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AN/0690/2020

Erweiterung des Schulgebäudes am Rosenzweigweg 3 in Zollstock

Antrag nach § 3 BV2 (CDU) 28.05.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 15.06.2020, TOP 8.1.9

Antrag nach § 3 (CDU BV2)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (CDU BV2)

2774 Zeichen

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln -Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertr etung Köln -Rodenkirchen 
 
Gleichlautend 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker  
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0690/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.06.2020 
Erweiterung des Schulgebäudes am Rosenzweigweg 3 in Zollstock 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die CDU -Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die T agesordnung der Sitzung der B e-
zirksvertretung Rodenkirchen am 15. Juni 2020 zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen:  
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob am Grundschulstandort Rosenzweigweg der 
Ausbau des Dachgeschosses und der An - oder E inbau von Aufzügen möglich ist, um 
einerseits mit der Einrichtung eines dritten Zuges die wohnortnahe Versorgung mit 
Grundschulplätzen in Zollstock auch in Zukunft zu sichern und andererseits das Gebä u-
de barrierefrei und damit inklusionskonform zu gestalten. 
 
Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, für die politischen Gremien der Stadt Köln 
eine Kostenschätzung der damit verbundenen Maßnahmen abzugeben. 
 
Begründung: 
 
Nach der aktuellen Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes ist eine Beschulung 
der K inder aus Zollstock mittel- und langfristig nur möglich, wenn die Schulen in Rader-
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Bezirksrathaus • 50996 Köln 
 
Aachener Str. 220 
50931 Köln (Braunsfeld)

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln -Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertr etung Köln -Rodenkirchen 
berg, Bayenthal und Marienburg mit einbezogen werden. Das widerspricht allerdings 
dem Prinzip der wohnortnahen Beschulung. 
 
Das Schulgebäude verfügt über ein sehr großes, nic ht genutztes Dachgeschoss. Hier 
könnten problemlos mindestens vier Klassenräume sowie zusätzlich Gruppenräume für 
die offene Ganztagsschule (OGS) untergebracht werden. Allerdings ist das Gebäude 
bisher nicht barrierefrei. Es verfügt über zwei Treppenhäuser , jedoch nicht über einen 
Aufzug. Somit ist es für gehbehinderte Kinder so gut wie unmöglich, diese Schule zu 
besuchen. Inklusion bleibt daher zumindest in dieser Hinsicht bisher leider auf der Str e-
cke. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Schykowski    gez. Aengenvoort

Sachstandsbericht BV

4139 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0690/2020
Stand: 12.08.2025 
Sachstandsbericht  
Erweiterung des Schulgebäudes am Rosenzweigweg 3 in Zollstock 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen aus der Sitzung am 15.06.2020 
8.1.9 Erweiterung des Schulgebäudes am Rosenzweigweg 3 in Zollstock,  
AN/0690/2020 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob am Grundschulstandort Rosenzweigweg der Aus-
bau des Dachgeschosses und der An- oder Einbau von Aufzügen möglich ist, um einerseits 
mit der Einrichtung eines dritten Zuges die wohnortnahe Versorgung mit Grundschulplätzen in 
Zollstock auch in Zukunft zu sichern und andererseits das Gebäude barrierefrei und damit in-
klusionskonform zu gestalten. 
 
Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, für die politischen Gremien der Stadt Köln eine 
Kostenschätzung der damit verbundenen Maßnahmen abzugeben. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Stand 2024; 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Den Schulplatzbedarf ermittelt das Amt für Schulentwicklung.  
Von dort wurde im Januar 2021 eine Stellungnahme durch die zuständige Objektleitung der 
Gebäudewirtschaft erbeten, ob ein Ausbau des Dachgeschosses des Schulgebäudes möglich 
sei. Eine mögliche Nutzung des Dachgeschosses in der Schule Rosenzweigweg wurde bei 
der zuständigen Objektleitung der Gebäudewirtschaft diskutiert, mit folgendem Ergebnis: 
Ein Ausbau des bestehenden Dachgeschosses zu Unterrichts- und Betreuungszwecken ist 
mit kleinem Aufwand nicht realisierbar.

2 
 
Der Zugang zum Dach ist lediglich circa 1 Meter breit und mit einer sehr steilen Holztreppe 
ausgestattet. Diese Breite ist unzureichend. Es fehlt darüber hinaus der erforderliche zweite 
bauliche Rettungsweg. Die Treppenhäuser im 3. Obergeschoss müssten, unter hohem stati-
schen und baulichen Aufwand, in ausreichender Breite ins Dachgeschoss fortgeführt werden. 
Vermutlich besteht die Verpflichtung zum Einbau eines Aufzugs. Allein aus Gründen der Barri-
erefreiheit ist der Einbau eines Aufzugs geboten. 
Wegen der Dachschrägen verfügt nur der mittlere Dachbereich über eine ausreichende Höhe. 
Die aktuelle Fenstersituation (Gauben mit Fenstern vom Boden bis auf circa 1,20 m Höhe) 
bietet unzureichendes Tageslicht und müsste in Bezug auf die Absturzsicherung verändert 
werden. Die Dachdämmung verläuft ausschließlich im Bodenbereich. 
Die Tragfähigkeit des Bestandsgebäudes müsste im Hinblick auf die geplante Nutzung über-
prüft werden. Eine Nutzungsänderung wäre zwingend bei der Bauaufsicht zu beantragen. 
Sollte für dieses Stadtgebiet ein Bebauungsplan existieren, der eine maximale Geschossan-
zahl / -nutzung vorsieht, wird dies durch die Bauaufsicht ebenfalls bewertet werden. 
 
Wenn eine Nutzung des Dachgeschosses ermöglich werden sollte, wäre ein Abriss des vor-
handenen Dachgeschosses und dessen anschließender Neuaufbau sinnvoller. Dabei könnte 
eine optimierte Nutzung der vorhandenen Geschossfläche berücksichtigt werden. Vorausge-
setzt, dass die Nutzung eines 5. Geschosses erlaubt ist und die vorhandene Statik den Um-
bau zulässt, könnte zum Beispiel das Satteldach durch ein Pultdach ersetzt werden. 
 
Das Amt für Schulentwicklung wurde um Mitteilung gebeten, sollte der Wunsch nach einer 
Nutzung des Dachgeschosses konkretisiert werden. Seitens der Gebäudewirtschaft würde 
dann ein Vorgespräch mit der Bauaufsicht geführt werden, um die baurechtlichen Vorausset-
zungen abzustimmen. 
 
Nächste Schritte: 
Da bislang keine Rückmeldung durch das Amt für Schulentwicklung erfolgte, wird der Vorgang 
bei der zuständigen Objektleitung der Gebäudewirtschaft als abgeschlossen angesehen, so 
dass keine weiteren Schritte unternommen werden. 
 
Stand 2025: 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Es gibt keinen neuen Sachstand, da bisher kein Auftrag durch das Amt für Schulentwicklung 
erteilt wurde. 
Nächste Schritte;  
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln benötigt weiterhin einen Auftrag durch das Amt für 
Schulentwicklung, um tätig werden zu können. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
12.08.2026

Beratungsverlauf (1)

15.06.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0690/2020
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (CDU)
Datum
28.05.2020
Erstellt
28.05.2020 10:09