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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Bürgerbegehren „Fahrrad-Entscheid Köln“ - Verwaltungsgerichtliches Verfahren

Mitteilung Hauptausschuss 2784/2025 vom 18.09.2025

Stand: Am 29.09.2025 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Anlage - Vorabauszug zu TOP 5.3.1 Rat am 03.07.2025

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    Geschäftsführung Rat Frau Eurich Telefon: (0221) 221 22061 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: annika.eurich@stadt-koeln.de Datum: 07.07.2025 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 43. Sitzung des Rates vom 03.07.2025 öffentlich 5.3.1 Bürgerbegehren "Fahrrad-Entscheid Köln" - Prüfung der Zulässigkeit 1733/2025 Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke, Volt und der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT AN/1068/2025 I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke, Volt und der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT (AN/1068/2025) Beschluss: Der Beschlusstext wird durch folgenden Text ergänzt: Unabhängig von der Frage der Zulässigkeit beauftragt der Rat die Verwaltung darzu- legen, wie dem inhaltlichen Ziel des Bürgerbegehrens entsprochen werden kann. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke, Volt, Die PARTEI und der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT sowie der Stimme der Oberbürgermeisterin zugestimmt. II. Punktweise Abstimmung über die Vorlage in der so geänderten Fassung Zu Punkt 1 Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stellt fest, dass das am 12.05.2025 eingereichte Bürgerbegeh- ren „Fahrrad-Entscheid Köln“ (Anlage 1) unzulässig ist. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der Frakti- onen Bündnis 90/Die Grünen, Die PARTEI und der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT zugestimmt. Zu Punkt 2 Beschluss: Unabhängig von der Frage der Zulässigkeit beauftragt der Rat die Verwaltung darzu- legen, wie dem inhaltlichen Ziel des Bürgerbegehrens entsprochen werden kann. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke, Volt, Die PARTEI und der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT sowie der Oberbürger- meisterin und gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, FDP und AfD zugestimmt. __________ Anmerkung: Frau Oberbürgermeisterin Reker führt klarstellend zum Umfang der Beratung der Ver- tretungsberechtigten durch die Verwaltung aus.
  • Mitteilung Hauptausschuss

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    Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 18.09.2025 2784/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 29.09.2025 Bürgerbegehren „Fahrrad-Entscheid Köln“ - Verwaltungsgerichtliches Verfahren In seiner Sitzung am 03.07.2025 hat der Rat unter dem TOP 5.3.1 zur Vorlage 1733/2025 mehrheitlich beschlossen: Der Rat der Stadt Köln stellt fest, dass das am 12.05.2025 eingereichte Bürgerbegeh- ren „Fahrrad-Entscheid Köln“ (Anlage 1) unzulässig ist. Gleichzeit hat der Rat die Verwaltung beauftragt, unabhängig von der Frage der Zulässigkeit darzulegen, wie dem inhaltlichen Ziel des Bürgerbegehrens entsprochen werden kann. Ein Auszug aus der Niederschrift der Sitzung ist als Anlage beigefügt. Die drei Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens wurden über die Entscheidung des Rates zur Feststellung der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens informiert. Die Vertretungsberechtigten haben daraufhin am 14.08.2025 beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Stadt Köln erhoben. Sie beantragen, die Beklagte unter Aufhebung der Bescheide vom 14.07.2025 zu verpflichten, die Zu- lässigkeit des Bürgerbegehrens „Fahrrad-Entscheid Köln“ gem. § 26 Abs. 2 S. 7 GO NRW festzustellen. Die Verwaltung wird über den Ausgang des Verfahrens informieren. Anlage - Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 03.07.2025 gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 29.09.2025

    Hauptausschuss

    TOP 2.1.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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