AN/0690/2020
Erweiterung des Schulgebäudes am Rosenzweigweg 3 in Zollstock
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Antrag nach § 3 (CDU BV2)
2774 Zeichen
CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertr etung Köln -Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0690/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.06.2020 Erweiterung des Schulgebäudes am Rosenzweigweg 3 in Zollstock Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU -Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die T agesordnung der Sitzung der B e- zirksvertretung Rodenkirchen am 15. Juni 2020 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob am Grundschulstandort Rosenzweigweg der Ausbau des Dachgeschosses und der An - oder E inbau von Aufzügen möglich ist, um einerseits mit der Einrichtung eines dritten Zuges die wohnortnahe Versorgung mit Grundschulplätzen in Zollstock auch in Zukunft zu sichern und andererseits das Gebä u- de barrierefrei und damit inklusionskonform zu gestalten. Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, für die politischen Gremien der Stadt Köln eine Kostenschätzung der damit verbundenen Maßnahmen abzugeben. Begründung: Nach der aktuellen Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes ist eine Beschulung der K inder aus Zollstock mittel- und langfristig nur möglich, wenn die Schulen in Rader- CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Bezirksrathaus • 50996 Köln Aachener Str. 220 50931 Köln (Braunsfeld) CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertr etung Köln -Rodenkirchen berg, Bayenthal und Marienburg mit einbezogen werden. Das widerspricht allerdings dem Prinzip der wohnortnahen Beschulung. Das Schulgebäude verfügt über ein sehr großes, nic ht genutztes Dachgeschoss. Hier könnten problemlos mindestens vier Klassenräume sowie zusätzlich Gruppenräume für die offene Ganztagsschule (OGS) untergebracht werden. Allerdings ist das Gebäude bisher nicht barrierefrei. Es verfügt über zwei Treppenhäuser , jedoch nicht über einen Aufzug. Somit ist es für gehbehinderte Kinder so gut wie unmöglich, diese Schule zu besuchen. Inklusion bleibt daher zumindest in dieser Hinsicht bisher leider auf der Str e- cke. Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Aengenvoort
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
AN/0690/2020
Stand: 12.08.2025
Sachstandsbericht
Erweiterung des Schulgebäudes am Rosenzweigweg 3 in Zollstock
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen aus der Sitzung am 15.06.2020
8.1.9 Erweiterung des Schulgebäudes am Rosenzweigweg 3 in Zollstock,
AN/0690/2020
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob am Grundschulstandort Rosenzweigweg der Aus-
bau des Dachgeschosses und der An- oder Einbau von Aufzügen möglich ist, um einerseits
mit der Einrichtung eines dritten Zuges die wohnortnahe Versorgung mit Grundschulplätzen in
Zollstock auch in Zukunft zu sichern und andererseits das Gebäude barrierefrei und damit in-
klusionskonform zu gestalten.
Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, für die politischen Gremien der Stadt Köln eine
Kostenschätzung der damit verbundenen Maßnahmen abzugeben.
Status in Bearbeitung
erledigt
Stand 2024;
Aktueller Bearbeitungsstand:
Den Schulplatzbedarf ermittelt das Amt für Schulentwicklung.
Von dort wurde im Januar 2021 eine Stellungnahme durch die zuständige Objektleitung der
Gebäudewirtschaft erbeten, ob ein Ausbau des Dachgeschosses des Schulgebäudes möglich
sei. Eine mögliche Nutzung des Dachgeschosses in der Schule Rosenzweigweg wurde bei
der zuständigen Objektleitung der Gebäudewirtschaft diskutiert, mit folgendem Ergebnis:
Ein Ausbau des bestehenden Dachgeschosses zu Unterrichts- und Betreuungszwecken ist
mit kleinem Aufwand nicht realisierbar.
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Der Zugang zum Dach ist lediglich circa 1 Meter breit und mit einer sehr steilen Holztreppe
ausgestattet. Diese Breite ist unzureichend. Es fehlt darüber hinaus der erforderliche zweite
bauliche Rettungsweg. Die Treppenhäuser im 3. Obergeschoss müssten, unter hohem stati-
schen und baulichen Aufwand, in ausreichender Breite ins Dachgeschoss fortgeführt werden.
Vermutlich besteht die Verpflichtung zum Einbau eines Aufzugs. Allein aus Gründen der Barri-
erefreiheit ist der Einbau eines Aufzugs geboten.
Wegen der Dachschrägen verfügt nur der mittlere Dachbereich über eine ausreichende Höhe.
Die aktuelle Fenstersituation (Gauben mit Fenstern vom Boden bis auf circa 1,20 m Höhe)
bietet unzureichendes Tageslicht und müsste in Bezug auf die Absturzsicherung verändert
werden. Die Dachdämmung verläuft ausschließlich im Bodenbereich.
Die Tragfähigkeit des Bestandsgebäudes müsste im Hinblick auf die geplante Nutzung über-
prüft werden. Eine Nutzungsänderung wäre zwingend bei der Bauaufsicht zu beantragen.
Sollte für dieses Stadtgebiet ein Bebauungsplan existieren, der eine maximale Geschossan-
zahl / -nutzung vorsieht, wird dies durch die Bauaufsicht ebenfalls bewertet werden.
Wenn eine Nutzung des Dachgeschosses ermöglich werden sollte, wäre ein Abriss des vor-
handenen Dachgeschosses und dessen anschließender Neuaufbau sinnvoller. Dabei könnte
eine optimierte Nutzung der vorhandenen Geschossfläche berücksichtigt werden. Vorausge-
setzt, dass die Nutzung eines 5. Geschosses erlaubt ist und die vorhandene Statik den Um-
bau zulässt, könnte zum Beispiel das Satteldach durch ein Pultdach ersetzt werden.
Das Amt für Schulentwicklung wurde um Mitteilung gebeten, sollte der Wunsch nach einer
Nutzung des Dachgeschosses konkretisiert werden. Seitens der Gebäudewirtschaft würde
dann ein Vorgespräch mit der Bauaufsicht geführt werden, um die baurechtlichen Vorausset-
zungen abzustimmen.
Nächste Schritte:
Da bislang keine Rückmeldung durch das Amt für Schulentwicklung erfolgte, wird der Vorgang
bei der zuständigen Objektleitung der Gebäudewirtschaft als abgeschlossen angesehen, so
dass keine weiteren Schritte unternommen werden.
Stand 2025:
Aktueller Bearbeitungsstand:
Es gibt keinen neuen Sachstand, da bisher kein Auftrag durch das Amt für Schulentwicklung
erteilt wurde.
Nächste Schritte;
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln benötigt weiterhin einen Auftrag durch das Amt für
Schulentwicklung, um tätig werden zu können.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
12.08.2026
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0690/2020
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (CDU)
- Datum
- 28.05.2020
- Erstellt
- 28.05.2020 10:09