V/0228/2006
Konzept zur Integration und Unterbringung von Flüchtlingen / Westlich Prins-Claus-Kazerne
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Ergänzungsvorlage V/0228/2006/1
4032 Zeichen
V/0228/2006/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Dezernent Koordination für Flüchtlingsfragen
Betrifft
Konzept zur Integration und Unterbringung von Flüchtlingen
Beratungsfolge
30.05.2006 Kommission zur Unterbringung von Aussiedlern, Asylbewerbern u.
ausländischen Flüchtlingen Vorberatung
30.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
31.05.2006 Ausländerbeirat Vorberatung
08.06.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
14.06.2006 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
14.06.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
20.06.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung
21.06.2006 Hauptausschuss Vorberatung
21.06.2006 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Auf dem Areal des damaligen Landesveterinäramtes an der
Von-Esmarch-Straße werden ca. 30 bis 40 Plätze
für die Erstunterbringung von jüdischen Emigranten errichtet.
2. Abweichend von den bisherigen Regelungen wird die Einrichtung
durch einen Investor auf dem Areal der Von-Esmarch-Straße errichtet.
Die vom Rat beschlossenen Richtlinien über die baulichen Standards
in Übergangswohnheimen für Flüchtlinge der Stadt Münster vom
19.12.2001 finden hier keine Anwendung.
3. Die Einrichtung wird so gebaut, dass entsprechend des sich
abzeichnenden langsam sinkenden Bedarfes, Wohneinheiten
sukzessiv an den Investor zurückgegeben werden können.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mietkonditionen mit dem Investor
auszuhandeln und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Vorlagen-Nr.:
V/0228/2006/1 Auskunft erteilt:
Herr Köhnke
Ruf:
492 70 53
E-Mail:
koehnkej@stadt-muenster.de
Datum:
24.05.2006
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0228/2006/1
Kosten/Folgekosten
Die Vorlage der Liegenschaftsverwaltung wird die Miet - und Mietnebenkosten der Einrichtung
beinhalten.
Begründung:
In der konkreten Planungsphase des Projektes hat sich herausgestellt, dass als Ersatzstandort für
den “Lindenhof“ neben dem in der Haup tvorlage vorgesehenem Standort “ Prins-Claus-Kazerne“
auch der Standort “Von-Esmarch-Straße“ in Betracht kommt. Da bei gleichen Rahmenbedingu n-
gen die Anmietung an diesem Standort erheblich kostengünstiger ist, schlägt die Verwaltung unter
Konsolidierungsgesichtspunkten mit dieser Ergänzungsvorlage vor, als Ersatzstandort den Stand-
ort “Von-Esmarch-Straße“ zu wählen. Mit der Fertigstellung des Bauvorhabens ist etwa Ende 2006
zu rechnen. Mit Aufgabe des bisher reservierten Einrichtungsstandortes “Gasselstiege“ wird fes t-
gestellt, dass ein Standort nördlich Innenstadt für die Zukunft eher unwahrscheinlich ist.
Die weiteren im Mediationsprozess ausgehandelten Parameter zur Beurteilung der Standorte sind
weitestgehend vergleichbar. Wegen der nunmehr geplanten Bebauung im Stadtbezirk West wurde
durch die Verwaltung im Vorfeld der Vorlagenerstellung die Zustimmung der Beteiligten des Media-
tionsprozesses sowie ausdrücklich die Zustimmung der Jüdischen Kultusgemeinde eingeholt.
Im Bezirk West wird die Einrichtung Philippistraße geschlossen.
Der Investor hat in Gesprächen mit der Verwaltung sein Interesse bekundet alternativ an diesem
Standort die Einrichtung einzugliedern und den Bau selbst zu übernehmen. Dies würde dem
aktuell gültigem Beschluss Nr. 817 / 01 des Rates zur Unterbringung von Flüchtlingen, der eine
öffentliche Ausschreibung vorsieht, für diesen Standort widersprechen. Da die Stadt jedoch hier
anders als an anderen Standorten nicht Grundstückseigentümerin ist und das qualitative Ziel des
Vorhabenträgers mit der Stadt übereinstimmt, soll durch Teilaufhebung des gültigen Beschlusses
eine Direktvergabe zugelassen werden, vorbehaltlich eines Mietpreisangebotes durch den Vorha-
benträger, das im Rahmen der üblichen Konditionen liegt.
I. V.
gez.
Dr. Wolf Heinrichs
Stadtrat
Beschlussvorlage
5936 Zeichen
V/0228/2006
DER OBERBÜRGERMEISTER
Dezernent Koordination für Flüchtlingsfragen
Betrifft
Konzept zur Integration und Unterbringung von Flüchtlingen / Westlich Prins-Claus-Kazerne
Beratungsfolge
30.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
30.05.2006 Kommission zur Unterbringung von Aussiedlern, Asylbewerbern u.
ausländischen Flüchtlingen Vorberatung
31.05.2006 Ausländerbeirat Vorberatung
08.06.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
14.06.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
20.06.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung
21.06.2006 Hauptausschuss Vorberatung
21.06.2006 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Auf dem Areal westlich der Prins-Claus-Kazerne wird eine neue
Einrichtung für jüdische Emigranten errichtet.
2. Abweichend von den bisherigen Regelungen wird die Einrichtung
durch den Investor des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 501
„Westlich Prins-Claus-Kazerne“ errichtet. Die vom Rat beschlossenen
Richtlinien über die baulichen Standards in Übergangswohnheimen für
Flüchtlinge der Stadt Münster vom 19.12.2001 finden hier keine Anwen-
dung.
3. Die Einrichtung wird so gebaut, dass entsprechend des sich
abzeichnenden langsam sinkenden Bedarfes, Wohneinheiten sukzessiv
an den Investor zurückgegeben werden können.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mietkonditionen mit dem Investor
auszuhandeln und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Vorlagen-Nr.:
V/0228/2006
Auskunft erteilt:
Herr Köhnke
Ruf:
492 70 53
E-Mail:
koehnkej@stadt-muenster.de
Datum:
28.03.2006
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0228/2006
Kosten/Folgekosten
Die Vorlage der Liegenschaftsverwaltung wird die Miet- und Mietnebenkosten der Einrichtung
beinhalten.
Begründung:
Der Standort „Lindenhof“ wird voraussichtlich neu bebaut. Dort sind aktuell ca. 30 jüdische Emig-
ranten untergebracht. Die in der Einrichtung wohnenden jüdischen Flüchtlinge aus den ehemaligen
GUS-Staaten müssen bei einer anderweitigen Nutzung des Areals „Lindenhof“ an einem anderen
Standort untergebracht werden. Der Zuzug dieser Personengruppe ist geschichtlich geprägt: Seit
1990 dürfen Juden aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion fast ohne Einschränkungen in
die Bundesrepublik einreisen. Die vereinfachten Einreisebedingungen wurden in der Umbruchzeit
zwischen 1989 und 1990 von der DDR-Volkskammer beschlossen. Dieser Beschluss der Volks-
kammer war als Geste der Wiedergutmachung zu sehen, die jedoch erst durch die veränderte poli-
tische Situation in Deutschland, Mittel- und Osteuropa nach 1990 möglich wurde. Der Volkskam-
mer-Beschluss, der die Einwanderung von Juden aus der ehemaligen Sowjetunion erst ermöglich-
te, wurde nach 1990 in die Gesetzgebung der neuen Bundesrepublik übernommen. Die russischen
Juden erhielten dabei den Status der „Kontingentflüchtlinge“ Dieser Status erklärt sich aus dem
geschichtlich begründeten Schutzgedanken. Kontingentflüchtlinge erhalten nach der Aufnahme in
Deutschland einen dauerhaften Aufenthalt. Das Durchschnittsalter der Menschen liegt sehr hoch
und die Personengruppe benötigt eine besondere Betreuung, unter anderem besonders stark
durch die Jüdische Kultusgemeinde. Die Belegung und Betreuung erfolgt in enger Abstimmung mit
der Jüdischen Kultusgemeinde.
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1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005
Belegung der
Einrichtung
"Lindenhof"
Seit 1990 wurden bis 2004 durchschnittlich jährlich 50 Kontingentflüchtlinge der Stadt Münster
zugewiesen. Seit Juli 2004 kann von einem Durchschnittswert in der Belegung von ca. 40 Perso-
nen ausgegangen werden. Eine Kapazität mit einer Maximalbelegung in Höhe von derzeit 50 Plät-
zen ist vorzuhalten. Diese Ersatzeinrichtung soll so gebaut werden, dass flexibel entsprechend des
voraussichtlich langsam sinkenden Bedarfs Wohneinheiten an den Investor zurückgegeben und
dem normalen Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Eine flexible Lösung bezüglich der
Unterbringung ist für diesen Personenkreis besonders angeraten. Hierdurch sollen Leerstände, die
ggf. bei reduzierten Einreisen entstehen könnten, vermieden werden.
- 3 -
V/0228/2006
Für das Areal westlich der Prins-Claus-Kazerne wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan auf-
gestellt. Mit Beschluss vom 16.05.01 hat der Rat einstimmig diesen Standort als Suchraum für den
Bau einer Flüchtlingseinrichtung ausgewiesen. Das Bestreben besteht darin, die Aufgabe der In-
tegration auf die gesamte Stadt zu verteilen.
Der Vorhabenträger hat in den Gesprächen mit der Verwaltung sein Interesse bekundet, die
Flüchtlingseinrichtung baulich und gestalterisch dem Anspruch der übrigen Wohngebäude anzu-
passen und deshalb den Bau selbst übernehmen zu wollen. Dies würde dem aktuell gültigen Be-
schluss Nr. 817 / 01 des Rates zur Unterbringung von Flüchtlingen, der eine öffentliche Ausschrei-
bung vorsieht, für diesen Standort widersprechen. Da die Stadt jedoch hier anders als an anderen
Standorten nicht Grundstückseigentümerin ist und das qualitative Ziel des Vorhabenträgers mit der
Stadt übereinstimmt, soll durch Teilaufhebung des gültigen Beschlusses eine Direktvergabe zuge-
lassen werden, vorbehaltlich eines Mietpreisangebotes durch den Vorhabenträger, das im Rahmen
der üblichen Konditionen liegt.
Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan ist für August / September 2006 geplant, der
zugehörige Durchführungsvertrag, in dem u. a. die Erstellung der Einrichtung, aber auch die späte-
re Anmietung durch die Stadt Münster verbindlich geregelt werden müssen, steht in Kürze zur
Verhandlung an. Mit der Fertigstellung des Bauvorhabens ist etwa Mitte / Ende 2007 zu rechnen.
I. V.
gez.
Dr. Agnes Klein
Stadträtin
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: in der Fassung der Ergänzungsvorlage beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: in der Fassung der Ergänzungsvorlage beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Von-Esmarch-Straße
- Philippistraße
- Gasselstiege
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0228/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 03.05.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37