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1211/2020

Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zum Ausbau des Knotenpunkts Deutz-Mülheimer-Straße/Auenweg sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen, hier: Finanzstelle 6601-1201-9-1109, Umgestaltung Deutz-Mülheimer Straße

Beschlussvorlage Ausschuss 25.08.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 07.09.2020, TOP 7.13

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3 - Übersichtsplan

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Anlage 2- Stellungnahme der Verwaltung.docx

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Anlage 1 - Prüfergebnis RPA

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Beschlussvorlage Ausschuss

8976 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1211/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zum Ausbau des Knotenpunkts Deutz-
Mülheimer Straße/Auenweg sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen, hier: 
Finanzstelle 6601-1201-9-1109, Umgestaltung Deutz-Mülheimer Straße 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Planung für den Umbau des 
Knotenpunktes Deutz-Mülheimer Straße/Auenweg/Planstr. A (Deutz-Quartier) und stellt den 
Bedarf für die Vergabe von externen Ingenieurleistungen in Höhe von rd. 149.000 € fest. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in 
Höhe von 149.000 € für die Planung des Umbaus des Knotenpunktes Deutz-Mülheimer Stra-
ße/Auenweg/Planstr. A (Deutz-Quartier) im Teilfinanzplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze - bei 
der Finanzstelle 6601-1201-9-1109, Erschließung Deutz-Mülheimer Str., Teilplanzeile 8, Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2020. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 31.08.2020 
Finanzausschuss 07.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   149.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja  €       % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage: 
 
Die im Mülheimer Süden befindlichen Industrieflächen werden sukzessive zurückgebaut und in ein 
durchgrüntes und lebendiges Stadtquartier umgewandelt. Die Flächen sollen von Handel, Gewerbe, 
Dienstleistern, Kultureinrichtungen und sozialen Einrichtungen genutzt werden und Wohnraum mit 
unterschiedlichen Wohnformen bieten. 
Die insgesamt ca. 70 Hektar große Fläche wurde in unterschiedliche Quartiere aufgeteilt, die durch 
verschiedene Erschließer entwickelt werden. Die Flächen wurden nachfolgend benannt in Cologneo I, 
Cologneo II, Cologneo III, Deutz-Quartier, Lindgens-Areal, Otto-Langen-Quartier, Niko und Eugen. 
Die Erschließer stimmen derzeit die Planungen zu den einzelnen Quartieren mit der Stadt Köln ab. 
 
Die Quartiere Deutz-Quartier, Otto-Langen-Quartier und das Lindgens-Areal grenzen an den Knoten-
punkt Deutz-Mülheimer Straße/Auenweg/Planstraße A (Deutz-Quartier). 
Die sich in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne (Deutz-Quartier, Lindgens-Areal) legen die Be-
bauungsplangrenze in die Mitte der Deutz-Mülheimer Straße sowie in die Mitte des Auenweges fest. 
Die Erschließer müssen daher den Knotenpunkt jeweils bis zur Bebauungsplangrenze ausbauen und 
den Knotenpunkt entsprechend der durch die jeweilige Planung zu erwartenden verkehrlichen Situati-

3 
on anpassen. 
Durch die im Bebauungsplan festzulegenden Bebauungsplangrenzen ist eine einheitliche Abstim-
mung zwischen den einzelnen Erschließern zur Anpassung des Knotenpunktes erforderlich. Die Ab-
stimmungen können jedoch aufgrund der unterschiedlichen Interessen der Erschließer nur zeitlich 
verzögert durchgeführt werden. 
 
Darüber hinaus werden durch die unterschiedlichen Interessen derzeit auch unterschiedliche Pla-
nungsansätze zur Anpassung des Knotenpunktes durch die jeweiligen Erschließer verfolgt. Hierdurch 
wird der Knotenpunkt aus Sicht der Verwaltung nicht verkehrssicher und in der entsprechenden Qua-
lität geplant werden können. 
Des Weiteren ist zur Verbesserung der Verkehrssicherheit geplant, eine Querungshilfe im Bereich der 
Deutz-Mülheimer Straße zu platzieren. Die Querungshilfe ist zur Hälfte dem Erschließungsgebiet 
Deutz-Quartier und zur Hälfte dem Lindgens-Areal zuzuordnen. Auch hier bestehen unterschiedliche 
Interessen der Erschließer, so dass eine Planung der Querungshilfe durch die Erschließer in gemein-
samer Abstimmung nicht möglich erscheint. 
 
Vorgehen der Verwaltung 
 
Es ist von der Verwaltung vorgesehen, die Planung des Knotenpunktes Deutz-Mülheimer Stra-
ße/Auenweg/Planstraße A (Deutz-Quartier) und die Planung der Querungshilfe zu übernehmen und 
an das Ingenieurbüro zu vergeben, welches bereits durch die Erschließer des Lindgens-Areals und 
des Deutz-Areals mit der Planung des jeweiligen Quartiers beauftragt wurde, um eine gesamtheitliche 
Planung zu gewährleisten.  
Dieses Ingenieurbüro hat bereits verschiedene verkehrliche Gutachten für das gesamte Planungsge-
biet (Mülheimer Süden) sowie für die einzelnen Quartiere aufgestellt und wird darüber hinaus die 
neue Stadtbahnlinie im Bereich der Deutz-Mülheimer Straße planen. Somit hat das Büro aufgrund der 
bestehenden Einbindung in die Gesamtplanung (Mülheimer Süden) sowie durch die Einbindung in die 
einzelnen Projekte der Erschließer sowie der Stadt Köln die qualitativ besten Voraussetzungen, die 
Planung der Knotenpunkte unter Berücksichtigung aller Aspekte zu übernehmen. Auch wird hierdurch 
eine wirtschaftliche Planung gesichert. 
 
Prüfung durch 14: 
Der Bedarf wurde durch das Rechnungsprüfungsamt, RPA-Nummer: 2020/0420 geprüft (siehe Anla-
ge 1). Bezüglich der Hinweise im Schreiben vom RPA wurde seitens der Verwaltung Stellung ge-
nommen (siehe Anlage 2). 
 
Kosten: 
 
Bei einer geschätzten Bausumme von rd. 1.680.000 € betragen die Planungskosten rd. 149.000 €. 
Die Planungs- und Baukosten für den Knotenpunkt sollen durch die jeweiligen Erschließer übernom-
men werden. Die Verwaltung wird daher im Rahmen der Verhandlungen der einzelnen Erschlie-
ßungsverträge auch die entsprechende Kostenerstattung abstimmen. 
Aufgrund der noch zu verhandelnden Kostenerstattungen muss die Finanzierung der geplanten Maß-
nahme zunächst durch die Stadt Köln sichergestellt werden.  
 
Finanzierung 
Zurzeit steht auf der Finanzstelle 6601-1201-9-1109, Erschließung Deutz-Mülheimer Str., Teilplanzei-
le 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen ein Ansatz von 1.000 € für das Jahr 2020 zur Verfügung. Die 
restlichen für die Planung der Maßnahme erforderlichen investiven Haushaltsmittel in Höhe von 
148.000 € werden im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung bereitgestellt.  
Die Deckung erfolgt im gleichen Teilfinanzplan aus der Finanzstelle 6601-1201-6-1069, Weichselring 
(Mercatorstr. – Stockholm-Allee), da sich die Realisierung dieser Maßnahme verzögert. 
 
Dringlichkeitsbegründung: 
 
Die Vorlage der Beschlussvorschlags „Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zum Ausbau des 
Knotenpunkts Deutz-Mülheimer-Straße/Auenweg sowie Freigabe von investiven Auszahlungser-

4 
mächtigungen, hier: Finanzstelle 6601-1201-9-1109, Umgestaltung Deutz-Mülheimer Straße“ (Vorla-
gen-Nr.: 1211/2020) in der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 31.08.2020 und in der Sitzung 
des Finanzausschusses am 07.09.2020 ist erforderlich. 
 
Die im Mülheimer Süden befindlichen Industrieflächen werden sukzessive zurückgebaut und in ein 
durchgrüntes und lebendiges Stadtquartier umgewandelt. Die Flächen sollen von Handel, Gewerbe, 
Dienstleistern, Kultureinrichtungen und sozialen Einrichtungen genutzt werden und Wohnraum mit 
unterschiedlichen Wohnformen bieten.  
 
Die Planung und Herstellung des hier maßgebenden Knotenpunktes ist Voraussetzung für eine ver-
kehrssichere Abwicklung der zukünftig im Erschließungsgebiet „Mülheimer Süden“ auftretenden Ver-
kehre und stellt daher ein sehr wichtigen verkehrlichen Bereich dar. Zeitgleich dient der Knotenpunkt  
zur Anbindung des Erschließungsgebiets „Lindgens-Areal“, des Erschließungsgebiets „Otto-Langen-
Quartier“ und des Erschließungsgebiets „Deutz-Quartiere“ und ist neben dem geplanten Knotenpunkt 
am Bergischen Ring die Haupterschließungsanlage für den hier maßgebenden Bereich. 
 
Des Weiteren bindet der Knotenpunkt unter anderem auch das neue Erschließungsgebiet „Deutz-
Quartiere“ an die Deutz-Mülheimer Straße an. Das Erschließungsgebiet „ Deutz-Quartiere“ ist auf-
grund der Größe das aktuell wichtigste Erschließungsgebiet der Stadt Köln und ist daher in einem 
besonderen Maß zu berücksichtigen.  
 
Eine fristgerechte Einreichung der Beschlussvorlage war der Verwaltung aufgrund des schwierigen 
und zeitlich intensiven Abstimmungsprozesses mit den Investoren der zum Planungsbereich angren-
zenden Erschließungsgebiete nicht möglich. 
 
Anlagen 
 
Prüfbericht RPA (Anlage 1) 
Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 2) 
Übersichtsplan (Anlage 3)

Anlage 3 - Übersichtsplan

431 Zeichen

200m15010050 0 Mittelpunkt: [358991,5646791]   1:5000
KölnGIS
Stadtplan - Orange (RVR),
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 11.08.2020
Anlage 3

Anlage 2- Stellungnahme der Verwaltung.docx

3060 Zeichen

/ 2 
66  
664/4 xxx 
  
Anlage 2 
 
 
143 
 
 
 
Umgestaltung des Knotenpunktes Deutz-Mülheimer-Straße / Auenweg / Planstraße A, 
Herstellung einer Querungshilfe 
hier: Stellungnahme zum Prüfergebnis des Rechnungsprüfungsamtes vom 27.02.2020 
 
 
Sehr geehrter xxx, 
 
anbei erhalten Sie die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung zum 
oben genannten Prüfergebnis. 
 
Direktvergabe an das Ingenieurbüro Bernard-Gruppe 
Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung sieht das im Rahmen der Bedarfsprüfung 
genannte Alleinstellungsmerkmal des Ingenieurbüros Bernard-Gruppe als gegeben an. Die-
ses lässt sich begründen durch die direkte Einbindung des Ingenieurbüros in Maßnahmen, 
die unmittelbar an den hier maßgebenden Knotenpunkt grenzen oder Teile davon beinhal-
ten. Durch das Ingenieurbüro werden insgesamt ca. 75 % der Gesamtplanungen im Er-
schließungsgebiet betreut. 
 
Das Ingenieurbüro wurde von den Investoren des Lindgens-Areals sowie des Deutz-Areals 
beauftragt, die Straßenplanung des jeweiligen Quartiers und die Anbindung an den Knoten-
punkt Deutz-Mülheimer-Straße/ Auenweg/Planstraße A durchzuführen. 
 
Des Weiteren hat das Ingenieurbüro verschiedene verkehrliche Gutachten, die insbesondere 
zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit herangezogen werden müssen, für das gesamte Pla-
nungsgebiet (Mülheimer Süden) sowie für einzelne Quartiere erstellt. 
 
Zusätzlich wird das Ingenieurbüro die Trasse der beabsichtigten Stadtbahnlinie im Zuge der 
Deutz-Mülheimer Straße planen. 
 
Durch eine Vergabe der Maßnahme an das Ingenieurbüro werden zeitliche Ressourcen ein-
gespart, da die erforderlichen Grundlagen zur Berechnung und Planung des Knotenpunktes 
direkt im eigenen Haus abgefragt und abgewickelt werden können. Des Weiteren werden 
durch die Nutzung der bereits vorhandenen Daten und Planungen beim Ingenieurbüro Kos-
ten eingespart, so dass sich bei einer direkten Vergabe ein wirtschaftlicher Vorteil für die 
Stadt Köln ergibt. 
Aufgrund des bestehenden wirtschaftlichen und zeitlichen Vorteils sowie zur optimalen Nut-
zung bestehender Synergien wird aus hiesiger Sicht eine direkte Vergabe an das Ingenieur-
büro Bernard-Gruppe weiterhin angestrebt. 
 
Vergabe der Leistungsphase 9 
Die Leistungsphase 9 wird durch das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung in eigener 
Verantwortung erbracht. Eine Fremdvergabe ist nicht erforderlich. 
 
Beteiligung des Amtes für Verkehrsmanagement 
Das Amt für Verkehrsmanagement wird im Rahmen der geplanten Maßnahme beteiligt.

- 2 - 
 
 
 
Nachtragsbearbeitung 
Die Nachtragsbearbeitung erfolgt in der Fachdienstabteilung des Amtes für Straßen und 
Verkehrsentwicklung. Derzeit wird ein Konzept zur Nachtragsbearbeitung erarbeitet. 
 
Hinterlegung der Bedarfsprüfungsunterlagen in cMarket 
Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung bereitet derzeit die Nutzung des Dienstes 
cMarket vor, so dass eine Hinterlegung der Bedarfsprüfungsunterlagen in cMarket derzeit 
noch nicht erfolgen kann. 
 
Für Fragen steht Ihnen xxx, gerne zur Verfügung. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 1 - Prüfergebnis RPA

2825 Zeichen

14 
143 
66 
r:; .:,,1119 
0 ?. 
1 ( ,· - Amt für 
SirJISen und Verkehrsei 1Lw1ddung 
,J 2t .02.2020 
xxxx 
 
Umgestaltung des Knotenpunktes· Deutz-Mülheimer-Straße / Auenweg / Planstraße A 
(Erschließungsgebiet Deutz-Quartiere), Herstellung einer Querungshilfe 
Bedarfsprüfung zur Vergabe von freiberuflichen Leistungen 
RPA-Nr. 2020/0420 
Kosten eingereicht: ca. 125.000 € (Netto) ca. 149.000 € (Brutto) 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit Eingang 19.02.2020 legt 66 - Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung die Bedarfsprü­
fung für freiberufliche Leistungen zur Umgestaltung des Knotenpunktes Deutz-Mülheimer 
Straße/ Auenweg / Planstraße A (Erschließungsgebiet Deutz-Quartiere), Herstellung einer 
Querungshilfe dem Rechnungsprüfungsamt vor. 
Gegen die Fortführung der Maßnahme bestehen, vorbehaltlich der amtsinternen Bedarfsan­
erkennung (siehe Blaueintragungen), keine grundsätzlichen Bedenken. 
Im Weiteren sind folgende Punkte aufgefallen: 
Eine Beschlussvorlage lag den vorgelegten Unterlagen nicht bei. 
66 beabsichtigt die Leistungen einem Ingenieurbüro direkt zu übertragen und begründet dies 
mit einem Alleinstellungsmerkmal. Da die angegebenen Leistungen auch durch weitere Bie­
ter erbracht werden können, liegt ein Alleinstellungsmerkmal nicht vor. Gemäß Geschäfts­
anweisung zur Durchführung von Vergabeverfahren (GAV) wäre eine öffentliche Bekannt­
machung unter Beteiligung von 302 durchzuführen. 
66 erklärt, dass die für die Erschließungen zuständigen Investoren an den Kosten für den 
Umbau des Knotenpunktes zu beteiligen sind. In welchem Umfang kann den Unterlagen 
derzeit nicht entnommen werden. Eine rechtzeitige Klärung der Kostenverteilung wird vor 
Einleitung des Vergabeverfahrens empfohlen. 
Nach Wegfall des -Preisrechts der HOAI bitte ich den Bietern im Rahmen des Vergabeverfah­
rens entsprechende Auf- und Abgebote zu ermöglichen. Besondere Leistungen, Stundensät­
ze und Nebenkosten bitte ich auch weiterhin dem Wettbewerb zu unterstellen. 
U. a. aus Gründen der Gewährleistung empfehle ich, die in der Bedarfsprüfung bisher nicht
berücksichtigte Leistungsphase 9 (Dokumentation), ebenfalls dem Planer zu übertragen.
66 erklärt telefonisch, dass der Auftragnehmer auch die Lichtsignalanlage planerisch erstel­
len soll. Ich empfehle diesbezüglich eine rechtzeitige Einbindung von 64 - Amt für Verkehrs-
' management. 
Die besondere Leistung der Nachtragsbearbeitung wird infolge der Auflösung von 27 -
Vergabeamt- künftig auf die Fachdienststellen übertragen. In welcher Form ist die Nach­
tragsbearbeitung bei dieser Maßnahme vorgesehen? 
Ich gehe davon aus, dass die Bedarfsprüfung und Unterlagen in cMarket hinterlegt sind. 
/2 
Anlage 1

- 2 -
Gerne biete ich an die vorgenannten Punkte nochmals im Rahmen eines gemeinsamen Ge­
sprächs näher zu erläutern. 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (2)

31.08.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 7.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Mülheimer Straße
  • Deutz-Mülheimer Straße
  • Mercatorstraße
  • Weichselring
  • Auenweg

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Details

Aktenzeichen
1211/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
25.08.2020
Erstellt
23.04.2020 13:50