entfielen 159 Förderzusagen auf das
Modell A und 52 auf das Modell B.
22
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
Der Umfang der Eigentumsförderung (211 Maßnahmen) ging gegenüber den
Vorjahren (2007 = 176; 2008 = 179) deut lich in die Höhe. Die finanzielle
Förderung von Neubaumaßnahmen ging da bei in den vergangenen drei Jahren
allerdings zugunsten des Erwerbs von Gebrauchtimmobilien leicht zurück. Bis
2006 konzentrierte sich die Eigentumsförderung mit über 80 % vorwiegend auf
Neubauten. Seit 2007 macht sich hier ein rückläufiger Trend bemerkbar (2007
= 75%, 2008 = 68%, 2009 = 69 %).
Für die 211 Maßnahmen der Eigentumsf örderung bewilligte das Amt für
Wohnungswesen im Berichtsjahr in sgesamt rd. 20.705.000 € Fördermittel.
Damit stieg die Fördersumme gegenüber 2008 um rd. 5,5 Mio. €. Mit der
Fördersumme werden Investitionen (Bau kosten) in Höhe von rd. 42 Mio. €
angestoßen.
Tab. 7: Geförderte Eigentumsmaßnahmen von 2005 bis 2009
Jahr Anzahl Fördersumme Investitionssumme
(rd.)
2005 193 13.323.000 € 30 Mio. €
2006 172 12.060.000 € 29 Mio. €
2007 176 12.070.000 € 30 Mio. €
2008 179 15.100.000 € 32 Mio. €
2009 211 20.705.000 € 42 Mio. €
Die Eigentumsförderung verharrt seit einigen Jahren auf sehr hohem Niveau.
Lag die durchschnittliche Zahl der Förderungen in den 1990er Jahren noch bei
110 Eigentumsmaßnahmen, so wurd en in den Jahren 2005 – 2009
durchschnittlich 186 Förderzusagen ausg esprochen. Das entspricht einer
Steigerung von 69 %.
Die Förderung von selbstgenutz tem Wohneigentum verschafft
einkommensschwachen Haushalten nicht nur die Möglichkeit, individuelle
Wohnwünsche zu realisieren, sondern le istet auch einen wesentlichen Beitrag
zu deren nachhaltigen Wohnungsversorgung.
Vor allem Haushalte mit geringen Einkünften (Fördermodell A) profitieren von
den finanziellen Vorteilen der Eigentum sförderung (s. nachfolgende Grafik).
Diese Haushalte wären grundsätzlich auch berechtigt, eine öffentlich geförderte
Wohnung anzumieten. Die Realisierung selbstgenutzten Wohneigentums kann
damit auch einen Beitrag zur Entlastung der Nachfrage nach bezahlbaren
Mietwohnungen in diesem Angebotssegment leisten.
23
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
Abb. 5: Zahl der Förderfälle nach Einkommenssituation
24
189
37
113
40
202
31
162
38
134
51
125
51
128
52
159
0
50
100
150
200
250
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Unterschreitung
der EK-Grenze
Überschreitung
der EK-Grenze
Die Zahl der Haushalte, die über ein für die Eigentumsförderung zulässiges
höheres Einkommen (Modell B) verfügen , hat in den letzen Jahren leicht
zugenommen. Im Verhältnis dazu geht der Anteil derjenigen Antragsteller
zurück, die mit deutlich ge ringerem Einkommen Wohneigentum fördern lassen
möchten. Entfielen in den Jahren 2001 bis 2006 durchschnittlich noch rd. 83 %
der Förderfälle auf das Modell A, so waren es 2007 und 2008 nur noch 71 %.
2009 stieg der Anteil der Haushalte im Fördermodell A mit 75 % der Fälle
wieder leicht an. Ursache dafür sind die seit 01.01.2009 höheren
Einkommensgrenzen (siehe Ziffer 3.3) un d die anhaltend niedrigen Zinsen bei
relativ stabilen Baupreisen, so dass auch vermehrt wieder Haushalte im Modell
A ihr Bauvorhaben finanzieren konnten.
Da zudem auch die Förderdarlehen im Jahr 2009 gegenüber 2008 um 10.000 €
im Modell A und um 15.000 € im Modell B erhöht wurden, lässt sich erklären,
dass die Zahl der Förderfälle im Jahr 2009 insgesamt von 179 im Jahr 2008 um
fast ein Fünftel auf 211 im Jahr 2009 ge stiegen ist. Darübe r hinaus waren im
Jahr 2009 rd. 25 % (= 49) mehr Neuanträge zu verzeichnen als im Vorjahr, so
dass sich am 31.12.2009 noch 102 Anträg e in der Bearbeitung befanden (2008
= 62 Anträge).
3.5.2 Beratungstag im Amt für Wohnungswesen
Bis einschließlich 2005 war das Amt fü r Wohnungswesen gemeinsam mit dem
damaligen Amt für Liegenschaften auf de r Messe „Bauen und Wohnen“ in der
Halle Münsterland vertreten, um dort Bauwillige unmittelbar zu den
Fördermöglichkeiten zu berate n. Seit 2006 war aufgrund der
Haushaltskonsolidierung eine Messepr äsenz der Stadt Münster nicht mehr
vorgesehen. Daher hat das Amt für Wohnungswesen im unmittelbaren
Anschluss an die Messe „Bauen und Wohnen 2009“ am 18.03.2009 erstmals
einen besonderen Beratungstag angeboten.
Der in der örtlichen Presse angekündig te Beratungstag war ein voller Erfolg.
Insgesamt 27 Haushalte ließen sich an diesem Tag persönlich im Amt für
Wohnungswesen zu den Möglichkeiten ei ner Eigentumsförderung beraten. Mit
15 Haushalten erfüllten 56 % die Voraussetzungen für eine öffentliche
Förderung, so dass diese Haushalte vermutlich wieder als Antragsteller für
öffentliche Mittel beim Amt für Wohnungswesen in Erscheinung treten werden.
24
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
3.5.3 Ausblick
Die Zahl der offenen Fälle am 31.12.2009 und die schon in den ersten Monaten
anhaltend hohe Zahl an Neuanträgen lassen vermuten, dass im Jahr 2010 die
Zahl der Eigentumsförderungen nochmals deutlich steigen wird. Da zudem die
Bearbeitung der Förderanträge aufg rund unsicherer wirtschaftlicher
Verhältnisse der Haushalte immer aufwändiger wird, lä sst sich dieser Anstieg
der Antragszahlen kaum noch ohne erheblich verlängerte Bearbeitungszeiten
bewältigen.
3.6 Teilprodukt 6: Förderung von Bestandsmaßnahmen
Unter dem Oberbegriff der Förderung von Bestandsmaßnahmen werden
Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden gefasst
3.6.1 Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand
Die Landesrichtlinie zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand (RL-
BestandsInvest) umfasste 2009 fünf Förderbausteine, und zwar die Förderung
1. von baulichen Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im
Wohnungsbestand,
2. der baulichen Anpassung und Modernis ierung von bestehenden Altenwohn-
und Pflegeheimen,
3. der wohnungswirtschaftlichen Maßn ahmen des Stadtumbaus bei hoch
verdichteten Sozialwohnungsbestä nden der 1960er und 1970er Jahre in
Verbindung mit integrativen Bewirtschaftungskonzepten,
4. der denkmalgerechten Erneuerung von selbst genutztem Wohnraum in
Werks- und Genossenschaftssiedlungen und in historischen Stadt- und
Ortskernen,
5. von baulichen Maßnahmen zur Verbe sserung der Ener gieeffizienz im
preisgebundenen Wohnungsbestand.
Das Land stellte der Stadt Münster für das Jahr 2009 insgesamt 868.800 € für
die Bausteine 1, 4 und 5 zur Verfügung. Für Maßnahmen der Bausteine 2 und 3
werden die Mittel bei Bedarf projektbezogen zugeteilt.
Baustein 1: Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im
Wohnungsbestand
Ziel dieses Bausteins ist es, bestehende Wohnungen
und Wohngebäude weitestgehend barrierefrei
umzugestalten. Da die Inanspruchnahme des
Förderprogramms nicht an Einkommensgrenzen
gebunden ist und auch keine Mietpreis- und
Belegungsbindungen einzugehen sind, wurde
ursprünglich erwartet, dass das Förderangebot eine
hohe Resonanz findet.
Die Nachfrage ist jedoch trotz intensiver
Beratungen, Akquisition und Öffentlichkeitsarbeit
(vgl. Broschüre rechts) stark begrenzt. Eine
Umfrage des Städtetages NRW bestätigt
gleichartige Erfahrung en auch in anderen
kreisfreien Städten in N RW. Vermeintliche Ursache
ist ein aufwändiges Antragsverfahren, das mit
erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden ist.
25
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
Auf Nachfrage traf das Förderprogramm allenfalls in
Städten mit hohem Leerstand, weil dort diese Mittel
abgerufen werden, um leerstehende Wohnungen am
Markt konkurrenzfähig zu machen. In Münster
wurden seit Einführung dieser Fördermöglichkeit
bisher nur wenige Förderanträge für Maßnahmen in
selbst genutzten Eigenheimen gestellt.
Im Jahr 2009 wurden in Münster 10 Anträge auf
Zuteilung von insgesamt 95.000 € Fördermitteln
positiv beschieden. Im We sentlichen entfielen die
Fördermittel auf den barrierefreien Umbau von
Bädern in Eigenheimen.
Baustein 2: Bauliche Anpassung und Modernisierung von
bestehenden Altenwohn- und Pflegeheimen
Seitdem dieser Förderbaustein du rch das damalige Ministerium für
Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport NRW eingeführt wurde, hat das
Amt für Wohnungswesen umfangre iche Beratungsgespräche mit
verschiedenen Heimträgern geführt.
Im Jahr 2009 mündeten die Gespräc he erstmals in einen konkreten
Förderantrag, der das Altenheim St. E lisabeth in Gievenbeck betraf. Nach
Prüfung der Voraussetzungen und Abstimmung mit dem MBV konnten 2009
die baulichen Maßnahmen am Altenheim St. Elisabeth mit insgesamt rd. 4,3
Mio. € gefördert werden. Im Wese ntlichen werden die bestehenden
Zweibettzimmer aufgegeben, die Wohnräu me so neu geordnet, dass sie zu
kleineren Wohngruppen zusammengelegt, die sanitären Anlagen barrierefrei
umgebaut werden und das Gebäude in energetischer Hinsicht heutigen
Anforderungen angepasst wird.
Baustein 3: Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen des Stadtumbaus
bei hoch verdichteten Sozialwohnungsbeständen der 1960er und
1970er Jahre in Verbindung mit integrativen
Bewirtschaftungskonzepten
Investoren können nach diesem
Förderbaustein für Großsiedlungen
und mehrgeschossigen
Wohnanlagen Fördermittel für
Maßnahmen zur dauerhaften
Verbesserung der allgemeinen
Wohnverhältnisse erhalten, wenn
sie noch mindestens 5 Jahre einer
öffentlich-rechtlichen Bindung
unterliegen.
Die Landesrichtlinien enthalten einen Maßnahmenkatalog, u. a. Portierloge,
zusätzliche Aufzüge. Grundlage einer Förderung ist die Vorlage und
Durchführung eines integrierten Bewirtschaftungskonzeptes, dessen
Eckpunkte u. a. Maßnahmen zur Verbe sserung der Sicherheit und sozialen
Kontrolle, Senkung der Betriebskosten und Belegungskonzepte sind.
Eine Förderung aus diesem Programmt eil käme in Münster nur für die
Großwohnsiedlung Kinderhaus Brüningheide in Frage. Seitens der
26
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
Eigentümer der dortigen Wohnungen gibt es nach wie vor keine
Bestrebungen, Fördermittel hieraus in Anspruch zu nehmen.
Baustein 4: Denkmalgerechte Erneuerung von selbst genutztem
Wohnraum in Werks- und Genossenschaftssiedlungen und in
historischen Stadt- und Ortskernen
Dieser Baustein der RL-BestandsInves t kam 2009 erstmals in Münster zum
Tragen. Für 2 Eigentumswohnungen in einem denkmalgeschützten Gebäude
im Kreuzviertel wurden aus diesem Baustein Fördermittel in Höhe von
insgesamt 25.800 € gewährt.
Baustein 5: Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der
Energieeffizienz im preisgebundenen Wohnungsbestand
Dieser Baustein wurde im Herbst 2007 neu aufgenommen. Ziel dieses
Bausteins ist es, bauliche Maßnahme n bei Wohnraum mit Sozialbindungen
zu fördern, die dort zu Energieeinspa rungen führen. Zugunsten geförderter
Mietwohnungen wurde eine solche Förderung bisher nicht in Anspruch
genommen. Dies liegt vermutlich dara n, dass eine Förderung mit hohem
bürokratischen Aufwand verbunden und das Förderdarlehen nur auf 10
Jahre ausgelegt ist.
Fördermittel wurden bislang lediglich im Rahmen der Eigentumsbildung
gewährt und zwar dort beim Erwerb von älteren Gebrauchtimmobilien, für
die auf Grund des Alters des Objek tes erhebliche Modernisierungen
erforderlich waren. Im Jahr 2009 förd erte das Amt für Wohnungswesen aus
diesem Baustein 2 Objekte mit insgesamt 31.200 €.
Fazit:
Von den 868.800 € wurden nur 152.000 € für eine Förderung in Anspruch
genommen, so dass 716.800 € an das MBV zurück gegeben werden mussten.
3.6.2 Förderprogramm Energieeinsparung und Altbausanierung der
Stadt Münster
Förderzweck des Programms ist die nachha ltige Einsparung von Heizenergie im
Altbaubestand durch erhöhten Wärmeschutz für die Wohngebäude. Hiermit
wird ein entscheidender Beitrag zur Reduzierung der CO 2-Emissionen in
Münster geleistet. Für das Förderprogramm stand ein jährliches Fördervolumen
von 100.000 € zur Verfügung. Mit Ratsbeschluss vom 13.05.2009 wurde für die
Jahre 2009 und 2010 das Fördervolumen auf 500.00 € aufgestockt. Bereits in
den Jahren 2000 – 2004 gab es ein Förderprogramm „Altbausanierung“ in
Münster mit einem jährlichen Fördervolumen von 550.000 €.
Das Förderprogramm erstreckt sich auf die beiden Fördergegenstände
„Altbausanierung“ und „Qualitätssicherung“.
Im Rahmen der „Altbausanierung“ werd en bauliche Sanierungsarbeiten an
Wohngebäuden, die vor 1995 fertig gestel lt worden sind, gefördert. Bei der
„Qualitätssicherung“ wird die Über wachung der für den Neubau eines
Niedrigenergiehauses erforderlichen Kriterien während der Bauphase
bezuschusst.
In der Qualitätssicherung wurde im Ja hr 2009 in 6 Fällen der vorgesehene
Zuschuss von je 550 € (zusammen = 3.30 0 €) bewilligt. Im Rahmen der
Altbausanierung sprach das Amt für Wohnungswesen insgesamt 157
Förderzusagen mit einer Fördersumme von 461.267 € aus.
27
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
Tab. 8: Städtische Förderung der Altbausanierung von 2005 bis 2009
Jahr Anzahl Förderfälle Fördersumme Investitionen
2005 35 89.515 € 2.165.238 €
2006 40 118.229 € rd. 2.900.000 € *)
2007 54 128.335 € rd. 2.960.000 € *)
2008 54 125.786 € rd. 2.950.000 € *)
2009 157 461.267 € rd. 13.100.000 €
*) Ab dem Jahr 2006 sind die Investitionskosten für die Höhe des Zuschusses nicht
mehr maßgebend. Seit 2006 können die Investitionen daher nur geschätzt werden
Das Investitionsvolumen von rd. 24 Mio. € für die Sanierung von Altbauten in
Münster seit dem Jahr 2005 war ein wi chtiger Impuls für die heimische
Bauwirtschaft und den Arbeitsmarkt.
Die Investitionsbereitschaft der Eigentümer in Müns ter war auch 2009 wieder
enorm hoch. Die Zahl der Förderanträge war zunächst erheblich größer als die
Zahl derer, die mit den Anfang 2009 zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln
(= 100.000 €) gefördert werden konnten.
Bereits im März 2009 waren die Hausha ltsmittel erschöpft, so dass etliche
Antragsteller keine Fördermittel mehr er halten konnten. Diese Tatsache führte
zu erheblichem Unmut. Hatten die Antragsteller doch im Hinblick auf eine
mögliche Förderung bereits Kosten für ein Energiegutachten, das im
Förderprogramm zwingend vorgeschrieben ist, auf sich genommen.
Mit Beschluss des Rates vom 13.05.2009 wu rde das Fördervolumen dann aber
um jeweils 400.000 € für die Jahre 2009 und 2010 aufgestockt, so dass alle
Förderanträge im Jahr 2009 auch bewil ligt werden konnten. Obwohl mit dem
Bewilligungsgeschäft nach dem Ratsbeschluss vom 13.05.2009 erst Anfang Juni
begonnen werden konnte, wurde der zu sätzliche Ermächtigungsrahmen von
400.000 € bis auf rd. 39.000 € fast vollständig ausgeschöpft.
3.7 Teilprodukt 7: Einkommensprüfung für die Grundstücksvergabe
Städtische Einfamilienhausgrundstüc ke werden zur Förderung der
Eigentumsbildung nach den Kriterien von Vergaberichtlinien (Ratsbeschluss
vom 13.06.2007) vornehmlich an Haushalte vergeben, die die
Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus maximal um bis zu 30 %
überschreiten.
Die für diese Maßgabe erforderlichen Einkommensberechnungen führt das Amt
für Wohnungswesen als Se rviceleistung durch. Im Jahr 2009 wurden für das
Amt für Immobilienmanagement die Ei nkommenssituation von insgesamt 135
Grundstücksbewerbern überprüft. Im Zu ge dessen erfolgt regelmäßig bereits
eine erste eingehende Beratung zu Möglichkeiten der Wohnungsbauförderung.
Im Jahr 2009 unterstützte das Amt für Wohnungswesen so die Vergabe
städtischer Grundstücke u. a. in Amelsbüren, Hiltrup und Roxel.
Käufern eines städtischen Grundstücks obliegt die Verpflichtung, dieses
innerhalb von 2 Jahren auch tatsächlic h zu bebauen (Bauverpflichtung). Zeigt
sich bei Überprüfung der Einkommenssituation, dass finanzielle Belastungen zur
Realisierung des Gesamtvorhabens (Gr underwerb, Hausbau, Nebenkosten) die
wirtschaftliche Existenzgrundlage eines Haushalts gefährden, wird von einer
Grundstücksvergabe abgesehen. Diese Gefährdung besteht insbesondere bei
28
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
Haushalten, deren Einkommen die maßgebliche Grenze gem. § 9 Abs. 3 WoFG
um mehr als 30 % unterschreitet. Hier prüft das Amt für Wohnungswesen mit
Sorgfalt, ob Kaufinteressenten die o. g. Bauverpflichtung tatsächlich erfüllen
können. Zur Überprüfung der wirtschaftlichen Belastbarkeit werden fiktive
Finanzierungspläne aufgestellt. Dieses aufwändige Verfahren kam in 15 Fällen
zum Zuge.
29
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
4. Produkt 10 03 02: Hilfen zur Wohnraumversorgung
4.1 Teilprodukt 1: Wohnberechtigungsscheine
Für die erfolgreiche Suche nach einer öffentlich geförderten Wohnung ist ein
Wohnberechtigungsschein (WBS) eine wichtige Voraussetzung. Denn dieser gilt
als Zugangsberechtigung für eine öffentlich geförderte Wohnung.
Er gibt Auskunft über die zulässige Wohnungsgröße sowie die Zugehörigkeit des
Haushaltes zur Bewerbergruppe A bzw. B (vergl. Ziffer 3.3).
Der WBS wird erteilt, wenn das Haushaltseinkommen innerhalb der
gesetzlichen Einkommensgrenzen unterschieden nach Bewerbergruppe A und B
liegt.
Maßgeblich für die Einkommensberechnu ng ist das Jahresbruttoeinkommen
aller zum Haushalt gehörenden Personen abzüglich Werbungskosten (pauschal
oder in nachgewiesener Höhe), einer Abzugspauschale von bis zu 30 % für die
Entrichtung von Steuern, Kranken- und Rentenversicherungsbeiträgen sowie
verschiedener weiterer Abzugsbetr äge für besondere Personenkreise
(z. B. Schwerbehinderte, junge Ehepaare, allein Erziehende).
Die Einkommensgrenzen, die der Gesetzg eber ursprünglich festgelegt hat,
werden nach einer Verordnung des Landes NRW alle 3 Jahre an Hand des
Verbraucherpreisindex für Deutschl and angepasst. Zum 01.01.2009 stand
erneut eine solche Anpassung an. Die Einkommensgrenzen wurden hierbei um
rd. 6,5 % erhöht.
In der folgenden Tabelle wird beispielhaft der jeweiligen gesetzlichen
Einkommensgrenze ein Jahresbruttoei nkommen von Haushalten mit einem
sozialversicherungspflichtig Beschäftigt en gegenübergestellt. Die abgebildeten
Werte dienen als Orientierung für eine mögliche Wohnberechtigung. Im
Einzelfall ist aber immer eine individuelle Einkommensberechnung erforderlich.
Tab. 9: Einkommensgrenzen/Bruttojahresverdienst 2009
Personen
im
Haushalt
Einkommensgrenze
(Jahresbetrag)
entspricht bei
Bewerbergruppe
„A“ einem
Bruttojahresverdienst
von rd.
entspricht bei
Bewerbergruppe
„B“ einem
Bruttojahresverdienst
von rd.
1 16.860 € 25.000 € 34.600 €
2 22.480 € 33.000 € 45.900 €
3 24.850 € 37.200 € 50.600 €
4 29.470 € 44.600 € 59.800 €
5 34.090 € 52.000 € 69.000 €
30
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
4.1.1 Antragszahlen – Anzahl der Wohnungssuchenden
Wer im Jahr 2009 in Münster einen WBS erhalten hat, zählte statistisch
gesehen für dieses Jahr zum Kreis der „Wohnungssuchenden“. Erstmals seit 5
Jahren stieg die Zahl der Wohnungssuche nden wieder an. Insgesamt erteilte
das Amt für Wohnungswesen im vergangenen Jahr 2.489
Wohnberechtigungsscheine.
Berechtigten wird der WBS in Münste r bei Vorliegen der Voraussetzungen
grundsätzlich unmittelbar ohne Wartezeit ausgestellt. Im Jahr 2009 konnten so
in 94 % der Fälle die Wohnungssuchenden den WBS unmittelbar im Anschluss
an die Antragstellung in Empfang ne hmen. In den übrigen Fällen wurde der
WBS (z. B. von Auswärtigen) auf dem Postwege beantragt.
Abb. 6: Erteilte WBS von 2002 bis 2009
3.312
3.108
2.928
2.780
2.552
2.368 2.489
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
4.1.2 Haushaltsstruktur der WBS-Inhaber
Die Verteilung wohnungssuchender Haushalte nach Haushaltsgröße hat sich im
Vergleich zum Vorjahr nur wenig verändert. Die Verteilung der
Wohnungssuchenden nach Haushaltsgröße im Jahr kann der Abbildung auf der
nächsten Seite entnommen werden.
Nochmals leicht erhöht hat sich der dominierende Anteil von Ein-Personen-
Haushalten. Dieser 2007 bei 42,3 %, 2008 bei 43,1 % und stieg im Jahr 2009
auf nun 44,5 %. Angesichts des Ve rsorgungsmangels besteht für diese
Zielgruppe weiterhin ein hoher Bedarf an Kleinwohnungen. Mit einer wiederholt
zielgerichteten Neubauförderung gela ngten im Berichtsjahr 2009 weitere 124
(2008: 68) bezugsfertige Wohnungen für Singles zur Erstvergabe auf den Markt
(anteilig 64 % der Fertigstellungen im öffentlich geförderten
Mietwohnungsbau). Dies hat sich wieder um positiv auf die Versorgungsquote
dieses Personenkreises ausgewirkt, di e in 2009 erneut gesteigert werden
konnte (siehe auch 4.2.3).
31
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
Abb. 7: Erteilte WBS nach Haushaltsgrößen
4 Personen
10%
5 u. mehr
Personen
7%
2 Personen
23%
3 Personen
15%
1 Pers.
45%
Erneut gestiegen ist der Anteil der „Ält eren Menschen“ (ab 60 Jahren) an den
wohnungssuchenden Ein-Personen-Hau shalten. Dieser Anteil ist 2009 von
26 % (2008) auf 28 % gestiegen und wird aufgrund der demografischen
Entwicklung auch weiterhin zunehmen.
4.1.3 Freistellungen
Vermieterinnen und Verm ieter können unter gesetzlich näher bestimmten
Voraussetzungen (§ 30 WoFG) von de n Belegungsbindungen an öffentlich
geförderten Wohnungen ausnahmsweise fr eigestellt werden. In begründeten
Einzelfällen ermöglicht das Instrument der „Freistellung“ Haushalten die
Anmietung einer öffentlich geförder ten Wohnung, ohne dass die dafür
erforderliche Wohnberechtigung vorliegt.
Unter Berücksichtigung einer angespan nten Marktlage in Münster kommen
Freistellungen grundsätzlich aber nur dann in Betracht, wenn daran ein
überwiegendes berechtigtes Interesse Dritter (z. B. des Wohnungssuchenden)
oder ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht.
Im Berichtsjahr erteilte das Amt für Wohnungswesen bei 63 Wohnungen
Freistellungen. 43 Sozialwohnungen konnten dadurch von studentischen,
therapeutischen oder sonstigen Wohngem einschaften angemietet werden. In 5
Fällen wurden Vermietungen an Ha ushalte ermöglicht, deren Einkünfte
oberhalb der Einkommensgrenzen la gen oder denen eine überhöhte
Wohnfläche zugestanden wurde. 15 geförderte Wohnungen im Bestand wurden
abweichend von deren Zweckbindung (z. B. für ältere Menschen oder Menschen
mit Behinderung) anderen Nutzern überlassen.
Prinzipiell ist der Verzicht auf die Belegungsbindung mittels Freistellung an
Ausgleichszahlungen geknüpft. In besond ers gelagerten Fällen wurde von der
Festsetzung einer Ausgleichszahlung a bgesehen, z. B. zur Förderung des
Zusammenlebens mehrerer Generation en oder bei studentischen oder
therapeutischen Wohngemeinschaften. In 2009 wurde lediglich bei einer
Freistellung eine Ausgleichszahlung erhoben.
32
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
4.1.4 Gebühren
Für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines werden in Anwendung des
Gebührenrahmens der Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW
Gebühren bis zu 20 € für WBS und bis zu 30 € für Freistellungen erhoben. Die
Antragsteller und Antragstellerinnen, die Hilfe zum Lebensunterhalt,
Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung beziehen und den WB S vor Ort beantragen, zahlen keine
Gebühren. Der Vergleich mit anderen Ko mmunen zeigt, dass dort teilweise
auch von diesem Personenkreis Gebühren vereinnahmt werden.
Für die Erteilung der Wohnberechtigung sscheine und der Freistellungen
konnten im städtischen Haushalt 2009 Verwaltungsgebühren in Höhe von
14.620 € vereinnahmt werden.
4.2 Teilprodukt 2: Wohnungsvermittlung
4.2.1 Besetzungsrechte
Gesetzliche Grundlage für die soziale Wohnraumförderung war im Jahr 2009
das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG). In NRW werden seit Inkrafttreten des
WoFG im Jahr 2002 Wohnungen für die Bewerbergruppe „A“ nur noch unter der
Bedingung gefördert, dass während der gesamten Laufzeit der Sozialbindungen
(in der Regel 20 Jahre, vergl. 3.3) ein Besetzungsrecht zu Gunsten der
Bewilligungsbehörde eing eräumt wird. Bis dahin wurden im Rahmen der
Förderung Besetzungsrechte für die Dauer von 15 Jahren vereinbart.
Wohnungen, die für die Bewerbergruppe „B“ gefördert werden, unterliegen
keinen Besetzungsrechten; diese dürfen von den Verm ietern selbst an dafür
Wohnberechtigte vergeben werden.
Zum Stichtag 31.12.2009 verfügte di e Stadt Münster noch über 2.890
Besetzungsrechte im geförderten Mietwohnungsbestand.
Zur Ausübung städtischer Besetzungsrechte und aufgrund der Verpflichtung,
Wohnungssuchende bei der Beschaffung von Wohnraum zu unterstützen,
werden alle wohnberechtigte Wohnungssuchende, die um eine
Wohnungsvermittlung bitten, mit de n Merkmalen ihres individuellen
Wohnbedarfs und der bisherigen Wohnungsversorgung erfasst.
Die Vermittlung von Wohnraum an registrierte Bewerber und Bewerberinnen
erfolgt unter grundsätzlicher Berücksichtigung sozialer Dringlichkeiten wie z. B.
Schwangerschaft, Schwerbehinderung, (drohende) Wohnungslosigkeit, Dauer
der Wohnungssuche, mangelhafte Unterbringung. Darüber hinaus können
Bewerber und Bewerberinnen auch pers önliche Wünsche un d Anliegen zur
künftigen Wohnungsversorgung angeben (z. B. favorisierte Lage innerhalb der
Stadt (Stadtteil) oder des Gebäudes (z. B. Erdgeschoss), deren adäquate
Berücksichtigung allerdings oft längere Wartezeiten zur Folge haben.
Nach gesetzlicher Vorgabe darf das Am t für Wohnungswesen den Vermietern
und Vermieterinnen nur Wohnungssuchende vorschlagen, die voraussichtlich in
der Lage sein werden, die Verpflichtunge n aus dem Mietvertrag zu erfüllen. In
der Vermittlungspraxis ist diese Maßgab e auf Grundlage vorliegender Daten
und persönlicher Angaben Wohnungssuch ender zumeist nicht abschließend
überprüfbar. Das städtische Besetzungsrecht für vermietbare Wohnungen wird
wahrgenommen, indem einem Vermieter oder einer Vermieterin eine Auswahl
von drei bis fünf wohnberechtigten Haushalten vorgeschlagen wird. Der
Vermieter oder die Vermieterin wählt letz tendlich den favorisierten Haushalt in
eigener Verantwortung aus. Ein besonderes Augenmerk richtet sich dabei in der
Regel darauf, dass Mieterstrukturen im Objekt nicht unzumutbar gefährdet
werden und eine positive Bonität des Mieters oder der Mieterin gegeben ist
(z. B. Schufa). In der Praxis zeigt sich, dass Schulden, insbesondere
33
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
Mietrückstände aber auch una ngemessenes Verhalten bei der
Wohnungsbesichtigung ein wesentliches Hemmnis bei der
Wohnungsvermittlung darstellen.
Insgesamt konnte das Amt für Wohnungswesen im Jahr 2009 in 398 Fällen das
bestehende Besetzungsrecht zugunsten wohnungssuchender Haushalte mit
WBS ausüben. Bei 168 Wohnungen handel te es sich um Erstvergaben in
Neubauobjekten. 230 mal wurde ein best ehendes Besetzungsrecht im Rahmen
einer Zweitvergabe einer geförderten Wohnung für die Versorgung genutzt.
Die Ausübung der Besetzungsrechte verteilt sich wie folgt:
Tab. 10: Verteilung der ausgeübten Besetzungsrechte 2009
Haushaltsgröße in Personen
1 2 3 4 5 und
mehr Summe
Erstvergaben 113 15 14 13 13 168
Zweitvergaben 79 63 46 29 13 230
Summe 192 78 60 42 26 398
Sollte es in Einzelfällen nach zwei oder sogar drei Vermittlungsläufen nicht zum
Abschluss eines Mietvertrages kommen, so wird zur Vermeidung von
Leerständen auf das städtische Besetzun gsrecht verzichtet. Häufigste Gründe
waren hierfür in der Vergangenheit Lage, Zuschnitt der Wohnung und auch
anfallende Wohnkosten insbesondere die Höhe der Nebenkosten. In 2009
wurde auf das Besetzungsrecht an 53 zu vermietenden Wohnungen verzichtet.
Auch für Wohnungen, für die das Amt für Wohnungswesen kein
Besetzungsrecht mehr hat, werden auf Wunsch der Vermieter
Wohnungssuchende vorgeschlage n. In 2009 wurde das Amt für
Wohnungswesen für 39 Wohnungen um Vermittlung von Bewerbern gebeten, in
14 Fällen konnte ein Nachmieter aus dem Kreis registrierter
Wohnungssuchender gefunden werden.
4.2.2 Erst- und Wiederbelegung von geförderten Wohnungen
Erstbelegungen
Im Jahr 2009 wurden 189 Wohnungen in 12 Förderobjekten bezugsfertig. So
viele Neubauwohnungen sind seit 2002 nicht mehr bezogen worden. Bauherren
waren neben den Investoren Wohn + Stadtbau GmbH und Wohnungs-
gesellschaft Münsterland mbH weitere acht unterschiedliche private Investoren.
Die preiswerten Wohnungen im Neubaust andard entstanden über die gesamte
Stadt verteilt in Sprakel, Kinderhaus , Handorf, Albachten, Gremmendorf,
Hiltrup, Gievenbeck und auf innenstadtnahen Standorten.
In der Einkommensgruppe A wurden allein 116 Wohneinheiten für Ein-
Personen-Haushalte bezugsfertig. Das Objekt mit den meisten Wohneinheiten
erstellte ein privater Investor an de r Philippistraße. Es besteht aus 64
Wohneinheiten, 61 davon sind für Ein-Personen-Haushalte vorgesehen.
Für Vier- und Fünf-Personen - Haushalte wurden 39 Wohneinheiten in der
Einkommensgruppe A bezugsfertig. 26 di eser Wohneinheiten entstanden als
Mieteinfamilienhäuser und somit als be sonders attraktives Wohnangebot im
Grünen.
34
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
Einige der Wohneinheiten waren zum Teil mit Zweckbindungen gefördert
worden, 21 mit der Zweckbindung fü r ältere Menschen , zwei mit der
Zweckbindung für Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen sowie eine mit der
Zweckbindung für Menschen mit Behinderung.
Wiederbelegungen
Im Jahr 2009 wurden 968 geförderte Wohnu ngen nach Auszug des bisherigen
Mieterhaushaltes wieder neu an einen wohnberechtigten Haushalt vermietet.
Damit lag die Zahl der wiederbelegten Wohnungen um 62 Wohnungen (= 6 %)
unter der Vergleichszahl des Jahres 2008.
Tab. 11: Erst- und Wiederbelegungen 2003 - 2009
Wohnungsvergabe im preisgebundenen Wohnungsbau
Erstvermietung Wiederbelegung Vermietungen
insgesamt Jahr
Wohnungen versorgte
Personen Wohnungen versorgte
Personen Wohnungen
2003 62 146 1.129 2.861 1.191
2004 12 13 1.068 2.631 1.080
2005 36 61 1.073 2.721 1.109
2006 125 252 1.205 2.395 1.330
2007 119 237 1.109 2.783 1.228
2008 120 224 1.030 2.482 1.150
2009 189 351 968 2.513 1.157
Abb. 8: Vermietungen insgesamt 2003 – 2009
1191 1080
1109
1330
1228 1150 1157
0
400
800
1200
1600
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
35
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
4.2.3 Versorgungsquote
Die allgemeine Versorgungsquote ist se it drei Jahren nahezu unverändert
(2009: 42,8 %; 2008: 42,2 %; 2007: 43 ,3 %). Diese Quote bildet das
Verhältnis ab zwischen den von der Stadt Münster insgesamt ausgestellten
WBS (2009 = 2.489) und den WBS, die als Nachweis einer
zweckentsprechenden Vermietung hier wieder vorzulegen sind (2009 = 1.066).
Die Zahl der tatsächlichen Vermietungsf älle im Sozialwohnungsbestand (2009:
1.157, vgl. Tab. 11) ist regelmäßig höher als die Summe der über den WBS-
Rücklauf nachgewiesenen Anmietung en (2009: 1.066), weil öffentlich
geförderter Wohnraum in der Praxis grundsätzlich auch an Auswärtige
vergeben werden kann, denen ein WBS durch die Kommune ausgestellt wurde,
in der diese Wohnungssuchenden bisher wohnten oder nach Freistellung von
Belegungs- und Zweckbindungen ausnahmsweise au ch an nicht
wohnberechtigte Haushalte vermietet werden kann (vgl. 4.1.4).
Tab. 12: Versorgungsquote nach Haushaltsgrößen in 2009
Haushaltsgröße
(Personen)
ausgestellte
WBS
(in Münster)
versorgte
Haushalte
(abgelaufene WBS
durch Bezug einer
Wohnung in
Münster)
Versorgungsquote
1 1.108 380 34,3%
2 576 324 56,3%
3 381 187 49,1%
4 243 115 47,3%
5 und mehr 181 60 33,1%
gesamt 2.489 1.066 42,8%
Erfreulich ist ein erneuter Anstieg der Versorgungsquote für 1-Personen-
Haushalte (2008: 31,4 %, 2007: 30,2 %, 2005: nur 22 %.) Eine gezielte
Investorenberatung und die konzentrierte Ausrichtung der Neubauförderung
auf diese Zielgruppe zeigen hier positi ve Wirkungen, die für die Zukunft weiter
anzustreben sind.
Gesteigert werden konnte ebenfalls die Versorgungsquote bei den 2-Personen
und 4-Personen-Haushalten, bei letzte ren sogar um erfreuliche 10 %. Im
Vergleich zum Vorjahr hat sich lediglich die Versorgungsquote der 3-Personen-
Haushalte verringert, sie liegt mit nahezu 50 % jedoch noch immer relativ
hoch. Als immer problematischer stellt sich die Versorgung der Haushalte mit 5
und mehr Personen, also mit drei od er mehr Kindern, dar. Gerade diese
Familien leben oft in viel zu klei nen, überbelegten Wohnungen. Der
Angebotsengpass für diese Wohnungen macht sich hier deutlich bemerkbar.
36
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
4.3 Teilprodukt 3: Umzugshilfen
4.3.1 Ziele
Das Angebot der Hilfen beim Umzug unterstützt Senioren und Menschen mit
Behinderungen sowie Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz in ihrem
Anliegen, möglichst langfristig, selbständig und selbst bestimmt in der eigenen
Wohnung zu leben. Ebenso erhalten si e auch Hilfen bei ihren Bemühungen,
eine entsprechende Wohnung zu finden sowie den Umzug zu planen und
durchzuführen.
Mit dieser Unterstützungsleistung ist auch das Interesse verbunden, eine
Kosten- und Ressourcenersparnis für kommunale und andere Kostenträger
insbesondere durch Vermeidung von Heim aufenthalten zu erreichen. Darüber
hinaus tragen die vorbereiteten und du rchgeführten Umzüge häufig auch zu
Wohnflächeneinsparungen bei.
4.3.2 Verteilung der Arbeitsschwerpunkte
Die Gesamtzahl aller persönlichen oder telefonischen Kontakte belief sich im
Jahr 2009 auf 3.437 Kontakte insgesamt. Im Jahresvergleich zeigt sich, dass
2009 ein erheblicher Anstieg der Beratungskontakte verzeichnet wurde.
Abb. 9: Persönliche/telefonische Kontakte
Kontakte
2772
2908
2681
3130
2960
3127
2796
3189
3437
2000
2200
2400
2600
2800
3000
3200
3400
3600
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Menschen, die sich durch ihr Alter, ihre Krankheit oder ihre persönliche Notlage
überfordert fühlen, einen Wohnungswechsel zu planen und zu organisieren,
insbesondere aber Menschen, die in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind,
erhalten hier notwendige Hilfen.
Von 3.437 Kontakten insgesamt entfie len 1.366 Kontakte (40 %) auf die
Unterstützung laufender Umzugsfälle. Zusammen mit 199 Erstkontakten zum
Umzug (5,8 %) bezog sich somit knapp die Hälfte aller Kontakte auf konkrete
Umzugsunterstützungen.
37
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
Abb. 10: Verteilung der persönlichen Kontakte 2009
sonstige
Beratungen;
317;
9%
Öffentlichkeitsarbeit
96;
3%
Wohnungssuche
Erstkontakte;
357;
10%
laufende
Umzugsfälle;
1366;
40%
Wohnungssuche
lauf. Fälle;
712;
21%
Einzelfall unabh.
Beratungen;
390;
11%
Umzug
Erstkontakte;
199;
6%
Der Bereich der Wohnungssuche ist mi t insgesamt 1.069 Kontakten oder 31 %
(Wohnungssuche 357 Erstkontakte bzw. 10 % und Wohnungssuche lfd. Fälle
712 bzw. 20,8 %) auf einem anhalten d hohen Niveau geblieben. Das
verdeutlicht die weiterhin hohe Nach frage nach geeignetem preiswerten
Wohnraum für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung.
Insgesamt 238 Hausbesuche vor Ort, die aufgrund umfangreicher
Beratungstätigkeit jeweils mit einem hohen Zeitaufwand zu bewerten sind,
wurden durchgeführt und erreichten die zweithöchste Besucherzahl seit
Einrichtung dieses Arbeitsbereiches.
Die Hausbesuche sind nicht nur für die Vorbereitung eines möglichst
reibungslosen Umzuges nötig, sie dienen auch dem Einblick in den persönlichen
Unterstützungsbedarf der betroffenen Me nschen. Dabei kommt es häufig auch
zum Verweis auf weitere Fachdienste oder zur Vermittlung an diese
Fachkollegen. Intensive Gespräche und Hausbesuche sind in vielen Fällen auch
notwendig, um eine Beziehung für die Begleitung und Problemlösung während
der Umzugsphase aufzubauen. Insb esondere aber auch, um die
Hemmschwellen abzubauen, damit der Hilfesuchende seine Scham überwinden
kann, weil er um Hilfe oder finanzielle Unterstützung bitten muss.
4.3.3 Mittelverwendung aus der Stiftung Magdalenenhospital für
Umzüge
Im Zeitraum von 2006 – 2009 konnten insgesamt 107 Umzüge mit
137.894,20 € unterstützt werden. In 2009 standen von der Stiftung
Magdalenenhospital Mittel in Höhe von 35.000 € zur Verfügung, davon erhielten
32 Haushalte eine dringend notwendige finanzielle Hilfe. Die durchschnittliche
finanzielle Unterstützung eines Umzuges betrug 1.049,84 €.
38
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
Abb. 11: Anzahl der aus Stiftungsmitteln geförderten Umzüge
32
28
24
23
0
5
10
15
20
25
30
35
2006 2007 2008 2009
Das nachfolgende Diagramm zeigt auf, in welcher Höhe und für welche
Bereiche die Mittel bisher verausgabt wurden. Auffällig ist, dass in 2008 nur ein
geringer Mitteleinsatz für Doppelmiet en benötigt wurde. 12 Umzüge in
Neubauprojekten (gegenüber 4 in 2007 und 6 in 2009) konnten rechtzeitig
vorbereitet werden, so dass Mietüberschneidungen entfielen. Gleichzeitig waren
bei der Wohnungsübergabe Tapezier- und Malerarbeiten zu leisten, die das
Budget wiederum stärker im Bereich der Renovierungskosten belasteten.
Abb. 12: Mittelverwendung 2006 bis 2009
4.3.4 Nachfrage und Perspektive
Die Einschätzung zu Beginn des Bericht sjahres, dass die Nachfrage nach
Beratung, praktischer Unterstützung und finanziellen Hilfen weiter steigen wird,
bestätigen die Zahlen des Jahres 2009 aufs Neue.
Warum gerade in der jetzigen Zeit di e finanziellen Mittel der Stiftung
Magdalenenhospital so nötig und unverzichtb ar sind, soll beispielhaft an drei
aktuellen Fällen dargestellt werden:
In den Fällen handelt es sich um Se nioren, die in ganz erheblichem Maße
gesundheitlich beeinträchtigt sind. Sie erhalten Grundsicherung im Alter vom
39
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
Sozialamt und verfügten zum Zeitpunkt des anstehenden Umzuges weder über
Mobiliar noch über eigenen Hausra t. Sie hatten keine Angehörigen oder
Bekannten, die ihnen in irgendeiner Weise helfen könnten oder wollten und ihre
Umzüge mussten in kurzer Zeit bewerkstelligt werden.
Ohne das Umzugsmanagement wären fü r zwei Senioren keine Wohnungen
gefunden worden.
Ein Senior hätte voraussichtlich von der Ku rzzeitpflege direkt in ein Pflegeheim
wechseln müssen. Für einen Senior stand die Verlängerung der Reha-
Maßnahme bzw. eine Kurzzeitpflege zur Diskussion.
In allen drei Fällen stellten die fehl enden Möbel ein besonderes Problem dar.
Für deren Beschaffung gewährte das Sozi alamt Pauschalbeträge, die aber auch
die Kosten für Transport und Montagearb eiten abdecken sollten. Die Erfahrung
hat gezeigt, dass die Senioren ohne Beratung und Unterstützung durch die
Hilfen beim Umzug oft überfordert sind und es bei der Organisation passenden
und entsprechend günstigen Mobiliars oder Hausrats zu finanziellen
Fehlentscheidungen kommt. Vor dem Hint ergrund sind für die drei Senioren
Möbelspenden aus Haushaltsauflösungen beschafft worden. So konnte die
finanzielle Unterstützung des Sozialam tes als einmalige Beihilfe komplett für
die Anschaffung des Hausrates verwende t werden. Die zusätzlichen Mittel der
Stiftung Magdalenenhospital finanzierten die restlichen Positionen und
ermöglichten somit erst den gesamten Umzug.
Für das Jahr 2010 wurden die finanz iellen Mittel aus der Stiftung
Magdalenenhospital auf 45.000 € erhöht. Doch schon für das folgende Jahr
2011 zeichnet sich ein Einschnitt bei den zur Verfügung stehenden finanziellen
Mitteln ab, über deren Konsequenzen im nächsten Geschäftsbericht noch
ausführlich berichtet wird.
40
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
5. Produkt 10 03 03: Wohnungsaufsicht und –sicherung,
Mietspiegel
5.1 Teilprodukt 1: Kontrolle preisgebundener Wohnungen
5.1.1 Erfassung und Kontrolle
Das Amt für Wohnungswesen ist verpflic htet, öffentlich geförderten Wohnraum
in einer Objektdatei zu erfassen und auf dieser Datengrundlage die
zweckgerechte Nutzung des Bestandes regelmäßig zu überprüfen (§ 32 WoFG i.
V. m. § 2 WoBindG).
Die turnusmäßigen oder anlassbezog enen Kontrollen beziehen sich
insbesondere auf die Einhaltung der Belegungs- und Mietpreisbindungen, die
Nutzung ausschließlich durch berechtigte Personenkreise (WBS, Freistellung,
Benutzungsgenehmigung) und die Einhaltung von Instandhaltungspflichten.
Da Mieterwechsel im Sozialwohnungsbestand regelmäßig mittels
automatisiertem Abgleich mit Daten des Einwohnermeldeamtes überprüft
werden, sind nach den bis 2009 geltenden Kontrollrichtlinien des Landes NRW
nur noch 10 % des Sozialwohnungsbesta ndes durch örtliche Kontrollen zu
überprüfen.
Im Berichtsjahr 2009 wurden folgende Kontrollen durchgeführt:
Tab. 13: Überprüfungen des Sozialwohnungsbestandes in 2009
Art der Kontrolle Anzahl
örtliche Kontrollen 419
Datenabgleiche mit dem Melderegister 4.366
gesamt 4.785
Für die Durchführung der Kontrollen im Jahr 2009 erhielt die Stadt Münster
einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 19.570,20 € von der NRW.BANK.
5.1.2 Verstöße – Ahndung
Zu den -auch landesweit- häufig sten Verstößen im geförderten
Mietwohnungsbau zählt eine unzulässi ge Vermietung an Haushalte ohne
Wohnberechtigung. Derartige Verstöße la ssen sich teilweise ausräumen, wenn
Wohnungsinhabern nachträglich eine Wo hnberechtigung bescheinigt werden
kann oder die Voraussetzungen zur Frei stellung der Wohnung vorliegen. Ist
dies nicht der Fall, können Verstöße gegen Mietpreis- und Belegungsbindungen
gegenüber dem Vermieter oder der Vermieterin durch Festsetzung von
Geldleistungen geahndet werden.
In 2009 wurden insgesamt 533 Unregelmäßig keiten bzw. Verstöße festgestellt.
419 Unregelmäßigkeiten konnten zügi g ausgeräumt werden. 114 Verfahren
leitete das Amt für Wohnungswesen ein, 43 hiervon konnten auch in 2009
abgeschlossen werden. Diese betrafen 40 fehlende Bezugsgenehmigungen und
drei Leerstände. Noch nicht abgeschlossen waren Anfang 2010 sechs Verfahren
wegen fehlender Bezugsgenehmig ungen und 65 Verfahren wegen
mietpreisrechtlicher Verstöße.
41
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
Unter Berücksichtigung noch offener Forderungen aus Vorjahren wurden
Geldleistungen in Höhe von 19.928,62 € vereinnahmt. Mit der Festsetzung
dieser Forderungen soll der Schaden ausgeglichen werden, der durch
bestimmungswidrige Nutzung von öffentlicher Hand subventionierter
Wohnungen entstanden ist. Die ei ngezogenen Geldleistungen werden
vierteljährlich an die NRW.BANK abgeführt.
In 2009 wurde eine Klage gegen die Stad t Münster eingereicht, das Verfahren
ist bis zum jetzigen Zeitpunkt noch ni cht abgeschlossen. Zwei Klagen aus
Vorjahren wurden in 2009 beendet, in einem Fall hat das Verwaltungsgericht zu
Gunsten der Stadt Münster entschieden, in dem anderen Fall gab das Gericht
dem Kläger recht.
5.2 Teilprodukt 2: Bauliche Erhaltung von Wohnraum
Im Rahmen der Wohnungsaufsicht ist es Aufgabe des Amtes für
Wohnungswesen, auf die Instandhaltung, Instandsetzung und die Erfüllung von
Mindestanforderungen von Wohnraum hi nzuwirken, wenn eine erhebliche
Beeinträchtigung bzw. die Gefahr einer erheblichen Beeinträchtigung der
Wohnverhältnisse für Mieter festgestellt wird.
Maßnahmen nach dem Wohnungsgesetz (WoG) setzen voraus, dass der
Sachverhalt von Amts wegen aufgeklärt wird. Im Regelfall ist es daher
notwendig, die Mängel oder Missstände vor Ort durch die Mitarbeiter der
technischen Prüfstelle aufnehmen zu lassen.
Bei nahezu allen Anzeigen bemäng eln die Mieter Feuchtigkeit und
Schimmelbildung in ihren Wohnungen.
Das Amt für Wohnungswesen verfol gt im Rahmen der gesetzlichen
Möglichkeiten das Ziel, mit Langze itmessungen von Temperatur und
Feuchtigkeit an verschiedenen St ellen der Wohnung und damit ohne
Bauteilöffnungen, die durch das Wohnungsgesetz nicht abgedeckt wären, den
Ursachen von Feuchtigkeit und Schimmelbildung auf die Spur zu kommen.
Anhand der Temperatur- und Feuchtigkeitsmessungen über einen Zeitraum von
2 Wochen besteht die Möglichkeit, sowohl Schwachstellen im Heiz- und
Lüftungsverhalten der Mieter aufzudecke n, als auch weites tgehend bauliche
Mängel insbesondere in der Wärmedämmung darzustellen.
42
Mit den Messergebnissen können die Mieterinnen und
Mieter überzeugt werden, ihr Heiz- und Lüftungsverhalten
zu ändern. Begleiten d für eine Beratung der Mieterinnen
und Mieter wurde im Amt für Wohnungswesen das Faltblatt
„Heizen und Lüften – so geht’s richtig“ erarbeitet. In dem
Faltblatt erfahren die Miet erinnen und Mieter, wie sie
Feuchtigkeit und Schimmel durch richtiges Heizen und
Lüften vermeiden können. Eb enso enthält das Faltblatt
Tipps, wie entstandener Schi mmel fachgerecht entfernt
werden kann.
Unter Hinweis auf das WoG können mit den
Messergebnissen, soweit sie ein fehlerhaftes Heiz- und
Lüftungsverhalten der Mieter ausschließen, aber auch die
Eigentümer überzeugt werden, bauliche Maßnahmen zur
Verbesserung der Gesamtsitu ation zu ergreifen oder
zumindest selbst weitere Ermittlungen zur
Ursachenfeststellung (wie z. B. Bauteilöffnungen)
einzuleiten.
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
Die freiwillige Beseitigung der Mängel durch die Vermieter, die nach dem
Wohnungsgesetz einer wohnungsrechtlichen Anordnung vorgeschaltet sein soll,
wird damit zum Regelfall. Der Mängelfall wird so durch intensive Beratung in
der Regel ohne öffentlich-rechtliches Streitverfahren erledigt. Dieses liegt im
Interesse aller Beteiligten.
Im Jahr 2009 wurden insgesamt 45 Mäng elanzeigen abschließend bearbeitet.
Davon wurden in 11 Fällen die festgestellten baulichen Mängel nach intensiver
Beratung der Vermieter im Wege der freiwilligen Abhilfe beseitigt. Hierbei
werden die Vermieter gleichzeitig über mögliche Förderprogramme zur
besseren Wärmedämmung (z. B. städt. Programm Altbausanierung)
hingewiesen.
34 Fälle wurden eingestellt, weil entweder kein wesentlicher Mangel im Sinne
des WoG festgestellt werden konnte od er sich die weitere Verfolgung der
Anzeigen nach Beratung de r Mieter zum richtigen Heiz- und Lüftungsverhalten
erübrigt hatte.
Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie si ch die Fallzahlen im Laufe der Jahre
2005 bis 2009 entwickelt haben.
Tab. 14: Mängelanzeigen im Zeitraum von 2005 bis 2009
Jahr erledigte Mängelfälle
gesamt
erledigt durch
freiwillige Abhilfe
eingestellte
Fälle
2005 31 3 28
2006 65 7 58
2007 44 9 35
2008 52 10 42
2009 45 11 34
Ausblick:
Das Wohnungsgesetz aus dem Jahre 1984 war befristet bis zum 31.12.2009.
Nach den Erfahrungen der Praxis bietet es in seiner bisherigen Ausgestaltung
vornehmlich Mietern, die sich nicht oder nur begrenzt in der Lage fühlen,
eigene mietvertragliche Rechte wahrzunehmen u. a. eine Plattform zur Klärung
bzw. Durchsetzung privater Rechte. Das Amt für Wohnungswesen übernimmt
hier in zunehmendem Maße Funktionen einer „Schlichtungsstelle“ zwischen
divergierenden Interessen von Mietern und Vermietern.
Das Land NRW hat die Bestimmungen des Wohnungsgesetzes zur
Instandhaltung und Pflege von Wohnraum in das seit dem 01.01.2010 geltende
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG-
NRW) überführt. Damit wurde ein gesetzlicher Rahmen gefunden, mit dem die
Kommunen qualitative Mindestanforderungen an die Instandsetzung/-haltung
von Objekten in Zukunft weiterhin gezielt und effektiv durchsetzen können.
Schimmelnetzwerk Münster
Im Herbst 2009 wurden unter der Federführung des Amtes für Grünflächen und
Umweltschutz intensive Gespräche zur Gründung eines Schimmelnetzwerkes
Münster geführt. Am 23.02.2010 fand im feierlichen Rahmen die
Unterzeichnung der Vereinbarung zur Mitgliedschaft im Schimmelnetzwerk
43
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
statt. Neben Laboratorien, Sachverständ igen, Sanierungsfirmen ist im Bereich
der Beratung auch die Stadt Münster mit dem Amt für Grünflächen und
Umweltschutz, dem Amt für Wohnungswesen und dem Gesundheitsamt im
Netzwerk vertreten.
Mit dem Schimmelnetzwerk sollen hohe
Qualitätsstandards bei Beratung und Sanierung von
Schimmelpilzschäden sicher gestellt werden. Leider
konnte bisher kein Wohnungsunternehmen für eine
Teilnahme im Netzwerk gewonnen werden.
5.3 Teilprodukt 3: Mietpreiskontrolle frei finanzierter Wohnungen
Nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (W iStG) handelt ordnungswidrig, wer
vorsätzlich oder leichtfertig für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder
damit verbundene Nebenleistungen unangemessen hohe Entgelte fordert, sich
versprechen lässt oder annimmt. Unangemessen ist ein Entgelt, wenn die
ortsübliche Vergleichsmiete unter Ausnutzung eines geringen Angebotes um
mehr als 20 % überschritten wird und der Vermieter dabei die Notlage des
Mieters ausgenutzt hat.
Im Jahr 2009 wurde kein Verdachtsfa ll auf Mietpreisübe rhöhung nach dem
Wirtschaftstrafgesetz verfolgt. Zwar wurden überhöhte Mieten angezeigt, aber
bei den Beratungen der anfragenden Mieter stellte sich heraus, dass sie nicht
zwangsläufig auf die an gemietete Wohnung angewi esen waren und damit
seitens der Vermieter keine Notlage ausgenutzt wurde.
Die Zahl der aufgegriffenen Verdachtsfä lle auf Mietpreisüberhöhung hat seit
Inkrafttreten des qualifizierten Mietspiegels im Jahre 2001 stark abgenommen.
Bis einschließlich 2000 waren durchschni ttlich pro Jahr etwa 20 Fälle zu
bearbeiten, seit 2001 durchschnittlich nur noch 3 Fälle, seit 3 Jahren gar kein
Fall mehr. Daran ist direkt ablesbar, dass der qualifizierte Mietspiegel (s.
Abschnitt 5.4.) wesentlich dazu beigetragen hat, dass die Mieten in Münster für
Vermieter und Mieter verlässlich bestimmt werden können.
5.4 Teilprodukt 4: Mietspiegel
44
Mietspiegel sind anerkannte Grundlage zur Ermittlung
der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB). Diese
wird nach der gesetzlichen Definition aus den üblichen
Entgelten gebildet, die in der jeweiligen Gemeinde für
Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung,
Beschaffenheit und Lage bezahlt werden. Das BGB
unterscheidet zwischen einfachen und qualifizierten
Mietspiegeln.
Wird der Mietspiegel nach anerkannten
wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der
Gemeinde oder von Interessenvertretern der
Vermieter und der Mieter an erkannt, handelt es sich
gemäß § 558 d BGB um einen qualifizierten
Mietspiegel.
Dem qualifizierten Mietspiegel kommt im Rahmen von Mieterhöhungsverfahren
eine besondere Bedeutung zu. Zwar ka nn der Vermieter bei Existenz eines
qualifizierten Mietspie gels auch ein anderes von § 559 BGB zugelassenes
Begründungsmittel für ein Mieterhöhungsverlangen wählen, doch muss er
hierbei den Vergleichswert, der sich aus dem qualifizierten Mietspiegel ergibt,
angeben. Darüber hinaus kommt dem qu alifizierten Mietspiegel nach § 558 d
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
Abs. 3 BGB die Vermutungswirkung zu, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete
wiedergibt.
Seit 2001 gibt es in Münster einen qualifizierten Mietspiegel.
Bereits vor Jahren wurde für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels der
„Arbeitskreis Mietspiegel“ gegründet. Te ilnehmer des Arbeitskreises sind das
Amt für Wohnungswesen (Gesch äftsführung), der Haus- und
Grundeigentümerverein Münster-Stadt und Land e.V., der Mieterverein Münster
und Umgebung e.V., der Mieter/innen- Schutzverein Münster und Umgebung
e.V., die Westfälische Grundstücksbörse e.V., der Arbeitskreis Münsteraner
Wohnungsunternehmen, die Arbeitsgem einschaft des Verbandes Freier
Wohnungsunternehmen in Münster, die Wohn+Stadtbau GmbH, der
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Münster sowie die
Statistikstelle des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung.
Im BGB ist vorgeschrieben, dass der qua lifizierte Mietspiegel zwingend alle 4
Jahre neu zu erstellen ist und spätestens nach 2 Jahren eine Marktanpassung
an die Entwicklung erfahren muss. Der Münsteraner Mietspiegel aus dem Jahr
2005 wurde 2007 der Marktentwicklung angepasst und musste nun nach vier
Jahren zum 01.04.2009 wieder neu erstellt werden. Für eine Neuerstellung ist
jeweils eine Neuerhebung und Ausw ertung der marktrelevanten Daten
erforderlich.
Grundsätzlich sollten im Rahmen der Neuerstellung des Mietspiegels 2009
folgende 3 Ziele erreicht werden:
Ziel 1: Die Aussagen über die Ausstattung der Wohnung sollten noch
detaillierter als bisher dargestellt werden.
Z i e l 2 : E s s o l l t e n a u c h Bewertungen zu Modernis ierungsmaßnahmen und zur
Energieeffizienz von Wohngebäuden vorgenommen werden.
Ziel 3: Durch eine differenziertere Auswertung von Ausstattungsmerkmalen
sollte die Mietzinsspanne geringer ausfallen.
Die Fragebögen für die Datenerhebung enthielten daher einen umfangreichen
Katalog an Abfragen zu den nach Auffassu ng der Mitglieder des AK Mietspiegel
wichtigsten Ausstattungsmerkmalen ei ner Mietwohnung. Um darüber hinaus
Aussagen über die Auswirkungen vo n Maßnahmen zur Verbesserung der
Energieeffizienz und zu Modernisierungsmaßnahmen zu bekommen, wurden die
Vermieter hierzu in einem umfangreichen Zusatzbogen befragt.
Die gesamte Befragung, die auf schriftlichem Wege erfolgte, sowie die ersten
Plausibilitätsprüfungen bei den Rückläufen wurden in Eigenregie gemeinsam
mit der Statistikstelle des Amtes fü r Stadtentwicklung, Stadtplanung,
Verkehrsplanung durchgeführt.
Für die Befragung standen insgesamt rd. 154.000 Adressen zur Verfügung.
Davon wurden 8.994 Mieter und 7.474 Vermieter angeschrieben, zusammen
also 16.468 Anschreiben. Zurück gesa ndt wurden 3.782 Fragebögen, davon
1.673 von Mietern und 2.109 von Vermiete rn. Nicht alle Fragebögen konnten
für eine Auswertung verwendet werden . Insbesondere die Fragebögen über
Mietverhältnisse, die lä nger als 4 Jahre vom Mietpreis her unverändert
geblieben sind aber auch Fragebögen von Wohnungen, die vom Eigentümer
selbst genutzt werden, mussten aussortiert werden.
Es verblieben danach noch insgesamt 2.294 Fragebögen, davon 845
Mieterbögen und 1.449 Vermieterbögen.
45
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
Für die Auswertung der Fragebögen be auftragte das Amt für Wohnungswesen
nach einem Ausschreibungsverfahren und nach Beratung im AK Mietspiegel das
EMA-Institut für empirische Marktanalysen aus Sinzing. Die Ergebnisse wurden
gemeinsam im Arbeitskreis Mietspiegel analysiert und erörtert.
Für die wissenschaftlichen Berechnungen de s Gutachters standen aufgrund des
umfangreichen Fragebogens und des Zusatzbogens ein großer Pool an
Informationen über den baulichen Zustand einer Wohnung, den
Ausstattungsgrad sowie die Lage der Wo hnung zur Verfügung. Mit Hilfe dieser
Fülle an Daten konnte die gewünschte verbesserte Differenzierung der Zu-
/Abschläge für die Ausstattungsmerkmale (s. o. Ziel 1) erreicht werden, in dem
Merkmale, die für sich gesehen keinen separaten Zu- oder Abschlag auslösen,
mit anderen gleichartigen Merkmalen in den Kategori en „Sanitärausstattung“
und „Wohnungsausstattung“ zusammengefasst werden. Bei mehreren
vorliegenden Merkmalen kann so ein Punktwert ermittelt werden, dem dann ein
prozentualer Zu- oder Abschlag zugeordnet wird.
Die systematische Analyse der vielen Modernisierungs- und
Energieeffizienzmaßnahmen durch den Gutachter ergab zwar, dass das Ziel 2,
Bewertungen für Modernisierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur
Verbesserung der Energieeffi zienz vorzunehmen, grunds ätzlich erreicht wurde.
Die Höhe des Zuschlages von 2 % bei Vorliegen von mindestens 3 baulichen
Maßnahmen bzw. 3 % bei Vorliegen vo n mind. 5 baulichen Maßnahmen blieb
jedoch deutlich hinter den Erwartungen der Arbeitskreismitglieder zurück.
Durch die bessere Ausdifferenzierung der vielen Einzelau sstattungsmerkmale
und aus der Einführung des neuen Zuschlages für Modernisierungs- und
Energieeffizienzmaßnahmen konnte auch das 3. Ziel, die Mi etzinsspanne zu
reduzieren, erreicht werd en. Die Mietzinsspanne beträgt nur noch +/- 17 %
(vorher +/- 20 %).
Geblieben ist beim Mietspiegel 2009 da s bisherige Berechnungssystem. Auf die
nach Baualter und Größe der Wohnung er mittelte Basismiete werden Zu- bzw.
Abschläge, die in den Kategorien „W ohnlage“, „Gebäude-/Wohnungsart“,
„Heizungsausstattung“, „Sanitärausstattung“, „Wohnungsausstattung“ sowie
(neu) „Modernisierungs- und Energiee ffizienzmaßnahmen“ ermittelt werden,
gerechnet.
Der Mietspiegel 2009 erschien pünktlich zum 01.04.2009. Er ist zum Preis von
5,00 € in den bekannten Verkaufsstelle n verfügbar. Innerhalb eines Jahres
nach Erscheinen des neuen Mietspiege ls sind 2.439 Exemplare verkauft
worden.
5.4.1 Mietspiegelabfrage und Mietspiegelauskünfte
Nach wie vor wird im Internet der Stadt Münster der Service der Mietspiegel-
Online-Berechnung angeboten. Hier kö nnen Mieter und Ve rmieter über das
Internet ein Berechnungsprogramm nutzen, um die durchschnittliche
ortsübliche Vergleichsmiete für den Wohnr aum individuell errechnen zu lassen.
Diese Mietspiegelabfrage ist im Internet zu finden unter:
www.muenster.de/stadt/wohnungsamt/mietspiegel.html
Erstmalig wurde der Zugriff auf die Berechnungsprogramme für den Mietspiegel
2007 und den Mietspiegel 2005 belassen, um den Bürgerinnen und Bürgern so
noch Berechnungen für frühere Zeiträume zu ermöglichen.
Die monatlichen Zugriffszahlen zeigen, dass die Mietspiegel-Online-Berechnung
bei den Bürgerinnen und Bürgern Münsters sehr stark nachgefragt wird. Allein
im Erscheinungsmonat des Mietspiegels 2009 wurden insgesamt 6.532 Zugriffe
46
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
auf das Berechnungsprogramm gezählt. Dabei wurden statistisch nur die
Zugriffe gezählt, die das Berechnu ngsprogramm vollständig bis zur
Ergebnisseite durchlaufen haben.
Aber auch die Online-Abfrage für den Mietspiegel 2007 wird noch immer in
großem Umfang (immerhin rd. 500 Zugri ffe monatlich) genutzt. Lediglich für
das Programm 2005 lassen sich keine Au swertungen vornehmen, da die
Zugriffszahlen zu gering sind.
Abb. 13: Zugriffszahlen 2009 auf die Online-Mietspiegelberechnungen
6632
2243
3450
2925
3278
2892
2815
3020
3119
3162
3132
3075
465341
507
357423447474489 504547645
958
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
7000
Apr
09
Mai
09
Jun
09
Jul
09
Aug
09
Sep
09
Okt
09
Nov
09
Dez
09
Jan
10
Feb
10
Mrz
10
Mietspiegel 2009
Mietspiegel 2007
Begleitend zur Online-Mietspiegel-Abfrage wird im Amt für Wohnungswesen
auch ein persönlicher Beratungsservice angeboten. Diese Beratung, die
monatlich im Schnitt in rd. 20 Fällen in Anspruch genommen wird, erstreckt
sich jedoch lediglich auf Fragen zur Anwendbarkeit des Mietspiegels. Eine
individuelle Berechnung der Netto-Ver gleichsmiete bleibt aufgrund der
Vorgaben des Rechtsberatungsgesetze s den Mietervereinen, dem Haus- und
Grundeigentümerverein, Rechtsanwälten sowie der Verbraucherzentrale u. ä.
vorbehalten.
47
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
6. Projekt: „Soziale Stadt“
6.1 Handlungsfeld Wohnen
Bereits am 13.12.2006 beschloss der Rat der Stadt Münster das integrierte
Handlungskonzept/Städtebaulicher Maßnahmeplan für das Gebiet Münster,
Kinderhaus-Brüningheide und beauftragte die Verwaltung, das Programm
entsprechend umzusetzen. Es wird mit Mitteln aus dem Bund-Länderprogramm
„Soziale Stadt“ gefördert und umfasst insgesamt acht Handlungsfelder. Es wird
in dieser Form zum Ende des Jahres 2010 auslaufen.
Alle Handlungsfelder wurden dabei so angelegt, dass sie die zentralen
Programmziele für Kinderhaus-Brüningheide möglichst auch über den Zeitpunkt
des Ablaufes hinaus nachhaltig erreichen. Diese Ziele sind:
• Verbesserung der Wohn- und Wohnumfeldsituation
• Förderung der Integration unterschiedlicher Gruppen im Wohngebiet
• Stärkung der Bildungschancen für Kinder und Jugendliche
Das Handlungsfeld Wohnen als eines der wesentlichen Handlungsfelder trägt
dabei insbesondere zu de n ersten beiden Leitziel en bei. Darüber hinaus
entwickelten sich weitere Arbeitsschwerpunkte durch die definierten und
teilweise bereits umgesetzten Projekte. Beispielsweise wird die Stärkung des
nachbarschaftlichen Zusammenlebens der Menschen in Kinderhaus –
Brüningheide angestrebt. Auch die nach haltige Qualitätssicherung bezahlbaren
Wohnraumes ist hier von wesentlicher Bedeutung. Dabei soll das bisherige
Engagement der vor Ort tätigen Wohn ungsunternehmen fortgeführt bzw.
weiterentwickelt werden. Hierzu wurd e auf unterschiedlichen Wegen eine
intensive Zusammenarbeit mit den im Qu artier tätigen Wohnungsunternehmen
bzw. -verwaltungen erreicht.
Acht Projekte mit teilweise weiterer Untergliederung sind dem Handlungsfeld
Wohnen zugeordnet (Umsetzungszeitraum von 2007 bis 2010).
Die Einzelprojekte tragen im Rahmen der festgelegten Pr ojektsystematik die
Bezeichnungen:
1.01 Energetische Gebäudesanierung
1.02 Marktanpassung des Wohnungsbestandes
1.03 Wohnzukunft für ältere und behinderte Menschen
1.04 Weiterentwicklung der Kooperationsvereinbarung
1.05 Nachbarschaftsst ärkung, Mieterschulung
1.06 Das Quartier spart Strom
1.07 Wettbewerb „Sol ares Kinderhaus“
1.08 Alternative Flächennutzung
Die Projekte 1.06 „Das Quartier spart Strom“ und 1.07 Wettbewerb „Solares
Kinderhaus“ stehen in der Verantwortung des Amtes für Grünflächen und
Umweltschutz.
6.2 Projektarbeit
6.2.1 Energetische Gebäudesanierung – Machbarkeitsstudie
Wie im Geschäftsbericht 2008 schon ausführlich dargestellt, wurde das Projekt
vom Planungsbüro bau.RAUM, Architektin Petra Müller, erfolgreich vorbereitet
und durchgeführt. Ein aussagekräftiges energetisches Gebäudegutachten über
48
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
das Mehrfamilienwohnhaus Sprickmannstraße 37 mit der Möglichkeit der
grundsätzlichen Übertragung auf a lle im Quartier vorhandenen
Wohnungsbestände liegt vor. Dabei orientiert sich die Studie, wie mit dem
Ministerium für Bauen und Verkehr NRW abgestimmt, an den Vorgaben des
Energiepasses. Auch sind die Ergebnisse als Grundlage für die Beantragung von
KfW-Mitteln geeignet.
In Anlehnung an dieses Gutachten ents chloss sich die WohnSieGer GbR, erste
bauliche Maßnahmen am Bestand zu initiieren. In der Zeit von Juli bis August
2009 wurde ein Dämmputz mit neuer Farbge staltung an einem ersten Teil des
Gebäudebestandes durch einen Fachbetrie b angebracht (Foto siehe Titelblatt).
Geplant ist, dass die Arbeiten an den noch ausstehenden Gebäudeteilen in den
Folgejahren sukzessive fortgesetzt werden.
Weitere energetische Sanier ungsmaßnahmen der übrigen
Wohnungsunternehmen im Sinne des Gutachtens wurden bislang nicht
durchgeführt.
6.2.2 Marktanpassung des Wohnungsbestandes
Am 09.04.2008 verständigten sich die Wohnungsunternehmen in der 5.
Handlungsfeldkonferenz darauf, das ur sprünglich angestrebte Modellprojekt,
mit dem eine marktangepasste Mischung von Wohnungen im Quartier erreicht
werden sollte, nicht durchzuführen. Die Erfahrungen der
Wohnungsunternehmen mit dem Umbau und der Veränderung der Grundrisse
von Wohnungen ließen erkennen, dass erhe bliche Investitionen erforderlich
sein würden, die wirtschaftlich nicht zu vertreten wären.
6.2.3 Wohnzukunft für ältere und behinderte Menschen
Im Jahr 2008 konnten bereits wesentlic he Ziele dieses Projektes erreicht
werden. Der Erstbezug einer ambula nt betreuten Wohngemeinschaft für
Demenzerkrankte in der Josef-Beckman n-Straße 5 – 7 konnte abgeschlossen
49
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
werden, ebenso wurden zwei Treppenlifter in den beiden Mehrfamilienhäuser
Josef-Beckmann-Str. 15 und 17 eingesetzt, die überwiegend den dort lebenden
älteren und behinderten Menschen ei nen barrierefreien Zugang zu ihren
Wohnungen ermöglicht. Beide Maßnahmen tragen zur Optimierung der
Wohnzukunft älterer und behinderter Menschen im Quartier bei. Sie erhalten
mit der Wohngemeinschaft eine notwendige Wohnalternative, um auch im Falle
einer Erkrankung an Demenz in der ge wohnten Umgebung selbstbestimmt und
selbständig wohnen zu bleiben. Auch di e Treppenlifter dienen dazu, dass ältere
Bewohnerinnen und Bewohner möglichst lange und selbständig in ihren
Wohnungen verbleiben können.
Diese sehr unterschiedlichen Baum aßnahmen der Wohn+Stadtbau GmbH
sollten insbesondere dem größten Woh nungsanbieter im Quartier, Babcock &
Brown, vertreten durch die Hermes Haus verwaltung AG, als positives Beispiel
dienen, um im Bedarfsfalle im eige nen Bestand zumindest barrierefreie
Zugänge zu erstellen.
Dazu wurden am 17.12.2009 mit Vertrete rn der Hermes Hausverwaltung AG,
der städtischen Wohnberatung und dem Amt für Wohnungswesen die beiden
Treppenlifter in den Hauseingangsbere ichen Josef-Beckmann-Str. 15 und 17
besichtigt und die Anpassungsmaßnahmen diskutiert. Sie sind generell auf den
Wohnungsbestand von Babcock & Brown übertragbar.
Die mit Abstand meisten Eingangsbereiche im Quartier sind mit Stufen
versehen, die für Rollstuhlfahrer oder gebrechliche ältere Menschen eine
teilweise unüberbrückbare Barriere bedeuten. Das Amt für Wohnungswesen
wird weiterhin aktiv dafür werben, da ss neben der Wohn + Stadtbau GmbH
auch die übrigen Wohnungsunternehmen dem Beispiel der barrierefreien
Umgestaltung zumindest teilweise folgen werden im Sinne der älteren und
gehbehinderten Bewohnerschaft.
6.2.4 Weiterentwicklung der Kooperationsvereinbarung
Im Jahr 2009 bestanden mit al len vor Ort vermietenden
Wohnungsunternehmen entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit
Ausnahme von Herrn Rechtsanwalt Na u, Berlin. Seit dem 16.07.2009 wird
dessen Wohnungsbestand per Besch luss des Amtsgerichtes Münster
zwangsverwaltet. Aus rechtlichen Gründen kann ein Kooperationsvertrag zur
Verbesserung der Wohnverhältnisse vo m Zwangsverwalter nicht unterzeichnet
werden. Jedoch war es möglich, mit ihm wesentliche Übereinkünfte zu erzielen
und letztlich eine Kooperation durch die inhaltlich abgestimmte Arbeit vor Ort
zu bewirken.
In der Sitzung der Handlungsfeldkon ferenz am 23.09.2009 fand deshalb ein
Austausch erstmalig zum Kennenlernen , zu den jeweiligen geschäftlichen
Aktivitäten und zur grundsätzlichen Abst immung der laufenden Projekte mit
allen Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Wohnungsunternehmen auf
der Ebene der Geschäftsführung bz w. -leitung einschließlich des
Zwangsverwalters statt.
Zur weiteren Verstetigung der Ab sprachen diente am 26.11.2009 eine
Arbeitskreissitzung, nun mit den vor Ort arbeitenden Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der jeweiligen Wohnungsve rwaltungen. Auch hier gab es einen
intensiven Austausch über Inhalte und Problemlagen der Arbeit vor Ort und der
laufenden Projekte der „Sozialen Stad t“ mit dem Schwerpunkt „Verbesserung
der Wohnsituation“.
6.2.5 Nachbarschaftsstärkung und Mieterschulung
Der seit 2007 bestehende Arbeitskre is der Vertrauensmieterinnen und
Vertrauensmieter tagte im Jahr 2009 me hrfach zu unterschiedlichen Anlässen.
Inhalte der Gesprächsrunden waren überwiegend die Problemlagen des
50
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
Quartiers, die im Anschluss an die Sitzungen dann mit den verschiedenen
Wohnungsunternehmen zu kommunizieren waren. Darüber hinaus dienten die
Treffen auch der Vorbereitung von Mi eterschulungen, des Internationalen
Herbstfestes, des ersten Mieterst ammtisches und des gemeinsamen
Grilltermins von Vertrauensmietern, Mi tarbeitern der Wohnungsunternehmen,
dem MieterInnen-Schutzverein und dem Amt für Wohnungswesen. Die
Vernetzungsarbeit und der inhaltlich e Austausch wurden somit weiter
fortgeführt und ausgebaut.
Die im Vorjahr vorbereitete Vera nstaltungsreihe der Schulung von
Mieterhaushalten konnte im Jahr 2009 er folgreich durchgeführt werden. Die
Schulungstermine fanden am 21.01., 04.02., 11. und 18.03.2009 jeweils
abends im Paul-Sahle-Familientreff statt. Alle Haushalte des Quartiers waren
eingeladen, sich über Rechte und Pflicht en zu informieren, die sich aus den
Mietverträgen ergeben. Die Bewohnerinnen und Bewohner sollten mehr
Rechtssicherheit erhalten aber auch das Verständnis über die Arbeit der
Wohnungsunternehmen vor Ort sollte ge stärkt werden. Ferner dienten die
Schulungen der Vermeidung von mietvert raglichen Problemen. Die Mieter und
Mieterinnen im Quartier sind über Aushänge im Eingangsbereich aller
Wohnhäuser über die Mieterschulungen informiert worden. Erreicht wurden mit
den Schulungen insgesamt etwa 70 Haushalte.
Ein erster Mieterstammtisch fand nach Vorbereitung durch die
Vertrauensmieterinnen und Vertrauensmieter am 13.11.2009 im Paul-Sahle-
Familientreff statt und soll dauerhaft halbjährlich durchgeführt werden, um die
Nachbarschaft weiter zu vernetzen. Dies ist auch vor dem Hintergrund des
hohen Anteils an Menschen mit Migratio nsvorgeschichte zu sehen. Der erste
Stammtisch wurde jedoch nur mäßig besucht. Es ist zu vermuten, dass nur ein
bedingtes Interesse an einem derartigen Abendtreffen bestand oder aber es ist
längst nicht jedem Interessierten aus unterschiedlichen Gründen möglich,
daran teilzunehmen. Auch kann die Vielza hl von unterschiedlichsten Aktivitäten
im Rahmen der Sozialen Stadt und der weiteren Einrichtungen vor Ort (Atrium,
Begegnungszentrum Sprickmannstraße,… ) zu einer „Übersättigung“ der
Menschen mit Veranstaltungen geführ t haben. Das Amt für Wohnungswesen
wird den nächsten Stammtisch im 1. Halbjahr 2010 intensiver bewerben.
6.2.6 Alternative Flächennutzung – baulich und sozial
Es gibt vereinzelt Flächen im Quartier, die entgegen der ursprünglichen
städtebaulichen Planung nicht oder fehl genutzt werden. Teilweise liegen sie
brach oder sind gestalteri sch wenig ansprechend. Ziel dieses Projektes ist es
daher, mit einzelnen Maßnahmen die Ges taltung des Quartiers zu verbessern,
beispielsweise für soziale oder sport liche Aktivitäten de r Bewohnerinnen und
Bewohner.
Zu diesem Zweck fand unter Leitung des Amtes für Wohnungswesen bereits im
Jahr 2008 eine Begehung des Quartiers im Kreise der Vertrauensmieterinnen
und Vertrauensmieter statt. Sie ergab, dass insbesondere drei Flächen nach
Vorstellung dieses Arbeitskreises im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner
aufgewertet werden müssten bzw. sollten.
Als eine problematische Fläche wurde die sog. Grünschleife identifiziert, deren
Grünflächen ungepflegt und vermüllt aussahen, auch der Teich glich eher einem
schlecht einsehbaren Sumpfgebiet. Am 27.06.2009 und am 19.09.2009
gestaltete das Amt für Grünflächen und Naturschutz mit Unterstützung
zahlreicher Bewohnerinnen und Bewohner di esen Bereich neu. Neue Fußwege,
eine Trockenmauer, neue Sitzgelegenhe iten, eine Sonnen- und Liegewiese
sowie Blumenbeete und Pflanzbereiche für Küchenkräuter zum Eigengebrauch
wurden neu gestaltet. Auch der Teich wurde entmüllt und von hohen Gräsern
und sonstigen hochstehenden Gewächse n befreit. Dieses Projekt erhielt
51
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
Anerkennung durch den Kreis de r Vertrauensmieterinnen und
Vertrauensmieter, weil es al s sichtbares Zeichen der positiven Veränderung zu
erkennen ist und die Bewohnerinnen und Bewohner einbezogen wurden, ihr
Umfeld aktiv zu gestalten.
Im Rahmen der o. a. Begehung wurde au ch der Zustand des Fußballplatzes an
der Killingstraße kritisiert. Hier fehlte es an einem neuen Bodenbelag und an
aufgestellten Toren. Auch der angrenzende Kinderspielplatz verfügte nicht über
ansprechende Spielgeräte. Auf Veranl assung der zum Juli 2009 von Babcock &
Brown neu eingesetzten Hermes Hausverwaltung AG erhielt der Fußballplatz im
November 2009 eine Erneuerung des Bode nbelages. Etwa zur gleichen Zeit
wurden Aufträge vergeben, neue Fu ßballtore und auf dem benachbarten
Kinderspielplatz ein Klettergerüst mit Rutsche und Schaukel aufzustellen. Die
Maßnahmen sind Anfang 2010 umgesetzt worden.
Das aufwändigste Anliegen der Vertraue nsmieter konnte in 2009 noch nicht
umgesetzt werden, da noch wesentliche Fr agen zu klären waren. Das Parkdeck
über der Tiefgarage Ecke Spickmannstraße/Josef-Beckmann-Straße, welches im
Eigentum der WohnSieGer GbR steh t, soll nach Vorstellung der
Vertrauensmieterinnen und Vertrauensmiet er zu einem kombinierten Fußball-
und Basketballfeld umgestalte t werden. Auch hier gäbe es ein sichtbares und
nachhaltiges Signal der positiven Veränderung im Quartier.
Hierzu hat das Amt für Wohnungswesen mit Institutionen aus Sport-, Jugend-
und Sozialarbeit Kontakt aufgenommen und nach ihren Einschätzungen bzgl.
Notwendigkeit des geplanten Projektes befragt. Ausschließlich positive
Statements wurden vom SC Westfalia Kinderhaus 1920 e. V., von der
Fachstelle Jugendförderung und Sozial arbeit Nord des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien sowie vom Begegnungszentrum Sprickmannstraße e.
V. einschließlich Jugendsalon ausgesprochen: Ein Bolz- und/oder
Basketballplatz würde eine sinnvolle Freizeitalternative für Kinder und
Jugendliche vor Ort bedeuten, auch wenn eine mögliche Nutzungsgenehmigung
mit zeitlichen Einschränkungen verbunden sein sollte. Das Wohnumfeld vor Ort
würde sich grundsätzlich durch eine de rartige Maßnahme weiter verbessern.
Auch gab es von den Institutionen Ange bote, z. B. besondere Aktivitäten zu
begleiten.
Gleichzeitig konnten die bauordnungs- und immissionsrechtlichen
Rahmenbedingungen von den zuständige n Fachämtern konkretisiert werden.
Ebenso gab es zum Ende 2009 erste Ko stenschätzungen von Fachfirmen, die
Draht- bzw. Ballfangzäune errichten und Kunststoffoberflächen erstellen und sie
vor Ort auftragen, so dass das Gesamtpro jekt eine einschätzbare finanzielle
Größenordnung erhielt.
Die bauordnungs- und immissionsrechtlichen Vorgaben sind allerdings nicht
unerheblich, ebenso wie die voraussicht lich anfallenden Kosten. Auch lässt die
bautechnische Umsetzung des Pro jektes bzgl. des Bodenbelages
Schwierigkeiten bei der Gew ährleistung erkennen, so dass diese erkennbaren
Schwierigkeiten und Fragen sorgfältig zu würdigen sind, um auf dieser
Grundlage im Jahr 2010 eine fundierte Entscheidung zu treffen.
52
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
7. Projekt: Städtebauliches Sanierungsgebiet „Wohnquartier
Osthuesheide“
Der Rat der Stadt Münster beschloss am 21.09.2005 einvernehmlich die
Sanierungssatzung für die Wohnsiedlung Osthuesheide in Münster-Angelmodde.
Im Rahmen der vorbereitenden Un tersuchungen wurden erhebliche
städtebauliche Missstände für das Quarti er festgestellt, di e eine Sanierung
erforderlich machen.
Das Sanierungsgebiet umfasst 196 Wohnungen, die in drei
Wohnungseigentümergemeinschaften aufgeteilt sind:
• WEG I (Theodor-Heuss-Strasse 38-50),
• WEG II (Osthuesheide 15-21 und 51-61),
• WEG III (Osthuesheide 63-99)
Im Mittelpunkt des Sanierungsko nzeptes steht die Anpassung des
Wohnungsbestandes an die heutigen modernen Wohnstandards. Durch diese
Anpassung soll insbesondere eine stab ile Eigentümerschaft gefördert werden.
Ein Erneuerungskonzept, das auf einer einheitlichen Gestaltung der Baukörper
und des Wohnumfeldes basiert, soll dies sicherstellen. Dabei steht der Erhalt
des ursprünglichen städtebaulichen Char akters der Waldsiedlung mit seinen
charakteristischen Architekturelementen der Siedlung im Vordergrund.
Das Amt für Wohnungswesen hat im Jahr 2006 federführend mit der
Umsetzung der Ziele der städtebaulic hen Sanierungssatzung begonnen. Als
besonders schwierig erwiesen sich im Laufe des gesamten Verfahrens die
Aufteilung der Wohnungen in Wohnung seigentum, die damit einhergehenden
Notwendigkeiten, die sich aus dem Wohnungseigentumsrecht ergeben und
nicht zuletzt die Heterogenität der dr ei Wohnungseigentümergemeinschaften
mit einer Vielzahl von einzelnen Wohnungseigentümern und
Wohnungseigentümerinnen.
Die WEG II startete mit dem Sanierungsv erfahren. Unter der Moderation eines
Architektur- und Planungsbüro s erarbeitete der Beirat der
Wohnungseigentümergemeinschaft und der Verwalter mit dem Amt für
Wohnungswesen ein umfangreiches Maßnahmenpaket für die 40 Wohnungen.
Das Paket beinhaltet die Betonsanierung der gesamten Fassade, die Sanierung
der Balkonplatten, den Austausch alle r Kellerfenster, die Verlängerung der
Dachüberstände, die Dämmung der Kell er- und der obersten Geschossdecken
sowie eine Erneuerung aller Regenfallrohre und Dachrinnen. Ein neuer
Fassadenanstrich sowie die Neuges taltung der Hausgärten und des
Wohnumfeldes nach einer detailliert er arbeiteten Gestaltungsfibel sollen den
Häusern „ein attraktives Gesicht “ geben. Nach Vorstellung des
Maßnahmenpaketes in der Eigentümerversammlung im November 2007 erhielt
es die Zustimmung aller anwesenden Eigentümer.
Im gleichen Zug hat die Stadt Münster mit der Wohnungs-
eigentümergemeinschaft einen öffent lich-rechtlichen Vertrag über die
Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
geschlossen. Auf der Grundlage dieses Vertrages ist die Umsetzung der
Maßnahmen öffentlich-rechtlich abgesichert worden. Die Eigentümer erhalten
damit die Möglichkeit, entsprechende erhöhte Abschreibungen geltend zu
machen.
Die WEG II hat Anfang 2008 mit den Maßnahmen, die überwiegend in
Eigenleistung durchgeführt werden, begonnen. Mit den abschließenden
Wohnumfeldmaßnahmen wird das Sanierungsverfahren für die WEG II im
Herbst 2010 beendet sein.
53
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
In der WEG I fanden seit Juni 2007 ebenfalls mehrere moderierte Sitzungen mit
dem Eigentümerbeirat, dem Verwalter, dem Architektur- und Planungsbüro und
dem Amt für Wohnungswesen statt. Im März 2009 beschloss die
Eigentümergemeinschaft mehrheitlich di e vorgesehenen Ma ßnahmen, die mit
denen der WEG II vergleichbar sind. Finanziert werden die Maßnahmen zum
großen Teil aus Mitteln der Instandhaltungsrücklage, die die Eigentümer der 28
Wohnungen in den letzten Jahren angespar t hatten. So hält sich die finanzielle
Belastung für jeden Eigentümer in Grenzen.
Weil ein Eigentümer den Beschluss im April 2009 gerichtlich angefochten hatte,
hat die WEG I nicht unmittelbar mit de n Maßnahmen begonnen, sondern erst
den Ausgang des Rechtsstreites a bgewartet. Im Juli 2009 entschied das
Amtsgericht zu Gunsten der Eigentümer gemeinschaft, so dass zum Herbst mit
der Umsetzung der Sanierungsmaßnahm en gestartet werden konnte, die
voraussichtlich bis Mitte 2011 abgeschlo ssen werden. Auch mit der WEG I hat
die Stadt Münster einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Durchführung
von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen beschlossen.
Zum 01.01.2006 wurde die Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (WGL)
gegründet, die zeitgleich 11 städtisch e Wohnungen der WEG III mit insgesamt
128 Wohnungen erwarb. Die Gesellschaft wurde mit dem Prim ärziel gegründet,
die Wohnraumsituation in der WEG III zu verbessern. Dazu zählt u. a. ein
konsequentes Vorgehen im Rahmen der wohnungseigentumsrechtlichen
Bestimmungen, insbesondere das Dr ängen auf die Verbesserung der
finanziellen Lage der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Seit Herbst 2009 wurden vorbereitende Gespräche unter der Beteiligung der
WGL, einem Architektur- und Planungsbüro und dem Amt für Wohnungswesen
zu den Entwicklungsperspektiven für die WEG III geführt.
Es zeichnet sich für die WEG III mit der desolaten Bausubstanz der Häuser ein
immenser Instandhaltungsstau ab, der durch detaillierte Untersuchungen
manifestiert werden soll.
Auf der Grundlage der Untersuchung sergebnisse wird im Jahr 2010 der
Beschluss zur Auflösung de s Instandhaltungsstaus und zur Aufwertung der
Gebäude vorbereitet.
54
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
8. Haushalt
Der Haushalt des Amtes für Wohnungswesen wurde nun im zweiten Jahr nach
den Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im
Land Nordrhein-Westfalen (NKF) geführt.
Entsprechend dem Produktkatalog der Stadt Münster bewirtschaftet das Amt
für Wohnungswesen im Produktbereich 05 – soziale Leistungen die
Produktgruppe 0504 Wohngeld mit dem Produkt Wohngeld und im
Produktbereich 10 – Bauen und Wohne n die Produktgruppe 1003 Wohnen mit
den Produkten 100301 -Wohnrau mförderung, 100302 -Hilfen zur
Wohnraumversorgung und 100303 -Wohnungsaufsicht und -sicherung,
Mietspiegel.
Die beiden Produktgruppen sind mit einer Bewirtschaftungsregel im Bezug auf
die Aufwendungen im Teilergebnisplan miteinander verbunden. Hierbei sind,
mit Ausnahme der Personalaufwendungen und Aufwendungen, denen
zweckgebundene Erträge gegenüber stehen, die Au fwendungen der
Produktgruppe 0504 und die Aufwendungen der Produktgruppe 1003 zu einem
Budget verbunden.
Im Jahr 2009 erfolgten in beiden Prod uktgruppen ausschließlich Transaktionen
im Bereich des Teilergebnisplanes und nicht im Finanzplan.
8.1 Produktgruppe 05 04: Wohngeld
Tab. 15: Teilergebnisrechnung 0504
Plan-Ansatz
2009
IST
2009
Erträge 5.500,00 € 2.738,40 €
Aufwendungen (freies Budget) 94.380,00 € 85.101,97 €
Ergebnis Teilergebnisrechnung (incl.
Personalaufwendungen,
Abschreibungen etc.)
947.930,00 € 793.998,29 €
Die Erträge, welche nur aus Buß- und Zwangsgeldern bestehen, sind zwar im
Ergebnis nicht in der veranschlagten Höhe eingegangen, dafür konnte jedoch
im Bereich der Aufwendungen ein Betra g von 9.278,03 € eingespart werden.
Die größten Einsparpotenziale lagen bei den Sachkonten Mieten, Fachliteratur
und Porto.
Im Gesamtergebnis der Teilergebnisrec hnung wurde der veranschlagte Ansatz
um 153.931,71 € unterschritten.
Zielkennzahlen
In dieser Produktgruppe war als Ziel kennzahl vorgegeben, dass 100 % aller
vollständigen Wohngeldanträge innerhalb von sechs Wochen bearbeitet werden
sollten. Erreicht werden konnte ein Wert von 96 %. Dies liegt in der enormen
Fallzahlsteigerung aufgrund der Wohngeldreform begründet.
55
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
Tab. 16: Leistungsdaten
Ansatz 2009 Ergebnis 2009
Wohngeldberechnungen –
Mietzuschuss 10.000 13.471
Wohngeldberechnungen –
Lastenzuschuss 375 472
Wohngeldsummen –Mietzuschuss 8.000.000,00 € 7.665.565,00 €
Wohngeldsummen –Lastenzuschuss 322.293,00 € 147.707,00 €
8.2 Produktgruppe 10 03: Wohnen
Tab. 17: Teilergebnisrechnung 1003
Plan-Ansatz
2009 IST 2009
Erträge 241.630,00 € 450.020,73 €
Aufwendungen (freies Budget) 806.468,00 € 318.560,36 €
Ergebnis Teilergebn isrechnung (incl.
Personalaufwendungen,
Abschreibungen, etc)
2.220.408,00 € 1.339.744,93 €
Die deutliche Mehreinnahme auf der Ertragsseite von insgesamt 208.390,73 €
ist hauptsächlich auf unerwartet höhere Erträge beim Sachkonto
Verwaltungsgebühren zurückzuführen. Bedingt durch Sondermaßnahmen und
eine deutlich höhere Zahl an Förd erzusagen in der Wohnungsbauförderung
konnten allein bei den Verwaltungsgebühren 154.362,60 € mehr eingenommen
werden als im Ansatz geplant waren.
Bei den Aufwendungen wurde der Ansatz um 487.907,64 € unterschritten. Bei
dieser Minderausgabe handelt es sich jedoch nur bedingt um echte
Einsparungen, da ein Betrag von 382.046,00 € in Bestellungen gebunden und
Ansatz erhöhend in das Jahr 2010 übertragen wurde. Es betrifft die
Aufwendungen aus dem Sachkonto Zuschüsse an übrige Bereiche. Hier werden
im Rahmen des Programms „Altbausanie rung“ Transferaufwendungen an die
Hauseigentümer und Hauseigentümeri nnen geleistet. Diese haben nach
Erteilung der Förderzusage zehn Monate Zeit ihre Maßnahme umzusetzen und
die Gelder abzurufen. So kommt es naturgemäß regelmäßig zu den
haushaltsmäßigen Verschiebungen.
Weitere Einsparungen sind bei den Sachkonten Aus- und Fortbildung, Mieten,
Honorare, Gutachten, Drucksachen, Porto und Werbung zu verzeichnen.
Im Gesamtergebnis der Teilergebnisrec hnung konnte der veranschlagte Ansatz
durch sparsame Haushaltsführung um 880.663,07 € unterschritten werden.
Zielkennzahlen
In dieser Produktgruppe war als Zi elkennzahl vorgegeben, dass 40 % der
wohnungssuchenden Haushalte mit Wo hnberechtigungsschein innerhalb von
einem Jahr mit Wohnraum versorgt werden. Erreicht werden konnte ein Wert
von 43 %.
56
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
10 03 01 - Wohnraumförderung
Zielkennzahl 1 ist hier, dass das zugewiesene Mittelkontingent zu 100 %
ausgeschöpft werden sollte. Dieses Ziel wurde zu 100 % erreicht.
Zielkennzahl 2 gibt vor, dass jährlich mindestens 130 Eigentumsmaßnahmen
gefördert werden. Tatsächlich gefördert wurden 211 Eigentumsmaßnahmen.
10 03 02 - Hilfen zur Wohnraumversorgung
Zielkennzahl hier ist, dass für 90 % der wohnberechtigten Haushalte mit
vollständigen Unterlagen der Wohnberechtigungsschein am Tag der
Antragstellung ausgestellt wird. Es wurde ein Wert von 94 % erreicht.
10 03 03 - Wohnungsaufsicht und -sicherung, Mietspiegel
Ziel ist es, dass 90 % der Verstöße ge gen Mietpreis- und Belegungsbindungen
innerhalb eines Jahres behoben oder durch Festsetzung von Geldleistungen
geahndet werden. Tatsächlich wurde ein Wert von 99 % erreicht.
Leistungsdaten
Bislang gibt es nur für das Produk t 100302 –Hilfen zur Wohnraumversorgung-
Leistungsdaten, welche die Anzahl der ausgestellten
Wohnberechtigungsbescheinigungen widerspiegelt. Die erwartete Zahl von
2.600 ist mit einem Ergebnis von 2.489 ausgestellten
Wohnberechtigungsbescheinigungen nicht ganz erreicht worden.
Abb. 14: Grafik über die Produktgruppe 10 03
57
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
9. Personalentwicklung
Am 31.12.2009 waren im Amt für Wohnungswesen insgesamt 47
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäfti gt. Sie besetzten 28 Vollzeit- und 19
Teilzeitstellen.
Mit Blick auf die anstehenden Aufgaben zur Bewältigung der Wohngeldreform
2009 akzeptierte das Personal- und Organi sationsamt eine zunächst temporäre
Aufstockung des Personals im Umfang von 2,95 Stellen, die nun zum
Stellenplan 2010 als dauerhafter Personalmehrbedarf anerkannt wurden.
Tab. 18: Zusammensetzung des Personals (Stichtag 31.12.2008)
Gesamt Weiblich Männlich
Höherer Dienst 2 1 1
Gehobener Dienst 19 10 9
Mittlerer Dienst 26 20 6
Summe 47 31 16
58
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
10. Organisation des Amtes für Wohnungswesen
Abb. 15: Organigramm des Amtes für Wohnungswesen (2009)
59
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
Anhang 1: Karten zum Kosten- und Bedarfsniveau
Abb. 16: Bedarfsniveau selbst genutztes Wohneigentum WFB 2009
Unna
Lünen
Soest
Lippstadt
Siegen
Bad Laasphe
Bad Berleburg
Olpe
Lüdenscheid
Iserlohn
Schmallenberg
BrilonArnsbergWitten
Herne
Hamm
Hagen
Dortmund
Bochum
Paderborn
Lichtenau
Büren
Minden
Detmold
Warburg
Höxter
Brackel
Herford
Rietberg
Gütersloh
BielefeldWarendorf
Beckum
Rheine
Lengerich
Greven
Recklinghausen
Marl
Dorsten Nordkirchen
Dülmen
Gronau
Bocholt
Münster
Bottrop
Troisdorf
Bad Honnef
Bergisch Gladbach
GummersbachHeinsberg
Euskirchen
Bad Münstereifel
Kerpen
Bergheim
Düren
Monschau
Leverkusen
Köln
Bonn
Aachen
Wesel
Kamp-Lintfort
Viersen
Neuss
Grevenbroich
Velbert
Kleve
Kevelaer
Wuppertal
Solingen
Oberhausen
Mülheim
Mönchengladbach
Krefeld
EssenDuisburg
Düsseldorf
Niedersachsen
Niedersachsen
Hessen
Kreis Kleve
Kreis Mettmann
Rhein-Kreis Neuss
Kreis Viersen
Kreis Wesel
Kreis Aachen
Kreis Düren
Rhein-Erft-Kreis
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Oberbergischer Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Kreis Borken
Kreis Coesfeld
Kreis Recklinghausen
Kreis Steinfurt
Kreis Warendorf
Kreis Gütersloh
Kreis Herford
Kreis Höxter
Kreis Lippe
Kreis Minden-Lübbecke
Kreis Paderborn
Ennepe-Ruhr-Kreis
Hochsauerlandkreis
Märkischer Kreis
Kreis Olpe
Kreis Siegen-Wittgenstein
Kreis SoestKreis Unna
Hessen
Rheinland-Pfalz
Rheinland Pfalz
Niederlande
Niederlande
Belgien Niedrig (B1)
Unterduchschnittlich (B2)
Überdurchschnittlich (B3)
Hoch (B4)
73 100126 97
NRW.BANK 2010
Abb. 17: Kostenkategorie selbst genutztes Wohneigentum WFB 2009
Unna
Lünen
Soest
Lippstadt
Siegen
Bad Laasphe
Bad Berleburg
Olpe
Lüdenscheid
Iserlohn
Schmallenberg
BrilonArnsbergWitten
Herne
Hamm
Hagen
Dortmund
Bochum
Paderborn
Lichtenau
Büren
Minden
Detmold
Warburg
Höxter
Brackel
Herford
Rietberg
Gütersloh
BielefeldWarendorf
Beckum
Rheine
Lengerich
Greven
Recklinghausen
Marl
Dorsten Nordkirchen
Dülmen
Gronau
Bocholt
Münster
Bottrop
Troisdorf
Bad Honnef
Bergisch Gladbach
GummersbachHeinsberg
Euskirchen
Bad Münstereifel
Kerpen
Bergheim
Düren
Monschau
Leverkusen
Köln
Bonn
Aachen
Wesel
Kamp-Lintfort
Viersen
Neuss
Grevenbroich
Velbert
Kleve
Kevelaer
Wuppertal
Solingen
Oberhausen
Mülheim
Mönchengladbach
Krefeld
EssenDuisburg
Düsseldorf
Niedersachsen
Niedersachsen
Hessen
Kreis Kleve
Kreis Mettmann
Rhein-Kreis Neuss
Kreis Viersen
Kreis Wesel
Kreis Aachen
Kreis Düren
Rhein-Erft-Kreis
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Oberbergischer Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Kreis Borken
Kreis Coesfeld
Kreis Recklinghausen
Kreis Steinfurt
Kreis Warendorf
Kreis Gütersloh
Kreis Herford
Kreis Höxter
Kreis Lippe
Kreis Minden-Lübbecke
Kreis Paderborn
Ennepe-Ruhr-Kreis
Hochsauerlandkreis
Märkischer Kreis
Kreis Olpe
Kreis Siegen-Wittgenstein
Kreis SoestKreis Unna
Hessen
Rheinland-Pfalz
Rheinland Pfalz
Niederlande
Niederlande
Belgien
Niedrig/ unterdurchschn. (K1)
Überdurchschnittlich (K2)
Hoch (K3)
20413260 NRW.BANK 2010
60
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
Abb. 18: Bedarfsniveau Mietwohnraum WFB 2009
Unna
Lünen
Soest
Lippstadt
Siegen
Bad Laasphe
Bad Berleburg
Olpe
Lüdenscheid
Iserlohn
Schmallenberg
BrilonArnsbergWitten
Herne
Hamm
Hagen
Dortmund
Bochum
Paderborn
Lichtenau
Büren
Minden
Detmold
Warburg
Höxter
Brackel
Herford
Rietberg
Gütersloh
BielefeldWarendorf
Beckum
Rheine
Lengerich
Greven
Recklinghausen
Marl
Dorsten Nordkirchen
Dülmen
Gronau
Bocholt
Münster
Bottrop
Troisdorf
Bad Honnef
Bergisch Gladbach
GummersbachHeinsberg
Euskirchen
Bad Münstereifel
Kerpen
Bergheim
Düren
Monschau
Leverkusen
Köln
Bonn
Aachen
Wesel
Kamp-Lintfort
Viersen
Neuss
Grevenbroich
Velbert
Kleve
Kevelaer
Wuppertal
Solingen
Oberhausen
Mülheim
Mönchengladbach
Krefeld
EssenDuisburg
Düsseldorf
Niedersachsen
Niedersachsen
Hessen
Kreis Kleve
Kreis Mettmann
Rhein-Kreis Neuss
Kreis Viersen
Kreis Wesel
Kreis Aachen
Kreis Düren
Rhein-Erft-Kreis
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Oberbergischer Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Kreis Borken
Kreis Coesfeld
Kreis Recklinghausen
Kreis Steinfurt
Kreis Warendorf
Kreis Gütersloh
Kreis Herford
Kreis Höxter
Kreis Lippe
Kreis Minden-Lübbecke
Kreis Paderborn
Ennepe-Ruhr-Kreis
Hochsauerlandkreis
Märkischer Kreis
Kreis Olpe
Kreis Siegen-Wittgenstein
Kreis SoestKreis Unna
Hessen
Rheinland-Pfalz
Rheinland Pfalz
Niederlande
Niederlande
Belgien Niedrig (B1)
Unterduchschnittlich (B2)
Überdurchschnittlich (B3)
Hoch (B4)
37 16815041
NRW.BANK 2010
Abb. 19: Kostenstufen Mietwohnraum WFB 2009
Unna
Lünen
Soest
Lippstadt
Siegen
Bad Laasphe
Bad Berleburg
Olpe
Lüdenscheid
Iserlohn
Schmallenberg
BrilonArnsbergWitten
Herne
Hamm
Hagen
Dortmund
Bochum
Paderborn
Lichtenau
Büren
Minden
Detmold
Warburg
Höxter
Brackel
Herford
Rietberg
Gütersloh
BielefeldWarendorf
Beckum
Rheine
Lengerich
Greven
Recklinghausen
Marl
Dorsten Nordkirchen
Dülmen
Gronau
Bocholt
Münster
Bottrop
Troisdorf
Bad Honnef
Bergisch Gladbach
GummersbachHeinsberg
Euskirchen
Bad Münstereifel
Kerpen
Bergheim
Düren
Monschau
Leverkusen
Köln
Bonn
Aachen
Wesel
Kamp-Lintfort
Viersen
Neuss
Grevenbroich
Velbert
Kleve
Kevelaer
Wuppertal
Solingen
Oberhausen
Mülheim
Mönchengladbach
Krefeld
EssenDuisburg
Düsseldorf
Niedersachsen
Niedersachsen
Hessen
Kreis Kleve
Kreis Mettmann
Rhein-Kreis Neuss
Kreis Viersen
Kreis Wesel
Kreis Aachen
Kreis Düren
Rhein-Erft-Kreis
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Oberbergischer Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Kreis Borken
Kreis Coesfeld
Kreis Recklinghausen
Kreis Steinfurt
Kreis Warendorf
Kreis Gütersloh
Kreis Herford
Kreis Höxter
Kreis Lippe
Kreis Minden-Lübbecke
Kreis Paderborn
Ennepe-Ruhr-Kreis
Hochsauerlandkreis
Märkischer Kreis
Kreis Olpe
Kreis Siegen-Wittgenstein
Kreis SoestKreis Unna
Hessen
Rheinland-Pfalz
Rheinland Pfalz
Niederlande
Niederlande
Belgien
Niedrig (K1)
Unterdurchschnittlich (K2)
Überdurchschnittlich (K3)
Hoch (K4)
47 160141 48 NRW.BANK 2010
61
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2009
62
Anhang 2: Tabellen und Abbildungen
Tabellen
Tab. 1: Höchstbeträge für Miete und Belastung in Münster............................8
Tab. 2: Beträge für Heizkosten .................................................................8
Tab. 3: Einmaliger zusätzlicher Wohngeldbetrag..........................................9
Tab. 4: Entwicklung des Wohngeldes im Zeitraum von 2004 bis 2009........... 11
Tab. 5: Geförderte Mietwohnungen im Zeitraum von 2005 bis 2009............. 20
Tab. 6: Geförderte Mietwohnungen im Jahr 2009 ...................................... 20
Tab. 7: Geförderte Eigentumsmaßnahmen von 2005 bis 2009..................... 23
Tab. 8: Städtische Förderung der Altbausanierung von 2005 bis 2009 .......... 28
Tab. 9: Einkommensgrenzen/Bruttojahresverdienst 2009 ........................... 30
Tab. 10: Verteilung der ausgeübten Besetzungsrechte 2009 ....................... 34
Tab. 11: Erst- und Wiederbelegungen 2003 - 2009.................................... 35
Tab. 12: Versorgungsquote nach Haushaltsgrößen in 2009 ......................... 36
Tab. 13: Überprüfungen des Sozialwohnungsbestandes in 2009 .................. 41
Tab. 14: Mängelanzeigen im Zeitraum von 2005 bis 2009........................... 43
Tab. 15: Teilergebnisrechnung 0504........................................................ 55
Tab. 16: Leistungsdaten ........................................................................ 56
Tab. 17: Teilergebnisrechnung 1003........................................................ 56
Tab. 18: Zusammensetzung des Personals (Stichtag 31.12.2008)................ 58
Abb. 1: Auszug aus dem Produktplan der Stadt Münster...............................5
Abb. 2: Haushaltsstruktur der Wohngeldempfänger im Jahr 2009 ................ 11
Abb. 3: Sozialstruktur der Wohngeldempfänger im Jahr 2009...................... 12
Abb. 4: Verteilung der geförderten Mietwohnungen nach Zielgruppen........... 21
Abb. 5: Zahl der Förderfälle nach Einkommenssituation.............................. 24
Abb. 6: Erteilte WBS von 2002 bis 2009................................................... 31
Abb. 7: Erteilte WBS nach Haushaltsgrößen.............................................. 32
Abb. 8: Vermietungen insgesamt 2003 – 2009.......................................... 35
Abb. 9: Persönliche/telefonische Kontakte ................................................ 37
Abb. 10: Verteilung der persönlichen Kontakte 2009.................................. 38
Abb. 11: Anzahl der aus Stiftungsmitteln geförderten Umzüge .................... 39
Abb. 12: Mittelverwendung 2006 bis 2009................................................ 39
Abb. 13: Zugriffszahlen 2009 auf die Online-Mietspiegelberechnungen ......... 47
Abb. 14: Grafik über die Produktgruppe 10 03 .......................................... 57
Abb. 15: Organigramm des Amtes für Wohnungswesen (2009) ................... 59
Abb. 16: Bedarfsniveau selbst genutztes Wohneigentum WFB 2009 ............. 60
Abb. 17: Kostenkategorie selbst genutztes Wohneigentum WFB 2009........... 60
Abb. 18: Bedarfsniveau Mietwohnraum WFB 2009..................................... 61
Abb. 19: Kostenstufen Mietwohnraum WFB 2009....................................... 61
Abbildungen:
Berichtsvorlage
1340 Zeichen
V/0577/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Wohnungswesen Betrifft Geschäftsbericht des Amtes für Wohnungswesen Beratungsfolge 15.09.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 23.09.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Das Amt für Wohnungswesen legt hiermit seinen sechsten öffentlichen Geschäftsbericht vor. Er fasst die Arbeitsergebnisse, die Entwicklung von Fallzahlen und relevanten Daten für die un- terschiedlichen Aufgabenbereiche des Amtes zusammen. Die Gliederung des Berichts orientiert sich an der Systematik des „Neuen kommunalen Finanz- managements“ und damit auch an dem Produktplan des städtischen Haushaltes. Damit bietet er ergänzende und erläuternde Informationen zu den Kennzahlen und Leistungsdaten, die im Haushaltsplan dargestellt sind. Soweit es sinnvoll erschien, enthält der Geschäftsbericht auch schon Hinweise auf aktuelle Ände- rungen wohnungsrechtlicher Bestimmungen und wohnungspolitische Tendenzen. I. V. Paal Stadtrat Anlagen: Geschäftsbericht 2009 des Amtes für Wohnungswesen Vorlagen-Nr.: V/0577/2010 Auskunft erteilt: Frau Regenitter Ruf: 492 64 00 E-Mail: RegenitterG@stadt-muenster.de Datum: 20.08.2010 Öffentliche Berichtsvorlage
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (20)
- Schulte-Bernd-Straße 5A
- Dieckmannstraße
- Philippistraße
- Josef-Beckmann-Straße 15
- Killingstraße
- Theodor-Heuss-Straße 38
- Albersloher Weg 33
- Horstmarer Landweg 232a
- Rigaweg 15A
- Nikolausweg 20A
- Paul-Engelhard-Weg 12A
- Sprakeler Straße 8a
- Sprickmannstraße 37
- Von-Walsen-Weg 25
- Brüningheide
- Volkertweg 11a
- Südlohnweg 3b
- Marktallee 12a
- Kinderhaus 1920e
- Delstrup 13
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0577/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.08.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37