0111/2020/1
Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss des städtebaulichen Vertrags zum städtebaulichen Planungskonzept "Laurenz-Carré" in Köln-Altstadt/Nord
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
16690 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/2 Verroul Az Vorlagen-Nummer 0111/2020/1 Freigabedatum 23.03.2020 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss des städtebaulichen Vertrags zum städtebaulichen Planungskonzept "Laurenz-Carré" in Köln-Altstadt/Nord Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2020 Begründung für die Dringlichkeit: Um die Beschlussvorlage am 19.03.2020 dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung sowie dem Rat am 26.03.2020 zur Zustimmung vorlegen zu können , ist die Anhörung der Bezirksvertr e- tung Innenstadt notwendig. Aufgrund der nun erfolgreich abgeschlossenen, umfangreichen Vertragsverhandlungen zwischen Stadtverwaltung und Investorin soll eine zeitliche Verzögerung vermieden werden, indem eine schnellstmögliche Vertragsunterzeichnung erwirkt werden kann. Hierfür ist die Beratung in den zuständigen Gremien und die Beschlussfassung durch den Rat erforderlich, da die Ratszusti m- mung die Grundlage für den Vertragsschluss mit der GERCHGROUP zum Vorhaben Laure nz- Carré bildet. Beschluss: Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) empfehlen wir dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat stimmt dem Abschluss des in Anlage 1 beigefügten städtebaulichen Vertrags in sei- nen Inhalten zu und beauftragt die Verwaltung, eine Unterzeichnung durch die Vorhabenträge- rin zu erwirken. 2. Entsprechend des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 21.09.2017 (vgl. An- lage 4) zum öffentlich geförderten Wohnungsbau ist der Nachweis von mindestens 30% öf- fentlich gefördertem Wohnungsbau der zu errichtenden Wohneinheiten im Laurenz-Carré (Be- reich Marspfortengasse 10) zu erbringen. Alternative für den Beschlusspunkt 2: Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 21.09.2017 (vgl. Anlage 4) zum öffentlich geförderten Wohnungsbau wird insofern geändert, als der Nachweis von mindestens 60% öffentlich gefördertem Wohnungsbau der zu errichtenden Wohneinheiten im Laurenz-Carré im Bereich des Bebauungsplan-Entwurfs "Deutz-Areal" in Köln-Mülheim erbracht wer- den soll. Diese sind zusätzlich zu den aus dem Bebauungsplanverfahren "Deutz-Areal" resultierenden 30% öffentlich geförderten Wohnungsbau im Bereich des Bebauungsplan-Entwurfs "Deutz-Areal" zu erbringen. Der geförderte Wohnungsbau in Höhe von 30% der zu errichtenden Wohneinheiten im Laurenz-Carré braucht in diesem Fall nicht im Bereich des Vertragsgebietes Laurenz-Carré nachgewiesen zu wer- den. 2 Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 19.03.2020 gez. Hupke gez. Leitner 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Anlass Der städtebauliche Vertrag "Laurenz-Carré" wird zur Zustimmung vorgelegt, da – entgegen der sonst üblichen Vorgehensweise – dieser vor Satzungsbeschluss des in Aufstellung befindlichen Bebau- ungsplans geschlossen wird. Zudem beinhaltet die Beschlussvorlage mit der Alternative für den Beschlusspunkt 2 Aspekte, die eine Änderung der aktuellen Beschlusslage des Stadtentwicklungsausschusses notwendig machen. Projekthistorie Ausgangslage Das Plangebiet "Laurenz-Carré", welches in großen Teilen die beiden innerstädtischen Blöcke zwi- schen den Straßen Am Hof im Norden und der Salomonsgasse im Süden, der Straße Unter Gold- schmied im Osten und der Sporergasse bzw. der Marspfortengasse im Westen umfasst, soll zu ei- nem neuen, gemischt genutzten Quartier entwickelt werden. Das Areal, das in Teilen von Leerstand betroffen und sich teilweise in schlechtem baulichen Zustand befindet, weist eine Größe von ca. 10.650m² auf und stellt damit die größte Neubebauung in der Köl- ner Altstadt seit dem Zweiten Weltkrieg dar. Darüber hinaus befindet sich das Quartier in direkter Nachbarschaft zum Welterbe Kölner Dom und ist aufgrund seiner Lage ein wesentlicher Teil des in- nerstädtischen Kulturquartiers. Ein weiteres wesentliches Element ist die Via Culturalis (Unter Gold- schmied). In der Vergangenheit fanden im Plangebiet diverse Eigentümerwechsel mit unterschiedlichen planeri- schen Zielvorstellungen statt, die in Teilen nicht zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung führten. Damalig noch unter dem Arbeitstitel WDR-Areal geführt, wurde Mitte 2015 ein sogenannter Profilfindungsworkshop durchgeführt. Dieser diente der Formulierung von Eckpunkten für das Areal, die zugleich Ausgangspunkte für die nächsten Verfahrensschritte waren. Ergänzend hat der Stadt- entwicklungsausschuss mit Beschluss vom 21.09.2017 (AN/1347/2017 und AN/1352/2017) Rahmen- bedingungen für eine städtebauliche Entwicklung beschlossen, um für das Quartier eine geordnete Entwicklung sicherzustellen. Städtebauliche Studie Mit Beginn im Januar 2018 wurde seitens der aktuellen Eigentümerin, der GERCHGROUP AG, Düs- seldorf in Abstimmung mit der Stadt Köln ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Der Entwurf des Planungsbüros Kister Scheithauer Groß Architekten und Stadtplaner aus Köln erhielt (einstimmig) den 1. Preis und wurde zur Umsetzung empfohlen (vgl. Mitteilung 3415/2018). Dieser bildet die Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung. Hochbauwettbewerb Vor dem Hintergrund der weiteren Plankonkretisierung sowie Qualifizierung wird derzeit für das nörd- liche Baufeld – zwischen den Straßen Am Hof, Unter Goldschmied, Große Budengasse sowie Sporergasse – ein architektonischer Hochbauwettbewerb seitens der GERCHGROUP AG in Abstim- mung mit der Stadt Köln durchgeführt. Dieser befindet sich im Verfahren, die für Juni 2019 datierte Juryentscheidung wurde damalig vertagt. 4 Aufstellungsbeschluss "Westlich Unter Goldschmied" und Erlass der Veränderungssperre Anlass für die Vertagung der Juryentscheidung zum Hochbauwettbewerb lag im Wunsch der GERCHGROUP, das Laurenz-Carré nach § 34 BauGB sowie über einen städtebaulichen Vertrag zu entwickeln, ohne dass ein qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt wird. Nach Ansicht der GERCH- GROUP wurden erhebliche zeitliche Verzögerungen für die Umsetzung des Projekts befürchtet. Da die GERCHGROUP kurzfristig gegenüber der Verwaltung angekündigt hatte, Abbruchanzeigen für das Projekt Laurenz-Carré einzureichen, wurden per Dringlichkeitsentscheidung der Aufstellungsbe- schluss "Westlich Unter Goldschmied" und eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich be- schlossen. Am 04.07.2019 wurde durch den Stadtentwicklungsausschuss die Dringlichkeitsentschei- dung des Aufstellungsbeschlusses beschlossen und genehmigt (vgl. 2141/2019), am 09.07.2019 folg- te daraufhin Beschluss und Genehmigung des Rates der Satzung über eine Veränderungssperre (vgl. 2313/2019). Die Verwaltung sieht im sensiblen Umfeld des Welterbes Kölner Dom das dringende Erfordernis, dass die Abbrucharbeiten des Areals "Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré)" mit den Zeitplä- nen des Bebauungsplanverfahrens sowie der anschließenden Genehmigungsplanung und Realisie- rung in Übereinstimmung gebracht werden. Aufgrund der veränderten gesetzlichen Rahmenbedin- gungen mit der letzten Novellierung der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) war eine schnellstmögliche Reaktion der Stadt erforderlich. Der Umgriff der städtebaulichen Studie "Laurenz-Carré" umfasst einen Teil des Geltungsbereichs des rechtsgültigen einfachen Bebauungsplanes Nummer 67450/03 für den Bereich Rathaus/Gürzenich in Köln-Altstadt/Nord, der für das Areal Kerngebiet, geschlossene Bauweise und einen Ausschluss von Vergnügungsstätten festsetzt. Der Bereich Laurenzplatz 5 / Unter Goldschmied 9 und Große Buden- gasse 10 (Senatshotel) ist nicht Teil des Geltungsbereiches des Aufstellungsbeschlusses "Westlich Unter Goldschmied". Es handelt sich um denkmalgeschützte Gebäudesubstanz, deren Planungen zur Neu- und Umnutzung bereits weit vorangeschritten sind und deren Entwicklung auf Basis § 34 BauGB in Verbindung mit dem bestehenden, einfachen Bebauungsplan möglich ist. Umsetzungskonzept In unmittelbarem Anschluss an die vertagte Jurysitzung zum Hochbauwettbewerb wurde gemein- schaftlich von GERCHGROUP und Stadtverwaltung die Umsetzung des Projekts weiterverfolgt und in umfangreicher Abstimmung, auch mit den beteiligten Fachämtern, ein städtebaulicher Vertrag erar- beitet. Gleichermaßen wurde sich auf ein Umsetzungskonzept vereinbart, dass sowohl eine zeitnahe Realisierung als auch eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglicht: Die Stadt treibt das eingeleitete Bebauungsplanverfahren "Westlich Unter Goldschmied" voran, um somit die städtebauliche Ordnung und Entwicklung langfristig zu sichern. Als Grundlage für die Inhalte des Bebauungsplanes sollen die Ergebnisse der Qualifizierungsverfahren dienen. Der städtebauliche Vertrag hat zum Ziel, die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre zu schaffen, so dass die im Vertragsgebiet vorgesehenen Vorhaben parallel zum laufenden Planaufstellungsverfahren genehmigt werden können. Ziel ist es dabei, die für die Vor- haben erforderlichen Genehmigungen vor Abschluss des laufenden Planaufstellungsverfahrens und gegebenenfalls auch vor Planreife erteilen zu können. Bauanträge oder Anträge auf Vorbescheid, die im laufenden Bebauungsplanverfahren "Westlich Unter Goldschmied" eingereicht werden, werden auf die Vereinbarkeit mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes geprüft und auf der Grundlage des rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 67450/03 vom 5.10.1987 in Verbindung mit § 34 BauGB und bei Übereinstimmung mit den zukünftigen Planungszielen als Ausnahme von der Verän- derungssperre zugelassen. Entsprechendes gilt für die geplanten Abrissarbeiten. Des Weiteren sollen Synergien zwischen dem seitens der Stadt betriebenen Bebauungsplanverfah- ren und der Bauantragsplanung der GERCHGROUP genutzt werden, z.B. über die Verwendung von Gutachten. 5 Städtebaulicher Vertrag Im Rahmen der obengenannten gemeinschaftlichen Erarbeitung des städtebaulichen Vertrags in der zweiten Jahreshälfte 2019 wurde deutlich, dass neben städtebaulichen und bauordnungsrechtlichen Belangen eine Vielzahl weiterer Regelungsinhalte notwendig sind, um das Vorhaben entsprechend des Umsetzungskonzepts zu realisieren. Eingang in das Vertragswerk fanden somit auch Punkte, die sich aus Abhängigkeiten zum Bezirksrathaus Innenstadt, des Bau- und Bodendenkmalschutzes, der Verkehrsplanung und der städtischen Liegenschaften ergeben. Hinweis zur Unterzeichnung des Vertrags durch GERCHGROUP Es wird darauf hingewiesen, dass GERCHGROUP nicht beabsichtigt, öffentlich geförderten Woh- nungsbau im Laurenz-Carré zu errichten. Ziel der Vorhabenträgerin ist, die Realisierung von 30% der im Laurenz-Carré zu errichtenden öffentlich geförderten Wohneinheiten ersatzweise im "Deutz-Areal" in Köln-Mülheim nachzuweisen oder den Wohnungsbau gänzlich durch eine gewerbliche Nutzung zu ersetzen. Es ist nicht das Ziel der Stadt Köln gewerbliche Nutzungen der Realisierung von Wohnein- heiten vorzuziehen. Daher wird eine Alternative für den Beschlusspunkt 2, Wohnungsbau durch ge- werbliche Nutzung gänzlich zu ersetzen, nicht vorgeschlagen. Öffentlich geförderter Wohnungsbau Der Stadtentwicklungsausschuss hat mit Beschluss vom 21.09.2017 (AN/1347/2017 und AN/1352/2017) Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Entwicklung des Areals beschlossen, um für das Quartier eine geordnete Entwicklung sicherzustellen. Unter anderem der Beschlusspunkt 4, wonach "der […] angedachte Nutzungsmix von Hotel, Wohnen, Büro und Handel […] ausdrücklich begrüßt [wird]", wurde durch Änderungsantrag darum ergänzt, dass "öffentlich geförderter Woh- nungsbau in Höhe von mindestens 30% der zu errichtenden Wohneinheiten vorzusehen" ist. GERCHGROUP beabsichtigt den Nachweis dieses Anteils ersatzweise im Bereich des Bebauungs- plan-Entwurfs "Deutz-Areal" in Köln-Mülheim zu erbringen, das ebenfalls durch die GERCHGROUP entwickelt wird. Die Verwaltung legt einen der Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses folgenden Ver- tragsentwurf vor. Alternativ schlägt die Verwaltung - ohne Abstimmung mit der Investorin – durch die Alternative 1 für den Beschlusspunkt 2 vor, den im Laurenz-Carré beschlossenen Anteil von mindes- tens 30% der zu errichtenden Wohneinheiten – bei einer ersatzweisen Verortung im "Deutz-Areal" in Köln-Mülheim – auf 60% zu erhöhen. Die geplante Bruttogeschossfläche für Wohnen (ca. 5.725 m²) im Laurenz-Carré wird infolgedessen ausschließlich frei finanziert errichtet (ca. 64 Wohneinheiten). Der Anteil aus dem Laurenz-Carré führt somit zu einer Erhöhung der Anzahl an öffentlich geförderten Wohneinheiten (um ca. 38 Wohneinhei- ten), die durch die Vorhabenträgerin ohnehin im "Deutz-Areal" in Köln-Mülheim gemäß des kooperati- ven Baulandmodells Köln zu errichten sind. Das kooperative Baulandmodell ist im Grundsatz anzuwenden. Für die Vorhaben des "Laurenz- Carrés" beabsichtigt die Verwaltung keine Anwendung des kooperativen Baulandmodells, da dieses nur für Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung gilt (vgl. Richtlinie Kooperatives Baulandmodell Köln, Nr. 2(1)); Es wird beabsichtigt, die Vorhaben vorab auf Grundlage des geltenden Planungs- rechts zu entwickeln (siehe oben ‚Umsetzungskonzept‘). Zudem wird das kooperative Baulandmodell von der Verwaltung nicht zur Anwendung gebracht, da der obengenannte Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses aus 2017 angewendet wird. Zu- gleich wird dem Ratsbeschluss von 2010 zum Handlungskonzept preiswerter Wohnungsbau entspro- chen, wonach bei städtischem Grundbesitz ein Richtwert von 30% gefördertem Geschosswohnungs- bau gilt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Beschlussfassung von 2017 auf die Anzahl der zu errich- 6 tenden Wohneinheiten, das kooperative Baulandmodell auf die Geschossfläche abzielt. Bezirksrathaus Innenstadt Der städtebauliche Entwurf des Planungsbüros Kister Scheithauer Groß Architekten und Stadtplaner aus Köln (vgl. Anlage 3), der die Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung des Areals bildet, schafft auch Rahmenbedingungen für die künftige Entwicklung des Bezirksrathauses Innen- stadt. Die Nachbarschaft beider Projekte hat deutliche Auswirkungen auf die Ausnutzbarkeit des städ- tischen Grundstücks sowie unter anderem auf die Sicherung des Brandschutzes. Diese Details sind gemäß § 15 (1) des Vertrags (vgl. Anlage 1) gesondert zu klären. Gegebenenfalls ist eine Anpassung der städtebaulichen Kubatur erforderlich. Kubaturanpassung Im Rahmen der städtebaulichen Studie wurden die Entwurfsarbeiten in einem Modell im Maßstab 1:500 betrachtet und bewertet. Aussagen zum denkmalpflegerischen Umgebungsschutz konnten zum damaligen Zeitpunkt anhand dieses Maßstabs nicht abschließend getroffen werden. Im Nachgang zur Juryentscheidung wurde aufgrund dessen zunehmend deutlich, dass eine Arbeit prämiert wurde, die insbesondere zu den Baudenkmälern Am Hof sowie dem Senatshotel und Theo-Burauen-Platz denkmalrechtlich nicht genehmigungsfähig ist (vgl. Anlage 3 und Anlage 5, Variante 1). Zudem be- durfte es einer Abstimmung zur sogenannten fünften Fassade – also zur Höhe und Anordnung zwin- gend notwendiger gebäudetechnischer Anlagen auf Dachflächen. Nachdem die Juryentscheidung zum Hochbauwettbewerb für das Baufeld Nord vertagt wurde, hat die Stadtverwaltung die Zeit genutzt, um anhand eines Modells im Maßstab 1:250 denkmalverträgliche Kubaturanpassungen zu erarbeiten, die sich zudem städtebaulich einfügen (siehe Anlage 5, Variante 2). Dieses städtische Ergebnis wurde der GERCHGROUP im Anschluss vorgestellt. Da die Kuba- turanpassungen – insbesondere aufgrund wirtschaftlicher Aspekte – nicht von der GERCHGROUP akzeptiert werden konnten, wurde daraufhin ein Gegenvorschlag unterbreitet (siehe Anlage 5, Varian- te 3). Zwischen Stadtverwaltung und GERCHGROUP konnte eine Kubaturanpassung vorläufig abgestimmt werden, vorbehaltlich einer noch herbeizuführenden Einigung zur Ausbildung und Integration der Technikgeschosse. Ziel ist die Vereinbarung auf eine stadtbildverträgliche fünfte Fassade aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Kölner Dom. 5 Anlagen Anlage 1 Städtebaulicher Vertrag inkl. Anlagen Anlage 2 Übersichtsplan Anlage 3 städtebauliches Planungskonzept (Stand 2018) Anlage 4 Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 21.09.2017 Anlage 5 Modellfotos zur Information
Anlage 4 Auszug Beschluss des StEA vom 21.09.2017
5905 Zeichen
Anlage 4 Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23657 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 05.03.2020 Auszug aus der Niederschrift der 27. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 21.09.2017 öffentlich 3.2 Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der FDP-Fraktion betreffend "Neubebauung der Blöcke zwischen Am Hof und Laurenzplatz" AN/1347/2017 Änderungsantrag der SPD-Fraktion AN/1352/2017 Beschluss zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Der Beschlussvorschlag wird in Ziffer 4 um folgenden Satz ergänzt: Es ist öffentlich geförderter Wohnungsbau in Höhe von mindestens 30 % der zu er- richtenden Wohneinheiten vorzusehen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich – gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion – zuge- stimmt. Ziffer 5, letzter Spiegelpunkt ist wie folgt neu zu fassen: Die zukünftigen Parkangebote sowie die Optimierung der Erschließung der vorhan- denen Tiefgaragen erfolgen im Rahmen der Umsetzung des Verkehrskonzepts für die Altstadt, das nach zu erfolgender Bürgerbeteiligung noch abschließend zu be- schließen ist. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich – gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke– abgelehnt. Beschluss zum Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bünd- nis90/Die Grünen und der FDP-Fraktion: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Eigentümerwechsel der Blöcke zwischen Am Hof, Unter Goldschmied, Laurenzplatz, Marspfortengasse und Sporergasse an die Gerchgroup zur Kenntnis und verbindet damit die Erwar- tung, hier ein gemischtes und urbanes Quartier zu schaffen, das einen würdi- gen Eingang für die Via Culturalis bildet und den Hinterhofcharakter östlich der Hohe Straße beseitigt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 2. Im Sinne einer Gesamtquartierentwicklung sollen die beiden im nördlichen Block noch fehlenden Grundstücke in das Projekt integriert werden, um eine angemessene Gesamtlösung zu schaffen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig – bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion - zugestimmt. 3. Die Stadt Köln soll die Liegenschaft ihres Kundenzentrums Innenstadt im Rahmen einer Gesamtentwicklung parallel entwickeln. Die Stadtverwaltung ist aufgefordert, dafür ein entsprechendes Nutzungskonzept vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 4. Eine städtebauliche Studie wird vom Investor erstellt, in der die Verteilung der Baumassen überprüft und die Höhenentwicklung dargestellt wird. Der momen- tan angedachte Nutzungsmix von Hotel, Wohnen, Büro und Handel wird aus- drücklich begrüßt. Die detaillierte Verortung der Nutzungen soll in der städte- baulichen Studie dargestellt werden. Diese soll auch prüfen, inwieweit in ei- nem der Blöcke ein modernes Marktkonzept mit kleinen Lebensmittel- und Gastronomieständen zu realisieren ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 5. Um das Bauvorhaben angemessen zu qualifizieren, wird nach der städtebauli- chen Studie mindestens ein Architekturwettbewerb ausgelobt. Die gesamte architektonische Gestaltung muss sich der umgebenden städtebaulichen und architektonischen Situation anpassen. An den Wettbewerben sind die stimm- berechtigten Fraktionen im Stadtentwicklungsausschuss mit Stimmrecht sowie die Bezirksvertretung Innenstadt mit beratenden Stimmen zu beteiligen. Es ist eine breite Beteiligung der Bürgerschaft durchzuführen. In Anlehnung an die Eckpunkte, die städtischerseits bereits erarbeitet worden sind, erfolgt die Neubebauung unter folgenden Maßgaben: Bei Neubauten bzw. Umnutzungen ist eine offene Nutzung der Erdge- schosszone straßenseitig vorzusehen. Dadurch soll verhindert werden, dass die Gebäude eine abschottende Wirkung erzeugen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Eine Überbauung der Großen Budengasse wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Auskragungen wie am bisherigen Parkhaus Unter Goldschmied werden abgelehnt. Vielmehr sind die Fluchtlinie einzuhalten und der ungehin- derte Blick auf die Südseite des Domes freizugeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Der Laurenzplatz und der Karl-Küpper-Platz sind in ihrer jetzigen Größe zu erhalten. Für letzteren ist ein Gestaltungswettbewerb auszuloben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig – bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion - zugestimmt. Für die denkmalgeschützte Arkade am heutigen Senatshotel ist eine zeitgemäße Neuinterpretation des Motivs zu finden, die den Angstraum beseitigt. Dabei ist der Denkmalschutz angemessen zu beachten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Oberirdische Parkhäuser werden abgelehnt. Tiefgaragenplätze sollen höchstens adäquat zur Nutzung geschaffen werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Die Erschließung der vorhandenen Tiefgaragen soll optimiert werden, damit die im Radverkehrskonzept Innenstadt ausgewiesene Fahr- radstraße Große Sandkaul-Marspfortengasse und Sporergasse umge- setzt werden kann. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich –gegen die Stimmen der SPD-Fraktion- zugestimmt. 6. Die Stadtverwaltung wird ausgefordert zu prüfen, inwieweit die Aufstellung ei- nes Bebauungsplanes und der Abschluss städtebaulicher Verträge möglich sind, um die o.g. Ziele zu erreichen. Zugleich wird die Verwaltung gebeten, die Instrumentarien darzustellen, damit der Investor und der Entwickler verpflich- tet werden können, das Bauvorhaben zu realisieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 7. Parallel soll auf die Eigentümer der Parzellen jenseits der Marspforten- und der Sporergasse zugegangen werden, um Maßnahmen zu initiieren, diesen Bereich zusätzlich aufzuwerten und ein adäquates Vis-à-Vis für die neue Be- bauung zu bilden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 2 Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss
388 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré) in Köln - Altstadt/Nord Maßstab 1 : 2 500
Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept (Stand 2018)
690 Zeichen
ANLAGE 3
Laurenz-Carré - Städtebauliches Planungskonzept (Stand 2018)
in Köln-Altstadt/Nord
53.70
Spor.,.gas.50
5385
7
TG :
Vl+S 1uoüMJt,1
Vl ,..70CiHtlN
�10 / ,;-,-----r---,..-----...:-..-Jv,�.lieferun
{ / r.======;IHotel
►l;=
===;I
V
Büro Hotel
,i Vluro- . VI +S 111ovN11r-1
V vl V""'�"" ... ·r
1 A ...... Co"
1 ...
5J 155 Bfiro �J ;,1,1 Laden Büro 1 J Hotel
\ v,�----•?_,-r-•---'-•---r-4/_'�
Wohnen
Wohnhof
V11JOüNHN
E_1C
► Hotel
V VI HlOuHtll'I VI 741011NHN
Bezirksrathaus
V6U0{,Nl1M
Salomonsgasse
VI 1410"1N
VI
V
◄ LodeJlto
'"' V
l �13 l l
t
◄
5'67 V
◄ Hotel
�-78
□
M 1 :1000
Entwurf: Kister Scheithauer Groß Architekten und Stadtplaner, Köln
Anlage 1_Städtebaulicher Vertrag inkl. Anlagen
52335 Zeichen
ANLAGE 1
Vereinbarung
zwischen
der Stadt Köln, vertreten durch die Oberbürgermeisterin - Dezernat Stadtentwicklung,
Planen, Bauen und Wirtschaft- Stadtplanungsamt, Stadthaus,
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
nachfolgend STADT genannt
und
der GERCHGROUP Einkaufs-GbR Köln Laurenz Carré, bestehend aus
1. der GERCHGROUP Köln Laurenz Carré 1 UG,
2. der GERCHGROUP Köln Laurenz Carré 2 UG,
3. der GERCHGROUP Köln Laurenz Carré 3 UG,
4. der GERCHGROUP Köln Laurenz Carré 4 UG,
5. der GERCHGROUP Köln Laurenz Carré 5 GmbH,
6. der GERCHGROUP Köln Laurenz Carré 6 UG,
7. der GERCHGROUP Köln Laurenz Carré 7 UG,
sämtlich mit Sitz in Düsseldorf und geschäftsansässig Emmericher Str. 26, 40474 Düsseldorf,
jeweils vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Christoph
Hüttemann
nachfolgend zusammen GERCHGROUP genannt
Vorbemerkung und Ziele des Vertrages
Der Bereich zwischen den Straßen Am Hof im Norden, Unter Goldschmied im Osten, Marspfortengasse
und Sporergasse im Westen und dem Laurenzplatz/Salomonsgasse im Süden in Köln-Altstadt/Nord soll
städtebaulich entwickelt werden.
Die Entwicklung dieser Flächen wird von den Eigentümerinnen und Erbbauberechtigten der
Grundstücke im Vertragsgebiet vorgenommen. Die Entwicklungsbereiche werden unterteilt in das
Baufeld Nord zwischen den Straßen Am Hof im Norden und der Großen Budengasse im Süden (BF
Nord) und das Baufeld Süd für den südlich angrenzenden Bereich (BF Süd) (Anl. 1). In Abstimmung mit
der STADT wurde für das Gesamtareal ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Der
Entwurf des Büros kister scheithauer gross Architekten und Stadtplaner (KSG) (1. Rang) wurde seitens
der Jury zur Umsetzung empfohlen und bildet – nach abgestimmten Kubaturanpassungen - die
Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung (Anl. 2) . Für das BF Nord findet derzeit ein
Hochbau-/Fassadenwettbewerb statt. Im BF Süd wurde ein Direktauftrag für die Planu ng der
Revitalisierung des Senatshotels an das Architekturbüro CSM Caspar Schmitz Morkramer vergeben.
Für die Planung des Gebäudes Marspfortengasse 10 wird ein Direktauftrag an das Architektur - und
Stadtplanungsbüro kister scheithauer gross (KSG) vergeben.
Die STADT hat am 25. Juni 2019 für einen Teilbereich des Gesamtareals den Beschluss zur Aufstellung
eines Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel „Westlich Unter Goldschmied (Laurenz -Carré)“ in Köln -
Altstadt/Nord gefasst, der im Amtsblatt der STADT am 10. Juli 2019 ortsüblich bekannt gemacht wurde.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln am 17. Juli 2019 trat für diesen Bereich darüber
hinaus eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB in Kraft. Nicht erfasst von dieser
Veränderungssperre sind die im Folgenden als Parzelle 6 bezeichneten Flurstücke im Baufeld Süd
Gemarkung Köln, Flur 31 Flurstücke 1037, 1147, 1148, 1149, 1150, 1151, 1154, 1182, 1183, 1184. Für
diese gelten folglich auch nicht die nachfolgenden Regelungen zum Abbruch der vorhandenen
Bausubstanz.
Die STADT strebt an , das eingeleitete Bebauungsplanverfahren „Westlich Unter Goldschmied“
voranzutreiben. Beide Parteien beabsichtigen, eine schnellstmögliche Realisierung des Projektes zu
erzielen. Diese Vereinbarung hat zum Ziel, ein Verfahren zur Genehmigung der im Vertragsgebiet
vorgesehenen Vorhaben parallel zum laufenden Planaufstellungsverfahren unter Berücksichtigung der
sich aus den Qualifizierungsverfahren (städtebauliche Studie und Hochbauwettbewerb) ergebenden
Ergebnissen zu regeln. Ziel ist es dabei, die für die Vorhaben erforderlichen Genehmigungen vor
Abschluss des laufenden Planaufstellungsverfahrens und vor Planreife erteilen zu können.
Insofern vereinbaren die Parteien, Bauanträge oder Anträge auf Vorbescheid, die im laufenden
Bebauungsplanverfahren „Westlich Unter Goldschmied“ eingereicht werden, auf die Vereinbarkeit mit
den Zielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes i.V.m. dem rechtsgültigen Bebauungsplan
Nr. 67450/03 vom 5.10.1987 gemäß § 30 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB zu prüfen. Sofern
die Voraussetzungen des §14 Abs.2 BauGB vorliegen wird eine Ausnahme von der Veränderungssperre
zugelassen. Erreicht das Bebauungsplanverfahren den Stand nach § 33 BauGB, also die Planreife, ergibt
sich ein Genehmigungsanspruch aus dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan. Entsprechendes
gilt für die geplanten Abrissarbeiten im Vertragsgebiet.
Des Weiteren vereinbaren die Parteien, dass Synergien zwischen dem seitens der STADT betriebenen
Bebauungsplanverfahren und der Bauantragsplanung der GERCHGROUP genutzt werden, z.B. über die
Verwendung von Gutachten, soweit diese für beide Verfahren erforderlich sind.
Die Parteien vereinbaren vor diesem Hintergrund Folgendes:
I.
Vertragsgebiet und Eigentumsverhältnisse
§ 1
Vertragsgebiet
Das Vertragsgebiet besteht aus folgenden, im als Anl. 3 beigefügten Vermesser-Lageplan dargestellten
Grundstücken:
(1) Baufeld Nord: Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstücke 1298, 1296, 1307, 1360, 1359, 1018, 155/2,
143/1, 848.
(2) Baufeld Süd: Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstücke 1037, 1147, 1148, 1149, 1150, 1151, 1154,
1182, 1183, 1184, 1200.
(3) Bezirksrathaus: Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstücke 1271, 1272, 1273, 1274, 1275, 178/1
(Laurenzplatz) und 1179 (Karl-Küpper-Platz).
§ 2
Bestandteile des Vertrages/Ansprechpartner
Bestandteile des Vertrages sind:
(1) Unterteilung der Entwicklungsbereiche (Anl. 1)
(2) städtebauliche Studie KSG in der Fassung der vorläufig abgestimmten Kubaturanpassung
(Anl. 2)
(3) Vermesser-Lageplan inklusive zurzeit geplanter Realteilung (Anl. 3)
Ständiger Ansprechpartner seitens GERCHGROUP ist Herr Christian Mühlens, Emmericher Straße 26,
40474 Düsseldorf
§ 3
Eigentumsverhältnisse im Vertragsgebiet
Eigentümer und Erbbauberechtigte der Grundstücke im Vertragsgebiet sind bzw. werden folgende
Gesellschaften bzw. Rechtspersonen:
(1) GERCHGROUP Köln Laurenz Carre´1 UG: Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 1298 tlw., Größe
ca. 651 m²
(2) GERCHGROUP Köln Laurenz Carre´2 UG: Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstücke 1298 tlw., 1307
tlw., Größe ca.760 m²
(3) GERCHGROUP Köln Laurenz Carre´3 UG: Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstücke 1307 (tlw.), 1360,
1359, 143/1, 155/2, 1018, Größe ca.1427 m²
(4) GERCHGROUP Köln Laurenz Carre´4 UG: Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 848, Größe ca.
214 m²
(5) GERCHGROUP Köln Laurenz Carre´5 GmbH: Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 1200, Größe
ca. 1.380 m² (Erbbauberechtigte)
(6) GERCHGROUP Köln Laurenz Carre´6 UG : Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstücke 1147, 1148,
1149, 1150,, 1154, 1182, 1183, 1184, Größe ca. 927 m²
(7) GERCHGROUP Köln Laurenz Carre´7 UG: Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 1037, 1148, 1151,
Größe ca. 969 m².
(8) Stadt Köln: Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück, 1296
II.
Regelungen zum Abbruch vorhandener Bausubstanz
§ 4
Abbruch Baufeld Nord
(1) GERCHGROUP verpflichtet sich, die Beseitigung der baulichen Anlagen auch im Falle des
Vorliegens der Voraussetzungen der genehmigungsfreien Beseitigung im Sinne des § 6 2 Abs.
3 S. 6 BauO NRW in Abstimmung mit der STADT frühestens dann anzuzeigen und
vorzunehmen, wenn unbeschadet § 70 Abs. 2 Satz 4 BauO NRW vollständige Bauanträge für
die Neubebauung der Grundstücke gestellt worden sind. Dabei bleibt es einer Abstimmung
zwischen GERCHGROUP und der STADT vorbehalten, einzelne Bauvorlagen oder Gutachten
nachzureichen. Für das Verfahren zur Erteilung der Baugenehmigungen für die
Neubauvorhaben wird auf die Regelungen in III. verwiesen.
(2) Es bleibt der Abstimmung zwischen STADT und GERCHGROUP im Einzelfall vorbehalten, den
zeitlichen Ablauf zwischen Beseitigung der Bestandsgebäude und Neubebauung festzulegen.
Grundlage ist der nach Abschluss dieser Vereinbarung von den Vertragsparteien gemeinsam
abzustimmende Zeitplan.
(3) GERCHGROUP verpflichtet sich, bei der genehmigungsfreien Beseitigung baulicher Anlagen die
maßgeblichen öffentlich -rechtlichen Vorschriften (insbesondere Bau- und
Bodendenkmalpflege) zu beachten und den unterirdischen Abbruch mit der Archäologischen
Bodendenkmalpflege der STADT abzustimmen.
(4) Um die Grundstücksituation (Grenzverläufe / Flurstücke) an die künftige Bebauung und
Nutzung entsprechend der städtebaulichen Studie anzupassen, wird GERCHGROUP nach
Abschluss dieses Vertrages bzw. vor Beseitigung der baulichen Anlagen die Teilung der
bebauten Grundstücke gemäß §7 Abs.1 BauO NRW beantragen. Zu diesem Zwecke verpflichtet
sich GERCHGROUP die Nutzungen zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf den Grundstücken
aufstehenden Gebäuden aufzugeben und diese bis zur Beseitigung der baulichen Anlagen
nicht mehr aufzunehmen. Unter dieser Voraussetzung wird die STADT die Genehmigung der
Teilung nicht versagen.
§ 5
Abbruch Baufeld Süd (Parzelle 5)
(1) GERCHGROUP hat am 21.6.2019 die Beseitigung von baulichen Anlagen auf den Grundstücken
Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 1200, Marspfortengasse 10 in Köln-Altstadt/Nord gemäß
§ 62 Abs. 3 Bau O NRW angezeigt. Beabsichtigt ist der vollständige ober - und unterirdische
Rückbau des auf dem Grundstück Marspfortengasse 10 ( Parzelle 5 ) aufstehenden
Bestandsgebäudes (Parkhaus) . Mit Ordnungsverfügung vom 19.7.2019 hat die STADT den
Abbruch der baulichen Anlagen auf der Marspfortengasse 10 (Parzelle 5) untersagt.
(2) GERCHGROUP verpflichtet sich, die Beseitigung der baulichen Anlagen im Bereich der Parzelle
5 auch im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen der genehmigungsfreien Beseitigung im
Sinne des § 6 2 Abs. 3 S. 6 BauO NRW in Abstimmung mit der Stadt erst anzuzeigen und
vorzunehmen, wenn unbeschadet § 70 Abs. 2 Satz 4 BauO NRW vollständige Bauanträge für
die Neubebauung der Grundstücke gestellt worden sind. Dabei bleibt es einer Abstimmung
zwischen GERCHGROUP und der STADT vorbehalten, einzelne Bauvorlagen oder Gutachten
nachzureichen. Für das Verfahren zur Erteilung der Baugenehmigungen für die
Neubauvorhaben wird auf die Regelungen in IV. verwiesen.
(3) Es bleibt der Abstimmung zwischen STADT und GERCHGROUP im Einzelfall vorbehalten, den
zeitlichen Ablauf zwischen Beseitigung der Bestandsgebäude und Neubebauung festzulegen.
Grundlage ist der nach Abschluss dieser Vereinbarung von den Vertragsparteien gemeinsam
zu erstellende Zeitplan.
(4) GERCHGROUP verpflichtet sich, bei der genehmigungsfreien Beseitigung baulicher Anlagen die
maßgeblichen öffentlich -rechtlichen Vorschriften (insbesondere Bau – und
Bodendenkmalpflege) zu beachten und den unterirdischen Abbruch mit der Archäologischen
Bodendenkmalpflege der STADT abzustimmen.
III.
Regelungen für die Durchführung der Neubauvorhaben im Baufeld Nord
§ 6
Geplante Bebauung und Nutzung
(1) Im Bereich des Baufeldes Nord (BF Nord) ist entsprechend der städtebaulichen Studie (Anl. 2)
folgende Bebauung und Nutzung der Grundstücke vorgesehen:
a. Parzelle 1: Büro - und Geschäftsgebäude mit Tiefgarage und Laden -Einheiten
(Einzelhandel) und/oder Gastronomie im 1. Unte rgeschoss und Erdgeschoss sowie
Büronutzungen.
b. Parzelle 2: Hotel mit Laden -Einheiten (Einzelhandel) und/oder Gastronomie im
Erdgeschoss.
c. Parzelle 3: Büro- und Geschäftsgebäude mit Laden-Einheiten und/oder Gastronomie im
Erdgeschoss.
d. Parzelle 4: Büro- und Geschäftsgebäude.
(2) Städtebauliches Ziel ist es, zwischen der Sporergasse und der Großen Budengasse zwischen den
Parzellen 2 und 3 einen nicht überbaubaren, jedoch unterbaubaren nur für zu Fuß Gehende
und Radfahrende öffentlich durchgängigen Weg in einer Breite von 6,40 m zu schaffen und zu
sichern. GERCHGROUP wird dieses städtebauliche Ziel bei der Bebauung der Grundstücke
berücksichtigen und durch Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
zugunsten der STADT sowie einer Baulast das Wege - und F ahrrecht für die Allgemeinheit
sichern. Die Qualität des Belages wird zwischen GERCHGROUP und STADT einvernehmlich
abgestimmt. Die GERCHGROUP trägt die Verkehrssicherungspflicht für diese Durchwegung.
(3) Den Parteien ist bewusst, dass das im Eigentum der Sta dt Köln stehende Grundstück
Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 1296 für die Umsetzung der Bebauung erforderlich ist. Die
Parteien werden – vorbehaltlich der politischen Beratung und Entscheidung – in einem
gesondert abzuschließende n, notariell zu beurkundende n Vertrag eine Regelung über die
Eigentumsübertragung herbeiführen.
§ 7
Bauverpflichtung
(1) GERCHGROUP wird die für die Bebauung der Grundstücke im Bereich des Baufeldes Nord
notwendigen Bauanträge innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss des
Hochbauwettbewerbs (abschließende Jury -Sitzung mit Preisverleihung unter Maßgabe der
zwischen GERCHGROUP und STADT abzustimmenden Kubaturanpassungen zur
Überarbeitung), nicht jedoch bevor die mit der STADT abgestimmte Verkehrsuntersuchung/
-konzept für das gesamte Vertragsgebiet einschließlich Mobilitätskonzept (vgl. § 9 (3)) vorliegt,
bei der STADT einreichen. Dabei ist das in III., § 8 vereinbarte Verfahren der Qualitätssicherung
und Fassadengestaltung zu beachten. Dabei obliegt es der Abstimmung zwischen
GERCHGROUP und STADT, Umfang und Ausgestaltung der Bauvorlagen abzustimmen und
nach Genehmigungsfortschritt zu ergänzen.
(2) GERCHGROUP wird innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung der Baugenehmigung mit den
Baumaßnahmen auf den Grundstücken im Bereich des Baufeldes Nord beginnen und innerhalb
von 48 Monaten nach Baubeginn bezugsfertig fertig stellen. Als Beginn der Baumaßnahmen
gelten auch die Abbrucharbeiten. GERCHGROUP verpflichtet sich, bei der Bebauung der
Grundstücke die Ergebnisse der Qualitätssicherung/Fassadengestaltung zu beachten.
(3) Dabei obliegt es der Abstimmung zwischen Stadt und GERCHGROUP, den zeitlichen Ablauf der
Bauarbeiten im Einzelfall abzustimmen. Erforderlich bleibt in jedem Fall eine Abstimmung mit
VI-4, Stadtbau im Quartier. Grundlage ist der nach Abschluss dieser Vereinbarung gemeinsam
zwischen den Vertragsparteien abzustimmende Zeitplan. Sollte es aufgrund von GERCHGROUP
nicht verschuldeten Umständen zu Verzögerungen im Zeitablauf kommen, wird GERCHGROUP
die STADT hierüber rechtzeitig unterrichten. In diesem Falle werden die vereinbarten Fristen
um eine angemessene Zeitdauer verlängert. Nicht verschuldete Umstände sind insbesondere
Verzögerungen im Verfahren der Qualitätssicherung (§ 8), Bodendenkmalfunde,
Witterungseinflüsse, höhere Gewalt, Arbeitskämpfe und Unmöglichkeit einer wirtschaftlichen
Auftragsvergabe an einen Generalunternehmer und Ausfälle bei beauftragten Unternehmen,
Überprüfung von Nebenbestimmungen in der Baugenehmigung, die zu unwirts chaftlichen
Aufwendungen führen können sowie vergleichbare Hemmnisse.
§ 8
Qualitätssicherung/Fassadengestaltung
(Begleitgremium zur Qualitätssicherung/Verfahren zur Abstimmung und Freigabe)
(1) Zur Qualitätssicherung des Juryergebnisses aus dem Hochbauwettbewerb (unter Maßgabe der
zwischen GERCHGROUP und STADT abgestimmten Kubaturanpassungen) im Planungs- und
Bauprozess wird ein Begleitgremium aus folgenden Mitgliedern gebildet:
a. Mindestens 3 aus insgesamt 5 externen Mitgliedern, die als Fach -Preisrichter am
Hochbauwettbewerb für das Baufeld Nord teilgenommen haben , einschließlich des
Vorsitzenden des Gestaltungsbeirats oder sein(e) jeweilige(r) Vertreter*in
b. 3 Vertreter*innen der STADT (Stadtplanung, Stadtkonservator und Baudezernent)
oder sein(e) jeweilige(r) Vertreter*in
c. 2 Vertreter*innen der Politik (Ausschussvorsitzende *r Stadtentwicklungsausschuss
und Bezirksbürgermeister*in Innenstadt oder der/die jeweiligen Vertreter *innen im
Amt)
d. 3 Vertreter*innen der GERCHGROUP
(2) Aufgabe des Begleitgremiums ist die Bewer tung der Qualität der Umsetzung des
überarbeiteten Hochbau-Wettbewerbsergebnisses in Bezug auf die Fassadengestaltu ng, also
der äußeren Gestalt der Gebäude. Nicht zu den Aufgaben des Begleitgremiums gehör t die
grundsätzliche Bewertung der Nutzung der Gebäude und der Gestaltung des Gebäudeinneren
sowie der Gebäudekubatur. Die Entscheidungen des Gremiums ersetzen nicht die
städtebauliche, bauordnungsrechtliche sowie denkmalrechtliche Prüfung und Abstimmung
zwischen GERCHGROUP und STADT. Es soll eine der Bedeutung des Ortes angemessene
architektonische Qualität unter angemessener Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belange
von GERCHGROUP gewährleistet werden.
(3) Die Mitglieder des Begleitgremiums werden gemeinsam von STADT und GERCHGROUP
benannt. Das Begleitgremium konstituiert sich auf erste Einberufung durch GERCHGROUP. Es
ernennt einen Vorsitzenden/eine Vorsitzende. GERCHGROUP und STADT stimmen sich über
Sitzungstag und – ort des Begleitgremiums ab. GERCHGROUP ist f ür die Einladungen zu den
Sitzungen zuständig und dokumentiert das Ergebnis. Die STADT gibt das Ergebnisprotokoll frei.
Entscheidungen des Begleitgremiums werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden
Mitglieder unter Beachtung der denkmalrechtlichen Erlaub nisfähigkeit getroffen und sind für
die weitere Planung und Bauausführung durch GERCHGROUP – vorbehaltlich der Erfordernisse
öffentlich-rechtlicher Vorschriften – für beide Vertragsparteien verbindlich. Diese Entscheidung
entbindet in Hinblick auf den denkmalrechtlichen Umgebungsschutz der im direkten Umfeld
betroffenen Denkmäler nicht von einer Prüfung zur Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis
gemäß § 9 DSchG NRW. Führen die Entscheidungen des Begleitgremiums zu für GERCHGROUP
unvertretbaren Zusatzkosten oder Bau- und Planungserschwernissen, ist auf Antrag von
GERCHGROUP im Begleitgremium erneut zu beraten. Die erneute Entscheidung des
Begleitgremiums hat berechtigte Einwendungen von GERCHGROUP in die
Entscheidungsfindung einzubeziehen.
(4) Das Begleitgrem ium bestimmt in seiner konstituierenden Sitzung auf Vorschlag von
GERCHGROUP eine Regelung, die verbindliche Vorgaben für den Ablauf der
Entscheidungsfindung enthält. Die Regelung hat dem Ziel zu dienen, möglichst kurzfristige
Entscheidungen herbeizuführen.
(5) Die denkmalrechtliche Erlaubnis nach §9 DSchG NRW kann entweder unabhängig von den
folgenden Baugenehmigungsverfahren von der GERCHGROUP beantragt werden oder aber als
Stellungnahme innerhalb dieser Genehmigungsv erfahren von Seiten des Amtes für
Denkmalschutz und Denkmalpflege abgegeben werden . Diese denkmalrechtliche Erlaubnis
gewährleistet eine architektonische Qualitätssicherung, die der historischen und
städtebaulichen Bedeutung des Ortes im unmittelbaren Dom Umfeld u nd der Via Culturalis
gerecht wird.
§ 9
Erschließungsregelungen/Stellplätze
(1) Der Nachweis der gemäß § 48 BauO NRW i.V.m. § 89 Abs.1 Nr.4 BauO NRW (Stellplatzsatzung)
notwendigen Stellplätze und Fahrradabstellplätze der Bauvorhaben im Baufeld Nord erfolgt
auf den jeweiligen Baugrundstücken bzw. in einer gemeinsamen Tiefgarage unter den
Neubauten des Baufeldes Nord. Die Erschließung der Tiefgarage erfolgt über die Sporergasse.
Darüber hinaus erfolgt im Rahmen eine r noch zu erstellenden Verkehrsuntersuchung/
-konzept für das gesamte Vertragsgebiet eine Untersuchung zur geeigneten Verkehrsregelung
für die Ausfahrt über die Straße Am Hof. Die Lösung wird mit dem Amt für Straßen und
Verkehrsentwicklung abgestimmt. Es besteht insoweit Einigkeit zwischen den Parteien, dass
der motorisierte Individualverkehr zur verkehrliche n Anbindung der Gebäude sowie zu
Anlieferungszwecken möglich ist. Die generelle Umsetzung von Taxivorfahrten bzw. sonstigen
Vorfahrten sowie deren Anzahl werden im Rahmen der noch zu erstellenden u nd oben
genannten Verkehrsuntersuchung/- konzept überprüft . Die Planung ist mit dem Amt für
Straßen und Verkehrsentwicklung abzustimmen und von dort freizugeben. Der
Stellplatznachweis für Pkw und Fahrräder wird in einem Mobilitätskonzept erbracht.
(2) GERCHGROUP verpflichtet sich zur Vorlage eine r Verkehrsuntersuchung/-konzept für das
gesamte Vertragsgebiet einschließlich Mobilitätskonzept unter Berücksichtigung des
„Verkehrsführungskonzeptes Altstadt“. Im Rahmen dieser Verkehrsuntersuchung/-konzept
sind die Ve rkehre, darunter Vorfahrten, Erschließung der Stellplätze, Anlieferung sowie Ver-
und Entsorgung in Abstimmung mit der STADT zu klären. Die abgestimmte
Verkehrsuntersuchung/-konzept für das gesamte Vertragsgebiet und das Mobilitätskonzept
müssen im Zeitpunkt der Einreichung des ersten Bauantrages – mit Ausnahme der Bauanträge
für Parzelle 6 (Senatshotel) – vorliegen.
IV.
Regelungen für die Durchführung der Revitalisierungs- und Neubauvorhaben im Baufeld Süd
§ 10
Geplante Bebauung und Nutzung
(1) Im Bereich des Baufeldes Süd (BF Süd) ist entsprechend der städtebaulichen Studie ( Anl. 2)
folgende Bebauung und Nutzung der Grundstücke vorgesehen:
a. Parzelle 5: Wohngebäude mit Tiefgarage und Laden -Einheiten (Einzelhandel) im
Erdgeschoss.
b. Parzelle 6: Hotel ( ergänzender Neubau und Revitalisierung bestehendes Hotel und
benachbartes Bürogebäude).
(2) Die Regelungen in dieser städtebaulichen Vereinbarung beziehen sich mit Ausnahme von § 15
ausschließlich auf die Parzelle 5.
§ 11
Bauverpflichtung
(1) GERCHGROUP wird die für die Bebauung des Grundstücks im Bereich der Parzelle 5 im Baufeld
Süd notwendigen Bauanträge innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss dieser Vereinbarung
nicht jedoch bevor die mit der STADT abgestimmte Verkehrsuntersuchung/- konzept für das
gesamte Vertragsgebiet einschließlich Mobilitätskonzept (vgl. § 14 (3)) vorliegt, bei der STADT
einreichen. Dabei obliegt es der Abstimmung zwischen GERCHGROUP und STADT, Umfang und
Ausgestaltung der Bauvorlagen abzustimmen und nach Genehmigungsfortschritt zu ergänzen.
Ein Architektenwettbewerb oder ein sonstiger städtebaulicher Wettbewerb ist für diese
Parzelle nicht erforderlich.
(2) GERCHGROUP wird innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung der Baugenehmigung mit den
Baumaßnahmen auf dem Grundstück auf der Parze lle 5 beginnen und innerhalb von 48
Monaten nach Baubeginn bezugsfertig fertig stellen. Als Beginn der Baumaßnahmen gelten
auch die Abbrucharbeiten. GERCHGROUP verpflichtet sich, bei der Bebauung der Grundstücke
die Ergebnisse der Qualitätssicherung/Fassadengestaltung entsprechend den Vorgaben des §
12 zu beachten.
(4) Dabei obliegt es der Abstimmung zwischen STADT und GERCHGROUP, den zeitlichen Ablauf
der Bauarbeiten im Einzelfall abzustimmen. Erforderlich bleibt in jedem Fall eine Abstimmung
mit VI-4, Stadtbau im Quartier. Grundlage ist der nach Abschluss dieser Vereinbarung von den
Vertragsparteien gemeinsam abzustimmende Zeitplan. Sollte es aufgrund von GERCHGROUP
nicht verschuldeten Umständen zu Verzögerungen im Zeitablauf kommen, wird GERCHGROUP
die Stadt hierüber rechtzeitig unterrichten. In diesem Falle werden die vereinbarten Fristen
um eine angemessene Zeitdauer verlängert. Nicht verschuldete Umstände sind insbesondere
Verzögerungen im Verfahren der Qualitätssicherung (§ 12), Witterungseinflüsse, höhere
Gewalt, Arbeitskämpfe und Unmöglichkeit einer wirtschaftlichen Auftragsvergabe an einen
Generalunternehmer und Ausfälle bei beauftragten Unternehmen , Überprüfung von
Nebenbestimmungen in der Baugenehmigung, die zu unwirtschaftlichen Aufwendungen
führen können sowie vergleichbare Hemmnisse.
§ 12
Qualitätssicherung/Fassadenwettbewerb
(Begleitgremium zur Qualitätssicherung/Verfahren zur Abstimmung und Freigabe)
(1) Zur Qualitätssicherung der Umsetzung der städtebaulichen Studie von KSG ( Anl.2) im
Planungs- und Bauprozesses wird ein Begleitgremium aus folgenden Mitgliedern gebildet:
a. Mindestens 3 aus insgesamt 5 externen Mitgliedern, die als Fach -Preisrichter am
Hochbauwettbewerb für das Baufeld Nord teilgenommen haben und einschließlich
des Vorsitzenden des Gestaltungsbeirats oder sein(e) Stellvertreter*in
b. 3 Vertreter*innen der STADT (Stadtplanung, Stadtkonservator und Baudezernent oder
ein(e) jeweilige(r) Stellvertreter*in
c. 2 Vertreter*innen der Politik (Ausschussvorsitzende*r Stadtentwicklungsausschuss
und Bezirksbürgermeister*in Innenstadt oder ein(e) jeweilige(r) Stellvertreter*in im
Amt)
d. 3 Vertreter*innen der GERCHGROUP
(2) Aufgabe des Begleitgremiums ist die Bewertung der Qualität der Umsetzung des
Wettbewerbsergebnisses der städtebaulichen Studie von KSG in Bezug auf die
Fassadengestaltung, also der äußeren Gestalt der Gebäude. Nicht zu den Aufgaben des
Begleitgremiums gehört die grundsätzliche Bewertung der Nutzung der Gebäude und der
Gestaltung des Gebäudeinneren sowie der Gebäudekubatur. Die Entscheidungen des
Gremiums ersetzen nicht die städtebauliche, bauordnungsrechtliche sowie denkmalrechtliche
Prüfung und Abstimmung zwischen GERCHGROUP und STADT. Es soll eine der Bedeutung des
Ortes angemessene architektonische Qualität unter angemessener Berücksic htigung der
wirtschaftlichen Belange von GERCHGROUP gewährleistet werden.
(3) Die Mitglieder des Begleitgremiums werden gemeinsam von STADT und GERCHGROUP
benannt. Das Begleitgremium konstituiert sich auf erste Einberufung durch GERCHGROUP. Es
ernennt einen Vo rsitzenden/eine Vorsitzende. GERCHGROUP und STADT stimmen sich über
Sitzungstag und – ort des Begleitgremiums ab. GERCHGROUP ist für die Einladungen zu den
Sitzungen zuständig und dokumentiert das Ergebnis. Die STADT gibt das Ergebnisprotokoll frei.
Entscheidungen des Begleitgremiums werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden
Mitglieder unter Beachtung der denkmalrechtlichen Erlaubnisfähigkeit getroffen und sind für
die weitere Planung und Bauausführung durch GERCHGROUP – vorbehaltlich der Erfordernisse
öffentlich-rechtlicher Vorschriften – für beide Vertragsparteien verbindlich . Diese
Entscheidung entbindet in Hinblick auf den denkmalrechtlichen Umgebungsschutz der im
direkten Umfeld betroffenen Denkmäler nicht von einer Prüfung zur Erteilung der
denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW. Führen die Entscheidungen des
Begleitgremiums zu für GERCHGROUP unvertretbaren Zusatzkosten oder Bau - und
Planungserschwernissen, ist auf Antrag von GERCHGROUP im Begleitgremium erneut zu
beraten. Die erneute Entsch eidung des Begleitgremiums hat berechtigte Einwendungen von
GERCHGROUP in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.
(4) Das Begleitgremium bestimmt in seiner konstituierenden Sitzung auf Vorschlag von
GERCHGROUP eine Regelung, die verbindliche Vorgaben für den A blauf der
Entscheidungsfindung enthält. Die Regelung hat dem Ziel zu dienen, möglichst kurzfristige
Entscheidungen herbeizuführen.
(5) Die denkmalrechtliche Erlaubnis nach §9 DSchG NRW kann entweder unabhängig von den
folgenden Baugenehmigungsverfahren von der GERCHGROUP beantragt werden oder aber als
Stellungnahme innerhalb dieser Genehmigungsv erfahren von Seiten des Amtes für
Denkmalschutz und Denkmalpflege abgegeben werden . Diese denkmalrechtliche Erlaubnis
gewährleistet eine architektonische Qualitätssicherung, die der historischen und
städtebaulichen Bedeutung des Ortes im unmittelbaren Dom Umfeld und der Via Culturalis
gerecht wird.
§ 13
Bindung geförderter Wohnungsbau
Vertragsformulierung bei Beschluss des Beschlusspunkts 2:
Der Stadtentwicklungsausschuss der STADT hat in seiner Sitzung am 21.09.2017 (AN/ 1347/2017 und
AN/1352/2017) beschlossen, öffentlich geförderten Wohnungsbau in Höhe von mindestens 30% der
zu errichtenden Wohneinheiten vorzusehen. Diese Beschlusslage ist im Vertragsgebiet im Rahmen der
Neubebauung mit Wohngebäuden zu beachten.
ODER
Vertragsformulierung bei Beschluss der Alternative für den Beschlusspunkt 2:
Der Stadtentwicklungsausschuss der STADT hat in seiner Sitzung am 21.09.2017 (AN/ 1347/2017 und
AN/1352/2017) beschlossen, öffentlich geförderten Wohnungsbau in Höhe von mindestens 30% der
zu errichtenden Wohneinheiten vorzusehen. Zur Erfüllung diese s Beschlusses im Rahmen der
Neubebauung mit Wohngebäuden im Vertragsgebiet vereinbaren die Parteien Folgendes:
GERCHGROUP verpflichtet sich bei der Bebauung der Parzelle 5 mit Wohnungen , öffentlich
geförderten Wohnungsbau in Höhe von mindestens 60% der zu errichtenden Wohneinheiten gemäß
dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum des Landes NRW (WFNG NRW) und den
Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW ersatzweise im Gebiet des Beba uungsplanes
Nr. 70470/11 „Deutz-Areal“ in Köln-Mülheim nachzuweisen. GERCHGROUP verpflichtet sich in dem in
Zusammenhang mit dem vorstehend bezeichneten Planverf ahren zu schließenden städtebaulichen
Vertrag zur Errichtung dieser Wohnungen . Sollte die Errichtung im „Deutz-Areal“ nicht möglich sein,
wird eine Ersatzlösung zwischen den Parteien einvernehmlich vereinbart.
§ 14
Erschließungsregelungen (Zufahrt Bezirksrathaus)/Stellplätze
(1) Die Erschließung der Tiefgarage der Parzelle 5 und des Bezirksrathauses Innenstadt erfolgt
über eine gemeinsame Zufahrt von der Marspfortengasse.
(2) Der Nachweis der gemäß § 48 BauO NRW i.V.m. § 89 Abs.1 Nr.4 BauO NRW (Stellplatzsatzung)
notwendigen Stellplätze und Fahrradabstellplätze der Bauvorhaben in den Baufeldern, mit
Ausnahme der Parzelle 6, erfolgt grundsätzlich auf den jeweiligen Baugrundstücken bzw. in
Tiefgaragen unter den Baukörpern. Es besteht insoweit Einigkeit zwischen den Parteien, dass
der motorisierte Individualverkehr zur verkehrlichen Anbindung der Gebäude sowie zu
Anlieferungszwecken möglich ist. Die generelle Umsetzung von Taxivorfahrten bzw. sonstigen
Vorfahrten sowie der en Anzahl werden im Rahmen eine r noch zu erstellenden
Verkehrsuntersuchung/-konzept für das gesamte Vertragsgebiet überprüft. Die Planung ist mit
dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung abzustimmen und von dort freizugeben. Der
Stellplatznachweis für Pkw und Fahrräder wird im Rahmen des Mobilitätskonzeptes erbracht.
(3) GERCHGROUP verpflichtet sich zur Vorlage eine r Verkehrsuntersuchung/-konzept für das
gesamte Vertragsgebiet einschließlich Mobilitätskonzept unter Berücksichtigung des
„Verkehrsführungskonzeptes Altstadt“. Im Rahmen dieser Verkehrsuntersuchung/-konzept
sind die Verkehre, darunter Vorfahrten, Erschließung der Stellplätze, Anlieferung sowie Ver-
und Entsorgung in Abstimmung mit der STADT zu klären. Die abgestimmte
Verkehrsuntersuchung/-konzept für das gesamte Vertragsgebiet und das Mobilitätskonzept
müssen im Zeitpunkt der Einreichung des ersten Bauantrages – mit Ausnahme der Bauanträge
für Parzelle 6 (Senatshotel) – vorliegen.
V.
Gemeinsame Bestimmungen für die Baufelder
§ 15
Brandschutz/Bauantragsverfahren
(1) Die Vertragsparteien (STADT/Gebäudewirtschaft und GERCHGROUP) werden einvernehmlich
und unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen des Vertragspartners aufgrund
bauordnungsrechtlicher Erfordernisse ein bauliches Konzept der zu errichtenden Gebäude
abstimmen, das den jeweiligen baulichen Absichten des jeweiligen Vertragspartners möglichst
weitgehend entgegenkommt. Neben technisch -baulichen Maßnahmen, wie z.B. F90 -
Verglasungen, Brandschutztore n etc. werden auch Kubaturanpassungen/ -verschiebungen
beider Vertragspartner untersucht.
(2) Die Parteien vereinbaren, dass Synergien zwischen dem seitens der STADT betriebenen
Bebauungsplanverfahren „Westlich Unter Goldschmied“ und der Bauantragsplanung der
GERCHGROUP genutzt werden. Dies gilt insb esondere für die in beiden Verfahren zu
erstellenden Gutachten, Planungen sowie die in diesem Zusammenhang durchzuführenden
Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Fachämtern. Für das Vorhaben Laurenz Carr é
vereinbaren die Parteien folgende Gutachten und Zuständigkeiten
Gutachten Zuständigkeit
a. Verkehrsuntersuchung/-konzept
für das gesamte Vertragsgebiet / Mobilitätskonzept GERCH
b. Schalltechnische Untersuchung GERCH
c. Besonnungsgutachten GERCH
d. Freiflächenplanung GERCH
e. Artenschutzprüfung GERCH
(3) GERCHGROUP wird für das Vertragsgebiet eine Verkehrsuntersuchung/-konzept für das
gesamte Vertragsgebiet / Mobilitätskonzept unter Berücksichtigung des
„Verkehrsführungskonzeptes Altstadt“ sowie ei n schalltechnisches Gutachten zur
Untersuchung des Verkehrs-/ und Anlagenlärms erstellen. Darüber hinaus erfolgt die Vorlage
und Darstellung einer Freiflächenplanung (u.a für Dachbegrünung, Innenhof begrünung etc.)
unter Berücksichtigung der Gestaltungsvorgaben für den öffentlichen Raum gemäß dem
Handbuch „Via Culturalis“. Über ein qualifiziertes Belichtungs- und Besonnungsgutachten wird
die Verschattung der im Umfeld des Vertragsgebiets bestehenden Wohnbebauung
untersucht. Für die Parzelle 5 in Baufeld Süd ist zusätzlich d ie Vorlage eines Vermesser -
Lageplans mit Abstandsflächennachweis sowie ein qualifizierte s Belichtungs- und
Besonnungsgutachten zu den Wohn- und Arbeitsverhältnissen durch einen Sachverständigen
entsprechend den technischen Normen und Verordnungen vor Einreichung der Bauanträge im
Baufeld Süd Parzelle 5 vorzulegen und mit der STADT abzustimmen. Eine Entscheidung über
eventuelle Abweichungen aufgrund von Abstandsflächenverstößen erfolgt im
Bauantragsverfahren unter Würdigung der durch § 6 BauO NRW 2018 öffentlich -rechtlich
geschützten nachbarlichen Belange. Außerdem ist die beabsichtigte Planung i n Grundrissen,
Ansichten und Schnitten darzustellen um zu beurteilen, ob die aus der städtebaulichen Studie
hervorgegangene Konfiguration der Bestandteile (Wohnungsbau und ergänzende Nutzungen,
Gebäude des Bezirksrathauses) den Anforderungen an gesunde Woh n- und
Arbeitsverhältnisse entspricht. Dies ist für den Bestandsfall sowie den Neubau des
Bezirksrathauses separat nachzuweisen, soweit es Auswirkungen des Bauvorhabens auf das
städtische Grundstück hat.
(4) Die GERCHGROUP wird die im Rahmen der Bauantragsplanung zu erstellenden Gutachten der
STADT zur Durchführung und Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens „Westlich Unter
Goldschmied“ bereitstellen. Es wird ferner vereinbart, dass die Gutachten bis September 2020
vorliegen müssen. Dies gilt nicht , wenn die GERCHGROUP aufgrund von nicht verschuldeten
Umständen an der rechtzeitigen Fertigstellung der Gutachten verhindert wird. In diesem Fall
wird die GERCHGROUP die STADT über die Verzögerung in Kenntnis setzen und die vereinbarte
Frist um eine angemessene Zeitda uer verlängert. Ausgenommen von dieser Regelung ist die
Parzelle 6 „Senatshotel“ im Baufeld Süd.
(5) Die sich aus den Gutachten ergebenden Erfordernisse an die Gebäude sind zu beachten.
VI.
Schlussbestimmungen
§ 16
Kostentragung
GERCHGROUP trägt die Kosten dieses Vertrages und die Kosten seiner Durchführung.
§ 17
Rechtsnachfolgeregelungen
Die GERCHGROUP (die Eigentümer und die Erbbauberechtigte n) ist berechtigt, den
vertragsgegenständlichen Grundbesitz bzw. das Erbbaurecht ganz oder teilweise an Dritte zu
veräußern. Sie ist verpflichtet, die noch nicht erfüllten Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung
einschließlich der Weiterverpflichtung auf ihren Rechtsnachfolger zu übertragen. Die STADT stimmt
dem Eintritt eines Rechtsn achfolgers in diesen Vertrag und der Entlassung der GERCHGROUP aus
diesem Vertrag unter der Voraussetzung zu, dass der erwerbende Dritte nachweislich die auf seinem
Kaufgegenstand nach dieser Vereinbarung entfallenden Verpflichtungen übernommen hat. Der
Nachweis ist gegenüber der STADT (Stadtplanungsamt) mittels Vorlage des notariell beurkundeten
Kaufvertrages zu erbringen.
§ 18
Rücktritt
GERCHGROUP und STADT sind bei Störung der Geschäftsgrundlage i.S.d. § 313 BGB, die nicht durch
eine Vertragsanpassung behoben werden kann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt
ist durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Vertragspartei auszuüben.
§19
Vertragsstrafenregelungen
Sofern GERCHGROUP gegen die in § 17 (Rechtsnachfolge) genannten Vertragspflichten verstößt, wird
sie an die STADT eine Vertragsstrafe zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe beläuft sich hinsichtlich der
Rechtsnachfolge auf 1,25 Mio. € (dies entspricht 0,5 % des Gesamtinvestitionsvolumens). Die
Vertragsstrafe ist vier Wochen nach Erhalt der schriftlichen Zahlungsaufforderung durch die Stadt
fällig. Die Zahlung der Vertragsstrafe entbindet GERCHGROUP nicht von der Erfüllung der in Satz 1
genannten Verpflichtung. Die Vertragsstrafe kann bei erneuter Fristsetzung durch die Stadt für die
Erfüllung der in Satz 1 genannten Verpflichtung jeweils erneut verwirkt werden.
§ 20
Abrissanzeige / Erbbaurecht / Baulasteintragungen
(1) GERCHGROUP wird spätestens 8 Wochen nach Abschluss dieser Vereinbarung die
Abrissanzeige vom 21.06.2019 für die Beseitigung von baulichen Anlagen auf dem Grundstück
Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 1200, Marspfortengasse 10 zurücknehmen.
(2) Die Vertragsparteien befinden sich in Verhandlungen zur Änderung bzw. Ergänzung des
Erbbaurechtsvertrags (Ur-Nr. 1113/2001 v.6.6.2001). Gegenstand dieses Vertrages sollen u.a.
auch folgende Regelungen sein:
a. Die Verpflichtung der GERCHGROUP zur Stellung eines Antrags auf Eintragung einer
Baulast zu Lasten der GERCHGROUP und zugunsten der STADT zur Sicherung der auf
den Parzellen 5 und 6 unterirdisch erhaltenen Teile des römischen Abwasserkanals als
dauerhaft zu erhaltendes öffentliches Besucherbauwerk einschließlich der Sicherung
des in Parzelle 5 bestehenden Notaussiegs aus dem römischen Kanal.
b. Die Verpflichtung der GERCHGROUP zur Stellung eines Antrags auf Eintragung einer
Baulast zu Lasten der GERCHGROUP und zugunsten der STADT zur Sicherung der
Erschließung der Tiefgarage des Bezirksrathauses über das Grundstück
Marspfortengasse 10.
c. Regelungen zur Nutzung und Zugänglichkeit des römischen Abwasserkanals und des
Notausstiegs während der Bauzeit. In jedem Fall sind die Entfluchtung der Baustelle
der MiQua und die Belange der Bodendenkmalpflege zu beachten. GERCHGROUP und
STADT stimmen sich zur Umsetzung dieser Sicherstellung während der Bauphase ab.
(3) Die Parteien dieser Vereinbarung sind sich darüber einig, dass die Umsetzung der Vorgaben
aus dieser Vereinbarung dem in der Vorbemerkung beschriebenen Ziel dient, Bauanträge und
Abrissanzeigen unter Ausnahme von der Veränderungssperre vor Abschluss des eingeleiteten
Bauleitplanverfahren genehmigen zu können.
§ 21
Salvatorische Klausel/Vertragsänderungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages
im Übrigen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Klausel durch
eine sinn- und zweckentsprechende wirksame Regelung zu ersetzen.
(2) Vertragsänderungen oder –ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Ergänzend wird – soweit erforderlich – ein LOI durch die Parteien geschlossen, ansonsten
bestehen Nebenabreden nicht.
(3) Der Vertrag wird 12-fach ausgefertigt. Die STADT erhält 10 Ausfertigungen und GERCHGROUP
2 Ausfertigungen.
§ 22
Haftungsausschluss
Eine Haftung der STADT aus diesem Vertrag für die Aufwendungen der GERCHGROUP, die diese im
Hinblick auf die Durchführung des Vertrages tätigt, ist ausgeschlossen.
§ 23
Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung
GERCHGROUP unterwirft sich gemäß § 61 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-
Westfalen (VwVfG NRW) der sofortigen Vollstreckung aus diesem Vertrag.
3 Anlagen
Anlage 2_Städtebauliche Studie KSG in der Fassung der vorläufig abgestimmten Kubaturanpassung
Baufeld Nord
Baufeld Süd
905
1296
1326
1298
1096
992
1148
162
2
1082
820
1318
2
1343
1000
821
873
122
1247
117
2a
1522
133
743
1-3
1147
853
1363
1553
253
1571
140
1364
4
11
1018
996
1329
991
1154
1275
1307
746
995
16
7
10
809
11
1-3
713
1365
1338
1361
1341
1179
1618
142
2 a
944 1002
1359
1354
1037
1150
1313
111
1310
989
13
10951098
15
1186
1184
802
1048
1276
1316
816
1311
18
155
2
1101
1197
1572
140
1458
112
1327
6
144
2
5
1183
848
1149
17-25
242
1
3
1317
993
14
1271
1057
20-26
1151
5
29
9
143
11272
10
1274
9
12
994
1487
133
1097
1362
1100
817
17
9885
8-10
1125
1273
1200
3
7
1001
1182
178
1
2
990
904
2 b 19
1360
28
Flurstück Eigentümer Grund-
buch Bl. BaulastFläche
m²
Pflaster
Pflaster
53.59
IV
II
Müllschächte
I
FD
OK. Brüst.=73,75
FD
(Altglas)
Laurenzplatz
II
I
II
I
Theo-Burauen-Platz
Grün
Grün
V
Grün
FD
I
IV
Grün
Grün
Pflaster
Grün
Grün
Grün
Bank
I
Statue
II
53.58
Pflaster
III
Platten
Pflaster
I
Hotel
53.44
Rinne
Beton
Beton
Beton
Rinne
FD
Bank
FD
Bank
MD
V
Beton
VIII
Pflaster
V
I
ParkhausArbeitsamt
FD
Asphalt
FD
Pflaster
I
Platten
Platten
Pflaster
Pflaster
Platten
Kleine
Budengasse
14,14
44,47
Brunnenoberkante
H=45,94
3,47
56,82
9,12
23,74
40,00
17,49
0,7616,97
Baulast 1585/ 98
Stellplatzpflicht
(4 Stellplätze in Tiefgarage)
Baulast 550/ 02
Stellplatzpflicht bis 2070
(24 Stellplätze in Tiefgarage)
15,60
38,79
60,02
14,86
Brunnenunterkante
H=38,90
26,05 23,003,09
13,41
19,63
u=2.50
d=30.0
H=77,57
u=2.50
d=30.0
u=3.0
d=18.0
u=3.0
d=18.0
u=0.90
d=12.0
u=0.70
d=10.0
FD
u=0.90
d=12.0
u=0.60
d=6.0
u=3.10
d=30.0
u=3.0
d=30.0
53.56
53.69
53.58
H=73,93
53.58
53.66
53.75
53.63
53.69
53.61
53.65
53.76
53.41
53.42
53.75
53.72
53.69
53.66
53.60
FD
53.57
53.67
53.63
53.67
53.64
53.45
53.58
53.53
53.76
53.74 53.76
Am
Hof
53.63
53.80
53.74
53.63
53.68
53.84
53.95
Unter Goldschmied
53.79
53.75
53.70
53.70
53.74
53.79
53.97
53.85
53.75
53.71
53.71
53.64
53.77
53.80
53.92
53.86
53.83
53.80
53.80
53.73
53.82
53.85
53.82
53.89
53.83
53.77
53.99
54.05
29,77
54.01
53.90
54.00
54.04
53.96
54.30
54.27
54.23
54.1554.18
54.26
53.5653.66
53.71
53.81
54.22
53.91
53.61
53.33
53.87
53.10
53.14
53.01
53.36
53.04
52.93
2,30
52.89
52.8452.90
53.14
52.96
52.96
53.10
53.05
53.14
53.10
52.97
52.63
52.57
52.54
52.97
53.04
53.08
52.98
53.03
53.08
52.76
Salom
onsgasse
52.64
52.67
52.51
52.60
52.73
52.73
52.6852.80
52.96
53.14
53.04
53.10
H=78,80
53.03
53.11
53.21
53.10
53.15
53.20
53.20
53.10
53.25
53.31
53.49
53.36
53.51
53.33
53.28
53.34
53.41
53.48
53.37
53.35
53.46
53.49
Große Budengasse
53.60
Sporergasse
53.54
53.46
53.50
53.50
53.58
53.66
H=58,82
53.61
53.59
53.65
53.63
53.68
53.75
52.75
52.68
52.58
52.67
52.92
52.79
52.70
52.66
52.78
52.72
52.82
52.88
52.88
52.99
52.94
53.00
52.88
53.1253.19
53.06
52.93
53.01
53.10
52.97
53.16
53.10
53.82
53.81
53.34
52.96
Karl-
Küpper-
Platz
53.6453.52
53.50
53.63
53.61
53.39
53.23
VI
53.53
V
FD
53.25
53.2153.09
53.09
52.99
III
53.03
53.17
53.14
53.21
53.11
V
53.18
52.58
52.68
15,9315,95
VII FD
FD
VII FD
A
FDV
A
VI FD
IV
VI
FD
FD
FD
FD
I
III
H=60,96
FD
Platten
FD
II
FD
FD
FD
IV
FD
H=70,74
53.75
FD
I
53.7753.84
53.75
53.86
Asphalt
53.61
53.50
FD
54.37
MD
54.35
53.5553.51
EFH=53,65
UK=56,46
H=70,07
FD
H=69,82
UK=56,44
EFH=53,03
H=68,58
Aschen-
becher
UK=55,70
MD
Eingangsh.=53,78
H=69,55
H=68,43
H=68,32
FD
OK. Brüst.=69,31
FD
Eingangsh.=54,11
Asphalt
Eingangsh.=53,95
Jupp-
Schmitz-
Platz
Marspfortengasse
Parkhaus
143/1
V
Unter Goldschmied Köln GmbH 49709 keine
155/2 Unter Goldschmied Köln GmbH 49709 keine
178/1 Stadt Köln 31 keine
743 1. Kehl, John-Patrik
SD
49712 keine
III
V
2. Kehl, Janine
848
Holzpodeste
Unter Goldschmied Köln GmbH 66432 keine
53.68
904 1. Kehl, John-Patrik
FD
IV
49712
V
keine
2. Kehl, Janine
905 1. Molis, Ruth 13029 keine
2. Molis, Christiane
3. Molis, Martin
1018
V
FD
VI
Unter Goldschmied Köln GmbH 34049
FD
H=58,29
keine
1037 Unter Goldschmied Köln GmbH 50830
I FD
keine
1147 Unter Goldschmied Köln GmbH 50036
FD
FD
keine
1148
MD
Unter Goldschmied Köln GmbH 50036 keine
FD
Asphalt
keine
keine
keine
keine
keine
MD
MD
1149 Unter Goldschmied Köln GmbH 50036
1150
I
Unter Goldschmied Köln GmbH 50820
1151 Unter Goldschmied Köln GmbH 50820
FD
1154 Unter Goldschmied Köln GmbH 50036
1179 Stadt Köln 31
1182 Unter Goldschmied Köln GmbH
V
50036 keine
Notausstieg
keine
FD
keine
FD
keine
1183
1184
Unter Goldschmied Köln GmbH
Unter Goldschmied Köln GmbH
50036
50036
1186 Stadt Köln 31
VI
1200 Unter Goldschmied Köln GmbH
FD
34804 550/02
1271 Stadt Köln 50078
IV
keine
Erbbaurecht 5107
Stadt Köln
Stadt Köln
Stadt Köln
Stadt Köln
Stadt Köln
Stadt Köln
FD
31
31
31
31
31
31
keine
keine
keine
Hotel
FD
keine
keine
keine
1272
VI
1273
1274
104 m²
V
1275
1276
1296
1298
MD
FD
1307
Unter Goldschmied Köln GmbH
Unter Goldschmied Köln GmbH
57637 keine
58742 1585/98
Asphalt
VI
Stadt Köln
Stadt Köln
Stadt Köln
IV
Holzpodeste
Stadt Köln
Stadt Köln
31
V
31
31
31
31
keine
VI
V
keine
keine
keine
keine
1326
FD
1338
1341
1343
1354
1359
VI
1360
1361 Stadt Köln 31 keineFD
Unter Goldschmied Köln GmbH
Unter Goldschmied Köln GmbH
keine
keine
13376
Baustelle
58742
FD
53.51
53.73
II
FD
Platten
53.66
53.71
FD
53.68
53.76
I
746 1. Kehl, John-Patrik
2. Kehl, Janine
49712 keine
Tr.=65,01
First=72,97
IV
First=68,94
H=75,19
Kerngebiet
Fluchtlinienplan 3001a
H=74,44
12,30
Tr.=68,09
IV
0,31
H=67,68
H=70,75
H=80,87
B-Plan Nr.: 67453/21
Fluchtlinienplan 3001a
6,45
FD
Römerbrunnen
IV
Fluchtlinienplan 730
III
VII
geschlossene Bauweise
Auf die textlichen Festsetzungen
im Bebauungsplan wird hingewiesen
V
Tr.=71,26 First=77,92
H=73,00
VI
VI
II
I
II
H=77,57
I
Tr.=70,79
Tr.=73,29
First=75,68
Tr.=75,23
Tr.=75,23
H=68,20
First=77,92
H=69,47
H=72,68
H=61,50H=61,50
H=73,22
Tr.=67,87
H=71,78
H=69,35
H=73,14
H=70,07
H=57,34
H=55,65
H=57,76
H=68,57
H=70,99
H=75,51
H=65,54
140 m²
214 m²
Tr.=64,82
H=65,90 H=58,26
121 m²
H=69,59
H=65,90
H=68,32
H=63,04
Tr.=62,99
OK. Brüst.=68,36OK. Brüst.=68,31
Tr.=71,26
OK. Brüst.=68,33
H=65,67
Tr.=67,12
H=58,51
53.35
6,05
5,37
H=67,68
Tr.=68,11
602 m²
0,5 m²
3 m²
21 m²
864 m²
55 m²
539 m²
25 m²
216 m²
5 m²
1380 m²
871 m²
321 m²
16 m²
1 m²
3 m²
753 m²
984 m²
1 m²
826 m²
Fluchtlinienplan 3001a
Fluchtlinienplan 314
0,21 0,11
0,22
0,22 0,31
23,76
9,44
0,21
0,21 0,21
0,24
0,05
0,24
0,04
Attika
8,96
10,87
0,12
9,58 2,88
0,20
7,60
9,89 0,47
5,62
geplante Grenze
geplante Grenze
geplante Grenze
Stand: 17.12.2017
letzte Änderung: 14.01.2020 (FW)
L:/hh/s17312/gg/17312-00+4-Lageplan
0,24
Schraffur
Hinweise
ALLGEMEIN
BAURECHT
Grundstücksentwässerung
BAULICHE NUTZUNGDACHFORMMASSE UND ZAHLEN
Z E I C H E N E R K L Ä R U N G
50,75
Sonstiges
Abwasserkanal, Mischwasser
Abwasserkanal, Regenwasser
Gebäudeumrißlinie
Flurstücksgrenze
vorhandene Baulast
Gemarkungsgrenze
KD 50,75
KE 47.21
KS 47.02
Fahnenmast
Kreisgrenze (Stadtgrenze)
Hinweisschild
Vorhandene unterirdische
bauliche Anlagen Traufe
Automat (z.B.Zigaretten)
Oberirdische Leitung Starkstrom
Briefkasten
Abwasserkanal, Schmutzwasser
Nutzungsgrenze, Bordsteinkante
Schwerbehindertenstellplatz
Reklameschild
Telefonzelle
Fahrradständer
Grenzpunkte, kartiert
Tiefbordsteinkante
Kanalschacht
Geländehöhe
Verkehrsschild
Lüfter
Ampelanlage
Mauer mit Angabe der Stärke
Zaun
Hecke
Baum (geschützt)
(u=Stammumfang
d=Kronendurchmesser)
Parkscheinautomat
Baum (ungeschützt)
Baum zu pflanzen
70,33
Böschung
Einlauf
Laterne
Straßensinkkasten
Schaltkasten
Sonstiges
Mast
Schacht
Kabelschacht, einfach
Poller
Hydrant, unterirdisch
Kabelschacht, doppelt
Wasserschieber
Gasschieber
Öffentliche Verkehrsfläche
geplant bzw. festgesetzt
Öffentliche Verkehrsfläche vorhanden
Stellplätze
Garagen
Wasserfläche
Kinderspielplatz
Geh-, Fahr- und Leitungsrecht
Baugrundstück für den
Gemeinbedarf B.f.G.
Baugebiete gemäß Baunutzungsverord.
Flurgrenze
Kleinsiedlungsgebiet
reines Wohngebiet
allgemeines Wohngebiet
Dorfgebiet
WS
WR
WA
MD
offene Bauweise
geschlossene Bauweise
Nur Einzel- und
Doppelhäuser zugelassen
Nur Hausgruppen zugelassen
o
g
Mischgebiet
Kerngebiet
Gewerbegebiet
Industriegebiet
WB
Sondergebiet
MI
MK
GE
GI
besonderes Wohngebiet
SO
Zahl der Vollgeschosse:
Höchstgr. z.B. zwingend z.B.
Grundflächenzahl
Geschoßflächenzahl
Baumassenzahl
GRZ/GFZ z.B.
GRZ/BMZ z.B.
IIIIII
GFZ
BMZ
0,3 0,9
1,0 3,0
GRZ
Rundbordsteinkante
St
Ga
PD
Straßenflucht/
begrenzungslinie
Abgrenzung unterschied-
licher Nutzung Baulinie
BaugrenzeGrenze des Geltungsbereiches
eines Bebauungsplanes
Flurstücksgrenze, geplant
Abstandfläche gemäß
§ 6 BauO NW
T = notwendige Tiefe
geplante Baulast
Plätze für Abfallbehälter M
Nur Einzelhäuser zugelassen
vorh. Schmutzwasserleitung
vorh. Regenwasserleitung
vorh. Mischwasserleitung
gepl. Schmutzwasserleitung
gepl. Regenwasserleitung
gepl. Mischwasserleitung
gepl./vorh. Revisionsschacht
Vorhandene bauliche
Anlagen
Zu beseitigende bauliche
Anlagen
Geplante bauliche Anlagen
Erdgesch.-Fußbodenhöhe ü.NHN EFH
Schnitt mit Dachhaut
Litfaßsäule
Hochspannung
Hauseingang geplant
Der öffentliche Kanal (Kanalachse)ist lageungenau
eingetragen.
keine Eigentumsgrenze
keine Flurstücksgrenze
Grenze des Baugrundstückes
SmD
Tr.
FD
Kanalhöhen:
Einlauf:
Sohle:
Deckel:
Geplante bauliche Anlagen,
unterirdisch
Baum, u+d nicht ermittelt
(geschützt/ungeschützt)
Satteldach
Walmdach
Zeltdach
Pultdach
Sheddach
Flachdach
H
D
ShDGrenzmaß, aus Koordinaten
Geplante Höhe
10,20
Baum (geplant)
ED
E
Im übrigen gelten die entsprechenden Zeichenvorschriften für
Katasterkarten und Vermessungsrisse sowie die PlanzV. des BauGB.
Bauliche Anlage
A=Ausgebaut
Bedachung
I, II usw.=Anzahl
der GeschosseWohnhaus Whs
Garage Ga
Geschäftshaus Ge-Hs
Schuppen Schp
M=Massiv
Z=Ziegel
T=Teer
E=Eternit
Baum zu erhalten
Nur Doppelhäuser zugelassen
Kamera mit Blickwinkel
T
Abgrenzung des
Maßes der Nutzung
Pflanzvorschlag
Anlagen/Hinweis
Nachweis über Abstandflächen
GRZ + GFZ Berechnung
Katasterkarte
Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5)
Sofern der Plan nicht innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung
verwendet wird, ist eine Überprüfung, insbesondere der
Höhenangaben, erforderlich.
Grenznachbarn.
Der dargestellte Grenzverlauf wurde dem Katasternachweis ent-
nommen und nicht durch eine örtliche Grenzuntersuchung bestimmt.
Es erfolgte keine Überprüfung, ob Flächen auf dem Baugrundstück
mit grundbuchlich gesicherten Dienstbarkeiten zu Gunsten der Träger
von Hochspannungsleitungen und unterirdischen Leitungen für die
Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser belegt sind.
Es erfolgte keine Überprüfung auf das Vorhandensein von
unterirdischen Leitungen und Bauwerken. Insofern kann keine
Gewähr dafür übernommen werden, dass das dargestellte
Baugelände frei von unterirdischen Leitungen und Bauwerken ist.
Linienarten: *
Punktarten: *
unsichtbar:
Bauherr/in:
Bauvorhaben:
Objektarten: *
Maßstab:
Planinhalt:
Bauabschnitt:
Stand:
Plan:
(Siegel)
Dieser Plan darf ohne vorherige schriftliche
Genehmigung des Planverfassers nicht veröffentlicht,
vervielfältigt, geändert oder in sonstiger Weise
anderweitig verwendet werden!
Bearbeiter: Winskowski -GGProjekt: 17312-00+4_Lageplan
Angaben aus dem Katasternachweis
Gemarkung: Köln (4958) Flur: 31
Flurstück Fläche
Mix: 17312-28mi.mix -Stempel: 17312-001ST.PLT
[m²]
Grundbuch
Blatt
Eigentümer (lt. Katasternachweis) Baulasten
Höhensystem: 160 (NHN) Lagesystem: 489 (ETRS) Fläche des Baugrundstückes: m²
Bearbeitungsvermerke
GschNr. Datum Kürzel Tätigkeit GschNr. Datum Kürzel Tätigkeit
Stempel und Unterschriften
den
Für die Übereinstimmung von Projekt und Bauzeichnung
Architekt
(Stempel, Unterschrift)
Der Lageplan wurde auf Grund amtlicher Unterlagen und eigener örtlicher Aufnahmen
vom hergestellt. Die Richtigkeit der Eintragungen des geltenden
B-Pln Nr. 67450/03 vom:05.10.1987;FLP Nr.3001a festg.am 17.3.1952;FLP Nr.730 festg.am 14.02.1910;FLP Nr.314 festg.am 12.02.1890
Planungsrechtes wird gewährleistet. Der Projekteintragung lagen Bauzeichnungen
im Maßstab 1 : vom vor.
Köln, den
A
M
T
L I C
H
E
R
L A
G
E P L A
N
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Dipl.-Ing.
Dipl.-Ing.
Alexander Dieper
Hermann-G.Henkel
Öffentl.best.verm.Ing.
Bayenstraße 65 - 50678 Köln
Tel.0221/92416-0 Fax 0221/92416-77
Homepage: www.sead.de
Email: vermessung@sead.de
siehe Lageplan
Textarten: *
17312-00+4 17.11.2017 FW Lageplan
17312-00+4 20.12.2017 BM Lageplan Vorabzug
17312-00+8 17.08.2018 KHW Grenzen nach Grenzherstellung
17312-00+4 02.02.2018 BM Lageplan Prüfvermerk
17312-00+8 04.01.2019 KHW Grenzen nach Grenzherstellung
(Teilbereiche)
(Teilbereiche)
17312-00+8 22.01.2019 JW Römerbrunnen
17312-00+9 19.12.2019 FW geplante Grenzen
17312-00+9 07.01.2020 RD geplante Grenzen
17312-00+9 14.01.2020 FW Änderung geplante Grenzen
Unter Goldschmied, Laurenzplatz
Große Budengasse
GERCHGROUP AG
Größe: 112 x 57cm -Maßstab: 1:100
1:250
17312-00+4 - 14.01.2020 - 11:02:02
Teilungsplan
Index:
Blatt: -PltBox:
Ebenen: 7
Anlage 3 Vermesser-Lageplan inklusive zurzeit geplanter Realteilung
Anlage 5 Modellfotos
343 Zeichen
ANLAGE 5 Laurenz-Carré – Städtebauliches Planungskonzept in Köln-Altstadt/Nord Zur Information: Modellfotos der drei Varianten Variante 1: Wettbewerbsgewinner der städtebaulichen Studie □ Variante 2: Städtische Kubaturanpassung Variante 3: Gegenvorschlag der Gerchgroup Variante 3: Gegenvorschlag der Gerchgroup
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Marspfortengasse 10
- Sporergasse 53
- Hohe Straße
- Emmericher Straße 26
- Bayenstraße 65
- Laurenzplatz 5
- Willy-Brandt-Platz 2
- Am Hof 53
- Kleine Budengasse 14
- Große Sandkaul
- Straße 2
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0111/2020/1
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 23.03.2020
- Erstellt
- 18.03.2020 09:46