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Beantwortung der Anfrage AN/1940/2021 der FDP-Fraktion zu Schuleingangsuntersuchungen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3417/2021 vom 01.10.2021

Stand: Am 05.10.2021 im Gesundheitsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53/533 Vorlagen-Nummer 29.09.2021 3417/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 05.10.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.10.2021 Beantwortung der Anfrage AN/1940/2021 der FDP-Fraktion zu Schuleingangsuntersuchungen Die FDP-Fraktion stellt folgende Fragen an die Verwaltung: 1. Wieviel Prozent der erforderlichen Schuleingangsuntersuchungen konnten vor Beginn des Schuljahres 2021/2022 durchgeführt werden? Wie viele Schuleingangsuntersuchungen konn- ten vor Schuljahresbeginn nicht durchgeführt werden? 2. In welchem Maße konnten die zu Schuljahresbeginn 2020/2021 nicht durchgeführten Schu- leingangsuntersuchungen nachgeholt werden? 3. Inwieweit konnten durch die nicht vor Schuljahresbeginn durchgeführten Untersuchungen För- dermaßnahmen nicht eingeleitet werden? 4. Welche Planungen gibt es, dass in Zukunft sichergestellt ist, dass die Schuleingangsuntersu- chungen vor Schuljahresbeginn durchgeführt werden, damit die Schullaufbahn für die Schüle- rinnen und Schüler bestmöglich starten kann? 5. Inwieweit gibt es Überlegungen, mit den niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten zusam- men zu arbeiten und die Erkenntnisse der U9 in eine Schuleingangsuntersuchung einfließen zu lassen? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu Frage 1: Es konnten bis 24.09.2021 25% der Schuleingangsuntersuchungen durchgeführt werden. Für die Einschulung 2021 wurden dem Gesundheitsamt 8.900 Kinder gemeldet, von denen 6.730 bisher nicht untersucht wurden. Zu Frage 2: Schuleingangsuntersuchungen werden laufend nachgeholt. Das Gesundheitsamt steht in Kontakt mit den Grundschulen und bietet Untersuchungen und Beratungen für Kinder mit fehlenden Schulein- gangsuntersuchungen an. Dieses Angebot richtet sich vor allem an Familien mit Kindern, bei denen ein Förderbedarf erst jetzt bekannt wird, mit chronischen Krankheiten, in Belastungssituationen und wird gut angenommen. Zu Frage 3: Es ist davon auszugehen, dass bei einigen Kindern mögliche Fördermaßnahmen vor Schulbeginn 2 nicht mehr eingeleitet worden sind. Um diesen Anteil möglichst gering zu halten, sind die Untersu- chungen mit entsprechender Priorisierung angeboten worden. Die dem Gesundheitsamt vorliegenden Informationen zu einem möglichen Förderbedarf, zum Bestehen von chronischen Krankheiten oder belastender Lebenssituation wurden bei der Priorisierung der Untersuchungen berücksichtigt. Die Einleitung von empfohlenen Fördermaßnahmen erfolgt durch die niedergelassenen Kinder- und Ju- gendärzte. Zu Frage 4: Um insbesondere Kinder in belasteten Lebenslagen zu erreichen, wird das Gesundheitsamt zuerst mit entsprechender Priorisierung Untersuchungen an Schulen mit erhöhten Bedarfen und unter Be- achtung der Sozialräume anbieten. Jederzeit können sich Schulen sowie Familien mit Beratungsbe- darf beim kinder- und jugendärztlichen Dienst melden und für Kinder mit einem möglichen Förderbe- darf, mit chronischen Krankheiten oder in belastender Lebenssituation werden Untersuchungstermine ermöglicht. Mit der Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Pakt) wer- den darüber hinaus die personellen Kräfte gestärkt und damit auch die personelle Situation des kin- der- und jugendärztlichen Dienstes. Zu Frage 5: Es besteht aktuell eine gute Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Kinder- und Jugend- ärzt*innen. Die Erkenntnisse der U9 fließen immer in die Schuleingangsuntersuchung mit ein. Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 04.10.2021

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 3.2.3.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
  2. 05.10.2021 zuletzt

    Gesundheitsausschuss

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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